01.04.2026
12:15 | T: Teenager erschießt Polizisten – Urteil wegen Raubs
Ein Tankstellenüberfall geht schief. Der Räuber entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe – und feuert auf einen Polizeioberkommissar. Jetzt fiel das Urteil.
Für das Landgericht Saarbrücken war es kein Mord: Das Gericht hat am Mittwoch einen 19-Jährigen verurteilt, der nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einen Polizisten erschossen hatte. Das Urteil lautet auf besonders schweren Raub.
Der 19-Jährige werde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Richterin Jennifer Klingelhöfer. Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Leser Beitrag
Wir sind im Moment vollkommen erledigt?!
31.03.2026
14:04 | transition: Brüssel: Prozess Pfizer/BioNTech gegen Polen, Rumänien und Ungarn
Pfizer und BioNTech haben Polen, Ungarn und Rumänien im Jahr 2023 verklagt, weil sie die von Ursula von der Leyen vereinbarten Impfstoffkaufverpflichtungen nicht eingehalten haben. Wie Euractiv berichtet, werden die Anwälte der Länder nun in den kommenden Wochen vor einem Brüsseler Gericht erscheinen müssen, um den Streit über die Bestellungen im Wert von Milliarden Euro beizulegen. Diese Verfahren in erster Instanz sind Teil einer umfassenderen Klage, die Pfizer und BioNTech eingereicht haben.
Laut Euractiv werden die Richter voraussichtlich «bis Ende März» ein Urteil im Fall Polen und Rumänien sprechen. Dieses wird darüber entscheiden, ob die EU-Länder weiterhin rechtlich verpflichtet sind, für die nicht mehr benötigten Impfstoffdosen zu zahlen. Ungarn wird sich am 16. April mit dem Anwaltsteam der Kläger auseinandersetzen müssen. Wann das endgültige Urteil fallen wird, ist jedoch unklar. Die Fälle seien eine ungewöhnliche juristische Auseinandersetzung zwischen großen Pharmaunternehmen und EU-Ländern, lamentiert Euractiv. Es gehe nicht nur um Milliarden Euro an unbezahlten Dosen, sondern auch um die Glaubwürdigkeit des gemeinsamen Beschaffungsverfahrens, das unter anderem von der EU-Chefin ausgehandelt wurde.
Kommentar des Einsenders
...ein schwelender Rechtsstreit rund um die liquiden C-Beschaffungsvorgänge und Nicht-Bezahlens seitens einiger Länder..- interessant ist die Schlussbemerkung im Artikel - "Derzeit arbeiten die Anwälte der EU-Kommission sogar daran, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2024 aufheben zu lassen, um die geschwärzten Teile der Covid-Impfstoffverträge nicht preisgeben zu müssen. Argument: Die Geschäftsinteressen der Pharmakonzerne müssten geschützt werden. Gleichzeitig würde von der Leyen profitieren." ...Schönes Beispiel, wofür die EU im Grunde steht... Ein kleptokratisches Mafiasystem von Konzernlobbyisten, die den Billionenmarkt "bespielen" dürfen und frei jedweder Haftung, geschützt, schalten und walten, solange das ZK und die EUschi mitschneiden! Mehr "Demokratie" geht eigentlich nimmer...
Ein klassischer Fall von: erst blind Milliarden verballern, dann merken, dass man den Keller mit Spritzen tapeziert hat – und jetzt streitet man sich vor Gericht, wer den Mist bezahlen darf. JE
30.03.2026
12:44 | christenschutz: Lebensschützer verteidigen christliches Bekenntnis: Gericht erlaubt Gebetswachen vor Abtreibungsklinik
Das umstrittene Gesetz verbietet es Lebensschützern, innerhalb eines festgelegten Bannkreises um Abtreibungseinrichtungen jede Handlung vorzunehmen, die Frauen von einer Abtreibung abbringen könnte – und schränkt dadurch massiv die freie Meinungsäußerung ein. Lebensschützer dürfen auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer gynäkologischen Praxis in Aachen beten und Bilder von Föten zeigen. Das Verwaltungsgericht Aachen erklärte am 18. März 2026 ein Verbot der Versammlung innerhalb von 100 Metern um den Praxiseingang für rechtswidrig. Schwangere Frauen kämen mit den Betenden und den Bildern allenfalls für etwa zehn Sekunden in Kontakt und könnten dieser Begegnung problemlos ausweichen. Eine derart kurze Konfrontation stelle keinen unzumutbaren Druck dar.
Kommentar des Einsenders
Das Urteil ist weitestgehend unbekannt, eine Veröffentlichung wäre hilfreich.
28.03.2026
13:44 | welt: Freispruch für El Hotzo wegen Spott über Trump-Attentat bleibt
Ein Kommentar des Satirikers El Hotzo zum Attentat auf Donald Trump im US-Wahlkampf hat erneut die Berliner Justiz beschäftigt. Nun urteilt das Kammergericht – und bestätigt die Vorinstanz. Im Revisionsprozess um einen hämischen Kommentar des Satirikers Sebastian Hotz alias El Hotzo über das Attentat auf Donald Trump hat das Kammergericht Berlin den Freispruch der Vorinstanz bestätigt. Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde verworfen. Damit bleibt die Feststellung des Amtsgerichts Tiergarten aus dem Juli gültig, dass sich der 30-jährige, selbst ernannte „Internetclown“ nicht der Billigung einer Straftat und der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.
Der Fall wurde zum zweiten Mal verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch des Amtsgerichts eingelegt hatte. Aus Sicht der Anklagebehörde hat El Hotzo das Attentat im US-Wahlkampf im Juli 2024, bei der Trump bei einer Kundgebung von einer Kugel am Ohr getroffen wurde und nur knapp dem Tod entkam, in einem X-Post gutgeheißen. Die Äußerungen seien mit einer „gewissen Hetze“ verbunden gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Frank Mohr.
Memes über Politiker: Polizeieinsatz mit Hausdurchsuchung... Ein Witz über ein Attentat: „künstlerische Freiheit“... Prioritäten wie aus einem Clownsbüro – nur ohne Pointe. JE
27.03.2026
14:53 | krone: Regierung drängt Länder jetzt zur Energiewende
Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS ist sich bei ihrem neuen Gesetz zum beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau (EABG) einig. Länder und Gemeinden, die den Ausbau unterstützen, sollen finanziell profitieren. Bei Verfehlen der Ziele drohen Strafen und Förderkürzungen. Das Gesetz soll verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vorsehen. Angekündigt war das Gesetzesvorhaben als eines von mehreren Energie-„Leuchtturmprojekten“ der Dreierkoalition schon für letzten Sommer.
Regierungskoordinatorin Michaela Schmidt zum Thema: „Österreich macht sich unabhängig: Mit einem schnellen Ausbau erneuerbarer Energien, klaren Zielen und konsequenter Umsetzung treiben wir die Energiewende gezielt voran. Gleichzeitig beschleunigen wir die Verfahren deutlich. So stärken wir unsere Versorgungssicherheit, stabilisieren die Preise und schützen uns künftig besser vor internationalen Krisen.“
Kommentar des Einsenders
Völliger Bauchfleck - die Drei im sprichwörtlichen "Eck". Das Land zupflastern mit ineffizienten Alt-Technologien für ein paar kurzfristige MWh, um den "Club" zu besänftigen, der "Ökomafia" noch ein paar Prozentpunkte zu liefern - ohne Sinn und langfristigen Verstand! Die Vergangenheit zeigte - sobald die Förderungen raus sind, ist der Betrieb ein Minusgeschäft, der Müll und die Naturzerstörung bleiben! Kernaktionär der OMV ist die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) mit 24,9 % - und hierorts sollen damit wohl die Verluste aus deren Geschäften am Heimmarkt "kompensiert" werden, die der Steuertrottel an der Tanke zu zahlen hat oder Sondermüllanlagen akzeptieren soll...! Ps: wie wäre es mit Verhandlungen mit den "Unliebsamen", die sich über Jahrzehnte als verläßliche Partner auszeichneten...!? Pps: den Ökoschmäh können sich die Herrschaften auf den Bauch pinseln. Erneuter, unsäglicher Etikettenschwindel, Sand in die Augen der Bürger.
Reichskraftmühlen im Dauerbetrieb: Wer nicht freiwillig die Landschaft zubetoniert, wird halt finanziell „motiviert“. Energiewende à la Österreich eben... JE
26.03.2026
17:55 | kurier: Anklage im CASAG‑Komplex gegen Sigi Wolf und Ex-Minister Schelling
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bringt Bewegung in einen der heikelsten Verfahrenskomplexe der jüngeren österreichischen Wirtschafts- und Politikgeschichte. Im sogenannten CASAG‑Komplex wurde nun beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen drei Personen erhoben. Im Zentrum der Vorwürfe stehen der Industrielle Siegfried Wolf und der ehemalige Finanzminister Hans Jörg Schelling und eine Finanzamtsleiterin. Die ehemalige Finanzamt-Leiterin wird u.a. wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt, der Unternehmer Siegfried Wolf u.a. wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Ex-Finanzminister Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Dem Vernehmen nach werden die Vorwürfe bestritten.
Kommentar des Einsenders
...kaum zu glauben, der Casag-Komplex nimmt wieder Fahrt auf...! Haben "die Huren der Reichen" (Aussage Schmid) etwa gesungen? Das Land in Trümmern - davor bis dato Beuteland -, und wieder Reich&Schön samt der hohen Politik im Fadenkreuz der Ankläger... Es zieht sich durch wie ein roter Faden, die "Anstifter" (noch) gut geschützt in ihren dubiosen Beraterfirmen überm Mittelmeer...! Und die Herrschaft wundert sich, weshalb das Image und Vertrauen in die Politik derart im Keller liegt...!?
Österreichische Steuerpolitik in Reinform... Wenn du brav bist, zahlst du – wenn du vernetzt bist, triffst du dich halt auf der Raststation und regelst das wie Erwachsene. JE
08:11 | apollo: Drahtzieher der Deepfakes-Kampagne: HateAid lieferte Vorlage für Gesetzesentwurf des Justizministeriums
Die NGO HateAid spielt bei der aktuell laufenden Kampagne gegen KI-generierte Sexbilder eine wichtigere Rolle als bisher bekannt. Denn Anfang Februar reichte HateAid einen „Vorschlag für einen Gesetzentwurf“ beim Bundesjustizministerium ein. Dessen Ziel: „Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes strafbar machen“.
Genau ein solches Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nun durchsetzen. Das kündigte die SPD-Politikerin in einem Interview mit dem Spiegel an, das begleitend zur Titelgeschichte um die Fake-Sex-Chat-Vorwürfe der Fernsehdarstellerin Collien Fernandes in der aktuellen Ausgabe des Magazins erschienen ist. „Außerdem müssen wir Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt schließen. Daher will ich im Frühjahr ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen. Damit will ich auch ein Signal setzen und Grenzen aufzeigen“, sagte Hubig darin.
Wenn das Gesetz selbst zum Deepfake wird... Und während sie angeblich gegen Fake-Bilder kämpfen, basteln sie selbst am größten Fake: dem Märchen vom spontanen Gesetz. JE
25.03.2026
12:10 | apollo: „Falscher Pass hin oder her“: Ermittlungen gegen Beamten in Visa-Affäre eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in einer umstrittenen Visasache gegen einen hochrangigen Beamten des Auswärtigen Amts eingestellt. Dem Beamten wurde vorgeworfen, die deutsche Botschaft in Pakistan angewiesen zu haben, einem Antragsteller trotz erheblicher Zweifel an dessen Identität und trotz eines gefälschten Passes ein Visum zu erteilen. Darüber berichtet das Magazin Cicero, dem der Einstellungsbescheid vorliegt. Die Einstellung erfolgte bereits im vergangenen Juli.
Hintergrund ist das Einreisebegehren des angeblichen Afghanen Mohammad Ali G., der aus Pakistan als besonderer Härtefall im Familiennachzug zu seinem in Deutschland lebenden Bruder Khan G. nachziehen wollte. In dem Fall kam es im Oktober 2022 vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu einem Vergleich. Danach sollte das Visum erteilt werden, sofern eine erneute Sicherheitsabfrage keine Bedenken ergibt.
Rechtsstaat à la Ampel: Regeln sind wichtig… außer... sie stören gerade die gewünschte Moralpose. JE
22.03.2026
16:12 | zackzack: Pilnacek-Polizeiakt: Fast 400 Zugriffe seit Abschluss der Ermittlungen
Die Log-Files der Pilnacek-Polizeiakten werfen weiter Fragen auf. ZackZack konnte den Datensatz einsehen und exklusiv auswerten: Rund 400 der insgesamt 900 Aktenzugriffe fanden nach Ende der offiziellen Ermittlungen statt, 123 Mal wurde der Akt danach “geändert.” Es war wohl einer der bislang spannendsten Momente im bisherigen Pilnacek-Untersuchungsausschuss: Abgeordnete Nina Tomaselli konfrontierte am Mittwoch vergangener Woche die niederösterreichische Postenkommandantin S. mit Widersprüchen aus neu gelieferten Akten – und brachte die Beamtin in Erklärungsnot.
“Ich weiß es nicht. Ich kann dazu nichts sagen”, wiederholte S. mehrfach auf Fragen, wieso sie fast zwei Jahre nach Ende ihrer Ermittlungstätigkeit auf den Polizeiakt zugegriffen und diesen laut Protokoll auch “geändert” hatte. Momente zuvor hatte die Polizistin selbst erzählt, dass sie nach dem 20. Oktober – sie war Einsatzleiterin am Fundort der Leiche Christian Pilnaceks – nicht mehr mit den Akten betraut war. Dafür fand einen Tag nach den Zugriffen, am 9. September 2025, ein Prozesstermin im Pilnacek-Buchverbotsprozess statt, in dem die Polizistin als Klägerin auftrat. Einen Zusammenhang mit den Zugriffen schloss sie im Ausschuss aus, eine weitere ZackZack-Anfrage zum Thema blieb unbeantwortet.
Kommentar des Einsenders
Die ganze Story wird immer fürchterlicher... Ein Land, das im Korruptionsindex dem im befreundeten Osten wohl um Nichts mehr nachsteht, und die Methode der Altparteien jetzt Vorgehensweisen zum Vorschein bringt, wie sie wohl in der Vergangenheit auch bereits an der Tagesordnung standen, wenn's "unangenehm" wurde..!? Der schwarze Schredder, die rote Excel und nun die digitalen Heflerleins - mit den kleinen "Schönheitsfehler" der Nachverfolgbarkeit. Eine erbärmliche Staatsposse und ordentlich viel Aufwand, um Spuren zu verwischen... Angesichts der ganzen Malversationen - u.a. auch um die Personalpossen im Staatsschutz - ist der Innenminister samt verlängertem Anhang längst rücktrittsreif! Skandalös, eine Frechheit.
Also dass ausgerechnet die Verdächtigen selbst noch am Drehbuch mitschreiben dürfen, ist wohl einfach gelebte österreichische Qualitätssicherung: Der Bock prüft den Gartenzaun – und schreibt nebenbei gleich die Bedienungsanleitung um. JE
20.03.2026
12:40 | mmnews: Tausende Häftlinge vorzeitig aus Gefängnis entlassen
Im vergangenen Jahr sind in Deutschland mindestens 6.125 Häftlinge vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Das schreibt die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Umfrage unter den Justizministerien der Länder. Unter den Ländern, die Daten erheben, gab es absolut gesehen die meisten vorzeitigen Entlassungen in Baden-Württemberg: Dort kamen 2.061 Gefangene vorzeitig frei. Mit deutlichem Abstand folgt Niedersachsen mit 896 vorzeitigen Freilassungen. In Hessen lag die Zahl in einer ähnlichen Größenordnung (814). Rheinland-Pfalz entließ 485 Menschen vor dem ursprünglich angeordneten Ende ihrer Haft, im Saarland waren es 361 - etwas mehr als in Hamburg (346). Es folgen Berlin (326), Sachsen (280), Brandenburg (202), Sachsen-Anhalt (137) und Thüringen (129). Die wenigsten vorzeitigen Entlassungen wurden in Bremen registriert (88).
Knäste voll, Personal fehlt, also macht man halt die Türen früher auf und nennt das „Resozialisierung“.
Fachkräftemangel – jetzt auch im Gefängnis. JE
15:29 | Leser Kommentar
Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde.
Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her.
Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.
Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist:
Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt.
Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.
08:46 | apollo: Klagen sollen erleichtert werden: Grünen-Ministerin plant „Gesetz für Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung“
In Schleswig-Holstein sollen Bürger künftig wegen einer vermeintlichen Diskriminierung durch Behörden und Polizei klagen können. Sozialministerin Aminata Touré plant dafür ein neues Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll das Vorhaben Betroffene vor Diskriminierung durch offizielle Stellen wie Verwaltung oder Sicherheitsbehörden schützen. Wer Benachteiligung erlebt, soll Schadenersatz einklagen können. Touré widerspricht der Sorge, dass ein solches Gesetz bei Beamten auf Vorbehalte stoßen könnte, weil damit legitime behördliche Entscheidungen zum Nachteil Betroffener schnell unter Diskriminierungsverdacht geraten könnten: „Das ist ein Gesetz für Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung. Es ist für die Menschen und die Verwaltung da und richtet sich nicht gegen sie“, sagte die Grünen-Politikerin der dpa.
Ein weiteres Meisterwerk aus dem Konglomerat geistig abnormer Rechtsbrecher, wo Logik abgeschafft und Befindlichkeit zur Rechtsquelle erklärt wird. JE
12:42 | Der Kolumbianer
Das ist ja super, denn ich fühle mich jeden Tag vom Staat diskriminiert. Endlich mal eine gute Idee der Grünen! Oder sind Biodeutsche davon ausgenommen?
19.03.2026
18:50 | telegraph: Die George-Soros-Stiftung finanziert eine Kampagne für Entschädigungszahlungen für die Sklaverei gegen Großbritannien.
Eine von dem ungarischen Milliardär gegründete Organisation unterstützt rechtliche Schritte von Aktivisten aus der Karibik und Afrika
Finanzmittel einer von George Soros gegründeten Organisation unterstützen die Kampagne für Reparationen wegen Sklaverei gegen Großbritannien, wie der Telegraph berichtet. Die Open Society Foundations (OSF), gegründet vom ungarischen Investor Soros und heute von seinem Sohn Alex Soros geleitet, hat aus ihrem Vermögen von 23 Milliarden Dollar umfangreiche Mittel für progressive Zwecke bereitgestellt. Die Stiftung hat mehrere hunderttausend Dollar an Gruppen gezahlt, die Reparationen von Großbritannien für Sklaverei und Kolonialismus fordern.
Die OSF half zudem, eine gemeinsame Kampagne zwischen der Karibik und Afrika ins Leben zu rufen, und unterstützte Organisationen, die derzeit internationale Klagen prüfen, die den Druck auf die britische Regierung erhöhen könnten.
Finanzierung für „reparative Gerechtigkeit“
Die formelle Reparationskampagne begann 2014, als die Karibische Gemeinschaft (Caricom) Forderungen an Großbritannien und andere europäische Staaten stellte – jedoch erfolglos. 2023 wurde die Bewegung auf Afrika ausgeweitet. Die OSF brachte Aktivisten und politische Entscheidungsträger aus der Karibik und Afrika zu einer „Studienreise“ nach Barbados zusammen, das sich unter Premierministerin Mia Mottley zu einem Zentrum der Reparationsbewegung entwickelt hat.
Diese Reise wurde gemeinsam mit der University of the West Indies organisiert, deren Vizekanzler, der Historiker Sir Hilary Beckles, die Reparationsforderungen der Karibik anführt. Die Universität erhielt 2023 rund 350.000 Dollar von der OSF, um das globale Bewusstsein für „reparative Gerechtigkeit“ zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Karibik und Afrika zu fördern. Einige Monate später organisierte die OSF ein zentrales Gipfeltreffen in Ghana. Dieses führte dazu, dass sich die Afrikanische Union den karibischen Staaten in der Kampagne gegen ehemalige europäische Kolonialmächte anschloss.
In einer gemeinsamen Erklärung wurde festgehalten, dass Regierungen „Rechtsmittel für historische Massenverbrechen“ wie Sklaverei, Menschenhandel, Kolonialismus und Rassentrennung anstreben werden. Die OSF stellte 2023 zudem 300.000 Dollar für das ghanaische Außenministerium bereit.
Strategien für rechtlichen Druck
Ein weiteres Treffen fand 2024 in New York statt. Dort forderte Mia Mottley, dass auch die Kirche von England Reparationen zahlen solle. Die OSF nahm außerdem an zwei britischen Reparationskonferenzen teil, organisiert von der Labour-Abgeordneten Bell Ribeiro-Addy. Nachdem sich die Afrikanische Union der Bewegung angeschlossen hatte, begann sie eigene Strategien zu entwickeln. Dazu gehört der Plan, eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) zu erwirken, um Großbritannien rechtlich unter Druck zu setzen. Diese Strategie orientiert sich an früheren Fällen, in denen internationale Gerichtsurteile politischen Druck erzeugten.
Rolle von NGOs und Stiftungen
Die OSF gilt laut Insidern als „wichtiger Partner“ eines Gremiums der Afrikanischen Union (Ecosocc), das Strategien für Reparationsforderungen entwickelt. Auch Organisationen wie Oxfam arbeiten mit den Aktivisten zusammen und betonen die anhaltenden Folgen von Kolonialismus und Sklaverei für heutige Ungleichheit. Weitere Unterstützung kommt von Think-Tanks wie Reform Initiatives in Ghana sowie juristischen Netzwerken wie dem African Judges and Jurists Forum, das Strategien für internationale Klagen entwickelt. Die OSF finanzierte unter anderem Konferenzen, die darauf abzielen, „hochwirksame juristische Fälle“ für Reparationsforderungen vorzubereiten.
Internationale Dimension
Weitere Mittel flossen über Organisationen wie TrustAfrica, die ebenfalls von der OSF unterstützt werden. Ende 2025 organisierte TrustAfrica ein Treffen mit internationalen Experten und dem ghanaischen Präsidenten John Mahama, um eine gemeinsame globale Reparationsstrategie zu entwickeln. Mahama kündigte an, die Forderungen vor die Vereinten Nationen zu bringen und eine Resolution einzubringen, die den transatlantischen Sklavenhandel als „schlimmstes Verbrechen der Geschichte“ einstuft. Eine solche Resolution könnte eine wichtige Grundlage für spätere Reparationsforderungen schaffen.
Derzeit laufen Gespräche mit Staaten des Globalen Südens, darunter China sowie die Gruppe der 77 und blockfreie Staaten, um Unterstützung für die Initiative zu gewinnen.
Kommentar des Einsenders
"Die Reparationsdebatte über die koloniale Vergangenheit Europas hat eine neue Dynamik bekommen – und im Zentrum dieser Entwicklung steht nun ausgerechnet ein globales Stiftungsnetzwerk mit Milliardenvermögen. Laut Recherchen der britischen Zeitung The Telegraph unterstützt die von Investor George Soros gegründete Stiftung Open Society Foundations Organisationen und Initiativen, die internationale Forderungen nach Entschädigungen für Sklaverei und Kolonialismus vorantreiben. Kritiker sehen darin nicht nur historische Aufarbeitung, sondern den Versuch, politischen und finanziellen Druck auf europäische Staaten auszuüben.
Im Kern geht es um eine Bewegung, die seit Jahren wächst. Bereits 2014 forderte die Karibische Gemeinschaft CARICOM offiziell Reparationszahlungen von ehemaligen Kolonialmächten, darunter Großbritannien. Lange blieb diese Initiative weitgehend symbolisch. Doch inzwischen entwickelt sich daraus eine transnationale Kampagne, die Karibikstaaten, afrikanische Regierungen, Aktivisten, Akademiker und politische Netzwerke miteinander verbindet. Genau hier setzt die Unterstützung der Open Society Foundations an: Sie finanziert Konferenzen, Studienreisen, Forschungsprojekte und internationale Treffen, die das Thema politisch vorantreiben. ..."
...den Raubrittern scheint mittlerweile keine Idee und Debatte mehr zu blöd zu sein, um ihre faulen Früchte des Handelns mit öffentlichen Geldern versüßt zu bekommen! Gewisse Milliarden-Invests, Fonds u.a. scheinen offenbar nicht mehr ganz so gut zu laufen - es braucht neue Angriffsstrategien, über die einstige Kolonialisierung und Reparationsforderungen... Das Spiel ist durchsichtig und zeigt, mit welchen kommunikativen "Strategien", gekauften "wissenschaftlichen" Studien (aus den Epstein-Akten bekannt) und dreckiger Perfidie u.a. "Kriegsverlierer" wie Deutschland/Österreich (aktuell RUS/Ukr, Gaza, Iran usw) jahrzehntelang auspresst wurden (Die Schuldfrage)...! Aber-Milliarden über Milliarden Steuergelder, aber irgendwann werden es die Bürger hoffentlich verstehen, dass diese Sauereien politisch nicht mehr zu unterstützen sind!
Soros und seine Stiftungs-Kartelle instrumentalisieren alte Schuld in neue Tributzahlungen – nicht aus Gerechtigkeit, sondern um den Westen weiter auszunehmen. Moral als Waffe, Philanthropie als Hebel, Selbsthass als Währung. JE
18.03.2026
10:57 | BZ: Berliner Justiz bevorzugt Migranten
Richter und Staatsanwälte werden in Berlin im Zweifel nicht nach ihrer Qualifikation eingestellt, sondern nach ihrer Herkunft. Zu den Bewerbungsgesprächen werden 40 Prozent Migranten eingeladen, auch wenn sie keine besonders gute Note in ihrem Jurastudium vorweisen können.
Dieses Verfahren wurde 2021 vom damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) durchgepaukt und wird seitdem vor allem von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (Grüne) praktiziert. Die amtierende Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) macht jetzt darauf aufmerksam und erklärt die Bevorzugung der Migranten für verfassungswidrig.
Leser Kommentar
Wenn du in Berlin und sicher auch in vielen anderen Gegenden des deutschen Raumes Richter oder Staatsanwalt werden willst, brauchst du einen umgekehrten Ariernachweis. Das heißt, wenn du nachweisen kannst, dass du KEINE deutschen Vorfahren hast, wirst du bevorzugt eingestellt. Auch die Noten sind zweitrangig. Es zählt die Rasse und ethnische Abstammung. Bist du Deutscher wirst abgelehnt, auch wenn du viel bessere Noten als ein Türk hast.
Die besten Chancen, um einen Richterposten zu ergattern, hast du bei folgenden Voraussetzungen:
Afrikanische transgender Frau muslimischen Glaubens. Das wäre der Jackpot. Da ist es auch egal, wenn du 20 Jahre für das
Jurastudium gebraucht hast.
07:57 | Welt: „Sind sehr überrascht“ – „Correctiv“ verliert vor Gericht gegen AfD-Politikerin
Eine AfD-Politikerin hat erfolgreich gegen Berichte des Portals „Correctiv“ zum „Geheimtreffen“ in Potsdam geklagt. Das Gericht verbot unter anderem die Aussage, es sei dabei um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen.
Neuerlicher Gerichtsstreit zur Berichterstattung des Portals „Correctiv“ über das sogenannte Potsdamer Treffen: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag einer Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben und damit insgesamt drei Äußerungen untersagt. „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.
... wie sieht dieser Masterplan aus? Wenn die AfD an die Macht kommt, wollen doch soviele flüchten. TS
14.03.2026
18:35 | Bild: 54 Mio. Euro Steuerschaden! Polizei sucht diesen Mann
Es war ein harter Schlag gegen die illegale Zigarettenproduktion in Deutschland: Europol und Zöllner rückten im März 2025 mit Spezialkräften an 14 Adressen in NRW und Niedersachsen an. In Düsseldorf konnten eine riesige Fabrik ausgehoben und zwölf Personen festgenommen werden. Doch ein Drahtzieher entwischte. Ermittler fahnden nach dem Mann und bringen den Fall auch zu „Aktenzeichen XY“. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Zollfahndungsamt Essen suchen nach Ihor Libych. Er soll Teil der kriminellen Vereinigung gewesen sein, die zwischen April 2024 und März 2025 die Profi-Fabrik in Düsseldorf betrieben hat. Es geht um einen Steuerschaden in Höhe von mehr als 54 Millionen Euro!
Während der Staat den Rauchern jede Schachtel mit Steuern zuscheißt, baut die organisierte Szene einfach ihre eigene Fabrik – steuerfrei, rund um die Uhr und mit Schlafsaal für die Arbeiter. 54 Millionen Euro Schaden nennt das die Finanz. Für die Bande war es offenbar einfach nur ein ziemlich gutes Geschäftsmodell. JE
13.03.2026
08:18 | Der Hausjurist - Dr.Dr. Schimanko - ExxpressTV: Wem gehören die Kaiser-Juwelen wirklich? Historiker Höbelt über Österreich, Habsburger und Ansprüche
Univ.-Prof. em. Lothar Höbelt kritisiert die Inkonsequenz des offiziellen Österreich, sich seit seiner Gründung am 12. November 1918 von der untergegangenen Donaumonarchie Österreich-Ungarn zu distanzieren und als Republik nicht deren Nachfolger sein zu wollen, aber Vermögen deren früheren Herrscherhauses zu beanspruchen. Die Republik Österreich kann man auch nicht mit dem früheren Cisleithanien der Monarchie Österreich-Ungarn gleichsetzen. Außerdem erläutert Höbelt die Chronologie, daß bis 11. November 1918 der Kaiser im Amt war und bis dahin die volle Verfügungsgewalt hatte, und die betreffenden Juwelen bereits im Oktober 1918 nach Canada hatte bringen lassen.
Höbelt meint, die von Kulturminister Babler zur Klärung von allfälligen Ansprüchen der Republik Österreich auf die bekanntgewordenen Habsburger-Juwelen in Canada eingesetzte Kommission soll noch einmal schön Essen gehen und dann heimgehen.
Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko
Diese Kommission, auch Florentiner-Kommission genannt, weil unter den betreffenden Schmuckstücken sich auch der Florentiner Diamant befindet, ist zweifellos hochkarätig besetzt (siehe die betreffende Verlautbarung des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, https://www.bmwkms.gv.at/themen/aktuell/florentiner-kommission-.html). Aber sie ist entbehrlich und damit eine Verschwendung von Steuergeld. Denn Rechtsfragen hat die Finanzprokuratur zu klären als gesetzliche Einrichtung zur rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung im Interesse des Staates (§ 1 Finanzprokuraturgesetz – ProkG, BGBl I 110/2008 idgF).
Die sich stellende Rechtsfrage ergibt sich aus § 5 und § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Habsburgergesetz (Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des
Hauses Habsburg-Lothringen, StGBl 209/1919 idgF):
"§ 5.
Die Republik Österreich ist Eigentümerin des gesamten in ihrem Staatsgebiet befindlichen
beweglichen und unbeweglichen hofärarischen sowie des für das früher regierende Haus oder für eine
Zweiglinie desselben gebundenen Vermögens.
§ 6.
Als hofärarisches Vermögen gilt das bisher von den Hofstäben und deren Ämtern verwaltete
Vermögen, soweit es nicht ein für das früher regierende Haus oder für eine Zweiglinie desselben
gebundenes Vermögen oder aber nachweisbar freies persönliches Privatvermögen ist.
(1) Als hofärarisches Vermögen gilt das bisher von den Hofstäben und deren Ämtern verwaltete
Vermögen auch dann, wenn dessen Anschaffung aus den Mitteln der Zivilliste erfolgt ist.
(2) Solange der Nachweis der Zugehörigkeit eines von den Hofstäben und deren Ämtern verwalteten
Vermögens zum freien persönlichen Privatvermögen nicht durch Anerkenntnis der zuständigen
staatlichen Stelle oder durch rechtskräftiges richterliches Urteil erbracht ist, darf die Staatsverwaltung
auch über solche Gegenstände, welche als freies, persönliches Privateigentum in Anspruch genommen
werden, frei verfügen, ohne daß, wenn später die Eigenschaft als Privatvermögen festgestellt wird, dem
Eigentümer ein anderer Anspruch als jener auf Übergabe des betreffenden Vermögensstückes seitens der
Staatsverwaltung an ihn oder des Wertes desselben im Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes vom
3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 209, zusteht. Als für das früher regierende Haus oder eine Zweiglinie
desselben gebundenes Vermögen gilt das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen, welches
nicht hofärarisches Vermögen (Absatz 1) oder nachweislich freies persönliches Privateigentum eines
Mitgliedes des früher regierenden Hauses oder einer Zweiglinie desselben ist. Zu diesem gebundenen
Vermögen gehören insbesondere die nachstehenden, von der vormaligen “Generaldirektion der Privat-
und Familienfonds Seiner k. und k. Apostolischen Majestät” derzeit “Generaldirektion der Habsburg-
Lothringenschen Vermögensverwaltung” verwalteten Vermögensmassen:
a) der Familien- und der Avitikalfonds,
b) das Primogenitur-Familienfideikommiß der Sammlungen des Erzhauses,
c) die Familienfideikommißbibliothek,
d) das Falkensteinsche Fideikommiß,
e) das Kaiser Franz Joseph I.-Kronfideikommiß des Erzhauses Habsburg-Lothringen,
f) die Hofbibliothek.
[...]"
Zu den erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen ist es ausreichend, ein Provenienzgutachten einzuholen, wobei der Provenienzforscherin oder dem Provenienzforscher, die damit betraut werden, erforderlichenfalls zur Beantwortung von Spezialfragen die Beiziehung einer Subgutachterin oder eines Subgutachters auf Kosten der Auftraggeberin (Republik Österreich) genehmigt werden kann.
(Dieser Beitrag bezweckt die Information zum Vorgehen des Kulturministers und die Analyse und Beurteilung dieser Vorgangsweise. Präskriptive [wertende] Aussagen zum Habsburgergesetz erfolgen damit nicht.)
12.03.2026
10:44 | ET: Spenden für den IS gesammelt: Haftstrafen für vier Männer in Hamburg
Wegen Spendensammlungen für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind vier Männer in Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Dienst zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie achteinhalb Jahren Gefängnis, wobei in einem Fall vorherige Strafen aus einem anderen Prozess einbezogen wurden. Laut Anklage hatten sie unter anderem durch Aufrufe in sozialen Medien rund 240.000 Euro gesammelt. Verurteilt wurden die Männer wegen Verstößen gegen Embargobestimmungen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereingung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft taten sich die Beschuldigten ab 2022 zusammen. Demnach sammelten sie 174.000 Euro und leiteten das Geld über Mittelsmänner an den IS weiter. Ein Beschuldigter hatte der Behörde zufolge zuvor separat schon 65.000 Euro transferiert.
Der „Kalifat-Crowdfunding-Service“ lief also fröhlich über europäische Social-Media-Kanäle, bis irgendwann jemand bemerkte, dass 240.000 Euro nicht gerade für Katzenvideos gesammelt wurden. Wieder einmal zeigt sich: Für Terrorfinanzierung braucht man heute keine geheimen Höhlen mehr – ein Smartphone, ein paar naive Spender und die Trägheit europäischer Sicherheitsbehörden reichen da völlig aus. JE
08:20 | krone: Rekord-Strafe: Strabag muss 146 Millionen zahlen
Das Wiener Kartellgericht hat der Strabag in der Baukartell-Causa den Kronzeugen-Status aberkannt und die Kartellstrafe in Höhe von 45,4 Millionen Euro auf 146 Millionen Euro erhöht. Das ist die mit Abstand höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe. Die zuvor höchsten Kartell-Geldbußen zahlten die Billa-Mutter Rewe (70 Mio. Euro) und der Baukonzern Porr (62,4 Mio. Euro). Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte die erhöhte Geldbuße vor Gericht am Mittwoch beantragt.
Nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH) im Jahr 2023 wurde das Baukartellverfahren gegen Österreichs Branchenführer Strabag trotz bereits verhängter Millionenstrafe neu aufgerollt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte „aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel“ eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses aus dem Jahr 2021 beantragt.
Kommentar des Einsenders
...angesichts der massiven wirtschaftlichen "Verfehlungen" in den letzten 30 Jahren muss man den Eindruck gewinnen, dass in diesem Land ohne Mauschelei, Korruption, Betrug, Großgaunerei etc. überhaupt nichts mehr geht..! Wohl wird es anderorts auch nicht anders laufen - doch es ist hierorts besonders auffällig und geballt. Freier Wettbewerb - Fehlanzeige, und wenn's ganz blöd läuft, zahlt der Steuertrottel immer wieder die Zechen. Eine Katastrophe...
Österreichs Baukartell – ein Geschäftsmodell so alt wie der Beton selbst: Man spricht sich ab, kassiert gemeinsam, und wenn es auffliegt, zahlt man halt eine Strafe aus den Gewinnen, die man vorher mit den überteuerten Aufträgen verdient hat. Am Ende nennt man das dann „Settlement“. Andere würden dazu schlicht sagen: Die Mafia trägt in Österreich Helm und Warnweste. JE
15:33 | Monaco
bei diesem Korruptions-Talent und dem Engagement der Ordens-Beate, könnte man den Eindruck gewinnen, Österreich will von der Ukraine annektiert werden...
11.03.2026
18:49 | tichy: Nach Vergewaltigung einer 16-Jährigen: Berliner Jugendamt kehrt die Sache unter den Teppich
In der Neuköllner Gropiusstadt steht ein Jugendzentrum, das in seinen Hausregeln jegliche Gewalt, ob „Schlagen, Beleidigen oder Unterdrücken“ anderer untersagt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, belegt aber ebenso wie die weiteren Punkte der aushängenden Kurz-Hausordnung, dass es hier viele Probleme gibt: Ein „sorgfältiger Umgang mit der Einrichtung“ wird da in einfacher Sprache angemahnt: „Kaputte Sachen kann niemand nutzen.“ In der JZ werde weder „konsumiert“ (Tabak, Drogen Alkohol), noch seien Waffen dort erlaubt.
Aber dieser Fall sprengte dann doch die Erwartungen der Mitarbeiter. Im Januar kam es zu einer massiven sexuellen Belästigung eines 16-jährigen kurdischstämmigen Mädchens in dem Jugendzentrum. Angeblich war ein ähnliches Verhalten schon länger „Usus“ in der Einrichtung. Von „unerwünschten Umarmungen, ungewolltem Anfassen von Brüsten und Po“ ist die Rede, unaufgefordert ziehen Jungen Mädchen auf ihren Schoß.
Kommentar der Einsenderin
Man weiß gar nicht mehr, was man dazu noch sagen soll. Wie war das nochmal mit Kalkutta? Wir sind es wohl schon geworden!
10.03.2026
14:54 | tagesschau: Verfahren gegen Spahn eingestellt
Die Maskenbeschaffung in der Corona-Zeit sorgt seit Jahren für Kritik. Im Fokus: das Gesundheitsministerium unter Spahn. Nun ist das Verfahren gegen den heutigen Unionsfraktionschef eingestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat ein Verfahren gegen den heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit Maskenkäufen während der Corona-Pandemie eingestellt. Eine Prüfung habe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben", teilte die Behörde mit. Ermittlungen wurden demnach gar nicht erst aufgenommen.
Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen. Sie richteten sich insbesondere auf mögliche Vorteilsannahme und Untreue während seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister, heißt es weiter.
Kommentar des Einsenders
Passt schon. Mittlerweile wissen die geneigten Beobachter doch, aus welchen Richtungen die Befehle samt Geld für die "gesponserten" Parlamentarier gekommen sind! Wozu also "billige" Bauernopfer anklagen, während die Auftraggeber sich bis dato die Schenkel klopfen, dass sie immer wieder durchkommen..."Ihre Demokratur", und sein Alter als weiterer Handlanger der Funke-Medien-Gruppe sitzt ja mit ihm im selben Bett - also, was soll's...! Wobei - die Villa Neuspahnstein hätten sich die beiden redlich verdient für ihre aufopfernde Positionierung und Arbeit rund um die PLandemie!
05:50 | exxpress: EU-Regelwut: 1456 neue Gesetze in nur einem Jahr
Immer mehr Regeln, immer mehr Aufwand, immer weniger Spielraum: Eine OECD-Analyse zeigt, dass die Regulierung in Europa Unternehmen zunehmend belastet. 2024 brachte die EU 1456 Rechtsakte auf den Weg – und liegt beim Bürokratieaufwand klar über den USA und Australien.
Der erfahrene Bachheimer-Leser weiß natürlich, was jetzt kommen muss. Riiiichtiiig, Tacitus
Je korrupter desto zahlreicher die Gesetze. TB
14:16 | Der Bondaffe
Das obige veröffentlichte Bild ist der Volltreffer schlechthin. Denn es zeigt das Problem und ist auch gleichzeitig die Lösung.
Die folgenden Beschreibungen dazu habe ich auf dem Telegram-Kanal "Rechtsmärchen" gefunden:
https://t.me/rechtsmaerchen
Das Problem liest sich so:
"531: Wie nannten die Römer das niedergeschriebene Gewohnheitsrecht? Lex (lat.: das Gesetz) oder Leges (lat.: die Gesetze)"
Die Lösung ergibt sich daraus:
"532: Wozu benötigen wir die lateinisches Leges überhaupt? Als edle Germanennachfahren benutzen wir überhaupt kein Schriftrecht. "Gesetzt Recht kann natürlich Recht nicht widerlegen." Die Legen dienen uns einzig und allein dazu, um auf sie als das älteste römische Schriftrecht hinzuweisen. Damit halten wir den römischen Spießgesellen den Spiegel ihrer eigenen, uraltgen Bestimmungen vor die Nase."
und
"538: Was gilt nach einer Rechtsmaxime für jedes ältere Recht? "Was das erste ist, ist das wahrste; und was zeitlich als erstes kommt, ist das beste im Gesetz." (Bouvier's 1856 Maximes of Law). "Der Älteste behält das Feld" und die "Die ältesten Briefe gehen vor.""
Trotz allem, ich bin kein Jurist. Aber mir ist eines klar geworden: "Nix is fix". Und vor vielen vielen Jahrhunderten kam die Kirche und sagte "So ist es". Und seitdem halten sich alle daran. Wie bei Christoph Columbus und Amerika. Er setzt seinen Fuß auf neu entdecktes Land und sagt: "Das ist meines". Ohne die Ureinwohner zu fragen. Letztendlich nur ein Rechts-Glaubenkonstrukt, ein Glaubenskonstrukt wie Religion und Geld. Glaubensillusionen, denen sich viele aus Mangel an Wissen unterordnen bzw. unterwerfen. So wie ich das sehe hat das Recht des Gesetzes nichts mit natürlicher bzw. göttlicher, wahrhaftiger Ehtik zu tun. Es kann, muß aber nicht.
Besser kann man es kaum machen. Und selbst aus der Bibel kann man sich Rechtskonstruktionen herausleiten lassen, schon aus dem ersten Satz. Z.B. aus "Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Frage: "Wo gelten hier Gesetze? Im Himmel? Auf Erden? Oder dazwischen?" Folgefrage: "Was/welches Gesetz gilt im Weltraum?"
05.03.2026
17:45 | tichyseinblick: Hausbesuch der Polizei wegen eines privilegierten Edel-Flüchtlings
Am 5. März 2026 klingelt die Polizei bei TE-Autor Josef Kraus: Wer über einen Flüchtlingslobbyisten im BR-Rundfunkrat schreibt, bekommt morgens die Staatsmacht ins Haus. Ein abgelehnter, später geduldeter Asylbewerber nutzt das Strafrecht als Keule gegen Berichterstattung zu seiner Person. Polizei und Staatsanwaltschaft haben in Deutschland ja sonst nichts zu tun.
Es ist bei weitem nicht nur etwas in eigener Sache: Am 24. September 2025 hatte ich auf TE über einen abgelehnten, schließlich geduldeten Asylbewerber geschrieben, der seit acht Jahren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks sitzt und nicht nur dort Lobby-Politik in Sachen Zuwanderung, Asyl usw. betreibt.
Buntland 2026: Für Clan-Kriminalität fehlt Personal, aber für Morgenbesuche bei Journalisten reicht es immer noch. Zwei Uniformierte klingeln wegen eines Artikels – als hätte jemand ein Attentat auf einen Weihnachtsmarkt geplant. Früher sollte Presse die Mächtigen kontrollieren. Heute kontrollieren Polizisten, Anzeigen und Staatsanwälte die Presse. JE
03.03.2026
17:16 | tichy: Exklusiv: Staatsanwalt verweigert Ermittlungen gegen Wolfram Weimer
Wenn wir wirklich verstehen wollen, warum jemand etwas tut oder auch nicht tut, dann hilft es oft, sich in die betreffende Person hineinzuversetzen. Stellen wir uns, lieber Leser, deshalb für einen kurzen Moment vor, wir wären ein Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten mindestens einen Restbestand an Berufsethos, Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn. Uns flattert eine Strafanzeige gegen den Staatsminister für Kultur und Medien auf den Tisch. Wolfram Weimer hat über die Firma, die ihm und seiner Ehefrau gehört, Geld damit verdient, Treffen mit seinen Politiker- und sogar Ministerkollegen zu vermitteln. Viel Geld. Sehr viel Geld.
Jetzt wird ihm Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen, jeweils in einem besonders schweren Fall. Nicht von irgendeinem Laien (obwohl auch das formal selbstverständlich zulässig und inhaltlich sowieso komplett nachvollziehbar wäre). Sondern von einem seit vielen Jahren bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt – einem studierten Volljuristen also. Mathias Markert heißt der Mann, er hat seine Kanzlei in München.
Korruption? Nur wenn einer mit Geldkoffer und unterschriebenem Gesetzestext gefilmt wird. Alles andere ist offenbar Standortpflege. Rechtsstaat? Läuft. Nur bitte ohne Störung der Betriebsatmosphäre. JE
02.03.2026
17:07 | BZ: Greenpeace vor dem Bankrott: Richter verhängt 345 Millionen Dollar Strafe
Ein Gericht im US-Bundesstaat North Dakota hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace zu einer Schadensersatzzahlung von 345 Millionen US-Dollar verurteilt. Hintergrund sind Proteste gegen den Bau der Dakota Access Pipeline in den Jahren 2016 und 2017. Greenpeace kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die mehr als 1700 Kilometer lange Pipeline transportiert Rohöl durch mehrere Bundesstaaten der USA. Sie verläuft nahe dem Gebiet der Standing Rock Sioux.
Der indigene Stamm hatte seinerzeit ein Protestcamp errichtet, weil er eine Gefährdung des Trinkwassers und Eingriffe in heilige Stätten befürchtete. Auch Umweltorganisationen beteiligten sich an den Protesten. Der Pipelinebetreiber Energy Transfer wirft Greenpeace vor, eine Kampagne unterstützt zu haben, die zu wirtschaftlichen Schäden geführt habe. Das Gericht sah unter anderem Vorwürfe wie Hausfriedensbruch und Belästigung als relevant an.
Kommentar des Einsenders
...die Tief-Staat-NGGOs mit der Waschmaschinenfunktion zur bezahlten öffentlichen Erregung in Bankrottgefahr...? Gut so, und die nächsten, denen jährlich Milliarden Steuergelder unter der Hand zugeschoben wird, mögen folgen! Linke Tarnorganisationen, die mit Umweltschutz so viel am Hut haben, wie Elefanten mit Eislaufen...
10:53 | Bild: Halten Gerichte uns Bürger für zu blöd, ein Urteil zu verstehen?
Er war 16 Jahre alt. Er wollte helfen. Ein Streit im Skaterpark im sauerländischen Meinerzhagen. Zwei Jugend-Cliquen, aufgeheizte Stimmung. Filipp will schlichten, geht dazwischen. Ein wuchtiger Faustschlag. Selbst als er schon am Boden liegt, wird er noch geschlagen und getreten. Filipp stirbt. Jetzt, zwei Jahre später, das Urteil gegen den heute 18-jährigen Täter: ein Jahr auf Bewährung, 80 Sozialstunden wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Verhandelt wurde am Landgericht Hagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Selbst bei der Urteilsverkündung. Das ist im Jugendstrafrecht möglich, aber ungewöhnlich. Die Strafkammer wollte zunächst nicht einmal die Höhe des Urteils kommunizieren. Begründung: „Es war eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Persönlichkeitsschutzes des Täters.“ Mich macht das fassungslos. Nicht nur Filipps Familie fragt sich: Wie kann das sein? 80 Sozialstunden. Für einen toten Jungen?
Die Botschaft ist brutal einfach: Wenn du Fachkraft bist, kostet dich ein Leben weniger als ein kaputtes Schaufenster. JE