17.09.2025

14:12 | FMW: Cum-Ex-Skandal: Strafanzeige gegen ehemalige Oberstaatsanwältin Brorhilker

Der Cum-Ex-Skandal, der Milliarden an Steuergeldern verschlungen hat, nimmt eine dramatische Wendung. Neue Enthüllungen deuten auf mögliche Interessenkonflikte, Kollusion und eine manipulierte Justiz hin. Im Zentrum steht die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die als „Jeanne d’Arc der Finanzpresse“ gefeiert wurde – und nun durch die Rechtsanwälte Gauweiler & Sauter bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln angezeigt wurde. Dr. Peter Gauweiler ist ein deutscher Rechtsanwalt und ein ehemaliger langjähriger CSU-Politiker.

Am 15. September 2025 erstattete die renommierte Anwaltskanzlei Gauweiler & Sauter eine Strafanzeige gegen Anne Brorhilker bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln. Unterzeichnet wurde sie von Prof. Dr. Thomas Fischer, dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und einem der angesehensten Strafrechtler Deutschlands. Fischer, bekannt für seine messerscharfen Urteile und unerschütterliche Integrität, wirft Brorhilker vor, dienstliche Geheimnisse verraten (§ 353b StGB) und eine versuchte Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB) begangen zu haben.

Kommentar des Einsenders
"...Die Nachfolgegesellschaft der WestLB rechnet wegen steuerschädlicher Cum-Ex-Deals mit einem Minus von 600 Millionen Euro. Der Staat – also der Steuerzahler – muss womöglich nachschießen, wie die Süddeutsche Zeitung bereits am 23. Dezember 2020 berichtete. Doch warum wurde die WestLB nie strafrechtlich verfolgt, während Dutzende Banker und Händler in das Gefängnis wanderten?

Der Haken: 2015 beauftragte die WestLB den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) mit einer Überprüfung ihrer Cum-Ex-Transaktionen. E&Ys Fazit: keinerlei Anzeichen für Leerverkäufe. Dieser Bericht ist das entscheidende Beweisstück, das die Beteiligten freisprach und Hunderte Millionen Euro an Steuernachzahlungen blockierte. Nun die brisante Neuigkeit: Der Bruder von Anne Brorhilker, der damaligen Chefermittlerin bei der Staatsanwaltschaft Köln, war bei EY angestellt. Zufall? ..."
Wenn's um die große Kohle geht, die auf betrügerische Art und Weise auf Verschiebung wartet, gibt es keine "Zufälle"...! Zufall ist eher, immer wieder die richtigen "Baueropfer" zu finden, die ihren Schädel für a G'schicht hinhalten, während die nach oben Gelobten (der Vergeßliche&Co) und big-four nie wirklich in die Ziehung geraten...!? Cum-Ex, wirecard, Signa usw. - Pyramidenspiele im großen Stil, und Aufklärung nie wirklich gewollt!

Milliarden futsch, kleine Fische verurteilt, die großen Player durchgewunken. Jetzt kippt die Cum-Ex-Justiz ins Schmierentheater. Wer schützt hier eigentlich wen – und warum? JE

17:31 | Leserkommentar
Über diese Cum-Ex Scharade kann man sich ja nur noch eimern.
Solche schmarotzenden Gesetzes Strukturen zum Nachteil des dummen Steuerviehs
werden klandestin in exklusiven Hinterzimmern zwischen Bankstern und
speziell eingenordeten Vertretern des Bundesfinanzministeriums ausgearbeitet.
Dafür garantieren deren Staatssekretäre (z.B. der Herr Kukies) im Auftrag ihrer
wirklichen Arbeitgeber ( JP Morgan, Goldmannsucks und das ganze andere Bankstergeschmeiß).
Und jetzt stolpert auch noch eine "aufrechte" Kämpferin für "Steuergerechtigkeit" in die
Kloake. Warum überrascht mich das jetzt nicht?

16.09.2025

14:40 | ET: Italien darf Nord-Stream-Verdächtigen ausliefern

Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee kann einer der mutmaßlichen Drahtzieher aus Italien nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Bologna gab grünes Licht für die Überstellung des 49 Jahre alten Ukrainer Serhij K. an die deutschen Behörden. Damit kommt der Mann, der Ende August während eines Familienurlaubs an der italienischen Adriaküste festgenommen worden war, vermutlich noch in diesem Monat in ein deutsches Gefängnis.

Nord Stream: Ein Ukrainer im Badeurlaub geopfert, die wahren Bombenleger bleiben unsichtbar. JE

12.09.2025

08:04 | E:  Urteile gegen Höcke nach Nazi-Parole rechtskräftig

Zweimal wurde der thüringische AfD-Chef 2024 am Landgericht Halle wegen der Verwendung einer Nazi-Parole schuldig gesprochen. Beide Male zu Recht - sagen nun Deutschlands...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verurteilungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole bestätigt. Das Landgericht Halle hatte im Mai und Juli 2024 jeweils Geldstrafen verhängt, weil Höcke bei Veranstaltungen die SA-Parole „Alles für Deutschland“ genutzt hatte. Höcke legte Revision ein. Wie der BGH nun mitteilte, ergab die Prüfung des obersten deutschen Strafgerichts aber keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Die Urteile sind rechtskräftig.

Eines muss man dem Gericht lassen .. es hat Höcke nicht verboten, alles für Deutschland zu geben. Er darf es halt nicht mehr sagen.  
Wie würde ein Gericht wohl .. "Links ist vorbei" bewerten?  Angriff auf die Demokratie?  Keine Sorge, Merz gibt alles für LinksLink und zwar "Alles von Deutschland".  TS 

 

11.09.2025

20:30 | ORF: Regierung bringt Kopftuchverbot auf Weg

Die Dreierkoalition hat wie angekündigt ein Kopftuchverbot für unmündige Mädchen an Schulen auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Gesetzesentwurf gehe am Mittwoch in Begutachtung, kündigte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) nach dem Ministerrat an. Eine ähnliche Regelung hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2020 aufgehoben.

Man darf gespannt sein, wann sich die erste linke NGO darüber aufregt – spätestens wenn die 1.000-Euro-Strafe fürs Kinderkopftuch als „antimuslimischer Klassenkampf von oben“ gebrandmarkt wird. JE

09.09.2025

12:32 | Bild: 83,3-Millionen-Dollar-Urteil gegen Präsident Trump

New York – Hammer-Strafe gegen US-Präsident Donald Trump (79)! Ein Bundesberufungsgericht in Manhattan hat seine Berufung gegen eine Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen US-Dollar abgewiesen. Die ursprünglich im Januar 2024 von einer Jury festgesetzte Summe sei angemessen, entschieden die Richter. Trumps Argument, sein Anspruch auf präsidiale Immunität entbinde ihn von der Haftung in dem Verleumdungsverfahren, wurde zurückgewiesen.

Worum geht es? 2019 erhob die Journalistin und Autorin E. Jean Carroll (81) schwere Vorwürfe gegen Donald Trump. Die langjährige Ratgeber-Kolumnistin der Zeitschrift „Elle“ warf Trump vor, sie Ende 1995 oder Anfang 1996 in einem Kaufhaus in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ein genaues Datum konnte sie nicht nennen. Zwei Bekannte sagten aber aus, dass Carroll damals davon berichtet und gebeten habe, Stillschweigen zu bewahren.

tom-cat
Grottenschlechte Übersetzung aus dem Englischen ...

08.09.2025

18:05 |  ET: Frankreich: Berufungsverfahren gegen Le Pen Anfang 2026

Die wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilte französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich Anfang nächsten Jahres im Berufungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Der Prozess sei vom 13. Januar bis zum 12. Februar 2026 geplant, teilte das Berufungsgericht am Montag in Paris mit. Damit entspricht die französische Justiz dem Wunsch Le Pens, das Verfahren deutlich vor der Präsidentschaftswahl 2027 abzuschließen. In erster Instanz war Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist wegen des Berufungsverfahren ausgesetzt.

Die roten Abkassierer haben sich am EU-Trog fettgefressen – aber vor Gericht gezerrt wird Le Pen. Sozialistische Stallfütterung bleibt heilig, nur wer ihnen gefährlich wird, soll am Galgen baumeln. JE

14:33 |  welt: „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“ – Polizei durchsuchte Haus von SPD-Politikerin rechtswidrig

Wegen Schmierereien gegen den heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist einem Medienbericht zufolge das Wohnhaus einer SPD-Nachwuchspolitikerin in Merz‘ Heimatregion Sauerland rechtswidrig durchsucht worden. Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher. Kruschinski habe sich damals kurz vor ihrem Abitur befunden.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Arnsberg verdächtigte Kruschinski dem Bericht zufolge, für Schmierereien an der örtlichen Schützenhalle verantwortlich zu sein. Sprüche wie „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ waren dort Ende Januar vor einem Wahlkampfauftritt angebracht worden, auf dem Merz und seine Ehefrau Charlotte auftreten sollten. Als der damalige Kanzlerkandidat dort ankam, waren die Parolen an den Wänden sichtbar.

Hausdurchsuchung im Sauerland: Laptop weg, Rechtstaat auch. SPD-Mädchen im Lernstress, Richterin heißt zufällig Charlotte Merz. Und plötzlich steht der Staatsschutz wegen „Merz aufs Maul“ im Kinderzimmer. Willkommen in Bananistan. JE

07:54 | uncut-news: Deutschlands ehemaliger oberster Richter unter Merkel: EGMR gefährdet mit übereifriger Auslegung der Menschenrechte die westlichen Demokratien 

Hans-Jürgen Papier, Deutschlands ehemaliger oberster Richter und einer der ranghöchsten Rechtsgelehrten des Landes, hat davor gewarnt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nationale Souveränität untergräbt, indem er ein „De-facto-Recht auf Einwanderung durch die Hintertür“ schafft.

Einer der letzten wackeren und aufrechten Juristen im deutschen Rechtssystem! Leider wie halt alle, die den Mund öffnen in Pension!
Papier war auch derjenige, der sich klar und deutlich zu den Bargeld-Obergrenzen und den damit einhergehenden schleichenden Bargeldverot geäussert hart. 
Sollte jemand von Euch den Papier kennen, bzw. anderwertig irgendeinen Draht zu ihm haben, bitte melden. Mit ihm würde ich gerne einmal ein Kamingespräch ohne Kamin führen! TB

05.09.2025

15:28 | TP: Klimaklagen werden zum Alltag – Gerichte ersetzen die Politik

Gerichte greifen zunehmend in die Klimapolitik ein und fordern ambitioniertere Gesetze. Drohen Verbrauchern dadurch explodierende CO2-Kosten? Klimaschutz kostet Geld, aber kein Klimaschutz wird noch deutlich teurer. Das werden die Verbraucher an den steigenden Lebenshaltungskosten und spätestens dann spüren, wenn die CO2-Abgaben in der EU sich am freien Markt entwickeln und auf den Gas- und Öl-Verbrauch durchschlagen. Dann ist die Politik nicht mehr in die Preisgestaltung involviert. Sie hat nur noch die Rahmenbedingungen gesetzt.

Junge Menschen, die für mehr Klimaschutz kämpfen, ziehen immer häufiger vor Gericht. Als Einzelpersonen haben sie es jedoch mit Klagen nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schwer. Hilfen bieten hier einschlägig kundige Vereine, die bei den Klagen eher Erfolge verbuchen können.

Klimaschutz wird nicht im Bundestag gemacht, sondern in Gerichtssälen. Und während sich die Richter die Paragrafen zurechtbiegen, biegt sich der Steuerzahler vor lauter Zusatzkosten. Klimaschutz via Gericht – die teuerste Nebenkostenabrechnung aller Zeiten. JE

04.09.2025

17:49 | focus: 10.000-Euro-Bußgeld, Fußfessel, Haft: Griechenland verabschiedet knallhartes Asylgesetz

Griechenland macht ernst: Abgelehnte Asylbewerber müssen ab sofort innerhalb von 14 Tagen das Land verlassen – sonst drohen jahrelange Haft, Bußgelder und elektronische Fußfesseln. Griechenland hat am Mittwoch ein neues, extrem hartes Asylgesetz verabschiedet. Demnach drohen abgelehnten Asylbewerbern Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren, wenn sie das Land nicht innerhalb von 14 Tagen verlassen. Zusätzlich können Bußgelder von 10.000 Euro und elektronische Fußfesseln verhängt werden.

Das Gesetz spiegelt den rigorosen Kurs der konservativen Regierung wider, die illegale Migration auf das griechische Hoheitsgebiet verhindern will. Migrationsminister Thanos Plevris betonte vor der Abstimmung im Parlament: „Die Botschaft ist klar: Wer abgelehnt wird, hat zwei Möglichkeiten. Entweder ins Gefängnis oder zurück in die Heimat. Der griechische Staat akzeptiert euch nicht … Ihr seid nicht willkommen.“

Athen setzt nicht mehr auf Brüssel-Beschwichtigungen, sondern auf Stacheldraht und Strafrecht. Wer bleiben will, lernt griechisch – im Gefängnis. JE

 

10:06 | krone: Waffengesetz rückwirkend schärfer: Worauf es zielt

Alle, die in den letzten zwei Jahren eine C-Waffe neu erworben haben, müssen das neue strengere Antragsprozedere nachholen. Damit sollen all jene erfasst werden, die sich nach der Ankündigung, dass die Gesetze verschärft werden, mit Waffen „eingedeckt“ haben. Zudem braucht man künftig auch für Waffen der Kategorie C (Langwaffen und Schrotflinten) eine Waffenbesitzkarte.

Bereits bekannt ist, dass das Alter für den Waffenerwerb von 21 auf 25 angehoben wird. Die Verschärfung ist Folge des Amoklaufs in einer Grazer Schule im Juni mit elf Toten. Die Gesetzesänderungen stießen generell auf breite Zustimmung. Juristen kritisieren allerdings, dass es sich bei der Anhebung des Mindestalters um eine „auf diesen einen Täter zugeschnittene Anlassgesetzgebung“ handle. „Es gibt keinen Grund dafür, dass man ausgerechnet 25 Jahre nimmt“, sagt der Waffenrechtsexperte und Jurist Raoul Wagner im Gespräch mit der „Krone“.

Kommentar des Einsenders
Ned bös sein.. - aber eine billige Anlaßgesetzgebung als Hudri-Wudri-Aktion, um ein wenig Aktionismus vorzugaukeln und die Leut erneut zu schikanieren, ist an Lächerlichkeit nimmer zu überbieten! Wir haben ein strenges, gutes Waffenrecht, maßgeblich, ge-überprüft, 99% vernünftige Träger und den leidigen Rest wird so oder so kein Gesetz der Welt verhindern können! Pure Hilflosigkeit, reiner Aktionismus, schad um die Zeit.

Österreich reformiert das Waffenrecht, als hätte man im Innenministerium Minority Report auf ORF 1 geschaut und dann beschlossen: "Besser alles präventiv verbieten, bevor noch einer denkt." Und wer heute noch glaubt, legaler Waffenbesitz sei ein Bürgerrecht – sollte vielleicht gleich zur psychologischen Begutachtung. JE

02.09.2025

15:27 | jourwatch:  Justizüberlastung: 1 Million offene Fälle – aber für Anzeigen und Beleidigungsklagen von Politikern sind genug Ressourcen da

Eine Auswertung des Deutschen Richterbundes (DRB) hat ergeben, dass im vergangenen Jahr 5,5 Millionen neue Straffälle bei den Staatsanwaltschaften eingingen – 515.000 mehr als 2020. Ende 2024 waren noch 950.000 Fälle offen! Aufgrund der völligen Überlastung werden immer mehr Fälle eingestellt. Nur noch jeder 16. Fall führte zu einer Anklage, 2014 war es noch jeder zehnte. In Nordrhein-Westfalen gab es 1.270.996 Verfahren, fast 40.000 mehr als 2022, in Hessen waren es 418.278, in Berlin 364.654, in Schleswig-Holstein 185.149 und in Baden-Württemberg 595.719. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn fordert von den Bundesländern eine „Personaloffensive“, damit die Co-Finanzierung des Bundes fließen könne und rasch zusätzliche Stellen in der Justiz ankämen.

Kommentar des Einsenders
Alles mit System - System gefallen! GER ist kein Rechtsstaat mehr und wer diese Zustände kritisiert/anprangert, wird verfolgt, eingesperrt und mit "Hass&Hetze" gebrandmarkt...!? Und der Michl schläft immer noch... Völlig gestört.

Clans machen Kasse, Bürger zahlen Strafe – und die Dünnhäutigen im Parlament spielen „Deutschland sucht den Super-Trottel“. JE

12:10 | oe24:  Karl-Heinz Grasser droht weiteres Strafverfahren

Grasser droht in der Causa Buwog neuer Ärger. Die WKStA leitet ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung ein. Die Fußfessel wäre bei Verurteilung längere Zeit unmöglich.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, seit Anfang Juni in Haft, droht ein weiterer Prozess: Im aktuellen Ermittlungsverfahren geht es um die Frage, ob Grasser und weitere Personen die Provisionen in der Causa Buwog/Terminal Tower in Höhe von 9,8 Mio. Euro ordnungsgemäß versteuert haben, teilte die WKStA mit.

Da geht es einfach darum, dass es nicht sein kann, dass der nochmals die Füsse auf den Boden bekommt.  So wie bei Strache .. den muss man total vernichten.  
Ist eine Lektion für alle Freiheitlichen.  ... natürlich muss man als Freiheitlicher mithelfen.  TS 

01.09.2025

15:06 | transition:  Strafanzeige gegen Deutschlands «Corona»-Köpfe: Eine erste Bilanz

Transition News: Anfang Mai dieses Jahres haben Sie gegen 52 Personen, die für die «Corona»-Taten in Deutschland verantwortlich sind, Strafanzeige gestellt (siehe auch: Strafanzeige gegen Deutschlands «Corona»-Köpfe). Die Taten, die Sie auf 129 Seiten zur Anzeige gebracht haben, sind: Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Volksverhetzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht sogar Mord, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Völkermord. Inzwischen sind fast vier Monate vergangen. Wie hat Ihr Umfeld, Sie leben in Wien, darauf reagiert?

Ein Wiener Anwalt verklagt die halbe Corona-Polit-Elite wegen Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung bis hin zu Völkermord – 129 Seiten Strafanzeige, verteilt an alle Generalstaatsanwaltschaften. Ergebnis? Totalausfall. Entweder Funkstille, Textbausteine aus der Abteilung Vulgärjurisprudenz („kein Anfangsverdacht, Ruhe jetzt“) oder juristisches Bullshit-Bingo, das jedem Studenten im zweiten Semester die Haare kräuseln müsste. "Der Mann im Bademantel" – so sein Running Gag, falls der Verfassungsschutz ihn abholt – entlarvt die deutsche Justiz als das was sie ist, eine Faulgasfabrik. JE

10:16 | eXX: Versagen der Behörden: Gericht bestätigt schwere Fehler im Fall Liana K.

Der Fall der getöteten 16-jährigen Ukrainerin Liana K. aus Friedland wirft immer größere Fragen nach dem Versagen deutscher Behörden auf. Im Zentrum steht nun ein Antrag auf Abschiebehaft gegen den tatverdächtigen 31-jährigen Iraker, der im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover zurückgewiesen wurde. Nicht das Gericht verhinderte eine Inhaftierung, sondern die gravierenden Versäumnisse der Ausländerbehörde, erklärt das Amtsgericht Hannover gegenüber NIUS.

Liana K., die 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war, wurde am 11. August am Bahnhof Friedland von dem Iraker vor einen einfahrenden Güterzug gestoßen und getötet. Der Mann, dessen Asylantrag bereits im Dezember 2022 abgelehnt worden war, hätte seit März 2025 abgeschoben werden können. Dennoch lebte er weiter in Niedersachsen – und stand am Tag der Tat gleich zweimal im Mittelpunkt polizeilicher Maßnahmen, ohne festgesetzt zu werden. Lesen Sie hier ausführlich über den Fall.

Kommentar des Einsenders
Völlig unerheblich, wer nun wem den faulen Apfel zuschieben will - am Ende bleibt schweres Behördenversagen! Ein Mensch wird vorsätzlich durch einen anderen getötet, da gibt es nichts zu rütteln, was daraus zu folgen hat, steht im Strafgesetzbuch...! Und das Bürokratiemonster frißt bereits seine Kinder... Am Ende zählt: All diese Figuren haben hier nichts mehr zu suchen, haben das Land/den Kontinent zu verlassen und reisen zu Lebzeiten hierorts nicht mehr ein. Dafür gibt es zuständige Behörden - der Rest ist Pustekuchen!

Abschiebehaft? Verschlafen. Frist? Vergessen. Gericht? Abgewunken. Ergebnis: Ein 16-jähriges Kind ist tot, während Beamte noch ihre Stempel sortieren. JE