30.12.2020

15:05 | Goldseiten:  Ungewöhnliche Impfschaden-Haftung

Während jeder Hersteller von Autos oder auch nur Schokoladenpudding für eventuelle Fehler haften muß, wird dieses Prinzip jetzt ausgerechnet bei der anstehenden "Corona-Impfaktion“ ausgehebelt.
Das übliche Vorgehen, bei dem der Staat sich eher wenig um einzelne Produktionsvorschriften an sich kümmert und ein gleichwohl hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau über sonst dem Hersteller drohende, oft existenzgefährdende Schadenersatzansprüche gesichert werden soll, wird bei den nun absehbaren "Corona-Impfstoffen“ für zumindest einige Zeit über Bord geworfen. Und dies sowohl in Europa als auch in den USA.

Was hilft das ganze Geld .... wenn man Gesundheitlich am Ende ist. TS

14:06 | MMN:  Staatsrechtler warnen vor Bürgerrechts-Einschränkung für Geimpfte

In der Debatte um eine mögliche Aufhebung von Corona-Beschränkungen für Geimpfte haben die Staatsrechts-Experten Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und Ex-Bundesminister Rupert Scholz vor der Verletzung von Grundrechten gewarnt.
"Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken", sagte der Jurist der "Bild" (Mittwochausgabe).

"Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken", sagte der Jurist der "Bild" (Mittwochausgabe).

29.12.2020

19:30 | mediaCCC: Hacking German Elections - Insecure Electronic Vote Counting - How It Returned and Why You Don't Even Know About It

Nach dem ersten erfolglosen Einsatz von Wahlgeräten in Deutschland vor etwa zehn Jahren haben Teile der elektronischen Abstimmung wieder Wahlen erreicht. Obwohl es jetzt noch eine Papier-Trail gibt, werden immer wichtigere Schritte wie das Zählen der Stimmen in elektronische Systeme verlagert. Diese Änderung des Wahlzählverfahrens wurde von der Öffentlichkeit größtenteils unbemerkt durchgeführt. Wir sind zwei sehr besorgte Wahlhelfer, die in diesem Vortrag unsere Erfahrungen aus erster Hand präsentieren. Wir zeigen, dass das derzeitige digitale Verfahren in Bezug auf die Sicherheit konzeptionell und praktisch fehlerhaft ist. Zunächst geben wir einen Einblick in die Rolle von Computern und ihre Interaktion mit Menschen während der Stimmabgabe.

Tag 3 des rC3. Hier eine Liste der archivierten Beiträge: https://media.ccc.de/b/conferences/rc3

Nun scheint es also soweit zu sein, was auch hier nach der amerikanischen Präsidentschaftswahl immer wieder diskutiert wurde!? Im Hintergrund laufen Wahlmaschinen, was die Öffentlichkeit nicht weiß, und plötzlich kommen gewünschte Ergebnisse zusammen, so wie man sie braucht!? Überall wo Maschinen bei Wahlen im Einsatz waren, müßten Wahlergebnisse (weltweit!) der letzten 20 Jahre infrage gestellt werden! OF

28.12.2020

17:19 | Leser-Beitrag: Bosnien-Herzegowina Covid

Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina hat heute (21.12.2020) eine Sitzung abgehalten, in der entschieden wurde, dass das Maß der Bewegungseinschränkung und des Tragens von Masken während einer Coronavirus-Pandemie eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellt.
Die reguläre 120. Sitzung des Großen Rates des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina fand heute elektronisch statt. Es wurden mehrere Entscheidungen getroffen, die für Bosnien und Herzegowina am relevantesten sind. Die Öffentlichkeit ist der Ansicht, dass die Entscheidungen des Krisenstabs der FBiH über das Bewegungsverbot und das obligatorische Tragen von Schutzmasken "Eingriffe in die grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten sind, die durch die Verfassung von Bosnien und Herzegowina und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte garantiert werden". "In diesem speziellen Fall handelt es sich um Verstöße gegen das Recht auf Privatleben und die Freizügigkeit, die durch Anordnungen enger Teile der Exekutivgewalt zum obligatorischen Tragen von Schutzmasken und zur Einschränkung der Freizügigkeit begangen wurden, Krisenstab der Gesundheitsministerien", sagte das Verfassungsgericht. Es wird auch festgestellt, dass die Entscheidung des Krisenstabs der Gesundheitsministerien des FBiH eine Verletzung dieser Menschenrechte darstellt, da "keine aktive Beteiligung an der Annahme und Überprüfung der angeordneten Maßnahmen durch die höchsten Gesetzgebungs- und Exekutivbehörden stattgefunden hat". Die Maßnahme zum Verbot der Bewegung nach 11.00 bis 05.00 Uhr wurde am 10. November aufgrund der Zunahme der Anzahl der neu mit dem Coronavirus infizierten Personen eingeführt, gefolgt von Maßnahmen zum obligatorischen Tragen von Masken im Innen- und Außenbereich. Nach der Verabschiedung der Maßnahmen legten die Anwälte von Sarajevo beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina Berufung ein und forderten sie auf, die verabschiedeten Maßnahmen zu überdenken und die Maßnahme des Krisenstabs des Bundesministeriums für Gesundheit bis zur endgültigen Entscheidung aufzuheben.
(Übersetzung durch Internet)
Mjere zabrane kretanja i obaveznog nošenja maski su neustavne - Klix.ba

Prima, Bosnien zeigt uns auf was ein Rechtsstaat ist! Scheinbar gilt in der BRD „eine andere Version“ der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte – auf eine solche Entscheidung durch unser politisches Bundesgericht ohne Verfassung in Karlsruhe können wir Recht suchende Bürger lange warten!

Zumindest für die, die den Klagsweg beschreiten, eine gute Grundlage in der Erkenntnis eines europäischen Staates! Verfolgt man aktuelle Reiseberichte aus div. Ländern und Hauptstädten in u.a Europa und deren "entspanntes" Verhalten der Menschen zur Pandemie, könnte man wirklich den Eindruck gewinnen, dass wir in unseren Breiten wieder einmal die berühmte Ar***-Karte gezogen haben!? Wäre ja nicht das erste mal! OF

23.12.2020

17:42 | Beitrag der Lese: Eilanträge der ÖR-Sender abgelehnt

Das Verfassungsgericht hat die Eilanträge der ÖR Sender abgewiesen, weil diese nicht beweisen konnten, warum ein späteres Inkrafttreten der Erhöhung zu "irreversiblen schweren Nachteilen führe". Eine reguläre Klage ist nämlich auch noch anhängig, das kann aber bekanntermaßen dauern - und das Gericht ist der Meinung, so lange könnten die Sender warten. Vielleicht ist bis dahin auch die wirtschaftliche Situation so vieler Menschen schlechter geworden, dass die Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag völlig verschwindet und das Parlament endlich mal debattiert, ob diese Rentenanstalt mit angeschlossenen TV- und Radiosendern in der bestehenden Form überhaupt noch zeitgemäß ist. Wer braucht 72 Rundfunksender, wenn die Hälfte der Bürger ihre Musik längst aus dem Internet streamen?

https://www.journalistenwatch.com/2020/12/23/karlsruhe-eilantraege-sender/

Die Läden bangen alle um ihre Pfründe! Eine ordentliche Flurbereinigung wäre da schon längst einmal angebracht! OF

22.12.2020

20:18 | Leser-Beitrag: Drosten-Klage

Vor allem wird man sehen, wie weit die entsprechenden Gerichte unter politischer Kontrolle sind in dem angeblichen Rechtsstaat BRiD.

https://sciencefiles.org/2020/12/22/vorsatzlich-sittenwidrig-geschadet-christian-drosten-mit-einem-bein-vor-gericht/

“Vorsätzlich sittenwidrig geschadet” – Christian Drosten mit einem Bein vor Gericht?  Zu den erstaunlichen Dingen, die uns täglich auf den Schreibtisch kommen, gehört eine Unterlassungserklärung, zu deren Abgabe Dr. Reiner Fuellmich im Auftrag der Green Mango GmbH den Berliner Virologen und Merkel-Experten für alle Fragen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Christian Drosten, aufgefordert hat. Die Unterlassungserklärung muss bis zum heutigen Tag abgegeben werden, ist mit der Aufforderung, Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen, verbunden, und wird schon aus diesem Grund nicht abgegeben werden.
Angesichts der großen Zahl von Akademikern, die sich darin gefallen, Ratschläge an die Adresse der Regierung zu erteilen, die dazu gedacht sind, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen oder zu legitimieren, sehen wir mit Spannung dem entgegen, was dieser Rechtsstreit erbringt.

Das war der Auftakt von Fuellmich im Namen einer Mandantin (Lokalbesitzerin), dann wird wohl Prof. Dr. Wodarg an die Reihe kommen und wenn die Klagen erst in den USA genehmigt werden, werden die Gerichte hier kaum Chance haben, es abzuwehren!? Diese mafiösen Machenschaften müssen endlich entlarft werden! OF

14:44 | DerStandard:  Verhetzungsprozess gegen Stefan Petzner: "Focken" bei Fellner

Da er bei einem Fernsehauftritt Chinesen verunglimpft hatte, wurde der Expolitiker nicht rechtskräftig verurteilt. Er zeigte sich "schuldeinsichtig", aber nicht schuldig.
Wie hört es sich an, wenn der ehemalige Nationalratsabgeordnete Stefan Petzner (BZÖ) bei einem Interview inhaltlich ausdrücken will "Der Auslöser der Corona-Krise, nämlich China, sollte im Rahmen des Völkerrechts von der Weltgemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden"? Die Antwort lieferte sein Auftritt am 26. Mai bei "Fellner live": "Die Chinesen, das sind Focken, dreckige, schmutzige Leute, die keine Manieren haben", sagte er damals.

... ebenso war die Bezeichnung "Schlitzaugen" Gegenstand der Verhandlung .... was natürlich eine grobe Verhetzung ist. Der Begriff "Focken" war mir ebenso unbekannt, das es sich hierbei um kleine Schweinderl handelt oder Ferkel ... nun man lernt nicht aus.  Petzner wurde natürlich verurteilt ...   TS

20.12.2020

17:26 | dwn: Berliner Oberstaatsanwalt: „Der Rechtsstaat in Deutschland ist in Teilen nicht mehr funktionsfähig“

Der Staat kapituliert vor Clans und politisch Radikalen, die Politik fällt der Polizei in den Rücken, und auch ganz normale Bürger wirken an der Erosion der Rechtsordnung mit: Davon berichtet der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel im großen DWN-Interview.

Der geneigte Beobachter könnte jetzt zynischerweise sagen: Ja, man merkt es schon länger...! Tolle Erkenntnis. Und? OF

19:12 | Leser-Kommentar:
Sehr witzig, die Gewaltenteilung ist praktisch abgeschafft und natürlich kann ein Rechtsstaat, der nicht mehr existiert, logischerweise auch gar nicht funktionieren.
Sorry, aber dieser Mann hat so gut wie nichts verstanden und sowas läuft bei mir nicht unter Systemkritik, sondern „Gejammer“.

Gejammer trifft es wohl am besten! Oder sich das eigene Versagen nicht eingestehen wollen!? OF

09:32 | aa: Vaccini Covid mai obbligo.Chi lo fa finisce al Tribunale penale internazionale

Silverado
Italienischer Anwalt: Impfpflicht für neue Impfstoffe würde vor dem Internationalen Gerichtshof landen.

Da diese Impfstoffe alle neu im Sinne von nicht ausgereift sind, würde jeder, der sie zur Pflicht macht, vor dem Internationalen Gerichtshof landen, und zwar wegen Verletzung des Verbotes von Menschenversuchen. Diese Grundlagen, so der Anwalt weiter, gehen von den Nürnberger Prozessen aus, finden sich in der Helsinki-Erklärung ebenso wie in der UNESCO-Erklärung wieder. Diese sehen die informierte Zustimmung vor. Da es keine informierte Zustimmung geben kann, weil es die entscheidenden Informationen (noch) nicht gibt, werden diese ebenso wie europäische Grundsätze verletzt.
Wer also zu Impfpflicht aufruft, ruft zu Gesetzesbruch auf. Selbst, wenn es jetzt (Motto: scheixx aufs Gesetz, ich bin der Fürst) durchgeht, würden diese Leute wie die Kriegsverbrecher in Nürnberg prozessiert und verurteilt werden. Die Einklagbarkeit von Ansprüchen gelte auch für etwaige berufliche Folgen wie Kündigung oder für Benutzungsverbote öffentlicher VM usw. Auf die Frage, wie viele Anwälte diesbezüglich in Italien ihre Dienste anböten, spricht er von mehreren tausend, die zudem international vernetzt seien. Auf die Kosten etwaiger Verfahren angesprochen, antwortet er, sie würden pro bono tätig.
Anmerkung: das bedeutet natürlich nicht, dass man sich nicht freiwillig impfen lassen kann.

 

19.12.2020

08:24 | DerStandard:  Hoher Honorarabschlag für Pflichtverteidiger von Meischberger und Co

Die fünf Verfahrenshelfer im Buwog-Prozess haben erst einen Vorschuss auf ihr Honorar von der Anwaltskammer bekommen, fürs Jahr 2018. Mit einem hohen Abschlag von 40 Prozent. Je länger das Buwog-Verfahren gedauert hat, desto ärmer wurden die Angeklagten, könnte man sagen. Jedenfalls ist bis zum Ende des Prozesses erster Instanz am 4. Dezember die Zahl derer auf fünf gestiegen, die sich keinen Rechtsanwalt mehr leisten konnten. Sie wurden dann von ihren Anwälten verteidigt, in deren Rolle als Pflichtverteidiger ("Verfahrenshelfer").

Ich werde mich keinesfalls über Schuld oder Unschuld der Angeklagten äußern, dazu habe ich weder den notwendigen Überblick (was ja fast nicht möglich ist), noch steht es mir zu die Justiz zu belehren. Nur eines, zuerst wird die Richterin als befangen erklärt ... und sie spricht sich frei. Dann werden in den Pausen die Gespräche zwischen Anwalt und Klient abgehört .... und das ist in Ordnung.  
.... und zu guter letzt, werden die Anwälten die die Angeklagten verteidigen nicht bezahlt oder zu spät oder nur teilweise. 
Dieser Geschmack ... ich kann es nicht sagen, es liegt mir auf der Zunge.  TS

18.12.2020

18:27 | ndr: Gericht kippt generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester

Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die aktuelle Fassung des niedersächsischen Regelwerks verbietet in Paragraf 10a nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Das niedersächsische Sozialministerium erklärte in einer ersten Reaktion, die entsprechenden Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes würden bis auf Weiteres nicht mehr angewandt.

18:29 | Die Leseratte
Und schon kassieren die Gerichte wieder die überzogenen Verbote unserer Machtbesoffenen: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das in der niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschriebene komplette Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Es sei kaum geeignet zum Erreichen der "infektionsschutzrechtlichen Ziele", nicht erforderlich und nicht angemessen. Das Land habe keine überzeugende Begründung präsentiert. Die zu erwartenden Verletzten würden nur kurzzeitig Behandlungskapazitäten binden und nicht die für die Behandlung von Covid-Patienten erforderlichen Kapazitäten reduzieren.

17.12.2020

19:22 | taz: Wirecard-Untersuchungsausschuss: Zu Guttenberg sieht sich getäuscht

Der Unternehmensberater Karl-Theodor zu Guttenberg hat Kanzlerin Angela Merkel im persönlichen Gespräch nahegelegt, dem Skandalunternehmen Wirecard beim Eintritt in den chinesischen Markt zu helfen. „Im Laufe unsers Gesprächs erwähnte die Bundeskanzlerin eine bevorstehende Reise nach China“, sagte der ehemalige Verteidigungsminister am Donnerstag in Berlin vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages. „Ich erwähnte daraufhin, dass ein junges DAX-Unternehmen derzeit den Markteintritt in China plant.“ Das gelinge nicht ohne den Segen der Regierung in Peking.

Das Bambusrohr:
Der Ex-Minister gibt zu, für das Skandal-Unternehmen geworben zu haben – aber nicht als Lobbyist. Sein Plädoyer ist geschickt, nur nicht überzeugend.
PS: Mich jetzt bitte nicht steinigen, aber beim Aufschlag des Artikels dachte ich im ersten Augenblick den TB auf dem Photo zu erkennen, was sich aber augenblicklich legte. Macht Gutenberg jetzt einen auf Hipster?

Die Gier ist halt ein Hund! Da werden hoffentlich noch einige ordentlich ins Schwitzen kommen und Guttenberg´s Ruf endgülitig ruiniert!? OF PS: Unser Kernöl-Hipster ist für Karl-Theodor von und zu unerreichbar ;)

16.12.2020

19:20 | heise: BND-Reform: Bundesregierung stimmt für neue Regeln zur Massenüberwachung

Die Regierung hat einen Entwurf zur Novelle des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht, laut dem der Geheimdienst bis zu 30 Prozent aller Netze bespitzeln darf. Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll eine breite Lizenz zum Hacken von "ausländischen Vermittlungsanlagen, Telekommunikationsinfrastruktur" oder vergleichbaren IT-Systemen von Providern erhalten. Einen entsprechenden Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes hat das Bundeskabinett am Mittwoch befürwortet. Es soll weitgehende Überwachungspraktiken des Auslandsgeheimdienstes legalisieren und neue Befugnisse schaffen.
Telekommunikationsanbieter in anderen Ländern zu hacken hält die Bundesregierung für nötig, da der BND dort im Gegensatz zu Anbietern im Inland "keinen kooperativen Zugang einrichten" könne. Daher brauche der Geheimdienst die Erlaubnis, sich relevante Daten "mit heimlichen Mitteln" beziehungsweise einem Zugriff auf die Technik zu erschließen und dafür "Sicherungsmaßnahmen zu überwinden".

DDR 4.0! Und wieder wird es gegen unschuldige Bürger im eigenen Land gehen, die dann zufällig mitüberwacht und im Bedarfsfall geteert werden!? Oder wollen ausländische Dienste mit dem BND nimmer zusammenarbeiten und wichtige Erkenntnisse teilen!? Schauderhafte Zeiten. OF

20:16 | Leser-Kommentar:
Als Jugendlicher im besten Alter kam ich eines Tages nach Hause und sah meinen alten Herren und einem guten Freund von ihm beide am Tisch heulen. Beide ertränkten irgendeinen Frust in Alkohol.
Tage später kam die Erklärung. Vom Freund, damals in MV lebend, der beste Freund und Nachbar war bei der Stasi. Die angeforderte Akte verriet... bei Systemproblemen wäre eine Inhaftierung vollzogen wurden. Das war DDR 1.0

...und viele dieser Herrschaften durften wohl einfach weitermachen als sei nichts passiert!? Es scheint wie eine Offenbarung!? Grauenhaft. OF

15.12.2020

19:44 | wb: Julian H. ist jetzt "Antifaschist" - Bei „Seenotrettern“ gefasst: Jetzt fordert der Ibiza-Fallensteller Asyl!

Erst durch einen Tipp aus rumänischen Ermittlerkreisen konnte die untergetauchte Schlüsselfigur der Ibiza-Falle in Deutschland bei bekannten „Seenotrettern“ ausfindig gemacht werden: der Sicherheits-Söldner Julian H. Jetzt fühlt er sich verfolgt. Laut einem Schreiben seines Anwalts will der „Antifaschist“ H. Asyl in Deutschland erhalten!

Die Leseratte:
Das darf ja wohl nicht wahr sein! Der Ibizia-Detektiv, der in Berlin gefasst wurde, will jetzt Asyl in Deutschland! Er fühlt sich zu Unrecht verfolgt!

Ein mutmaßlich straffälliger Antifant, der dem Prozess via Asy entkommen möchte!? Blöder geht es wirklich nimmer! Aber bei der derzeit agierenden Richterschaft hätte er wohl auch noch gute Chancen!? Die Welt steht nimmer lang.  OF

14:41 | WB:  Klage gegen Corona-Maßnahmen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Mit zunehmender Dauer der Corona-Krise geraten die Massnahmen gegen die Verbreitung von SARS CoV-2 immer stärker ins Kreuzfeuer der Kritik.
Immer deutlicher stellt sich heraus, dass die Krise nicht einem Virus, sondern politischem und behördlichem Versagen geschuldet ist (Wochenblick berichtete). Dr. Roger Hodkinson, CEO von Western Medical Assessments und führender kanadischer Gesundheitsexperte, spricht sogar vom „größten Hoax, der jemals an einer ahnungslosen Öffentlichkeit durchgeführt wurde.“

Dazu gibt es nur eine einzige Forderung!  Jeder Politiker in Europa sollte zwei- oder dreimal die Woche getestet werden, öffentlich und vor laufender Kamera, da wir unsere nationalen Reserven schützen möchten, weiters gilt es folgende Maskenregelung zu beachten. Wenn wir als Bürger in ein Einkaufzentrum gehen oder ein Geschäft, dürfen wir nicht die Maske abnehmen ... wenn wir Bürger in ein Amt gehen (sofern noch eines offen hat) dürfen wir nicht die Maske abnehmen, wenn wir mit den Beamten sprechen.
Warum in aller Welt, dürfen Politiker im Bundestag (ein öffentliches Gebäude) oder im Parlament bei einer Rede die Maske abnehmen, warum dürfen Politiker am Platz die Maske abnehmen?
Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden bedeutet .... mit jeder Sekunde die Maske vor der Kauleiste!
Also zusammenfassend,  testen testen testen ... bis die Nase so rot ist, das der Virus mitleid hat .... und Maske bei jeder Gelegenheit, auch bei Reden!  Das wäre das Mindeste was wir Bürger verlangen können. TS

14.12.2020

20:09 | kenFM: Der infizierte Rechtsstaat

Mit bestätigten Demonstrationsverboten unterstützen Gerichte die Corona-Politik und ignorieren widersprechende Fakten.
Die Proteste gegen die Corona-Politik der Regierungen von Bund und Ländern halten an. Dagegen greift die etablierte Politik zum Mittel des Verbots von Demonstrationen, zunehmend unterstützt von der Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen. Es scheint, als wäre die vermeintlich unabhängige Justiz nun doch von der Corona-Politik infiziert. Sie übernimmt jedenfalls fast ungefiltert deren Argumente und Behauptungen. Dabei begründet sie ihre Urteile und Entscheidungen mit Aussagen, die selbst das dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende Robert Koch-Institut widerlegt. Die politische Infektion der Justiz reicht anscheinend bis ins Bundesverfassungsgericht.

13.12.2020

12:05 | reitschuster: Freiheitsstrafen für Maskenbefreiungs-Atteste?

Eine Offenburger Ärztin droht im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe, weil sie im Juni und Juli Masken-Befreiungsatteste ohne körperliche Untersuchung ausgestellt hat. Laut Ärzteblatt wird der Medizinerin vorgeworfen, fünf Masken-Befreiungen ohne medizinische Indikation ausgestellt und diese an Patienten per Post geschickt zu haben. „Bei einer Verurteilung erwarte die Frau eine Geldstrafe oder Haft von bis zu zwei Jahren“, schrieb Ärzteblatt.

Wenn Politik undRechtssprechung ohne medizinische Ausbildung eine Ärztin verfifizieren und bestrafen, dann lebst Du in einer ....? TB

Kommentar des Einsenders
Das ist deutscher Qualitätsjournalismus der Relotius Medien. Wahrscheinlich läuft das alles unter der Überschrift, Kampf gegen Rechts. Von der Merkel-Junta legitimiert und finanziert.

 

12.12.2020

08:03 | Leser-Anfrage an den Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko

Frage an den geschätzten Hausjuristen:
Ich habe im ACU-DE von einem Anwalt gehört, dass man bei Feststellung einer Ordnungswidrigkeit durch Polizei nur wahrheitsgemäß seine Personalien, Wohnadresse bekanntgeben muss. Ansonsten muss man keine Stellungnahme abgeben.
Ist das bei uns in Österreich auch so?

11.12.2020

19:15 | zeit: U-Ausschuss - Regierung setzte sich stärker als bekannt für Wirecard in China ein

Im Januar 2019 wollen die Münchner eine chinesische Firma übernehmen und können dabei auf Hilfe des Bundes setzen. Per Mail dankte man für "die hervorragende Grundlage". Die Bundesregierung hat sich deutlich umfassender für den Markteintritt von Wirecard in China eingesetzt als bislang bekannt. Das zeigen Unterlagen des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Finanzskandals, die dem Spiegel vorliegen. Im Januar 2019 wurde demnach in Peking eine Gemeinsame Stellungnahme zum deutsch-chinesischen Finanzdialog unterzeichnet, die in einem Punkt wie auf Wirecard zugeschnitten war.
Der frühere Wirecard-Finanzvorstand Burkhard Ley bedankte sich dem Bericht nach später für "die hervorragende Grundlage", die die Übereinkunft für Wirecards Aktivitäten in China böte. Mutmaßlich mit Blick auf die Financial ­Times, die zuvor über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard in Asien berichtet und damit die Aufsichtsbehörden alarmiert hatte, schrieb der Botschaftsmitarbeiter: "Ich hoffe, Sie überstehen den Sturm unbeschadet." Für Fabio De Masi, Linken-Obmann im Untersuchungsausschuss, zeigen die Unterlagen: "Die Bundesregierung hat auf oberster Ebene geradezu gebettelt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, und zwar im vollen Bewusstsein der Vorwürfe der Financial Times."
Das Auswärtige Amt teilte auf Spiegel-Anfrage mit: "Der Kontakt der Botschaft mit dem Unternehmen Wirecard bewegte sich im üblichen Rahmen der Außenwirtschaftsförderaktivitäten."

Ob es hier jemals zu einer ordentlichen Aufarbeitung des Skandals Wirecard kommen wird, darf wirklich bezweifelt werden!? Interessant ist bloß, je näher die Einschläge an Ermittlungsergebnissen oder Erkenntnissen zu involvierten Politikern kommen, umso strenger muss man sich um eine Verschärfung der C-Regeln engagieren! OF

19:23 | Dazu passend: taz: Alles Privatsache, klar!

Der Chef der Wirtschaftsprüferaufsicht Apas zockte mit Wirecard-Aktien. Und das noch während seine Behörde Ermittlungen gegen Wirecard anschob. Einiges Geld versenkt hat Ralf Bose dann auch noch: Die Aktien von Wirecard rauschten um 20 Prozent in den Keller, als Wirtschaftsprüfer von KPMG in einem Sonderbericht am 28. April feststellten, dass die Bilanzen im House of Wirecard bei genauerem Hinsehen löchrig wie Emmentaler waren. An genau diesem Tag schlug Bose zu – in der Hoffnung, die Vorwürfe gegen den sensationell in den DAX-Himmel aufgestiegenen Zahlungsdienstleister aus München, den „deutschen Apple“, würden sich wieder legen, der Kurs werde wieder anziehen.
Doof nur: Wirecard gilt heute als einer der größten Bilanzskandale aller Zeiten. Die staatliche Wirtschaftsprüferaufsicht Apas leitete deshalb im Mai ein Aufsichtsverfahren gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) ein.

 

13:40 | Leser-Anfrage "Impfpflicht für Caritas-Mitarbeiter?"

Meine Frau arbeitet in einem Caritas Pflegeheim. Jetzt sollen am Montag und Donnerstag jede Woche die Corona Tests bei den Mitarbeitern durchgeführt werden.
Meine Frau will die Tests nicht mitmachen. Jetzt kam die Heimleitung und sagte, sie muß sich testen lassen, das wäre gerichtlich so angewiesen.
Können wir den Test verweiger? Würde mich über Ihre Antwort freuen.

Wir leiten auch diese Frage an den Hausjuristen weiter. Ihrer Adresse entnehme ich aber, dass Sie Deutscher sind!
Wenn vielleicht einer der juristisch bewanderten deutschen Leser aushelfen Könnte? TB

09.12.2020

10:01 | Leser Frage an den Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko

Frage an die Juristen: die Haftung der Hersteller wurde ausgeschlossen. Tritt an dessen Stelle der Käufer der Impfstoffe und weil auch ein indierekter Impfzwang ausgeübt wird? Damit wäre für die Folgen der
Staat wieder haftbar. Es gibt doch ein Gesetz über die Produkthaftung. Kann diese im Einzelfall einfach durch einen entsprechenden Vertrag ausgehebelt werden?

09:14 | 2020news:  Aufruf zur Zeugenaussage für Den Haag: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Sarah Luzia Hassel-Reusing, Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UN-Resolution 53/144, bereitet wegen der Corona-Massnahmen eine Strafanzeige zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag vor. Sie wird dabei unterstützt von ihrem Ehemann Volker Reusing und dem Corona-Aussschuss. Im Gespräch mit Rechtsanwältin Viviane Fischer und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona- Ausschuss erläutern Reusings, welche Tatbestände des Völkerstrafrechts sie durch die Corona-Massnahmen verwirklicht sehen.

.... sicher würde das Recht für die Kläger sprechen, doch würde der Druck der Straße vorhanden sein, würden wir keine Anwälte brauche, sondern Wahlurnen. TS

08.12.2020

19:26 | ET: Untersuchungsausschuss zu Linksextremismus abgelehnt: Verfassungsgericht weist Organklage der AfD ab

Im Streit um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus im Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Verfassungsgericht gegen die AfD-Fraktion entschieden. Das Landesverfassungsgericht in Dessau wies am Dienstag eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen den Landtag zurück.
Der Landtag habe die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu Recht abgelehnt und die Antragsteller hierdurch nicht in ihrem in der Landesverfassung verankerten Recht verletzt. Die Richter sehen die verfassungsmäßigen Rechte der AfD durch die Entscheidung des Parlaments nicht verletzt.

Die Parteilichkeit der Gerichte ist schon wirklich zum Schreien! Eine Seite darf scheinbar machen was sie will und es passiert nichts!? Zeit, dass auch in unseren Breiten der Justicia der Mund-Nasen-Schutz wieder über die Nase hinauf rutscht! OF

16:56 | Leserbeitrag: oval: Menschenversuche - 10 Minuten, die man sich anhören sollte:

Livestream Sitzung 30: Unter der Lupe - Stiftung Corona Ausschuss ab 3:04:00

https://www.youtube.com/watch?v=fBtPbyvAgFI&feature=youtu.be&t=11047

Eigentlich unfassbar, mit welchen rechtlichen Schritten gegen die irrwitzigen Methoden dieses Systems vorgegangen werden muss! Man darf gespannt sein, ob dies alles von den Gerichten gewürdigt wird!? OF

03.12.2020

19:30 | Deutschland-Pranger:  Was bei Gericht wirklich passiert

Keiner ist scharf drauf aber manchmal passiert es eben doch. Irgendwer zerrt uns vor Gericht. Ich möchte daher heute meinen Lesern erklären, was dort in Wahrheit passiert. Das gleiche Schema findet aber auch statt, wenn uns ein Strafzettel ans Auto gehängt oder ein OWiG verpasst wird. Grundsätzlich gilt es bei all diesen öffentlichen Dingen, die richtige Sichtweise zu haben.
Zunächst gilt es, einige Begriffe zu definieren:
Eine Obligation ist ein Wertpapier. Ein Vertrag ist eine Obligation. Ein Gesetz ist ein Vertrag

 ... darum gibt es den Hausjuristen Dr. Dr. Schimanko .... selten so gut aufgehoben gewesen. TS

15:30 | SPON:  Firmen sind zu geschlechtsneutraler Ansprache verpflichtet

Nur »Herr« oder »Frau« reicht nicht: Firmen müssen für Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität eine neutrale Anredeform bereithalten. Das hat ein Gericht in Frankfurt am Main entschieden. Eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet, kann einem Gerichtsurteil zufolge eine geschlechtsneutrale Ansprache beim Fahrkartenkauf verlangen. Im konkreten Fall ging es um die Buchung einer Bahnfahrkarte über das Internet, bei der es beim Kauf und der Registrierung nur die Auswahl »Herr« oder »Frau« gab, wie das Landgericht Frankfurt mitteilte.

... m/w/d .... Männlich/weiß/Deutsch .... so geht das. TS

14:16 | Welt:  Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen

Die Regierung hat ein Paket von mehr als 80 Maßnahmen gegen Rassismus beschlossen. Sie beinhalten schärfere Strafgesetze und bessere Hilfen für Betroffene. Außerdem soll „Rasse“ aus dem Grundgesetz verschwinden.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. Ziel der insgesamt 89 Einzelmaßnahmen sei es, „unsere wehrhafte Demokratie zu stärken“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.

Sind alles Probleme die wir sofort angehen müssen. Streichen wir nähmlich "Rasse" aus dem Grundgesetz ... ist das Problem sofort erledigt und die Politik kann sich wieder mit den zweitwichtigen Dingen beschäftigen ... Schulden, Einwanderung, Wirtschaft, Massenarbeitslosigkeit, Krise .... TS

17:57 | Die Leseratte:
Dann ist es also in Zukunft nicht mehr verboten, jemanden wegen seiner Rasse zu diskriminieren - oder wie?

Einfach schön, dass Deutschland keine anderen Sorgen hat! Aber der alte Kapuzinerspruch trifft es leider nach wie vor: Farbige Menschen gelten weniger als farblose Persönlichkeiten. OF

02.12.2020

20:07 | nn: General fordert Pres.Trump offen auf, den Insurrection Act zu aktivieren!

WVWtv.com hat ein weiteres Bombeninterview mit dem pensionierten 3-Sterne-General Thomas McInerney veröffentlicht, der Präsident Trump offen auffordert, die Schwere des Cyberkriegsangriffs auf Amerika anzuerkennen, indem er sich auf das Insurrection Act beruft und Habeas Corpus suspendiert (wie Lincoln) und initiieren Massenverhaftungen unter militärischer Autorität.
Der Insurrection Act ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1807. Es gibt dem US-Präsidenten ausnahmsweise die Vollmacht, die Nationalgarde und Heerestruppen oder Marineverbände innerhalb der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung von Aufständen einzusetzen. Der Insurrection Act ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1807. Es gibt dem US-Präsidenten ausnahmsweise die Vollmacht, die Nationalgarde und Heerestruppen oder Marineverbände innerhalb der Vereinigten Staaten zur Bekämpfung von Aufständen einzusetzen.

Jetzt scheint es wohl tatsächlich loszugehen!? Das ist eine große Karte, sobald die ins Spiel kommt! OF

30.11.2020

16:56 | TE: PCR-Test auf dem Prüfstand – Klage vor dem Berliner Landgericht

Das Berliner Landgericht könnte Geschichte schreiben. Es soll unter anderem entscheiden, ob der PCR-Test geeignet ist, eine Infektion mit SARS-CoV-2 festzustellen. Es geht um das Testverfahren, das eine Infektion nachweisen soll und das in der Folge für die von der Regierung verhängten Maßnahmen verantwortlich ist. Seit Monaten recherchieren vier Anwälte in transparenten, öffentlichen Live-Sitzungen mit vielen Experten aus aller Welt und tragen seitdem die Fakten zusammen, bei denen es sich laut Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich herausgestellt hat, dass der PCR-Test für die Ermittlung einer Infektion nutzlos sei. Damit wären es auch die Maßnahmen und hier könnte ein hoher Schadensersatzbedarf entstehen.
Es wird vorgebracht, dass auch die amerikanische Gesundheitsbehörde, die CDC, dazu schreibt, dass der Nachweis „viraler RNA“ möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hinweist oder darauf, dass COVID-19 der ursächliche Erreger für klinische Symptome ist. Die oberste Gesundheitsbehörde der USA folgert daraus, dass ein großer Anteil schwerwiegender Entscheidungen sehr wahrscheinlich auf falschen Testergebnissen beruht.
Der ehemalige Manager und Forschungsleiter von Pfizer Dr. Mike Yeadon, berichtet in einem Video-Beitrag, dass der Test mit fatalen Mängeln behaftet sei und sofort zurückgezogen werden müsse. Er behauptet, die Tests seien zu 95 Prozent falsch positiv und sie würden einzig und allein zur Erzeugung von Angst eingesetzt werden.

Leserkommentar:
Ich verfolge die Arbeit von RA Fuellmich schon lange. Ich denke, er hat mittlerweile genug Beweise gegen Drosten und co. gesammelt.
Wenn das durchgeht, dann wünsche ich ihm und sehr vielen involvierten Herrschaften fröhliche Weihnachten.

Wir haben schon öfters über die Agenden von Dr. Fuellmich und seinem Team berichtet und hoffen ebenso, dass diese Entschlossenheit, mit dem ganzen Zinober aufzuräumen, auch bei den Gerichten entsprechend honoriert wird! Seit längerem ist klar, dass die Cov-Test-Geschicthe via PCR eine reine Luftnummer ist und im höchstem Maße hochkriminelle Energie in sich birgt und das gehört endlich beendet! Was muss denn noch alles kommen? Drosten ist kein Doktor, sein Chef ein Veterinär, die politischen Entscheidungsträger gekauft, die Welt stürzt sich auf deren "Expertise", ...!? Zeit, reinen Tisch zu machen. OF

29.11.2020

13:41 | PI:  CORONA - Dieses Urteil wird große Wellen schlagen

Dieses Urteil des Berufungsgerichts von Lissabon müsste hier wie eine Bombe einschlagen. Tut es aber nicht. Das Urteil der portugiesischen Richter, wonach die PCR-Tests unzuverlässig sind und eine darauf basierende Quarantäne illegal, wird zwar von der lokalen Presse in Portugal gemeldet, aber von deutschen Mainstream-Medien bis auf die Ostthüringer Zeitung völlig ignoriert und wie die Pest gemieden.
Denn es hat das Zeug, die komplette Corona-Politik in Deutschland zum Einsturz zu bringen. Wer bisher behauptete, die PCR-Tests seien unzuverlässig, musste Hohn und Spott der etablierten Medien über sich ergehen lassen, inklusive des Vorwurfs, er sei ein "Verschwörungstheoretiker. Doch jetzt haben wir es schwarz auf weiß von leibhaftigen Richtern.
Nun wird es spannend zu sehen, wie Politiker und Medien bei uns versuchen, dieses wegweisende Urteil vom Tisch zu wischen oder weg zu schweigen.

... Lissabon ist sehr weit weg. TS

 

27.11.2020

19:41 | CT: Causa Drosten wird Gerichtsverfahren: Uni Frankfurt räumt Falschaussage zur Promotion ein

Einen Revisionsschein habe es nie gegeben — damit fehlt der endgültige Beleg für die fristgemässe Abgabe der Dissertation.

Für Prof. Christian Drosten wird es eng: Der auf Wissenschaftsbetrug spezialisierte Wissenschaftler Dr. Markus Kühbacher hat auf Twitter bestätigt, dass die Causa Drosten nun die Gerichte beschäftigen wird. Vorausgegangen waren falsche Tatsachenbehauptungen seitens der Goethe Universität Frankfurt zum sogenannten Revisionsschein.
Dieser war bislang der einzige Beleg dafür, dass Prof. Christian Drosten seine Dissertation fristgemäss eingereicht haben könnte.

Dr. Kühbacher auf Twitter:
Der Pressesprecher der ⁦‪@goetheuni‬⁩ hat inzwischen eingeräumt, dass er mir gegenüber falsche Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die Dissertation von Herrn #Drosten kommuniziert hat: Es soll in Wahrheit gar kein Revisionsschein existieren, ... pic.twitter.com/et03Cwysih
26.11.20, 14:52

Das Bambusrohr:
Drosten wird geopfert und nimmt alles Leid auf sich und alle Anderen sind somit fein raus. Wie christlich von ihm.

Schön langsam wird es wohl für viele, sehr viele Menschen in unseren Breiten äußerst unangenehm werden!? Die narratierte Großverschaukelung beginnt wirklch große Kreise zu ziehen und jetzt werden bald die Masken fallen! Kleine Empfehlung: Wer die Koffer noch nicht gepackt und die Flugtickets gekauft hat, möge rasch handeln, oder reumütig umkehren! Sieht nach Game Change aus. OF

20:06 | Kommentar der Leseratte:
Das soll heißen, auch bei uns beginnt die große "Enthüllungsshow", ganz ohne Q und Trump? So ganz glaub ich es noch nicht. Aber wenn, dann will ich keine Bauernopfer sondern Angie! Und natürlich den Augiasstall in Brüssel ausmisten! Schoon-Klood darf auch gerne weiter seinen Ischias auskurieren ...

Denke, dass das Opferdenken nicht notwendig sein wird. Wenn die Nummer fällt, sind die Handelnden - ob gezwungen oder nicht - gestraft genug! Auf offener Bühne möchte kein Schauspieler sein Gesicht verlieren und ohne Applaus oder mit Buh-Rufen abtreten müssen! Das tut nämlich wirklich weh. OF

08:07 | gisreports: The loss of constitutional protection

In an atmosphere of panic over the Covid-19 crisis, European governments are enacting more and more open-ended measures that are often of dubious utility for containing the pandemic but severely restrict personal freedom, privacy and entrepreneurship. Alarmingly, citizens’ rights enshrined in constitutions are being set aside.

In diesem Fall ist nicht (nur) der Inhalt interessant, sondern auch der Autor, Prinz Michael von Liechtenstein. HP

26.11.2020

18:22 | nzz: Deutschland will Rechtsextremismus und Rassismus per Gesetz besiegen

Der Kabinettsausschuss «zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus» einigte sich am Mittwoch auf knapp 90 Vorhaben. Gefördert werden soll mit über einer Milliarde Euro – und mit ideologischer Schlagseite.

Schon klar und ganz vernünftig den REchtsextremismus zu bekämpfen. Aber von Linksextremismus steht im Gesetz nix drin? (Ich habs noch nicht gelesen, aber ich Könnt' mirs gut vorstellen)! TB

14:51 | welt: Türkisches Gericht verhängt Hunderte lebenslange Haftstrafen wegen Putschversuchs 2016

Im Hauptverfahren wegen des Putschversuchs 2016 in der Türkei hat ein Gericht in Ankara Hunderte Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurden des Bruchs der Verfassung, der „versuchten Ermordung des Präsidenten“ und des Totschlags für schuldig befunden.
Mehr als vier Jahre nach dem Putschversuch in der Türkei hat ein Gericht in der Hauptstadt Ankara Urteile gegen Hunderte Beteiligte gefällt. Insgesamt seien 337 Menschen zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag. 60 weitere hätten Gefängnisstrafen zwischen 6 und knapp 17 Jahren erhalten. In dem Hauptverfahren seien 475 Menschen angeklagt gewesen, darunter auch Anführer. Alle Verurteilten seien rund um den Luftwaffenstützpunkt Akinci an dem Putsch beteiligt gewesen, hieß es.

Da hat sich der Dauerbeleidigte vom Bosporus aber mächtig Zeit gelassen! Eine selbstgedrehte Inszenierung, um sich als Oberdiktator ins Ant zu spielen und die Kritiker wegzusperren! Die Tage dieser Türkei sind wohl auch bereits gezählt!? OF

25.11.2020

06:53 | Der b.com - Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zur Geltungsdauer der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung

Die Schlußbestimmung der Verordnung (§ 19), wonach sie derzeit bis 6. Dezember 2020 gilt, aber deren Bestimmungen über die Ausgangsbeschränkung und das grundsätzliche, mit wenigen Ausnahmen geltende Verbot von Veranstaltungen (§§ 1, 12) nach der derzeitigen Fassung bereits mit Ablauf des 26. November 2020 außer Kraft treten, wirft des öfteren Fragen auf. Die Antwort ergibt sich aus deren gesetzlichen Basis.

1.) Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist im Gesamtzusammenhang mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz zu betrachten.
Dieses Gesetz ist die Grundlage für eine Verordnung mit Ausgangsbeschränkungen (§ 5) wie die gegenständliche:

„(1) Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern, und Maßnahmen gemäß den §§ 3 und 4 [Anm.: Sperren von Betriebsstätten, Arbeitsorten oder öffentlichen Orten] nicht ausreichen, kann durch Verordnung angeordnet werden, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist.

(2) Zwecke gemäß Abs. 1, zu denen ein Verlassen des privaten Wohnbereichs jedenfalls zulässig ist, sind:

1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,

3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,

4. berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und

5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.“

Eine solche Verordnung darf nur im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrats erlassen werden (§ 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit.), was bei der österreichischen Parteipolitik ohnedies nur ein Element der Demokratie pro forma ist, und sie darf immer nur für zehn Tage gelten (§ 11 Abs. 3 leg.cit.).

2.) Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrats erlassen und trat am 17. November 2020 in Kraft. Auf Grund der vorstehend angeführten gesetzlichen Grundlage dürfen deren Bestimmungen über die Ausgangsbeschränkungen (§§ 1, 12) nicht länger als bis 26. November gelten.

Eine Verlängerung ist aber möglich und sichtlich beabsichtigt. Dazu gibt es die folgende Verlautbarung des Gesundheitsministeriums auf dessen Internetseite [Hervorhebung durch Unterstreichung von mir]:

„Die Verordnung tritt mit 17. November 2020 in Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19- Maßnahmengesetzes vorerst bis inkl. 26. November 2020 und müssen nach 10 Tagen wieder durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung ersetzt die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnnung.“

 

24.11.2020

09:48 | Anwälte für Aufklärung: Dr. Reiner Fuellmich - Der Corona Skandal

Kommentar der Einsenderin
hier ein sehr wichtiges Interview zur aktuellen Lage betreffs Corona und dem juristischen Widerstand ....Rechtsanwalt Dr. Rainer Füllmich im Interview - Must see!!!Wie ist der Stand zur Sammelklage in den USA betreffs PCR-Test? Dr. Füllmich erläutert das weitere Vorgehen. Und wie stehen die Chancen auf einen Erfolg? Brisantes Gespräch über die P(l)andemie, welches einen hohen Informationswert besitzt.

19:27 | CDKW: Telefoninterview mit Dr. Fuellmich

Da Reiner Fuellmich`s Beiträge konsequent bei youtube gelöscht werden, hier ein aktuelles Telefoninterview von Jounalist Markus Langemann vom Club der Klaren Worte mit Fuellmich über die aktuelle Situation und den bevorstehenden Klagseinbringungen in GER und US. Dr. Fuellmich verweist darin, dass ein Faktenkatalog u.a. für andere Juristen weltweit vorbereitet wurde und sich die erste Klage Dr. Wodarg gegen diei Faktenchecker richtet. Diese unterstellten Wodarg der Lüge und müssten diese nun beweisen. Dann sollten die Class-Actions ibezgl. PCR-Test und Drosten in US bei Gericht eingebracht werden... OF

07:13 | Standard:  Lehrer und Polizisten könnten zu Covid-Tests gedrängt werden

Die Regierung betont die Freiwilligkeit der Beteiligung an den Massenscreenings – doch Experten sagen: Verweigerern drohen Probleme mit dem Dienstgeber. Während beim Bundesheer unter Hochdruck die Planung für die österreichweite Organisation der Corona-Massentests angelaufen ist, die auch mit Blaulichtorganisationen wie dem Roten Kreuz und der freiwilligen Feuerwehr abgewickelt werden sollen, tun sich rund um das breitangelegte Screening große Fragezeichen auf.

Kommentar des b.com Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko:
Da sind jetzt verstärkt die Personalvertreter in der Pflicht - Die Stunde der Wahrheit für Belegschaftsfunktionäre.

Wenn die Funktionäre auch funktionieren würden?  Wie soll in einem Land wie Österreich, wo die Gewerkschaften nur auf Gehaltserhöhungen ausgerichtet sind, der Schutz der Mitglieder gewährleistet werden? Das kommt in der Denkweise der Funktionäre nicht vor. Wie wird es bei der Ärztekammer werden .... wie wird sich diese vor die Ärzte stellen, die diese Impfung nicht möchten?
Es wird eine österreichische Lösung kommen .... ohne juristische Spitzfindigkeiten, die man ja nachher vor Gericht ausdisktuieren kann ... es wird die Lösung des sanften Drucks sein, der Überzeugungsarbeit hinter der verschlossenen Türe ... und alle werden mit glücklichen Einstichen in eine glückliche Nebenwirkungszukunft gehen. TS

23.11.2020

12:22 | apa: Innsbrucker Anwälte gehen mit Verfassungsklage gegen Schulschließung vor

Zwei Anwälte einer bekannten Innsbrucker Anwaltskanzlei haben am 23.11.2020 einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der Verordnung des Unterrichtsministeriums gestellt, mit der der Präsenzunterricht in allen Schulstufen unterbunden wird. Die Verfassungswidrigkeit wird insbesondere damit begründet, dass die Bundesregierung die Schulschließungsverordnung ohne Abwägung und ohne hinreichende Informationsgrundlage erlassen hat.

Silverado
Passend auch zur heutigen Wirte-Geschichte (Österreich/09:33). Es gibt trotzdem Leute, die sagen, der Zweck heilige die Mittel, weil sie nicht etwa das Interesse der Gemeinschaft im Sinne haben, wie sie unermüdlich wiederholen, nein, weil sie sich angacken, krank zu werden, und daher offensichtlich befürworten: Scheixx auf die Verfassung, scheixx auf die Grundsätze für politisches Handeln, am besten Alle, die nicht 24 Stunden am Tag schweres Atemschutzgerät tragen, sofort aussondern und kasernieren, um es mal so zu formulieren. Wir werden alle sterben und nicht jede Aktion nutzt, aber versuchen kann man es, damit man sich nachher nicht fragen muss, warum man sich nicht gewehrt hat. Eine Möglichkeit besteht darin, diese Meldungen zu verbreiten, egal, ob dann irgendjemand die Freundschaft aufkündigt. Bei den bereits schwerstgeschädigten HK-Anbetern https://www.youtube.com/watch?v=Qp1XODO1Wtg sinnlos, aber bei denen, die so ihre Zweifel haben, kann es kippen. Hier noch einmal: https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php

22.11.2020

15:31 | tom-cat "Wer hat's gesagt?"

Wer äusserte sich zu Regelbruch und Gesetzesverstössen wie folgt? "Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich methodisch zu erweitern. Wenn man jetzt ganz konkret
von zivilem Ungehorsam spricht, ist weitgehend bekannt, dass es immer wieder ein Mittel war, das erfolgreich angewendet wurde, um Ungerechtigkeiten zu überwinden."

( ) Fidel Castro, kubanischer Kommunistenführer, Autor des Bestsellers "Der Zuckerrohr-Sozialismus"
( ) Rudi Dutschke, Studentenführer in bewegter Zeit, radikaler Marxist
( ) Claudia Roth, Grüne, Interview zur Entstehung des Liedes "Macht kaputt, was euch kaputt macht"
( ) aus einem von Verfassungsschutz aufgefundenen Strategiepapier der Berliner Hausbesetzerszene, wurde dann von einem Mitarbeiter der ARD tagesschau, der Formulierungshilfe angeboten hatte, umgearbeitet in "Mollis und Steine gegen Spiesser und Schweine"
( ) Arbeitskreis sozialdemokratischer Juristen (ASJ)
( ) Interessensgemeinschaft Umverteilung, neuer Name des "Bundes ertappter Bankräuber" (BeB)
( ) Luisa Neubauer, deutsches Gesicht von "Fridays For Future" (FFF), STERN-Kolumnistin
( ) Kardinal Woelki, kath. Kirche, in einem Thesenpapier zum Thema "Kirchen-Asyl"
( ) Anja Reschke, Haltungsjournalistin, besitzt also einen klaren Klassenstandpunkt
( ) Georg Restle, hat von Karl-Eduard v. Schnitzler (aka Sudel-Ede) viel gelernt
( ) Maybritt Illner, früher SED, jetzt ZDF (gelernt ist gelernt)
( ) Beate Uhse, Unternehmerin, in einem Interview zum Thema "Wie weit darf man in der Werbung gehen?"
( ) Heidi Klum, will ihre "Meedchen" künftig auch für gesellschaftspolitische Diskussionen schulen
( ) Burkhard Driest, Schauspieler und Bankräuber
( ) Josef Stalin, Ex-Seminarist, Freund alternativer Parteienfinanzierung durch Bankraub
( ) Alfred Nau, langjähriger Schatzmeister der SPD, Freund alternativer Parteienfinanzierung
( ) Andreas Baader, RAF-Terrorist, die Truppe finanzierte sich durch Bankraub, forderte die freie Liebe
( ) Bill Clinton, praktizierte die freie Liebe
( ) Andreas Scheuer, CSU, befragt zu den Vergaberichtlinien bei den Maut-Verträgen
( ) Petra Kelly, Grüne, ihr Lebensgefährte, der sie im Schlaf erschoss, hatte enge Verbindungen zur STASI
( ) Al Capone, US-Gangsterboss, konnte lediglich wegen Steuervergehen überführt werden
( ) Armin Meiwes, von Boulevardmedien als "Kannibale von Rotenburg" bezeichnet,will vermutlich auch das Klima schüzen, fühlte sich zu einer grünen Knacki-Gruppe hingezogen
( ) Armin Laschet, CDU, fühlt sich zur türkischen Kultur hingezogen, Spitzname: Türken-Armin

Kleiner Hinweis - dieser Song - das "I love you" kann ich bezüglich der Zitatenspenderin allerdings nicht nachvollziehen! TB

21.11.2020

20:17 | derfreie: "Bereinigtes" Infektionsschutzgesetz hat keine Rechtsgültigkeit

Game over - das Spiel mit der Angst ist vorbei und aufgedeckt! Schach matt den unlauteren Personal-Obrigkeiten der BRD. Schämt Euch bzgl. Eures Versagens wohl nichts gewusst zu haben von den benannten Fakten. Wie sagt man so schön: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"

19.11.2020

20:41 | MdB Boehringer: Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!

Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU-CSU-SPD eines “Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen §28a Infektionsschutzgesetz werden nun erstmals und entgegen den monatelangen Beteuerungen der Regierung seit der ersten Ausrufung der Corona-Notlage eine ganze Reihe von Grundrechtseinschränkungen illegitim legitimiert.

20:14 | bild: Schäuble soll Bundestags-Störer schnappen!

„Es wäre nicht das erste Mal, dass im Reichstagsgebäude frei gewählte Abgeordnete eingeschüchtert und beeinflusst werden sollen“... Corona-Leugner-Skandal im Bundestag!
Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme und radikale Gegner der Corona-Maßnahmen bekamen am Mittwoch Zugang zum Reichstagsgebäude und bedrängten Abgeordnete, um offensichtlich die Abstimmung zum „Dritten Bevölkerungsschutzgesetz“ zu beeinflussen.

Das Bambusrohr:
Der Brief an den Präsidenten ist nichts anderes als ein Aufruf zum Pogrom. Es geht scheinbar wieder los mit dem Abtransport von Volksschädlingen. Eine Frage der Zeit, bis die ersten Internierungslager eröffnet werden müssen, denn es werden täglich mehr.

Die Berichterstattung über das Video der Frau, die den Altmeier beim Lift zur Rede stellt, kann nur noch als letztklassige Peinlichkeit bezeichnet werden! Was da noch in den MSM und von den Abgeordeten für eine Stimmung erzeugt wird, stimmt einfach mit der Realität überhaupt nicht mehr zusammen! Wäre es nicht so ernst, könnte man nur noch lachen, was hier geschieht! Die totale Matrix. OF

19:42 | Leser-Zuschrift "Rettungssanitäter-Video"

Lieber Herr Bachheimer, liebes TB-Team, hier noch ein unfassbares Video: es geht um einen Rettungssanitäter, dem von der Polizei mit Verhaftung gedroht wurde, wenn es nicht aufhöre, Verletzte zu versorgen. https://www.youtube.com/embed/K-G3mO44IgE
Ich denke, nach den Erfahrungen der letzten Tage, springt jetzt die Exponenzial-Funktion in dreifacher Quadratur an und die letzte Schlafmütze wacht auf. Herzliche Grüße nochmal.

Das ist jetzt ein gefähliches Gebräu! Diese unglaubliche Ingnoranz/Arroganz und Selbstherrlichkeit der Politik gepaart mit den berechtigten Emotionen der Menschen auf der Straße! Jetzt muss es wirklich bei jedem klingeln. OF

17:20 | pi-news: "Bevölkerungsschutzgesetz" durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht: Deutschland, 18. November 2020 – Eine Bilanz

Da legt man wahrlich die Ohren an: Am Mittwoch wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht, während der Bundespräsident mit gezücktem Füllfederhalter schon darauf wartete, es unterschreiben zu können. Als die Tinte noch nicht einmal ganz trocken war, trat das Gesetz schon in Kraft.

(Nicht) schön und (nicht) gut, wenn die BR sowas mit dem Verfassungsdienst durchpeitscht, aber daneben gibt es noch Karlsruhe! Wenn die Obersten Richter noch im Amt sind, werden sie sich wohl in Bälde melden!? btw: Warum haben die Regierungen plötzlich mit ihren Gesetzen so einen Streß? Könnte sein, dass sie schnell noch liefern müssen, da die Zeit drängt!? Das Volk spielt nimmer mit, also sind die Gesetze wohl reine "Lebensversicherungen" für die Regierenden!? OF

20:39 | Leser-Kommentar
Und noch´n Gedicht & Brüller zum guten OF:
Wer glaubt denn noch daß die korrumpierten Stricher von der System-Justiz dem Wahnsinn Einhalt gebieten werden? Die werden rechtzeitig auf Linie gebracht und betreiben das alte Geschäftsmodell: systemimmanent benötigte Urteile gegen Privilegien in der Etappe. Hat auch schon beim Schickelgruber und in der SBZ bestens funktioniert. Und noch e mol: Hey babe; let`s have a walk on the wild side – and the negro girls are singing; doub da doub….
I got the real blues today evening.

18.11.2020

17:47 | Leserzuschrift: US - "Die Verfassung wird nicht aufgehoben": Der Gesetzgeber erinnert die Wähler daran, dass kein gewählter Beamter ihnen das Versammlungsrecht entziehen kann

"Amerika hat viele andere schwere Zeiten und medizinische Epidemien durchgemacht (Pocken, Gelbfieber, spanische Grippe, Cholera usw.), und die Verfassung wird wegen einer Pandemie nicht aufgehoben", sagte der Republikaner Mark Baisley aus Colorado 39. Bezirk, sagte seinen Wählern in einem Brief Dienstag. Er fügte hinzu, dass "die angemessene Rolle der Regierung bei einer gesundheitlichen Herausforderung darin besteht, ein genaues Verständnis des Virus zu vermitteln, um Familien dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen in ihrem eigenen Interesse zu treffen".
„Sie haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Versammlungs- und Vereinigungsrecht, das im Ersten Verfassungszusatz besonders geschützt ist“, sagte Baisley. „Und für viele Coloradaner ist Thanksgiving auch ein religiöser Feiertag, an dem sie sich mit der Familie versammeln und Gott für seinen Segen danken können. und Ihr Recht auf freie Religionsausübung wird in ähnlicher Weise durch die erste Änderung geschützt."

Kommentar der Leserin:
Das ist eine Pflichtlektüre für unsere Politiker, für die Recht und Gesetz nicht mehr gilt. Wie verkommen unsere Regierung und ein großer Teil unserer Volksvertreter sind, sehen wir bei der heutigen Beschlussfassung zum Infektionsschutzgesetz. Eine genehmigte Demonstration gegen die Gesetzesänderung wird fadenscheinig (Masken uns Abstand) abgesagt. Die Demonstranten wollen nicht gehen und müssen die Willkür des Staates, nicht des Gesetzes über sich entgehen lassen.

Werte Leserin! Das Netz vergißt nicht und diese Bilder aus Deutschland/Europa werden für diese Herrschaften wohl zum Boomerang werden! Wie lange das dauert, ist noch nicht abzusehen, aber ich würde es nicht schreiben, wenn ich nicht der festen Überzeugung wäre! OF

18:32 | Die Leseratte zum grünen Kommentar
Ob diese TV-Bilder wohl auch in Weißrussland gezeigt werden? Dort finden ja die "guten" nicht genehmigten bzw. verbotenen Demonstrationen statt und der böse Diktator lässt die Polizei dort auf die armen Menschen los. Bei uns werden Demonstrationen zwar genehmigt (und vorausschauend schon mal bis zu 20 "Gegendemonstrationen"), aber weil unsere Demonstranten "böse" sind, werden sie gerne direkt nach Beginn wieder "aufgelöst". Die gütige Machthaberin im Kanzleramt will es so.
Zudem haben wir eine vorbildliche Demokratie, die auf dem Boden des Grundgesetzes fußt, daher sind Demonstrationen völlig unnötig und finden grundlos statt. Insbesondere, wenn dort auch noch Meinungen geäußert werden, die nicht mit der gewünschten Meinung übereinstimmen. (Satire off)

17:04 | Der Bondaffe: Dinge gibts und Witzbolde auch

Angeklagt
Merkel

Was hat die Angeklagte noch zu ihrer Verteidigung vorzubringen...!? OF

17.11.2020

19:21 | jouwatch: Jetzt geht’s aber los

Psychologische Kriegsführung nennt man das: Bei den für Mittwoch im Regierungsviertel angekündigten Protesten rechnet das Landeskriminalamt (LKA) Berlin mit Angriffen auf den Bundestag. Das geht aus einem Schreiben der Bundestagspolizei an Abgeordnete hervor, über das die „Welt“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Das LKA Berlin geht demnach von Protesten mit einer „Teilnehmerzahlen im oberen vierstelligen Bereich, maximal im untersten fünfstelligen Bereich“ aus.
Nach zahlreichen Posts und Aufrufen in sozialen Netzwerken im Internet sei mit Protesten von Teilnehmern zu rechnen, die die Corona-Maßnahmen der Politik ablehnen. Die Bundestagspolizei warnt ausdrücklich, dass sich „politisch radikale und teilweise gewaltbereite Kreise an den Kundgebungen beteiligen“ könnten. Eine angemeldete Demonstration des Netzwerks Impfentscheid wurde am Dienstag bereits abgesagt, weil die Veranstalterin selbst Sorge vor Gewaltausbrüchen hatte.

Das sind unschöne Entwicklungen. Klar ist wohl, dass jetzt alle Antifanten und andere bezahlte Krawallianer in Stellung gebracht werden, um friedliche Proteste und Demonstrationen zu unterwandern, um für großes Chaos zu sorgen! Sollte die Friedlichen aber nicht hindern, ihren Unmut auf die Straße zu bringen. Eine Bereitschaft zum Dialog scheint es so oder so nimmer zu geben!? OF

08:37 | b.com-Hausjurist Dr.Dr. Schimanko "Einzelne heißt nicht einzelne"

Die Tautologie des Innenministers. Schon wieder informiert ein Regierungsmitglied falsch über eine Covid19-Verordnung.
Auf die Frage, ob „einzelne“ eine Person bedeute, meinte der Innenminister: „Ja, einzeln heißt einzeln. Ansammlungen sind zu vermeiden. Es sind alle Treffen zu unterlassen, die nicht notwendig sind“, so Nehammer (Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung).

1.) Mag sein, daß nach dem Zweck der Verordnung größere Menschenansammlungen vermieden werden sollen. Einzelne bedeutet jedenfalls nicht, daß man während des gesamten Lockdowns nur eine einzige andere Person oder immer nur eine Person auf einmal treffen dürfe.

Eine Einschränkung auf Treffen, die notwendig sind, ist überhaupt nicht ersichtlich.

Die betreffende Regelung betrifft nur den Privatbereich und ist nur eine von mehreren Varianten einer beispielhaften Aufzählung (§ 1 Abs. 1 Z 3 Covid19-Notmaßnahmenverordnung):

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zulässig zur

"Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere

a) der Kontakt mit
aa) dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner,
bb) einzelnen engsten Angehörigen,
cc) einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,

b) die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
c) die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
d) die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie

f) die Versorgung von Tieren".

Man kann demnach auch neben nahen Angehörigen verschiedene Bezugspersonen treffen. Es erscheint auch nicht ausgeschlossen, daß man zugleich mehrere Personen trifft, zB eine nahe Angehörige und eine gemeinsame Bezugsperson. Gruppenbildung zwischen Personen, die zueinander ohnedies oft Kontakt haben, ist nicht ausgeschlossen. Es sollen im Privatbereich nur Kontakte von Personen vermieden werden, die einander fremd sind, oder die miteinander nur fallweise Kontakt haben.

Personen, die ohnedies fixer Teil jemandes sozialen Umfeld sind, kann man weiterhin treffen, auch mehrere zugleich.

Zu beachten ist, daß bei einem Spaziergang zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Mindestbstand von einem Meter einzuhalten ist (§ 2 Abs. 1).

2.) Im beruflichen Bereich ist die Gruppenbildung (Bildung von Teams) ausdrücklich vorgesehen (§ 1 Abs. 1 Z 4; § 6 Abs. 2 und Abs. 3):

"Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Kann der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen nicht eingehalten werden, ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen oder durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, etwa durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen, wie das Bilden von festen Teams oder die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden. [...]"

3.) Der Kundenbereich "nicht körpernaher Dienstleister" sowie die Geschäftstätigkeit beim Warenverkehr zwischen Unternehmern sind unverändert zulässig.

Auch insoweit sind also soziale Kontakte zulässig. Dies unter den folgenden Voraussetzungen (§ 5 Abs. 5):

"Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet."

4.) a.) Im Zusammenhang mit dem Privatbereich ist erneut darauf hinzuweisen, daß ein Mensch mehrere private Wohnbereiche haben kann, unter anderem mit mehreren anderen Menschen gemeinsam.

Der Begriff des eigenen privaten Wohnbereichs erscheint weiter als der Begriff des Wohnsitzes und wird meiner Einschätzung nach am ehesten dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts entsprechen.

Der Wohnsitz einer Person ist an dem Orte begründet, an welchem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, daselbst ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen (§ 66 Abs. 1 JN).

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person bestimmt sich ausschließlich nach tatsächlichen Umständen; er hängt weder von der Erlaubtheit noch von der Freiwilligkeit des Aufenthalts ab. Bei der Beurteilung, ob ein Aufenthalt als gewöhnlicher Aufenthalt anzusehen ist, sind seine Dauer und seine Beständigkeit sowie andere Umstände persönlicher oder beruflicher Art zu berücksichtigen, die dauerhafte Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen (§ 66 Abs. 2 JN).

Gewöhnlicher Aufenthalt ist der tatsächliche Schwerpunkt der Lebensführung einer Person (OGH RS0046753). Wenngleich der gewöhnliche Aufenthalt nur durch die körperliche Anwesenheit, nicht aber - wie der Wohnsitz - durch das Willenselement, dort dauernd Aufenthalt zu nehmen, bestimmt wird, setzt er dennoch dauerhafte, nicht nur vorübergehende Beziehungen zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt voraus, die sich in einer bestimmten längeren Dauer und Beständigkeit des Aufenthalts äußert und sich auf objektiv überprüfbare Umstände persönlicher oder beruflicher Art gründet (OGH 29.08.1996, 8 Nd 4/96). Für das Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des Gesetzes ist es nicht erforderlich, daß dieser Aufenthalt ununterbrochen oder ständig besteht. Nur ein bloß vorübergehender Aufenthalt, also ein Aufenthalt, der nur für einen kürzeren, klar abgrenzbaren Zeitabschnitt besteht (etwa zur Durchreise, zu Urlaubszwecken, für einen Wochenendbesuch, wegen einer kurzfristigen medizinischen Behandlung oder für eine Ferialpraxis) ist kein gewöhnlicher Aufenthalt.

Ein eigener privater Wohnbereich wird also wie ein gewöhnlicher Aufenthalt dort bestehen, wo man nicht nur vorübergehend, sondern für eine längere Dauer und mit einer gewissen Beständigkeit wohnt.

Ein Mensch kann mehrere Wohnsitze oder mehrere Orte des gewöhnlichen Aufenthalts haben (§ 66 Abs. 3 JN; OGH RS0046688, RS0046680; VwGH 2003/12/0041, 97/17/0161, 97/07/0142). Das ergibt sich auch aus dem Meldegesetz, worin gesetzlich anerkannt ist, daß eine Person neben einem Hauptwohnsitz auch Nebenwohnsitze haben kann, weil Anknüpfungspunkte der privaten und beruflichen Lebensbeziehungen an mehreren Orten bestehen können.

Mehrere Menschen können einen gemeinsamen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ein Mensch kann damit auch mehrere eigene private Wohnbereiche und auch einen eigenen privaten Wohnbereich gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Menschen haben. Es erscheint auch nicht ausgeschlossen, daß man während der Geltung der Ausgangssperre einen neuen, auf Dauer angelegten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und eigenen privaten Wohnbereich begründet.

Beispielsweise kann eine Dame eine eigene Wohnung haben und auch immer wieder bei ihrem Lebensgefährten wohnen, so daß sie dann zwei eigene private Wohnbereiche hat, einen in ihrer Wohnung und einen gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten in dessen Wohnung. Möglich ist natürlich auch, daß Beide in beiden Wohnungen jeweils einen gemeinsamen privaten Wohnbereich haben.

b.) Aus einer Meldung nach dem Meldegesetz ergibt sich nicht zwangsläufig das Bestehen eines Wohnsitzes, sondern sie hat Beweisfunktion. Aus den Eintragungen im Zentralen Melderegister kann nicht zwingend gefolgert werden, dass ein Mensch bereits deshalb (immer noch) an jener Adresse wohnhaft ist, an der er gemeldet ist; vielmehr kann die Unrichtigkeit der im Zentralen Melderegister enthaltenen Daten dargelegt werden (VwGH Ro 2014/22/0023); gegebenenfalls liegt ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor. Eine amtliche Meldung im Inland bildet zwar keinen Beweis für das Bestehen eines (bestimmten) Wohnsitzes oder Aufenthaltes einer Person an einem bestimmten Ort, sie stellt jedoch ein nicht unbedeutendes Indiz für die Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines solchen inländischen Wohnsitzes oder Aufenthaltes dar (VwGH Ra 2017/22/0221).

11:17 | Leser-Kommentar
Werter Hausjurist, mein Mitgefühl für Ihre Informationtätigkeit. Denn ich hege die Spekualtion, Sie kommen sich selber etwas seltsam vor.
Wie wir alle oder nicht ?

Wer sich heut' nicht seltsam vork0mmt, dem ist nicht mehr zu helfen! TB

14:05 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko antwortet dem Leser     
Nach fünf während des ersten Lockdowns eingeleiteten Covid19-Verwaltungsstrafverfahren in Wien und Niederösterreich, deren Einstellung ich als Advokat für Mandanten erreichen konnte, habe ich keinen Grund, mir seltsam vorzukommen.

 

16.11.2020

16:13 | fassadenkratzer: „Anwälte für Aufklärung“ schlagen Alarm vor den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Die „Anwälte für Aufklärung“ sind ein unabhängiger und unparteilicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Öffentlichkeit auf verfassungsrechtlich relevante Missstände hinzuweisen. Wir veröffentlichen nachfolgend einen dringenden Offenen Brief an alle Abgeordneten des Bundestages und zur Information der Öffentlichkeit (hl):

15.11.2020

08:29 | new swiss:  Immunität für Bill Gates Impfallianz GAVI

Die von Bill Gates gegründete Impfallianz GAVI genießt in der Schweiz Immunität. Schweizer Behörden dürfen das Gelände von GAVI nicht betreten und Mitarbeiter genießen Immunität vor Festnahme oder Haft. Alle Dokumente und Datenträger sind jederzeit und überall unverletzbar. Vermögenswerte von GAVI Alliance sind befreit von jeglicher Form von Requisition, Beschlagnahme oder Enteignung oder jeglicher Form von Zwangsvollstreckung, anderen behördlichen Zwangsmassnahmen. Guthaben, Einkünfte, Vermögenswerte sind von allen Steuern und Gebühren befreit.

.... was plant unser lieber Bill?  Zuerst kassiert er die EU ab und dann sichert er sich die Immunität. TS

13.11.2020

16:35 | Leser-Zuschrift "Nein zum Ermächtigungsgesetz"

dieses Info Schreiben wurde gerade in unseren Briefkästen verteilt. Mit diesem Schreiben, sollten wir unsere Abgeordneten auffordern, nach dem Gewissen abzustimmen und nicht nach Fraktionszwang. Nun ich denke Mal die Damen und Herren werden sicherlich nach letzterem Verfahren. Anscheinend sind wir wieder soweit wie in den 30 er Jahren.

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12.11.2020

19:07 | heise: "Explizites strafrechtliches Verbot des politischen Islam"

In Österreich hat die Regierung ein Anti-Terror-Paket aus zahlreichen Einzelteilen vorgestellt, das auch einen neuen Straftatbestand gegen niederschwellige Islamistenpropaganda enthält.
Gestern stellte die österreichische Bundesregierung nach dem Ministerratssitzung die Grundzüge eines Anti-Terror-Pakets vor, das nun bis Anfang Dezember als Gesetzentwurf ausgearbeitet werden soll. Es sieht unter anderem eine "Präventivhaft" für Dschihadisten vor.
Von den etwa 300 im vergangenen Jahrzehnt nach Syrien oder in den Irak ausgereisten militanten Islamisten ist den Worten des österreichischen Bundeskanzlern Sebastian Kurz nach nämlich etwa die Hälfte wieder in Österreich. Und der Anschlag eines ethnischen Albaners mit österreichischer und nordmazedonischer Staatsangehörigkeit, der 2018 nach Syrien ausreisen wollte, habe gezeigt, dass solche militanten Islamisten auch nach dem Verbüßen einer zeitlich begrenzten Haftstrafe eine "massive Gefahr" darstellten.

Das Bambusrohr:
In der Konsequenz würde dies bedeuten, den sunnitischen Islam, der das reinste Politikum darstellt und seit dem ersten Tage durch Gewalttaten expandierte, zu verbieten. Ein wenig chinesische Verhältnisse würden uns sicherlich ganz gut tun.

Es gibt einen Koran und der wird mal so mal so ausgelegt! Schaut man sich die zb. die Videos eines Michael Stürzenberger bei seinen Touren durch Germany an, wird schnell klar, dass ein generelles Problembewußtsein in dieser Frage zu fehlen scheint und die Wurzeln ganz woanders anzupacken sind, als zu verbieten und zu bestrafen! Sunnis und Schiis sind ja genauso gespalten, drum hauen sie sich ja auch gegenseitig eine auf die Birne! Sollte aber ehrlich gesagt nicht unser Problem sein. OF

14:25 | FAZ:  Vollständige Schließung von Fitnessstudios gekippt

Die vollständige Schließung von Fitnessstudios verstößt laut bayerischem Verwaltungsgerichtshof gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Regelung in der Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in München veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

Das rettet zwar die Wirtschaft nicht .... doch zeigt es der Regierung ... Recht muss Recht bleiben. Würden mehr Leute klagen, würde es mehr Verordnungen geben die gekippt würden. Hätte in Berlin oder Leipzig jeder Demonstrant 10 Euro für eine Anwaltsinitative gespendet ... könnte man dem Staat ordentlich zusetzen. TS

08:58 | Leser-Vorschlag "Schluipfloch für Weihnachten"

im Rahmen des allgemeinen Wahnsinns muss man gewissen Zwangsmaßnahmen halt mit kreativen Lösungen entgegentreten. Vor allem, wenn diese noch weiter
verschärft werden. Ich würde Euch bitten, dies mal dem Hausjuristen zur Prüfung zu geben und dann rechtzeitig Mitte Dezember für die Bachheimergemeinschaft veröffentlichen, sofern es Sinn ergibt.

Mein Vorschlag für Weihnachten, wer mit seinen Eltern zusammenfeiern möchte, das ohne schlechtes Gewissen und rechtlich(?) abgesichert: Setzt einen ordentlichen Mietvertrag für ein Zimmer im Hause der Eltern, mit den eigenen Eltern auf. Idealerweise sollten vielleicht bei einer Familie Vater und Mutter im Vertrag stehen, so dass beide fahren dürfen.
Der Mietvertrag kann ja am 20.12. starten und man fährt entsprechend seiner Planung mit dem Mietvertrag in der Tasche zur "Schlüsselübergabe" zu seinen Eltern. Jetzt hätte man zwei Wochen Zeit für die Anmeldung einer Zweitwohnung (zumindest in D), kündigt aber, das eine Zimmer hat einem doch nicht so zugesagt, den Vertrag ordentlich am Tag der Abreise vor dem Ablauf der zwei Wochen und das Thema ist durch. Mit meiner Schwester zusammen, würde ich quasi eine Art WG gründen ;-).

Ins Grundbuch eintragen lassen wäre mir ein wenig zu aufwendig, sollte aber auch gehen. Man muss ja als Eigentümer auch mal nach dem Rechten sehen.

Respekt - geniale Idee! Aber die Tatsache, dass unsere Leser mit derart kreativen Ideen kommen müssen, um legal Weihnachten mit der Familie zu feiern, jagt einem den kalten Schauer über den Rücken! TB

11:03 | Der Leser von 08:58 zum grünen Kommentar
du warst mir ein wenig schnell mit der Veröffentlichung. So hat das System noch Zeit darauf zu reagieren. Aber dennoch vielen Dank für den Kommentar, ja die Zeiten jagen einem einen kalten Schauer den Rücken herunter. Vor allem, wenn man Kinder hat. Macht weiter so! Auch meine finanzielle Unterstützung ist euch sicher!

Vielen Dank für den Beitrag aber auch für die Unterstützung. Der Beitrag war so gut, der musste einfach "raus" - und so schnell reagiert das System nicht! TB


09:38 | Der Systemanalytiker zum Kommentator 8:58

Die Idee des werten Kommentators zeigt mir, wie sehr hier in diesem Fall innerhalb der bestehenden Strukturen, sprich dem bestehenden Rechtssystem gedacht wird. Es werden persönliche Energie dafür verwendet, wie man diesem System durch Ideen so weit ein "Schnippchen" schlagen kann, dass man es "teilbesiegen" kann, um so zu leben, wie man es gerne möchte, und dennoch systemkonform bleibt. Es wird darüber nachgedacht, wie man innerhalb dieses Systems Strategien findet, um als straffrei seine berechtigten menschlichen Bedürfnisse leben zu dürfen?
Jeder kann dies gerne versuchen, dagegen habe ich absolut nichts einzuwenden und es steht mir auch nicht zu, hier zu urteilen. Allerdings wäre es für mich wünschenswert, dass diejenigen, die das tun, sich bewusst werden, dass sie dafür Lebensenergie aufwenden und dem bestehenden System damit kontinuierlich Nahrung in Form von Energie zuführen. Dies stärkt das Weiterbestehen des bestehenden Systems und verlängert sein Dasein.
Sollte jemand unter uns sein, der mit dem bestehenden System und den Dingen, die aus seiner Sicht störend sind, nicht einverstanden sein und eine Veränderung wünschen, so gelingt dies damit, dem System seine eigene Energie so gut wie möglich zu entziehen. Ohne unsere Energie kann dieses parasitäre "Konstrukt" nicht lange existieren, da es auf uns als "Wirt" angewiesen ist.
Jeder kann sich schon heute entscheiden, wo er stehen möchte, auf der Seite des Festhaltens an einer "alten" Welt, die tagtäglich mehr unsere Freiheit eizuschränken versucht, oder auf der Seite des Loslassen in eine "neue" Welt, wo Freiheit, aber auch Selbstverantwortung wieder an oberster Stelle stehen werden.
Die Gretchenfrage ist, fürchte ich mich vor finanziellen Repressionen, wenn ich die Regeln des bestehenden Systems mißachte, mehr, als mir ein Leben in Freiheit und Menschenwürde wert ist? Vereinfacht ausgedrückt, was ist mir wichtiger, Geld oder Leben?
Diese Frage kann jeder für sich selber entscheiden, ich behaupte sogar, jeder wird sie entscheiden müssen. Denn es wird der Tag kommen, an dem kein Weg daran vorbeiführt, und das wahrscheinlich schon bald.

10:05 | Leser-Kommentar
Schlupfloch? an die Juristen: wäre dies nicht offensichtlich ein Gestaltungsmissbrauch und dann doch strafbar? (Ich möchte kein Spielverderber sein, aber vielleicht doch zu einer Klarheit beitragen!)

11:06 | Leser-Kommentar
Dem Systemanalytiker möchte ich widersprechen, und zwar massiv!
1. Kreative Ideen zu entwickeln macht auf der einen Seite Spaß, schafft gute Laune, tut nicht weh und kostet nichts. Denken ist gesund und regt den Geist an. Wie ich dadurch "dem System" Energie zuführen sollte kann ich nicht erkennen - so esoterisch bin ich nicht gestrickt.
2. Die einzige Energie, welche dieses System benötigt, ist Geld, Schütte, Patte, Knete,Kies. Und genau diese Energie wird mir entzogen und dem System zugeführt wenn ich zu einer Strafzahlung gezwungen werde.
3. Man kann natürlich argumentieren, daß meine Denkleistung - insofern sie sich auf systemische Themen bezieht - vergeudet und im Sinne von Systemüberwindung nicht zielführend sei. Mag sein. Aber der sprichwörtliche Hans Kohlhase (Kleist: "Michael Kohlhaas") hatte von seiner Totalopposition gegen das System am Ende auch nur den Kopf ab. Hat ihn deutlich nicht weiter gebracht und das System nicht abgeschafft.
4. Wenn allerdings solche Aktionen wie die hier angeregte Mietvertragslösung Schule machen sollten, massenhaft würden, dann zwingt genau dies das System am Ende in die Knie, denn es führt sich selbst ad absurdum.
Ich finde den Vorschlag jedenfalls Klasse, habe zwar selbst keine Verwendung dafür, würde jedoch in meiner Eigenschaft als Vermieter für sowas sofort die Genehmigung zur "Untervermietung" geben wenn Mieter mich darum bitten sollten.

11:07 | Leser-Kommentare
(1) Schauer auf dem Rücken entsteht wenn mich meine 5-jährige Tochter fragt "Warum man nicht überall hingehen könne..." Ich fragte warum.. "Na wegen Corona und Schweinepest. ...wegen Schweinepest zum Bespiel, darf man ja nicht in den Wald."

(2) zum Kommentar von 10:05 Solange es die Masse erlaubt und hier meine ich auch die sogenannte Funktionselite, wird sich momentan vom Ziel nicht abgewichen. Und das Murmeltier heisst trenne und herrsche.
Da hilft auch kein substituieren.

09:40 | Leser-Zusendung

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11.11.2020

19:06 | kwz: Entmündigte Wähler

Stuttgart droht eine OB-Wahl, die den Wählerwillen im zweiten Wahlgang verzerrt widerspiegelt. Obwohl das öko-soziale Lager in der Landeshauptstadt mehr als doppelt so viele Stimmen auf sich vereint hat wie das konservative, könnte der CDU-Kandidat bald an der Spitze der Landeshauptstadt stehen. Wahlen sollten das Ziel haben, dem Willen der Wähler möglichst nahe zu kommen. Die USA hat erst jüngst wieder vorgeführt, wie schlecht Wahlsysteme sein können, wie manipuliert werden kann und wie aus Mehrheiten Minderheiten werden. Das deutsche Wahlrecht ist dem US-amerikanischen zwar überlegen, doch auch hier beweisen Abgeordnete seit Jahren, dass sie vor allem ein taktisches Verhältnis dazu haben. Dass es ihnen um die Macht geht und erst in zweiter Linie um den Wählerwillen. Siehe die jahrelangen Reformbestrebungen für die Bundestagswahlen. Oder für die Landtagswahlen in Baden-Württemberg.
Besonders entlarvend: Der aktuelle Versuch der Landtagsabgeordneten und der Landesregierung, Parteien, die bisher im Landtag nicht vertreten sind, die Teilnahme an der Wahl im nächsten Frühjahr durch ein hohes Unterschriftenquorum zu verunmöglichen.

Sollten sich die immensen Vorwürfe an Unregelmäßigkeiten bei der US-Wahl bestätigen und sich die mögliche Art und Weise von Manipulationen erhärten, hätte das wohl auch auf Wahlergebnisse der Vergangenheit zb. in Europa und auf zukünftige Wahlen einen enormen Impact! Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit das Vertrauen der Menschen in derzeitig gülitige Wahlsysteme ordentlich erschüttern!? Man könnte hier nur zu gut das Zitat von Tucholsky bedienen, dass Wahlen verboten wären, wenn sie etwas verändern würden, aber ausschlaggebend für dieses entmutigte Zitat ist, dass es wohl so sein könnte, wenn der Prozess fair und transparent über die Bühne ginge! Jedes System hat irgendwann mal ein Ende. OF

19:38 | Das Bambusrohr:
in brd-land sind dies Elemente der Repression gegen den Pöbel, für den Rest sind sie Makulatur, wie Merkel in den letzten Jahren stets bewiesen hat.

20:06 | Der Bondaffe:
Da macht doch "Wählen" wieder Spaß. Ich halte überhaupt nichts davon "nicht zum Wählen zu gehen". Im Gegenteil, ich gehe hin und wähle. Aber natürlich nicht die "üblichen Verdächtigen". Diese Stimmen fehlen diesen dann. "Nicht zum Wählen zu gehen" ist ein ganz fauler Propagandagag, der nur den Etablierten nützt, weil diese die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die unzufriedenen Abweichler gibt es nicht und die Etablierten lachen sich ins Fäustchen.
Ich weiß natürlich auch, daß die Wähler kaum entscheiden sondern die Stimmenauszähler. Aber warum soll man allen mögliche Manipulationen leicht machen?

Muss ein jeder für sich entscheiden! Denke aber, dass es nach so langer Zeit durchaus mal Zeit sein kann, den gesamten Wahlprozess zu überdenken! Im Grunde genommen sind sie aus einer Zeit, wo das System "nur" zwei Parteien vorsah!? OF

17:11 | ET: Gericht erklärt pauschale Kölner Versammlungsbeschränkungen für rechtswidrig

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat pauschale Versammlungsbeschränkungen der Stadt Köln für rechtswidrig erklärt. Gründe für eine Beschränkung auf 100 Teilnehmer sowie eine Maskenpflicht und das Verbot von Aufzügen seien der Kölner Allgemeinverfügung „nicht zu entnehmen“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG gab somit den Beschwerden von zwei Antragsstellern statt, die für Mittwoch Versammlungen angemeldet hatten.
Statt einer pauschalen Regelung bedürfe es einer Einzelfallprüfung, entschied das Gericht mit zwei Eilbeschlüssen. „Je nach Ort und Anlass der Versammlung oder des Aufzugs könne eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder auch nicht“, erklärte das OVG. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich die Pandemielage in Köln „so wesentlich von der landesweiten unterscheide, dass diese eine pauschal abweichende Regelung erfordere“. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Interessanter Wendepunkt in den Erkenntnissen! Scheinbar dürften sich nun durchaus Gerichte gegen dieses Overrulen aus der Deckung trauen und sachlich arguementieren!? OF

07:29 |  Der b.com - Hausjurist antwortet zum Covid19-Pyramidenspiel von 06:34 - 10.11.2020   

Contact Tracing ist ein polysemer Begriff.

Der eine mag sich als Superspreader verstehen und verfolgt den Kontakt zu den Steirerinnen, eine der Steirerinnen verfolgt nach einer flüchtigen nächtlichen Begegnung den Kontakt zurück zum Superspreader, um nun Alimente einzufordern. Was aber den Superspreader allenfalls nur mittelbar durch die zusätzliche finanzielle Belastung hindert, sich auch weiterhin als solcher zu betätigen.

Die anderen wollen voyeuristisch alle Spuren zurückverfolgen bis zum Superspreader, um ihn unmittelbar am Spreading zu hindern. Sie geben sich als Moralisten, sind aber eigentlich nur Neidgetriebene. Daher wollen Sie überhaupt das Spreading unterbinden, weil sie ja selbst ohnedies nicht zum spreaden kommen, und befürworten daher die nächtliche Ausgangssperre.

Sie sind Funktionäre und Bürokraten, die nun ihre große Stunde haben, weil sie andere kontrollieren können. Das gibt ihrem armseligen Ego eine Daseinsberechtigung und Genugtuung.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das EpidemieG. Demnach darf die Behörde insbesondere

- umfassende Auskünfte einholen und Untersuchungen vornehmen lassen, wozu die Betroffenen verpflichtet sind (§ 5 EpidemieG):
Bei einer anzeigepflichtigen Krankheit sind Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige verpflichtet, den zuständigen Behörden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen sowie der Entnahme von Untersuchungsmaterial zu unterziehen. Zum Zwecke der Feststellung von Krankheitskeimen sind hiebei nach Möglichkeit fachliche Untersuchungsanstalten in Anspruch zu nehmen.

- Menschen wegsperren (§ 7 EpidemieG):
Zur Verhütung der Weiterverbreitung einer anzeigepflichtigen Krankheit können kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen angehalten oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden, sofern nach der Art der Krankheit und des Verhaltens des Betroffenen eine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht, die nicht durch gelindere Maßnahmen beseitigt werden kann. Die angehaltene Person kann bei dem Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Anhaltungsort liegt, die Überprüfung der Zulässigkeit und Aufhebung der Freiheitsbeschränkung beantragen.
Kann eine zweckentsprechende Absonderung im Sinne der getroffenen Anordnungen in der Wohnung des Kranken nicht erfolgen oder wird die Absonderung unterlassen, so ist die Unterbringung des Kranken in einer Krankenanstalt oder einem anderen geeigneten Raume durchzuführen, falls die Überführung ohne Gefährdung des Kranken erfolgen kann.

- Menschen ihren Impfstoff injizieren (§ 17 EpidemieG):
Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.

Der Schlüssel dazu ist § 1 Abs. 2 EpidemieG: "Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen kann, wenn dies aus epidemiologischen Gründen gerechtfertigt oder auf Grund internationaler Verpflichtungen erforderlich ist, durch Verordnung weitere übertragbare Krankheiten der Meldepflicht unterwerfen oder bestehende Meldepflichten erweitern."

Ja, wer bestimmt denn jetzt, was epidemologisch gerechtfertigt ist ? Woher kommen die internationalen Verpflichtungen ? Sind es Leuchten oder Nieten im Nadelstreif wie Politfunktionäre, die sich in wechselseitigem Suggerieren vermeintlicher besonderer Befähigung entsprechende internationale Abkommen ausdenken ?

Covid-19 wurde mit Verordnung vom 26. Jänner 2020 (BGBl II 2020/15) lapidar zur anzeigepflichtigen Krankheit erklärt:

"Der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 unterliegen Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an 2019-nCoV („2019 neuartiges Coronavirus“)."

Ein Satz mit weitreichenden Folgen.

Was wird demnächst zur anzeigepflichtigen Krankheit erklärt, und aus welchen Gründen ?

Wer reagiert nicht - wie die Girlymen ( (C) Schwarzenegger) - hysterisch, sondern denkt darüber nach, welche Maßnahmen ausgewogen und maßhaltend sind ? Etwa die Anordnung profunder hygienischer Maßnahmen und einer Schutzmaskenpflicht, deren Einhaltung auch effizient vollzogen wird, insb. in Lokalen und öffentlichen Verkehrsmitteln - statt eines - wenn auch nur partiellen - Lockdowns mit wirtschaftschädigender Wirkung und ausufernder Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger.

Dies, zumal nur bei 2% der Gesunden, die jünger als 65 sind, die Covid19-Infektion schwer verläuft oder Langzeitfolgen bewirkt.

Fraglich ist auch, ob der eigentliche Anwendungsfall des Epidemiegesetzes überhaupt noch besteht, oder ob mittlerweile nicht vielmehr eine Endemie vorliegt.

Ein Pyramidenspiel im weiteren Sinn kann man in mehreren Aspekten der Covid19-Maßnahmen erkennen. Insbesondere im Zusammenhang damit, die Testung mit so offenem Filter vorzunehmen, daß selbst eine geringe Anzahl von Covid19-Viren erfaßt wird, und damit auch Personen ins Spiel gebracht werden, die weder erkranken, noch ansteckend sind, so daß möglichst viele Personen einbezogen werden, und es irgendwann ohnedies schon egal ist.

Ein Pyramidenspiel im eigentlichen Sinn wäre, jedem Superspreader zu ermöglichen, der Quarantäne zu entgehen, wenn er der Behörde mindestens zwei weitere Superspreader namhaft macht, die dann an seiner Stelle in Quarantäne müssen. Das kann irgendwann nicht mehr funktionieren.....

10.11.2020

17:17 | Leserzuschrift (mit deuscher Übersetzung):

Zwei sehr interessante Meldungen von Zerohedge, gleich in Deutsch:

Justizminister William Barr ermächtigte das Justizministerium, eine Untersuchung der "substanziellen Anschuldigungen" wegen Wahlbetrugs bei den Wahlen im Jahr 2020 einzuleiten, berichtete die AP erstmals.
In einem Brief an Staatsanwälte im ganzen Land sagte Barr, dass sie Untersuchungen durchführen könnten, "wenn es klare und scheinbar glaubwürdige Behauptungen über Unregelmäßigkeiten gibt, die, wenn sie wahr sind, möglicherweise das Ergebnis einer Bundeswahl in einem einzelnen Bundesstaat beeinflussen könnten".
Laut Washington Times ist dies ein ungewöhnlicher Schritt, da die Politik des Justizministeriums jede Handlung verbietet, die den Ausgang einer Wahl beeinflussen könnte, bis die Wahl formell bestätigt ist. Das Justizministerium ist jedoch dafür verantwortlich, die Integrität von Bundeswahlen zu gewährleisten.
Als Reaktion auf die Entscheidung von AG Barr berichtet die New York Times, dass Richard Pilger - der die Ermittlungen zu Wahlbetrug beaufsichtigt - gekündigt hat:
"Nachdem ich mich mit der neuen Politik und ihren Auswirkungen vertraut gemacht habe... muss ich bedauerlicherweise von meiner Rolle als Direktor der Abteilung für Wahlverbrechen zurücktreten".
Irgendwie schon seltsam, dass derjenige, der für die Untersuchung von Wahlbetrug zuständig ist, zurücktritt, anstatt seinen verdammten Job zu machen.

https://www.zerohedge.com/political/ag-william-barr-authorizes-justice-department-probe-voter-fraud 

Die Rolle dieses Herrn Pilger sollte man sich auch noch etwas genauer ansehen! Scheint wie bei den Banken zu sein, wo die größten Amigohäuser die vollsten Complience-Abteilungen haben!? Klingt wie, ich lasse meinen Hund auf die Knackwurst aufpassen! OF

06:34 | Leserfrage an den Hausjuristen

Ist Contact-Tracing nicht vergleichbar mit einem Pyramidensystem, Schneeballsystem, Kettenbrief... das unter bestimmten Umständen strafbar ist?
Es wird dem Teilnehmer zuerst eigene Sicherheit versprochen,
zur Pyramide wird es mit der Idee "alle anderen mit dieser Info zu schützen". Am Ende kennt jeder jemanden, der mitsamt aller seiner Kontakte durch einen nicht validierten Test in Angst versetzt wurde ...und "am Ende bist DU tot"... -ob aus Angst, oder aus "überstürzter medizinischer Umsorge" heraus, ist dann einerlei!
Höchste Zeit -finde ich- das globale "Kettenbrieferl" mal aus dieser Perspektive zu betrachten!

Lieber Leser, wie es der Zufall will, treffe ich zu meiner Freude (und nicht zu seiner) heute vormittag den Hausjuristen, ich werde ihn auf diese Frage hinweisen.  Contact-Tracing ist eher Aschenputtel ist eher ... die schlechten ins Kröpfchen, die guten in Töpfchen!" .... TS

09.11.2020

15:00 | Leserbeitrag - Zwangsimpfung  
Laut Rechtsanwalt Dr. Beneder gibt es in Ö bereits die Impfpflicht!!! siehe Video; (er ist darin Gast bei Dr. Belsky, Denta bebaute) :

https://www.youtube.com/watch?v=OP8BXO2Huu4

PS: ich hatte mir diesen link gestern Abend gesichert, um ihn heute mit ein paar Worten an euch weiterzuleiten, und heute scheint er gelöscht zu sein.
Wenn ich mich recht erinnere sagte er, es stünde im Artikel 16 oder so im Epidemie- oder Infektionsschutzgesetz? Weiss hier vielleicht jemand mehr?  
Er will rechtlich dagegen vorgehen, er befasst sich generell mit der gesamten C. Thematik, wie Maskentragepflicht, evtl Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Maskentrageverweigerung, usw Wenn das mit der bereits bestehenden Impfpflicht stimmt, dann sollte die Bevölkerung das vielleicht auch erfahren!!!!
Dann sollte das gross raus!!!

12:53 | Terminhinweis: oeaw: 100 Jahre Bundesverfassung und die Corona-Krise - 10. November 2020, 18:30 (Livestream)

Anlässlich 100 Jahre Bundesverfassungsgesetz lädt die ÖAW zu einer rechtsvergleichenden Podiumsdiskussion mit führenden Vertreter der Staatsrechtslehre und der Rechtsphilosophie ein. Diese werden insbesondere die Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Rechtstaat in den Blick nehmen. [...] Bis vor kurzem fast vergessen war, dass das B-VG 1920 nicht nur nach der Katastrophe des Ersten Weltkrieges entstanden ist, sondern auch unmittelbar nach der Spanischen Grippe, die sich 1918 weltweit ausbreitete und mehr Menschenleben forderte als der Erste Weltkrieg. 100 Jahre später wird unsere Verfassung durch die Corona-Pandemie vor eine weitere Bewährungsprobe gestellt.

09:13 | MdB Boehringer: Berichte über Corona-Klagen und mögliche BT-Wahlverschiebung

Rechtliche, ökonomische, wahltechnisch und mediale Unmöglichkeiten
- FDP-Kubicki fordert Klagen gegen Corona-Maßnahmen
- AfD stellt Anträge auf Normenkontrolle an Karlsruhe
- AfD stellt Antrag auf Corona-Untersuchungsausschuss

Das sollte allerdings jetzt ganz schnell gehen, zumal die Zwangsimpfung angeblich kurz vor Verwirklichung steht - danach ist's zu steht! TB


08:47
 | Markus Krall zum jüngsten Gesetz

Da gleichen sich sogar die Namen

1933: Gesetz zum Schutz von Volk und Staat
2020: Bevölkerungsschutzgesetz

10:34 | tom-cat
Für PISA-geschädigte Schüler hier noch einmal Abiturwissen zur Auffrischung.
damals: https://www.geschichte-abitur.de/quellenmaterial/quellen-drittes-reich/verordnung-zum-schutz-von-volk-und-staat-reichstagsbrandverordnung 
heute: Bundesgesetzblatt

08.11.2020

19:51 | swr: Landtagswahl notfalls komplett als Briefwahl

Wahlen sind in einer Pandemie eine besondere Herausforderung - nicht zuletzt für den Landeswahlleiter. Der sorgt schon jetzt dafür, dass die kommende Landtagswahl im Extremfall auch zu 100 Prozent als Briefwahl möglich sein wird.
Falls die Zahl der Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz zu sehr steige, könne die Landtagswahl am 14. März 2021 notfalls auch ausschließlich als Briefwahl organisiert werden, teilte Landeswahlleiter Marcel Hürter in Bad Ems mit. Derzeit lasse man vorsorglich 3,2 Millionen Briefwahlumschläge drucken. Damit sei im Extremfall ein 100-prozentiger Briefwahlbedarf abgedeckt.
Und auch an Ressourcen-Schonung ist gedacht: Sollte normal gewählt werden, könne man die überzähligen Umschläge für die Bundestagswahl im September nutzen, so Hürter.

Man muss sich das wirklich mal in aller Ruhe auf der Zunge zergehen lassen, was da gerade passiert! Abseits jeder Verschwörungstheorie könnte der geneigte Beobachter auch an keine Zufälle mehr glauben, wenn die Themen Corona und Wahlen in die Waagschale gelegt werden! Dazu noch nachträglich ein weinig die Gesetze abändern und fertig ist der Salat! Und wenn man erfahrungsgemäß weiß, dass Briefwahlen so gut wie immer den Linken zugute kommen, ist die Windrichtung für mögliche "Ergebnisse" schon vorprogrammiert! Bleibt zu hoffen, dass sich die Wahlscharade in USA möglichst bald auflöst! OF

07.11.2020

18:44 | MMN:  Über 500 Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen

Gegen den erst seit einer Woche geltenden Teil-Lockdown liegen beim Bundesverfassungsgericht bereits vier Verfassungsbeschwerden und zwei isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor.
Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf das Karlsruher Gericht. Insgesamt zählte das Gericht zum Thema "Corona" bisher 518 Verfassungsbeschwerden.

Leseratte
Wie man sieht, ist die Akzeptanz der Maßnahmen bei weitem nicht so groß, wie angebliche Umfragen uns weismachen wollen!

10:15 | bild: Küsschen, winken, grinsen - Hier verhöhnt der Augsburg-Schläger den milden Richter

Mit nur 4,5 Jahren Knast be­strafte Richter Lenart Hoesch (64) den tödlichen Hieb, der Feuerwehrmann Roland S. (†49) das Le­ben kostete! Ein Urteil, über das der verurteilte Schläger nur lachen konnte

Kommentar des Einsenders
Wetten Eichelburg sitzt noch, da mordet diese Bestie schon wieder.

07:22 | pb:  Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!

Wer Freiheit für “Sicherheit” aufgibt, wird beides verlieren!
Stellungnahme Peter Boehringer zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Berlin, 6.11.2020)
Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU-CSU-SPD eines “Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen §28a Infektionsschutzgesetz werden nun erstmals und entgegen den monatelangen Beteuerungen der Regierung seit der ersten Ausrufung der Corona-Notlage eine ganze Reihe von Grundrechtseinschränkungen illegitim legitimiert.

... früher war es die Rasse ... heute ist es die Infektion. TS

09:41 | Nukleus
Der PCR Test kann und darf nicht für den Nachweis einer Infektion verwendet werden. Wenn man mit diesem Test keine Infektion nachweisen kann und auch nicht darf, weil er es eben nicht kann, dann darf auch keine IfsG greifen.

06.11.2020

19:59 | bild: Zwangseinweisung für Quarantäne-Verweigerer!

Knallharter Vorstoß von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU): Er will Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus einweisen lassen! In einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) schreibt der CDU-Bundesvize, das werde seit Mai im Ministerium diskutiert.
Und weiter: „Das Innenministerium sieht den Bedarf für ein solches geschlossenes Krankenhaus.“
Die Ortspolizeibehörden sollten bereits nach dem ERSTEN bekannten Quarantäne-Verstoß sofort das gerichtliche Verfahren zur „zwangsweisen Absonderung in einem geschlossenen Krankenhaus einleiten“, fordert Strobl.

Leserkommentar:
Wenn der Faschismus wiederkommt, wird er nicht sagen, das ist ein KZ...
…er wird sagen, das ist ein Konzentrationskrankenhaus…

Werte Herrschaften von CSU/CDU! Vertragt ihre eure Weißwürschtln nimmer, war Xanax im Weißbier oder ist euch nach der 11-Tonnen-Drogenrazzia in Antwerpen der Koksnachschub ausgegangen!? Leute, ihr wißt scheinbar nimmer, was ihr sprecht, euch muss man mittlerweile vor euch selbst schützen! Wenn ihr die Menschen wegen estimmter Maßnahmen nicht auf der Straße haben wollt, dann sagt es ihnen warum - vielleicht weil es zur Zeit auch gefährlich werden könnte - aber hört jetzt endlich mit dem Corona-Bullshit auf! Ihr macht es nur noch schlimmer. OF

14:45 | Vera Lengsfeld:  Stoppt das Gesetz zur Aushebelung unserer Grundrechte!

Heute wird im Bundestag in erster Lesung ein von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf diskutiert < dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf >, der den Titel trägt: “Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Das gesetz soll noch im November beschlossen werden. 
Über den Inhalt dieses Gestzentwurfs habe ich in meinem gestrigen Artikel informiert. Heute dokumentiere ich einen Brief der Dortmunder Rechtsanwältin Ivett Kaminski an die Bundestagsabgeordneten:

 

11:58 | ISÖ: Demokratischer Rechtsstaat am Ende?

Pressekonferenz der Plattform Meinungs & Redefreiheit und der Initiative Soziales Österreich über die Begutachtung des Gesetzesvorschlags "Hass im Netz"

Eine unglaublich wichtige Initiative, die im Unterschied zu anderen Initiativen einmal wirklich aus überaus g'scheiten und teilweise bekannten Protagonisten getragen wird!
Vor allem für die österr. Leser von Bedeutsamkeit, zumal es hier um das "Hass im Netz"-Gesetz geht! TB

05.11.2020

17:01 | Leseranfrage zu Reiseverboten

Da wir in den letzten Jahren über Weihnachten und Neujahr immer in die Bretagne in Urlaub gefahren sind und auch für dieses Jahr schon das Ferienhaus gebucht haben, hat heute meine Frau (im medizinischen Bereich tätig), bei „ihrer“ Ansprechpartnerin im Gesundheitsamt angerufen, zu der sie ein sehr vertrauensvolles Verhältnis hat. Die Dame sagte ihr unter anderem, dass davon auszugehen sei, dass ab nächster Woche ein generelles Reiseverbot gelten würde. Ich weiß nicht, wie valide diese Aussage ist, aber die Dame hat das sicher nicht nur zum Spaß gesagt.

Werter Leser! Von generellem Reiseverbot ist noch nichts durchgetrungen, doch angesichts der momentanen Sicherheitsentwicklungen in Gesamteuropa inkl. partielle Grenzschließungen, könnte es möglicherweise zu Einschränkungen kommen!? Bis Weihnachten/Neujahr ist noch Zeit, man wird sehen!? Aber zzt. buchen wären wohl ein wenig zu optimistisch! OF

14:14 | klardenker: Eilmeldung 04.11.20 #Gesetzesvorlage #Abschaffung #Grundrechte

Die CDU/CSU und SPD haben am 03.11.20 folgenden neuen #Gesetzesentwurf vorgelegt (Drucksache 19/23944, Auszug), der nahezu alle wesentlichen #Grundrechte nun auch per Gesetz außer Kraft setzt. Ist die unkonsolidierte Vorabfassung, wird noch durch die lektorierte Fassung ersetzt. Daher unbedingt PDF speichern. Erst wenn die ganzen Änderungen in konsolidierter Form eingearbeitet sind, dürfte das ganze Außmaß dieser Gesetzesänderungen offensichtlich werden.

Detaillierter Nachtrag des Einsenders zu u.g. Thema
https://www.konjunktion.info/2020/11/infektionsschutzgesetz-deutschlands-weg-in-eine-offene-diktatur/ 
Der Faschismus ist schon lange da.
Jetzat ist er offensichtlich für jeden (bloß nicht für die helldeutschen Dumm-Dödels).

03.11.2020

09:31 | Der Dipl. Ing. - HISTORISCHERURTEIL IM CORONA-PROZESS MIT BUNDESWEITER SIGNALWIRKUNG!
Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

Von Rechtsanwalt Ralf Ludwig und Rechtsanwalt Markus Haintz:

Heute (02.11.2020) fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem 3 Personen „gemeingefährliche Verhalten“ vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Deutschland (Dortmund) zusammen gestanden zu haben —>ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW so die Anklage.<—
Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt.
Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden.
Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen.
Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.“

02.11.2020

12:50 | oe24: Für Weihnachten: So dreist trickst ER die Corona-Regeln aus

Weil er Weihnachten nicht mit seiner Familie feiern dürfte, wurde Fenn Settle kreativ.

Laut Verordnung sind auch in Österreich "unaufschiebbare Zusammenkünfte von statutarisch notwendigen Organen juristischer Personen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist" vom Veranstaltungsverbot ausgenommen. Daher kann etwa ein Verein oder eine GesmbH Sitzungen des Vereinsvorstands bzw. der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats regelmäßig mit physischer Präsenz abhalten. AÖ

10:06 | krone: Verstöße gegen den Lockdown werden sehr teuer

Bis zu 1450 Euro Strafe sind für Ausgangssperren-Brecher möglich. Mindestens 25 Euro Strafe drohen Maskenverweigerern, und 50 Euro Strafe sind bei Verletzung der Abstandspflicht möglich. Gastronomen drohen bei Verstößen gegen den Lockdown bis zu 30.000 Euro Strafe.

Auch wenn die österr. Bundesregierung etwas verpeilt ist - eines muss man ihnen lassen: Humor hams!
Die Zahl 1450 (€ Strafe für Ausgangssperrenbrecher) ist nämlich auch die Nummer der COVID Hotline. Aber was hat es mit dieser Nummer auf sich?
- ist es eine Freimauer/Illuminaten-Zahl?
- die Anzahl der Pressekonferenzen des Gesundheitsministers
- die Anzahl der Knubbeln am Virus?
- oder nur deshalb dieselbe Zahl, damit sich der demente Finanzminister sich diese besser merken kann? TB

08:00 | Der Link des Grauens ...https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:6699d892-3156-4b1f-8932-f759de465a42/SchuMaV%20FINAL.pdf

31.10.2020

13:32 | focus: Gericht entscheidet: Querdenker-Teilnehmer müssen keine Maske tragen

Für morgen ist in Karlsruher eine "Querdenken"-Demonstration geplant. Im Vorfeld dieser genehmigten Demonstration hatte die Stadt Karlsruhe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht gemacht. Diese Entscheidung wurde nun von der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gekippt. Die Teilnehmer müssen also nicht grundsätzlich eine Maske tragen.

Dipl.Ing.
Für morgen ist in Karlsruher eine "Querdenken"-Demonstration geplant. Im Vorfeld dieser genehmigten Demonstration hatte die Stadt Karlsruhe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht gemacht. Diese Entscheidung wurde nun von der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gekippt. Die Teilnehmer müssen also nicht grundsätzlich eine Maske tragen.
Man beachte das Foto im LOCUS-Bericht genau, wer hatte da den Schwarzstift angesetzt?!!!!! LOL, wie treffend!

29.10.2020

09:05 | 5ideen: “LOCKDOWN 2” GILT NOCH DER RECHTSSTAAT? ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG

Ihr kennt die Arbeit von b.com, diese umfasst auch Vortrags- und Kongressarbeit. Seit 3 Jahren toure ich mit diversen Vorträgen rund um den Themenbereich "Der Rechtsbruch von Regierungen und supranationalen Organisationen". Was mich stets - lange vor 2020 - verwundert hat, war das Schweigen der Juristen zu den Rechts- und Verfassungsbrüchen. Als Jurist sollte man doch Recht und Verfassung lieben und jeden Bruch derselben aufdecken, anzeigen und so weitere Brüche verhindern. Die Juristen in Deutschland und Österreich aber schwiegen mit wenigen Ausnahmen (Hausjurist Dr.Dr. Schimanko z. Bsp.). Es ist vielleicht auch verständlich, dass der Einzelne zurückhaltend ist, aber sie alle sind doch in Kammern und Interessensorganisationen zusammengefasst. Aber auch diese schweigen - eine einzige Peinlichkeit - spätestens seit 2020! TB


09:18 | Bambusrohr mit einer dazu passenden Linkzusendung

ET: Rechtsexperten gegen Corona-Kontrollen: „Anlasslos in Privatwohnungen – völlig ausgeschlossen“

Etwas spät dafür umso wichtiger! TB

11:10 | Dazu auch passend - spiegel: Zurück in die Juristen-Republik Deutschland
Es ist kein gutes Signal angesichts der schwersten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten: Die Hälfte der Minister im Merkel-Kabinett hat Jura studiert - und selbst im Finanzministerium kämpft künftig statt des Volkswirts Steinbrück der Jurist Schäuble gegen die Bankenlobby an.

09:32 | Dipl.Ing.
Werter TB, die Rechtsanwälte werden über die Rechtsanwaltskammern „gesteuert“ … wer sich gegen die Kollegen Juristen auflehnt, gegen diese arbeitet und/ oder Rechtsbeugungen anprangert wird ganz schnell seine Zulassung verlieren und ist somit arbeitslos – Strafgelder kostet das sowieso … diese Methode wurde bereits beim Adolf eingeführt und hat sich seit fast 90 Jahren „bewährt“. Die Juristen mit dem 2. Staatsexamen müssen ihre Kollegen auch vor dem Gesetz schützen, außer die Öffentlichkeit ist schon zu weit eingebunden!

09:33 | Leser-Kommentar
Die Juristen gehören mit zu den besten situierten Oberklasse. In den Parlamenten sitzt eine große Anzahl von Juristen. Warum sollten sie sich selber kastrieren? Mit zunehmender Rechtsunsicherheit wird die Arbeit der Juristen noch mehr. Man sieht dies leider gerade im Bundestag: die Rechtsbrüche der Regierung, in Eu und Zentralbanken, müssten bei den Juristen einen Sturm und Boykott auslösen, NEIN, sie machen mit und sind Teil dieses falschen Spiels! Macht und Geld korrumpiert!

Ja, schon klar, aber nicht alle Juristen sitzen in diversen Staatsapparaten! Viele 1000 Vollblutjuristen arbeiten regierungsfern und für IPrivat- und Firmenkundfen. Diese sehen durch die Volksnähe ja besser, was abläuft  und sind mehr! TB

10:18 | Leser-Kommentar zum ET-Artikel von 09:18
Anlasslos“ ist das Schlüsselwort! Somit Wohnung nicht tabu.
Feiere ich mit meiner Familie Geburtstag, zb mehr als 10 Personen = Anlass. Oder sehe ich das falsch....

10:20 | Dipl.Ing. zum Kommentar von 09:33
Richtig erkannt .. und unsere Gerichte wie BundesGrundgesetzGericht, BGH, etc. sind nur politische Gerichte. Die Richter in diesen Einrichtungen wurden direkt von der Politik, den Parteien ausgewählt und treiben dort die „Rechtsprechung“ im Sinne ihrer Chefs. Die angeblichen unabhängigen Richter sind alle an die Weisungen des Justizministers gebunden, denn das Justizministerium ernennt die Richter, bezahlt die Richter, spricht Beförderungen aus und ist für den Haushalt der Gerichte zuständig!
Von wegen Gewaltenteilung!

11:09 | Leser-Kommentare
(1) Schon alleine die Frage verwundert, gib est noch den Rechtsstaat ? Ist wohl eine Art Persönlichkeitsspaltung. Ausserdem hätte ich nicht gedacht, das ist das erlebe, das eine Führungspersönlichkeit uns wieder in Untergang führt, Zmindest sieht daran, wie unverwüstlich das Muster Bedrohung ist. Die Masse braucht nur daran zu glauben. Obwohl alles logisch gesehen zur Verweigung schreit, wird sich um den Hirten geschart. Ob dieser gut oder schlecht ist vollkommen senkundär. Es geht nur noch um, der Endsieg muss erreicht werden, koste es was er wolle. Und jetzt sitzen wir mal wieder im "Bunker" und warten darauf das dieser kommt. Der Krug soll nicht zerbrechen, es reicht vollkommen, das er an mir vorbei geht. Und so lange ich diese Hoffung pflegen kann, folge ich überall hin. Wo wieder bei der Krönung der unbwussten Schöpfung sind.

(2) Ich schickte Ihnen letzens einen Link zum "Diplomaten-Interview":
http://rrredaktion.eu/glaube-nichts-und-pruefe-selbst-die-interview-fortsetzung-mit-dem-diplomaten-auch-waehrend-den-coronazeiten-teil-26/ 
Darin wird genau beschrieben WAS hier läuft. Es sind Firmen, die sich Staaten nennen, die so reich sind, daß sie eine Regierung, die Presse, eine Justiz und alles was es sonst so braucht, um den Menschen einen Staat zu simulieren. Nur ein Fakt: "mein" Anwalt - der RICHTER (ein Oligation!) und der Staatsanwalt ((Anwalt der fest im Vertragsverhältnis mit dem Herausgeber der Obligationen stehen) sind alle in der BAR. Wie kann da Unabhängigkeit entstehen?? Man glaubt halt immer es wäre soundso - in Wirklichkeit ist es gaaanz anders!

23.10.2020

16:10 | ET: Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht abgelehnt. Das Tragen einer Alltagsmaske sei ein geeignetes Mittel, um die Weiterverbreitung von Covid-19 zu begrenzen, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Eingriff in die Rechte der Antragsteller sei gerechtfertigt.


12:04 | faz: Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg

Nach Thüringen haben auch die Verfassungsrichter in Brandenburg das Paritätsgesetz für die gleichmäßige Besetzung von Listen für Landtagswahlen mit Frauen und Männern abgelehnt. Das Gericht gab damit zwei Klagen der NPD und der AfD recht.

Dass das Paritätsgesetz aufgehoben worden ist, ist in der Sache sicherlich richtig. Dass aber insbesondere die FDP eine derartige Klage nicht angestrengt hat, zeigt nur, wie überflüssig sie geworden ist. AÖ

06:31 | Focus:  Rückholaktion wegen Corona: Urlauber klagen gegen Kostenbescheid der Regierung

Zu Beginn der Corona-Pandemie holte die Bundesrepublik mehr als 55.000 deutsche Touristen zurück in die Heimat. Einen Teil der Kosten von insgesamt rund 94 Millionen Euro verlangt Berlin nun von den Urlaubern zurück. Nach Informationen von FOCUS Online wollen einige nicht zahlen – und klagen.

Wie alles was mit der Coronademie zu tun hat ist es auch hier immer zum Schaden es Bürgers.  Seit ewigen Zeiten haben wir die Regierungen von Krisen und Maßnahmen reden hören, von Expertenplänen und von Katastropenvorbereitungen ... und nun kommt ein kleiner Virus und es gibt keine Pläne nur Schäden. Im Gegenzug wird großzügig TUI und die Lufthansa gerettet ... natürlich mit dem Geld der Bürger, doch die Fluggesellschaften weigern sich die Storonogebühren zu zahlen, sodass wieder der Einzelne die Kosten zu tragen hat. TS

20.10.2020

16:16 | MMNews: Massenklage gegen Drosten + WHO

Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich bereitet eine Massenklage gegen Drosten, WHO und RKI vor. Es geht um Milliarden. Im Gespräch mit Michael Mross.

18.10.2020

19:40 | MMN: Massenklage gegen Drosten + WHO

Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich bereitet eine Massenklage gegen Drosten, WHO und RKI vor. Es geht um Milliarden. Im Gespräch mit Michael Mross.

Muss man hören!  TS

19:35 | Focus:  Anwälte bringen Corona-Regeln zu Fall: „Lasse mich nicht von Söder einsperren“

Das Ziel der Politik ist klar: Ein zweiter Stillstand des Landes in der Corona-Krise soll unbedingt verhindert werden. Doch hat die Politik die Lage noch unter Kontrolle? Im ganzen Land wurden zuletzt einzelne Corona-Regeln von Gerichten gekippt. Deutschland im Corona-Herbst: Draußen wird es kälter, die Zahl der Neuinfektionen schnellt in die Höhe. Bund und Länder mühen sich um den richtigen Kurs, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern.

Das ist das Blöde an den Verordnungen und Gesetzen ... diese kann man anfechten ... doch bei Regeln, die eingeimpft wurden, so schwachsinnig sie auch sind ... da gibt es keinen Richter. Daher auch die ständige Betonung der Regeln.... TS

 

18:11 | Leserzuschrift:
Ich habe eine Gruppe für das SG-Berlin gegründet: https://www.facebook.com/groups/774041556751553
Und eine für das LSG Berlin-Brandenburg: https://www.facebook.com/groups/622866655062125
Dort sollten zwar keine Richter namentlich genannt werden, es reicht die Kammer oder der Senat. Dies ist eine Anregung, dies auch in anderen Bundesländern zu machen, je Gericht eine Gruppe. So bleibt es übersichtlich und ist hoffentlich noch wirksamer, als reine Prozeßbeobachtung. Besonders krasse Urteile sollten dann verlinkt werden.

Interessante Anregung vom Leser! Es wird sicher genug Richter geben, die krasse Urteile ihrer Kollegen nimmer nachvollen können!? OF

16:18 | heise:  Innenministerium soll Gesetz gegen Hass verfassungskonform machen

Steinmeier hat den Gesetzentwurf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt; Seehofer soll es nun richten. Die Bundesregierung arbeitet "mit Nachdruck" daran, den auf Eis liegenden Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" über ein Korrekturgesetz verfassungskonform zu machen. Dies schreibt Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin.

Vielleicht könnten wir als "freie Bürger" unseren Hass so anpassen, dass er zum Gesetz passt?  Wäre doch einmal eine Sache. TS

17.10.2020

07:01 | Welt:  Allgemeine Verwirrung über geltendes Recht stand immer am Beginn großen Unheils

Auch in Seuchenzeiten achtet die Justiz auf Recht und Gesetz. Das hat zuletzt das Berliner Verwaltungsgericht mit der Aufhebung der Sperrstunde bewiesen. Das verwirrende Hin und Her von Bund und Ländern muss aber schnellstens ein Ende finden. Corona-Sperrstunden und Übernachtungsverbote werden gerichtlich gekippt, und jedes Bundesland kann über seine Vorsichtsmaßnahmen entscheiden: Die Gewaltenteilung funktioniert in Deutschland. Das ist die gute Nachricht.

... am Beginn des Unheils stand immer ein Politiker. Nehmen wir zum Beispiel das Beherberungsverbot ... die Hotels, Pensionen und Motels dürfen keine Gäste beherbergen ... doch der Bund beherbergt tausende von Menschen aus anderen Ländern.  Für die Bürger gibt es ein Alkoholverbot .... doch in den Asylzentren geht die Post ab. Wo geht das zusammen?
Sicher die Vorschriften und Auflagen wurden durch Experten und besonders Qualifizierte erstellt .... aber die haben wir nicht gewählt. Wir werden einem Diktat eines Drosten unterworfen ... und haben diesen nicht gewählt. 
Politiker fordern Maßnahmen und Einschränkungen und die Parlamente haben diese nicht Abgesegnet, nicht darüber abgestimmt.  .... und wie oft haben die Richter schon im Sinne der Politik entschieden ... und diese Richter haben wir auch nicht gewählt. Als im Grunde sind alle Bausteine für eine schöne kleine Diktatur schon vorhanden. TS

09:38 | Leser-Kommentar
Muss man die Justiz loben? Man denke an Gesetzesbrüchen zB.beim Rettungsschirm für die EU, Maastricht-Verträge, Zuwanderung etc. Rechtsbeugungen des Staates in der Überwachung; Polizeiaufgabengesetz - Umgehung von Beschaffungen bei der Bundeswehr; - Umgehung des Parlaments; - Weisungen an die Staatsanwälte, Verfahrensbeeinflussungen; eigene Straftaten durch v-Männer; - um nur wenige schwere Vergehen gegen Gestz, zu erwähnen.

16.10.2020

19:26 | kopp: Präsident des Verfassungsgerichtshofs warnt vor »Corona-Sonderrechtsregime«

Die Kritiker an dem stetig totalitärer agierenden Corona-Staat Deutschland werden immer zahlreicher und hochkarätiger. Jetzt hat der Chef des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, der Politik ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. Der Top-Jurist spricht ganz offen von verfassungswidrigen Corona-Verordnungen der Bundesregierung.
»Verfassungswidrig« und »Corona-Sonderrechtsregime« lauten die jüngsten Vorwürfe gegen die Corona-Politik der Bundesregierung. Doch während die Nachrichtensendungen nun gefühlt jedes neue Telegram-Posting von Schlagerstar Michael Wendler zur »Nachricht« hochstilisieren, herrscht zur verfassungswidrigen Corona-Politik der Kanzlerin hingegen großes Schweigen. Angela Merkel gefällt sich offensichtlich in ihrer selbst gewählten Rolle als Hardliner. Reiseverbote, selbst innerhalb Deutschlands, die sogenannten Beherbergungsverbote, Aufrufe zur Denunziation von Mitbürgern und eine permanente Diffamierung und Kriminalisierung von Oppositionellen und Kritikern, als Covidioten, Rechtsextreme oder Verschwörungstheoretiker sind mittlerweile ein gängiges Machtinstrument der Bundesregierung und ihrer regierungskonformen Medien geworden.

Das ist ganz herzallerliebst vom werten Herrn Präsidenten, der es bis jetzt wohl vorzog, ein Heicherchen zu machen!? Diese "Zeugnisse" dürften bloß die Opposition wieder in Rage bringen und die Regierung(en) machen einfach weiter wie gehabt!? Das was da jetzt abläuft, bräuchte als Gegengewicht mehr als nur ein Zeugnis! Hier müssten längst alle Alarmglocken läuten, weil die sogen. Roten Linien bereitw meilenweit überschritten wurden! OF

 

17:12 | taz: Verbot von Reichskriegsflaggen: Die Fahne der Bösen

Auch das größte Bundesland ist jetzt dabei. Vorigen Donnerstag forderte der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit überwältigender Mehrheit, die Reichskriegsflagge zu verbieten. Der Antrag für einen Erlass der Landesregierung kam von einer ganz großen Koalition aus SPD, CDU, Grünen und FDP. Nur die AfD war dagegen.

Kommentar des Einsenders
Das ich mal auf b.com einen Artikel der TAZ einreiche hätte ich mir vor 2 Tagen nicht im Traum vorgestellt. Mittlerweile ist der Dummbürger hier in Absurdistan wohl schon soweit konditioniert, dasss er bei dem Wort Reich gleich nen Hitler-Ausschlag bekommt. Man-o-man.

09:11 | lto: Beher­ber­gungs­ver­bote ver­fas­sungs­widrig

Diese Entscheidung strahlt über Baden-Württemberg hinaus. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat die Verordnung des Landes zu Beherbergungsverboten als unverhältnismäßig außer Kraft gesetzt.

Mir persönlich hätte das Beherbungsverbot in Bayern fast 2 Hotelnächtigungen gekostet, ohne Chance auf Rückerstattung des Nächtigungspreises, da es laut Hoteliers keine höhere Gewalt war sondern Regierungswillkür. Konnte mich nur mittels "österreichischer Lösung" schadfrei halten! TB

06:25 | ntv:  Söder: Beherbergungsverbot wird fallen

Bund und Länder können sich nicht auf eine einheitliche Linie zum Beherbergungsverbot einigen. Derweil schaffen in einigen Bundesländern die Verwaltungsgerichte Fakten. Auch Bayerns Ministerpräsident Söder will nicht unbedingt an den Verboten festhalten.
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen wird nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder demnächst fallen. Die Einschränkungen für Urlauber aus Corona-Hotspots seien im Kampf gegen die Seuche "in der Tat nicht das Wichtige.

Das Recht schafft klare Fakten und die Politik will nicht weiter an dem Beherbergungsverbot festhalten ...... geht´s noch?  Die Richter haben ein klares Urteil gefällt und die Politik nimmt es einfach so nicht zur Erkenntnis. Ein Bürger will die Maske nicht tragen und wie wäre es hier .... wenn er es nicht zur Kenntnis nimmt, dass es hierzu ein Gesetz gibt?  TS


09:28 | Leser-Kommentar zum Dipl.Ing. von gestern

In Bayern existiert das umstrittene Polizeiaufgabengesetz. Dieses wurde im Jahr 2018 reformiert und seitdem hat die Polizei weitreichende Befugnisse. In diesem PAG gibt es den Art. 91 (Einschränkung von Grundrechte). Darin steht:
"Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes und Art. 102 Abs. 1 der Verfassung), auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 113 der Verfassung), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 des Grundgesetzes und Art. 112 Abs. 1 der Verfassung) sowie auf Freizügigkeit (Art. 11 des Grundgesetzes und Art. 109 der Verfassung) und auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung) eingeschränkt werden."
Laut Innenminister Herrmann sollte dies schon 2019 überarbeitet werden, aber bis heute ist nichts geschehen. Wie man sieht, ist das GG und die Bay. Verfassung in wichtigen Punkten damit bereits ausgehebelt worden. Die Möglichkleiten wurden geschaffen, heimlich oder wenn Gefahr in Verzug ist, gleich aktiv zu werden.

10:03 | Dipl.Ings Antwort zum Kommentar 09:28
Danke für die Info – ja, die wollen selbstverständlich mit allen Mitteln die Grundrechte einschränken, hier haben die Bayern wenigstens den Art. 19, Abs. 4 GG eingehalten und die Grundrechtseinschränkungen dokumentiert in Art. 91 PAG.

Aber Art 2 PAG lautet:
„Aufgaben der Polizei
(1) Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
(2) Im Rahmen ihrer Aufgabe nach Abs. 1 obliegt der Polizei der Schutz privater Rechte nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
(3) Die Polizei leistet anderen Behörden und den Gerichten Vollzugshilfe (Art. 67 bis 69).
(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.“

Eine Stürmung meiner Wohnung ist somit nur möglich, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird! Wenn ich in meiner Wohnung ohne Maske rumlaufe oder mit 20 Personen feiere ist dies kein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in Verbindung mit Art. 4 PAG, der Verhältnismäßigkeit.

Aber auch hier wird wieder dokumentiert, dass unser Grundgesetz ein sehr schlechtes Grundgesetz ist! Grundrechte sind der Schutz des Bürgers vor dem Staat. Das Volk hat der Staatsgewalt nur bestimmte Aufgaben übertragen, deshalb dürfen Grundrechte NUR vom Volk selbst geändert werden (Volksentscheid). Dass in fast jedem Grundgesetzartikel steht „näheres regelt ein Gesetz“ ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie, denn nun hat der Gesetzgeber mittels einfachrechtlichem Gesetz die Möglichkeit mit 2/3 Mehrheit die Grundrechte auszuhöhlen oder komplett zu streichen – wie es ja tagtäglich auch praktiziert wird!

10:43 | Leser-Kommentar zum Kommentar von 09:28
In Bayern existiert das umstrittene Polizeiaufgabengesetz. Dieses wurde im Jahr 2018 reformiert. Den link finde ich nicht mehr, einfach mal googlen.
"Die deutsche POLIZEI wurde bis Frühjahr 2018 unter Seerecht in Bayern zentralisiert. Deshalb wurden die Uniformen und die Autos plötzlich blau. Im Juni 2018 wurde die Firma POLIZEI an die Firma BLACKWATER SECURITY verkauft. Im August kaufte der Militärdienstleister ACADEMI das Unternehmen BLACKWATER SECURITY. ACADEMI gehört zur CONSTELLIS Group deren Chef Tim Reardon ist. Somit werden die Uniformen nun schwarz, denn die POLIZEI ist eine private Security, die militärische Dienstleistungen für die sog. Bundesregierung erbringt. Deshalb sind die Polizisten im Status privater Söldner. Die Bundes-Regierung muß für jeden Polizeieinsatz Geld an ACADEMI bezahlen."

12:08 | Leser-Kommentar zum grünen TS-Kommentar
Zum TS Kommentar: "Das Recht schafft klare Fakten und die Politik will nicht weiter an dem Beherbergungsverbot festhalten ...... geht´s noch?"
Hier liegt ein Irrtum vor. Das Recht hat sich an die von der Legislative und Politik ausformulierten Gesetze zu halten. Sie kann die Politik höchstens darauf hinweisen, wenn die Politik sich nicht an ihre eigenen Gesetze hält. Die Politik kann sich dann entweder zurücknehmen oder die Gesetze ändern - besser: hinbiegen.
Leider hat sich die Gewaltentrennung vollkommen abgeschafft. In der Judikative dominieren Juristen - was auch OK ist. In der Exekutive dominieren Juristen. In Österreich müssen (!) zB die Sicherheitsdirektoren Juristen sein. In der Legislative sind die Juristen in den Parlamenten die "Vorderbänkler". Juristen mit krimineller Energie zieht es unweigerlich in die Politik: Haider, Clintons, Sarkozy, Schüssel, Söder ... die Liste ist endlos.
Dass wir in einer Demokratie leben, wird den "Deltas" erzählt. Wahr ist, dass wir in einer "Juriskratie" leben. Wir werden von Juristen beherrscht.

16:52 | Leser-Kommentar zum Kommentar darüber
Richtig werter Kommentator, wir sind zu einer Juristen-Republik geworden, das hatte der Spiegel bereits schon 2009 angeprangert (damals trauten die sich noch was!). Nur heute sind es mehr als die 50% Juristen von 2009!
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/neue-regierung-zurueck-in-die-juristen-republik-deutschland-a-657913.html
Alleine dadurch wurde die – wenn überhaupt vorhanden – Gewaltenteilung aufgehoben.
Die Juristen sind halt immer noch an den „Juristen-Schwur“ des 3. Reiches gebunden!

15.10.2020

18:53 | Welt:  Wenn der Nachbar Alarm schlägt, darf die Polizei in die Wohnung

Zum Schutz vor Corona greift die Politik tief in die Privatsphäre der Bürger ein. In Berlin ist das Feiern ohne Schutzregeln ein besonders großes Problem. Die Gewerkschaft der Polizei stellt klar: Auch Wohnungen können kontrolliert werden – ohne Durchsuchungsbeschluss. Private Feiern gelten der Politik als eine der Hauptursachen für steigende Infektionszahlen, deswegen werden sie erneut beschränkt. Auf welche Kontrollen sich Geburtstagskinder, Hochzeitspaare und Partygänger im Corona-Hotspot Berlin einstellen sollten, erläutert Benjamin Jendro.

Wie wird das Gesicht der "kleinen Susanne" sein, wenn die Polizei die Tür eintritt und die Geburtstagsfeier stürmt?  Wie wird die Oma schauen, wenn die Enkerl am Sonntag zu Besuch kommen ... und die Polizei in fröhlicher Manier die Enkerl abführt.  Deutschland ist so schön .... so schön Rückgradlos und brav wird der Diktatur gehuldigt.  TS

19:46 | Der Dipl. Ing.    
Achja, die Polizei behauptet, dass sie auch ohne richterlichen Beschluss die Wohnung stürmen darf, wenn jemand durch einen „Blockwart“/Nachbarn angezeigt wird, dass man gegen die „Corona-VERODNUNG“ verstoßen würde!
Was sagt unser Grundgesetz dazu:   
Art 13 GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Wohnungstürmungen durch die Polizei also nur durch richterlichen Beschluss oder bei „Gefahr im Verzug“, d.h. wenn ich meine liebste Ehefrau den Hintern versohle und sie um Hilfe schreit.
Einfach durch eine Verordnung - das ist kein Gesetz – ist nicht grundgesetzlich erlaubt und wird mit Sicherheit bei Beschwerden durch die Gerichte als rechtswidrig gekippt, wie heute auch die irrsinnige und rechtswidrige Entscheidung zum Beherbergungsverbot.

Aber der doofe deutsche Michel wird der stürmenden „GSG9“ oder einem Polizeitrupp kein „NEIN!“ entgegenschleudern und diese verklagen, nein, er wird sich brav den Anordnungen fügen, denn die größte Kanzlerin aller Zeiten hat das ja so angeordnet - Deutschland schafft sich selber ab!

 

14:12 | Welt:  Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg – Sachsen hebt Regelung auf

Urlauber aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen haben dafür gesorgt, dass das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg gekippt wird. In Sachsen kündigte die Regierung an, die Regelung in Kürze wieder aufzuheben. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.

.... die Beherberung hätten wir ja überlebt .... aber das Alkoholverbot? Aber Recht muss Recht bleiben ... TS

14.10.2020

18:05 | ntv:  Jurist warnt vor Corona-Regelungsregime

Während Bund und Länder angesichts steigender Infektionszahlen die Zügel straffer ziehen, sehen Verfassungsrechtler die neuen Regeln mit Unbehagen. Der Chef des Mainzer Verfassungsgerichtshofs mahnt die Regierung, dass nun zwingend der Bundestag einzuschalten sei. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, hat den Bundestag aufgefordert, die Corona-Auflagen dringend auf solide gesetzliche Füße zu stellen. "Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen"

Vor ein paar Monaten hatten TB und ich eine Diskussion, zu Beginn der Krise, als nur die Bilder aus China ein "kleiner Parameter" war .... hier war jedoch der einheilige Tenor, nach der Krise müssen die Verantwortlichen abtretten, den Sie werden auf den Geschmack der "Alleinherrschaft" kommen und nun ... ?  Es ist bereits jetzt Zeit .... die gesamte Regierung muss weg und durch neue Kräfte ersetzt werden. TS

19:35 | Leserkommentar
Welche neuen Kräfte werter TS, glauben sie an Nachtfalter ?

Sicher .... auch an Zitronenfalter. 

13.10.2020

09:12 | sf: Mörder zu Menschenfreund: Der Menschenrechtsrat der UN sitzt voller Täter

Die Verletzung von Menschenrechten steht derzeit hoch im Kurs. Meinungsfreiheit ist selbst in den Staaten, die sich frei nennen, de facto abgeschafft. Mit dem Verweis auf die neu erfundene “Hass Kriminalität” wurde Meinungsfreiheit weitgehend der Garaus gemacht. Versammlungsfreiheit gilt nur dann uneingeschränkt, wenn der Gegenstand ideologisch konform ist. Regierungskritische Versammlungen werden pro forma zugelassen und in Eile beendet. Pressefreiheit kann jederzeit mit dem Verweis auf Jugendschutz oder Rechtsextremismus oder beides entzogen werden und vieles mehr. Menschenrechte sind unter Beschuss. Nie war ein Gremium, das sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt, wichtiger als heute.

Wozu die Aufregung? Die UNO war nie mehr als eine internationale  "Demokratie- und Mitbestimmungssimulation", ein Marketinginstrument sowie eine Spielweise für wohl bestallte und steuerbefreite Diplomaten, Politiker und Strippenzieher. HP

12.10.2020

07:04 | FAZ:  Brauchen die Corona-Maßnahmen eine solidere gesetzliche Basis?

Die Diskussion über die Ermächtigungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen hat die große Koalition erreicht. Die SPD fordert mehr Mitsprache für den Bundestag. Wie geht es weiter? Müssen die Corona-Maßnahmen endlich auf solidere gesetzliche Füße gestellt werden? Die Debatte über diese Frage ist keineswegs neu, wenngleich sie bisher vor allem in akademischen Kreisen geführt wurde. Nun erreicht sie das Innere der großen Koalition in Berlin. „Verfassungsrechtlich bedenklich“ nannte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, den aktuellen Zustand am Freitag in der F.A.Z. „Das Parlament muss in diesen Fragen viel mehr Mitsprache haben“

Verordnungsdiktatur ohne Parlament, nur durch das leise einflüstern der Experten, werden die geeigneten Maßnahmen ergriffen, die Höhe des Bußgeldes zum Beispiel. Die Büffelherde trampelt wieder durch das Land und glaubt tatsächlich, mit Strafen und Einschränkungen die Bevölkerung schützen zu können. Nur weil die Maßnahmen im Parlament besprochen werden sollen, spiegelt dies in keinem Fall den Willen der Bevölkerung .... den abgenickt wird bei Merkel und auch im Parlament. Es ist nur der Anstrich der "Demokratie" für die "Desinfektionsdiktatur"! TS

11.10.2020

17:26 | awo: In Friedrichshain-Kreuzberg hat der Rechtsstaat längst kapituliert

Unter Einsatz eines gewaltigen Polizeiaufgebots von 2500 Beamten ist es nach jahrelangem politischem und juristischem Gezerre am Freitag tatsächlich gelungen das „anarcha-queer-feministische Hausprojekt Liebig 34“ im Berliner Szenebezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu räumen. Rund 50 linksradikale Bewohnerinnen, die diesen „Freiraum für all jene, die gegen patriarchalische Gewalt kämpfen wollen, gegen Macker Sexisten und Frauen*feinde“ besetzt hielten, wurden unter dem Gejohle ihrer Sympathisanten aus dem Haus getragen. Ein Pyrrhussieg der Ordnungsmacht, denn in diesem Bezirk hat der Rechtsstaat längst kapituliert.

Trotzdem, angesichts der Geschehnisse im linksextremen Berlin, ist dieses Eingreifen gegen Linksextremisten fast schon als Wunder zu bezeichnen! TB

 

06.10.2020

07:00 | SPON:  Harsche Kritik an innerdeutschen Quarantäne-Vorschriften

In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz müssen Reisende aus deutschen Risikogebieten in Quarantäne - auch nach Besuchen an Berliner Corona-Hotspots. Die Regeln stoßen auf Unverständnis quer durch die Parteien. An den Quarantäne-Regelungen in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten entzündet sich immer mehr Kritik. "Reisebeschränkungen im Inland sind das falsche Signal und nicht hilfreich", sagte der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) dem SPIEGEL.

Die Unfähigkeit unserer "gewählten" Politiker tritt von Tag zu Tag immer mehr in Erscheinung, kein Tag vergeht mit irgend welchen Vorschlägen zur Maske, Ampel und Sperrstunden. Jede Sinnlosigkeit wird zelebriert und es zeigt sich immer mehr, dass diese "Herrschaften" in ihrer keimfreien Parallelwelt nur eines im Sinn haben .... und das letzte bisschen Freiheit zu nehmen und das Lachen noch dazu. 
Warum ist der Virus mit seiner "Gefährlichkeit" in den Bundesländern unterschiedlich zu behandeln?  Darin zeigt sich schon der ganze Unsinn, gewürzt mit den RKI und WHO Empfehlungen ... den täglichen "Horrorzahlen" der MSM ... wird nur eines erzeugt, die Anfälligkeit der Bürger für diesen Schwachsinn. Am Ende des Tages ist alle zerstört was aufgebaut wurde .... TS

01.10.2020

14:32 | ntv:  Gastwirt gewinnt Corona-Klage

Dieses Urteil könnte wegweisend sein: Seine Versicherung muss einem Münchner rund eine Million Euro zahlen. Er hatte sein Wirtshaus mit Biergarten wegen der Corona-Pandemie schließen müssen.  
Nach einer bundesweiten Corona-Klagewelle gegen zahlungsunwillige Versicherungen hat das Münchner Landgericht erstmals einem klagenden Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Laut Urteil muss die beklagte Versicherung die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen - exakt 1,014 Millionen Euro.

... gegen eine Versicherung hat man erst in der letzten Instanz gewonnen, diese Beeinspruchen so lange ein Urteil bis sie entweder recht bekommen oder dem Kläger das Geld ausgeht. Versichern beruhigt ... unheimlich. TS

30.09.2020

14:50 | SPON:  Rupert Stadlers schwarzer Tag

Wer hat den Dieselskandal zu verantworten? Der erste Strafprozess zur Affäre in Deutschland hat begonnen. Vor Gericht stehen vier Männer, die sich gegenseitig die Schuld geben - darunter der Ex-Audi-Boss. Er kommt als letzter der vier Angeklagten. Mit schnellen Schritten durchschreitet Rupert Stadler hinter seinen Verteidigern den Vorraum zum unterirdischen Hochsicherheitsgerichtssaal in München-Stadelheim, direkt neben den langen Mauern der Justizvollzugsanstalt. Kurz stutzen die wartenden Journalisten. Nicht nur wegen der Corona-Maske - Modell blauer Einweg-Mundschutz – ist Stadler nicht gleich zu erkennen.

Das sind nun die letzten Schläge gegen die einst so mächtige Autolobby, die durch ihre Zahlungen an die Politik und den Staat alles tun konnten. Es brauchte nicht FFF oder die EMobilität, es war einfach nur das Ego dieser Manager die einen Industriezweig zerstört hat. Gesetze und Vorschriften können sich nur nach den technischen Möglichkeiten richten und hätten die Autobauer weltweit gesagt ... geht nicht, so hätte es diese Auflagen nicht gegeben ..... man kann keinen Motor bauen, der mit einem Liter Benzin .... keinen Schadstoff austösst und 2000 Kilometer fährt. TS

10:31 | ET: Rechtsexperte fordert Aufhebung der epidemischen Lage must see

Quarantäne, Abstandsgebot und Lockdown, ab April kam die Maskenpflicht dazu. Inzwischen wurden viele Urteile von Verwaltungsgerichten gefällt, die die politischen Maßnahmen untermauern. Nur selten bekamen die Antragsteller Recht. Kritik an seinen Richterkollegen hagelt es von Amtsrichter Thorsten Schleif aus Nordrhein-Westfalen. Und auch Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thorsten Kingreen äußert starke Bedenken, nämlich an der epidemischen Lage nationaler Tragweite, die vom Bundestag ausgerufen wurde.

Interessanter Ansatz: während im März die Gefahr für die öffentliche Gesundheit absolut gegeben war, herrscht jetzt keine systemische Gefahr. Daher liegt derzeit KEINE epidemische Notlage nach Epidemiegesetz vor. Die Bundesregierung ignoriert freilich diese Feststellung! TB


08:23
 | Barbarosssa "Bezügl. GEZ Gebühren"

Barzahlen der Zwangsgebühren soll ermöglicht werden.
Wo ist das denn ein Erfolg? Oh Danke, ich mag dieses ganze Konstrukt nicht und möchte deshalb lieber bar zahlen?
Meine Güte.
Gar nicht zahlen ist das Ziel. Entschuldigung, aber wie bescheuert ist das denn? Nochmal: "Die dürfen nicht bei mir abbuchen, aber ich zahle brav bar?"
Wow, was für eine Wehrhaftigkeit ... Wo sind die Aufrechten?

10:58 | Leser-Kommentar zu Barbarossa
Werter Barbarossa, der Vorteil liegt darin, das Sie noch bar zahlen dürfen. Sie brauchen es ja nicht zu machen. Das heisst in sich, das Bargeld noch
erlaubt ist und dadurch brauchen Sie kein Zwangsabbuchung fürchten. Oder doch ? Zudem bekommt Bargeld noch die Legitimensation, es hätte noch
einen Wert. Und ist dadurch ein gesetzliches Zahlungmittel und nicht illegal. Das hat einen positiven Aspekt oder ?

11:24 | Der Vatikan-Korrespondent mit einem Ergänzungslink
https://charismatismus.wordpress.com/2020/09/29/eugh-gutachter-stuetzt-buerger-recht-auf-barzahlung-bei-gez-zwangsgebuehren/ 
Im Streit darüber, ob Bürger den Rundfunkbeitrag in bar zahlen dürfen, hat ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) klargestellt, dass in der Regel eine Pflicht zur Annahme von Bargeld besteht. Diese Pflicht könne nur in Ausnahmen durch den Gesetzgeber begrenzt werden, die Satzung einer Rundfunkanstalt sei dafür jedenfalls nicht ausreichend.

14:17 | M
Ganz genau, geschätzter Vatikan-Korrespondent. Deshalb bin ich mir auch sicher, dass ein entsprechendes Gesetz sehr bald zur Verfügung stehen wird, oder der Herr Minister Scholz eine Verordnung erlässt.

29.09.2020

19:45 | ao: Rechtsstaat Deutschland? EU fordert Justizreform für Deutschland

Bereits vor mehr als einem Jahr hat der EuGH deutschen Staatsanwälten verboten, europäische Haftbefehle auszustellen. Es ging dabei um das Weisungsrecht der Minister gegenüber Staatsanwälten, das politische Einflussnahme auf die Justiz ermöglicht. Wir haben darüber berichtet. Geschehen ist nichts. Jetzt kam diesbezüglich eine Mahnung aus Brüssel.

Schon ein bißchen spät, was hier an Brüsseler Forderungen Richtung Germanien ergeht!? Kaum zu glauben, wie weit Deutschland sich mittlerweile im Abseits befindet! OF

14:13 | Focus:  Rundfunk-Rebellen winkt Erfolg vor EuGH: Beitrag soll bar bezahlt werden dürfen

Zwei Hessen bestehen auf Barzahlung beim Rundfunkbeitrag - und sind bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen. Nach Schlappen vor deutschen Gerichten deutet sich dort eine Kehrtwende an: Der zuständige Generalanwalt hat sich dafür ausgesprochen, dass Geldforderungen grundsätzlich bar bezahlt werden können.

Da wird jetzt eine Tür geöffnet .... die den Öffentlichen sicher nicht gefallen wird ... die werden bald in mehr Münzen schwimmen als die Deutsche Bank. TS

14:45 | Leser Kommentar
..... da bin ich aber gespannt. Damit würde sich der EuGH gegen die Interessenten der Bargeldabschaffung stellen. Und diese sind mächtig!

28.09.2020

14:58 | mb: In den USA geht es der Antifa an den Kragen: Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, Massenverhaftungen direkt nach der Wahl können kommen

Während sich bei uns weit mehr als nur die die Spitzen der ehemals sozialdemokratische Partei Deutschlands offen mit der Antifa solidarisieren, sieht die Lage in den USA deutlich anders aus. Einige der Bundesstaaten haben die linksextreme Organisation bereits als Terrororganisation eingestuft, während Präsident Trump die Antifa zügig auf auf Bundesebene und damit im ganzen Land als solche einstufen will. Die Folge wären strafrechtliche Zugriffsmöglichkeiten, wie sie bislang nur Osama bin Laden und seine Al Kaida zu spüren bekamen. In den USA könnte sehr schnell zu Massenverhaftungen von Mitgliedern und Sponsoren der Antifa kommen, darunter auch hochrangige Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens. Wollen wir hoffen, dass Ländern, in denen Regierungsmitglieder offen mit der Organisation sympathisieren, genau das blüht, was auch in Afghanistan passiert ist.

Das Eingreifen hat ja bereits begonnen. In den Krawallstädten kassieren Bundesbeamte in zivil die verrückten Straßenschlachter schon ein und das wird auch weitergehen! Wäre an der Zeit, auch hier den Antifanten einen ordentlichen Riegel vorzuschieben! OF

27.09.2020

19:10 | sputnik: Schweizer stimmen gegen Begrenzung der EU-Einwanderung

Die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) hat die sogenannte „Begrenzungsinitiative“ auf den Weg gebracht, um den Zuzug von EU-Ausländern in das Alpenland zu drosseln. Die Schweizer haben jedoch den Vorschlag bei einer Volksabstimmung klar abgelehnt.Die SVP hatte argumentiert, zu viele Menschen minderten den Wohlstand und seien zu teuer für die Sozialwerke. Seit 1990 stieg die Bevölkerungszahl der Schweiz um rund ein Viertel auf 8,6 Millionen. Damit dürfte neue Fahrt in die langwierigen Kooperationsverhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union kommen. Die EU will sämtliche bilateralen Abmachungen unter einen Rahmenvertrag stellen.

Die Schweizer werden auch noch sehen wie es ist, nimmer der Herr im eigenen Haus zu sein! Die strukturellen Probleme sind ja bereits offensichtlich und klar zu erkennen! Macht nur weiter so... OF

19:16 | Das Bambusrohr:
Da darf man schon mal an der Rechtmäßigkeit der Stimmenzählung gezweifelt werden...oder aber sind die Schweizer tatsächlich so grün drauf?

13,2% Grün Schweiz weit gepaart mit den Linken reicht wohl, dass ihnen der Laden bald um die Ohren fliegt!? OF

25.09.2020

15:19 | Team Heimat: Sie halten die Linie im Spiel...

Amtsrichter Thorsten Schleif aus Dinslaken (Nordrhein-Westfalen):
Wir erleben gegenwärtig die schwersten Grundrechtseingriffe seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949“. Bundes- und Landesregierungen haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie, auf die wir noch immer warten, massiv und existenzgefährdend in die Grundrechte der Menschen eingegriffen.

Bambusrohr must read!!!
Der im Video angesprochene Richter ist richtig gut und alles andere als systemkonform. Ich selbst hatte bereits das Vergnügen, von ihm verurteilt zu werden (wegen dem Anbau heimischer Nutz- & Kulturpflanzen ohne die dafür notwendige Lizenz zu besitzen) und bei Prozessbeginn stellte er erst einmal klar, dass er es lächerlich fände mich zu verurteilen und mir den Prozess zu machen, jedoch an das Gesetz gebunden sei. Das ganze spielte sich vor dem Amtsgericht ab. Zuvor war er noch Richter am Landesgericht. In der Regel steigt man in der Karriereleiter von unten nach oben, in seinem Fall war es umgekehrt, da seine Urteile politisch nicht erwünscht waren. Ein richtig guter Typ.

24.09.2020

19:42 | RT: Könnte die US-Präsidentenwahl entscheiden: Trump will den Supreme Court schnell nachbesetzen

Trump wird vermutlich am Samstag die Nachfolge der verstorbenen Richterin Ruth Bader Ginsburg bekannt geben. Da der Präsident mit einer "Manipulation der Briefwahl" bei den anstehenden Präsidentschaftswahlen rechnet, sei ein voll besetzter Supreme Court unerlässlich. US-Präsident Donald Trump teilte am Mittwoch bei einem Runden Tisch im Weißen Haus Reportern erneut mit, dass er den durch den Tod von Richterin Ruth Bader Ginsburg frei gewordenen Sitz am Supreme Court so schnell wie möglich nachbesetzen wolle, da das höchste Gericht des Landes am Ende möglicherweise über das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahl entscheiden müsse. Er sagte, dass er denke, es sei besser, wenn dies vor den Wahlen geschehe, und dass es "sehr schnell gehen wird": "Ich denke, dass dies im Supreme Court enden wird. Und ich denke, es ist wichtig, dass wir neun Richter haben", so Trump.

Natürlich wird er das, insbesondere weil es sein Recht und sein Pflicht ist und den Dems damit wieder Wind aus den Segeln nimmt, es sei ein undemokratischer und verfassungsrechtlicher Pluff. Natürlich snd die Karten gut, wenn es Rep/Dem 6:3 bei den Richtern steht! Interessant war auch die Umfrage bei einer Rallye, ob die Position mit einem Mann oder einer Frau besetzt werden sollte; die Umfrage ging für Frau aus! Das ist ein weiterer Trumpf für die Wahl! OF

23.09.2020

15:28 | Langemann: Exklusiv-Interview: Gigantische Klage gegen Prof. Christian Drosten & Umfeld  must watch!!

Der Deutsch-Amerikanische Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich castet seit Monaten eine hochkarätige Rechtsanwaltsmannschaft zusammen. Unter den Beratern befinden sich Experten, die eine Sammelklage von nie gekanntem, historischem Ausmaß vorbereiten.
Fuellmich selbst ist zugelassener Anwalt in den USA und in Deutschland. Seine Habilitationsschrift hat er verfasst über den "Anglo-Amerikanischen Trust und das deutsche Treuhandrecht". Fuellmich ist ein juristischer Hochkaräter, der nach Untersuchungen überzeugt ist von einem berügerischem Vorgehen von Prof. Christian Drosten und seinem Umfeld. Fuellmich bringt es auf den Punkt: „PCR - Tests können und dürfen Infektionen nicht feststellen. (…) Ohne PCR-Test keine Pandemie.“

Sollte man definitiv im Auge behalten!! ML

20.09.2020

19:33 | mmnews: Bürgernummer verfassungswidrig?

Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante allgemeine Bürgernummer ist verfassungsrechtlich problematisch.
Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.
"In der Gesamtschau ist die Eingriffsintensität als hoch zu bewerten. Der Ausgang der Gesamtabwägung ist aufgrund des hohen Rangs der informationellen Selbstbestimmung und der bestehenden angesprochenen Unwägbarkeiten insbesondere hinsichtlich möglicher Zweckänderungen und dem Ausreichen der technischen Schutzvorkehrungen mindestens als offen anzusehen", heißt es in dem 22-seitigen Papier.

Die Leseratte:
Es ist schon erschreckend, was die Politiker zunehmend alles versuchen, um aus Deutschland einen totalitären Überwachungsstaat zu machen. Dazu kommt noch deutlich erkennbar, wie inkompetent und dilettantisch unsere Politiker dabei vorgehen, oder kurz gesagt, dass wir offensichtlich von Deppen regiert werden - und das trotz millionenteurer Berater! Immer mehr neue Gesetzen oder Gesetzesvorhaben, Anordnungen etc. wurden in letzter Zeit von Gerichten kassiert, weil sie handwerklich zu schlecht gemacht waren. Jetzt erwischt es auch Seehofers "Bürgernummer". Er will ja über die Steuer-ID alle möglichen Register miteinander vernetzen. Genau das könnte verfassungswidrig sein! Missbrauch ist möglich, es ist nicht klar genug definiert, was erlaubt ist und was nicht.

Der geneigte Beobachter gewinnt immer stärker den Eindruck, als ob den Herrschaften wissentlich(?) regelrecht die Zeit davonläuft und jetzt die Vorhaben noch mit aller Kraft und in Windeseile durchgeboxt werden müssen!? Man dürfte möglicherweise bereits den Druck von außen spüren, dass der Vorhang bald fallen könnte!? Ansonsten sind solche Husch-Pfusch-Aktionen, die sich permanent bloß im Umfeld der Verfassung/GG bewegen und  entstehen, nicht zu erklären!? OF

17:48 | Langemann: Exklusiv-Interview: Gigantische Klage gegen Prof. Christian Drosten & Umfeld.

Der Deutsch-Amerikanische Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich castet seit Monaten eine hochkarätige Rechtsanwaltsmannschaft zusammen. Unter den Beratern befinden sich Experten, die eine Sammelklage von nie gekanntem, historischem Ausmaß vorbereiten.
Fuellmich selbst ist zugelassener Anwalt in den USA und in Deutschland. Seine Habilitationsschrift hat er verfasst über den "Anglo-Amerikanischen Trust und das deutsche Treuhandrecht". Fuellmich ist ein juristischer Hochkaräter, der nach Untersuchungen überzeugt ist von einem berügerischem Vorgehen von Prof. Christian Drosten und seinem Umfeld. Fuellmich bringt es auf den Punkt: „PCR - Tests können und dürfen Infektionen nicht feststellen. (…) Ohne PCR-Test keine Pandemie.“

Wir haben das Auftaktinterview von Dr. Fuellmich schon gebracht, hier gibt es eine neue, ausführlichere Version. Man darf wirklich gespannt sein, wie diese Causa verlaufen wird, denn wie bereits geschrieben, sollten diese Anklagen zugelassen werden, würde mit Sicherheit kein Stein mehr auf dem anderen bleiben! Und das nicht nur Deutschland!? Da wird man möglicherweise auch rückwirkend noch diesselben Schemata abfragen können, als es um Schweine-, Vogel-, Hasen- etc Grippen der letzten Jahrzehnte ging und wie die Bürger regelmäßig um ihre hartverdienten Steuereuronen gebracht wurden! Falls diese Lawine zu rollen beginnt, wäre ein Tsunsmi wohl ein Kindergeburtstag!? OF

15:30 | Krone:  Polizei kontrolliert Regeln, die noch nicht gelten

Maskenpficht für Gäste, Essen und Trinken nur noch im Sitzen und maximal zehn Personen an einem Tisch: Für die Gastronomie gelten ab Montag verschärfte Corona-Bestimmungen. Bereits am Wochenende kontrollierten zwei übereifrige Polizisten in einer Halleiner Bar in Salzburg die neuen Regeln - und drohten mit Geldstrafen.

... ein klarer Fall von vorzeitigen behördlichen Samenerguß.    ... und die b.com Redaktion ruft unserem Innenminister zu .... "Koarl gehs longsam an, des is a Jungfrau!"  TS

19.09.2020

10:05 | Leser-Kommentar "Ob Oberbürgermeister oder Politiker oder Polizist, Richter etc. – ALLE sind voll haftbar !"

Sie HANDELN alle privat im Seerecht/Handelsrecht und haben nur eine Diensthaftpflichtversicherung welche aber in besonderen Fällen nicht greift bzw. das ganze ja auf Betrug aufbaut. Ganz einfach und extrem wird es, wenn sie den freien Willen eines MENSCHEN verletzen. Menschen sind nicht versicherbar – unbegrenzte Haftung (deswegen werden sie ja über PERSONEN manipuliert)! Wenn ich als MENSCH einem Polizisten gegenüber das aufzeige und er trotzdem meint mir ein Knöllchen verpassen zu können oder gar mich festzunehmen, dann haftet er voll privat für alles. Seine Diensthaftpflicht ist dann sowieso raus und er haftet mit all seinem Eigentum dafür. Wer es richtig versteht und anpackt, kann z.B. einen Geschäftsführer wie einen “Oberbürgermeister“ ruinieren.

13:07 | Leser Kommentar
Polit-Haftung: bitte verlasst euch nicht auf die Gerichte, - vielleicht, noch nicht? Nur weil es einmals so war, es braucht sicher eine ganze Menge an Umkehr in der Rechtsprechung und von den Polit-Einflusses.

18.09.2020

19:59 | du: Paukenschlag: Politiker haften persönlich für Fehler – Bonner Ex-OB zu 1 Mio. Schadensersatz verurteilt

Keiner hätte damit gerechnet. Der WDR schreibt: „Das Urteil gegen die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) ist bei den derzeitigen Kandidaten für das Amt mit Überraschung aufgenommen worden.“ Das heißt nichts anderes, als dass der Schreck den Politikern in die Glieder gefahren ist: Was? Politiker müssen für den Schaden geradestehen, den sie angerichtet haben?! Ja, da staunt man. Sowas gibt es wohl doch. Da machen sie große Augen und dicke Backen, die Oberbürgermeisterkandidaten. Man kann zur Rechenschaft gezogen werden. Macht es das Amt und Würden des Oberbürgermeisterseins gleich deutlich weniger attraktiv?

Scheint ein bißchen aus der Mode gekommen zu sein, aber für grobfahrlässige Fehler hat der Verursacher schon selbst einzustehen! Das macht ein Amt nicht unattraktiver, es muss bloß sauber, verantwortungsvoll und mit Augenmaß ausgeführt werden ;)! OF

06:13 | Welt:  „Darth Vader“ als Kontaktname – Bezirksamtschefin sauer auf „Katze“-Gäste

500 Gäste der Hamburger Bar mit Corona-positiv getesteten Barkeepern sind bereits in Quarantäne. Das Gesundheitsamt fordert 100 weitere auf, sich zu melden – viele haben erfundene Adressen und Namen hinterlassen. Die zuständige Bezirksamtschefin übt deutliche Kritik.
Nach dem Corona-Ausbruch in einer Bar im Hamburger Schanzenviertel gehen die Behörden von rund 600 Betroffenen aus. 500 Menschen aus nahezu allen Hamburger Bezirken, die die Bar „Katze“ am 5., 8. oder 9. September nach 19 Uhr besucht hatten, habe man bereits erreicht, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, am Donnerstag.

So kleinlich kennt man die deutschen Behörden eigentlich nicht ... als 2015 Tausende Minderjährige ohne Ausweis nach Deutschland gekommen sind, hat man auch die Angaben geglaubt. Sicher diese Minderjährigen stellten auch keine Gefahr dar, da sie ja traumatisiert nur den Volksschulabschluss nachholen wollten .... und die Tüte wollten. 
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Behörden das Bewegungsmuster der Bürger haben wollen und selbstverständlich davon ausgehen, dass sie falsche Angaben erhalten werden. Genau dieses Verhalten gibt den Behörden eine weiteres Argument, die Lokale, Bars und Discos zu schließen .... weil wir nicht brav sind ... und die Macht nicht mit uns ist.
.... bei dieser Gelegenheit dürfen wir nochmals der Berlin Polizei danken, diese hat durch ihre mutigen Aktionen bei der Demo Berlin 2020 tausende Leben gerettet, wieviele hätten sich infiziert ... wenn sie den Zug der Demonstranten nicht aufgehalten hätten .... und mittels totaler Überwachung, selbstständig eine Teilnehmerliste angefertigt hätten.  5G bringt schon was. TS

09:12 | Leser-Kommentar
Wenn meine Frau und ich essen gehen, dann geben wir selbstverständlich keine „Phantasie-Namen“ an, sondern die „richtigen“ Namen:
Angela Merkel & Jens Spahn
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
030/18272-2720

17.09.2020

10:15 | sputnik: Eingriff in Grundrechte: Gutachten skeptisch über Gesetz gegen Hass im Netz – Bericht

Laut einem Medienbericht hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Zweifel, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet im Einklang mit der Verfassung steht. In einem 27-seitigen Gutachten heißt es nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag), einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften.

16.09.2020

06:47 | Der Standard:  Mit fünf fragwürdigen Gesetzespassagen gegen die Pandemie

Für den Fall erneuter Ausgangsbeschränkungen rüstet sich Türkis-Grün mit einer Novelle samt neuer Härten – einige Stellen sorgen für heftige Diskussionen. Das überarbeitete Corona-Maßnahmengesetz aus dem Gesundheitsressort von Rudolf Anschober (Grüne) soll die Regeln für neue Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen festlegen, wenn die Infektionszahlen wieder in die Höhe schnellen. In puncto Verhältnismäßigkeit und Präzision ist der Entwurf, bis Freitag erneut in Begutachtung, zwar eine bessere Grundlage als die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Verordnung, sagt der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger.

Wieder ein Last Minute Gesetz aus dem Hause Anschober/Kurz, soviel ist sicher .... die Art und Weise wie dieses Gesetz wieder auf Schiene gebracht wurde ist peinlich. Man hatte genug Zeit, mit den Oppositionsparteien eine tragfähige Basis zu schaffen .... vielleicht sogar einen Juristen zu fragen.  Wie alles in dieser Regierung auf den letzten Drücker und dann doch wieder Pfusch.  TS

15.09.2020

10:40 | oo: Waffenbesitz: Auf Enteignungskurs

John Lockes „Zweite Abhandlung über die Regierung“ legt nahe: Alle Rechte resultieren aus dem Recht auf Privateigentum. Und dieses Eigentum kennt nur eine Voraussetzung: den rechtmäßig erfolgten Erwerb. Aufgabe des Staates ist es, den Schutz von Sicherheit und Eigentum der Bürgersicherzustellen. Alle darüber hinausgehenden Aufgaben und Aktivitäten hat der Staat sich – nicht ohne den Beifall interessierter Kreise – angemaßt.

Es war einmal das Märchen vom Bürger/dem Einzelnen als Souverän.... Nette Geschichte. Zutreffender ist eher die Definition von Carl Schmitt: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ So lange sich die Mehrheit nahezu alles gefallen lässt. HP

13.09.2020

16:58 | ML: Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich vom Corona Ausschuss

Marin Lejeune im Exklusiv-Gespräch mit Dr. Füllmich über die Billionen schwere Class Action-Gruppenklage gegen Drosten&Co.

War bloß eine Frage des Zeitpunktes, wann auch hierzulande die ersten Rechtspfleger sich gegen den Corona-Wahnsinn in Stellung bringen!? Wenn das vor einem amerikanischen oder kanadischen Gericht zugelassen wird, dann gute Nacht liebe Herrschaften! Der Boomerang für die Mietmäuler ist möglicherweise schon im Anflug!? OF

12.09.2020

19:24 | reitschuster: Corona-Maßnahmen: Alles nur mündlich!

Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach gegen die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise im Frühjahr geklagt. Sie bestreitet, dass diese verhältnismäßig waren: insbesondere die Eingriffe in die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Berufsausübung. Im Rahmen des Verfahrens kam nun Erstaunliches zu Tage: Laut Bayerischem Gesundheitsministerium sind keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen vorhanden.

So ungewiß die Entstehung und Legitimität all dieser Gesetze und Verordnungen ist, so gewiß ist es, dass "Volk" und Gerichte (wenn wieder einmal in Ordnung gebracht) Jahre brauchen werden um diese Rechtsbrüche aufzuarbeiten! TB

Die Leseratte
Falls noch jemand daran gezweifelt hat, dass in diesem Staat nichts mehr rechtstaatlich abläuft, sondern nur noch von oben nach Laune bestimmt wird und jeder tut, was er so meint, womit er sich profilieren könnte. In Bayern gibts keinerlei Akten zu den Beschlüssen des Gesundheitsministeriums! Kein Nachweis, auf Grund welcher Zahlen, Daten, Fakten die Entscheidungen erfolgten, nix! Keine Expertenkommission - nicht nur Mediziner sondern auch aus anderen Feldern, die Vorschläge gemacht hätten, die diskutiert und abgewägt wurden, auch auf die Folgen hin (ökonomisch, psychisch, juristisch, außenpolitisch etc). Herr Söder machte den Merkel - Grenzöffnung auf mündliche Anweisung, aber bis heute entsprechend exekutiert.


06:14
 | ntv:  Gericht bestätigt Auflagen für Hygienedemo

Eine Initiative meldet in München eine Demonstration gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung an, die Stadt dampft die Veranstaltung mit strengen Vorgaben deutlich ein. Ein Gericht bestätigt nun letztinstanzlich die Auflagen der Behörden weitestgehend. Die für Samstag in München geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen darf nicht so stattfinden wie von den Veranstaltern geplant. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am frühen Samstagmorgen - und bestätigte damit in Teilen das erstinstanzliche Urteil und die Vorgaben der Stadt.

Wie schon angemerkt, in Bayern wird die Sache anders gehandhabt als in Berlin. TS

10:17 | Leser-Kommentar
Ist ja auch logisch, dass Auflagen mit einer Mindestanzahl rechtens sind. Verstößt ja auch überhaupt nicht gegen das Grundrecht des einzelnen und ist ja auch keine Diskrimierung des 1001, 1002 usw. Man könnte über Zufallsgenerator ermittelte Gutscheine an die Haushalte senden.

09.09.2020

06:43 | SPON:  Vermutlich gilt jetzt die Straßenverkehrsordnung von 2007

Die Verwirrung um die Straßenverkehrsordnung eskaliert: Nun könnten Reformen der vergangenen zwölf Jahre ungültig sein. Ein eiliges Treffen der Landesverkehrsminister soll Chaos verhindern. Die Verkehrsminister der Bundesländer suchen im Drama um die missglückte Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium nach einem Ausweg. Dafür wurde für Mittwoch eine außerordentliche Sitzung des Verkehrsausschusses einberufen.

Nach "Pfusch am Bau" nun die neues Serie .... "Pfusch in Deutschland" ....  Soviel zum Thema lasst die Experten ran. TS

08:16 | Leser-Kommentar
Man hat den Eindruck Deutschland wird nur noch von korrupten Idioten, weltfremden Überstudierten und ideologischen Extremisten regiert.

... und von Jens Spahn. Die Adjektive für den müssen erst noch erfunden werden!TB

09:04 | Leser-Kommentar
Die privaten US-Corporation Unternehmen mit der Bezeichnung “Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ verfügen über keinerlei gesetzgeberische Eigenschaften. Eine “StVO“ entspricht Geschäftsbedingungen. Aber zum Glück ist das den Schlafschafen mal wieder egal. Die kognitive Dissonanz fordert wieder ihren Tribut – sie ist der wahre Virus neben einem noch nicht mal existierenden “Coronavirus“ ...... Siehe : https://www.bisnode.de/upik/?search=Bundesministerium+f%C3%BCr+Verkehr+und+digitale+Infrastruktur&comid=&Country=DE&Address=&City=

06.09.2020

10:06 | Leser-Zuschrift "Die Vermögensabgabe kommt"

mit Ansage: Die Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in der BRD kommt.
Ausgedacht vom wissenschaftlichen Dienst und fertig gestellt am 09. April 2020.
Das wurde von den Alliierten indie erste Grundgesetzfassung geschrieben.

Die Vermögensabgabe wird im Grundgesetz (GG) in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich als Steuer aufgezählt.1 Eine Legaldefinition des Begriffs der Steuern enthält § 3 Abgabenordnung (AO). Dort heißt es „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“. Die Vermögensabgabe ist allerdings streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG unterscheidet zudem zwischen „einmaligen Vermögensabgaben“ und „zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“. Während die Ausgleichsabgaben die Kriegslasten kompensieren sollen, sind die einmaligen Vermögensabgaben hingegen wohl nicht auf diesen Finanzierungszweck beschränkt.2
1 Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand „Probleme einer Vermögensabgabepflicht für Steuerausländer“, WD 4 - 3000 – 003/11
2 Die Wissenschaftlichen Dienste haben sich mit Fragestellungen zur Vermögensabgabe bereits früher befasst, vgl. zum Beispiel „Rechtliche Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe, WD 4 – 3000 – 176/08 und „Verfassungsrechtliche Grenzen einer Vermögensabgabe“, WD 4 – 3000 – 057/12.

11:01 | Leser-Kommentar
Es kann ja nicht ausbleiben, dass im Rahmen einer “Vermögensabgabe“ wieder mal die alte, ungültige (seit 1990) Versicherungspolice FÜR die BRD ! alias “Grundgesetz“ aus der Mottenkiste geholt wird. Der Wissensstand der Schlafschäfchen ist halt noch unterhalb der Wiese auf der sie grasen.
Absolut ALLES was mit der “BRD“ zu tun hat ist privatrechtlich (Seerecht) und illegal auf deutschem Boden !!! Es gibt keine rechtsgültige “Vermögensabgabe“ ! Seid`s halt nicht so faul und schaut`s euch selber unter https://www.bisnode.de/upik/?search=Bundesrepublik+Deutschland&comid=&Country=DE&Address=&City= an, dass ALLES als private Unternehmen eingetragen ist mit angemeldetem Sitz in Delaware / US- Corporation (das steht allerdings nicht dabei). ALLE sogenannten Behörden, Ämter, Gerichte, Regierung, Bundestag etc. etc. ALLES privatrechtliche AG`s mit Firmensitzanmeldungen in den USA. Adressen welche über UPIK angezeigt werden sind lediglich POSTADRESSEN !! Und selbst die sind illegal entstanden....

19:28 | Kommentar des Lesers:
zur Vermögensabgabe: Warum soll sich denn eine Regierung so eine Laus in den Pelz setzen, wenn die Abgabe über Inflation viel eleganter und unsichtbarer zu regeln ist. Es werden durch Inflation nur die belastet, die Geldvermögen haben oder Geld benutzen. Die, die die großen Sachvermögen haben werden nicht belastet, denn die machen die Gesetze.
Und zum Leserkommentar um 11.01 Uhr: Welches Recht gilt ist völlig egal, illegal oder schei...egal. Recht hat der, der die Wumme hat. Und solange die Wumme von der Regierung weg zeigt ist alles "legal".

04.09.2020

15:05 | ntv:  Verwaltungsgerichtshof kippt Alkoholverbot in München

Weil die Corona-Zahlen in München stark angestiegen sind, hat die Stadt ein nächtliches Alkoholverbot eingeführt. Das ist laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unverhältnismäßig. Der Oberbürgermeister plant nun gezieltere Verbote. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt.

Leser Kommentar
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat geurteilt, dass ein wichtiges Grundnahrungsmittel zu später Stunde nicht generell aus der Öffentlichkeit verbannt werden darf.
Wer tagsüber nicht zum Trinken kommt, kann aufatmen. Ein Prosit auf die LIBERALITAS BAVARIAE.

Im Grunde ist es Folter. Maske okay, wenn es sein muss, Kontaktverbot mit Menschen ... ja, aber es trifft auch die liebe Schwiegermutter (Grins) .... aber sich nicht mehr öffentlich besaufen zu dürfen und besoffen herumzuwanken .... nein, sowas geht gar nicht. TS

16:59 | Leser-Kommentar
Sie haben vollkommen recht werter TS, Bierverbot für alle forever, zu welcher Zeit auch immer. Biertrinken unter dem Teppich macht mehr Spass und lässt uns das leben fühlen. Geht doch nichts darüber hinaus, als in Aktion mit dem Bier-Stasi zu stehen ? Vorbei mit den Slogan, Das Leben ist zu kurz, schlechte Biere zu trinken. In Zeiten wie heute egal, welcher Fusel, Hauptsache es bleibt nichts wie es war.

12:37 | DB:  rechtsanwalt beneder mit docbelsky über zwangsmedikation, remonstrationsrecht uvm

Hier noch ein recht interessantes yt Video mit Rechtsanwalt Beneder und Doc Belsky über das seit 1.9. geltende Gesetz und dessen mögliche Auswirkungen zu Themen wie Zwangsmedikationsrecht, Remonstrationsrecht etc.

Gilt für unser österreichischen Leser .... selbstverständlich können auch deutsche Leser sich das anhören ... der Pflusch ist länderübergreifend. TS

02.09.2020

08:39 | Leser-Kommentar zum Grundgesetz von vorgestern

“Unser Grundgesetz“ wurde uns aufdiktiert und war nichts anderes als eine Versicherungspolice FÜR die BRD von der US Corporation - nicht von den USA! Der sogenannte 2. Weltkrieg war ein Handelskrieg - hatte mit “Staaten“ überhaupt nichts zu tun. Deutschland, die BRD, das Deutsche Kaiserreich sind alles verschiedene Dinge und werden heutzutage im Sprachgebrauch willkürlich vermischt. Das Deutsche Kaiserreich ist nach wie vor VOLL RECHTSGÜLTIG und hat mit einer UN/UNO überhaupt nichts zu tun. “Deutschland“ (eine Gebietsbezeichnung) muss mit nichts und niemand Friedensverträge schließen. Ausser von Manipulateuren und einigen Spinnern gewünscht, bedarf es keiner Verfassung. Diese sind alle vorhanden und müssen bei Bedarf nach wiederherstellen der Rechtssicherheit von den Völkern geändert werden. Doch zuerst ist demnächst eine Militärregierung auf deutschem Boden angesagt nach Entfernung der korrupten Scheinregierung - private Handelsunternehmen des BRD Syndikates....

09:05 | Leser-Kommentar zum Beitrag darüber
Genau lieber Leser - wieder 1000% Zustimmung -
Jeder würde den Satz:
Das Fahrrad braucht neue Gleisketten, damit die 3.Hinterachse wieder
schießen kann.als völlig sinnlos durchschauen!
Aber bei Sätzen wie:
Das Grundgesetz ist unser Verfassung folgt bei vielen Zustimmung.Ist aber genauso sinnlos.
das System ist das Problem!!!

10:26 | Leser-Ergänzung "Zum heutigen Thema Grundgesetz und BRD"
Im Rahmen der 2+4-Gespräche und zur angeblichen Wiedervereinigung haben die „Drei Mächte“ im Schreiben an Bundeskanzler Kohl klar festgestellt und bestimmt:
http://bundesrecht.juris.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html auf der 2. Seite!
„Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert“
Nochmals für alle im Klartext: Berlin gehört rechtlich nicht zur BRD, Berlin als „Hauptstadt“ ist nur ein Fake, Berlin (Reichstag) ist nur eine Quatschbude, dort wird zwar etwas vorgeschlagen und „abgestimmt“, aber ALLE Gesetze werden weiterhin in BONN genehmigt, vom Bundespräsi dort unterschrieben und auch dort veröffentlicht – so wie es international geregelt ist, dass ALLES was in der Hauptstadt geschieht/beschlossen wird für das ganze Land gilt! Nachzulesen in jedem Gesetz – dort steht immer: „Herausgegeben zu Bonn“. Deshalb sind die meisten Ministerien immer noch in Bonn angesiedelt, die Politiker fliegen andauernd zwischen Berlin und Bonn hin- und her!

10:32 | Leser-Kommentar
Das "System" befindet sich gerade im Abbruch. Öffentlich noch nicht zu sehen - soll es auch nicht!
Im Hintergrund wird fleißig gearbeitet und zum richtigen Zeitpunkt resolut gehandelt. Was bedeutet - das BRD Syndikat mit all seinen
Krakenarmen kommt weg ! Hier, auf dem Boden von Deutschland bekommen wir vorübergehend eine Militärregierung!
Das war ganz kurz aufgezeigt. Alles genau zu erklären ist kaum möglich - es ist unglaublich was alles im Hintergrunf abläuft.
Nicht nur auf der Erde !!!!!! Aber wiederrum kurz gesagt - es ist FÜR uns, nicht gegen uns.......

10:58 | Leser-Kommentar
Nein, das Grundgesetz wurde uns nicht aufoktroiert. Es wurde geschaffen durch den Parlamentarischen Rat. Von den Vätern und Müttern der ersten Stunde, den "Eltern" des Grundgesetzes der jungen Bundesrepublick Deutschland, 1948.
Dieser Parlamentarische Rat setzte sich aus vier Frauen und 61 Männern zusammen und brachte die Bundesrepublick Deutschland nach den schlimmen Erfahrungen der Weimarer Republik und des zweiten Weltkrieges auf den Weg.
Und dieses Grundgesetzt hat bis heute gehalten und war ausreichend gut formuliert und hat uns unser "gutes und wirtschaftlich erfolgreiches Zusammenleben" ermöglicht, bis dann irgendwelche Menschen, meist mit Merkel- und häufig sogar SED- oder gleich Stasi-Bezug, beschlossen, dieses zu brechen, zu missachten und zu umgehen. Leider hat die Justiz nicht gleich reagiert und vieles wider besseres Wissen "laufen" lassen. So, dass es heute nun so aussieht, als sei unser Grudgesetz an diesem derzeitigen Chaos schuld und nicht Merkel mit ihren Vasallen.
Wie soll ein Gesetz wirken, wenn es gebrochen, hintergangen und schlicht ignoriert wird und gleichzeitig die Strafverfolgung nicht existiert?!
Das Grundgesetz war immerhin so gut, dass die DDR zur BRD kam, dass der Ostblock sich auflöste, dass die Menschen hier gut und ausreichende Lebensgrundlagen fanden, dass Deutschland Europa ernährt, dass die vielen Migranten nach Deutschland wollen und nicht nach Russland, Polen, Frankreich, der Türkei oder Griechenland!
Schon immer war das Grundgesetz Stein des Anstoßes, allerdings fast nur bei LINKEN. Schon immer wollten die das GG ändern, am Liebsten ganz aufheben, zuletzt unter Schröder (SPD) im Rahmen der EU, was dann allerdings an den Niederländern scheiterte. Und nun arbeitet Merkel dran, indem sie dieses GG einfach missachtet, schlicht ignoriert und bricht. Und die Mainstream-Medien wie die Justiz sind heute derart gleichgeschaltet und LINKS, dass sie diese Verbrechen Merkels, ihrer Junta und Paladine, vom Berlin bis Brüssel, decken, nicht thematisieren und schon gar nicht sanktionieren. Wie soll da ein Gesetz überhaupt nur helfen??

11:41 | Leser-Kommentar
Werter Kommentator, Sie sollten einfach mal die Dokumente von den Sitzungen des Parlamentarischen Rates lesen … mir liegen sogar einige „Stenografische Berichte“ in gedruckter Form vor, dann würden Sie erkennen, dass das GG sehr wohl von den Alliierten vorgegeben wurde, der Parlamentarische Rat „durfte“ diese Vorgaben nur an den „Deutschen Zeitgeist“ anpassen.
Leider wurde der umstrittene Nazi-Jurist von Mangold von den Amerikanern extra für den Teil „Grundrechte“ bestimmt, er hatte die Aufgabe die Grundrechte im Sinne der Alliierten zu verwässern, ihm ist dies, trotz massiver Gegenwehr von Carlo Schmid, leider sehr oft gelungen. Als Kompromiss hatte dann Carlo Schmid die Ungeheuerlichkeit genehmigt, dass die Grundrechte (der Schutz des Volkes vor dem Staat) soweit aufgeweicht wurden mit dem Zusatz: „Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“! Somit können die Politiker durch ein einfach rechtliches Gesetz (2/3 Mehrheit) die Grundrechte „legal“ aushöhlen bzw. faktisch abschaffen!
Die deutsche Sprache ist eine sehr mächtige Sprache, die genauste überhaupt. Die Väter des Grundgesetzes hatten deshalb auch die Vorgabe durch die Alliierten genau dokumentiert – es heißt nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands“ sondern deshalb passend „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlands!
Auch aus diesem Grunde haben die Alliierten das Grundgesetz genehmigen müssen, das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure vom 12. Mai 1949 an Herrn Adenauer sollte eigentlich jedem bekannt sein – ansonsten google is your friend“!!

14:20 | Leser Kommentar
Grundgesetz, Verfassung, ich kann es einfach nicht mehr hören. Also sch..xxx auf Verfassung & Grundgesetz, was kein Deutscher wirklich benötigt, hat er doch sein gutes altes https://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot

14:52 | Leser Kommentar
Verehrter Leser, ich habe die Sitzungsdokumente des Parlamentarischen Rates gelesen und bis heute im Kopf! Und auch wenn Ihnen "gedruckte stenogafische Berichte" vorliegen mögen, ändert es nichts daran, dass das Grundgesetz bis einschließlich heute zu den besten, wenn nicht gar das beste der Welt!, Verfassungen/Grundgesetzen, zählt.
Und auch wenn Google Ihr Freund ist und Sie sich dort intensiv bilden mögen, kann nicht darüber hinweg gesehen werden, dass das GG so gut formuliert ist, dass die Schröder-/Merkel-/SED-Claqueure dieses überaus wichtige Statut mehr fürchten als lieben und lieber heute als morgen in die Versenkung schicken wollen.
Natürlich haben Sie Recht, der gute Carlo Schmid, aber auch Friederike Nadig gaben ihr Bestes um diese Regeln aufzuweichen und von Mangold als US- Berater, versuchte wie aber auch Adenauer, US-Statuten in dieses Regelwerk zu bekommen, was diesem Grundgesetz allerdings bis heute nicht geschadet hat!
Selbstverständlich leben wir heute im "Goldenen Westen" und das wäre nicht möglich ohne US-Einflussnahme. Leider nimmt aber durch linken Einfluss, dieser goldene Westen und dessen Werte immer mehr ab und wir werden bis zum Unerträglichen belogen, betrogen und abgezockt. Unsere derzeitigen Regierenden brechen dieses Grund- und andere Gesetze wo immer es für sie opportun ist und das für diese Verbrecher vollkommen folgenlos. Merkels kriminelle Handlungen gegen das Deutsche Volk, gegen die deutsche Wirtschaft und eine vollkommen fehlgeschlagene Energiewende, die diesen Namen nicht einmal im Ansatz verdient, sind höchst strafbewährt. Aber durch linke Gleichschaltung von Justiz und Medien im linken Interesse (Carlo Schmid lässt grüßen) und auch Baader wie Meinhof wären sicher angetan, ist eine entsprechende Sanktion nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Ergo ist das Grundgesetz defacto ausgehebelt und ein Verfassungsschutz kümmert sich um - Falschparker und Maskenverweigerer? Statt des Grundgesetzes könnten Sie heute auch eine große Rolle Klopapier ins Plenum hängen, es hätte den gleichen Stellenwert.

16:52 | Leser-Kommentar
Mich regt diese Grundgesetzdiskussion im Allgemeinen auch schon auf. Jeder weiss mehr als der Andere und beruft sich auf Reichsbürgerwissen. Fakt ist doch dass die Deutschen nicht Mail eine Demokratie verdienen weil sie diese ja gar nicht verteidigen, geschweige denn ein Grundgesetz oder eine Verfassung.
Der Deutsche scheint doch, das beweisen ja die Diktaturen von Wilhelm über Hitler und Honecker bis hin zu Merkel, die Knute einer Militärdiktatur, wo alles seine Ordnung hat, zu brauchen um sich wohl zu fühlen.
Also Baaa ba ba Baaa ba Diskussion Deutsches Reich und Deutsche Eiche hat bisher nichts geändert und wird in Zukunft nichts ändern solange hier in Deutschland der Bock der Gärtner ist.

31.08.2020

08:22 | welt: Fordert endlich die Rückkehr zur Normalität des Grundgesetzes!

"Doch das außerparlamentarische Aufbegehren gegen eine bleierne Zeit, die durchaus schon vor Corona begonnen hat, ist eben nicht an sich falsch. Denn die dritte große Koalition seit 2005 hat tatsächlich zu jener Borniertheit und intellektuellen Trägheit vieler der von uns gewählten politischen Repräsentanten geführt, vor denen GroKo-Kritiker, auch aus den Regierungsparteien selbst, früh gewarnt hatten.“

Eigentlich sollte mna ja viel weiter gehen und aus dem Grundgesetz eine ordentliche Verfassung machen - langsam wärs Zeit dafür. Ob allerdings Zeit für eine single-handed erstellte Verfassung eines Herrn Ballhaus (Freimaurer) ist, bleibt dahingestellt! TB

09:15 | Leser-Kommentar
Wie unwissend und ignorant (oder manipulativ) muss man sein, um immer wieder ein seit langem (1990) ungültiges “Grundgesetz“ (ein ehemaliger Versicherungsvertrag der US corporation + Rothschild FÜR die Verwaltung BRD) aus der Mottenkiste zu holen? Geschweige denn daraus eine “Verfassung“ für EIN Volk basteln zu wollen ? Es gibt für jedes Bundesland des Deutschen Kaiserreiches (die VÖLKER) eine eigene Verfassung und eine für das Deutsche Kaiserreich zusätzlich. Alles nach wie vor VOLL RECHTSGÜLTIG und nur durch die Dummheit und Ignoranz der Menschen auf Eis gelegt. Ähnliches gilt für die Spinner und Manipulateure die eine “Weimarer Verfassung“ zurück haben wollen oder eine aus der Luft erfundenen Verfassung für das Volk errichten wollen.

10:34 | Leser-Kommentar zum Kommentar darüber
Werter Leser das hängt mit Geschichtsbewusstsein der Deutschen zusammen, das nicht mehr vorhanden. Selbst ich Jahrgang 60 + X, musste mir das selber vermitteln. Deshalb haben wir ein "GG" und keine Verfassung. Und ob das ungültig, ist vollkommen egal. Weil Massenbewusstsein erschafft Realität. Jede Verfassung ist nur geschriebenes Papier, damit eine Verfassung leben kann, braucht sie das erlauben und die Akzeptanz des Staatsvolkes. Und solange solange das deutsche Volk, das nicht will, bleibt es wie es ist. Was zur Frage führt, was kann man gegen ein solches Desinteresse tun ?

13:38 | Leser-Kommentar zum Kommentar von 09:15
Genau lieber Leser - 1000% Zustimmung - Aber:
Was empfehlen Sie zu tun? vielleicht das: https://volldraht.de/recht/119-politik/3852-mecklenburg-us-schutzmacht-souveraener-staat-vs-berlin-soros-demokraten-friedensvertrag 
Auszug: ..In Kürze wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst.Großherzog Friedrich Maik hat das Ultimatum, den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu räumen, gestellt. In Kürze wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern aufgelöst. Die Mecklenburger Polizei und das US-Militär stellen die Sicherheit und Ordnung im Staat. ...

16:31 | Leser-Kommentar zum Kommentar 13:38
Dieser Artikel der über Volldraht veröffentlicht ist steckt voller Fehler und Unsinn. Zu viel um hier alles aufzuklären. “Tun“ können wir nicht viel, ausser der US Botschaft als Staatsangehöriger eines Bundesstaates des Deutschen Kaiserreiches durch Abstammung unseren Willen zu einem Friedensvertrag kundzutun. Dieser wird sowieso kommen weil er kommen muss. Noch dieses Jahr wird die “Bundesrepublik Deutschland“ aufgelöst und es wird eine Militärregierung vorübergehend eingesetzt werden.

16:36 | Leser-Kommentar
Unser Grundgesetz ist der Feindstaatenklausel der UNO geschuldet, die sich gegen Deutschland richtet und die jedes Land vor Beitritt in die UNO unterschreiben muss. Durch die Feindstaatenklausel stehen alle Länder in einem latenten Kriegszustand mit Deutschland. Die Voraussetzung für eine Verfassung ist ein Friedensvertrag, der mit allen Ländern der UNO einzeln geschlossen werden muss und jedes Land hat Entschädigungsforderungen aus dem 2. Weltkrieg an Deutschland. Alle Forderungen für eine Verfassung wird in der derzeitigen politischen Welt Wunschdenken bleiben. Es sollte jedoch darauf geachtete werden, das unser Grundgesetz eingehalten wird, obwohl mit seiner Änderung bei der Wiedervereinigung es seine Gültigkeit verloren hat, was aber geheilt werden könnte. Deswegen kann Merkel auch machen was sie will.

28.08.2020

13:55 I yt: Schadensersatzklage wegen Lockdownfolgen/ PCR-Test unzureichend

Hab die Rubrik "Plandemie" gesucht, aber die gibt es (noch) nicht. Dann dachte ich an "der drohender Kollaps". Ich habe mich aber aus nostalgischen Gründen dann doch für diese Rubrik entschieden. HP

12:15 | Welt:  Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

2018 hatte Bayern die Grenzpolizei im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Migranten wieder eingeführt. Jetzt entschied der bayerische Verfassungsgerichtshof: Die Arbeit der Grenzpolizei ist teilweise verfassungswidrig. Die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt mit ihrer Arbeit teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

Selbst was wichtig und richtig ist .... bekommt diese Regierung nicht hin. Söder ist wie Soda ... sind die Luftblasen weg ... bleibt nur der schale Geschmack von abgestandenen Wasser. TS

13:58 | Leserkommentar:
Und wer wird dafür zur Rechenschaft gezogen? Niemand von dieser Verbrecherbande!

So viele Baustellen, aber es scheint nur ein Thema zu geben, damit Söder in messianischer Manier Richtung Norden aufsteigen kann! Immerhin gibt es ein Erkenntnis des VfGH, das ist ja schon mal was! OF

27.08.2020

13:17 | yt: Corona-Demo in Berlin verboten: Ein Appell an die Verantwortlichen! (Raphael Bonelli) MUST SEE!

6:32 Min. Herrlich! Narrzismus in der Politik, der schmale Grad zur Diktatur... Wenn Sie (gemeint sind die Politiker) Widerspruch nicht aushalten, kommen Sie in die Praxis meiner Kollegen oder auch gerne zu mir.... HP

14:56 | Leser-Kommentar
Werter HP, ich kann den Vorträgen dieses männlichen Menschen (Spekulation) leider wenig abgewinnen. Denn wenn Sie das einem durchschnittlichen Menschen zu ansehen geben, (betone explizit, das ich mit Durchschnitt, keine diskrimierende Absicht habe) wird dieser nach zwei Minuten in sich sagen, was will der eigentlich ausdrücken, ich versteh das nicht. Oder ausgedrückt, er redet sehr elitär, das ist wahrscheinlich Zeitgeist oder ?

26.08.2020

09:17 | wz: Registrierungspflicht für Gäste laut Jurist machbar

Ende dieser Woche läuft die Begutachtungsfrist für die geplanten Gesetzesänderungen ab, mit denen die Corona-Ampel auf ein rechtliches Fundament gestellt sowie die Rückverfolgung von Infektionsketten erleichtert werden soll. Beide Vorhaben der Regierung sollen Bausteine in der Eindämmung der Pandemie sein. Bisher waren die Covid-Gesetze epidemiebedingt im Eilverfahren durch das Parlament geschickt worden - ohne Begutachtung. Das hatte die Opposition kritisiert, diesmal gab es immerhin eine kurze Begutachtung.

Silverado
Tja die Sache ist wohl gegessen. AmFreotag ist übrigens Demo.

18.08.2020

14:30 | FAZ:   Containern ist strafbar

Wer weggeworfene Lebensmittel aus Supermarkt-Containern „rettet“, kann als Dieb verurteilt werden. Der Staat muss das Eigentum auch an grundsätzlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, argumentieren die Verfassungsrichter. Menschen, die beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt werden, müssen mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Diebstahls rechnen. Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind mit ihren Verfassungsbeschwerden dagegen gescheitert.

Rettet den Konsum und lasst die armen Leute hungern!  TS

16.08.2020

19:42 | silberjunge: Explosiver Plan für Merkel & Elite wird totgeschwiegen! Sichtet Beweise! Meinung gefragt!

Der Vorschlag, der eine Gefahr für die Eliten ist, hier in der Infobox in voller Länger: Parteiprogramm besteht aus der Hauptforderung, Artikel 29 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu ergänzen um folgenden Passus:
Auf nationaler Ebene wird die Selbstbestimmung des deutschen Volkes durch Volksabstimmungen garantiert.
250.000 Wahlberechtigte können innerhalb von 18 Monaten eine Volksabstimmung beantragen zum Grundgesetz sowie zu allen Gesetzen und Verordnungen des Bundes. Nach Erreichen der notwendigen Mindestzahl von Unterschriften hat eine Volksabstimmung des deutschen Volkes binnen 6 Monaten stattzufinden.
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung verpflichtend und innerhalb von 6 Monaten ohne Änderungen umzusetzen.
Sollte das nationale Recht dabei in Konflikt mit europäischem Recht geraten, ist das nationale Recht maßgebend.

13.08.2020

18:45 | orf.at:  Neuer Anlauf für Covid-19-Gesetz

Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch die Novellen zum Covid-19-Maßnahmengesetz und zum Epidemiegesetz in Begutachtung geschickt. Damit soll nicht nur das geplante Ampelsystem rechtlich verankert werden. Auch Regeln wie der Mindestabstand im öffentlichen Raum sollen nun gesetzlich abgesichert werden. Mit der Novelle des Covid-19-Gesetzes wird der Gesundheitsminister ausdrücklich ermächtigt, ein Einmeterabstandsgebot zu verfügen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Juli die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zu den Ausgangsbeschränkungen – rückwirkend – zum größten Teil aufgehoben.

Irgend wann wird es mit den Gesetzen schon klappen .... aber was reden wir von Spitzfindigkeiten, wenn doch 100.000 Tote verhindert wurden?  Doch die Regierung geht wieder den Weg der totalen Kontrolle obwohl die Maßnahmen nicht greifen, nicht logisch sind und in vielen Fällen totaler Schwachsinn. Doch es ist ein weiterer Weg in die "neue Normalität" ... wobei der oberste Normale seit Wochen (genauer gesagt seit Brüssel) abgetaucht ist.  TS

Leser Kommentar
Wenn das alles exekutiert wird, das geht der Vorhang endgültig runter.

 

15:04 | oe24:  10.800-Euro-Strafe, weil sich Frau nicht an Corona-Quarantäne hielt

Eine Deutsche, die in Schwaz wohnt, hat sich trotz Corona-Erkrankung und behördlich verschriebener Isolation unter Menschen gemischt. Obwohl die 54-jährige Deutsche Pensionistin (Wohnhaft in Schwaz) mehrmals von der Polizei zur Corona-Quarantäne ermahnt wurde, wollte sie ihr Verhalten nicht ändern oder eine Schuldeinsicht zeigen. Am 21. April bekam die Corona-Patientin einen behördlichen Absonderungsbescheid, in dem Stand, dass sie sich nicht aus ihrer Wohnung entfernen durfte.

Bei aller Freundschaft, aber wenn jemand den Virus hat .... dann sollte er nicht spazieren gehen. TS

12.08.2020

06:50 | Focus:  Die aktuellen Corona-Regeln: Was in Ihrem Bundesland erlaubt ist - und was nicht

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. FOCUS Online gibt einen Überblick über die aktuellen Regeln - und zeigt, was sich ändert.

Bisschen Raumschiff Enterprise .... Widerstand ist zwecklos, fahren sie die Schutzschilde runter ... wie werden assimiliert und am Ende trotzdem bestraft. TS

09.08.2020

08:45 | oli: Nie mehr Demos?! Änderung des Grundgesetzartikels 8 Absatz 1

Wir haben auf b.com schon einmal darüber berichtet und auch bei einem MdB schriftlich nachgefragt, ob diese Abänderung in einer Sitzung Ende August/Anfang September geplant ist. Leider haben wir bisher noch keine Antwort erhalten! TB

08.08.2020

13:00 | FAZ:  Justizministerin will Pflicht zum Insolvenzantrag weiter aussetzen

Justizministerin Lambrecht will überschuldeten Unternehmen noch bis März 2021 erlauben, einen Insolvenzantrag zu unterlassen. Die FDP glaubt, dadurch sollen „die bestehenden wirtschaftlichen Probleme erst nach den Landtagswahlen sichtbar werden“.

Diese Insolvenzanträge dürfen natürlich nicht in der Bilanz der Politik aufscheinen. Vielleicht sollte man die gegenwärtige Regierung in GroKo-Card umbenennen. TS

14:52 | Leser Kommentar
Wäre auch schlimm wenn die Masse die Insolvenzen erkennen würde. Dann würde die Spaltung durch Corona auffliegen und das Endziel, die völlige Zerstörung der Wirtschaft gefährdet weden. So verschiebt sich die Sichtbarkeit der wirtschaftlichen Lage weiter nach hinten. Zumindest für die Schafsherde.

07.08.2020

17:32 | Sputnik:  „Denkzettel für die Politik“ – Saarländisches Gericht kippt Prostitutionsverbot

Das generelle Verbot der Prostitution in der saarländischen Corona-Verordnung widerspricht dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschied das saarländische Oberverwaltungsgericht. Prostituierte fordern Lockerungen bundesweit.
Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass das generelle Verbot des Betriebs von Bordellen und damit die Ungleichbehandlung sexueller Dienstleistungen gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistungen“ in der saarländischen Corona-Verordnung dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widersprechen.

.... das Gericht hat sich anschließend auf unbestimmte Zeit vertagt. TS

06.08.2020

09:18 | ET: Hessen: Justizskandal um korrupten Staatsanwalt weitet sich aus

Der Justizskandal um einen mutmaßlich bestechlichen Oberstaatsanwalt in Frankfurt weitet sich aus. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) und des NDR soll der hochrangige Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mehr Bestechungsgeld kassiert haben als bislang bekannt. Eine Firma, die auf digitale Beweissicherung in Strafverfahren spezialisiert ist, soll für Gutachtenaufträge Rückvergütungen an den Beschuldigten gezahlt haben.

Ein Schweizer Leser ergänzt
Eine Zuteilung des Kinderrechtes kostet im Kanton Zürich CHF 50,000 Franken, welche dem Richter als Bestechung zu zahlen sind. Interessant ist, dass die Verteiler der prall gefüllten Briefumschläge ja keine unbekannten sind. Es tauchen immer wieder die gleichen Namen auf. Auf der Nehmerseite ist die Anzahl nicht so leicht überschaubar, da jedermann einen kleinen Zustupf oft brauchen kann.
Interessant ist auch, dass wer Oberstaatsanwalt werden will, Zugehörigkeit zu bestimmten Clubs braucht.

04.08.2020

17:28 | tagesschau: Wie Bereicherung in der Justiz möglich wird

Der Sprecher der hessischen Generalstaatsanwaltschaft sitzt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in U-Haft. Der Fall zeigt, dass die Vergabe von Gutachten ein Einfallstor für Korruption sein kann.

In Österreich haben wir dafür die Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft! TB
Die gibt's zwar wirklich, aber das war in puncto Effektivität ein Scherz!

19:29 | Das Maiglöckli:
henke einen - erziehe 100 - und schon wäre das Thema gegessen. Hierzu hat der Islam der zu DE gehört, ganz sicher eine Lösung.

Möchten weder dass das eine noch das andere zu Deutschland oder Europa gehört! Würde diese Gauner mit der von ihnen angesprochenen Entourage gleich in arabische Wüste mitschicken! OF

19:52 | Der Bondaffe:
Gutachten! Fällt das in den Bereich der "Schwarzarbeit" oder ist das so was ähnliches?

Zumeist JA, speziell wenn es sich im politischen Umfeld befindet. OF

30.07.2020

18:14 | anti-spiegel: Kommentar zur Diskussion über die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre

Vor allem die Grünen bringen immer wieder eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ins Spiel. Nun hat eine Studie mitgeteilt, die Jugendlichen seien in dem Alter reif genug zum Wählen. Was ist davon zu halten? Der Spiegel berichtete am Donnerstag über eine Studie, die von einer IG-Metall-Stiftung veröffentlicht wurde. Im Spiegel konnte man lesen:  „Eine aktuelle Studie von zwei Politikwissenschaftlern der Freien Universität Berlin fügt der Diskussion nun Erkenntnisse aus aktuellen Landtagswahlen hinzu. Sie deuten darauf hin, dass Zweifel an der politischen Reife 16-Jähriger kein guter Grund sind, ihnen das Wahlrecht zu verwehren. (…) Man könne es aber kritisch sehen, wenn Menschen das aktive Wahlrecht bekämen, die andere Rechte noch nicht haben, weil sie nicht volljährig sind. Das ändert aber nichts am Befund: 16-Jährige sind demnach offenbar genauso interessiert an Politik wie 18-Jährige und ebenso informiert.“ Die zwei wichtigsten Punkte wurden hier genannt.

Ginge es nach den GrünInnen*Außen, würde man bereits Volksschulkinder zur Wahl zulassen! Auf ihre zwei Themen, die sie seit Jahren gebetsmühlenartig wie ein Mantra rezitieren, fallen eben nur Kinder und vollverstrahlte Angstmuttis herein, die ernsthaft glauben, sie seien die einzigen, die die Gesamtproblemlage der Welt an diesen zwei Themen festmachen zu können! Schaut man sich das aktuelle Verhalten der Menschen in Zeiten wie diesen an, müßte das Wahlalter jenseits der 40 liegen! OF

19:15 | Leserkommentar:
Das Ende der Stange wäre bei all den grünen Daniels und Volkers mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre noch lange nicht erreicht, denn schließlich will man(n) doch noch recht vielen wilden Dreijährigen für ihre gute Wahl zum öffnen des Hosenstalls gratulieren.

Ja, der geneigte Beobachter kann sich noch gut an gewisse inhaltliche Strömungen erinnern, die aus dieser Ecke kamen! Ein Zusatzpunkt mehr, ihnen die Bühnen nicht mehr länger zu überlassen! OF

 

29.07.2020

06:55 | oe24:  Zadic: ''Bei zu Unrecht verhängten Strafen wird es Zurückzahlung geben''

"Wenn etwas zu Unrecht verhängt wurde, das verfassungswidrig ist, dann wird es da natürlich eine Lösung geben. Da wird es eine Zurückzahlung bzw. Aufhebung geben.", so die Justizministerin im Interview mit oe24.TV.

Was darf man von einem Rechtstaat erwarten?  Er hat immer recht, auch wenn die Gesetze und Verordnungen totaler Schwachsinn sind?  Wird die Politik jetzt wegen Tierquälerei angezeigt, weil sie einen Babyelefanten missbraucht haben?  Oder, wird es eine Regelung geben, die jene Geschäftsinhaber von Einkaufszentren dann doch nicht entschädigt ... weil die Juristen nicht mit allen reden ... besonders mit Minister?  TS

26.07.2020

08:56 | Leser Frage "Nur beim Betreten?"

Laut der COVID-19-Lockerungsverordnung 332 besteht Maskenpflicht beim Betreten geschlossener Räume.
Nach dem Betreten könnte man also die Maske ablegen.
Was sagt der Hausjurist dazu?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_332/BGBLA_2020_II_332.html 

13:40 | Leser-Warnung
Sehr geehrter Herr Bachheimer und Team! Vorsicht in Oberösterreich!
Da gilt noch immer zusätzlich die Landesverordnung und da wurde das besser formuliert.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20200707_57/LGBLA_OB_20200707_57.pdfsig 

15:53 | Der Hausjurist zur Leserwarnung Teil 2:
In der Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, ist nur zum Teil neben dem Betreten auch der Aufenthalt ausdrücklich geregelt, so daß auch hier noch weitgehend das in Pkt. 1. meiner heutigen Anfragebeantwortung erörterte Problem besteht, daß nicht ausreichend deutlich geregelt wird, ob die Verordnung nur auf das Betreten von Räumen und anderen Orten anzuwenden ist, oder auch auf den dortigen Aufenthalt.

Außerdem ist auch diese Verordnung auf Basis des § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes ergangen, so daß auch in Zusammenhang damit das in Pkt. 3. meiner heutigen Anfragebeantwortung erörterte Problem besteht, daß einerseits mit § 2 des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Ermächtigung an Behörden normiert wird, mit Verordnung das Betreten bestimmter Orte zu verbieten, und außerdem zu regeln, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen (insbesondere Geboten, also Handlungspflichten) jene bestimmten Orte betreten werden dürfen, und daß es andererseits nach der Verwaltungsstrafbestimmung des § 3 Abs. 3 des Covid-19-Maßnahmengesetzes nur strafbar ist, einen Ort zu betreten, für den nach einer solchen Verordnung ein Betretungsverbot gilt, aber ein Verstoß gegen Gebote, die nach einer solchen Verordnung an bestimmten Orten gelten, vom Wortlaut dieser Verwaltungsstrafbestimmung nicht umfaßt ist.

15:37 |  Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko beantwortet die Leseranfrage wie folgt:

 1.) Betreten und Aufhalten

a.) In der Covid-19-Lockerungsverordnung wird der Begriff "Betreten" verwendet. Nach dem Gesamtzusammenhang mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz wird damit das Betreten von bestimmten Orten verboten, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, wie zB das Tragen einer Schutzmaske. Es stellt sich die Frage, ob damit auch der Aufenthalt an einem Ort geregelt wird.

Das wird von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich beurteilt.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol interpretiert diesen Begriff des Betretens so weit, daß davon auch der Aufenthalt an einem Ort beinhaltet ist, auch der Aufenthalt mit Fahrzeugen (LVwG Tirol 05.06.2020, LVwG-2020/23/0870-3):

"Unter Betreten ist jede physische Präsenz an einem so definierten Ort zu verstehen, unabhängig davon ob ein Betreten des jeweiligen Ortes mit den Füßen erfolgt oder ob dieser Ort mit einem Fahrrad, Motorrad oder sonstigen Verkehrsmittel befahren wird."

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat konträr dazu entschieden, daß mit dem Befahren eines Orts kein Betreten erfolgt (LVwG NÖ 23.06.2020, LVwG-S-1161/001-2020).

b.) Dem erkennbaren Zweck der Verordnung nach wird mit "Betreten" auch der "Aufenthalt" gemeint sein, weil es nicht sinnvoll ist, das Betreten eines Ortes zu verbieten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, aber nicht auch den Aufenthalt an diesem Ort zu verbieten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben.

Da aber ansonsten in der Verordnung nicht, bzw. jedenfalls nicht mit ausreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, daß der Begriff "Betreten" abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird, ist das Befahren mit einem Fahrzeug meines Erachtens davon nicht umfaßt.

Das ergibt sich aus folgenden Grundsätzen der Auslegung von Verwaltungsvorschriften (zitiert nach Verwaltungsgericht Wien 05.06.2020, VGW-031/047/5718/2020):

"Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist bei der Auslegung von Verwaltungsgesetzen vom Gesetzeswortlaut auszugehen; die Gesetzesmaterialien sind nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen Inhalt Anlass gibt (vgl. VwGH 28.6.2006, Zl. 2002/13/0156). Ein Abweichen von einem klaren Gesetzeswortlaut ist nach der Judikatur nur dann zulässig, wenn eindeutig feststeht, dass der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hat als er zum Ausdruck gebracht hat, so z.B. wenn den Gesetzesmaterialien mit eindeutiger Sicherheit entnommen werden könnte, dass der Wille des Gesetzgebers tatsächlich in eine andere Richtung gegangen ist (VwGH 5.9.2008, Zl. 2005/12/0029, u.v.a.). Auch bei Verordnungen kommt es nach der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur auf den sich aus dem Wortlaut ergebenden objektiven Gehalt an, nicht aber auf den - vermuteten - Willen ihres Urhebers, sofern sich der objektive Gehalt aus dem Wortlaut zweifelsfrei ermitteln lässt (vgl. etwa VwGH 27.9.2018, Ra 2018/06/0170)."

c.) Soweit ersichtlich, hat abweichend davon bislang nur das Verwaltungsgericht Wien in einem Fall entschieden, in dem die Behörde gegen jemandem den Vorwurf erhob, er habe gegen die Covid-19-Betretungsverordnung verstoßen, indem er einen öffentlichen Ort, und zwar eine Parkanlage betreten habe und mit anderen Personen, mit denen er nicht im selben Haushalt lebt, auf einer Parkbank gesessen sei, und dabei den Mindestabstand von 1 m nicht eingehalten habe.

Das Verwaltungsgericht Wien hat dazu folgendes ausgeführt (VGW 08.06.2020, VGW-031/092/6228/2020, Pkt. II.3.d.):

"Das vom Beschwerdeführer gesetzte Verhalten ist nach Auffassung des erkennenden Verwaltungsgerichts auch nicht vom Tatbild des § 1 Abs. 1 Covid-19-LV erfasst („Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“), weil der Beschwerdeführer erst nach dem Betreten des ...platzes [Anm.: der Parkanlage] den Mindestabstand unterschritten hat."

Damit hat es den Begriff "Betreten" eines Orts so eng ausgelegt, daß ein Aufenthalt an diesem Ort davon nicht umfaßt ist.

 2.) Unklarheit

Zu kritisieren ist, daß die Covid-19-Verordnungen des Gesundheitsministers so unklar sind, daß sich überhaupt solche Fragen ergeben.

Daher ist auf die Anforderungen an die Klarheit solcher Rechtsvorschriften hinzuweisen. Nach Art. 7 MRK gilt der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz". Demnach darf nur ein Verhalten bestraft werden, das im Zeitpunkt, als es erfolgte, nach dem Gesetz ausdrücklich und mit hinreichender Deutlichkeit als strafbar eingestuft wurde. Adressaten einer Rechtsvorschrift müssen klar erkennen können, was erlaubt und was verboten ist. Nur dann kann ihnen rechtlich ein Vorwurf gemacht werden, wenn die gegen gesetzliche Gebote oder Verbote verstoßen haben.

Gerichtliche Straftatbestände und Verwaltungsstraftatbestände dürfen daher auch nicht ausdehnend ausgelegt und nicht analog angewendet werden.
Das Bestimmtheitsgebot nach Art. 7 MRK verpflichtet die normsetzenden Instanzen (über die Vorgaben des nach Art 18 B-VG geltenden Legalitätsprinzips hinaus) zur Erlassung klar und eindeutig festgelegter Straftatbestände. Das gilt gerade auch dann, wenn mit einem Verwaltungsstraftatbestand geregelt wird, daß die Übertretung einer Verordnung strafbar ist. Auch eine allenfalls dem Zeitdruck geschuldete sprachliche Unklarheit der anzuwendenden Rechtsvorschriften darf sich nicht zu Lasten von Bürgerinnen und Bürgern auswirken (VGW 08.06.2020, VGW-031/092/6228/2020 unter Bezugnahme auf VfGH 12.10.1995, V 127/94 = VfSlg 14.319).

 3.) Mangelnde Kohärenz

a.) Merkwürdig und unstimmig ist auch der Umstand, daß einerseits mit § 2 des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Ermächtigung an Behörden normiert wird, mit Verordnung das Betreten bestimmter Orte zu verbieten, und darüber hinaus zu regeln, unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen (insbesondere Geboten, also Handlungspflichten) jene bestimmten Orte betreten werden dürfen, und daß andererseits nach der Verwaltungsstrafbestimmung des § 3 Abs. 3 des Covid-19-Maßnahmengesetzes nur als Verwaltungsübertretung kategorisiert wird, einen Ort zu betreten, für den ein Betretungsverbot gilt, aber ein Verstoß gegen Gebote, bei deren Einhaltung ein solcher Ort betreten werden darf, vom Wortlaut dieser Verwaltungsstrafbestimmung nicht umfaßt ist.

Mit der Covid-19-LV werden Gebote normiert, die an bestimmten Orten einzuhalten sind. Daher ist fraglich, ob ein Verstoß dagegen überhaupt eine Verwaltungsübertretung ist.

Dazu bestehen die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Wien:

"§ 3 Abs. 3 COVID-19-MaßnahmenG (in seiner seit seiner Erlassung unveränderten Fassung) erklärt zur Verwaltungsübertretung und stellt unter Strafe, wenn jemand „einen Ort betritt, dessen Betreten gemäß § 2 [COVID-19-MaßnahmenG] untersagt ist.“ Der in Abs. 3 par.cit. angeführte Verweis auf § 2 COVID-19-MaßnahmenG ist – da dieser § 2 selbst das Betreten keines bestimmten Ortes untersagt – im Sinne eines Verweises auf die aufgrund dieser Gesetzesbestimmung ergangene Durchführungsverordnung zu verstehen. Nach dieser (oben bereits angeführten) Verordnung (ihrem § 1) war zur Tatzeit das Betreten öffentlicher Orte verboten, sofern nicht eine der in § 2 dieser Verordnung aufgezählten Ausnahmen Platz greift (was im konkreten, hier zu entscheidenden Fall nicht der Fall war).

Diese Verordnung trat gemäß § 13 Abs. 2 Z 2 COVID-19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV),BGBl II Nr. 197/2020, mit Ablauf des 30.4.2020 außer Kraft; sie wurde durch die COVID-19-LV ersetzt, die gleichfalls auf § 2 Z 1 COVID-19-MaßnahmenG gestützt ist.

Die COVID-19-LV normiert nun aber kein Betretungsverbot öffentlicher Orte mehr, sondern Voraussetzungen oder Auflagen, unter welchen öffentliche Orte betreten werden dürfen. Sie stützt sich folglich dabei nicht mehr auf die bundesgesetzliche Ermächtigung des § 2 COVID-19-MaßnahmenG zur Erlassung eines „Betretungsverbotes“ von bestimmten Orten, sondern auf den letzten Satz des § 2 COVID-19-MaßnahmenG, der – wie bereits ausgeführt – „darüber hinaus“ zu Regelungen ermächtigt, „unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen jene bestimmten Orte betreten werden dürfen.“ Aus dieser in § 2 COVIDC-19-MaßnahmenG enthaltenen gesetzlichen Differenzierung zwischen der Ermächtigung zur Verordnung eines „Betretungsverbotes“ einerseits und zur Verordnung von Voraussetzungen für das Betretung andererseits ist zu ersehen, dass mit Ablauf des 30.4.2020 – juristisch gesehen – ein „Systemwechsel“ stattgefunden hat: Nicht mehr ist generell das Betreten öffentlicher Orte verboten, vielmehr sind Handlungsweisen beim Betreten dieser öffentlichen Orte geboten."

 Zu dem vorstehend unter 1.c. angeführten Fall hat das Verwaltungsgericht Wien daher folgendes ausgeführt:

"Aber selbst, wenn man das Tatbild des § 1 Abs. 1 COVID-19-LV als erfüllt ansähe, wäre sein Verhalten trotz Tatbildmäßigkeit nicht strafbar, weil die Strafnorm des § 3 Abs. 3 COVIDC-19-MaßnahmenG allein (verordnete) Betretungsverbote sanktioniert und eben nicht bestimmte Handlungsweisen (Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu bestimmten anderen Menschen) während des Betretens von oder des Aufenthalts an öffentlichen Orten. Eine Subsumtion des tabildlichen Verhaltens unter die Strafnorm des § 3 Abs. 3 COVID-19-MaßnahmenG verbietet das aus Art 7 EMRK erfließende Verbot, Strafbestimmungen ausdehnend auszulegen (z.B. VwGH 20.5.1990, 90/01/0028)."

b.) Es ist aber möglich, daß andere Verwaltungsgerichte diese Verwaltungsstrafbestimmung im Gesamtzusammenhang so auslegen und als ausreichend bestimmt ansehen, daß damit auch das Betreten von und der Aufenthalt an bestimmten Orten sanktioniert wird, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen, bzw. Handlungspflichten eingehalten werden, wie zB das Tragen einer Schutzmaske.

 4.) Frage nach der Verfassungskonformität

Zu hinterfragen ist jedenfalls, ob es sachgerecht ist, daß die Covid-19-LV ohne Rücksicht auf den Umstand, daß die Gefährdungssituationen regional sehr unterschiedlich sind, Regelungen für das gesamte Bundesgebiet enthält, oder ob damit ein Verstoß gegen das nach Art. 7 B-VG bestehende Sachlichkeitsgebot begangen wird, so daß die Covid-19-LV verfassungswidrig ist.

24.07.2020

19:00 | RT: Epstein-Skandal: US-Richterin genehmigt Freigabe versiegelter Dokumente im Fall Ghislaine Maxwell

Eine Richterin in Manhattan hat entschieden, Material im Zusammenhang mit einer jahrelangen Zivilklage gegen Ghislaine Maxwell freizugeben. Das versiegelte Material soll Namen einflussreicher Personen enthalten, die Kontakt zu Jeffrey Epstein hatten und mit ihm reisten. Ghislaine Maxwell steht im Verdacht, als enge Vertraute des verstorbenen Pädophilen Jeffrey Epstein in dessen Machenschaften im Bereich Kinderprostitution und Menschenhandel verwickelt zu sein und selbst Kinder missbraucht zu haben. Seit ihrer Festnahme Anfang dieses Monats ohne Kaution in einem New Yorker Gefängnis inhaftiert, ließ sie über ihre Anwälte ausrichten, dass Informationen, die in dem Material aus dem vor drei Jahren beigelegten Zivilverfahren enthalten sind, "potenzielle Zeugen oder mutmaßliche Opfer beeinflussen könnten". Die betreffende Klage wurde von Virginia Roberts Giuffre eingereicht, die Jeffrey Epstein, den britischen Prinzen Andrew sowie den amerikanischen Anwalt Alan Dershowitz des Sexualverbrechens beschuldigt. Dieses Dokument wird eines von vielen sein, die freigegeben werden.

Jetzt scheint es tatsächlich loszugehen!? Dieser Sumpf muss jetzt endlich angegangen und restlos geklärt werden! Wenn die Vorwürfe stimmen, die Roberts bereits in diversen Interviews geäußert hat, dann müssen sich wirklich viele dieser Perversen echt fürchten, dass sie bloß mit lebenslang davonkommen! Einfach abscheulich! OF

 

16:39 | Leser-Anfrage "Leser-Anfrage zur Lockerungsverordnung"

Sehr geehrter Herr Bachheimer und Team! Meine etwas außergewöhnliche Frage an den werten Hausjuristen Bei Gesetzen/Verordnungen sollte man doch um Klarheit bemüht sein. Ist ein Gesetzesname COVID-19-Lockerungsverordnung erlaubt, wenn darin ein Teil der Gesetzesänderung nur das gegenteilige von Lockerungen in Kraft treten läßt?
Ich vermute ein neues Gesetz / eine neue Verordnung hätte das Paralament benötigt, das Original COVID-19-Maßnahmengesetz war dahingehend nicht so leicht zu ändern. Danke für Ihre Bemühungen.

Die Antwort des b.com Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko

1.) a.) Ein Etikettenschwindel des derzeitigen Gesundheitsministers erscheint wenig überraschend, hat doch die Bundesregierung unrichtig über den Umfang der ursprünglichen Covid19-Betretungsverordnung des Gesundheitsministers informiert, indem sie behauptet hat, daß mehr verboten sei, als sie damit tatsächlich verboten hat (Landesverwaltungsgericht (LVwG) NÖ 12.05.2020, LVwG-S-891/001-2020; vgl. Verwaltungsgericht Wien 5.6.2020, VGW-031/047/5718/2020).
Insbesondere war es entgegen den Verlautbarungen des Bundeskanzlers, des Innenministers und des Gesundheitsministers nach dieser Covid19-Betretungsverordnung immer unbegrenzt erlaubt, sich im Freien auf öffentlichem Grund aufzuhalten, ohne daß eine Einschränkung bestand auf bestimmte Zecke (wie zB Spazierengehen), auf einen gewissen Bereich (wie zB die unmittelbare Umgebung des Wohnorts) oder auf einen bestimmten Zeitraum (LVwG NÖ 12.05.2020, LVwG-S-891/001-2020). Diese Verordnung war auch nie auf private Räume wie eine Wohnung anzuwenden (LVwG NÖ, aaO), so daß es damit auch nicht verboten war, Bekannte in deren Wohnungen zu besuchen oder mit mehreren Menschen in einer Wohnung eine Party zu feiern.
Ebensowenig war diese Verordnung auf den privaten Fahrzeugverkehr anzuwenden (LVwG NÖ 23.06.2020, LVwG-S-1161/001-2020). Daher war es auch rechtswidrig, wenn einzelne Polizisten Fahrzeuge angehalten und Auskunft verlangt haben über den Zweck der Fahrt, Abfahrtsort und Zielort.

Wir haben bei bachheimer.com bereits damals über diese Umstände informiert (Schimanko, Zu der allgemeinen Bewegungsfreiheit und den Verordnungen zum Covid19-Maßnahmengesetz, Rubrik Verfassung, Gesetze und Recht, 06.04.2020, 10:26h; Die Bundesregierung bewirkt wieder einen falschen Eindruck, Rubrik Österreich, 07.04.2020, 07:30h; Nicht überrumpeln lassen, Rubrik Verfassung, Gesetze und Recht 09.04.2020, 13:03h; Schimanko, Aktuelles zur allgemeinen Bewegungsfreiheit und den Verordnungen zum Covid19-Maßnahmengesetz, Rubrik Verfassung, Gesetze und Recht 15.04.2020, 08:27h).

b.) Die zitierten Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte zeigen, wie wichtig eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Rechtsstaat ist.

2.) Im Rechtsstaat darf das gesamte Staatshandeln nur auf gesetzlicher Grundlage in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften erfolgen (Art. 18 B-VG; Art. 20 Abs. 3 GG). Verordnungen dürfen daher nur mit gesetzlicher Ermächtigung erlassen werden.

Für § 1 der Covid19-Betretungsverordnung gab es keine gesetzliche Ermächtigung, weil damit generell das Betreten öffentlicher Orte verboten wurde (wenngleich in deren § 2 davon Ausnahmen etabliert wurden), wogegen es nach dem Covid19-Maßnahmengesetz (§ 2) aber nur zulässig ist, das Betreten bestimmter Orte zu untersagen. Daher hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14. Juli 2020 zu V 363/2020 festgestellt, daß diese zentrale Bestimmung der – zwischenzeitig vom Gesundheitsminister wieder aufgehobenen – Covid19-Betretungsverordnung gesetzwidrig war.

Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis gemäß Art. 139 Abs. 6 B-VG rückwirkend ausgesprochen, daß diese gesetzwidrige und mangels gesetzlicher Ermächtigung auch verfassungswidrige Bestimmung dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden ist (Spruchpunkt I.2., Rn 71). Damit ist eine Bestrafung nach dieser Bestimmung unzulässig, so daß alle Verwaltungsstrafverfahren, die wegen des Vorwurfs eines (angeblichen) Zuwiderhandelns gegen diese Verordnung anhängig sind, jedenfalls einzustellen sind (ausgenommen Verfahren, die das Betreten von Pflegeheimen oder Kranken- und Kuranstalten oder Sportplätzen betreffen). Bei bereits rechtskräftigen Strafverfügungen oder Straferkenntnissen, also wenn dagegen kein Rechtsmittel (Einspruch, Bescheidbeschwerde) erhoben wurde, ändert sich für die Betroffenen mit diesem Erkenntnis leider nichts, wenn keine freiwillige Rückzahlung von Strafen erfolgt.

3.) Die Bezeichnung (der Titel) einer Verordnung ist nicht maßgeblich für die Beurteilung deren Zulässigkeit, sondern deren Inhalt.

Der Titel „Covid-19-Lockerungsverordnung“ für die seit 01. Mai geltende V des Gesundheitsministers war zutreffend im Vergleich zu den davor geltenden Verordnungen, der Covid19-Betretungsverordnung und der Covid19-Verordnung über partielle Betriebsschließungen. Ich stimme dem Leser zu, daß diese Bezeichnung nicht mehr zutreffend ist, wenn nun wieder Verschärfungen erfolgen. Ich meine aber, daß wir keine neue Bezeichnung für die Verordnung brauchen, sondern überhaupt einen neuen Gesundheitsminister.

11:59 | orf: Derzeit keine Anträge zu Abstandsregelung bei VfGH

Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) liegen derzeit keine Beschwerden gegen die Ein-Meter-Abstandsregelung vor. Aktuell seien keine Anträge dazu bekannt, hieß es heute auf Nachfrage der APA. Verfassungsexperten gehen – nach der Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung – davon aus, dass auch das Abstandsgebot gesetzwidrig sein dürfte.

Bitte des Einsenders
Kann der Hausjurist hier aktiv werden? Help, please!

16:36 | Die Antwort des b.com Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko
Das ist gar kein Problem, ich benötige dafür nur einen Anlaßfall, der darin besteht, daß jemand den vorgeschriebenen Abstand nicht einhält, damit ein
Verfahren eingeleitet wird, in dem ich die Verfassungswidrigkeit dieser Abstandsregelung geltend machen kann. Das lösen wir am besten so, daß wir an einem Ort, an dem die Abstandsregelung gilt, attraktive Frauen positionieren, und dann einen gewissen Chefredakteur Thomas B. dorthin bringen........

 Gottseidank! Jetzt hab i mi bei ThomasB scho g'schreckt! Aber ich bin ja Herausgeber und ned Redakteur, also kann er mi ned g'meint hom! TB

23.07.2020

19:05 | bewusst.tv:  Funktioniert der Rechtsstaat?

Jo Conrad im Gespräch mit Alexander Schröpfer, der der Überzeugung ist, daß wir alle rechtlichen Möglichkeiten haben, uns mit Kenntnis des Grundgesetzes und der Länderverfassungen und deren Anwendung in diesem System sicher zu bewegen, und es entbrennt ein heftiger Diskurs darüber, ob nicht viel mehr ein Stillstand der Rechtspflege uns schleichend und gnadenlos der grundlegenden Freiheiten beraubt oder wir uns nur zu wenig mit den Gesetzen befassen.

Leser Beitrag:   
Ich sehe es ähnlich. Nicht unsere Gesetze sind schlecht, sondern diejenigen, die diese Gesetze anwenden und umsetzen sollen. Heute ist eine Vorladung bei mir angekommen, da es eine Strafanzeige 
gegen mich gibt - von einer Vorsitzenden eines Petitionsausschusses:
https://prozesskosten.blogger.de/stories/2777023/ 
Das ist bestimmt kein Ruhmesblatt für die Partei Die Grünen.

21.07.2020

10:25 | kpkrause: Die unverhältnismäßigen Freiheitsbeschränkungen

Die Anti-Corona-Anordnungen und das Recht – Je länger sie dauern, umso heikler für die Verantwortlichen werden sie aus rechtlicher Sicht – Der Grund­satz der Verhält­nis­mä­ßig­keit und der Gleich­be­hand­lung – Erhellende Aufklärung durch Rechtswissenschaftler und andere Juristen – Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sind stets mit anderen Rechtsgütern abzuwägen – Rechtliche Rüge für die Hochschul-Rektoren-Konferenz: nicht grundgesetz-konform – Jura-Professor Lepsius: Der Rechtsstaat ist schwer beschmutzt – Elementare Grundsätze der Verfassung unterlaufen – Warum der Shutdown verfassungswidrig ist – Sechs kurze Begrün­dungen für die Verfassungs­widrigkeit – Mit den Deutschen ist offenbar wenig Staat zu machen, jedenfalls wenig Rechtsstaat

10:06 | tom-cat "Wer hat's gesagt?"

"Einige Feinde der Gerechtigkeit können nur durch Gewalt zur Vernunft gebracht werden."

( ) Kaiser Wiilhelm II.
( ) Ursula v.d. Leyen, Ex-CDU-Verteidungsministerin
( ) Annegret Kramp-Karrenbauer, CDU-Verteidungsministerin
( ) Gerhard Stoltenberg, Ex-CDU-Verteidungsminister
( ) Jens Stoltenberg, NATO-Generalsekterär
( ) Wellington am Vorabend der Schlacht von Waterloo
( ) Pol Pot, Rote Khmer
( ) Jürgen Trittin, Grüne Khmer
( ) Fidel Castro, Revolutionär und Zigarrenliebhaber
( ) George W. Bush, belog die Welt über "weapons of mass destruction"
( ) Richard M. Nixon, belog das Volk über den Vietnam-Krieg (Pentagon Papers)
( ) Angela Merkel, belog das Volk über "Hetzjagden" in Chemnitz
( ) Papst Pius XII.
( ) Francisco Franco
( ) Winston Churchill, liebte Whisky und Zigarren
( ) Charles de Gaulle
( ) Gerhard Schröder, beteiligt an einem rechtswidrigen Angriffskrieg
( ) Joseph Fischer, beteiligt an einem rechtswidrigen Angriffskrieg
( ) Leonid Breschnew zur Rechtfertigung der Niederwalzung des Prager Frühlings
( ) Yassir Arafat, trat mit Pistolenhalfter bei der UNO auf
( ) Mahatma Gandhi
( ) Benito Mussolini, als Sozialist gestarteter Faschist

 Einer der Vorgänger des Zitatspenders soll auch das gesagt haben
"die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen, wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht" TB

20.07.2020

09:10 | mises: Wenn das Machtmonopol versagt

".... Verheerender kann ein politisches Signal nicht sein: die Staatsmacht erklärt das Recht zur Selbstverteidigung kontrafaktisch zur „Aggression“ und stellt sich auf die Seite derer, die private Eigentumsrechte mit Füßen treten. Auf diese Weise wird dem friedlichen Zusammenleben jede Grundlage entzogen. Es soll offenbar nur noch das Recht des Stärkeren gelten. Und wie die grotesken Auswüchse der Black-Lives-Matter-Kampagne zeigen, wird das nicht der rechtschaffene Bürger sein, der Werte schafft, sondern vor keiner Gewalttat zurückschreckende, politisch Fanatisierte, die nichts schaffen, sondern nur zerstören können. Keine guten Aussichten für eine zivilisierte Gesellschaft.

Die klare und unmissverständliche Unterscheidung zwischen Mein und Dein, sowie der Schutz privaten Eigentums, bilden die Basis jeder freisinnig-liberalen Gesellschaft. Wer den Wert privaten Eigentums aus politischer Opportunität relativiert oder dessen Verteidigung kriminalisiert, legt die Axt an die Wurzeln der Zivilisation."

17.07.2020

17:30 | lengsfeld: Corona-Untersuchungsauschuss

Juristen haben zu den massiven Grundrechtseinschränkungen unter Berufung auf Corona bisher überwiegend geschwiegen. Jetzt wagen sich immer mehr von ihnen aus der Deckung. „Das hat mit Recht als Form von Gerechtigkeit nichts mehr zu tun“, sagt der Rechtswissenschaftler Justus Hoffmann.

Untersuchungsausscdhüsse mögen ja recht löblich sein, aber das 2020er-Jahr sollte unbedingt auch verfdassungsgerichtlich aufgearbeitet und die Verantwortlichen dieses Großbeschisses zur Strecke gebracht werden! TB

16.07.2020

20:22 | publico: Fake-Nuss: Nein, das Grundgesetz spricht nicht von „Gleichstellung“

n der Diskussion über Geschlechterquoten bei der Kandidatenaufstellung von Parteien geht es auch um die Frage: Was steht zum Verhältnis der Geschlechter im Grundgesetz? Die Redaktion des ZDF-heute-Journals behauptet, die Verfassung verlange „Gleichstellung“. Auch das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND), das mehrere dutzend Zeitungen in Deutschland mit seinen Beiträgen versorgt, suggeriert eine entsprechende Vorgabe im Grundgesetz. Nur: Von „Gleichstellung“ steht dort nichts. Die Journalisten schreiben den Wortlaut von Artikel 3 an einer kleinen, aber entscheidenden Stelle einfach um – und erwarten offenbar, dass es ihrem Publikum nicht auffällt.Der kleine Unterschied in Absatz 2: Dort steht „Gleichberechtigung“, nicht „Gleichstellung“.

Und das ist ein wesentlicher Unterschied! Die nächste Suggestion - bewußt oder unbewußt!? Sagt aber schon recht viel über den Zustand in den Redaktionen aus! OF

 

19:20 | anti-spiegel: Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen den „Pivacy Shield“ keinerlei Auswirkungen hat

Heute wurde gemeldet, dass der Europäische Gerichtshof das Abkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA gekippt hat, weil die NSA zu sehr auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen kann. Aber die EU-Kommission verkündete bereits, dass das Urteil keinerlei Auswirkungen haben wird und dass der Datentransfer weitergehen kann. Die russische Nachrichtenagentur TASS hat berichtet, dass die EU-Kommission trotz des Urteils keinen Grund sieht, an der Datenübermittlung etwas zu ändern. Sie beruft sich auf juristische Spitzfindigkeiten, um die USA weiterhin mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern versorgen zu können. Ich habe die Meldung der TASS übersetzt.

Es ist kaum zu glauben, was die EU mit den Bürgern aufführt! Nach diesem ganzen Zinober mit der DSGVO, die sich mittlerweile auch als zahnloser Tiger entpuppte, gibt es weiterhin feucht fröhlich den Austausch unserer Daten mit den US. Wir möchten eigentlich schon lange wissen, was mit diesen unsren Daten passiert und wer sie zu welchen Zwecken bekommt!? OF

 

15:33 | tichy: Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts gegen das Paritätsgesetz ist historisch

"Das thüringische Landesparlament hatte mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und Kommunisten ein Gesetz beschlossen, das die zu den Landtagswahlen antretenden Parteien zwingen sollte, ihre Landeslisten „paritätisch“ abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen."

Riesling
Die sechs Verfassungsrichter werden sich wohl bald, ob dieser Missachtung der Anordnungen der weisen Politkommisare, wegen Hass und Hetze verantworten müssen.

14.07.2020

16:10 | jf: Nigerianer erhalten Bewährungsstrafen für Brandstiftung

Das Amtsgericht Neuburg hat drei nigerianische Asylbewerber wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die drei Männer im vergangenen August Feuer in ihrer Unterkunft im bayerischen Feilenmoos gelegt hatten. Dabei entstand laut Donaukurier ein Sachschaden von rund 20.000 Euro und vier Personen erlitten Verletzungen.

Dazu passend und aktuell - bild: Traunreut: Rentnerin mit 600 Euro Rente :Sie klaute Heidelbeeren für 3,98 Euro! TB
Nigerianer vs. Alte weiße Frauen 1:0

16:26 | Leser-Kommentar
Wäre dies ein Deutscher ohne Migrationshintergrund gewesen, dann versuchte Tötung in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Volksverhetzung: 15 Jahre und anschliessende Verwahrung. « Vor deutschen Gerichten und auf hoher See ist man in Gottes Hand»

11.07.2020

12:41 | awo: Mit der Maskenpflicht wird Rechtsbruch zur Gewohnheit

Der gute Deutsche achtet Recht und Gesetz. Wir haben uns daran gewöhnt, dass das nicht unbedingt auf „Führungspersönlichkeiten“ zutrifft. Ebenso werden manche Verstöße gegen Rechtsvorschriften als „Kavaliersdelikte“ eingestuft. Mit der Maskenpflicht ist aber jetzt zu beobachten, dass sie großflächig umgangen wird, obwohl das unter Strafandrohung steht. Damit wird Rechtsbruch zur Normalität und das darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

Ausgezeichneter Artikel über Regierungen als Rechtsbrecher - nur mit der Überschrift bin ich nicht ganz einverstanden. Der Rechtsbruch wurde schon 2008ff zur Gewohnheit - Corona hat diesen nur verstärkt und für jedermann spürbar gemacht! TB

16:18 | Leser-Kommentar
Halt ich für ne Mär, in meinen Umfeld tragen nach wie vor fast alle die Maske. Auch nicht im Supermarkt o.ä. Somit wird nix umgangen. Sie tragen sie sogar dann oftmals, wenn sie dieses nicht müssten. Was zur Folge hat, es braucht eighentlich keine Strafandrohung, da die Lämmer, sie sogar übererfüllen. Allerdings könnte es auch sein, das Sie durch dieses Verhalten vorauseilend jede mögliche Strafe verhindern wollen. Den Angstfaktor der Menschen möchte ich nicht einschätzen, mir genügt das gestandene Mannsbilder, die ich lange Jahre kenne, wenn sie von Stuhl aufstehen, im Vereinsheim um sich ein Bier zu holen, die Maske aufsetzen. Dann kommen sie setzen sich mehr als unter der Mindestabstandplicht neben mit, ohne Maske und reden fröhlich vor sich hin. Mich berüht das nicht weil ich keine Angst habe, vor was denn auch, doch es ist irgendwie faszinerend.

03.07.2020

15:45 | Leser-Anfrage an den Hausjuristen

Frage an den werten Hausjuristen: Wie muss man das juristisch besser formulieren?

Ich unterbreche die Bezahlung der GIS-Gebühren ab sofort solange bis die Ungleichbehandlung gegenüber der Gruppe von nicht Gebühren Zahlenden anhält und diesen über Internet (z.B.: ORF TVTHEK), Apps und mir derzeit gar nicht bekannten Kanälen, GIS-gebührenpflichtige Senderinhalte angeboten werden.Danke für Ihre Bemühungen.

12:39 | GA:  Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Bonner Virologen Streeck ab

Die Bonner Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen gegen den Bonner Virologen Hendrik Streeck auf, nachdem eine Strafanzeige gegen ihn eingegangen war. Es sei kein strafbares Verhalten erkennbar. Nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Bonner Virologen Hendrik Streeck hat die Bonner Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt. Es sei kein strafbares Verhalten festgestellt worden, das Ermittlungen rechtfertigen würde, sagte Pressesprecher Sebastian Buß dem GA am Freitagmorgen.

Viel Lärm um nichts.   TS

Leser Kommentar:
"Unglaublich, was hier abgeht.
Da will jemand bei der Aufklärung helfen und wird angezeigt und angesehene Wissenschaftler wie Wodarg und Bhakdi werden lächerlich gemacht, usw.
Nur ein Herr Drosten, der permanent mit Prof. Dr. angesprochen wird und verschiedene Biografien im Netz verteilt stehen hat und keine Doktorarbeit von ihm aufzufinden ist, bekommt einen Preis nach dem anderen. – Absurdistan live."

02.07.2020

11:01 | rt: "Dramatische Folgen": Neues Gesetz soll Schwerbehinderte in Heime zwingen

Am Donnerstag beschließt der Bundestag eine Neuregelung der Intensivpflege und Rehabilitation. Das Gesetz hat es in sich: Krankenkassen könnten Schwerkranke gegen ihren Willen ins Heim zwingen. Behindertenverbände protestieren, Linke, Grüne und FDP fordern eine Änderung.

Wie wärs, wenn wir diejenigen die diese Unmenschlichkeit in Gesetzesform gegossen haben, in Heime zwängen? TB

27.06.2020

12:35 | Welt:  Antidiskriminierungsgesetz könnte Ermittlungen im Clanmilieu erschweren

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik warnt vor schwierigeren Ermittlungen durch das neue Antidiskriminierungsgesetz der Stadt. Selbst bei Gaststättenkontrollen stehe nun der Rassismusvorwurf im Raum. Es gilt nur für die Polizisten in der Hauptstadt, nicht für Beamte aus anderen Ländern und die Bundespolizei. Den Berliner Polizisten aber könnte das umstrittene neue Antidiskriminierungsgesetz die Ermittlungen deutlich erschweren, und zwar insbesondere im Clanmilieu.

siehe auch - ET:   Berliner Polizeipräsidentin kritisiert Antidiskriminierungsgesetz

Gibt es die Bauelementer der Berliner Mauer noch?  .... dann könnte man die Mauer um ganz Berlin ziehen. TS

26.06.2020

06:37 | NTV:  Laschet prüft, ob Tönnies haften muss

Deutschland blickt mit Sorge auf das Infektionsgeschehen in NRW. Die Menschen in den betroffenen Landkreisen müssen plötzlich wieder empfindliche Einschränkungen hinnehmen. Es steht die Frage im Raum, wer dafür zahlen soll. Nach dem großen Corona-Ausbruch beim Fleischproduzenten Tönnies lässt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet prüfen, inwieweit das Unternehmen für die Folgeschäden aufkommen muss.

... und bei der Gelegenheit sollte die Richter auch gleich über die Gesetzgebung urteilen, die eine "Menschenhaltung a la Tönnies" möglich gemacht haben .... TS

14:23 | Die Leseratte
Anstelle von Laschet wäre ich da vorsichtig! Solange Tönnies sich an die geltenden Gesetze gehalten hat, kann man ihm nichts anhängen. Aber wenn sich irgendwann rausstellen sollte, dass die Leute bei Tönnies NICHT an Covid erkrankt waren, sondern dass der Test auf Schnipsel harmloser Corona-Viren reagiert hat, die in derartigen Betrieben über das Fleisch eingetragen werden, wer haftet dann? Und zwar nicht nur für den unnötigen den Lockdown, sondern auch für den Schaden, den Tönnies durch die Schließung davongetragen hat?

25.06.2020

10:13 | ano: Jurist stellt klar: Linksextreme Hetze ist Kunst und in der BRD nicht strafbar!

Wer hätte das gedacht: Eine Anzeige gegen die „taz“-Autorin Hengameh Yaghoobifarah wegen einer umstrittenen Kolumne hätte aus Sicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Strafrecht beim Deutschen Anwaltverein, Dirk Lammer, wenig Aussicht auf Erfolg. „Der Text ist erkennbar eine Satire. Und auch die Aussage, Polizisten könnten auf die Mülldeponie, ist als Satire zu sehen“, sagte Lammer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

M
Kunst, Satire, Meinungsfreiheit. Diese Deckmäntel erlauben in Deutschland mittlerweile Dinge, die in den 90ern noch jeden Richter zu einem eindeutigen Urteil hätten finden lassen.

14:23 | Leser-Kommentar zu M
Stand in der taz am 25. September 2017.
Also: Moslems auf Müllhalden sind Hetze, Polizisten auf Müllhalden Satire. Liegt das nun daran, dass Polizisten weniger wert sind als Moslems? Was aber ist mit den Polizisten, die Moslems sind? Oder hat es damit zu tun, dass der Linke immer nur einen Witz macht, während der Rechte per se hetzt? Woran erkennt man nun, was Satire ist und was Hetze?
Ich würde es so formulieren: Dass es so etwas wie Hengameh Yaghoobifarah überhaupt gibt – ein Geschöpf, das eine Calvin-Klein-Unterwäschemodelkarriere in den Wind schlug (Ersatz war zur Hand), um zunächst eine Bachelor-Arbeit "über die Farbe Pink im feministischen Diskurs" (Schrottsammelstelle) und sodann taz-Kolumnen über Fifty shades of garbage zu schreiben –, ist bereits unüberbietbare Satire. Folglich fällt auch alles, was sie ausstößt, in dieses Genre. Auch wenn sie selber gar nicht weiß, dass es Satire ist, weil sie nicht weiß, was das ist: Satire. Von ihrer ausschließlichen Satireexistenz hat sie ja auch keine Ahnung.


06:33
 | SPON:  US-Justiz erweitert Anklage gegen Julian Assange

Wegen der Coronakrise wurde Julian Assanges Auslieferungsprozess auf September verschoben. Die US-Strafbehörden nutzen die Zeit offenbar, um die Anklage weiter auszuführen. In den USA ist eine neue Anklage gegen WikiLeaks-Gründers Julian Assange erlassen worden. Wie das Justizministerium in Washington mitteilte, werde von einer breiteren Verschwörung beim Ausspionieren von Computern als bislang ausgegangen.

Untersuchungshaft 100 Jahre und dann gibt es einen Freispruch .... so funktioniert Justiz. TS

22.06.2020

06:39 | FAZ:  Wahlrecht ab 16 könnte Wahlkampfthema werden

Soll jemand, der noch nicht volljährig ist, den Bundestag mitwählen dürfen? Die Justizministerin von der SPD sagt ja, der Unionsfraktionschef nein. So könnte das Thema im nächsten Wahlprogramm landen. undesjustizministerin Christine Lambrecht hat sich für ein Wahlrecht ab 16 Jahren ausgesprochen. „Sehr viele junge Leute setzen sich heute intensiver mit der Frage auseinander, wie ihre Zukunft gestaltet werden soll, und sie wägen ab, wem sie vertrauen wollen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“,

Zuerst verblöden sie die Jugend, dann verängstigen sie die Jugend .... und dann lassen sie sie wählen. System gerettet. TS

10:40 | M
Solange es nur ein Wahlkampfthema ist und bleibt, ist es mir egal. Da ich für meinen befreundeten Nachbarn gelegentlich einen seiner Schulbus fahre, kann ich Ihnen ganz sicher bestätigen, dass die notwendige Reife hierfür nur ganz ganz selten erreicht sein dürfte. Selbst bei Abiturienten ist das eher die Ausnahme. Da wir eh bald fertig haben, sollens ruhig mal machen. Kinder an die Macht - oder so...
https://www.youtube.com/watch?v=uiqWrSAFvow 

10:59 | Leser-Kommentare
(1) Nachdem der SPD Politiker Heil gefordert hatte dass Tönnies mit dem Privatvermögen haften soll weil er gegen Gesetz verstoßen hat, möchte ich folgende Frage stellen:
Kann die Immunität verantwortlicher Politiker, welche nachweislich, wissentlich bzw. vorsätzlich Gesetze missachtet haben - insbesondere gegen das Grundgesetz verstießen, aufheben und sie mit ihrem Privatvermögen für wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Schaden haftbar machen? Können Politikergegen Gesetz verstoßen wie sie wollen ohne für Schaden privat haften zu müssen?

(2) Schöne neue Welt. Jugendliche von 16 Jahren an sollen jetzt also auch den Bundestag wählen dürfen. So weit, so gut, könte man denken. Aber was ist eigentlich mit der Geschäftsfähigkeit?
Sind Jugendliche dann nun auch unbeschränkt geschäftsfähig? Haften dann Jugendliche ab sofort auch für ihr Tun in Gänze und unter voller Härte des Gesetzes? Werden nun auch Jugendarrest und ähnliche "Jugendvergünstigungen und Strafrabatte" abgeschafft? Und gilt das dann nun auch für Goldstücke, die ja zu Hauf noch "Minderjährig", oft sogar bis knapp unter Dreißig, (s. Amthor- ein junger Bursche), sind??
Fragen über Fragen!

(3) Maiglöckli: bitte grenzen sie diese Rubrik ein auf A, CH, etc. und lassen sie die brd raus. Hier gilt nämlich das Recht der Besatzer, der Rest ist Willkür der Verwaltung.

21.06.2020

12:32 | ET:   Alle Parteien im Bundestag gegen AfD-Antrag: Ein Verbot der Antifa in Deutschland in Erwägung ziehen

Mit unterschiedlichen Begründungen, aber geschlossen stimmten Vertreter der übrigen Parteien am Freitag im Bundestag gegen den AfD-Antrag, ein Verbot der „Antifa“ zu prüfen. Unterdessen warnen Verfassungsschützer vor weiterer Enthemmung der linksextremen Gewaltszene.

Nach meinem Wissenstand .... wäre für die Bürger, die gegen die Antifa sind .... genug Platz vor dem Bundeskanzleramt .... um den Unmut in freier Luft und mit gebührenden Abstand ... zum Bundeskanzleramt .... zum Ausdruck zu bringen. Dies würde zumindest aufzeigen, dass diese "linksgerührte" Regierung nicht alles kommentarlos machen kann.  TS

19.06.2020

18:10 | dw: "Nur dumme Politiker wollen Cannabis verbieten"

Andreas Müller, Deutschlands wohl ungewöhnlichstem Jugendrichter klingt wie Udo Lindenberg, schreibt Bücher und urteilt hart aber fair, wie er selber sagt. Er setzt sich fürs Kiffen ein und wurde wegen seiner harten Urteilen gegen junge Neonazis und ungewöhnlichen Methoden im Gerichtssaal bekannt.

Dumm? Oder Politiker, die am Pharma-Lobby-Infusionstropf hängen? TB

17.06.2020

12:54 | FAZ:  Regensburger Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit verurteilt

Mit einer Bewährungsstrafe ist der zweite Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zuende gegangen. er frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist vor dem Landgericht Regensburg in einem Fall von Bestechlichkeit zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Von weiteren Vorwürfen wurde er am Mittwoch freigesprochen.

Hätte er doch nur Aktienoptionen genommen ... dann wäre alles gut gewesen. Oder er wäre jung und dynamisch gewesen, mit einer Potter-Brille und so niedlich ......  TS

16.06.2020

10:38 | Der Bondaffe zum Supreme Court von gestern

Und nicht vergessen die Rechte von Statuen, Skulpturen, Reliefen und Standbildern zu stärken. Das gab es früher schon. Bei manchen historischen Statuen weiß man was geschehen kann: Kopf ab oder Arm ab. Manch Köpfe findet man wieder und diese erfahren eine besondere Ehrung. Wo der Körper ist, weiß man nicht. https://www.tagesspiegel.de/berlin/kanzler-der-einheit-denkmal-fuer-helmut-kohl-in-berlin-enthuellt/23617400.html.
Obwohl manche recht-gestärkte Statue recht transzendent wirkt.
https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Bildhauer-Lenk-laesst-in-Albstadt-Fischer-Roth-und-Mappus-schluepfen-169487.html.
Was allerdings die Verstatuung von Schwulen angeht, hätte ich eine Idee.
Ich traue es mir aber nicht zu schreiben.

15.06.2020

19:44 | FAZ:  Supreme Court stärkt Rechte von Schwulen und Lesben

Das Urteil betrifft etwa 8,1 Millionen Angestellte. Vor demselben Gericht ist Präsident Trump mit dem Versuch gescheitert, gegen den Widerstand Kaliforniens Einwanderer einfacher abschieben zu können. er Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat ein historisches Bürgerrechtsgesetz auf Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ausgeweitet.

Wenn dieses Urteil nicht in dieser Form ausgefallen wäre ..... hätten sie neben BLM noch die LGBT auf der Straße .... das wäre ein Massaker geworden. TS

10.06.2020

09:50 | pps: Seehofer hat gegen die Verfassung verstoßen

Horst Seehofer hat gegen die AfD eine krachende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Die obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe bescheinigen dem Innenminister, seine Pflicht zur Neutralität verletzt und unerlaubt staatliche Ressourcen verwendet zu haben, als er kritische Äußerungen, die er in einem Interview gegen die AfD gemacht hatte, zeitweise auf die Webseite des Ministeriums setzte (Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 2 S.1 GG)
Damit haben wir wieder einen Vorgang, der das Vertrauen in die Demokratie unterhöhlt. Wie gering dieses Vertrauen inzwischen ist, machten heute zahlreiche Antworten auf eine Twitter-Frage von Dr. Markus Krall deutlich. Krall hatte in die Runde gefragt, was aus der Demokratie werde, "wenn der Wahnsinn und die Hysterie von Staatsmedien angeheizt kollektiv werden" ...

06:50 | ntv:  Widerstand gegen Rassenbegriff im Grundgesetz

Niemand dürfe wegen seiner Rasse benachteiligt werden, heißt es im Grundgesetz. Das Anliegen ist redlich, die Formulierung problematisch: Das Konzept menschlicher Rassen ist längst überholt. Die Grünen fordern eine Änderung, und sie sind damit nicht allein.

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." .... was bisher gut funktioniert hat bracht man nicht ändern. Was man ändern sollte ist die gelebte Praxis der Dummheit, der Glaube ... alles und jedes fügt sich in unser Gesellschaftsmodel ein und findet darin sein Glück. Wer sich außerhalb dieses Grundsatzes stellt, aufgrund seiner religiösen Aunschauung, seiner Religung oder seiner Herkunft, darf nicht mit der selben Behandlung wie alle anderen rechnen und es muss ihm sofort geholfen werden, in sein Gesellschaftsmodel zu reisen.  Jeder Politker der die angestammten und gelebten Rechte seiner Bevölkerung missachtet .... muss sofort entfernt werden und in das Gesellschaftsmodel überstellt werden, für das er eintritt.  TS

09.06.2020

19:12 | jf: Kopfnuss für Seehofer

Rumms! Das Bundesverfassungsgericht verkündete heute einen klaren Sieg für die AfD in Karlruhe – und eine schwere juristische Kopfnuß für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)! Zum wiederholten Mal sah sich das höchste deutsche Gericht gezwungen, in einem Urteil Vertretern von Regierungsparteien haarklein zu erklären, was es bedeutet, dem Staat als Minister zu dienen.

Horstl, the lame duck! Wenn Gerichte Politikern ihnen das Verständnis für ihre Jobs erklären muss, wäre es wirkich an der Zeit, sich zu verabschieden! Mit dieser "Betriebsblindheit" scheint der Drehhofer aber sicher nicht alleine im Lande zu sein! OF

 

07.06.2020

19:08 | ntv:   Antidiskriminierungsgesetz Grüner Meilenstein "im Grunde Wahnsinn"

Wenn Schwarze einen Polizisten in Berlin wegen Rassismus anzeigen, müssen sie ihren Vorwurf künftig nicht mehr beweisen - sondern der Beamte seine Unschuld. Der Justizsenator feiert das als "Meilenstein". Doch Polizeiverbände bundesweit halten das Gesetz für gefährlich. Ende Februar ließ Berlins Justizsenator Dirk Behrendt durchblicken, was er in Teilen der Sicherheitsbehörden vermutet.

Der Kolumbianer
Wer Rot-Grün wählt, wählt die Abschaffung des Rechtsstaats. Warum tun sich Polizisten bloss diesen Job an? Die Politik fällt Ihnen regelmässig in den Rücken und bezahlt sogar Schlägertrupps, die gewaltsam gegen die Polizei vorgehen. Unser Präsident unterstützt Musiker, die Gewalt gegen Polizisten verherrlichen, andere führende PolitikerINNEN fordern mehr Staatsgelder für linksradikale Gruppen. Ich finde, diese bösen Nazi-Polizisten sollten bundesweit einfach mal eine Woche lang nicht zum Dienst erscheinen - mal schaun, was passiert.

Dieser Grüne Meilenstein ist nur der "Weitsicht" der Grünen zu verdanken, stellen wir uns vor ... wir hätten dieses Gesetz jetzt nicht so doch die Rechte der Schwarzen so wichtig sind. Jetzt können wir wieder mit dem nackten Fingerl auf die Trumpisten zeigen .... und den Gutmenschen raushängen lassen. TS

 

09:20  | pnn: Phännete wird Gefängnisse abschaffen

Marlen Blockkriegsverteidigerigerin, bevor sie in den Landtag einzog. Und sie haben für ihre Mandanten. Das heißt, dass die Vertretung der Linken am Donnerstag im Rechtsausschuss der Landtagsverwaltung: Im Rahmen einer Debatte zum Thema Resozialisierung der Coronakrise trat sie für nichts weniger als die Abschaffung der Gefängnisse ein.

Möglicherweise auch eigeninteressen behandelt? Ahnen die Verantwortungslosen unter den Politikern, dass ihr Ablaufdatum mitsamt allen gehören nahtlos? TB

09:37 | M
Ja genau ey, und die ganze Richter, - und Bullenschweine müssen auch wech. Ich fasse es nicht, also hat eine Unperson auch noch gearbeitet. Oder die beiden Examen doch erkniet? Noch ein Tipp für die Dame: Wenn du endgültig aus dem Landtag ausscheidest und du wieder arbeitest, ist es als Anwalt echte Modeerscheinung, also ganz ohne Justiz.

06.06.2020

12:25  | Kanzlei WBS:   Kein Händeschütteln im Bordell - Irre Corona Regeln

Oralsex und Händeschütteln verboten. Das sind zwei der Veränderungen, mit denen Bordellbetreiber jetzt eine Wiedereröffnung ihrer Etablissements erreichen wollen. Außerdem in diesem Video: In Essen mussten zwei Tantra-Massage-Salons aufgrund der aktuellen Corona-Situation schließen. Nun musste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren entscheiden, ob das so rechtmäßig war. Wie das Urteil lautet erfahrt ihr in diesem Video

Leser Kommentar  
Endlich juristisch geklärt! Rechtsberatung durch Anwalt für Geschlechtsverkehr. Nun ist das Gott sei Dank geklärt!

Da die Redaktion keine Kenntnis zu diesen Themen hat .... haben wir es für die nächste Redaktionssitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werden vertiefend auf diese Thematik eingehen und einen Betriebsausflug planen .... der Erste zahlt. Ob wir unseren Rechtsbeistand bei dieser Studie anrufen werden ... konnte noch nicht geklärt werden. Warum OF jetzt rot im Gesicht wird ... kann ich auch nicht verstehen. TS

30.05.2020

13:12 | ET: Neue Verfassungsrichterin relativierte Schüsse an der Mauer und demonstriert mit der Antifa

Die Empörung über die Wahl der umstrittenen Linken-Politikerin Barbara Borchardt zur mecklenburg-vorpommerischen Landesverfassungsrichterin ist enorm. Die Mitbegründerin der linksradikalen "Antikapitalistischen Linken" wurde mit den Stimmen der CDU gewählt. Barbara Borchardt soll künftig als Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern darüber wachen, dass Landesgesetze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen.

Kaum zu glauben, welch Geistes Kinder in solche Positionen gehoben werden und die CDU zeigt wieder mehr und mehr ihr wahres Gesicht! Jeder darf seine politische Meinung vertreten, aber für diesen Job ist diese Haltung ein NO-GO. OF

 

12:15 | ET: Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: Krisenmanagement der Bundesregierung muss von Gerichten geprüft werden

Ex-Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier fordert eine Aufarbeitung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Solche Entscheidungen dürften künftig nicht von der Kanzlerin, sondern müssten in den Parlamenten beschlossen werden, so der Verfassungsrechtler in einem Podcast von Gabor Steingart.

Natürlich gehen wir von b.com auch davon aus, dass diese Aktionen allesamt ein gerichtliches Nachspiel haben werden. Allerdings gabs auch davor schon viele Aktionen (siehe Videos, Interviews und Vorträge) in den 10er-Jahren, die aufgearbeitet werden müssen! Und zwar nicht nur auf VfGH-Ebene sondern auch in Den Haag! TB

27.05.2020

13:52 | Leser-Zuschrift "Berliner Verwaltungsgericht: Kohl-Aktenbleiben geschlossen"

heute war der Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht wegen der Kohl-Akten, die seine Witwe in ihrem Keller in Oggersheim gebunkert hat.
Die Verhandlung schien gut für uns zu verlaufen, nicht zuletzt auch, weil das Kanzleramt eine junge Frau aus der Rechtsabteilung geschickt hatte, die meinte, sie sei erst seit kurzer Zeit im Kanzleramt und die auch die Frage des Gerichts nicht beantworten konnte, ob das Kanzleramt jemals einen Versuch unternommen hat, ihre Akten, die bei Dritten (Parteistiftungen oder Witwen) lagern, wieder zurückzubekommen. Es war ja nach dem Urteil des Verfassungsgerichts klar, dass diese Akten weiterhin Eigentum des Kanzleramts seien. Nein, so die Dame vom BKAmt, in keinem Fall seien diese abhanden gekommenen Akten jemals zurückgefordert worden. Das ist seit 3 Jahren der Verhandlungsgegenstand, und war so dreist, dass wir alle dachten, dass das Gericht dies nicht durchgehen lassen würde.

Die Vorsitzende Richterin Xalter, die auf sympathisch machte, diskutierte dann noch den Gleichheitsgrundsatz von § 3 Grundgesetz – also warum darf Frau Kohl-Richter amtliche Dokumente besitzen und a
ndere Bürger haben keinen Zugang zu diesen Unterlagen und wies auf das Bundesarchivgesetz BArchG hin, dass eine Wiederbeschaffungspflicht nicht festgeschrieben hat. Letzteres ist richtig. Wenn Ihr Euch erinnert, wurde nach dem Karlsruher Urteil das BArchG novelliert; als Sachverständiger in die Anhörung im Bundestag war dazu der Archivar der Konrad-Adenauer-Stiftung geladen, der klar stellte, dass er für ALLE Parteien spreche, also auch für die Linke, die Grünen und die FDP, die ihm das Mandat übertragen hätten. Er meinte, er sei für eine weitere Aufbewahrung dieser Akten in den privaten Parteiarchiven. Und so hat dann der Gesetzgeber eben nicht diese Wiederbeschaffungspflicht in das neue BArchG geschrieben. Mit anderen Worten: ALLE Parteien – deren Politiker gut von der Politik leben – sind sich einig, wenn es um die Beschränkung der Informationsfreiheit und der Transparenz geht. Eine Mischpoke gegen Historiker, Journalisten und Bürger.

Das Urteil wurde noch am Nachmittag verkündet, das Protokoll liegt mir noch nicht vor. Danach wurde meine Klage vollumfänglich abgewiesen. Gründe: Der Gleichheitsgrundsatz greife nicht, weil das Kanzleramt grundsätzlich von niemandem die abhanden gekommenen Akten zurückfordert. Weil die Politik die Wiederbeschaffungspflicht nicht in das Gesetz aufgenommen hat, sei es eben auch nicht im neuen BArchG vorgeschrieben, und auch der Zugang zu den Findmitteln (also Inhaltsverzeichnis) wurde abgewiesen, so dass es einem Forscher gar nicht möglich ist, die genaue Akte mit Aktenzeichen zu benennen, die man haben will. Damit ist nun klar, dass es im Ermessen des Kanzleramtes – und jeder anderen Behörde steht – was es an das Bundesarchiv abgeben will und was nicht. Der Anspruch des Bundesarchives – dass ihm die Akten nach Erfüllung ihres Zwecks übergeben werden müssen - wurde ausdrücklich verneint.

Wir sind also alle entrechtet. Wir haben kein Recht darauf, diese Akten – alle älter als 30 Jahre – einzusehen, und uns allen wird der Rechtsweg genommen, um z.b. die Offenlegung noch geheimer Akten zu beantragen oder den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts um ein In-Camara-Verfahren zu bitten. Kein Rechtsweg, kein Rechtsstaat.

Ich hatte mich an das Gericht gewandt, um einen illegalen Zustand – die Privatisierung amtlicher Akten - zu beenden. Das Gericht hat diesen illegalen Zustand zementiert. Klar ist mir damit eines: wenn Journalisten Akten – auch Originalakten – aus dem Kanzleramt zugespielt bekommen, darf man die nicht von uns zurückfordern – sonst wäre ja der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

14:32 | Leser-Kommentar
Es sollte jedem klar sein dass Schland kein Rechtsstaat ist sondern eine Parteiendiktatur. Gesetze, wie sie im Grundgesetz stehen, dienen womöglich seit der Wiedervereinigung nur dem Schein sind aber auslegbar oder gar durch exogene Ereignisse auf unbestimmte Zeit aussetzbar.
Für solch einen Staat würde ich die Hand nicht ins Feuer legen, dass alles rechtens zu geht. Da kann man eine Bananenrepublik schon besser einschätzen.

12:54 | FAZ:  Verfassungsbeschwerde wegen griechischer Anleihen abgewiesen

Die Umschuldung griechischer Staatsanleihen 2012 unterliegt nicht der deutschen Gerichtsbarkeit. Mit der Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde haben die Karlsruher Richter unter eine Klage einen Schlussstrich gezogen. as Bundesverfassungsgericht wird sich nicht damit befassen, ob die Abweisung einer Klage gegen Griechenland auf Schadenersatz wegen der Umschuldung griechischer Staatsanleihen im Februar 2012 verfassungswidrig ist.

25.05.2020

18:36 | Leser-Zuschrift "Gottesdienst ohne Schutzmasken"

Hallo Hr. Bachheimer & Team, der Wahnsinn in Tüten läuft jetzt in Frankfurt am Main ab. Sie waren nicht nur im Gottesdienst, sondern haben auch noch gesungen (was ja nicht nur der Seele gut tut) und trugen keine Masken. Deshalb sind jetzt die christlichen Baptisten schuld an der erneuten Verbreitung des Virus. Geht’s noch??? Unabhängig vom Glauben: geht singend spazieren!!! Am besten mit dem Lied des weinenden Michels. Siehe Rubrik: Freude am Schönen auf dieser genialen Seite.
Spende wurde vor ein paar Tagen auf den Weg gebracht.
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/ueber-100-covid-19-infektionen-gottesdienst-besucher-sangen-und-trugen-keine-schutzmasken,corona-ausbruch-baptisten-reaktion-gemeinde-100.html 

Herzlichen Dank für die Spende! TB

24.05.2020

10:23 | pips: REPORTAGE - "Grundrechte sind Schutz und Kompass"

10:22 | Leser-Kommentar zur "Verhältnismässigkeit von Massnahmen" von gestern

Guten Morgen liebes Bachheimer-Team, hier die entsprechende Entscheidung des Bundesgesetzhofes von 1955, das bis heute so gilt:
Übermassverbot und Zurückhaltungspflicht der Behörden
Zitat aus BGH vom 27.10.1955, NJW 1956 Seite 57:
„Für die öffentlichen Behörden besteht nach rechtlichen Grundsätzen ganz allgemein die Verpflichtung, Eingriffe von hoher Hand in die Rechtssphäre von Privatpersonen in den Grenzen des unumgänglich Notwendigen zu halten, Diese Pflicht gebietet es den Behörden nicht nur, den Eingriff selbst von vornherein auf das unbedingt notwendige zu beschränken, sondern es obliegt den Behörden darüber hinaus, im Rahmen des zumutbaren das Ihrige zu tun, um dem einzelnen Betroffenen die Wahrung seiner Rechte zu ermöglichen und zu erleichtern und dazu beizutragen, die nachteiligen Folgen des Eingriffs für den Betroffenen herabzumindern".

 

23.05.2020

16:02 | ifrs: Die Corona-Maßnahmen müssen auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden

Es gibt in einer Epidemie mehrere Möglichkeiten die Gefahr einzudämmen
1. Die Möglichkeit, Gefahrengruppen zu isolieren und zu überwachen und massenweise zu impfen, falls wir es mit einem unveränderlichen Virus zu tun haben
2. Die Möglichkeit, eine gefährdete Bevölkerungsgruppe besonders zu stärken.
Die 2. Möglichkeit kostet weniger und bringt die Menschen nicht in die Situation einer Abhängigkeit durch unzuverlässige oft gesundheitsschädliche Impfmaßnahmen und vermeidet grundrechtverletzende Dauer-Überwachungsmaßnahmen.

b.com-Bildungsservice - bgb: Verhältnismäßigkeitsprinzip/Übermaßverbot
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter allgemeiner Grundsatz des öffentlichen Rechts, dem alle staatlichen Eingriffe in Rechte des Einzelnen genügen müssen. Das V. setzt sich aus den Geboten der Eignung (der Maßnahme, des Eingriffs), Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit i. e. S. zusammen. Staatliche Eingriffe müssen geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen oder zu fördern; der Eingriff ist nur erforderlich, wenn kein milderes, den Betroffenen oder Dritte weniger belastendes Mittel zur Verfügung steht, das den Zweck ebenso gut zu fördern vermag; ein geeigneter und erforderlicher Eingriff darf dennoch nicht vorgenommen werden, wenn der damit verbundene Schaden in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Zweck steht. Das V. setzt dem Handeln aller öffentlicher Gewalt, auch der Gesetzgebung, Grenzen.

17:23 | Der Bondaffe
Jetzt braucht es bloß noch ein zweites, gefährliches Virus mit pandemischen Auswirkungen und schon löst dieses Virus alle politischen Systeme plus das Geldsystem auf. Man sieht wieder, die moderne Menschheit mit allem Drum und Dran ist einem oder zwei lächerlichen Viren nicht gewachsen. Und die Religionen? Lösen sich wohl auch von ganz alleine auf.

22.05.2020

15:26 | tagesspiegel: Warum Stephan Harbarth problematisch ist

Ob Harbarth das Urteil dann so selbstbewusst verteidigen wird wie sein Vorgänger, ist ungewiss. Er ist Fleisch vom Fleisch der Union, saß ab 2009 im Parlament und hat mit gewissen Vorbelastungen zu kämpfen, die Richtern mit akademischem und parteifernem Vorleben wie dem Voßkuhles fremd sind.

... und trotzdem hat Voßkuhle - trotz parteifernem Vorleben - dem Land genug angetan!
Und so Parteifremd war er gar nicht. Seine Blitzkarriere ganz nach oben musste politische Hintergründe haben! TB

17:35 | Leser-Kommentar
Vosskuhle und Schäuble hatten doch an der Uni Freiburg einen Posten. Das war Jahre her dass ich dass ich das Mal rechergiere und noch die Fotos fand und die Bezeichnung des Postens. Vosskuhle kam bevor er Richter im BVG wurde an der Uni sehr schnell hoch habe ich damals auf anderen Seiten gelesen. Vielleicht findet noch jemand auf der Seite der Uni Freiburg die Bilder von Schäuble und Vosskuhle. Die Seite hat sich seitdem geändert.

19:46 | Leser-Kommentar
Den Leserkommentar von 17:35 kann ich bestätigen.
Ich habe mir vor mehreren Jahren auf der homepage der Uni Freiburg auch ´mal recherchiert. Neben Schäuble & Voßkuhle ist damals auch der Manuel Boroso auf der homepage aufgetaucht mit irgendeiner Kuratoriums-Funktion (ich weiß aber nicht mehr welche). Die Uni Freiburg ist ja als links verstrahlt berüchtigt. Kein Wunder daß sich dort die EU-Sumpfblüten angereichert haben.


17:13 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko beantwortet die - für ihn interessante - Leseranfrage vom 21.05.2020 zum Circulus vitiosus:

Bei der Covid19-Lockerungsverordnung (COVID-19-LV) bleibt einiges im Unklaren, wie so viel bei den unbeholfenen Covd19-Maßnahmen der Bundesregierung. Die Auslegung des Begriffs "öffentlich" für die Abgrenzung des örtlichen Anwendungsbereichs der betreffenden Verordnungsbestimmungen wird im Zweifel nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu erfolgen haben. Demnach bedeutet "öffentlich" so viel wie "im Eigentum des Staates oder einer staatlichen Institution stehend und für die Allgemeinheit (für jede Person unter gleichen Voraussetzungen) zugänglich und benützbar". (Dies im Unterschied zu Privateigentum ohne eine Widmung zur Allgemeinnutzung, wozu auch Betriebsgrundsücke zu zählen sind, weil deren Kundenbereiche nur für Unternehmenskunden bestimmt sind.)

Daher wird man bei den von Ihnen angeführten Plenarsälen gesetzgebender Körperschaften zu differenzieren haben.
Für die Zuschauertribüne wird daher der von Ihnen zitierte § 1 Abs. 2 der Verordnung anzuwenden sein:
"(2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen."
(§ 1 Abs. 1 COVID-19-LV gilt nur für öffentliche Orte im Freien)

Für das Plenum werden wohl die Absätze 1 bis 3 des § 3 der COVID-19-LV gelten:
"(1) Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

(2) Die Verpflichtung zum Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung in Bereichen, wo dies nicht ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften verpflichtend erforderlich ist, ist nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig.

(3) Kann auf Grund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Personen nicht eingehalten werden, ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren."

Beim Verdacht auf Verstöße gegen diese Verordnung sollte umgehend zur Klärung Anzeige bei der zuständigen Behörde (BH, Magistrat) erstattet werden.

Das ist auch von besonderer Bedeutung, weil der Inhalt vieler Covid19-Sondergesetze möglicherweise auf eine erhöhte Zahl an Covid19-Infektionen bei Abgeordneten zurückzuführen ist, also auf enen Circulus vitiosus. Umso mehr ist letztlich das Einschreiten der Verwaltungsgerichte erforderlich.

Das könnte im Übrigen auch die Erklärung dafür sein, daß die Covid19-Krise erst begonnen hat, als die Bundesregierung ihr ein Ende bereiten wollte.
(frei nach Karl Kraus)

21.05.2020

09:40 | Leser-Anfrage an den Hausjuristen

Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen?

Österreich: 197. Verordnung COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html

(1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
(2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
(3) ... für Frage nicht massgeblich

Frage an den geschätzen Hausjuristen: Ist das Parlament, sind die Landtage bzw. was sind öffentliche Orte in geschlossenen Räumen? Dort dürfte sich niemand ohne Maske aufhalten. Auch nicht an Rednerpulten. Müßte man über Video von anderem Raum einspielen! Aber wäre das nicht auch schon wieder ein Ort wie Fragestellung?
Danke für Ihre Bemühungen.

20.05.2020

09:06 | ET: Verfassungsrichterin Mitglied in beobachteter linker Vereinigung – CSU-Generalsekretär schockiert

Die Linke-Politikerin Barbara Borchardt ist Mitglied der Antikapitalistischen Linken. Die Vereinigung taucht im Bundesverfassungsschutzbericht auf. Jetzt wurde Borchardt zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. CSU-Generalsekretär Blume ist schockiert.

Keine Verfassung - aber Verfassungsgerichtshof,
Linkes Mitglied einer vom Verfassungsschutz beobachteter Organisation sorgt für die Einhaltung der Verfassung,
Tägliche Warnung vor der Gefahr von rechts.
Kann man nicht erfinden! TB

19.05.2020

15:38 | welt: Bundesverfassungsgericht kippt Regelungen zu BND-Abhörpraxis

Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.

Wer hätte das gedacht, dass der BVG wieder einmal sympathisch werden könnte. Waren doch die Urteile der letzten 5-10 Jahre immer gegen Volk, so scheint er jetzt wieder sehr viel gutzumachen! Ein Bravo aus Wien nach Karlsruhe und weitermachen! TB

tom-cat
Frau Merkel mal wieder bei grundgesetzwidrigem Handeln ertappt?

16:20 | Maiglöckli
das BVG - ohne Exekutive ein zahnloser Tiger, s. Verstoß gegen das GG, Dublin-Abkommen, Beteiligung/Billigung der EZB-Anleihekäufe durch den Reichstag, jetzt Massenüberwachung. Was droht wenn die Cheffin das Urteil ignoriert? NIX! Heil Merkelismus, heil Mutti, heil TINA.

17:13 | M
Gemach, gemach, eines nach dem anderen. Bis 2021 ist noch viel Zeit und dann wird zunächst dem Abhilfebeschluß widersprochen, ein weiterer Ausschuß bemüht, das Gericht angerufen und dann schaun mer erstmal. Ich persönlich feiere dahin gehend erstmal genau nichts. Yes, whe scan...

18.05.2020

09:06 | unbestechlichen: George Soros wirft BVerfG Spaltung Europas vor

Der Milliardär mischt sich in deutsche Angelegenheiten ein. Soros kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu EZB-Anleihen. »Dieses Urteil ist eine politische Bombe, die die ganze EU zerfetzen könnte,« erklärte Soros in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen.

Ein Funktionsloser gibt seine Privatinteressen kund und legt sich mit einem Verfassungsgericht an! Wäre eigentlich unerheblich - leider nicht bei diesem Mann.
Die Verfolgung seiner Interessen betreffen leider uns alle! Verbunden mit der Aussage Merkels, dass dieses Urteil "heilbar" sprich rückgängig zu machen wäre, sollte uns das Fürchten lehren. Merkel und Soros arbeiten am Wege in die Verfassungslosigkeit Deutschlands und somit gegen die Interessen der Deutschen! TB

12:27 | Maiglöckli
werte Bachheimer, ich hielte es für besser, diese Rubrik zu streichen. Sie ist einfach nur noch frustrierend und sowieso nicht vorhanden. 1. gibt es für die brd keine Verfassung, lediglich ein alliiertes GG, 2. DE ist schon lange tot, es gibt nur mehr ein alliertes Protektorat mit der Bez. brd., und 3. Deutsche gibt es auch nicht, denn die Staatsangehörigkeit laut amtlichem Papier (sog. Personalausweis) des alliierten Protektorats brd handelt es sich um deutsches Personal.
Ergo ist die Rubrik überflüssig.

Denkens nicht so germanozentrisch. Es gibt andere Länder mit ordnungsgemässen Verfassungen und Rechtssystemen! TB

14:30 | EIn sehr treffender Kommentar, lieber Thomas. Bis 1990, vielleicht sogar bis zum Lisabonner Vertrag, war die BRD eine positive Erscheinung, ein vorbildlicher Verfassungs- und Rechtsstaat in spe, könnte man meinen. Der wichtigste Effekt der Merkek Kanzlerschaft ist es gewesen, das Alles ins Gegenteil zu verkehren und die BRD in etwas zu verwandeln, das sich mehr und mehr über negative Eigenschaften definiert - sprich über das, was sie nicht hat.  Die BRD hat kein Staatsvolk mehr, keine Verfassung, wird, momentan zumindest, von einzelnen (deutschen!) Gerichten bescheinigt, kein funktionierender Rechtsstaat zu sein (wenn ich mich recht erinnere, hat der amtierende Innenminister vor ein paar Jahren die BRD als Unrechtsstaat bezeichnet), hat keine rechtmäßige Wahlordnung und keine Instrumente der direkten Demokratie. Wenn ich in dieser Auflistung etwas Falsches schreibe, lass ich mich von den Lesern gerne eines Besseres belehren.

Zunehmend hat man den Eindruck, dass die Grenzen der BRD ein negativ gepoltes schwarzes Loch im Herzen Europas definieren. Ein Verfassungsloch, das eine destabilisierende Sogwirkung auf die Nachbar- und Partnerländer hat. Die daraus resultierende Instabilität zwischen Peripherie und Zentrum kann nicht von langer Dauer sein. Bald kommt der Moment, so oder so, wo es heißen muss: RIen ne va plus.

Das sind drastische Worte, sie sind aber nicht böse gemeint. Es gibt weniges, was ich mir mehr wünsche als einen verantwortungsbewußten, souveränen deutschen Rechtsstaat, der einerseits stolz auf seine Kultur ist und andererseits mit wachem Auge jede Wendung hin zum Totalitärismus abwehrt.

Es ist Zeit, dass die deutsche Gesellschaft die Kraft findet, die Werte, die die alte BRD beflügelte, wiederzubeleben und sie verfassungsrechtlich abzusichern. Es geht hierbei nicht nur um Deutschland und gewiß nicht um pro-deutschen Chauvinismus. Ganz Europa, UK inkludiert, braucht einen, in jedem Sinne, souveränen deutschen Staat.

Die Idee von Schäuble, dass wenn alle Staaten ihre Souveränität verlieren, der deutschen Sonderweg keine Relevanz mehr haben wird, ist spätestens mit Brexit ad absurdum geführt worden. Europa braucht ein neues Rechtsfundament, eines, dass auf der EInsicht basiert, dass alle Nationalstaaten ein Recht auf Souveränität besitzen. Die verfassungsrechtliche Unsicherheit und Instabilität im Herzen Europas muss ein Ende haben. Nur so können wir ein Europa haben, in der alle Europäer in Freiheit und Wohlstand leben können. Die politischen Strategien, die momentan den Weg weisen, führen ins Verderben. Das wird von Jahr zu Jahr klarer. JJ

16:17 | Leser Kommentar zum Kommentar von 14:30
Nein, mit den Deutschen ist kein Staat mehr zu machen. Schon gar nicht mit den aktuellen Politikern des Einheitsregimes. Der deutsche Bürger ist zu systemtreu und naiv, nicht fähig Verantwortung für sich selbst aber noch weniger für seine Nachbarn zu übernehmen. Deutschland tendiert von seiner Führung her immer zum direkten oder indirekten Totalitarismus. Das zeigen die Wahlen und das zeigt die Vergangenheit seit Anfang des 20. Jahrhunderts in welcher Deutschland immer wieder unter fanatischer Fahnenführung seiner Bürger in Diktaturen abglitt . Mit Hurrraaa in den I. Weltkrieg, mit Hurraaa in den II. Weltkrieg, mit Hurraaa in die DDR-Diktatur und mit Hurraaa wieder den Sozialismus. Nein, die Gefahr daß aufgrund dieser manipulierten Gesellschaft wieder Unheil ausgeht, ob gegen die eigene Bevölkerung oder gegen andere Staaten ist gross. Ich wäre für eine Aufteilung des Territoriums der BRD auf seine Nachbarländer und damit die Auflösung des Firmenkonstruktes BRD und die fristlose Kündigung seiner Geschäftsführern und Angestellten sowie einen Justizprozess gegen die Gesetzesbrecher und Trittbrettfahrer aus der Zeit der Merkeljunta. Der Bürger bekommt endlich eine Staatsbürgerschaft des Staates dem das ehem. BRD-Staatsgebiet zugewiesen wird. Wer als Tagträumer nicht fähig sind Demokratie zu wahren und zu verteidigen verdient keinen eigenen Staat.

16:45 | Leser Kommentar zum Kommentar von 16:17
Wahre Demokratie ist in einem Staat ja gar nicht möglich! Von einem Staat in einen anderen ist also auch keine Lösung. Die Lösung wäre es, einen Rahmen zu schaffen, in dem echte Demokratie, nämlich die für sich selbst entscheidende Dorfgemeinschaft, wieder möglich ist.

17.05.2020

10:39 | PPS: REPORTAGE – Jüngste Mahnwache für das Grundgesetz

In Stuttgart fand am Samstag die jüngste Demonstration gegen einschneidende Corona-Maßnahmen und für das Grundgesetz statt. Die Stadt hatte lediglich 5.000 Teilnehmer zugelassen. Eine Beschwerde der Veranstalter, die kommunalen Auflagen für den Protest auf dem Cannstatter Wasen zu kippen, scheiterte vor den Verwaltungsgerichten.

16.05.2020

12:28 | cdu/csu: Flaggenverbrennung wird strafbar

"Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich in 2. und 3. Lesung den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole beschließen. Hierzu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:
„Mit unserem Änderungsantrag stellen wir beispielsweise das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge auf Demonstrationen unter Strafe. Derartige Handlungen, mit denen das Existenzrecht Israels in Abrede gestellt werden soll, sind unerträglich und stören den öffentlichen Frieden. Mit diesem Gesetz wird die Verbreitung von Hass weiter bekämpft. Damit setzen wir ein wichtiges Anliegen der Union um.“"

Und das "in die Eckebefördern" der Fahne bleibt weiterhin straffrei? TB

Der Einsender fragt sich
Jetzt haben wir schon wieder einen neuen "EU"-Mitgliedsstaat ?

08:13 | faz: Das Urteil war zwingend“ unbedingt lesen

Ich habe natürlich mit Kritik gerechnet. Was mich erstaunt, ist die Einseitigkeit und der eifernde Ton, der hier von manchen angeschlagen wird. Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht.

Schön, zu erkennen, dass es noch Juristen sind, die bei Trost sind, die schon innerlich gekocht haben und dementsprechend "haaas" waren.
Dass der Verfassungsgerichtshof - zumindest in der Person Hubers - die monetäre Staatsfinanzierung anprangert ist neu und ein Lichtblick. Heißt das doch nichts anderes, als das es jetzt Schluß mit Geldtricks und finanzieller Repression sein müsste! TB

15:42 | Leser-Kommentar
Die große Frage, wie lange Huber im Amt bleiben darf. Merkel hat sicher einen Weg, ihn wieder zu entfernen. Sie entscheidet, was gesagt und gemacht wird, von Gewaltenteilung hat sie scheinbar noch nie etwas gehört bzw. sie ignoriert sie einfach. Das Grundgesetz des Landes gilt für sie nicht mehr, sie macht ihre eigenen Regelungen. Ist das Diktatur?

15.05.2020

20:11 | ET:  Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Reisebeschränkungen

Seit Mitte März gelten in Deutschland Reisebeschränkungen. Das Innenministerium begründet sein Vorgehen mit dem Schutz der Bevölkerung. Dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist das zu pauschal.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Mitte März verhängten Ausreisebeschränkungen für Deutsche. Wie die „Legal Tribune Online“ berichtet, bestehen laut juristischem Gutachten „rechtliche und tatsächliche Bedenken“, dass sich Ausreiseverbote tatsächlich mit der bestehenden Gesetzeslage vereinbaren lassen.

Leseratte
Und der nächste Schlag: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Reisebeschränkungen in Deutschland! Die Begründung, das Gesundheitssystem schützen zu wollen, sei zu pauschal. Von ausreisenden oder wiedereinreisenden Personen ginge keine unmittelbare Gefahr für das Gesundheitssystem aus.

... findet in Deutschland ein Juristenputsch statt oder urteilen die Richter nur über das Augenscheinliche?  TS

12:16 | focus: Verfassungsrichter legt nach: „EZB soll sich nicht als Master of the Universe sehen“

Verfassungsrichter Peter Michael Huber warnt vor einer Missinterpretation des Karlsruher Urteils zu Anleihekäufen durch die EZB: Dies sei eine „geradezu homöopathische“ Botschaft an die EU. Gleichwohl kritisiert er Kommissionspräsidentin von der Leyen und stellt klar: EU-Recht gilt nicht immer und uneingeschränkt.

Eine derartige Wortwahl ist für Höchstrichter mehr als ungewöhnlich und zeigt, dass das Bundesverfassungsgerichtshof bereit ist, seinem Urteil auch öffentlich Nachdruck zu verleihen, weil die EU-Eliten nicht bereit waren, die ursprünglich zurückhaltend formulierte, wenn auch klare Positionierung unter Wahrung aller Gesichter zur Kenntnis zu nehmen. Und die unverblümte Zurechtweisung eines Politikers - „Der Satz der Kommissionspräsidentin von der Leyen, das Europarecht gelte immer und ohne jede Einschränkung, ist, so gesehen, falsch“ - in der Öffentlichkeit ist mehr als eine schallende Ohrfeige. AÖ

 

13.05.2020

19:24 | welt: Voßkuhle sieht „liberale Elite“ mitverantwortlich für Populismus

Andreas Voßkuhle, der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, nennt die „liberale Elite“ mitverantwortlich für den Aufstieg des Populismus.

Der Mann ist seit 4 Tagen in Pesion! Ob ihm das erst jetzt eingefallen ist oder ob er "nur" geschwiegen hat? TB

tom-cat
An seine Worte wird man ihn noch häufig erinnern.

16:35 | MMN:  Brisante Studie der Regierung: Kommt die Vermögensabgabe?

Anfang April wurde eine Studie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellt. Titel: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“. Vermögensabgabe und Lastenausgleich noch 2020? 

Nunmehr geht es ans zahlen ... und da kennt die Regierung, im Gegensatz zum Verteilen an die begünstigten Kreise, keine Gnade ... Vermögensraub und Belastung. TS

Leseratte:
Der einzige Grund, den man gegen eine kommende Vermögensabgabe einwenden kann, ist angeblich der Anlass. Bisher kam das immer nach einem Krieg mit erheblichen Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Industrie. Diesmal muss es keinen "Wiederaufbau" geben und die "Schäden" sind zudem selbstverschuldet - von der Regierung! Ach ja, eine - nennen wir sie EU-Komponente - gibt es auch noch: Die Verschuldung in Deutschland ist im Vergleich zu den Nachbarländern so gering, dass eine (Teil-)enteignung der Bürger unverhältnismäßig wäre, man könnte locker aufschulden.

17:01 | Leser Kommentar
das Gute daran ist, das vor allem die SED-Wähler dafür bluten werden, also Rentner und der neidische Mittelstand, der meint er wäre chronisch unterentlohnt.
Von den heute jungen Leuten ist nix zu holen, viel arbeiten bis 40 in Praktika, etc. für´n Hungerlohn, leben in Pension Mama und hauen das bisschen Kohle raus, das sie für ihre sinnlose Tätigkeit gegen Entgelt bekommen.
Opa- und Oma Umweltsau werden jetzt schon mal gebrüht, geschlachtet werden sie dann später mit Rentenkürzungen, Zwangsenteignug wegen privatisierter KV und PV.

19:11 | Nukleus
Ich schätze, dies wird von der Dummvölkerung im Großen und Ganzen mitgetragen. Was soll man denn da auch machen? Sonst nehmen die ja noch alles weg! Wir müssen ja wieder auf die Beine kommen! Uuuhuuund ausserdem, das ist jetzt ja Gääässsääätz und man muss sich an Gesetze klein-klein pingeligst halten. Dieser Schmerz wird immer noch nicht ausreichend sein, damit man im Kopf mal alternative Neuronen bemüht.
Was haben Demonstrationen jemals gebracht? Bitte nicht das Mauerfallzeug hier anführen, das war Bestandteil einer Strategie und passte sehr gut rein in diesem Moment. Demonstrationen werden sogar von den „Kontrolleuren“ genutzt, um die Polarisierung der Dummvölkerung voranzutreiben. Für viele wird das wieder nach „zu viel James Blond geschaut oder was?“. Eigentlich ist das eher Müll, wenn es um Geheimdiensttechniken geht und jeder von uns sollte sich mit den real angewendeten Techniken vertraut machen. So wird man nicht zur wütenden Marionette und kann selber und ganz alleine wirksam werden.
Einen bösen Trick für euch: Es geht nicht darum so etwas törichtes zu tun, wie seine eigene Wut kund zu tun, sondern die Wut der anderen zur Weißglut anzufachen. Das einzige was gegen eine Gehirnwäsche hilft, ist Gehirnwäsche. Wir sind schon lange am Punkt angekommen, wo die Guten den Untergang einleiten werden. Jeder regt sich über die Gutmenschen auf und macht selber nur Gutmenschenmüll. Für die etwas radikaleren unter uns: Was ist schlimmer als der Tod? Es ist die Verzweiflung! Warum einen Gill Bates „schlafi schlafi“ machen, wenn es doch die Verzweiflung gibt.
Jeder kennt so ein Beispiel im ganz kleinen und unscheinbaren für die Verzweiflung, da ist jemand, bei dem hat man es einfach aufgegeben und lässt ihn machen. Eltern kennen das ja auch vom lieben Nachwuchs. ;-)
Und wenn wir dann so 5% von diesen kleinen fiesen Querulanten sind, die die anderen „aufhetzen“, jaa dann kann man an die Straße denken, weil man so 30-40% mobilisieren kann. Das lief in der Wendezeit über die Ostkirchen so ab.

 

11:23 | ET: Verfassungsrichter zu EZB-Urteil: EU ist kein Bundesstaat – Unionsrecht geht nationalem Recht nicht vor

Peter Michael Huber, Berichterstatter im Zweiten Senat des BVG, wies Äußerungen von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zurück. Unionsrecht habe keineswegs Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten. Dazu fehle es der EU auch an der Bundesstaatlichkeit.

Aber wenn die EU es so gerne hätte, dann wirds auch so gelebt, egal was die Faktenlage besagt! War in der EU immer schon so! TB

14:17 | Leser-Kommentar
Der Aufhänger war: "Das deutsche Verfassungsgericht hat die Europäische Zentralbank aufgefordert, nachzuweisen, dass der umfangreiche Ankauf von
Staatsschulden "verhältnismäßig" ist. Sollte das nicht der Fall sein, darf die Bundesbank an dem Programm nicht teilnehmen." Das Gericht hat für die Bundesbank entschieden. Was ist mit den anderen Zentralbanken? Die kaufen trotzdem weiter oder? Liege ich falsch? Wo ist dann das Problem mit dem Urteil? Hat jemand das Urteil genau studiert?

15:14 | Leser-Kommentar
Leserkommentar: Wir sind ja fast alle keine Rechtsexperten. Letztendlich kann jedoch die EU Ihre Wahnvorstellungen nicht durchsetzen, weil man kein Militär hat um es durchzusetzen. Insofern ist das wie mit dem Königreich Deutschland von Peter Fitzek https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Fitzek  Ein Vergleich mit Bayern und Preussen 1866 hinkt hier, weil Bayern zwar Militär hatte, aber den Krieg verlor.


09:32
 | Die Leseratte zum Infektionsschutzgesetz

Das neue Ermächtigungsgesetz in Deutschland wird unter dem verharmlosenden Namen "Infektionsschutzgesetz" beschlossen. Wenn es Gesetz wird, kann jederzeit für einen nichtigen oder komplett erfundenen Anlass die Diktatur ausgerufen werden. Soweit ich weiß, ist nicht mal eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Irgendwann nach einem Jahr oder so machen sie es dann wie in Frankreich, wo die Notstandsregelungen einfach in normale Gesetze gegossen werden. Das ist dann die schöne "neue Normalität".

.... zum Unterschied zu Frankreich hat Deutschland aber keine Gelbwesten-Mentalität, was die Sache in Deutschland noch gefährlicher macht! TB

12.05.2020

19:36 | ntv:  Kommt jetzt der Corona-Immunitätsausweis?

Wer hat schon eine Covid-19-Erkrankung überstanden? Ein Immunitätsausweis könnte belegen, welche Personen schon Antikörper gegen das Virus gebildet haben und nicht mehr ansteckend sind. Was steckt hinter der Debatte um einen möglichen Ausweis?

Riesling:
Der Jens muß aufpassen, sonst darf genau die Minderheit, der er sich besonders lautstark zugehörig fühlt, bald nicht nur Corona-free, wie alle, sondern auch HIV-free, nachweisen. Das wäre ein Reiseverbot für alle HIV-Infizierten. Die EU wird nicht mitm...

18:11 | Norbert Häring:   Spahn und die Roadmap der EU zum digitalen Impfausweis

Bundesgesundheitsminister Jens Span hat seine ungewöhnlich vorausschauenden Pläne zur Einführung eines digitalen Immunitätsausweises nach Protesten erst einmal zurückgezogen. Was er weder bei der Vorstellung seiner Pläne, noch bei seinem Rückzieher sagte: es handelt sich beim elektronischen Impfausweis um ein Projekt auf EU-Ebene, das weiter verfolgt werden wird.


17:31 | lionmedia:  Spahns neues Gesetz: Überwachung, Impfpflicht und Menschenversuche

Leser Beitrag:
gute Zusammenfassung der Vorhaben der dt. Bundesregierung zum neuen Gesundheitsgesetz. Das was hier geplant und umgesetzt werden soll, spottet eigentlich jeder Vernunft! Angesichts der horrenden Summen für die Pharmaindustrie (Ö: 2018 4,0 Mrd. Euro, D: 2018 ca. 40Mrd. Euro usw.) und der üppigen mutmaßlichen Kickback-Zahlungen muss seitens der Politik geliefert werden, damit auch Big-Pharma und Big-Data liefern können. Hat die letzten Jahre und Jahrzehnte ja ziemlich gut funktioniert, wie man auch am Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation aus 2019 festmachen kann!

In Deutschland gibt keine flächendeckende WLAN-Versorgung, aber Ärzte, die Apps verschreiben können! Dieser Gesetzesvorschlag muss bereits vor den Toren Berlins abgefangen und die Verantwortlichen mundtot gemacht werden! It`s the final Countdown!

16:45 | ET:  Nach langer Diskussion: Verkehrssicherheitsrat für generelles Tempolimit auf Autobahnen

Tempolimit Ja oder Nein? Diese Frage ist in Deutschland seit langem heftig umstritten. Nun bezieht der Verkehrssicherheitsrat Position. Die Debatte dürfte wieder an Fahrt aufnehmen.
Nach langer Diskussion hat sich nun auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ausgesprochen.

Leseratte
Und da man keine Krise ungenutzt lassen darf, wird im Schatten des Corona-Medienhypes klammheimlich durchgezogen, was sonst nur gegen äußersten Widerstand möglich wäre:
Ein generelles Tempolimit auf deutschen Straßen.

... das Tempolimit stört mich nicht ... besonders. Was mich jedoch aufregt ist, dass der Verkehrsminister in der Mautaffaire so einfach davon kommt. TS

08:05 | haz: Oberverwaltungsgericht kippt Quarantänepflicht für Einreisende

Erfolg für den Besitzer einer Ferienimmobilie in Schweden: Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nicht in Quarantäne - Richter setzten den entsprechenden Paragrafen einer Corona-Verordnung außer Kraft.

Noch kürzlich dachte ich, dass wir in punctor Rechtssprechnung verloren wären. Aber die Urteilssprüche der letzten Tage (dieses hier und vor allem jenes des BVGs) machen Hoffnung und Lust auf mehr! TB

10.05.2020

16:39 | jouwatch:  Claudia Roth in Jubelstimmung: Nach Tichy scheitert nun auch Broder vor Gericht

Das Oberlandesgericht Dresden hat zur hellen Freude von Claudia Roth entschieden: Die grüne Bundestagsvizepräsidentin darf Henryk M. Broder weiterhin unterstellen, sein Geschäftsmodell beruhe auf „Hetze und Falschbehauptungen“. Das Gericht will erkannt haben, dass Roth vorher „Opfer von Hetze“ geworden sei.

... an Claudia Roth kommt keiner vorbei..... TS

17:14 | Leser Kommentar
Na und? Broder erhöht durch jeden Bericht seinen Bekanntheitsgrad und kann in Zukunft noch ungenierter gegen Frau Roth "hetzen" - wer weiß wie lange die überhaupt noch da ist? Die Grüninnen schmieren derzeit ganz schön ab ...

08.05.2020

14:15 | Leser Frage an die Community - Impfpflicht

Lieber Thomas, kannst Du bitte mal in Community fragen, ob jemand weiß, was gestern im Bundestag zur IMPFPFLICHT besprochen wurde ... ?!?

06.05.2020

16:55 | verfassungsgebende versammlung: Die gesamte und aktuelle Rechtslage

Menschen der deutschen Gebiete, Nachbarn und Freunde auf allen anderen Landflächen dieser Erde. Nun folgt ein langer Text den jeder Mensch gelesen haben sollte, da hier alle wichtigen Detail`s zur aktuellen Situation erklärt sind und welcher die tatsächlichen Umstände und alle rechtlichen Fakten aufzeigen. Diese Botschaft ist von den Menschen der Verfassunggebenden Versammlung aus Deutschland und richtet sich an alle Menschen in Europa und der ganzen Welt. Durch die aktuelle Situation in Deutschland ist die gesamte Menschheit versklavt. 1990 wurden alle Menschen der Erde betrogen. Die Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 03. Oktober 1990, ist juristisch niemals erfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland heute, ist ein US­amerikanisches Unternehmen, was ohne jeden Zweifel nachweisbar ist.

05:51 | FAZ:  Warum der Immunitätsausweis vorerst gescheitert ist

Mit einem Pass wollte die Bundesregierung jene ausstatten, die Corona bereits durchlitten haben. Doch bevor der Gesetzentwurf in den Bundestag kam, ist das Vorhaben schon wieder Geschichte; die Kritik daran kam von mehreren Seiten. Für Jens Spahn (CDU) ist es „das Normalste der Welt“, dass Ärzte schriftlich vermerken, wenn ihre Patienten eine ansteckende Krankheit durchlitten haben und nun erst einmal gegen den Erreger immun sind. Bei den Masern zum Beispiel könnten Mediziner im Impfpass oder mit einem Attest dokumentieren, wenn genügend Antikörper im Blut der Patienten gefunden worden sind – dann entfiele die neue Impfpflicht, die vor gut zwei Monaten in Kraft getreten ist.

Natürlich ist dies nur die Vermutung der Verschwörer und praktizierenden Aluhut-Schützer, die Impfpflicht für Masern ist nur eine Probelauf für die verbindliche, rettende und helfende generelle Impfpflicht, die bleibt natürlich und darf in keinem Fall überarbeitet werden. Doch der lebensrettende Immunitätsausweis soll plötzlich vom Tisch sein?  Die letzten Wochen wurde von allen Seiten getrommelt, Bill Gates will eine weltweite digitale Identität, beginnend mit der Impfpflicht und einem Immunitätsausweis und genau dieser Bill Gates hat Milliarden in die Institutionen gepummt und Millionen in die Regierungen ..... um dann zu scheitern?  Man hat gemerkt, die Menschen reagieren nicht wie gewünscht ..... und nun kommt ein anderer Plan zum Zug .... und dies über die Hintertür Arbeit geschehen. Bist Du nicht getestet und zertifiziert ... bekommst Du keine Arbeit. TS

04.05.2020

06:57 | transformation:   IMPFPFLICHT IN DEUTSCHLAND – SCHRITTE EINGELEITET, UM DAS ENTSPRECHENDE GESETZ AM 15. MAI ZU VERABSCHIEDEN!

Die von offizieller Seite verbreiteten Informationen in Bezug auf den Coronavirus und die seit Wochen auferlegten Massnahmen führen nicht nur zu Unsicherheit und teilweise sogar Angst in der Bevölkerung, sondern wecken zunehmend auch Zweifel an der Richtigkeit sowie Widerstand. Wir haben bereits über Fachleute berichtet, die die offizielle Berichterstattung anzweifeln und die Aufhebung oder zumindest eine partielle Rücknahme der Bestimmungen fordern. (hier, hier, hier und hier) Die aktuelle Situation ist ständiger und vor allem schneller Entwicklung unterworfen, was bedeutet, dass der Blick für bedeutungsvolle „Nebenschauplätze“ verloren gehen kann.

08:21 | Leser-Kommentar
Eine “Impfpflicht“ kann nie gegen den Freien Willen eines Menschen durchgesetzt werden - außer er lässt sich zu einer JURISTISCHEN PERSON/NAME der Verwaltung BRD/Deutschland degradieren. Und leider gelingt das ja sehr gut, da die Menschen hier in Deutschland, und auch in anderen Ländern null Ahnung haben Wer und Was sie sind bzw. zu Was sie gemacht werden – zu rechtlosen Körpern, Sachen. Und dann immer wieder die Diskussion um ein schon lange (seit 1990 die Gebiete entzogen wurden auf dem es geltend gemacht war - §23 GG) Grundregelwerk der Alliierten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung - auch Grundgesetz und obskurer Weise sogar von manchen als eine “Verfassung“ bezeichnet. Bei so viel Unwissenheit kann von der Bevölkerung selber wohl NICHTS wirklich geändert werden. Die lassen sich letztendlich sogar unter Gewalt “Schutzimpfen“ und mit Gift und einem wirklich gefährlichen Krankheitserreger infizieren - WELTWEIT ! Das zeugt von einem armseliges Bewußtseinszustand der Menschen - WELTWEIT .....

09:47 | Leser-Kommentar zum Kommentar darüber
Welcher freie Wille werter Leser ? Dieser wird im Aussen über das Massenbewusstsein definiert. Trotzdessen hat man die Wahl, eben nicht zur Impfung zu gehen. Was sich daraus entwickelt wird man sehen. Es geht nicht um andere Menschen, sondern immer nur um Dich. Was interessiert mich der Wille von anderen Menschen ? Man trifft für sich eine Entscheidung und lebt damit. Wenn Sie die These aufstellen, man wird durch die Impfung vergiftet, warum soll man dann hingehen ? Selbst umbringen kann man sich auch anders oder ? Man kann auch im Widerstand fallen, was ist besser für Dich ?

12:25 | Leser-Kommentar
Auch in Deutschland kann man sehr wohl gezwungen werden sich impfen zu lassen, auch wenn es nicht mehr offen in der Grundschule passiert . Nicht geimpft heißt Kindergarten Verbot .
Nicht gegen Hepatitis geimpft heißt Jobverbot im Gesundheitswesen, egal ob hauptberuflich oder ehrenamtlich . Ja auch ehrenamtliche Hobby Sanitäter oder ähnliches in Altenheimen müssen geimpft sein.

13:52 | Leser-Kommentar
natürlich wird die brd-regierung keine unmittelbare Gewalt auf Impfverweigerer ausüben, das tut sie ja heute schon nicht. Die Drecksarbeit läßt sie bspw. die Arbeitgeber machen, in dem diese den 1/2 für die Staatskrake einbehalten und abführen. Das wird in Zukunft nicht besser, nur feinsinniger.
Wer keine Immunität nachweisen kann wird bestimmte Dinge nicht mehr machen, kaufen, etc. dürfen.
Den Arbeitgebern, Vermietern, etc. wird nahe gelegt werden, den Verweigerern Arbeit und Wohnung zu kündigen. Einkaufen dürfen sie dann auch nicht mehr. Auf die Strasse nur mit Mundschutz, und deutlich sichtbarem Erkennungszeichen "Corona".
Hatten wir doch alles schon. Die alten Skripte müssen nur hervor geholt werden. In den Stasiverstecken wird Merkel sie bestimmt finden.

03.05.2020

20:55 | Gerhard Breunig "Grundgestz was Gutes?"

anscheinend gehen die meisten Deutschen immer noch davon aus, dass das Grundgesetz etwas Gutes ist, was in diesem Land gilt und beachtet wird. Leider ist dies nicht der Fall. Das Grundgesetz ist ein Diktat der Alliierten zur Regelung einer gewissen Ordnung im Vereinten Wirtschaftsgebiet und hat mit einer Verfassung NICHTS zu tun. Das Grundgesetz kann als AGB´s für die BRiD betrachtet werden. Der Treugeber gibt gewisse Regeln für den Treuhänder (BRiD) vor. Wer immer noch nicht begriifen hat, dass die BRiD nicht zum Wohle, sondern zur Plünderung der Deutschen geschaffen wurde und Merkel diesen Job perfekt erfüllt, der wird´s wohl nie begreifen.
Wenn die Leute jetzt für "Ihre" Grundrechte auf die Straße gehen, wird sich gar nichts ändern, denn der Firmenchef kann seine AGB´s jederzeit aussen vor lassen, wenn es dem Geschäft zuträglich ist.
Wir finden das im Grundgesetz bei Formulierungen wie "soweit keine anderweitigen Regelungen" oder "soweit keine anderen Gesetze" dem entgegenstehen.
Das Personal Deutsch sollte sich langsam Gedanken darüber machen, ob es weiterhin fremdverwaltet werden will oder endlich wieder in einem eigenen Staat leben möchte.
Wir werden wohl bald Gelegenheit dazu erhalten, dies entscheiden zu dürfen. So jedenfalls verstehe ich Putins Jalta 2 Angebot an die Alliierten.
Die wollen die deutsche Frage regeln und werden das wohl auch tun. Ob die Deutschen danach wieder einen richtigen Staat haben wollen oder nicht, das entscheidet sich auch daran, ob sie überhaupt begreifen, was das ist.


18:11 | Riesling "Baldiger Brief aus dem Bundeskanzleramt?"


Sehr geehrter Herr Bachheimer, wie von Ihnen gewünscht übersenden wir Ihnen hiermit ein Exemplar des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Sicher verstehen Sie, dass das Grundgesetz eine komplette Neuüberarbeitung nach den Coronamaßnahmen der
Regierung Merkel erfahren musste.
Insbesondere die Frau Bundeskanzlerin, sowie die Herren Spahn und Söder, haben hier ihre Umgestaltungsideen einfliesen lassen. Wir empfehlen Ihnen dazu die einleitenden und heranführenden Worte der Bundeskanzlerin Frau Merkel (in der roten Blase) aufmerksam zu lesen, damit Sie sich schnell und erfolgreich anpassen können.

Bildschirmfoto 2020 05 03 um 18.05.10

16:27 | berlin: Ohne Maske kein Prozess? Gerichte verfahren unterschiedlich

Am Amtsgericht Brandenburg/Havel sind am Dienstag gleich zwei Prozesstermine aufgehoben worden, weil ein Potsdamer Staatsanwalt sich weigerte, eine Maske zu tragen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes wegen der Corona-Pandemie war zuvor von der Vorsitzenden Richterin angeordnet worden. Eine generelle Maskenpflicht gebe es an dem Gericht aber nicht. «Jeder Richter hat im Sitzungssaal das Hausrecht», sagte die Direktorin des Amtsgerichtes, Adelheid van Lessen. Eine solche Anordnung sei dort eher die Ausnahme.

Kommentar des Einsenders
hallo Team!
kein Verfahren, kein Urtei.
der Herr Staatsanwalt weigert sich, eine Maske aufzusetzen!
So billig kann man davonkommen

13:34 I servus-tv: Der Wegscheider MUST SEE!

Im neuen Wochenkommentar geht es um einen Talk mit dem Infektionsepidemiologen, Professor Sucharit Bhakdi, das seit Tagen die Wogen hoch gehen lässt. Seine kritischen Aussagen zur Corona-Krise und den umstrittenen Maßnahmen sind offenbar so brisant, dass das Interview mit dem renommierten Experten bei YouTube, Twitter und Co. gleich mehrfach gelöscht und blockiert worden ist.

Willkommen in der "Neuen Normalität"! HP

15:47 | Leser-Kommentar
Sehenswert! Wo sind jetzt alle Oppositionsparteien? Erschreckend wie sie vollmundig seit Jahren immer wieder hervorheben wie sie doch für das Volk arbeiten und nur ihr Bestes wollen. Jetzt, wo sie täglich laut aufschreien sollten, sind sie mucksmäuschenstill. Was sagt das über sie aus, sie kosten nur Geld und sonst nichts. Also können wir auch getrost auf sie verzichten.


08:24
 | Leser-Kommentar zum "Eine Botschaft an die deutschen Menschen" von gestern

Zu Kommentar: Also abwarten und neutral bleiben.
Ja Himmel Herrgott, wie lange wollen Sie denn noch "abwarten" und wie lange wollen Sie denn noch "neutral bleiben"??? So ungefähr muss es in den 1940er Jahren auch gewesen sein. Alle wollten nur "abwarten und neutral" bleiben, während die Menschenrechte um sie herum mit Füssen getreten wurden.
Und natürlich wollte hinterher keiner etwas gewusst haben. Aber als es dann vorbei war, da waren sie alle da die - Helden!
Nein, handeln und zwar jetzt. Spätestens.
Das, was da um uns herum in den letzten Jahren, bis heute, passiert ist, war samt und sonders gesetzeswidrig. Nicht nur die jeweiligen nationalen Vorschriften und Verträge wurden gebrochen, sondern vor allem auch die jeweiligen Verfassungsstatuten wie auch die Menschenrechte. Menschen wurden unterdrückt und unterjocht nur um ein paar Superreiche noch reicher zu machen. Politiker sind und waren korrupt, nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Die Menschen um sie herum, denen sie einen feierlichen Eid geschworen hatten und haben, interessieren sie nicht einmal am Rande. Nur beim Abzocken, da sind diese feinen Politparasiten immer vorne dran.
Abwarten und neutral bleiben? Nein. Auch wenn diese "Botschaft" nicht stimmen sollte. Nur wer sich dem "Bösen" nicht beugt hat ein Chance auf Veränderung und sei es auch nur durch seine persönliche Überzeugung und die kann und muss man vertreten. Laut.

02.05.2020

18:48 | fdL: Willkommen Heimat´ Eine Botschaft an die deutschen Menschen

Dieses Video (5:43 Min.) geht derzeit um. Es geht um die Machtübernahme von Deutschland durch die US Armee… und noch so einiges. Als Übergangsregierung hätte ich nichts dagegen. Es klingt einiges gut, aber als ich bedingungsloses Grundeinkommen gelesen habe, war es vorbei. Meine persönliche Meinung: So fängt man Mäuse mit Speck. Aber vielleicht wurden auch Informationen transportiert die man nicht so offensichtlich darstellen wollte. Also abwarten und neutral bleiben.

14:35 | Jo Konrad:  "Es reicht!

Rechtlos & Entmündigt | Selbst YouTube beteiligt sich an der Rechtlosen Willkürlichen Lösch-Zensur des Mündigen "Konsumenten" | Am 30.04.2020 zeigt sich, das "Wir" in Deutschland ohne Rechte sind und Vergleichbar bei den Talibans, den Hirnlosen "Stammesfürsten" wie Angela Merkel, dem Bankkaufmann Jens Spahn und einem Tierarzt vom RKI bedingungslos ausgeliefert sind.

 

08:39 | Der Bondaffe zur "Unverhältnismässigkeits-Einschätzung des BVGH" von gestern

"Unverhältnismäßigkeit" - Das Unwort des Jahres 2020 steht bereits fest.
Aber auch:
"Unverhältnismäßigkeit" - Das ist ein Zauberwort, das viele Türen öffnet.
Das hat schon die Power wie das Wort, daß ein Flüchtling schreien muß, daß er im Land bleiben darf: "Asül", ich meine natürlich "Asyl". "Asül" wäre ja auch unverhältnismäßig.

Aber auch "es geht um Menschenleben" im Zusammenhang mit der Eigen-CO2-Falle (Maske) wäre ein Kandidat fürs Unwort des Jahres!
Und für Österreich mein Favorit "Kußverbot"! TB

01.05.2020

19:28 | kopp: Corona-Lockdown: Verfassungsgerichte schießen quer und verteidigen Grundrechte!

Nach Wochen des Corona-Lockdowns in Deutschland mit Kontaktreichen Kontakt- und Steuerungsbeschränkung ist die rechtsgerichtliche Rechtsprechung sichtbar nicht mehr gewillt, die Eingriffe der Regierung in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger und Gewerbetreibenden unwidersprochen hinstehen.

Das Gießen-Urteil des BVG ist zwar erfreulich aber über cen Lockdwown hat es noch nichts geurteil, oder hab ich das gehört? TB

Die Leseratte
Positive Lichtblicke: Die Verfassungsgerichte Richtlinien Hier werden einige nachgeschaltet.

30.04.2020

19:13 |  b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko: Der Gesundheitsminister und seine ungesunden Lösungen

Der Gesundheitsminister hat zwei Verordnungen erlassen, womit jeweils im Zusammenhang mit Covid-19 die Einreise nach Österreich geregelt wird. Darin verlangt er Unmögliches.

Nach der Verordnung des österreichischen Gesundheitsministers über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten (BGBl II 2020/87 idF 2020/149) haben Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, ein ärztliches Zeugnis (in deutscher, englischer, italienischer oder französischer Sprache) über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Ohne dieses Zeugnis ist die Einreise zu verweigern.

Allerdings ist es abweichend davon Personen erlaubt, nach Österreich einzureisen, die österreichische Staatsbürger sind, oder die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, und sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigen. Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne beendet werden.

Nach der Verordnung des Gesundheitsministers über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich (BGBl II 2020/105 idF 2020/150) sind österreichische Staatsbürger und EU-/EWR-Bürger, sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen verpflichtet, nach der Einreise nach Österreich auf dem Luftweg unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne oder alternativ dazu eine Quarantäne in einer anderen (dafür geeigneten) Unterkunft anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne bzw. die Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft beendet werden. Wenn österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger, Schweizer Staatsangehörige bei der Einreise ein nicht älter als vier Tage altes ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, dann ist keine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne erforderlich.

Drittstaatsangehörigen, für welche die Angehörigenregel nicht gilt, ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraumes auf dem Luftweg untersagt. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Saisonarbeitskräfte im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind; auf diese ist die Regelung anzuwenden, die für Drittstaatsangehörige gilt, die aus dem Schengenraum einreisen). Drittstaatsangehörigen, die aus dem Schengenraum einreisen, darf die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich nur gestattet werden, wenn diese ein nicht älter als vier Tage altes ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, sind diese Personen für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft unterzubringen, die sie für diesen Zeitraum nicht verlassen dürfen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. Wenn ein währenddessen durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, kann die 14-tägige Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft beendet werden.

Ein Muster (Formular), wie ein ärztliches Zeugnis mit der Bestätigung, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, aussehen soll, ist den Verordnungen jeweils als Anlage angeschlossen. Das Problem daran ist, daß der Gesundheitsminister und seine Bürokraten ohne medizinisches Fachwissen agiert und damit letztlich phantasiert haben. Denn so einen Test gibt es derzeit nicht. Seriöse Medizinerinnen und Mediziner können nicht attestieren, daß jemand frei von Covid-19 ist, weil sich das derzeit nicht verläßlich feststellen läßt. Feststellbar sind nur äußerliche Symptome für Covid-19, die im Fall einer Covid-19-Infektion möglich sind, die aber möglicherweise auch bei einer Covid-19-Infektion nicht auftreten.

Das ist mir zur Kenntnis gelangt, weil ich Mitte April Mitarbeitern eines Spitzenmanagers einer systemrelevanten österreichischen AG meine Rechtsinformation über diese Einreisebestimmungen übermittelt habe. Daraufhin wurde von diesen eine Reihe von Medizinerinnen und Medizinern konsultiert, von Universitätsprofessoren bis Primarärzten und niedergelassenen Fachärzten sowie Allgemeinmedizinern. Deren Auskünfte waren bislang gleichlautend: So ein ärztliches Zeugnis gibt es nicht !

Ein weiteres Beispiel für die Inkompetenz des amtierenden Gesundheitsministers.

 

12:18 | jw: Gericht kippt strenge Corona-Beschränkungen im Saarland mit sofortiger Wirkung

Mit sofortiger Wirkung hat das Saarländische Verfassungsgericht die im Saarland geltenden Corona-Beschränkungen, die als besonders streng gelten, für verfassungswidrig erklärt. Der Entscheid geht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers zurück. Das Gericht verfügte eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung; es sieht die Grundrechte der Freiheit der Person verletzt.

Ein wahrer lichtblick für dne failed-state-Bürger. einige institutionen funktionieren also doch noch und versuchen Rechtsstaat weiterzuleben. Bin schon neugierig, wei viel Druck auf die Saarländischen Verfassungsrechtler jetzt durchleben müssen! TB

06:59 I oo: Sklaven tragen keine Waffen

"... In Europa aber befinden sich die Befürworter eines möglichst freien Zugangs zum Waffenbesitz seit Jahrzehnten wieder in der Defensive. Es ist mittlerweile zur Routine geworden, sie für die wenigen mit Schusswaffengewalt begangenen Verbrechen mitverantwortlich zu machen. Doch wer öffentlich für Waffen in Privathand eintritt, tut das nicht in der Absicht, seinen Mitmenschen zu schaden. Wer so viel Mut zeigt, hat auch Charakter und will Schaden abwenden statt ihn zu verursachen."

06:38 | Tagesspiegel:  Seehofer verbietet Hisbollah in Deutschland

Der Bundesinnenminister setzt die Serie von Schlägen gegen Extremisten fort. Das Betätigungsverbot gegen die Hisbollah hat allerdings eine besondere Dimension. Es ist bereits das dritte Verbot in diesem Jahr, diesmal hat es noch mehr Wucht und trifft Islamisten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat gegen die libanesische Terrormiliz Hisbollah (Partei Gottes) ein Betätigungsverbot in der Bundesrepublik ausgesprochen. Hauptgrund ist die Hetze der Vereinigung fundamentalistischer Schiiten gegen Israel.

Woher der plötzliche Mut .... TS

29.04.2020

07:56 | rubikon: RUBIKON: Im Gespräch: „Der Verfassungsnotstand“ (Bodo Schiffmann und Jens Lehrich)

seit dem gestrigen Spin mit dem „gefährlich steigenden Reproduktionswert“, der sich auf den ersten Blick als Zahlenmanipulation und also bewusste Fälschung herausstellte, besteht für mich kein Zweifel mehr darüber, wie ernst die Lage im Land ist: Die Politik will diesen Notstand — und das offenbar auf Dauer und mit allen Kollateralschäden und Toten, die deswegen bereits zu verzeichnen sind.

Österreich ist da etwas anders. Der Kanzler weiß, dass er die verfassung gebrochen hat und meinte vor 2 Wochen lapidar (nicht O-Ton), dass, wenns Verfassungsbrüche gab, dass auch egal wäre. Bis der VfGH draufkäme und ein Urteil spräche, die Normalität längst hergestellt wäre und dieses Urteil dann ohnehin zu spät wäre!
Coolness eines, dem ziemlich alles, was sich ihm in den Weg stellt, egal ist! TB

27.04.2020

14:23 | focus:  800-Quadratmeter-Regel in Bayern ist verfassungswidrig, darf aber "ausnahmsweise" bleiben

800 Quadratmeter - größer darf die Verkaufsfläche in den jetzt wieder geöffneten Geschäften nicht sein. So haben es die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten festgelegt. Zweifel an dieser Größe gab es von Anfang an. Nun gibt es dazu ein Gerichtsurteil.

Rechtssicherheit war einmal .... jetzt gibt es ein Rechtsvielleicht. TS

14:16 | oe24: Millionären droht nach Corona-Party sogar Haft

Jenen grölenden Unternehmern, die während der Corona-Ausgangsbeschränkungen betrunken eine Pool-Party feierten und dabei lallend Kurzarbeit ins Lächerliche zogen, droht weit mehr Ärger als eine Verwaltungsstrafe. Über die angedrohten 3.600 Euro wegen Verstoßes gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz würden die Bonzen ohnehin nur müde lächeln.

Auch wenn man das Verhalten nicht goutieren kann, aber Haft wegen eines gemeinsamen Bades?
Es beginnt ja immer mit einem Kontrollverlust der Unterworfenen über die Regierenden! TB

Kommentar des Einsenders
Da wollten unbescholtene Bürger nur im „Steirischen Kürbiskernöl“ baden und schon kommt die Corona-Gesinnungspolizei!

14:21 | Leser-Kommentar "Zurückrudern"
Plötzlich war eigentlich alles eh erlaubt!Alles nur ein Missverständnis der Bürger!
https://www.oe24.at/coronavirus/Ministerium-stellt-klar-Private-Treffen-sind-erlaubt/427896533

06:23 | FAZ:  Mundschutz, aber wo?

Masken gehören demnächst zum Alltag. Doch ab wann und wo gilt die Maskenpflicht? Und – wenn ab Montag in einigen Ländern wieder Schulkinder unterwegs sind – müssen die auch Masken tragen? Ein Überblick.

Ein Überblick über den Maulschutzkorb in allen Bundesländern und eine Anweisung aus dem Politbüro für das richtige Anlegen. Wichtig beim tragen des Maulschutzkorbs ist das gesenkte Haupt ... schauen sie niemanden an, schauen sie auf den Boden. Atemen sie flach und halten sie Abstand .... von allem. TS


08:55 | Leser-Zuschrift zum Kommentar (2) IFSG von gestern

Beim Robert Koch-Institut wird eine Ständige Impfkommission eingerichtet. Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit bedarf. Die Kommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung. Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der obersten Landesgesundheitsbehörden, des Robert Koch-Institutes und des Paul-Ehrlich-Institutes nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Weitere Vertreter von Bundesbehörden können daran teilnehmen. Die Empfehlungen der Kommission werden von dem Robert Koch-Institut den obersten Landesgesundheitsbehörden übermittelt und anschließend veröffentlicht.

Leserkommentar: Hat jemand von diesem Paul-Ehrlich-Institut schon mal gehört? Auf der Internetseite fand ich dann Folgendes: https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html
2013 Das Paul-Ehrlich-Institut wird WHO-Kooperationszentrum für Impfstoffe.
Es geht hier also darum, daß Bill Gates bei uns in Deutschland seine wahnsinnigen Impf- und Tötungsphantasien mit Unterstützung Merkels ausleben darf.


09:16 | Leser-Antwort zur Leserfrage 8:55 Uhr: "Hat jemand von diesem Paul-Ehrlich-Institut schon mal gehört?"

Einen komplexen Überblick zur Arbeitsweise des Paul-Ehrlich-Institus gibt im nachfolgenden Vortrag der Insider Dr. Klaus Hartmann. Er war dort für 10 Jahre (!) Deutschlands amtlicher Zulasser für Impfstoffe. Nach sich häufenden Todesfällen bei einer Mehrfachimpfung ist er aus Gewissensgründen ausgestiegen und berät jetzt die Angehörigen von Impfgeschädigten mit fachlichen Gutachten. Besonders interessant wird es nach etwa Minute 60. Da spricht er von den gesundheitsschädlichen Adjuvantien (Wirkverstärker), welche bei Zulassungstests beiden Versuchsgruppen verabreicht werden. Eigentlich sollte man denken, dass diese in einer Gruppe NICHT vorhanden sein dürften - diesen Fakt kennen nicht mal die meisten Ärzte ...
https://www.youtube.com/watch?v=S44J3vU_WYQ

26.04.2020

13:14 | BMJuV: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Der Bondaffe
Dieser Zustand ist m.E. nicht gegeben, dafür ist es für Zwangsimpfungen schon zu spät.

12:54 | wbs: Mord-Urteil gegen Ku´Damm-Raser: BGH sieht Urteil skeptisch

Das LG Berlin hatte zwei Männer, die sich in Berlin 2016 ein Autorennen lieferten und dabei einen Mann töteten, wegen Mordes verurteilt. Der Fall hat bereits mehrere Instanzen beschäftigt und für viel Aufsehen gesorgt. In der Entscheidung setzten sich die Richter auch mit grundsätzlichen Problemen des Strafrechts auseinander, weshalb der Fall höchst interessant ist. Trotz des Urteils ist ein Ende der juristischen Aufarbeitung noch nicht in Sicht. Der BGH hat am 23.04.2020 bereits zum zweiten Mal in der Sache verhandelt. Es sieht so aus, als würde das Urteil zumindest teilweise aufgehoben. Schuld ist erneut die schwierige Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Also ich habe alleine voriges Jahr 15 Nächte in Berlin verbracht, stets im gleichen motel one upper west (tolles Preis-Liestungsverhältnis) nähe Kuhdamm. Was ich da an Raserei, Gasgeberei und Angeberei mit superstarken Autos erlebt habe, ....
.... und wenn man dann noch die Typen sieht, die da drinnen sitzen..... die fahren anscheinend dort dann noch Rennen....
Also, wenn man mich fragt .....! TB

11:15 | schmitz: 27.4.20 Normenkontrollverfahren gegen Maskenpflicht vor OVG Münster

Am 27.4.2020 habe ich gegen die Regelung der Verordnung des Landes NRW, die die Pflicht zum Tragen einer Maske bzw. Mund-Nase-Bedeckung eingeführt hat, mit folgendem Schriftsatz ein Normenkontrollverfahren eingeleitet (vollständiger Text):

25.04.2020

10:45 | Nordkurier:   400-Euro-Strafzettel für ein Eis auf der Parkbank

Einmal Stracciatella und Erdbeeer, einmal Nussnougat und Raffaello – und dann ein paar Minuten mit dem leckeren Eis in der Hand den Frühling genießen. Doch nachdem Jennifer (32) und Patric (31) aus Würselen sich am Dienstag auf eine Parkbank gesetzt hatten, standen plötzlich zwei Ordnungshüter vor ihnen. 200 Euro pro Nase. Marketing-Managerin Jennifer erzählte der Bildzeitung: „Sie sagten uns, dass wir hier nicht sitzen dürften, weil die Bank nicht 50 Meter von der Eisdiele entfernt sei. Wir dachten, es sei weit genug – am Eingang der Eisdiele stand auch kein Hinweis.“

M sagt:
Eines weiß ich, ich würde dieses "Knöllchen" ganz sicher nicht ohne letztinstanzlichem Richterspruch bezahlen.

Die Reinigung würde ich schon zahlen .... die Strafe ... nun das kommt auf den Richter an. TS

12:52 | Leser-Kommentar
Das es in Deutschland keine Verfassung gibt habe ich Ihnen schon mitgeteilt: derzeit sind alle Gerichte, Ämtsgerichte, Gesundheitsorganisation, usw. als private Firmen eingetragen ins USA, Allierte nach Handelsrecht. Zwischen exikutive und judikative gibt es keinen Unterschied in Deutschland. Die Richter sind von der Regierung abhängig.
Jedes Urteil wird maschinell erstellt mit gez. Richter sowieso. Darunter steht das der Vordruck auch ohne Unterschrift rechtsgültig ist.
Sollte ein Richter seine Unterschrift daruntersetzen haftet er ich glauche es war BGB Paragraph 830, mit seinem Privatvermögen bis in die dritte Generation.
Darum gibt es soviele Vergleiche bei uns in den Gerichten, manche Richter haben eben doch noch ein Gewissen, aber es sind Ihnen die Hände gebunden. Ja so ist das, und Sie dürfen sicher sein, das es stimmt was ich Ihnen schreibe.
Schönes Wochenende

07:53 | Leser Kommentar zu "Bußgelder"

Mit bestimmten Apps kann man Gessler-Huete sichtbar machen.
Die Navi-app "Magic Earth" zeigt dauerhafte Gessler-Huete; auf Blitzer.de kann man nach temporaeren suchen. Der Beifahrer darf mittels app "blitzer.de" oder "CamSam" auch waehrend der Fahrt auf mobile Gessler-Huete hinweisen.

24.04.2020

19:55 | ET:  Bußgelder teils verdoppelt: Neue StVO „klimafreundlicher“, „gerechter“ – und richtig teuer

Erheblich höhere Bußgelder, Privilegien für Radfahrer, Fahrverbote schon ab 21 km/h zu viel: Die StVO-Novelle, die am kommenden Dienstag im Schatten der Corona-Krise in Kraft treten wird, sorgt jetzt schon für heftige Reaktionen. Notwendige Anpassung an undisziplinierte Fahrweise – oder Abzocke, um aktuelle und künftige Haushaltslöcher zu flicken? Im Schatten der Corona-Krise tritt am kommenden Dienstag (28.4.) eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.

Zahltag! TS

23.04.2020

18:37 | Deutscher Bundestag: Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 041/20 Seite 41.Einleitung Der folgende Sachstand befasst sich mit der Möglichkeit der erneuten Einführung einer einmali-gen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise. Auf diese Weise könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden. Nach einer kurzen rechtlichen Einordnung des Begriffs der Vermögensabgabe soll eine erste rechtliche Einschätzung über die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise gegeben werden.

Ein 7,5 seitiger Text, sieht man von Deckblatt, Inhaltsangabe und Firelfanz ab! Obwohl es um die verfassungsrechtliche Einschätzung geht, haben zu über 50% die staatsnahen Ökonomen das Wort! Sagt alles! TB

22.04.2020

19:38 | N8chtwächter:  Außnahmezustand: Grundgesetz ade

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV)   
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), […], verordnet der Senat:

Für unsere Leser die eher den trockenen Stoff lieben ..... TS
P.S.:   Kernölpulver! 

18:54 | MSN:  Corona: Mundschutz im Auto – Bußgeld!

Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, tragen immer mehr Menschen einen Mundschutz. Wer das im Auto tut, riskiert allerdings ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Immer mehr Bundesländer führen in diesen Tagen die Maskenpflicht ein, weil zahlreiche Experten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfehlen: Im Kampf gegen das grassierende Coronavirus könne ein MNS die Ausbreitung eindämmen. Wer sein Gesicht also beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verhüllt, hilft seinen Mitmenschen. Sich mit Mundschutz ins Auto zu setzen, ist allerdings nicht ratsam.

Was soll man zu dieser Nachricht noch sagen?  Abseits jeglicher Vernunft wird nun gestraft. Zuerst wird über die Medien ein Horrorszenario verbreitet, mit Toten auf den Straßen (siehe China), mit Krankenhäusern die überfüllt sind und die Alten auf den Gängen sterben, die Infektion vor und hinter der Haustüre lauert, wo ein Buch lesen auf der Parkbank bereits ein Todesurteil ist. Abstand zu Menschen .... wenn es so weitergeht werden Panikattacken die Regel sein, wenn andere Menschen näher als einen Meter kommen. Es gibt Menschen die alleine spazieren gehen und eine Maske aufhaben .... im Freien. .... und jetzt das noch ... der Virus sitzt im Hirn, der Virus hat jeglicher Gefühl für Rechtmäßigkeit ausgeschalten, jede Gefühl für Verhältnismäßigkeit .... und nun kommt die "Drohung" der zweiten Welle ... es könnte ja sein, dass vielleicht irgendwann ..... und weil wir nicht wissen..... und die Zukunft nicht kennen ....!  Inzwischen sollten die Experten sich die Taschen gefüllt haben und wir können wieder zu einem "normalen" Leben zurückkehren. Nur wird es das nicht mehr spielen, weil die Angst bleibt. TS

 

15:07 | Leser-Zuschrift "Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes München"

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in München vom gestrigen Montag liest sich zunächst nicht spektakulär. Der Eilantrag eines Klägers aus der Oberpfalz, einzelne Bestimmungen der „Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ außer Kraft zu setzen, wird abgelehnt. Das Bayerische Gesundheitsministerium bekommt also in vollem Umfang recht – die Ausgangsbeschränkungen sind rechtens. Ein Blick in die Begründung des Beschlusses zeigt allerdings: Die Bayerische Staatsregierung hat in wesentlichen Teilen der Verordnung geschlampt. Sie ist in wesentlichen Teilen nämlich überhaupt nicht vollziehbar.

Präambel, aber kein vollziehbares Gesetz

Dies gilt laut der Entscheidung zum einen für folgenden Passus:

„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Diese Aufforderung habe lediglich den Charakter einer Präambel und sein kein vollzieh-, geschweige denn durchsetzbares Gesetz. Auch die in der Verordnung festgelegte und per eigens erlassenen Katalog mit einem Bußgeld bewehrte Forderung nach einem Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern kann bei einem Verstoß demnach überhaupt nicht geahndet werden.

„Einhaltung des Mindestabstands muss dem Normadressaten überlassen bleiben.“

Die gewählte Formulierung entspreche nicht einer vollziehbaren (und bei Verstoß denn auch auch mit Bußgeld belegten) Regelung, sondern einer „wenn auch nachdrücklichen und dringlichen Empfehlung“. Und, so der Verwaltungsgerichtshof weiter:

„Selbst wenn es überhaupt möglich sein sollte, einen räumlichen Abstand zwischen zwei Personen zentimetergenau zu definieren, ohne wenigstens die jeweils maßgeblichen Messpunkte vorzugeben, ergibt sich aus der ausdrücklichen Einschränkung des Verordnungsgebers, der Mindestabstand sei nur ‚wo immer möglich‘ einzuhalten, dass die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben muss.“

Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Anders ausgedrückt: Jeder muss selbst entscheiden, ob und wann er sich an diese Regelung hält, oder ob man in diesem speziellen Fall eine Ausnahme von der Regel für richtig und notwendig hält.

Erst nach einer Anweisung kann es teuer werden

Die Frage, ob die Wahrung des geforderten Abstands im konkreten Fall überhaupt möglich, oder ob eine Unterschreitung vielleicht gerade zulässig ist, beinhalte so viele Möglichkeiten und Varianten, „dass die genannte Einschränkung hier zum Verlust einer unmittelbaren Regelungswirkung führt“. Der Vollzug des Abstandsgebotes „bedarf deshalb einer Konkretisierung im Einzelfall (…) durch die zuständigen Vollzugsbeamten“.

Anders ausgedrückt: Es braucht zunächst eine direkten Weisung durch einen Polizeibeamten oder den Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Mindestabstand einzuhalten. Erst, wenn man sich dann weigert, dieser Anweisung zu folgen, könnte – wenn überhaupt – ein Bußgeld (laut dem erlassenen Katalog 150 Euro) verhängt werden, aber nicht generell. Ein generelles Verbot, sich jemanden auf einen kürzeren Abstand als 1,5 Meter zu nähern, widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so das Gericht.

Um es kurz zu machen: Folgt man dem Gericht, dann handelt es sich bei dem Kontaktverbot – Abstand mindestens 1,5 Meter – lediglich um eine (derzeit wohl auch sinnvolle) Empfehlung. Verstöße dagegen können nur im Ausnahmefall überhaupt geahndet werden. Die Drohung mit einem Bußgeld von 150 Euro mag zwar viele dazu bewegen, sich daran zu halten, ist aber zunächst einmal unwirksam.

21.04.2020

12:42 | jf: Sitzblockade von Frauendemo hat für Abgeordnete Folgen

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zwei linken Abgeordneten eine Geldzahlung auferlegt, weil sie an einer Sitzblockade gegen eine Frauendemo teilgenommen hatten. Demnach ist von einem hinreichenden Tatverdacht auf „Störung einer nicht verbotenen Versammlung“ zusammen mit einer Nötigung auszugehen, teilte die Behörde dem AfD-Abgeordneten Frank-Christian Hansel mit, der zusammen mit einem anderen AfD-Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus Anzeige erstattet hatte.

Ein wichtiges und ausgezeichnetes Urteil. Ich wünschte mir, dass bei derartigen direkten Angriffen auf einen Grundpfeiler der Demokratie, das Demonstrationsrecht, viel härter durchgegriffen wird. Allerdings bekommen die ausnahmlos linken Gesetzesbrecher im Regelfall tatkräftige Unterstützung von den MSM, die diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Meinungsfreiheit meistens verharmlosend als "Sitzblockade" bezeichnen. AÖ

20.04.2020

18:42 | yt: BVMW-Webinar zu Covid-19 mit Prof. Bhakdi und Prof. Püschel

Wenn führende Ärzte, die massenmedial/politisch mundtot gemacht werden, sich bereits Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit machen und gegen die politisch/medial geschürte Hysterie kämpfen! HP

18.04.2020

14:09 | f&w:  Muss BARGELD angenommen werden oder dürfen Läden VERWEIGERN? (Interview Christian Solmecke)

Christian Solmecke ist der Experte für rechtliche Fragen auf YouTube. Im Interview gibt der (YouTube-) Anwalt wertvolle Tipps und Tricks für jedermann und spricht über die Folgen der Coronakrise und der neuen kurzfristigen Gesetze, wie zum Beispiel der Aussetzung der Insolvenzanmeldung, Mietstundung, Bargeldakzeptanz und Bargeldverbot.
Auch wird darüber gesprochen, wie es rechtlich über das Urteil des europäischen Gerichtshof zur Widerrufsklauseln in Verbraucherkrediten steht und welche Verträge dies betrifft. 

 

17.04.2020

19:05 | rt: In den USA mobilisiert sich Widerstand gegen Corona-Einschränkungen

fox: Protests in Michigan in response to governor's coronavirus policy (with video)

That`s America. In Deutschland läuft es gesitteter ab. Hier kann man sehen, wie deutsche Polizisten junge Deutsche, die sich öffentlich zu den ersten 20 Artikeln des Grundsgesetzes bekennen, festnehmen und abführen. Frage in die Runde: Schwören deutsche Polizisten nicht einen Eid auf die Verfassung?

et: Berlin: Demonstration für das Grundgesetz von der Polizei aufgelöst

Hier Gespräche von Michael Mross mit Spaziergängern am Rosa L Platz. Uli Gellerman wurde übrigens anschleßend auch abgeführt.

mmn: Demo gegen den Notstand am Rosa Luxemburg Platz       mmn: Live-Report aus Berlin

 

 

14:52 | Sputnik:  Galeria Kaufhof klagt auf Öffnung von Filialen von NRW

Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat eine Klage gegen die Sonderregeln des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise eingereicht.
Das Unternehmen ist laut der heutigen Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Landes in einem Eilverfahren gegen die Coronaschutzverordnung vorgegangen. Das Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine gerichtliche Entscheidung soll in dieser Woche nicht mehr fallen.

Geschäftsleitung .... sofort ins Irrenhaus. TS

16.04.2020

14:51 | finanzen.at:  Eilantrag in Karlsruhe gegen Demo-Verbot zum Teil erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat zum ersten Mal einem Eilantrag gegen ein wegen der Corona-Schutzmaßnahmen verhängtes Verbot teilweise stattgegeben. Dabei ging es um mehrere in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen". Die Behörden hatten die Demos nicht erlaubt.

So jetzt habt Ihr (die Antragsteller) die 5 Minuten Ruhm gehabt .... und jetzt ab in die Psychiatrie. Dort gibt es übrigens gratis Masken!!!!!!  Verlockend ... gell.  TS

08:31 | heidelberg24: Heidelberger Anwältin zur Vernehmung vorgeladen – 150 Anhänger versammeln sich vor Gebäude

Um 13 Uhr erscheint Rechtsanwältin Bahner, spricht kurz mit ihren Unterstützern und betritt dann die Polizeistation. Nach ihrer Anhörung sorgt Beate Bahner für eine Überraschung: Sie tritt vor die Menge und erklärt, dass sie sich bei der Polizei entschuldigt habe. Die Verletzung am Kopf und Knie stammen von einem Fahrradsturz, den sie „besoffen“ erlitten hatte und nicht von den Polizeibeamten. Sie müsse aber jetzt gleich gehen, da Sie noch mit Freunden in ein Café gehen würde.

Kommentar
Ohne Worte....

08:20 | Leser-Zuschrift zum RAM Kommentar von gestern

Ich bin seit 1 Monat regelmässiger Zusender von Kommentaren, Links etc. Wir freuen uns jeden Tag Bachheimer.com lesen zu dürfen. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, weshalb Herr Bachheimer nicht wie das Originell über Polizeikräfte, Staatsanwaltschaften, Gerichte, etc. frei von der Leber weg berichten kann.

Ich muss jetzt einmal eine diesbezügliche Lanze für den Staat Österreich brechen. Man kann hier gut, frech und frei berichten. Die Politik stört es hoffenlich ein wenig, aber die haben offensichtlich Humor und lassen sich (gerne) auf den Zahn fühlen. Wir haben bisher noch keine Probleme mit Politik, Justiz oder Polizei gehabt. In anderen Ländern wär' ich mir da nicht so sicher! TB

Vielleicht kennt er ausser den gehäuften freundlichen Kontakten zu den nach charakterlich speziell geeigneten 1 % ?? ausgesuchten Staatsdienern ja auch Menschen, welche leider nicht der Meinung sind, dass die Damen und Herren der Polizeikräfte nach Merkmalen wie das Helfersyndrom ausleben ausgesucht worden sind, sondern nach ganz, ganz speziellen Eigenschschaften. Da Bachheimer.com ja ein Informationsdienst ist und Informationen liefert um den Leser besser zu positionieren in einer nicht leicht zu durchschaubaren Lebensumgebung, wäre es schade, wenn er eine eventuelle richtige Beurteilung der speziellen Stastsdiener falsch darstellen könnte und aufgrund möglicher aus dieser Darstellung herauszulesender Verunglimpfungen, Drohungen....siehe Schweiz, eine zeitlang nicht aus der frischen Steirerbergumgebung seine für uns alle zugute kommende zuweilen evt. auch bedrückende und komplizierte, aber evt. auch erfüllende Mission erfüllen könnte.

Er möchte sicher deshalb im Sinne der Ausgewogenheit neben den unerfreulichen auch die beglückenden Erlebnisse mit den Menschen erzählen, welche nicht unbedingt zur Gruppe der Lieblinge der Nation gehören und vermutlich ausserhalb ihrer eingeschworenen Gruppierung nicht wirklich gute Freunde haben dürften, welche ehrlich zu ihnen sind. Auch wenn in den MSM immer wieder aufgeführt wird, dass angeblich die Polizisten zu den beliebesten Berufsgruppen gehören sollten. Ich zähle zu der Gruppe, welche diese Angelegenheit wissenschaftlich angeht. Da fange ich zum Beispiel einmal mit der Befähigung der Kandidaten für das Polizeikorps an und halte mich da streng an den international ermittelten IQ eines durchschnittlichen Polizisten. Gemäss MSM läge der bei 108 Punkten. Leider finde ich auf wundersame Weise anderslautende Studien bei Google nicht mehr.......?

Ergänzung zu den 108 IQ der Polizei! Es ist m. M. nicht wirklich wichtig, welchen IQ man als Polizist hat - viel mehr zählt Empathie und Fingerspitzengefüh. Und dieses hab ich bei meinen Kontakten mit Polizei bzw. Verfassungsschutz stets verorten können. Aber mit einem Wert von 108 sind die Polizisten gut dabei, liegt der Durchschnitt in Österreich ja darunter. TB
Kronestatistik aus dem Jahre 2006
Nach den Niederlanden (107), Polen (106), Schweden (104) und Italien (102) reihen sich Österreich mit einem Durchschnitts-IQ von 101 ein und bewegt sich damit durchaus im oberen Viertel. Ein beachtlicher Wert: Der „normale“ IQ ist zwischen 85 und 115 angesiedelt.

10:30 | Silvercruiser
Soso, mit einem IQ von 108 ist man also als Polizist "gut dabei"!? Ich erinnere mich dunkel an Zeiten, wo beim Aufnahmetest zur Gendarmerie 979 Punkte zu erreichen gewesen sind; auch erinnere ich mich daran, damals 978,8 Punkte erreicht zu haben. Nun, wie ist die Situation heute? Sehen Sie sich mal die Neuaufnahmen z.B. in Wien an...schauen Sie sich die benötigte "Mindestpunktezahl" im Aufnahmetest an. Sprechen Sie einmal mit "Einsatztrainern" jenseits von 45 Lebensjahren, wie sie die "Qualität" ihrer jungen "Kollegen" bezeichnen würden. Auch gab es einmal Zeiten wo "in einem militärisch organiserten Wachkörper" ein Kurzhaarschnitt und eine dementsprechende Rasur an den Tag zu legen war, auch die Damen waren diesbezüglich ab den 90er Jahren angehalten sich angemessen zu "stylen". Will sagen, sichbare Tattoos, "Nageldesign", Pferdeschwänze, Taliban-Bart, etc., waren nicht an der Tagesordnung...auch nicht singende und sich filmende Streifenbeamten, welche mehr als peinlich in falscher Tonlage zu Helene Fischers "Hit-Songs" trällerten. Auch gab es einmal Zeiten, wo der Begriff der "Abmahnung" angewendet worden ist, falls man einen Familienvater und braven Steuerzahler mit 10 Km/h zu schnell angehalten hat und im Umkehrschluss dann bei oft ausländerspezifischen (ich will hier nicht "abkanzeln", aber man muss bei den Tatsachen bleiben) Straftaten z.B. hinsichtlich Messereien bzw. Körperverletzungen, Raub oder häuslicher Gewalt mit voller Härte zum Opferschutz und NICHT zum Täterschutz ohne Rücksicht auf persönliche Verluste eingeschritten ist.
Es ist schon richtig, dass Fingerspitzengefühl und Empathie wichtig sind......aber ein scharfer Verstand, welcher binnen Sekundenbruchteilen Entscheidungen mit massiven Auswirkungen zu treffen hat sowie das Erkennen und Bewerten von komplexen Sachverhalten in defizielen Ermittlungsverfahren sind genauso wichtig, wenn nicht essenziell. Dazu gehört aber nunmal eine gehörige Portion "Hirnschmalz".
Wie o.a. Zeilen vermuten lassen stelle ich mich also tentenziell eher auf die Seite von RAM....es war einmal besser (nicht ideal), aber momentan kann ich der Exekutive leider kein sehr positives Zeugnis ausstellen. Ausdrücklich möchte ich nicht zu sehr pauschalisiern respektive sämtliche Beamte in einen Topf werfen, denn es gibt sie vereinzelt tatsächlich (noch): Stolze Recken in Polizeiuniform (oder auch zivil), welche ohne Furcht und Tadel und nach bestem Wissen und Gewissen ihren Dienst versehen (nur leider sind sie die Ausnahme).
Um Missverständnisse auzuräumen: Ich habe im Dezember 2015 meine Konsequenzen gezogen und verdiene meine Brötchen nun auf andere Art und Weise, abseits der exekutivdienstlichen Agenden und ich habe diesen Schritt absulut nicht bereut.
Mit einem schönen Gruß bin ich Ihr, Silvercruiser

@ gut dabei: Ich habe die vom Kommentatoren genannten Polizei-IQ-Daten und den durchschn. IQ der Österreicher aus einer Krone-Untersuchung gegenübergestellt! TB

11:44 | Leser-Kommentar zum Silvercruiser
Kurze Frage bitte. Gleiten wir in die Diskussion ab, ob wir einen Staat wollen oder reine Anarchie ?
Und warum soll die "Polizei" besser sein als der ein Großteil der Gesellschaft ?
Oder vergessen wir dabei, das wir mehr oder minder im gleichen Teich schwimmen.

14:11 | RAM 
Keine Frage der Präferenz, sondern eine logische Konsequenz. Eine Beamtendiktatur, die über die letzte Jahrzehnte alle Produktivfaktoren des Landes dermaßen ausgeplündert hat (selbst ein Arbeiter zahlt mit allen direkten und indirekten Steuern bereits an die 70% und verfügt aktuell im Schnitt über die Kaufkraft von 1990 bei Preisen von heute!) und jetzt mit nicht nachvollziehbarer Polizeigewalt ihr sinnloses Dasein und Handeln zu legitimieren versucht, führt zwangsläufig in die Anarchie. Die aktuelle Massenarbeitslosigkeit und die dramatische Anzahl an Firmenpleiten eines wirtschaftlich an die Wand gefahrenen Staates werden wohl kaum angesichts dessen offensichtlichen Totalschadens zur Stabilisierung beitragen.

Zur absurden Frage: "Und warum soll die "Polizei" besser sein als der ein Großteil der Gesellschaft ?“ Weil es eben nicht ein x-beliebiger Vorstadt-Zuhälterklub oder Fußballverein ist, sondern die Polizei!!! Dazu:
http://www.diekriminalisten.at/krb/show_art.asp?id=1080
Wenn die Integrität und die moralische Einstellung hoher Führungskräfte in Frage gestellt wird, wenn Intrigen gesponnen werden, wenn Exekutivbeamte fast täglich im Zusammenhang mit schwersten strafbaren Handlungen in den Medien aufscheinen, dann ist es wohl legitim zu fragen: Wie viel Ethik braucht die Polizei?
Dass die Polizei wohl eines der wichtigsten Elemente eines Rechtsstaates darstellt und ihr daher höchstes Vertrauen entgegenzubringen ist, kann wohl als unbestritten angenommen werden. Daher werden an Repräsentanten der Polizei auch besonders hohe moralische Anforderungen gestellt, die das Vertrauen in den Sicherheitsapparat rechtfertigen und den Bürgern die Sicherheit geben, dass hier Menschen am Werk sind, die diesen Beruf nicht nur besonders engagiert ausüben, sondern auch über jeden Verdacht erhaben sind, der dieses Vertrauen in Zweifel ziehen würde.

https://www.youtube.com/watch?v=b7IQWrCT-OI&feature=youtu.be
Der Börsencrash von 2020 und die bewusst herbeigeführte Finanzpanik von 1907 Gibt es Parallelen? Oder: Die Corona-Hysterie und die kommende Wirtschaftsdepression. "Ich rechne daher genau wie Ernst Wolff mit dramatischen Zuständen, Plünderungen, Protesten und Aufständen, vor allem in Europa.“

Noch nie war dieses Zitat von Elmar Kupke angemessener und läßt sich perfekt auf unseren heutigen Staat übertragen: "Demokratie ist die Zelle, in der der Spießer seine Freiheit absitzt".

Sorry lieber RAM ... die Eile ... die Eile ... und nochmals die Eile!  Dieses Kommentar wurde leider falsch zugeordnet ... mein Fehler. TS

15.04.2020

08:27 | b.com Hausjurist Dr.Dr. Heinz-Dietmar Schimanko: Aktuelles zur allgemeinen Bewegungsfreiheit und den Verordnungen zum Covid19-Maßnahmengesetz

1.) Betretungsverbot und falsche Vorstellungen davon a.) Legistische Mängel
St. Pölten, am 15.04.2020
Es bestehen gravierende Mängel der betreffenden Covid-19-Maßnahmenverordnung in Form von Unklarheiten, die bei der Bevölkerung eine starke Verunsicherung bewirken über das, was erlaubt ist. Dieser Umstand wird dadurch verstärkt, daß die Bundesregierung wiederholt falsch über den Inhalt dieser Verordnung informiert.
b.) Fehlinformationen
Die Regierung behauptet Inhalte der Covid19-Maßnahmenverordnung, die es nicht gibt. Und zwar behauptet sie Verbote der Covid19-Maßnahmenverordnung, die darin aber nicht enthalten sind.

Den gesamten Beitrag finden Sie hier! TB

14:58 | Dazu passend - wz: Jabloner ortet Missstand bei Corona-Regeln! TB

11:26 | Leser-Anfrage
bitte um Info, falls ich mit meiner Annahme falsche liege:
Laut der Erläuterung Ihres Hausjuristen wäre es also nicht verboten, dass
ich mit dem Auto bei uns im Ort zur Tankstelle fahre, mir dort im Shop eine
oder zwei Dose(n) Bier kaufe und diese dann außerhalb des Shops (aber am Grund der Tankstelle)
in der Sonne konsumiere, bei einer oder mehreren Zigaretten, wenn der
Abstand von mind. 1 Meter zu evtl. weiteren anwesenden Personen
eingehalten wird. Wie viele Personen dürfen dort anwesend sein, wenn
der Abstand eingehalten wird? Bitte um Info, danke.

13:20 | Antwort des b.com Hausjuristen auf die Leseranfrage von 11:26h
Diese Vorgangsweise ist zulässig. Es soll nur keine größere Menschenansammlung entstehen. Das ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, entspricht aber dem erkennbaren Zweck der Verordnung. Größere Menschenansammlung wird mangels konkreter Vorgaben mit mehr als drei oder vier Personen anzunehmen sein, die nicht demselben Haushalt angehören.

13:22 | Der Bondaffe
Das kann man durchgehen lassen. Sie dürfen sich nur nicht wegen "Alkohol am Steuer" erwischen lassen.
Ansonsten von meiner Seite aus etwas zum Umgang mit der Polizei. In meinem Bekanntenkreis gibt es vier jüngere Polizisten. Sie dürfen mir glauben, die haben die Schnauze genauso gestrichen voll mit den Corona-Panikern und die auf ihre Rechte pochenden Ausgangs-Fanatiker. Das es da zu Konfliktsituationen kommt ist unvermeidlich, wenn sich der "Ausgangsfanatiker*in" stur stellt. Was sollen die Polizisten denn machen? Meine Polizisten wollen einfach nur einen gebührenden Respekt und in Ihrer Person als ausführende Staatsgewalt wahrgenommen werden. Wenn sich da eine*r aggressiv und unwillig anstellt, dann ist es geschehen. Dann gehen die Dinge ihren Gang. Ich kenne auch Leute, die fühlen sich zu jeder Zeit von der Polizei verfolgt. Dann gehen die Dinge auch ihren Gang, wenn es zu einem Treffen kommt.

Ich kenne Leute hier die tun das, was Söder und Co sagen. Panisch und ängstlich sitzen sie zuhause. Ich bin fast Tag mit dem Rad längere Strecken unterwegs ohne das mich irgendeine Polizeigewalt aufhält. Ich fahre sogar an denen vorbei. Ich spiele das Spiel mit und ziehe mir dann den Mundschutz über. Die Polizei sieht dann genau das, was sie sehen will. Beide Seiten sind zufrieden.

Wenn ich dann die Geschichten "meiner Polizisten" höre läßt mich das schmunzeln. Viele Leute da draußen sind scheinbar unfähig zum richtigen Umgang mit der Polizei, das sind aber auch nur Menschen. Dann kommt es wirklich zu witzigen Situationen und im Fall der Fälle gibt es eine Gratis-Übernachtung in der Inspektion. Diese hat sich aber der Bürger selbst zuzuschreiben, weil er sich so deppert verhalten hat.

15:15 | Der Waldbauernbub zum Bondaffen
Zitat: Viele Leute da draußen sind scheinbar unfähig zum richtigen Umgang mit der Polizei
Dass Polizisten unfähig im Umgang mit unbescholtenen österreichischen Staatsbürgern sind ist ja vollkommen undenkbar !!!!
Ich fordere wiederkehrende Psychotests für Polizist*Innen

Ich hab's schon oft geschrieben und wiederhole es nochmals: ich persönlich hatte stets das Glück nur mit umgänglichen und angenehmen Polzisiten zu tun gehabt zu haben. Natürlich gibt es auch hier - wie überall sonst - schwarze Schafe. Bei Polizei sind diese natürlich besonders unangebracht und unangenehm für den "Kunden". Aber als Österreicher sollten wir da nicht so jammern - da gäbe es ganz andere Länder in unmittelbarer Nachbarschaft, wo's viel schlimmer ist! TB

16:30 | Der Bondaffe zum Waldbauernbuben
Werter Waldbauernbub, ich wünschte Sie könnten einmal die Geschichten hören, die mir meine Kontakte erzählen. Sie würden staunen. Das Alltagsgeschäft ist hart. Das muß man ertragen können. Schon allein die (aktuell hohe) Anzahl der Selbstmorde, von denen übrigens niemals in Zeitung berichtet wird, läßt einem manchmal die Haare zu Berge stehen. Manchmal finden diese teilweise noch jungen Menschen ausgetrocknete Mumien vor sich, ein andernmal bringt sich der Selbstmörder so um, daß den Polizisten nichts geschieht. Jedes einzelne Erlebnis prägt und es ist nicht jedermanns Sache als erster am Unfallort zu sein, wo es zerstückelte oder zermatschte Autoleichen im noblen Hochgeschwindigkeitsauto gibt. Da erfordert es auch den "richtigen Umgang mit dem unbescholtenen, aber toten Staatsbürger". Für mich wäre das nichts, da braucht man starke Nerven und später einen ruhigen Schlaf. Spannend sind auch die Erlebnisse mit deutschen Mitbürgern aus der Sinti- und Roma-Szene, aber auch in Flüchtlingsheimen ist immer etwas los. Das ist das harte Alltagsgeschäft von dem der "unbescholtete Staatsbürger" keine Ahnung hat (der sich dann meist wegen Kleinigkeiten und Falschbehandlung aufregt). Aber bei der Polizei brauchts auch die unterschiedlichsten Charaktere, da ist alles dabei. Und für die normalen Österreicher oder die Deutschen bräuchten wir gar nicht so viel Polizei wie aktuell, die sind brav.

17:49 | RAM zu den wiederholt positiven Kommentaren von TB bezüglich der österr. Polizei
Wer seit Corona die Polizei noch ernst nimmt, ist entweder selbst eine nicht auf Staatskosten überlebensfähige Kreatur und/oder hat ein bisschen zuviel Corona in der Birne! Leider bist Du, Thomas, so weich gespült, dass Du diese Kommentare übergehst:  https://eingeschenkt.tv/corona-virus-demonstrationen-verboten/   

Wie man sehr schön sehen kann, können die Bullen nur gegen harmlose, gesetzestreue, vernünftige und insbesondere alte Menschen und wiederum Schwerpunkt Frauen brachial vorgehen, während sie bei den muslimischen Gesetzesnihilisten den Schwanz einziehen. Ein Mitarbeiter von mir hat mir bereits vor der Flüchtlingskrise erzählt, dass er nahezu jedes Wochenende in der Lerchenfelderstraße regelrechte Straßenschlachten rund um ein Afro Cafe beobachtete, in denen mindestens 30 AfrikanerInnen aufeinander eindroschen (ja auch Weiber wurden verdroschen) und parallel noch massenhaft parkende Autos beschädigten, und dass vor den Augen eines Großaufgebotes der wie üblich grenzenlos überforderten, hilf- u. ratlosen Polizei. Diese Anscheisser sind sofort weg, wenn’s los geht mit realen Aufständen.

Das Beamtentum gehört komplett ausgetauscht und den Neuen muß kristallklar zur Kenntnis gebracht werden, wie man sich angemessen und höflich gegenüber harmlosen „Dienstgebern“ verhält. Die „Alten“ genießen jetzt den „Corona-Notstand“ um ihren frustrierten Leben durch Repressalien, Allmachtgefühlen und Schikanen einen Sinn zu geben. Es ist unerträglich, wie diese "Exekutive" sich besser vorkommen als die real arbeitenden Produktivfaktoren, die deren verkommene Existenz finanzieren!!!!
Top-Polizist baute Alko-Crash: Frau verletzt https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Top-Polizist-baute-Alko-Crash-Frau-verletzt/426116357
Zum Fremdschämen. Und im nächsten Einsatz verdonnern 10 Mann eine junge Mutter zu 500 € Strafe. Wer solche Aktivitäten noch ernst nimmt, dem ist nicht zu helfen!
Polizei-Video mit Ostergrüßen begeistert das Netz https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Polizei-Video-mit-Ostergruessen-begeistert-das-Netz/425885523

Willkommen im polizeistaatlichen Corona Kommunismus! Wer für diesen Bullen applaudiert! 
Sind doch nur wenige Ausnahmen, die sich so verhalten TB
Video von Polizeikontrolle sorgt für Wirbel im Netz https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Video-von-Polizeikontrolle-sorgt-fuer-Wirbel-im-Netz/425064337

Das ist erst der Anfang des Corona-Kommunismus. Der Weg zum Totalitarismus ist zementiert. Erst mit dem Zusammenbruch der Logistikketten in der Nahrungsmittel Versorgung und einhergehender Totalverarmung und -verelendung des dumpfen Stimmviehs wird sich Widerstand regen. Dann nützen auch die minderbemittelten Bullen mit dem debilen Rumfahren nichts mehr. Statt Applaus für diese herausragende Leistungen gibts dann endlich Saures.
https://www.focus.de/politik/deutschland/aus-dem-innenministerium-wie-sag-ichs-den-leuten-internes-papier-empfiehlt-den-deutschen-angst-zu-machen_id_11851227.html

19:01 | Leser-Kommentar zu RAM
Werter RAM, allerdings sollte man auch bedenken, dass positive Begegnungen mit Polizisten äußerst selten gebracht werden. Da Schlagzeilen mit negativen Begegnungen weit aus profitabler sind und zu mehr Leserschaft führt.
Es stimmt sicher, dass es Polizisten gibt die über die Stränge schlagen und nur nach Vorschrift handeln ohne selbständig zu denken und abzuwägen. Aber dafür alle Polizisten auf die gleiche Stufe zu stellen finde ich ist mehr als übertrieben und nicht fair. Oft sieht man in Videos nur das Verhalten der Polizisten, aber sehr selten das Szenario davor, dass zu diesem Verhalten geführt hat.
Auf der anderen Seite gibt es auch viele Menschen die Polizisten bei normalen Handlungen bewusst provozieren oder sich respektlos verhalten. Warum sollten sich Polizisten das dann gefallen lassen? Klar gibt es auch die andere Seite, wo Menschen in Uniform ohne Hirn agieren und ihre Macht gegenüber normalen Menschen ausleben. Aber eben nicht alle.
Es gibt auch Männer die Frauen und Kinder vergewaltigen oder verprügeln, deshalb sind nicht alle Männer Vergewaltiger oder gewalttätig. Und so verhält es sich auch bei den Polizisten.

20:40 | Nukleus
Was muss man denn da noch viel herum diskutieren: „Meine Polizisten wollen einfach nur einen gebührenden Respekt (Für was? Fürs belästigen?) und in Ihrer Person als ausführende Staatsgewalt wahrgenommen werden.“
Und genau der Satz zeigt doch, was für Milchbürschen im Polizeiapparat rum rennen. Ich kenne auch solche Burschen und Mädels, die wegen den Respektsflausen im Kopf zu diesem Verein gehen. Da wird Oma Heidi wesentlich mehr Respekt entgegen gebracht ohne Uniform und Marke. Die wirft auch den 120kg Rüpel aus der Kneipe, ohne das der groß muckt und dann wehleidig das diskutieren anfängt, aber trotzdem vor der Tür landet. Wie kommt den das?
Dieser Affenzirkus konnte mir noch niemals helfen, als ich in meinem jugendlichen Leichtsinn zu denen ging.
Die wenigen Ausnahmen? Ich veranstalte mit den Beamten regelmäßig meine sozialen Experimente und die ticken alle gleich. Will man mich „pusten“ lassen, schlage ich gleich mal vor, wir gehen zur Blutentnahme mit dem Hinweis, wenn ich nix hab, bezahlt ihr es. Meistens weibliche Beamte verlieren da schnell die Fassung und schreien gleich los: „Man kann ja schließlich nicht von außen sehen, ob ich Verbandsmaterial dabei hab und des Leucht-Westerl.“ Was hat das jetzt mit dem Alkoholtest zu tun?
Tja, wenn ihr eure Quote erfüllen müsst, den kost das halt was bei mir.
Vollkommen uneinsichtig die Bande, wenn man ihnen die Unverhältnismäßigkeit vorwirft, bei der irren Verfolgungsjagd, weil ein Moped ohne Nummernschild fuhr. Ja man hätte ja so gar keinen Fahndungsdruck mehr. Ist erst wieder ein Mopedfahrer abgekratzt, wegen solcher Blödheit.
Da lob ich mir doch meinen Dorfsheriff, da wird auch ordentlich sozialer Druck aufgebaut, wenn man immerzu Scheiße baut. Der kennt seine Pappenheimer. Fahren ohne Nummernschild beim Dorfsheriff...ja genau, abhauen überflüssig, der kennt dich eh. Merkt ihr was?


15:20 | Leser-Antwort auf die Anfrage von gestern (21:06)

Text auf ihrere eigenen Homepage: www.beatebahner.de 
Beate Bahner wurde am Dienstagabend, 14. April 2020 aus dem Hochsicherheitsgefängnis Heidelberg, Geschäftsstelle Psychiatrie Heidelberg, Voßstraße 4, geleitet von der ärztlichen Direktorin Prof. Dr. Sabine Herpetz, entlassen. Es ist ihr damit möglich, die heutige Anhörung am Mittwoch, 15. April 2020, 13 Uhr in Heidelberg, Polizeipräsidium Römerstr. 2-4 wahrzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen Beate Bahner wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 StGB.
Kommentar
In der Voßstraße 4 befindet sich laut google maps kein Hochsicherheitsgefägnis sondern die Universitätsklinik Heidelberg Abteilung Psychatrie. ;-)

14.04.2020

21:06 | Leser-Anfragen "Bahners Einweisung"

Lieber Herr Bachheimer, gerade lese ich die Nachrichten zu Frau Bahner, ob die Polizei oder irgendwer sonst...
Was mich brennend interessiert im Moment ist:
1. wo befindet sich Frau Bahner aktuell?
2. sieht sie einer weiteren Nacht in der Psychiatrie entgegen?
3. unter welchen Umständen? darf sie Kontakt aufnehmen?
4. gibt es inzwischen einen richterlichen Beschluss? wenn ja, auf welcher Grundlage?
...und auch wenn sie sich am Sonntagabend merkwürdig verhalten hat, es haben sich schon Leute bei weniger Stress
kurzfristig "merkwürdig" verhalten..
Gute Nacht und herzlichen dank für Ihre Arbeit

16:53 | Heidelberg 24:  Heidelberger Anwältin landet in Psychiatrie – das steckt dahinter

Als eine Polizeistreife ihre Personalien aufnimmt, beschließen die Beamten aufgrund ihres auffälligen Verhaltens und dem Gesprächsverlauf medizinische Hilfe einzuholen. Laut eines Polizeisprechers habe sie einen „sehr verwirrten Eindruck gemacht“, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“. Frau Bahner wird festgehalten und soll in eine Klinik gebracht werden. Sie setzt sich zur Wehr und tritt mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich werden die Ermittlungen wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.

Warten wir noch ein wenig .... dann hat Sie sich ein Feuergefecht mit der Polizei geliefert. TS

15:52 | PP: Fall Bahner: Polizei bestreitet Einweisung in Psychiatrie erlassen zu haben

Der Fall Beate Bahner wird immer rätselhaft. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim, dass „weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“

Eine flog über des Kuckucksnest ... mit/ohne Polizeibegleitung, nicht/doch freiwillig und keiner hat eine Ahnung. Also wer hat jetzt eine psychische Störung?  TS
P.S.:  .. und als Vogel kenne ich mich mit Vögel aus.
P.P.S.:  Der aktuelle Psychatrie No1 Hit  

14:45 | jouwatch:  Söders Polizeistaat außer Rand und Band: 150 Euro Strafe für Gassigehen

In Bayern bringt der extreme Kurs der Landesregierung unter Markus Söder (CSU), der sich um jeden Preis als harter Hund des Krisenmanagements verewigen will, unappetitliche Exzesse des Polizeistaates hervor: Maskentragen am Steuer, Gassigehen mit dem Hund – die Corona-Kontrolleure schießen regelmäßig weit übers Ziel hinaus.

Besser als Psychiatrie!  TS

19:39 | Leser-Kommentar
Interessant, jetzt wird wieder auf die Polizei eingeschlagen, welche doch Gesetze, welche auch immer, durchsetzen soll. Zudem noch kleine Anmerkung, in Bayern gibt es mehr als 2 Polizisten. Obwohl ich hier meinen Stadtteil in Nürnberg nach wie vor keinen sehe. Das am Flughafen vielleicht noch ab an ein Polizist auftaucht, mag auch in ungewöhnlichen Zeiten die Regel sein.
Wenn der Hund mit Dir Gassi geht, meint dieser bestimmt, das er als Hund laufen will und sich nicht auf einer Decke sonnen, allenfalls nach dem Lauf. Unser Herzog hat eine Gesetz herausgeben, wo genau drin steht was Du darfst. Man darf vor die Tür, Einkaufen, Bewegung, und noch ein paar kleine Dinge mehr. (nicht sonnen) Die Freiheiten sind demnach eingeschränkt.
Zudem fängt einer an, sich mit auf Decke zu sonnen und es passiert ihm nix, gibts den nur allzumenschlichen Umstand, das sehr sicher bald mehr Decken werden. Das wäre wohl ebenso Übel, denn wenn das passiert, wer ist Schuld die Polizei, da Sie es nicht unterbunden hat. Das gleiche gilt für A-Schutz im Auto. Denn es könnte ja kein unbescholtener Bürger sein, sondern schlimmstenfalls ein Terrorist. Wenn man es durchgehen lässt, wer sitzt wieder in Sch. ach nur unsere Freunde und Helfer. Ich bin wieder mal fasziniert.

12:10 | bild: Freifahrtschein für Corona-Genesene?

Wie kommen wir wieder zu einem normalen Leben? Wann werden die strengen Freiheitsbeschränkungen aufgehoben und lassen so etwas wie Alltag einkehren?

Je früher derartige Diskussionen angestossen werden, desto besser. Jetzt ist die Zeit, die vielen Überschriften mit konkreten Inhalten zu füllen, um die bestmögliche Strategie anzuwenden. Dies ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass wir in der neuen Normalität angekommen sind, wie lange diese auch andauern möge. Je offener diskutiert wird, desto früher wird wieder die echte Normalität einziehen können. AÖ

10:59 I pp: Angelika Barbe: „Versammlungsrecht statt Einzelhaft!“

".... Am 4. April wurden zwei Bürger vor der Berliner Volksbühne verhaftet, als sie für den Erhalt der Grundrechte demonstrierten. Sie hätten den Corona Abstand nicht eingehalten, hieß es zur Begründung. Am Tag zuvor hatten mehr als 300 „Rechtgläubige“ in Neukölln das Versammlungsverbot mißachtet und mit „Allah Akbar“-Rufen die hilflose Polizei gedemütigt. Zweierlei Recht zerstört den Rechtsstaat und führt zur Willkürherrschaft. Doppelstandards in der Rechtsauslegung zeigen den Rechtsnihilismus der mächtigen Schichten.

Man kann es nicht mehr hören, „Corona“- Berichte bestimmen die Nachrichten. Es erinnert an das stets übererfüllte Plansoll, das in der DDR medial täglich auf die Untertanen niederprasselte."

So lange der Bürger nur bürgt/zahlt und meint, dass die "Volksvertreter" das Volk vertreten..... wird sich nichts ändern. Aber keine Sorge, EU-Ursula sowie österreichisch führende Frisur träumen bereits von der gaaaaanz freiwilligen Gates-Impfung. Alles wird gut! Vertrauen wir weiter "alternativlos" darauf, dass die Zitronenfalter Zitronen falten. Für alle unsozialen, -solidarischen, klimaleugnenden, genderunsensiblen etc. "Sünder" ist sich noch ein Platz in der Psych. frei. Ironie off. HP

10:44 | Wenger: Notizen zu Beate Bahner, am Morgen des 14. April 2020

Wenn jemand in die Psychiatrie eingeliefert wird, der gegen die Regierung demonstrieren wollte, dann zucken wir zusammen, und wer nicht zusammenzuckt, der hat in Geschichte nicht aufgepasst – oder er hat SEHR falsche Schlüsse aus der Geschichte gezogen.

07:17 | GM:  Rechtsanwältin Beate Bahner in Psychiatrie gesperrt. Telefonmitschnitt

Dieses Video ist ein Telefonmitschnitt aus der Psychiatrie von Rechtsanwältin von Beate Bahner.

Liebe Leser, nehmen Sie sich die Zeit diesen Telefonmitschnitt anzuhören!!!!  Wenn Sie es nicht glauben, es ist Tatsache!  TS

08:45 | Der Medizinmann
"Zweifel" ist eine gefährliche Eigenschaft und wird im Land der Dichter sofort geahndet.
War auch im Glauben schon so.
Heute ist die Inquisition halt medial und virtuell, verbrannt wird nur deine Existenz.

12:02 | Der Musikant
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz

14:57 | Leser Kommentar zu Anwältin in psychatrischer Einrichtung

So konfus wie ihr Antrag ans Bundesverfassungsgericht war, dem nachfolgend ihr Pamphlet: "Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung", dann ihr letztes Schriftstück auf Ihrer Homepage: "Shutdown beenden" leicht gemacht ist auch ihre Sprachnachricht aus der Klapse.
1. Zitat aus der Sprachnachricht:
"Also habe ich mich mit dem Schlüssel hinter meinem Auto versteckt, dann bin ich rausgerannt weil meine Sekretärin das Auto holte."

Öhm, also was wollte sie denn in der Garage mit dem Schlüssel, wenn doch ihre Sekretärin das Auto holen wollte? Hat ihre Sekretärin einen Zweitschlüssel?

2. Zitat aus der Sprachnachricht:

"Dann habe ich 2 Männer gebeten die Polizei zu rufen, diese haben sich aber geweigert"

Warum hat sie nicht selbst die Polizei gerufen mit ihrem Handy, warum hat sie nicht die Sekretärin angerufen wo sie bleibt?

3. Zitat aus der Sprachnachricht:

"Dann kam später die Ärztin, die musste wohl noch Anweisungen von ganz oben oder aus Amerika kriegen"

Ja klar, die musste wahrscheinlich erstmal Trump ausm Bett holen und ihn fragen, was sie mit der Irren machen soll.

4. Zitat aus der Sprachnachricht:

"Dann hat er mich aus ein Meter Höhe mit dem Kopf auf den Steinboden geknallt"

Da sie scheinbar ein Smartphone hat mit Aufzeichnungsfunktion von Sprachnachrichten frag ich mich wo das Selfie bleibt von ihren Verletzungen?
Etc, pp....

Diese ganze Sprachnachricht ist beim genauen hinhören (ohne die Empörungsbrille aufzuhaben) genau so hirnrissig wie ihre Statements auf ihrer Homepage. Die könnte mit ihrem Wahn glatt mit einem selbsternannten Baron aus der Fluchtburg verwandt sein.
Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich frage warum jemand der angeblich in die Klapse zwangseingewiesen wurde sein Handy wiederbekommt passt diese Sprachnachricht ganz gut zu dem ganzen anderen verwirrten Gedöns auf ihrer Homepage.

Ich denke Mal, sie hat sich da selbst eingewiesen und leidet unter Verfolgungswahn. Dazu passend ist auch das Statement auf ihrer Homepage:

"Denn ich mache jetzt mal meinen eigenen „Shutdown“, um mich ein paar Wochen zu erholen. Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen. Daher werde ich jetzt auch keine Emails mehr beantworten und auch nicht ans Telefon gehen und auch keine neuen Mandate annehmen."

Ich kann ihre Zweifel nachvollziehen, doch eines sollte man auch nicht vergessen .... a.) Kopf gegen Boden und b.) was wissen wir, was die Frau inzwischen an Medikamente bekommen hat  c.) ich wäre auch ein wenig aufgeregt .... nach so einer Sache.  Eine gewisse Ironie (in Bezug auf Amerika), dürfen sie auch nicht außer acht lassen, doch sonst erscheint die Frau strukturiert .... und da muss man halt schon ein wenig hinterfragen ...  TS


07:06
 | rnz:  Heidelberger Anwältin in psychiatrischer Einrichtung

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen klagt, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ.

Laut T-Online wurde ..... "Beate Bahner gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Zuvor hatte sie offenbar fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt."   Beate Bahner die die Patientin Zero in der neuen Gesundheitsdiktatur, die mit Handschellen in eine psychiatrische Einrichtung verbracht wurde, in eine Isolierstation gesteckt wurde ..... und wie durch ein Wunder in der Isolierstation genesen ist ..... weil sie fühlt sich dort jetzt in Sicherheit. Der Artikel von T-Online passt nicht zusammen, wie kann jemand mit gefesselten Händen eine Sprachnachricht an eine Schwester schicken?  Wie stellt eine Polizei eine "Eigen- oder Fremdgefährdung" fest, wo die Frau um Hilfe bittet .... und vor allem wer hat sich vor der Tür von Frau Bahner herumgetrieben?  Hat die Polizei hierzu auch Ermittlungen angestellt oder gings gleich ab in die Klapse?  TS

08:11 | KenFM: STANDPUNKTE • Rechtsanwältin Beate Bahner in Psychiatrie

Mit dem Corona-Shutdown wurden durch die Regierung Merkel wesentliche Teile des Grundgesetzes vorübergehend, aber unbegrenzt, auf Eis gelegt. Betroffen ist auch der Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit des Bürgers garantiert. Wenn dieses Recht aufgehoben wird, hat die Bevölkerung praktisch keine Möglichkeit mehr im öffentlichen Raum gegen die Politik der Regierung zu protestieren. Homeoffice bedeutet in Wahrheit jede Form von Widerspruch zu ersticken. Und das alles wegen eines Virus, dessen „Vernichtungspotential“ noch nicht einmal in die Nähe einer gewöhnlichen Influenza kommt!

13.04.2020

09:52 | orf: Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.

08:12 | diepresse: Was die Betretungs-Verordnung wirklich verbietet und was nicht

Österreich muss auch in der Covid-Krise ein Rechtsstaat bleiben. Dem widerspricht die neue Art von Rechtssetzung via Pressekonferenz und Twitter.

Auf einer übergeordneten Ebene verbleibt das Problem, von wem die Bürger in einer derartigen Situation die nötigen Informationen erhalten, um insbesondere in all jenen Bereichen, die nicht gesetzlich geregelt werden dürfen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Für diesen Bereich wäre es von Anfang an zielführend gewesen, einen Mediziner und Nicht-Politiker als Gesicht zu präsentieren, der Tag für Tag Handlungsratschläge gibt, an die man sich halten soll, aber eben nicht halten muss. AÖ

12.04.2020

19:12 |

08:42 | Leser-Zuschrift "Hier Mal 2 Gegendarstellungen von Danisch zur RA Beate Bahner und deren obskuren Antrag beim Bundesverfassungsgericht"

https://www.danisch.de/blog/2020/04/11/nicht-alle-tassen-im-schrank/ 
Auf der Webseite der von so vielen zur Ikone erklärten Rechtsanwältin findet man übrigens gerade deren Corona-Auferstehungs-Verordnung, und ihre Anwaltszulassung will sie nun doch wieder behalten.
https://www.danisch.de/blog/2020/04/11/der-duennschiss-der-rechtsanwaeltin/

Kommentar
Unabhängig davon, dass wegen der ausgerufenen "Pandemie" bisher unvorstellbare Massnahmen getroffen wurden und ich selbst diese Massnahmen auch nicht gut finde, scheint der gesamte Antrag von RA Beate Bahner einfach nur Müll gewesen zu sein. Von Fachleuten erwartet man zumindestens das Anträge innerhalb des Fachgebietes auch fachlich korrekt sind.
Vielleicht wollte sich da eine "Quotentussi" nur wichtig machen und das Ding scheint ziemlich nach hinten losgegangen zu sein.

11:19 | Leser-Kommentar
Naja werter Leser, ich denke sie war mutiger als viele aus ihrer Zunft. Ob der Antrag nun "obskur" war oder nicht, wir haben doch alle Befürchtungen um die "Freiheit" ? Das Sie Anwaltszulassung behalten, ist menschlich nachvollziebar, falls sie für Ihre Auskommen keine Alternative sieht. Es irretiert natürlich etwas, sowas sollte man sich vorher überlegen. Doch hier gehts wohl eine Entscheidung, überspitzt ausgedrückt, will ich jetzt Ernte-Helfer werden oder Anwalt bleiben.

19:12 | Leser-Kommentar zum Leser-Kommentar von 11:19
Es geht in einem Rechtsstaat (leider) nicht immer darum, ob man Recht hat, sondern ob man Recht bekommt. Wobei das Recht ansich ja eine reine
Definitionssache ist und nicht gottgegeben ist.
Die gute Frau Anwältin hat schon alleine in Ihrer Antragsstellung fundamentale Fehler gemacht, so dass das Verfassungsgericht gar keine andere Möglichkeit hatte, als ihren Antrag abzulehnen. Eben weil unserer Rechtsstaat so definiert ist, dass man an bestimmten Rechtsinstitutionen auch nur bestimmte Rechte auf bestimmte Art und Weise einklagen kann. Die entsprechenden Verfahren sollte man als Anwältin eigentlich kennen.
Ich empfehle dazu das Lesen von den von mir verlinkten Danisch-Artikeln. Da fragt man sich natürlich, was ist das für eine Anwältin, die sich scheinbar noch nicht einmal in den Grundzügen dieses Rechtsstaates auskennt?
Das freiwillige Abgeben ihrer Anwaltszulassung (wie geht sowas überhaupt?) war einfach nur in der Art: Beleidigte Tussi will es aber euch jetzt zeigen.
Scheinbar ist ihr wenig später selber aufgefallen, dass diese Aktion ziemlich blödsinnig war und hat dann eine noch idiotischere Aktion nachgeschoben, indem sie auf ihrer Internet Seite ein von ihr geschriebens Pamphlet veröffentlicht hat indem SIE eine Corona-Auferstehungs-Verordnung verfügt, die ihrer Meinung nach mit sofortiger Wirkung bundesweit in Kraft tritt und Verstösse geahndet werden sollen:
http://www.beatebahner.de/lib.medien/Corona%20Auferstehungs%20Verordnung.pdf 
So wie Danisch schreibt, hat die Anwältin scheinbar nicht mehr alle Tassen im Schrank. Vielleicht will sie ja demächst auch Leute nackt auspeitschen lassen. ;-)
Diese "Aktionen" von ihr sind nicht mutig, sondern einfach nur kindisch und mehr oder weniger selten dämlich.


08:31
 | Leser-Zuschrift "Etablierung einer Diktatur"

die Situation auf den Vorstoss der RA Frau Beate Bahner beim Bundesverfassungsgericht hat jegliche Zweifel ausgeräumt, womit wir es im Moment zu tun haben:
Mit dem absoluten Ende des Rechtsstaats und der Etablierung einer Diktatur. So hat also die momentan mutigste und tatkräftigste deutsche Juristin ausprobiert wie es ist, beim vermessen des Gefängnisses, von Innen kräftig an der Gefängnisstür zu rütteln.

Die Antwort kam postwendend...Das Gefängniss sollte weder vermessen , noch sonst in Frage gestellt werden. Gewünscht ist das Verharren in Schockstarre in Erwartung neuer, freiheitsbeschränkender Anweisungen .

Ansonsten droht sofortige Repression, deren Ausmaass zwar unklar bleibt, die aber im Sinne einer prompten Reaktion durchaus das Schlimmste befürchten lassen.
Zuerst einmal die Vernichtung der beruflichen Existenz...

Dank an Frau Beate Bahner für ihren Mut und persönlich alles Gute! Eine Deutsche aus der Schweiz.

11.04.2020

08:49 | MMNews: RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben

Weil sie mit ihrem Antrag gegen die "Anti-Corona-Maßnahmen" beim Verfasungsgericht nicht durchkam gibt Rechtsanwältin Beate Bahner ihre Anwaltszulassung zurück: "In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun."

Erfahrene b.com-Leser erinnern sich. Wann immer es rechtsstaatlich skandalöse Vorfälle in Schland gab, habe ich gefragt "Sind wir schon wieder so weit?"
Ab gestern können wir aus dem Fragesatz eine Feststellung machen: "Ja wir sind wieder so weit!"
Mich würde jetzt die Meinung von Dauer-merkelwähler und anderen Staatzis interessieren! TB

17:24 | Leser-Kommentar
Ein vertiabler Justizskandal hat sich ereignet: eine Fachjuristin legt Verfassungsbeschwerde ("Coronia") ein und wird umgehend von Staatsanwaltschaft und Polizei verfolgt und sieht sich aufgrund der Verfolgung dazu gedrängt, ihr Anwaltspatent zurückzulegen. Den Systemmedien entgehen solche Kinkerlitzchen, die stören nur beim Angstverbreiten.

Hier die Presseaussendung von Staatsanwaltschaft und Polizei:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4567699 
Zuständiger Staatsanwalt ist Hr. Thomas Bischoff. Wer wissen will, wie ein VerTRETER des Rechtsstaates aussieht, dem sei dieser Link empfohlen. Einfach etwas runterscrollen:
https://www.heidelberg24.de/heidelberg/heidelberg-bilanz-staatsanwaltschaft-kuriose-faelle-2017-exhibitionisten-koelner-tellern-9731324.html 
Was der seinen Enkeln dereinst erzählen wird, wenn sie ihn fragen: Opa, in den dunklen Merkeljahren, warst du da im Widerstand, oder warst du ein Verfolger?
Gerüchteweise soll er für den diesjährigen Roland-Freissler-Award in der Kategorie "Wenn Unrecht zu Recht wird" nominiert sein. Wir werden bald sehen, was an diesen Gerüchten dran ist?

10.04.2020

12:05 | 451 Grad: Corona-Expertenshow geht weiter | Shutdown verfassungswidrig?

Neben den Warnungen vor den wirtschaftlichen Folgen von #COVID19 werden auch jeden Tag die kritischen Expertenstimmen lauter. Es gibt deutliche Kritik an den Infektionszahlen und dem Vorgehen unseres Gesundheitsministers Jens Spahn. Ist das Infektionsschutzgesetz, so wie es jetzt ausgelegt wird, wirklich vereinbar mit den Menschenrechten in einer freien Demokratie?

10:06 | bi: Gericht kippt Osterreiseverbot für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns

Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot. Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit.

Na dann auf nach Meck-Pom! Ahja, wir dürfen nicht da hin reisen! TB

 

09.04.2020

16:35 | sputnik:  Will der Rechtsstaat eine Anwältin wegen Verfassungsklage einschüchtern?

Eine Heidelberger Rechtsanwältin hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu stoppen. Diese sind aus ihrer Sicht „eklatant verfassungswidrig“, wie sie zuvor erklärt hat. Inzwischen ermittelt die Polizei gegen sie und ist ihre Webseite nicht zugänglich.

Das Imperium schlägt nicht zurück .... es haut auf einen drauf. TS

21:59 | Dazu passend - sputnik: Anwälte kritisieren Kollegin für Verfassungsklage gegen staatliche Corona-Maßnahmen! TB

12:02 | unzensuriert: Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler, es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.

Die erste wirkliche Prüfung für den neuen VGH-Präsidenten Grabenwarter! Neugierig! TB


11:37
 | Leser-Zuschrift "Betreten öffentlicher Orte"

Danke für Eure Arbeit, durch die ich auch so richtig animiert wurde auch Beiträge zu schicken. !! ?? Die Frage stellt sich, ob mein Beitrag die Politik auf den Plan ruft,
das Gesetz noch wirksamer zu formulieren ??

Gesetzestext: Betreten öffentlicher Orte verboten
Auf Grund von § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:
§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

Der Hausjurist hat aus seiner Sicht bestätigt, das wenn ich im Auto sitze oder fahre ich keinen öffentlichen Ort betrete ! Nun habe ich aber erfahren, dass in einer Stadt in Niederösterreich ein Auto von einem jungen Polizisten aufgehalten wurde und weil sich darin 3 Personen befanden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
jeweils eine Anzeige über € 500,-- erhalten haben. Wie kann man diesem Spuk ein Ende bereiten ???
Hat ein Anwalt eine Idee, sollte man die Volksanwaltschaft einschalten ?

13:03 | b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko antwortet: Nicht überrumpeln lassen !

Die Bezahlung einer Organstrafe darf nur freiwillig erfolgen. Die Aufforderung eines Polizisten, eine Organstrafe („Strafmandat“) zu zahlen, ist als Angebot zu werten, die Sache zu erledigen. Man ist also nicht verpflichtet, eine Organstrafe zu zahlen.
Wenn man sich ausweisen kann mit einem amtlichen Lichtbildausweis, kann auch kein Festnahmegrund bestehen, selbst wenn die Polizei von einer begangenen Verwaltungsübertretung ausgeht (§ 35 VStG).
Wenn man die Angelegenheit von den zuständigen staatlichen Stellen klären lassen möchte, ist es auch besser, keine Organstrafe zu bezahlen, weil die Angelegenheit sonst rechtlich abschließend erledigt ist.
Wenn also die Polizei meint, man habe eine Verwaltungsübertretung begangen, sollte man dem einschreitenden Polizisten einfach gelassen aber bestimmt sagen, dass er eben eine Anzeige an die Behörde machen soll.

Die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 26 VStG; BH oder Magistrat) oder die LPD in ihrem Wirkungsbereich als Sicherheitsbehörde erster Instanz (§ 8 SPG) leitet dann allenfalls das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren ein, in dem man argumentieren kann, warum man keine Verwaltungsübertretung begangen hat. Möglich ist, dass die Behörde zunächst eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung erläßt. Eine Anonymverfügung kann man ignorieren, weil sie unwirksam wird, wenn man den vorgeschriebenen Strafbetrag nicht überweist. Gegen eine Strafverfügung muß man binnen 14 Tagen nach Zustellung (Übernahme vom Briefträger oder Hinterlegung beim Postamt) Einspruch erheben, womit es zum ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren kommt, in dem man sich verteidigen kann.

Ein allfälliger Strafbescheid (Straferkenntnis) kann beim Landesverwaltungsgericht mit Beschwerde angefochten werden.
Ich stehe im Einzelfall für die Beantwortung von Anfragen zur Verfügung, um zu klären, ob es sinnvoll ist, sich auf ein Verwaltungsstrafverfahren einzulassen, wovon ich nach dem derzeitigen Informationsstand in einer Vielzahl von Fällen ausgehe.
Anfragen bitte per Email an die Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Dabei bitte die Telefonnummer angeben für den Fall, dass mir eine telefonische Erörterung zielführender erscheint als eine Beantwortung per Email.

14:19 | Leser Antwort an unseren Hausjuristen  
Danke an den Hausjuristen für die Info's.
Sie haben die Strafe nicht gezahlt und sich Anzeigen lassen. Ich werde Ihre hilfreichen Erläuterungen und die Hilfe-Mailadressen an die Personen weiterleiten. Wird ja noch etwas dauern bis die Anzeigen einflattern
Es ist schön das man auf b.com auch solche Hilfestellung bekommt.

08.04.2020

12:31 | DiePresse:  Anwalt bringt Klage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz ein

Ein Wiener Anwalt beantragt die Aufhebung des Gesetzes: "Das ganze Vorgehen zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, kritisiert er. Er stößt sich vor allem an den Ausgangsbeschränkungen.
Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht. Im Namen einiger Mandanten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes.

Ich habe mit meinem Anwalt telefoniert .... und wir haben über die gegenwärtige Situation gesprochen, als ich Ihn frage wie es ihm geht .... "Er kann nicht klagen!" ... da wusste ich .... es geht ihm schlecht. TS

15:38 | Der Medizinmann
Also es kommt doch was in die Gänge. Er spricht von "...seine Mandanten" gut ,dass er nicht alleine kämpft. Bin mit meinen Wünschen eh vorsichtig. "zwincker.

06.04.2020

14:51 | Tagesdosis:  „Eklatant verfassungswidrig“

Mit einer Verfassungsklage will die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner gegen die offiziellen Maßnahmen vorgehen, die das öffentliche Leben beschränken. Diese verletzen laut der Anwältin massiv die Grundrechte der Bundesbürger, weshalb sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen will. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant
verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“

 

10:26 | b.com-Hausjurist Dr.Dr. Schimanko antwortet der Leser-Anfrage von gestern zum COVID-19-Maßnahmengesetz

Die bei bachheimer.com eingehenden Leseranfragen zeigen die meines Erachtens bestehenden Mängel der betreffenden Covid-19-Maßnahmenverordnung in Form von Unklarheiten auf, die durch manche von der Regierung oder Behörden verbreiteten „Empfehlungen“ verstärkt werden.
Andererseits kann man darin bei einem libertären Denkansatz die Chance sehen, einen Freiraum zu argumentieren. Simpel formuliert: Es ist erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Bei einer Konstruktion von Rechtsvorschriften nach dem Regel – Ausnahme – Prinzip sollten die Ausnahmen von Geboten oder Verboten nicht enger aufgefaßt werden, als sich notwendiger Weise aus dem Wortlaut der Vorschrift, deren Zweck, und deren systematischen Gesamtzusammenhang ergibt.....

Sehr detaillierte und Umfangreiche Analyse des Maßnahmengesetzes - den gesamten Beitrag finden Sie hier!
Wir danken dem Hausjuristen aufs Allerherzlichste! TB

05.04.2020

20:37 | sz: Fraktionen stellen sich gegen Wolfgang Schäuble

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble stößt mit seinem Vorschlag, das Grundgesetz zu ändern, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch während der Corona-Krise sicherzustellen, auf breiten Widerstand in den Bundestagsfraktionen. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sagte der Süddeutschen Zeitung: "In Krisenzeiten das Grundgesetz verändern zu wollen, verbietet sich - die Linke wird das nicht unterstützen."

Manchmal denk ich mir, dass man das Thema umgekehrt aufdröseln sollte. Die Geschehnisse der Vergangenheit lassen doch immer wieder den Rückschluss zu, dass Krisenzeiten dazu geschaffen sind, das Grundgesetz zu ändern! TB


19:03 | oe24: Corona-Strafen: Zwei Kaffees auf Parkbank - 1.000 Euro

Es geht nicht nur um Corona-Partys, sondern vor ­allem um den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter, der gegen die Verbreitung so wichtig ist und den einige wenige noch immer nicht einhalten (wollen): So bekamen drei junge Freunde in Markgrafneusiedl – ÖSTERREICH berichtete – je eine Strafverfügung über 350 Euro, weil sie sich trotz Ausgangsbeschränkungen zum Motocross verabredet hatten, nicht zusammenleben und in den Schottergruben viel zu nahe beisammen waren. Die Rechnung von der Bezirkshauptmannschaft dafür: zusammen 1.050 Euro.

Hättens doch g'scheiter zu 3. einen illegalen Grenzübertritt vollzogen - dann hätttens noch an 1000ender kriegt, a jeder und jeds Monat! TB

09:04 | Leser-Fragen zum Betretungsverbot

Auszug aus COVID-19-Maßnahmengesetz in Österreich
§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,
1.. 2.. 3.. 4..
5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben,
oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen
ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
..
..
§ 7.(1) Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.

Fragen an den geschätzten Hausjuristen
_1) Ich hoffe das ist der aktuelle Gesetzestext ?
_2) Wenn ich im Auto sitze bzw. fahre, Betrete ich damit einen öffentlicher Ort ?
_3) Wenn ich alleine im PKW von Oberösterreich nach Wien fahre,
am Westbahnhof aussteige und 1m-Abstand haltend auf die Toilette gehe
und dann im PKW wieder alleine nach Hause fahre
Begehe ich damit einen Gesetzesverstoß ?
_4) Ich habe im ORF einen Beitrag über die von Hr. Landeshauptmann Stelzer angekündigten strengen Kontrollen der Wochenendfahrten Richtung Salzkammergut gesehen.

Es wurde berichtet, dass die Executive im Salzkammergut die Autos anhielt und nach dem Zeck der Fahrt gefragt hat, was ja ziemlich abschreckend wirkte. Sehe ich das richtig, dass die einzige strafrechtlich relevante Frage bezüglich COVID-19-Maßnahmengesetz
die Frage "Sind alle Insassen aus dem gemeinsamen Haushalt?" ist Danke für Ihre Bemühungen.

08:04 | Der Medizinmann stellt zu seinem Beitrag von gestern (20:17) klar

Keineswegs wollte ich unseres werten Hausjuristen´s Kerze unter den Schemel stellen. mea culpa!
Es wahr schlicht in der Eile schlecht formuliert. Ganz im Gegenteil. Seine Beiträge, besonders seine Erläuterungen und Einschätzungen sind für mich äußerst wertvoll. Genau solche Menschen brauchen die Länder um wieder auf die Füße zu kommen.

Und gerade die müssen aufpassen, weil meistens sie als erste ans Kreuz genagelt werden bei der jetzt geläufigen Rechtsprechung.(Stolz) Eigentlich war es nur ein kleiner ruf in die Gesellschaft an Menschen, welch sich in ihrer Ebene vielleicht mit ihresgleichen vernetzen könnten und gemeinsam etwas Größeres bewirken ohne gleich alleine unter die Räder zu kommen. Es ist nicht mehr zu Übersehen wie es um unsere Gesellschaft in den jeweiligen Ländern steht.

04.04.2020

18:55 | jouwatch: Verfassungswidrig: Anwältin kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung an

Immer mehr Wissenschaftler, Juristen und zum Teil auch Politiker wehren sich gegen die von der Regierung undemokratisch beschlossenen Ausnahmegesetze. Jetzt hat auch Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg angekündigt. Ob sie damit Erfolg hat, bleibt fraglich. Schließlich wird hier in diesem Linksstaat im Nachhinein juristisch so gut wie alles abgenickt, was von oben kommt.

Wurde auch Zeit! Kleine, sehr kleine Teile des Volkes demonstrieren ja schon den 2. Samstag für die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Juristen halten sich - wie stets - (un)vornehm zurück! TB

20:17 | Der Medizinmann
Gibt es in Österreich auch solch beherzte Menschen(18:55), welche mit Wort und Sachverstand, die sich um solche Dinge wie um 14:19 und änlich gelagerte Fälle annehmen können? Auf weiter Flur sehe ich leider keine. Kein Aufschrei nach dem ersten Schock, nada, nichts, kein rauschen im Wörterwald.
TB: Als vornehm betrachte ich diese Kaste nicht. Eher als Moderne Raubritter.:-)

Da muss ich zart widersprechen! ich kenne einige Anständige, auch wir haben einen großartigen Vertreter, dens wirklich ums Recht geht und nicht um die Kohle in unserer Mitte. lieber Medizinmann! Schon vergessen? TB

14:19 | oe24: Corona-Anzeige: 500-Euro-Strafe für alleine auf Parkbank sitzenden Mann

Dieser kuriose Fall sorgt derzeit für Debatten im Netz: Weil er den Mindestabstand zu vorbeigehenden Fußgängern nicht einhielt, wurde ein, auf einer Parkbank sitzender Wiener angezeigt.

Und der Vernaderer bekommt nichts? Wär ich der Bestrafte, den Vernaderer würde ich ausfindig machen und ......! TB

Kommentar der Einsenderin
Es wird immer skurriler. Der infizierte Hausverstand mancher ist mittlerweile schwerwiegender. Bitte, gebt den Strafenden ein Beatmungsgerät, der Sauerstoffmangel nimmt schon gefährliche Ausmaße an.

17:45 | Leser-Kommentar
Die haben doch alle den Verstand verloren! Das ist ja so, als wie wenn der Vorausfahrende die Strafe für unterschreiten des Mindestabstandes des Hinterherfahrenden erhält. Irre! Nur noch irre das Ganze!

10:09 | b.com Hausjurist Dr.Dr. H.-D. Schimanko informiert: Der Nationalrat hat am 03.04.2020 ein 4.Covid-19-Gesetz beschlossen, das in Artikel 37 auch ein 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz beinhaltet.

Man kann davon ausgehen, daß der Bundesrat kein Veto dagegen erheben wird, so daß es so als Gesetz des Parlaments erlassen wird.

Dieses Gesetz enthält die folgende Zwangsstundung, also einen verfügten Zahlungsaufschub für Kreditraten bei Verbraucherkrediten (Konsumentenkrediten):

"§ 2. (1) Für Verbraucherkreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, gilt, dass
Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig werden, mit Eintritt der Fälligkeit für die Dauer von drei Monaten gestundet
werden, wenn der Verbraucher aufgrund der durch die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einkommensausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die
Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar ist dem Kreditnehmer die
Erbringung der Leistung insbesondere dann, wenn sein angemessener Lebensunterhalt oder der
angemessene Lebensunterhalt seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist. [...]"

Die Kreditrückzahlung (Zahlung einer Kreditrate) ist aber weiterhin möglich:

"(2) Der Kreditnehmer hat das Recht, in dem in Abs. 1 genannten Zeitraum seine vertraglichen Zahlungen zu den ursprünglich vereinbarten Leistungsterminen weiter zu erbringen. Soweit der Kreditnehmer die Zahlungen vertragsgemäß weiter leistet, gilt die Stundung gemäß Abs. 1 als nicht
erfolgt."

Aus dem Umstand des Zahlungsaufschubs ergibt sich, daß eine Kündigung (Fälligstellung) des Kredits durch den Kreditgeber nicht wirksam ist. Das wird aber im Gesetz ausdrücklich klargestellt. Zusätzlich wird eine Kündigung wegen schlechter Vermögensverhältnisse ausgeschlossen:

"(4) Kündigungen des Kreditgebers wegen Zahlungsverzugs oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Verbrauchers sind im Fall des Abs. 1 bis zum Ablauf der Stundung  ausgeschlossen. Davon darf nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden."

Verbraucher haben einen Anspruch, daß ihnen das bestätigt wird:
"(6) Kommt eine einvernehmliche Regelung für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2020 nicht zustande,  so verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei Monate. Die jeweilige Fälligkeit der vertraglichen  Leistungen wird um diese Frist hinausgeschoben. Der Kreditgeber hat dem Verbraucher eine
Ausfertigung des Vertrags zur Verfügung zu stellen, in der die vereinbarten Vertragsänderungen oder die sich aus dem ersten Satz sowie aus Abs. 1 erster Satz ergebenden Vertragsänderungen berücksichtigt  sind."

Diese Regelungen gelten auch für Kleinstunternehmen:

"(7) Die vorstehenden Absätze gelten auch für Kleinstunternehmen im Sinn von Art. 2 Abs. 3 des  Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36, als Kreditnehmer, sofern der Kreditvertrag vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde und das Unternehmen infolge von Umständen, die auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind, die Leistungen nicht erbringen kann oder dem Unternehmen die Erbringung der Leistungen ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen seines Erwerbsbetriebs nicht möglich wäre."

Kleinstunternehmen sind in der Empfehlung der EU-Kommission, auf die hier verwiesen wird, folgendermaßen definiert:
"Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet."

Warum man im Gesetz auf diesen Teil der Empfehlung der EU-Kommission mit der Definition verwiesen hat, statt die Definition selbst in das Gesetz einzufügen, läßt sich nur als legistische Unzulänglichkeit von Bürokraten erklären. Aber derzeit ist gerade auch Hochsaison für Bürokraten.

 

03.04.2020

15:06 | MMN:  Die Erosion des Rechtsstaats

Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier befürchtet eine Erosion des Rechtsstaats. Bürgerliche Freiheitsrechte sind außer Kraft gesetzt, und niemand weiß wann die Normalität wieder einkehrt. Welche Folgen hat das? Michael Mross im Gespräch mit Christian Hiß.

Leser Beitrag:    
Mittlerweile wird man zu Tode beschützt - durch unsere Qualitätsmedien und unsere Regierung! Bald gibt es massenhaft neue Jobs: Ausgangssperrendurchsetzungs-Blockwarte!

 

12:28 | jf: Coronakrise: Ex-Verfassungsrichter Papier warnt vor Erosion der Grundrechte

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor einer Erosion der Grundrechte gewarnt, falls die Einschränkungen wegen der Coronakrise lange anhalten sollten. Der Rechtsstaat müsse „auch in einer solchen Krise handlungs- und überlebensfähig sein“, sagte der Verfassungsrechtler der Süddeutschen Zeitung. „Aber wir dürfen nicht denken, daß Not kein Gebot kennt. Das wäre dann das Ende des Rechtsstaats.“

Die größte Bedrohung Deutschlands ist aktuell das Gerücht, wonach Angela Merkel womöglich eine fünfte Amtszeit als Bundeskanzlerin anstrebt. AÖ

02.04.2020

09:58 | Leser-Zuschrift "Keine Post vom Gericht mehr - bis Mai?"

Ich erfahre gerade vom Bezirksgericht Wien - Innere Stadt: Per Regierungsbeschluss sei verfügt worden, dass sämtliche Schriftstücke derzeit wohl bearbeitet aber nicht versendet werden dürfen. Mit einer Zustellung wäre erst Beginn Mai zu rechen.
Ausgenommen seien nur jene Fälle, die von einem Rechtspfleger ausdrücklich genehmigt worden sind bzw besonders dringliche Fälle,
bei denen es um Leib und Leben ginge. Diese Regelung gilt für ALLE österreichischen Gerichte.

Tatsächlich ist dies sinngemäss im Artikel 21, § 3 des 2. COVID-19 Gesetzes vom 21.3.2020 so festgeschrieben. Zustellungen auf elektronischem Wege sind ausdrücklich gestattet. Keine Rede ist hingegen von einem Termin der Wiederaufnahme der Versendungen. Welche Ansteckungsgefahr eine Zustellung in den Postkasten darstellt, ist zumindest erklärungsbedürftig. Ob nicht vielmehr diese Gelegenheit, den Betrieb runterzufahren, von der Justiz aus ganz anderen Gründen sehr gerne ergriffen wurde ?

09:11 | n-tv: Näherinnen dürfen nicht helfen "Die Abmahn-Anwälte haben zu viel Freizeit"

Die Näherei von Sina Trinkwalder in Augsburg könnte 60.000 dringend benötige Nasen-Mund-Schutzmasken liefern - täglich. Das dürfen sie und Tausende andere, die gerne helfen würden, aber nicht, weil "Abmahn-Anwälte zu viel Freizeit haben" und Politiker sie im Stich lassen, wie Trinkwalder ntv.de erzählt.

Der Abmahnanwalt - wohl die unterste Kaste unserer Zvilisation! Und für solche Typen zahlen wir die Ausbildungskosten! TB

18:16 | Leser-Ergänzung
https://www.danisch.de/blog/2020/04/02/maskenball-und-abmahnungen/  
Inhalt: Spahn vereiert erst monatelang den Bedarf nach Gesichtsmasken, leugnet dann deren Bedeutung gegen die Verbreitung des Coronavirus, macht dann eine 180° Wende und fordert dass sich die Leute Gesichtsmasken improvisieren, hat es aber offenbar versäumt, den Kleidungsherstellern, die den Maskenbedarf im Land 100% decken könnten, die regularischen Hürden aus dem Weg zu räumen. Eine Nähereibetreiberin musste sich über die Medien darüber beschweren, weil bei Spahn und den Leuten um ihn herum offenbar ein kompletter Kontaktabbruch zur Realität besteht.

19:43 | Leser-Kommentar
Wenn ich mir überlege, wieviel Mist in diesem Land hier abläuft, nur um die Juristenflut durchzufüttern. Eigentlich bräuchten wir ja dringend Erntehelfer, aber Juristen kann man da auch nicht einsetzen, die stehen nur auf dem Acker und drohen dem Spargel mit Abmahnung, wenn er nicht von selbst rausspringt. Oder schicken den Gerichtsvollzieher, den Spargel aus dem Boden zu vollstrecken. Selten so gelacht.

01.04.2020

15:20 | Tichy:  Raus aus dem Ausnahmezustand!

Die derzeitige Einschränkung von Grundrechten ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber angemessen gerechtfertigt wurde sie nicht. Bundesregierung und Bundestag haben nicht zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen abgewogen. Das ist ein Politikversagen.

Schwermetaller
Ein sehr interessanter Artikel!

08:42 | wbs: Krasses Corona-Gesetz: Ihr dürft Zahlungen verweigern

Ein neues Corona-Gesetz (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ) ist übrwiegend in Kraft getreten, welches massiv in die Vertragsfreiheit eingreift. Nun gibt es extreme Möglichkeiten, durch die man Mieten, Schulden und Rechnungen nicht zahlen muss. Wie das Gesetz genau lautet und wer alles betroffen ist, erfahrt ihr in diesem Video.

Corona schafft, was andere Krisen bisher nie geschafft haben! Nicht einmal nach 9/11 bzw. nach der Finanzkrise 2008/9 wurde der alte Grundsatz "pacta servanda sunt" auch nur im leisesten berührt! Natürlich gllt das für die Banken NICHT - diese waren so gut wie nie diesem Grundsatz unterworfen! TB

09:37 | Leser-Kommentar
Ja für wen wird denn ein "Corona-Gesetz" - geltend gemacht - ?
Wem werden denn "Grundrechte" entzogen. Für wen wird denn ein "Grundgesetz" - geltend gemacht - ? etc.
Immer nur für PERSONEN - Rechtskonstrukte, Masken, Fiktionen. Und das auch nur primär über eine Juristische Person, welche Rechtefrei gestellt ist. Im hintergrund gild das private, kommerzielle Handelsrecht. Aber was interessiert es die MENSCHEN !? Denen ist es wohl egal ob sie immer mehr in ihrer Freiheit begrenzt und versklavt werden.
Aber so war es schon immer die letzen 1000 Jahre. Geistige Evolution ? - Fehlanzeige.....
Und immer und immer wieder wird nur an der Oberfläche herumdiskutiert, auch von denen die es schon besser wissen.......!!!!!!!!! ?????????

Disclaimer: bei uns gilt die freie Meinungsäußerung. Die hier gebrachten Meinungen müssen nicht mit  jener der Redaktion konform gehen! TB

14:40 | Bondaffe:
Jetzt wird es wirklich interessant. Denn das System ist auf "Vertragsrecht" aufgebaut. "Vertragsrecht" ist systemisch. Und das will man jetzt außer Kraft setzen? Von mir aus, aber dann setzt man das System außer Kraft. Clever gemacht. Wenn Verträge nicht mehr gültig sind, dann ist das System gelinde gesagt "am Arsch". Beispielsweise sehe ich schon Väter vor mir, die nur Alimente zahlen, aber nichts von ihrem Kind haben. Die heben die Hand, lächeln und sagen nur "Corona"! Das kann man ausprobieren.


09:10 | b.com Hausjurist Dr.Dr. H.-D. Schimanko im Zusammenhang mit Covid-19 zur Möglichkeit eines Moratoriums und zum Thema der Mietzinsminderung von gestern

1.) Moratorium
Aus der Geschichte kennt man in Krisenzeiten das Moratorium, die gesetzliche Maßnahme der Stundung von Verbindlichkeiten, entweder als volle oder als reine Stundung. Bei der vollen Stundung tritt kein Zahlungsverzug ein, und ein eingetretener Zahlungsverzug wird beendet. Bei der reinen Stundung bleibt die Verbindlichkeit fällig, so daß weiterhin Verzugszinsen anfallen, und es wird nur deren Geltendmachung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt. In beiden Fällen ist die Zahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten als dem ursprünglich vorgesehenen.

Als gesetzliche Regelung wirkt das Moratorium so wie vom Gesetzgeber ausgestaltet, ohne daß es auf eine Mitwirkung des Gläubigers ankommt.

Eine Stundung kann natürlich auch zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart werden. Das wird ein vernünftiger Gläubiger im Einzelfall tun, wenn er davon ausgehen kann, daß ein Schuldner nach einer vorübergehenden Krisensituation die Restschuld wird begleichen können.

2.) Mietzahlungen - Zur Rechtslage in Österreich.
Bei der Geschäftsraummiete tritt wegen einer Seuche wie einer Epidemie nur eine Mietzinsminderung ein, wenn als unmittelbare Folge der Seuche der im Mietvertrag vereinbarte Gebrauchsnutzen (Bestandzweck) des Mietobjekts beeinträchtigt wird, etwa durch eine gesetzlich oder behördlich verfügte Betriebsschließung (außerordentliche Mietzinsminderung nach § 1104 ABGB).

Diese Mietzinsminderung tritt nur im Umfang dieser Beeinträchtigung des Gebrauchsnutzens ein (§ 1105 ABGB). Zum Beispiel erfolgt nach der derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmenverordung BGBl II 2020/96 idF 2020/112 nur eine partielle Betriebsschließung, die nur den Kundenbereich von Handels- oder Dienstleistungsunternehmen betrifft. Demnach bleibt zum Beispiel ein Restnutzen bei gemieteten Geschäftsräumlichkeiten, wenn darin noch immer ein Warenverkauf über das Internet vorgenommen werden kann (Onlinehandel), und darin noch immer ein Bürobetrieb erfolgen kann, und sie noch immer als Waren- und Gerätelager genutzt werden können. Anders verhält es sich etwa bei einem Fitneßcenter, das in gemieteten Räumen betrieben wird. Das Fitneßcenter muß nach dieser Verordnung als Freizeit- und Sporteinrichtung zur Gänze geschlossen bleiben, so daß kein Restnutzen des Mietobjekts verbleibt.

Ist ein Unternehmen nur allgemein von der schlechten wirtschaftlichen Gesamtsituation als Folge der gegen die Verbreitung von Covid-19 erfolgenden gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen betroffen, tritt keine Mietzinsminderung ein, weil dieser Umstand nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur Bestimmung über die reguläre Mietzinsminderung (§ 1096 ABGB) dem Bereich des allgemeinen Unternehmerrisikos des Geschäftsraummieters zuzuordnen ist.

Herzlichen Dank, Hausjurist! Was täten wir nur ohne Dich! TB

31.03.2020

18:21 | fmw: Kredite: Fast alle Kreditverträge kündbar – Kreditzahlungen verweigerbar!

Das Coronavirus hat auch ein juristisches Erdbeben ausgelöst: das gilt auch und vor allem für Kredite! Man könnte fast sagen, dass das, was in den letzten Tagen von Gerichten und Parlamenten in Europa beschlossen worden ist, eine Art juristische Revolution ist, die unsere bisherige Rechtsordnung fast auf den Kopf stellt!

Das gilt vor allem für Kredite und Kreditverträge, das gilt für Mietzahlungen (die von vielen Firmen bereits ausgesetzt wurden, vor allem adidas steht deswegen stark in der Kritik) – und es gilt für die Insolvenzordnung (Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, Insolvenz anzumelden bis zu einem bestimmten Termin). Man kann daher wohl mit Recht behaupten, dass (nicht nur) Deutschland in einem (nicht nur juristischen) Ausnahmezustand ist!

Selbstverständlich werden wir unseren Hausjuristen um eine diesbezügliche Stellungnahme bitten! TB

29.03.2020

20:13 | rubicon: Schluss mit Ausnahmezustand!

Am 28. März 2020 hieß es in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz „Nicht ohne uns!“ — als Reaktion auf die Frontalangriffe auf unser Grundgesetz. Dieses wird derzeit in einer Heftigkeit und Geschwindigkeit beschnitten, wie es in der Geschichte der Bundesrepublik seinesgleichen sucht. Dies ist die Stunde der Bewährung, die Zeit, in der — frei nach Bertolt Brecht — das Unrecht zu Recht und damit Widerstand zur Pflicht wird. Rubikon war vor Ort.

Kommentar des Einsenders
da ist ein Artikel auf Rubikon mit Video. Interessant ist, das YT das Video dauernd löscht über die Demo. Da wollen Mächte das nicht haben, daß deutsche Bürger ihre Verfassung verteidigen. Beängstigend!  
Das Video: https://www.bitchute.com/video/c2kQawwB39ST/

09:06 | wbs: Kracher-Urteil: Fast alle (!) Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

So viele "finishing moves" in der Bankenwelt und trotzdem lebens noch! TB

27.03.2020

19:52 | Leser-Zuschrift "und 75 % sind dafür?"

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/politbarometer-corona-massnahmen-100.html

75% finden das neue Ermächtigungsgesetz also für richtig.
Das sind bestimmt die gleichen, die ständig rumgröhlen, dass sich 1933 bis 1945 nie wiederholen dürfe.
Ermachtigungsgesetz 1933 vom 24.03.1933
Ermächtigungsgesetz 2020 vom 25.03.2020  Zufall?
Wir sind jetzt in einer Diktatur angelangt. Demonstrationen verboten. Menschenrechte abgeschafft. Denunziation läuft auch Hochtouren, also die gleiche Blockwartmentalität wie 33-45.

Einen Unterschied gibts schon - damals hat der Papst kein urbi et orbi gespendet! TB

19:55 | Dazu passend - rt: Snowden warnt: Aktuelle Eingriffe in die Freiheitsrechte werden Corona überdauern! TB

13:28 I rp: How The Police State Uses Crises To Expand Lockdown Powers, With John Whitehead

March 26 - The assault on our civil liberties is in overdrive. Habeas corpus is thrown out the window and the government is asking to be able to indefinitely detain Americans without charge or trial. Constitutional law attorney John Whitehead, President of the Rutherford Institute, joins today's Liberty Report to discuss these threats...and to let us know what we can do about them! Watch today's Liberty Report:

Die gleiche Entwicklung überall, bei uns (siehe Rubikon-Beitrag 13:16) oder in den USA! HP

13:16 I rubikon: Der Staatsstreich

Der politisch wie medial forcierte Frontalangriff aufs Grundgesetz darf nicht folgenlos bleiben — holen wir uns unsere Demokratie zurück!

MUST READ! HP

08:35 | tichy: Corona-Gesetze: Angriff auf Marktwirtschaft und Demokratie

Die GroKo läßt sich für milliardenschwere Hilfsprogramme zur Bekämpfung der Pandemie feiern. Gleichzeitig hebelt sie die Marktwirtschaft aus und der Bundestag stimmt seiner eigenen Bedeutungslosigkeit zu.

Klar ist, zu deren Zeiten nach dem Kriege sind mehrere solche Pandemien durch Land gezogen sind, klar ist jedoch, dass man diese auch nicht bemerkt hätte. Zu gering waren die Messmöglichkeiten zu schwach waren die Möglichkeiten einer globalen Hysterie-Erzeugung. Der Anstieg der täglichen Todeszahlen während der Pandemien (Corona brachte im März ein Plus von 0,9 % in Österreich).
Trotzdem ürde ich Zu gerne wissen, wie Ludwig Erhard, Adenauer, Bruno Kreisky, Willy Brandt und Franz-Josef-Strauss, also Zeiten wo noch echte Männer mit echten ideen am Werken waren, diese Krise "abgearbeitet" hätten. TB

10:03 | Leser-Kommentar
Warum die Frage wie andere Politiker in der Vergangenheit die Situation gelöst hätten? Stellen wir uns selbst die Frage, welche Entscheidungen und Handlungen hätten wir jetzt getroffen? Würden wir überhaupt Maßnahmen setzen? Wenn ja, welche und warum?

26.03.2020

19:15 | sf: Cyber-Truppen im Einsatz: Wiederherstellung des staatlichen Propaganda-Monopols?

Wer kann sie noch hören, die ständig wiederholten Klagen über die Bedrohung des „guten“, einfältigen und normalerweise institutionenhörigen Bürgers durch „fake news“, die prinzipiell vom politischen Gegner kommen oder denen, die als solcher konstruiert werden sollen, besonders von angeblich existierenden „Netzwerken“, die angeblich von Privatpersonen, z.B. den Betreibern kleiner, privater blogs, gebildet werden, anscheinend, um Majestäten zu beleidigen, Regierungen zu Fall zu bringen, „das System“ zu zerstören, oder gleich den Weltuntergang herbeizuführen?! Sogar der Ausgang von Parlamentswahlen hängt angeblich von „fake news“ ab, die private „politische Akteure“ in die Welt setzen und verbreiten (oder auch nicht) – selbstverständlich nur dann, wenn der Ausgang nicht den persönlichen Präferenzen derjenigen gefällt, die solche Behauptungen – d.h. „fake news“ ?! – in die Welt setzen und verbreiten.

Aber bitte, wo kämen wir denn hin, wenn wir als SOUVERÄN selbst denken.... bezahlen & bluten reichen! Ironie off. HP

25.03.2020

10:11 | Leser-Zuschrift “Gesetze zur Einschränkung der Freiheit“ gibt es nur für PERSONEN !"

PERSONEN sind Masken, Fiktion, Rechtskonstrukte. Sie werden dem MENSCHEN übergestülpt um überhaupt über ihn bestimmen zu dürfen. Die Manipulation beginnt bei dem NAMEN ! Wem gehört "euer" NAME denn wirklich !? Der MENSCH ist FREI, hat einen FREIEN WILLEN und untersteht nur Gott.
Alle “Gesetze“ sind Verträge bzw. Geschäftsbedingungen. Im Hintergrund wird das das internationale kommerzielle Handelsrecht angewendet, gegen das sich nur sehr wenige wehren können, da umfangreiches Fachwissen unter Einhaltung von Regeln erforderlich sind. Für den, der sich damit manipulieren lässt ! Also ca. 99% der Menschen.
Der Mensch untersteht dem Natürlichen Recht Gottes. Der Mensch steht VOR dem Gesetz – nicht innerhalb.

Natürlich ist uns eine Differenzierung von Mensch und Person bestens bekannt. Ich frag mich bei solchen Zuschriften aber immer:
darf ein Mensch Auto fahren oder nur eine Person? TB

19:17 | Gerhard Breunig zur grünen TB-Frage
die Frage kannst Du leicht selbst beantworten. Wer gibt denn dem Staat das Recht, ein Recht zu übertragen?
Die Reihenfolge ist also ganz einfach.
Der Mensch steht über Allem. Deshalb ist seine würde auch unantastbar.
Der Mensch schließt sich mit anderen Menschen zu einem Staat zusammen.

Also handelt der Staat als Treuhänder im Auftrag der Menschen. Da kein Mensch mehr Rechte als ein anderer Mensch hat, hat auch kein Mensch das Recht, die Rechte anderer Menschen einzuschränken. Das können auch 82 Millionen nicht.

Personen werden vom Staat geschaffen, unterliegen also gemäß §10 EGBGB (in der BRiD) über den Namen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Einen Führerschein haben nur Personen. Menschen brauchen keinen, denn die haben eh alle Recht vom Schöpfer bekommen.
An sich eine klare Angelegenheit.

Einziges Problem dabei: Wie macht man einen Mitglied des Trachtenvereins POLIZEI das klar. Der kennt nur Personen und hat eine Knarre. Außerdem wird er alles daran setzen, Dich durch Fragen oder durch das Verlangen des Führerscheins in den Vertrag zu ziehen. solche Gespräche können dann stundenlang dauern und auf der Wache enden.

In Deutschland haben wir zusätzlich das Problem, dass der Treuhänder offensichtlich gegen der Interessen der Deutschen handelt, weil es eben nicht der Treuhänder der Deutschen, sondern der vom Vatikan eingesetzte Treuhänder ist. Und der hat deutlich sichtbar den Auftrag, raus zu quetschen, was raus zu quatschen geht.
Unter diesen Umständen kann es daher sehr schwierig werden, sein Recht als Mensch durchzusetzen.

19:33 | Leser-Kommentar zu Gerhard Breunig
Die Namen auf dem (deutschen) Führerschein sind doch in Kleinbuchstaben (die Anfangsbuchstaben jeweisl groß) geschrieben. Das würde der Name der natürlichen Person sein. Aber eben auch nur eine Person. Und auf dem grauen Lappen waren die Namen auch so geschrieben. Eine juristische Person kann demnach offensichtlich kein Fahrzeug führen.


09:03
 | jouwatch: Es geht los: Verfassungsschutz beobachtet russischen Sender „RT Deutsch“

Das könnte das Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland bedeuten: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundeskriminalamt (BKA) beobachten den staatlichen russischen Sender „RT Deutsch“ auch und besonders während der aktuellen Corona-Epidemie in Deutschland. Das bestätigten Sprecher beider Sicherheitsbehörden der „Bild-Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Eine der Prioritäten des BfV liegt aktuell auf einem fortlaufenden Monitoring, inwieweit in den durch das BfV bearbeiteten Phänomenbereichen die Coronakrise instrumentalisiert wird“, sagte ein BfV-Sprecher.

Die nächste Corona-Funktion! TB

M
Trau schau wem! Ich traue weder den Russen, noch dem Verfassungsschutz.

23.03.2020

12:51 | addendum: Corona-Kampf statt Bürgerrechte: „Der normale Mensch wird gefährlich“ MUST READ!!!

Harald Haas beobachtet und erforscht seit vielen Jahren Phänomene der Massenpsychologie. Hörigkeit und vorauseilender Gehorsam großer Gruppen gegenüber ihren Regierenden sei ein Mechanismus, der nur schwer erkennbar und noch schwerer zu stoppen sei. Entwicklungen in diese Richtung seien bei uns bereits zu beobachten.

Frei nach US Benjamin Franklin: Wer essentielle Freiheitsrechte aufgibt um temporäre Gesundheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren. HP

22.03.2020

08:25 | Der b.com-Hausjurist Dr.Dr. H.-D. Schimanko informiert über die Verlängerung und Änderungen der Covid-19-Sonderverordnungen

1.) Covid-19-Betriebsschließungen

a.) Die für den Kundenbereich von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ab 16. März 2020 ursprünglich bis 22. März 2020 geltenden Betriebsschließungen und die (auf bachheimer.com in dieser Rubrik ,Verfassung, Gesetze und Recht‘ am 16.03.2020 um 09:38h veröffentlichten) Ausnahmen davon (BGBl II 2020/96) wurden bis 13. April 2020 verlängert (BGBl II 2020/110, Z 2).

Neu geregelt wurde die Ausnahme Nr. 14, die bislang wie folgt lautete: „14. Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter die Ausnahmen des § 2 fällt, und Telekommunikation“. Sie lautet nunmehr:

„14. Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 2 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 2 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 2 erlaubten Tätigkeiten, und Telekommunikation“.

Die Postgeschäftsstellen im Sinne des § 3 Z 7 Postmarktgesetzes sind „stationäre Einrichtungen“ (Filialen), die entweder vom Postdiensteanbieter selbst betrieben werden („eigenbetrieben“), oder die von anderen Unternehmern, sog. „Postpartnern“ betrieben werden („fremdbetrieben“), wobei Postpartner in dieser Filiale meist auch zugleich in anderen Geschäftssparten tätig sind (z.B. Zeitschriftenhandel, Papierwarenhandel, Computershop, Reisebüro, Greißlerei).

Bislang durften nur Postpartner - Filialen weiterbetrieben werden, die in einem Betrieb mit einer von den Betriebsschließungen ausgenommenen Geschäftssparte betrieben werden, also in einem von der Betriebsschließung ausgenommenen Geschäftslokal. Mit der am 21. März in Kraft tretenden Änderung wurde die Ausnahme zum einen erweitert auf Postgeschäftsstellen, die von einer Gemeinde betrieben werden. Zum anderen auf Postpartner - Filialen, die sich in Gemeinden befinden, in denen keine Postgeschäftsstelle eines Postdiensteanbieters und keine aktive Postpartner - Filiale besteht, die in einem von den Betriebsschließungen ausgenommenen Betrieb ist. Die zweitgenannte Ausnahme ist aber eingeschränkt auf die Geschäftstätigkeit mit Postdienstleistungen. Demnach darf man z.B. mit einem in einer solchen Gemeinde gelegenen Computershop, in dem man auch als Postpartner – Filiale tätig ist, derzeit nur als Postfiliale tätig sein; ebenso darf ein in einer solchen Gemeinde gelegener Papierwarenhandel, der auch als Postfiliale fungiert, derzeit nur Postdienstleistungen erbringen.

b.) Unverändert aufrecht sind auch noch die Schließung von Gastgewerbebetrieben und die Ausnahmen davon (BGBl II 2020/96 idF BGBl II 2020/110, § 3):

§ 3. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Gastgewerbetriebe, welche innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:
1. Kranken-und Kuranstalten;
2. Pflegeanstalten und Seniorenheime;
3. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten;
4. Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden.
(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. öffentlicher Verkehrsmitteln verabreicht und ausgeschenkt werden.
(5) Abs. 1 gilt nicht für Lieferservice.

c.) Übereinstimmend mit der Wirtschaftskammer Österreich (https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf) ist zudem festzuhalten, daß Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen in keiner Weise Werksschließungen, Produktionsstopps oder ähnliches für die Industrie oder das produzierende Gewerbe vorsehen oder notwendig machen.

Auch das Baugewerbe und das Baunebengewerbe können weiter ausgeübt werden. Der Baustoffhandel ist nur auf die Belieferung von Baustellen limitiert, nur Verkaufsräume müssen geschlossen bleiben.

Waren können im Wege des Lieferservice mit Heimzustellung vertrieben werden.

2.) Covid-19-Sondermaßnahmen

a.) Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl I 2020/12, Art. 8) vom 15. März 2020 (BGBl II 2020/98), die seit 16. März 2020 anzuwenden ist (veröffentlicht auf bachheimer.com in dieser Rubrik ,Verfassung, Gesetze und Recht‘ am 16.03.2020 um 07:59h), wurde jetzt novelliert (BGBl II 2020/107; BGBl II 2020/108). Ihr zeitlicher Anwendungsbereich wurde verlängert vom Endtermin 22. März auf den 13. April 2020 (BGBl II 2020/108, Z 2).

b.) Mit Wirkung ab 20. März 2020 wurden die Ausnahmen vom Verbot des Betretens öffentlicher Orte für die Deckung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens und für berufliche Zwecke dahingehend abgeändert, daß am Ort der Bedarfsdeckung und am Ort der Berufsausübung jeweils nur dann sichergestellt sein muß, daß zwischen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann (BGBl II 2020/107, Z 1 und 2). Nunmehr können also als Alternative zum Sicherheitsabstand auch Schutzmaßnahmen erfolgen.

Sichtlich hat es sich bis zur Bundesregierung herumgesprochen, daß auch Schutzausrüstung (Schutzbrillen und Visiere, Gesichtsschutzschilde, Atemschutzmasken Klasse FFP2 oder höher, Schutzkleidung, Handschuhe) ausreichen, um das Erwerbsleben aufrecht zu erhalten.

Bei Massenbeförderungsmitteln gilt aber nach wie vor ausnahmslos der Mindestabstand zwischen Personen von einem Meter.

c.) Die Ausnahme für berufliche Zwecke wurde aber dahingehend eingeschränkt, daß sie nur für jene beruflichen Tätigkeiten gilt, die nur in der Arbeitsstätte ausgeübt werden können: Arbeitsstätten dürfen lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann (also insbesondere nicht auch das oft erwähnte „Home Office“ möglich ist).

Zu betonen ist aber, daß entgegen anderslautenden staatlichen Mitteilungen (staatlich organisierten Fake News) wie Fernsehspots keine Einschränkung auf berufliche Zwecke besteht, die unaufschiebbar, bzw. dringlich sind. Demnach kann jede berufliche Tätigkeit unter der Voraussetzung des ausreichenden Sicherheitsabstands oder ausreichender Schutzmaßnahmen auch weiterhin an der Arbeitsstätte ausgeübt werden, soweit dafür die Anwesenheit an der Arbeitsstätte erforderlich ist (also insbesondere kein „Home Office“ möglich ist).

d.) Die Ausnahme für die Deckung von Grundbedürfnissen wurde auf Begräbnisse im engsten Familienkreis erweitert.

e.) Nunmehr wurde auch verboten, daß Personen Kuranstalten in Anspruch nehmen (BGBl II 2020/107, Z 3; im Wortlaut der Verordnung: „Das Betreten von Kuranstalten ist für Kurgäste verboten“). Kurschatten sind nicht ausdrücklich angeführt, dürften aber automatisch mit den Kurgästen wegfallen.

Verboten ist nunmehr auch das Betreten von Einrichtungen, die der Rehabilitation dienen, für Patienten und Patientinnen, ausgenommen zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation.

f.) Nunmehr ist auch das Betreten von Sportplätzen verboten (BGBl II 2020/107, Z 3).

g.) Der gesamte Text der Covid-19-Maßnahmenverordnung (BGBl II 2020/98 idF BGBl II 2020/108) lautet wie folgt:

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;

2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Begräbnisse im engsten Familienkreis mit ein;

4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Dabei dürfen Arbeitsstätten lediglich dann betreten werden, wenn die berufliche Tätigkeit nicht auch außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass eine berufliche Tätigkeit vorzugweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber ein Einvernehmen finden;

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

§ 3. Das Betreten von

1. Kuranstalten gemäß § 42a KAKuG ist für Kurgäste verboten,

2. Einrichtungen, die der Rehabilitation dienen, ist für Patienten/-innen verboten, ausgenommen zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation im Anschluss an die medizinische Akutbehandlung sowie im Rahmen von Unterstützungsleistungen für Allgemeine Krankenanstalten.

§ 4. Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

§ 5. Das Betreten von Sportplätzen ist verboten.

§ 6. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

§ 7. (1) Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 13. April 2020 außer Kraft.

(2) Die Änderungen durch die Novelle BGBl. II Nr. 107/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

20.03.2020

10:39 | rubikon: Die Seuche der Repression

Man muss manchmal ein Stück auf Distanz gehen, um die Dinge klarer zu sehen. Mitten drin in diesem gewaltigen Umwälzungsprozess lassen wir uns von Suggestionen, dies alles sei alternativlos, vielleicht mitreißen. Überlegen wir uns, wie wir reagiert hätten, hätte man uns Anfang diesen Jahres vorhergesagt, was Mitte Mai 2020 Realität ist: die vollkommen Entrechtung aller Menschen in Deutschland, Österreich und praktisch ganz Europa und die irritierende Tatsache, dass dies von fast allen Menschen völlig widerstandslos hingenommen wird. Wir erleben derzeit die vollendete Dystopie. Wie konnte es so weit kommen? Einmal liegt es natürlich an dem geschickt gewählten Vorwand: der Volksgesundheit, einem Gut also, das allen nahegeht. Zum anderen gibt es eine Gewöhnung an Fügsamkeit, die durchaus das Ergebnis eines langen, bewusst gesteuerten Prozesses ist. Wachen wir auf und erkennen wir: Nicht der Virus ist das Problem, sondern das, was die Regierungen unter Berufung auf ihn mit unserer Freiheit anstellen.

Lieber TB, ich hoffe, das neue, mit Polizeischülern besetzte Wahrheitsministerium in Wien hat nichts gegen einen solch unsolidarischen Beitag, Ironie off. HP

19.03.2020

14:40 | Leser Beitrag:   Bzgl. Notverordnung/Ausgangssperre

Kann bzw. darf die Regierung einfach so per Notverordnung die Verfassung/in Dtl. das Grundgesetz aushebeln, das ja z.B. in Art. 8 Versammlungsfreiheit garantiert?!
Eine Ausgangssperre wäre also ein Verfassungsbruch. Und das soll via Verordnung gehen? Wie siehts da die Rechtslage aus?

19:24 | b.com Hausjurist Dr.Dr. H.-D. Schimanko zur Leseranfrage von 14:40 h zu Notverordnung/Ausgangssperre

1.) a.) Die meisten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger stehen unter Gesetzesvorbehalt, wonach es unter bestimmten, gesetzlich näher definierten Umständen zulässig ist, dass der Staat bestimmte Eingriffe in ein Grundrecht vornimmt, wodurch es eingeschränkt wird (Eingriffsvorbehalt).

Als Beispiel dafür etwa die Bewegungsfreiheit nach Art. 11 Grundgesetz (GG), in dessen Absatz 2 ein solcher Vorbehalt unter anderem für die „Bekämpfung von Seuchengefahr“ enthalten ist:

Art 11 GG
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Art. 8 GG steht im Bereich der Versammlungen unter freiem Himmel überhaupt unter Gesetzesvorbehalt (Ausgestaltungsvorbehalt):

Art 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Das Grundgesetz enthält eine allgemeine Regelung für Eingriffs- und Ausgestaltungsvorbehalte:

Art 19 GG
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.  […]

Auch für Eingriffe gilt auf jeden Fall das Legalitätsprinzip, wonach das gesamte Staatshandeln nur nach den Rechtsvorschriften erfolgen darf:

Art. 20 Abs 3 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Im Übrigen besteht im GG auch ein Mißbrauchsvorbehalt, wonach eine gegen die freie demokratische Ordnung gerichtete Ausübung eines Grundrechts nicht geschützt ist:

Art 18 GG
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

b.) Auch das wirtschaftlich wesentliche Grundrecht der Freiheit der Erwerbsausübung steht unter einem Vorbehalt, der die Basis ist für die vom bachheimer.com-Autor Silverado so geschätzte Gewerbeordnung.

c.) Ebenso wird in der Menschenrechtskonvention (MRK) ein großer Teil der Grund- und Freiheitsrechte nur unter einem bestimmten Eingriffsvorbehalt garantiert, dem spezifischen materiellen Vorbehalt der MRK, worin die Rechtsgüter (rechtlich relevanten Werte und Prinzipien), zu deren Schutz der Eingriff erlaubt ist (z.B. nationale Sicherheit, Verbrechensverhütung, Gesundheit), angeführt werden, und der die Grenze festlegt, dass ein Eingriff nur zulässig ist, soweit er in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist.

Als Beispiel kann die Freizügigkeit nach Art. 2 des 4. Zusatzprotokolls (ZP) der MRK dienen (für die Gesamtübersicht wird nachstehend auch Art. 3 des 4. ZP-MRK angeführt):

Artikel 2 - Freizügigkeit
(1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.
(3) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als denen, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung des “ordre public”, der Verhütung von Straftaten, des Schutzes der Gesundheit oder der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.
(4) Die in Absatz 1 anerkannten Rechte können ferner für den Bereich bestimmter Gebiete Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt sind.

Artikel 3 - Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger
(1) Niemand darf aus dem Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist, durch eine Einzel- oder eine Kollektivmaßnahme ausgewiesen werden.
(2) Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Staatsangehöriger er ist.

d.) Generell gelten intentionale Grundrechtseingriffe, also Eingriffe, die nur auf die Einschränkung eines Grundrechts abzielen, als absolut unzulässig, und sind Grundrechtseingriffe, soweit dafür nicht inhaltliche (materielle) Vorgaben bestehen, nur nach den folgenden formellen Prüfkriterien zulässig:
Ein Eingriff darf nur im öffentlichen Interesse erfolgen;

Er muß zur Erreichung des im öffentlichen Interesses liegenden Zieles geeignet sein;
Er ist nur zulässig, wenn er dafür erforderlich ist in dem Sinn, dass er ein möglichst schonendes (gelindes) Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist;
Es muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, also die Angemessenheit der Relation zwischen öffentlichem Interesse und des Umfangs der Einschränkung der betreffenden Grundrechtsposition.

2.) Im Zusammenhang mit den Covid19-Maßnahmen erscheint mir der zeitliche Aspekt bemerkenswert.
In der derzeitigen Situation werden einige der Covid19-Maßnahmen, mit denen Grundrechtseingriffe erfolgen, verfassungsrechtlich zulässig sein. (Ausgenommen in Tirol, wo man – sichtlich nach schweren Versäumnissen nun in Panik - mit zu undifferenzierten Regelungen über das Ziel hinausschießt).

Ich meine aber, dass die Frage angebracht ist, ob man die derzeitige Situation und damit diese Maßnahmen oder zumindest einen Teil davon oder deren Ausmaß nicht hätte vermeiden können, etwa durch die rechtzeitige Anschaffung von Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken mit der vom Robert Koch Institut in Berlin als Schutz vor einer Covid19-Infektion vorgegebenen Mindestklassifikation FFP 2 für die gesamte Bevölkerung, wodurch sich das Wirtschaftsleben in einem weitaus größeren Umfang aufrecht erhalten ließe. Die Frage lautet also, ob man bei rechtzeitiger Vorsorge mit geringeren Grundrechtseingriffen ausgekommen wäre.

Stattdessen wurde nicht nur die rechtzeitige Vorratshaltung für solche Schutzausrüstung unterlassen, obwohl sich bereits vor Monaten abgezeichnet hatte, dass die Covid19-Epidemie sich auch in Europa ausbreiten wird, sondern man hat sogar Vorräte an Schutzausrüstung reduziert. So wurde etwa in Österreich Anfang des Jahres ein größeres Kontingent von mehr als 60.0000 solcher Atemschutzmasken nach China verkauft.

Das beweist sichtlich wieder die grundsätzliche Kritik von Hans Hermann Hoppe, dass die meisten demokratisch gewählten Politiker insbesondere deshalb schlechte Verwalter sind, weil sie nur sehr kurzfristig agieren. Versagt haben aber ebenso die Bürokraten in den Gesundheitsbehörden.

So hat auch die EU besonders spät reagiert. Erst am 14. März 2020 hat die Europäische Kommission mit der am 15. März 2020 kundgemachten Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte eine Genehmigungspflicht eingeführt, um die Nachfrage nach lebenswichtiger Ausrüstung in der EU decken zu können (ABl. L 77I vom 15.3.2020). Von dieser Exportbeschränkung ist medizinische Schutzausrüstung (Schutzbrillen und Visiere, Gesichtsschutzschilde, Mund-Nasen-Schutzausrüstung, Schutzkleidung, Handschuhe) erfasst, die dazu dient, bei infektiösen Krankheitsbildern zum einen eine Übertragung auf medizinisches Fachpersonal zu verhindern und zum anderen die gesunde Bevölkerung vor einer Infizierung durch erkrankte Personen zu schützen. HDS
PS.: Bis die Ausgangsbeschränkung wieder vorbei ist, wird Silverado sich nach meiner vorstehenden Behauptung wohl wieder beruhigt haben.

18.03.2020

15:30 | Kurier:   Die Justiz auf Notbetrieb, vorerst keine Scheidungen

Justizministerin Alma Zadic erklärt um 16 Uhr Maßnahmen - Verhandlungen gibt es nur mehr in dringenden Fällen. Am Nachmittag wird Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Maßnahmen verkünden, die nicht nur den Besuch in den Justizanstalten neu regeln, sondern das Gerichtswesen an sich.
Bereits am Dienstag postete die Justizministerin in den sozialen Medien, dass es in den kommenden Wochen keinen Parteienverkehr mehr bei den Gerichten geben wird.

Scheidung ist ein absoluter Notfall. Der Rest kann warten ..... TS

17.03.2020

19:37 | konjunktion: Coronavirus: Notstandsgesetze und Kriegsrecht? Auf Zeit oder für immer?

n den westlichen Ländern werden aktuell schneller Notstandsgesetze und andere in die persönliche Freiheit eingreifende Anordnungen erlassen, die noch vor wenigen Tagen vollkommen undenkbar gewesen sind, als man schauen kann. Im Schnellverfahren werden Gesetze wie in Dänemark erlassen, die es ermöglichen, dass der Staat die Menschen zwangsimpfen kann. Zwar sind diese Gesetze/Anordnungen usw. zum Teil auf ein Jahr begrenzt, aber denkt wirklich jemand, dass diese wieder gestrichen werden? Ein Blick zurück zu 9/11 und den damals erfolgten Einschränkungen per Gesetz sollte ausreichend sein, denn diese sind bis heute in Kraft.

17:14 | ag: Mit dem Virus ans Grundgesetz

Es gibt Momente, in denen bei Demokraten sämtliche Alarmglocken in Gang gesetzt werden. Ein solcher Augenblick war gestern Abend um 20:03 Uhr in der Tagesschau. Nachdem ausführlich über Folgen der Coronakrise und die Maßnahmen dagegen berichtet wurde, fiel am Ende dieses Themenblocks, ganz nebenbei folgender Satz (bei 03:11 Minuten):

„Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde“.

Träumt man hier von einer Art weitreichender Ermächtigung, um ohne parlamentarische Kontrolle regieren zu können? (....)

Um 1968 die Kritiker der Notstandsgesetze zu besänftigen, wurde in Art. 20 Grundgesetz übrigens ein vierter Absatz eingefügt: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


18:32 | b.com - Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zu Gesetzen ohne Parlament
(Zum Eintrag v. 17.14 Uhr, "ag: Mit dem Virus ans Grundgesetz")
Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, daß das, was in Deutschland sichtlich angedacht wird, in Österreich bereits Realität ist, und zwar als gesetzänderndes Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten.

Art. 18 Abs. 3 bis 5 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG):

"(3) Wenn die sofortige Erlassung von Maßnahmen, die verfassungsgemäß einer Beschlussfassung des Nationalrates bedürfen, zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit zu einer Zeit notwendig wird, in der der Nationalrat nicht versammelt ist, nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder in seiner Tätigkeit durch höhere Gewalt behindert ist, kann der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung unter seiner und deren Verantwortlichkeit diese Maßnahmen durch vorläufige gesetzändernde Verordnungen treffen. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag im Einvernehmen mit dem vom Hauptausschuss des Nationalrates einzusetzenden ständigen Unterausschuss (Art. 55 Abs. 3) zu erstatten. Eine solche Verordnung bedarf der Gegenzeichnung der Bundesregierung.
(4) Jede nach Abs. 3 erlassene Verordnung ist von der Bundesregierung unverzüglich dem Nationalrat vorzulegen, den der Bundespräsident, falls der Nationalrat in diesem Zeitpunkt keine Tagung hat, während der Tagung aber der Präsident des Nationalrates für einen der der Vorlage folgenden acht Tage einzuberufen hat. Binnen vier Wochen nach der Vorlage hat der Nationalrat entweder an Stelle der Verordnung ein entsprechendes Bundesgesetz zu beschließen oder durch Beschluss das Verlangen zu stellen, dass die Verordnung von der Bundesregierung sofort außer Kraft gesetzt wird. Im letzterwähnten Fall muss die Bundesregierung diesem Verlangen sofort entsprechen. Zum Zweck der rechtzeitigen Beschlussfassung des Nationalrates hat der Präsident die Vorlage spätestens am vorletzten Tag der vierwöchigen Frist zur Abstimmung zu stellen; die näheren Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates. Wird die Verordnung nach den vorhergehenden Bestimmungen von der Bundesregierung aufgehoben, treten mit dem Tag des Inkrafttretens der Aufhebung die gesetzlichen Bestimmungen wieder in Kraft, die durch die Verordnung aufgehoben worden waren.
(5) Die im Abs. 3 bezeichneten Verordnungen dürfen nicht eine Abänderung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen bedeuten und weder eine dauernde finanzielle Belastung des Bundes, noch eine finanzielle Belastung der Länder oder Gemeinden, noch finanzielle Verpflichtungen der Staatsbürger, noch eine Veräußerung von Bundesvermögen, noch Maßnahmen in den im Art. 10 Abs. 1 Z 11 bezeichneten Angelegenheiten [Anm.: Arbeits- und Sozialrecht], noch endlich solche auf dem Gebiet des Koalitionsrechtes oder des Mieterschutzes zum Gegenstand haben."

Ebenso besteht jeweils ein Notverordnungsrecht der Landesregierungen. Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG:

(3) Wenn die sofortige Erlassung von Maßnahmen, die verfassungsgemäß einer Beschlussfassung des Landtages bedürfen, zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit zu einer Zeit notwendig wird, in der der Landtag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder in seiner Tätigkeit durch höhere Gewalt behindert ist, kann die Landesregierung im Einvernehmen mit einem nach dem Grundsatz der Verhältniswahl bestellten Ausschuss des Landtages diese Maßnahmen durch vorläufige gesetzändernde Verordnungen treffen. Sie sind von der Landesregierung unverzüglich der Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen. Sobald das Hindernis für das Zusammentreten des Landtages weggefallen ist, ist dieser einzuberufen. Art. 18 Abs. 4 gilt sinngemäß.
(4) Die im Abs. 3 bezeichneten Verordnungen dürfen jedenfalls nicht eine Abänderung landesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen bedeuten und weder eine dauernde finanzielle Belastung des Landes, noch eine finanzielle Belastung des Bundes oder der Gemeinden, noch finanzielle Verpflichtungen der Staatsbürger, noch eine Veräußerung von Landesvermögen, noch Maßnahmen in Angelegenheiten der Kammern für Arbeiter und Angestellte auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet zum Gegenstand haben.

 

16.03.2020

18:06 I yt: Weltweite Corona Hysterie - der Beginn des Totalitarismus?

3.46 Min. aus der Schweiz, einfach zum Nachdenken. HP

11:04 | 09:38 | b.com-Hausjurist Dr.Dr. Schimanko gibt Entwarnung: Im Seniorenheim darf auch ab morgen noch gebechert werden.

Anschließend an die für heute geltende, um 08:29h verlautbare Covid19 - Gastgewerberegelung nachstehend die ab morgen vorläufig bis 22.03.2020 geltende Covid19 - Gastgewerberegelung (BGBl II 2020/96, § 3, § 4 Abs. 2):

§ 3. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Gastgewerbetriebe, welche innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:

1. Kranken-und Kuranstalten;
2. Pflegeanstalten und Seniorenheime;
3. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten;
4. Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden.

(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. öffentlicher Verkehrsmitteln verabreicht und ausgeschenkt werden.

(5) Abs. 1 gilt nicht für Lieferservice.


09:38 | b.com-Hausjurist Dr.Dr. Schimanko "Liste mit Ausnahmen von Betriebsschliessungen"

Nachstehend Liste der Betriebe, die von den wegen des Coronavirus ab heute angeordneten Betriebsschließungen ausgenommen sind (BGBl II 2020/96):
1. öffentliche Apotheken
2. Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
3.. Drogerien und Drogeriemärkte
4. Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
5. Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
6. Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
7. veterinärmedizinische Dienstleistungen
8. Verkauf von Tierfutter
9. Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
10. Notfall-Dienstleistungen
11. Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
12. Tankstellen
13. Banken
14. Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter die Ausnahmen des § 2 fällt, und Telekommunikation
15. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
16. Lieferdienste
17. Öffentlicher Verkehr
18. Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
19. Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
20. Abfallentsorgungsbetriebe
21. KFZ-Werkstätten.

08:29 | b.com-Hausjurist Dr. Dr. Schimanko übemittelt die "Gewerbeordnung für den 16. März

Nachstehend der Text für die nur am heutigen Tag geltende Covid19-Gastgewerbeverordnung. Daraus ergibt sich, daß unter anderem im Seniorenheim auch noch nach 15:00h gebechert werden darf. 

Wär noch einmal die Möglichkeit, sich ordentlich einen umzuhängen - aber leider herrscht ja in solchen Organisationen Besuchsverbot, oder? TB

§ 1. (1) Für sämtliche Betriebsarten der Gastgewerbe werden der Zeitpunkt, in dem die Gastgewerbebetriebe geschlossen werden müssen (Sperrstunde) mit 15 Uhr, und der Zeitpunkt, in dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde) mit 5 Uhr festgelegt, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für Gastgewerbetriebe, welche innerhalb folgender Einrichtungen betrieben werden:

1. Kranken- und Kuranstalten;
2. Pflegeanstalten und Seniorenheime;
3. Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einschließlich Schulen und Kindergärten;
4. Betrieben, wenn diese ausschließlich durch Betriebsangehörige genützt werden dürfen.

(3) Diese Verordnung gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, wenn in der Betriebsstätte außerhalb der in Abs. 1 genannten Zeiten Speisen und Getränke ausschließlich an Beherbergungsgäste verabreicht und ausgeschenkt werden.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in und mit Ablauf des 16. März 2020 außer Kraft.


07:59
 | b.com-Hausjurist Dr. Dr. Schimanko übemittelt die

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl 2020/98): FÜR ÖSTERREICH

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

1. die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind;

2. die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen;

3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

4. die für berufliche Zwecke erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann;

5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

§ 3. Die Benützung von Massenbeförderungsmitteln ist nur für Betretungen gemäß § 2 Z 1 bis 4 zulässig, wobei bei der Benützung ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen einzuhalten ist.

§ 4. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, warum eine Betretung gemäß § 2 zulässig ist, glaubhaft zu machen.

§ 5. Diese Verordnung tritt mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 22. März 2020 außer Kraft.

Ob der 22.3. hält ist freilich mehr als fraglich! TB

09:43 | H. Lohse zu Dr. Schimanko
In diesem Zusammenhang sei uns allen das in der Vergangenheit diskutierte "Helikopter-Geld" der EZB in Erinnerung gebracht, wenn jetzt Co Ro Naaah als Austauschspieler auf's Feld gebracht wird. Dr. Schimanko's 8:04 Uhr Paket vom 15.03.20 in dem "vorgestellt vier Mrd. Euro-Hilfspaket für Wirtschaft und Arbeitsmarkt" zitiert werden und auch hier in D plötzlich wieder enorme Summen zur Verfügung gestellt werden, um der Seuche und den damit verbundenen Einbußen Herr zu werden. Alles hängt am Geld, -jetzt Meer den je. Cui Bono?

15.03.2020

21:42 | b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko: Coronavirus – Wie man es in Tirol übertreibt

In Tirol wurden auf Basis des Epidemiegesetzes für die einzelnen Bezirke gleichlautende Verordnungen erlassen, womit wegen der Corona – Epidemie „zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Coronavirus“ weitreichende Einschränkungen der Aufenthalts- und Bewegungsfreiheit normiert werden (Bote für Tirol, 15.03.2020, Amtlicher Teil). Der Kern der Verordnung lautet wie folgt:

§ 1 Österreichische Staatsbürger und Staatsangehörige anderer Staaten, die nicht über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen, haben den Bezirk, bzw. aufgrund der korrespondierenden Verordnungen in allen Bezirken Tirols, das Landesgebiet Tirol unverzüglich zu verlassen, sofern sie nicht einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen.
Österreichischen Staatsbürgern und Staatsangehörigen anderer Staaten, die über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol verfügen und sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht in Tirol aufhalten, ist die Einreise zu gestatten. Dies gilt auch für Personen, die in Tirol einer beruflichen Tätigkeit zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur oder der Versorgungssicherheit nachgehen.

§ 2 Das Verlassen des eigenen Wohnsitzes wird Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol haben, mit Ausnahme von triftigen Gründen zur Deckung von Grundbedürfnissen verboten.
Triftige Gründe zur Deckung von Grundbedürfnissen, die ein Verlassen des eigenen Wohnsitzes rechtfertigen, sind die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z.B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie), Handlungen zur Versorgung der Grundbedürfnisse (z.B. Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich) und Handlungen zur Versorgung von Tieren. Diese triftigen Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft zu machen. [...]

Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 MRK), der nicht gerechtfertigt ist. Denn die Regelung ist zu undifferenziert und enthält nicht die zur Aufrechterhaltung familiärer Verhältnisse nötige Ausnahme für eine Betreuung älterer Personen durch Familienmitglieder, die an sich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Tirol haben, aber nun zur Pflege oder sonstigen Betreuung der älteren Tirolerin oder des älteren Tirolers nach Tirol anreisen und diesen für einige Zeit beistehen. Die Regelung ist auch nicht zum Schutz der Gesundheit notwendig (Art. 8 Abs. 2 MRK), und es sind gelindere Mittel ausreichend wie die Anordnung, daß das zur Betreuung anreisende Familienmitglied sich bei der Behörde registrieren läßt und sich einer medizinischen Untersuchung unterzieht, ob eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Bei Einhaltung grundlegender Hygienerichtlinien besteht auch keine Ansteckungsgefahr für die ältere Person.

Damit erweist sich diese Regelung insofern als verfassungswidrig. In unserem Rechtssystem gelten zwar auch gesetz- oder verfassungswidrige Verordnungen bis zu einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof, aber eine Bestrafung wegen einer in diesem Zusammenhang erfolgenden Übertretung der Regelung ist unzulässig und müßte gegebenenfalls beim Landesverwaltungsgericht und allenfalls in weiterer Folge beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

08:04 | WZ:  Neues Gesetz für Beschränkung von Handel und Gastro

Das Sammelgesetz zur Bewältigung der "Corona-Krise", das der Nationalrat am Wochenende behandelt, enthält auch eine neue Rechtsgrundlage für Betriebsschließungen. Diese sehen im Unterschied zum Epidemiegesetz keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz vor, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht.
Sozialministerium und Kanzleramt verwiesen diesbezüglich aber auf das am Samstag vorgestellte vier Mrd. Euro-Hilfspaket für Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen kann nur unser geschätzter Hausjurist erklären, doch der finanzielle Schaden ist für jeden nachvollziehbar und ob dieses Geld für die Abfederung vorhanden ist, bezweifle ich ... soviel kann man gar nicht drucken. TS


09:29 | Kommentar des b.com Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko zur Begründung des Kanzleramts für die geplanten legistischen Maßnahmen zur Corona-Epidemie

Seitens des Bundeskanzleramts wurde das mit der neuen Gesetzesinitiative geplante Abweichen vom Epidemiegesetz und dessen Entschädigungsbestimmungen folgendermaßen begründet:
"Dass das Epidemiegesetz hier nicht zur Anwendung kommen soll, begründet das Kanzleramt damit, dass dieses nur die Schließung von Betrieben vorsehe, von denen eine Gefahr ausgehe. In der neuen Regelung gehe es darum, soziale Kontakte im öffentlichen Raum zu reduzieren. Dafür erhalte der Gesundheitsminister eine ,sehr eingeschränkte Verordnungsermächtigung'."

Gegenstand der Regelung des Epidemiegesetzes über Betriebseinschränkungen und -schließungen ist nicht eine speziell von einem Betrieb ausgehende Gefahr, etwa daß der Betrieb eine Quelle von Krankheitserregern ist, sondern die allgemeine Gefahr, daß in dem Betrieb soziale Kontakte stattfinden, wodurch es zu einer Weiterverbreitung einer epidemiologischen Krankheit kommen kann.

Das ergibt ein Blick auf § 20 EpidemieG in der geltenden Fassung:

"Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen.
§ 20.

(1) Beim Auftreten von Scharlach, Diphtherie, Abdominaltyphus, Paratyphus, bakterieller Lebensmittelvergiftung, Flecktyphus, Blattern, Asiatischer Cholera, Pest oder Milzbrand kann die Schließung von Betriebsstätten, in denen bestimmte Gewerbe ausgeübt werden, deren Betrieb eine besondere Gefahr für die Ausbreitung dieser Krankheit mit sich bringt, für bestimmt zu bezeichnende Gebiete angeordnet werden, wenn und insoweit nach den im Betriebe bestehenden Verhältnissen die Aufrechterhaltung desselben eine dringende und schwere Gefährdung der Betriebsangestellten selbst sowie der Öffentlichkeit überhaupt durch die Weiterverbreitung der Krankheit begründen würde. (BGBl Nr. 449/1925, Artikel III Abs. 2, und BGBl Nr. 151/1947, Artikel II Z 5 lit. h.)

(2) Beim Auftreten einer der im ersten Absatz angeführten Krankheiten kann unter den sonstigen dort bezeichneten Bedingungen der Betrieb einzelner gewerbsmäßig betriebener Unternehmungen mit fester Betriebsstätte beschränkt oder die Schließung der Betriebsstätte verfügt sowie auch einzelnen Personen, die mit Kranken in Berührung kommen, das Betreten der Betriebsstätten untersagt werden.

(3) Die Schließung einer Betriebsstätte ist jedoch erst dann zu verfügen, wenn ganz außerordentliche Gefahren sie nötig erscheinen lassen.

(4) Inwieweit die in den Abs. 1 bis 3 bezeichneten Vorkehrungen auch beim Auftreten einer anderen anzeigepflichtigen Krankheit getroffen werden können, wird durch Verordnung bestimmt."

Die Verordnung nach § 20 Abs. 4 EpidemieG wurde bereits am 28.02.2020 erlassen als „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“), kundgemacht im BGBl. II Nr. 74/2020.

Demnach können die im Epidemiegesetz vorgesehenen Maßnahmen der Schließung oder Einschränkung des Betriebs von Gewerbebetrieben auch wegen der derzeitigen Gefahr der Ausbreitung des Coronavirus erfolgen.

Es bedarf daher keiner spezielleren Rechtsvorschriften für Betriebseinschränkungen oder -schließungen wegen des Coronavirus.
Vielmehr könnte man die beabsichtigten Maßnahmen auf Basis des Epidemiegesetzes durchführen, indem der Gesundheitsminister und die Landeshauptleute über die Bezirksverwaltungsbehörden bundesweit einheitliche Verordnungen erlassen.

Dann müßte man allerdings auch die Entschädigungsbestimmungen des Epidemiegesetzes anwenden. Die betroffenen Unternehmerinnen wären dann nicht Bittsteller, sondern Anspruchsteller.

14.03.2020

13:13 | Mitteilung des b.com – Hausjuristen Dr.Dr. Schimanko zu Betriebseinschränkungen und –schließungen wegen des Coronavirus

anläßlich folgender Leseranfrage: 08:47 | Leser-Anfrage "Tankstellen sind keine Lebensmittelläden"

Die Entwicklung ist im Fluß. Derzeit ist zu dieser Thematik eine „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“)“ vom 28.02.2020, kundgemacht (BGBl. II Nr. 74/2020).

Demnach können die im Epidemiegesetz vorgesehenen Maßnahmen der Schließung oder Einschränkung des Betriebs von Gewerbebetrieben auch wegen der derzeitigen Gefahr der Ausbreitung des Coronavirus erfolgen.

Es ist davon auszugehen, daß den gestrigen Ankündigungen entsprechende, konkretisierende Verordnungen folgen.

Hinzuweisen ist auf den nach der bestehenden Fassung des Epidemiegesetzes bestehenden Anspruch einer von einer Betriebsschließung oder Betriebseinschränkung betroffenen Unternehmerin oder eines davon betroffenen Unternehmers auf eine Entschädigung für den dadurch eingetretenen Verdienstentgang (§ 32 Abs. 1 Z 5 Epidemiegesetz). Die Entschädigung ist für jeden Tag zu leisten, der von der in Abs. 1 genannten behördlichen Verfügung umfaßt ist (§ 32 Abs. 2 EpidemieG), und ist nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen (§ 32 Abs. 4 EpidemieG). Auf die Entschädigung sind Beträge anzurechnen, die dem Entschädigungsberechtigten wegen einer solchen Erwerbsbehinderung nach sonstigen Vorschriften oder Vereinbarungen sowie aus einer anderweitigen während der Zeit der Erwerbsbehinderung aufgenommenen Erwerbstätigkeit zukommen.

Einen Anspruch auf Entschädigung haben auch Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, bei denen wegen einer solchen Betriebsschließung oder Betriebseinschränkung ein Einkommensentfall eintritt (§ 32 Abs. 1 Z 4 EpidemieG). Ein solcher Einkommensentfall tritt ein, soweit sie keinen Anspruch gegen den Dienstgeber auf Entgeltfortzahlung haben. Ein solcher Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht, wenn eine behördliche Maßnahme als eine im Verhältnis zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer eintretende höhere Gewalt nicht nur den Betrieb des Dienstgebers, in dem ein Dienstnehmer arbeitet, betrifft, sondern eine Vielzahl von Betrieben (§ 1155 ABGB), wie voraussichtlich bei den gegenständlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Betrifft eine Maßnahme im Einzelfall nur einen Betrieb, so hat der Dienstgeber den Dienstnehmern Entgeltfortzahlung zu leisten, für die ihm aber Entschädigung zu leisten ist (§ 32 Abs. 3 EpidemieG).

Diese Entschädigungsansprüche sind binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, geltend zu machen, widrigenfalls der Anspruch erlischt (§ 33 EpidemieG).

Die Einleitung, Durchführung und Sicherstellung sämtlicher im Epidemiegesetz vorgeschriebener Erhebungen und Vorkehrungen zur Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Krankheiten beziehungsweise die Überwachung und Förderung der in erster Linie von den zuständigen Sanitätsorganen getroffenen Vorkehrungen sind Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, ansonsten Bezirkshauptmannschaft). Dem Landeshauptmann obliegt im Rahmen seines örtlichen Wirkungsbereichs die Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörden (§ 43 Abs. 5 Epidemiegesetz). Besteht der Verdacht oder die Kenntnis über einen bundesländerübergreifenden Ausbruch einer Erkrankung mit epidemiologischer Verbreitung, so haben die Landeshauptmänner der betroffenen Bundesländer zusammenzuarbeiten und ihre Tätigkeiten zu koordinieren. Mit der Vollziehung des Epidemiegesetzes ist im Allgemeinen der Bundesminister für Gesundheit betraut.

07.03.2020

19:57 | ET:  „Das geht verfassungsrechtlich nicht“: Rechtsexperte kritisiert Merkels Eingreifen in Thüringen-Krise

"Die Ereignisse um die vor wenigen Wochen stattgefundene Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten sind ein weiteres Fallbeispiel, das einen Verlust an rechtsstaatlicher oder verfassungsrechtlicher Orientierung belegt", sagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mit Blick auf Merkels Eingreifen in Thüringen.

Verfassungsrechtlich kann sie es nicht ..... gemacht hat Sie es trotzdem. Sie beugt weder das Recht, noch bricht Sie es .... sie negiert es einfach. TS

06.03.2020

08:32 | Lerser-Kommentar zu Strafbarkeit der Gefährdung mit ansteckenden Krankheiten von gestern

Voraussetzung - jedenfalls formale - ist immer, dass eine Infektion des Deliquenten nachgewiesen ist, wofür dann ein Testergebnis vorliegen muss. Hier könnte dann - jedenfalls in Dtl. - das OLG-Urteil im Lanka-Prozess als Präzedenz relevant werden. Das Stuttgarter Gericht urteilte damals 2016, dass die sechs als Beweis vorgelegten Studien keinen ausreichenden Nachweis eines Masernvirus darstellen. Das Argument des Klägers und des Gutachters, es sei die Gesamtheit der wissenschaftlichen Arbeiten, die die Existenz des Masernvirus beweise, wies das OLG mit Verweis auf die Auschreibungsbedingungen zurück.
Wer sich im Falle einer Anklage oder eines Strafbefehls wegen Gefährdung also auf die fehlende Wissenschaftlichkeit beruft, könnte zumindest auf ein OLG- bzw. sogar BGH-Urteil verweisen (der die Revision ablehnte).
Parallel dazu könnte die Test-Validität an sich, also die Zuverlässigkeit angegriffen werden - wofür man die richtigen Gutachter braucht, da das Ganze natürlich eine hochpolitische Angelegenheit ist.
Erinnern wir uns: Auch in den "Holocaust-Leugnungs-Prozessen" wurde der Versuch, die "Bezugstat" in Frage zu stellen, rigoros abgeschmettert und sogar die Strafverteidigerin S. Scholz u.a. für diese Strategie in den Knast geschickt.
Die TAZ damals 2007 zum Zündel-Prozess: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge [der Verteidigung] mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das z die Wissähle vor Gericht. `Die Demokratie muss das aushalten können`, dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes."
So dürfte es in praxi dann auch bei einem "Virus-Verbreitungsprozess" laufen: Die Gesellschaft wird es aushalten müssen, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis für einen Virus als Krankheitsverursacher gibt.

13:53 | Der Bondaffe
Man muß das ganze nur richtig verpacken und rüberbringen: "Gefährdung der Volksgesundheit" dürfte der Schlüssel sein.

Kann gar nicht sein, Bondaffe. Wenns kein Volk mehr gibt, gibt's auch ka Volksgesundheit! TB

05.03.2020

12:00 | Hinweis des b.com Hausjuristen Dr.Dr. H.-D. Schimanko zur Strafbarkeit der Gefährdung mit ansteckenden Krankheiten must read!!!

Der Umstand, daß mit einer auf Basis des Epidemiegesetzes erlassenen Verordnung (BGBl II 2020/15) "Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an 2019-nCoV (,2019 neuartiges Coronavirus')" zur anzeigepflichtigen, also der Behörde bekanntzugebenden Erkrankung erklärt wurde, hat in Österreich auch strafrechtliche Konsequenzen.

Denn die fahrlässige (sorgfaltswidrige) oder vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch melde- und anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten ist eine gerichtlich strafbare Handlung:

§ 178. Strafgesetzbuch
Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.
Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

§ 179. Strafgesetzbuch
Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Wer also andere Menschen der Gefahr aussetzt, daß auf sie eine meldepflichtige oder anzeigepflichtige Krankheit übertragen wird, begeht vorsätzlich eine Straftat, wenn er diese Gefährdung für möglich hält und sich damit abfindet, oder begeht fahrlässig eine Straftat, wenn er diese Gefährdung in schuldhafter Sorgfaltswidrigkeit herbeiführt. Das Delikt kann mit jeder Handlung oder Unterlassung begangen werden, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung der Krankheit herbeizuführen, unter anderem auch dadurch, daß man selbst eine ansteckende Krankheit hat oder mit dem Erreger dieser Krankheit infiziert ist und einen Kontakt zu anderen Menschen hat, durch den diese Krankheit oder deren Erreger übertragen werden kann.

Ob man davon wußte oder wissen mußte, daß eine Krankheit anzeige- oder meldepflichtig ist, hat keine Relevanz für die Strafbarkeit (Fabrizy, StGB § 178 Rz 3). Welche Krankheiten anzeige- oder meldepflichtig sind, bestimmen die Sanitätsgesetze des Bundes und der Länder [wie das Epidemiegesetz, das Aids-Gesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz und das Tuberkulosegesetz] und die auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen (RV 30 BlgNR XIII. GP 323)..
Die derzeit anzeige- und meldepflichtigen Krankheiten sind unter nachstehendem Link zum Gesundheitsministerium ersichtlich:
https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:8da243e6-defc-4001-adce-b9e1fca20241/Anzeigenpflichtige%20Krankheiten%20in%20%C3%96sterreich_01_20.pdf

29.02.2020

19:15 | Tim Kellner:  Tim K. vs. Sawsan Chebli - ENDLICH! Ein DIALOG!

Wir müssen viel mehr miteinander anstatt übereinander reden! So viele Fragen sind noch offen. Deshalb hier auf diese Art und Weise ein Online-Dialog.

Die Rechtsansicht von Frau Sawsan Chebli ist immer dann bedenklich .... wenn sie nicht recht bekommt. TS

12:45 | anti-spiegel: Abgeordnete stellen Strafanzeige gegen Merkel – Warum das keinerlei Folgen haben wird

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung gestellt. Eigentlich wollte ich darüber nichts schreiben. Hier erkläre ich, warum ich es nun doch tue.
Ich habe die Meldung bereits am Donnerstag bei der russischen TASS gefunden, die sich dabei auf eine Meldung der dpa bezogen hat. Einige Bundestagsabgeordnete der Linken haben Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Außenminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) gestellt. Der Grund: Der Drohnenmord der USA an dem iranischen General Soleimani, der Anfang des Jahres fast zu einem Krieg am Golf geführt hätte.

Kann man bei einer Kanzlerin eigentlich - so wie bei einem BT-Abgeordneten - auch die Immunität aufheben? TB

17:08 | Die Leseratte
Das ist doch wieder typisch links! Es gibt wirklich verdammt viele Gründe, für die man die Kanzlerin und ihr Kabinett anzeigen könnte, viele haben das auch schon - vergeblich - getan. Aber wenn die Linken mal ihren Arsch hochkriegen für eine Anzeige, dann ausgerechnet für ein Ereignis, für das weder Merkel noch ihre Minister persönlich etwas können. Zeigt nur, wie krank deren Denken ist!

28.02.2020

17:22 | kellner: SPEZIAL – SIEG über Sawsan Chebli!

Es erfüllt mich mit Stolz und Freude, für uns alle, für unsere Heimat und für Deutschland
einen wichtigen und entscheidenden rechtsstaatlichen Sieg für die Meinungsfreiheit erkämpft zu haben!
Dies ist allerdings erst der Anfang einen noch viel größeren und jetzt erst richtig beginnenden Kampfes für unsere Freiheit und die Meinungsfreiheit!

Selten aber doch - es gibt sie noch, die Gerichtsurteile, die Hoffnung machen, dass dereinst einmal die Herrschaft des Pöbels einmal Geschichte sein wird! TB

10:06 | faz: Das Ende des Urheberrechts ist nahe

Der von den Ländern kürzlich beschlossene Medienstaatsvertrag gilt als große Sache: Endlich würden auch die großen Online-Konzerne reguliert. Aber wie? Auf Kosten der Urheber.

Die Einführung der Kategorie "(Medien-)Intermediäre" in das deutsche Recht ist ein Quantensprung. Facebook, youtube & Co. wäre es dann nicht mehr möglich, unliebsame Inhalte zu löschen. Für die Urheberrechtsproblematik sollte sich noch eine Lösung finden lassen. In Deutschland - und Österreich - wird im Urheberrecht die kreative Leistung des Urhebers als entscheidend für das Entstehen des Urheberrechts angesehen und nicht, wie im angelsächsischen Raum, die wirtschaftlichen Verwertungsinteressen des Auftraggebers. Dass von diesem Grundsatz abgegangen wird, ist jedenfalls nicht zu erwarten. AÖ

08:52 | pp: Tim Kellner: „Dieser Sieg ist unser aller Sieg!“ – Sprechpuppen-Imperium tobt

Während sich Sawsan Chebli nach ihrer Niederlage im Prozess gegen Tim Kellner mit einem Tweet des Antifa-Accounts Zeckenbiss tröstet, bedankt sich Kellner bei seinen Unterstützern auf Facebook.

Auch wenn man es nicht glauben mag: Frau Chebli ist Politikerin und laut ständiger Rechtssprechung in Deutschland und auch in Österreich, müssen sich Politiker deutlich mehr gefallen lassen als gewöhnliche Bürger. Dass Frau Chebli die Rassistenkarte auspackt, ist lediglich ein rhetorischer Kniff, der insbesondere in Deutschland viel zu oft verfängt. Ein Wunder, dass noch nicht alle Gerichte vor dieser politischen Waffe eingeknickt sind. AÖ

11:32 | Maiglöckchen meint nur mal eben so:
Gesetz der Fall, das Corona-Virus überschwemmt die Welt, ist d´schörmä-nie in einer recht schlechten Verfassung.

27.02.2020

14:59 | jouwatch: Eklat im Landtag von Sachsen-Anhalt: Landesregierung verhindert Anhörung von Verfassungsschutz und LKA in Linksextremismus-Enquete-Kommission

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung von Sachsen-Anhalt verhindert am Mittwoch die Anhörung von Verfassungsschutz und LKA in der Linksextremismus-Enquete-Kommission. Die AfD kündigt an, die Entmachtung der Opposition nicht hinnehmen zu wollen.

11:48 | kath-net: Sterbehilfe schafft Mörder

Ein Gastkommentar von Jan Ledochowski zur Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum assistierten Suizid für verfassungswidrig zu erklären.

Einerseits ost die Entscheidung des BVfGH begrüßenswert. JEDER muss das Recht auf Wahl seines Todeszeitpunkts selbst bestimmen zu könne (unter gewissen Bedingungen). Andererseits ist der (staatliche) Missbrauch der gewerbsmässigen und staatlich erlaubten Todesherbeiführung leicht möglich. TB


11:31 | anti-spiegel: Fast jeder 4. Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eng mit Soros verbunden

Eine Studie behauptet, dass fast ein Viertel der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte enge Verbindungen zu NGOs von Soros haben und trotzdem über Fälle entscheiden, in die Soros-NGOs verwickelt sind.

08:38 | welt: Gutachten hält Kohleausstieg für verfassungswidrig

Das aktuelle Gutachten einer renommierten Energierechtskanzlei sieht im Kohleausstiegsgesetz „zahlreiche konzeptionelle Mängel“. Es ignoriere auch den Rat der Kohlekommission. Jetzt drohen jahrelange Prozesse – wie einst beim Atomausstieg.

Da es um nichts Geringeres als die Rettung der Welt durch Deutschland geht, ist ein Verfassungsbruch in den Augen der Regierung und der GrünInnen*Außen mit Sicherheit ein Bagatellkollateralschaden. Dennoch, es gibt nichts Schlimmeres als die Moralisierung des Rechts. AÖ

26.02.2020

06:43 | SPON:  Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht

Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid ist in Deutschland strafbar. Aber es gibt Schwerkranke, die auf eine professionelle Begleitung in den selbstbestimmten Freitod nicht verzichten wollen. Sie könnten nun in Karlsruhe gewinnen.

Es sollte jeden Menschen, der in einer derartigen Situation ist, ermöglicht werden, wenn es sein ausdrücklicher Wille ist. Natürlich wird die Kirche wieder schreien, doch wo schreit die Kirche bei den Abtreibungen? Vor allem wenn sie so wie in den USA vorgenommen werden?  Die Baby´s haben hier keine Rechte und der Wille nach Leben wird nicht respektiert. TS

08:48 | Der Vatikan-Korrespondent zur Frage des TS
Zur evangelischen Kirche kann ich nicht viel sagen, aber in der katholischen Kirche haben wir den „Marsch für das Leben“ - zuletzt mit Rekordbeteiligung in den USA, in Wien wieder am 17.10.2020 - und einen Klerus, der das Thema ab und an in Erinnerung ruft – eine Auswahl aus der letzten Zeit :

Gestern: Papst in Fastenbotschaft: Teilen macht Menschen menschlicher
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1859175/Papst_in_Fastenbotschaft__Teilen_macht_Menschen_menschlicher 
Aufruf zu Almosen als "Form persönlicher Teilnahme am Aufbau einer gerechteren Welt" - Opfer von Krieg, Menschenhandel, Gewalt oder Abtreibung sind "gegenwärtige Wunden des gekreuzigten Christus"

10.02.2020: Indien: Bischöfe kritisieren Vorstoß für neues Abtreibungsgesetz
http://www.kath.net/news/70552 

20.01.2020: Franziskus: Schutz Ungeborener von "überragender Priorität"
http://www.kath.net/news/70408

30.12.2019: Ungarns Bischöfe: Warnung vor Abtreibung weiter aktuell
https://www.kathpress.at/goto/meldung/1841568/Ungarns_Bisch__fe__Warnung_vor_Abtreibung_weiter_aktuell

16.11.2019: US-Bischöfe bekräftigen Priorität der Abtreibungsfrage
http://www.kath.net/news/69761

09.11.2019: Österreichische Bischöfe warnen vor Tötung auf Verlangen
http://www.kath.net/news/69672

Bischofskonferenz fordert von Politik flächendeckenden Ausbau von Hospiz und Palliativmedizin sowie Alternativen zur Abtreibung.
29.10.2020: USA: Keine Kommunion für Joe Biden!
http://www.kath.net/news/69581

Katholischer Pfarrer verweigerte dem Spitzenpolitiker der Demokraten wegen seiner Pro-Abtreibungs-Haltung den Kommunionempfang in der Sonntagsmesse

07.06.2019: Bischof Paprocki im Obama-Staat Illinois - Kommunionverbot für Abtreibungspolitiker – Ringen für das Leben
https://katholisches.info/2019/06/07/kommunionverbot-fuer-abtreibungspolitiker-ringen-fuer-das-leben/

14:41 | Leser-Kommentar
War doch logisch das "Sterbehilfe"jetzt erlaubt wird.Schließlich werden die Krankenkassen,bzw Rentenkassen mit jedem der "Geht"entlastet.Stellenweise wird sich das Finanzamt über Erbschaftssteuern freuen,die Familien werden entlastet.Win Win für Alle,bis auf den der geht.

21.02.2020

13:37 | meedia: Streit um Meinungsfreiheit: Roland Tichy scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Der Journalist und Publizist Roland Tichy ("Tichys Einblick") hat einen Rechtsstreit mit Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) verloren. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart darf die Politikerin weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell "neurechter Plattformen" auf Falschbehauptungen beruhe.

tom-cat
Womit hat die Dame die behaupteten "Falschbehauptungen" belegt?  Mit Falschbehauptungen über den Inhalt des Grundgesetzes
kennt sich die oft kenntnisfreie Claudia Roth ja aus: Claudia Roth wird vorgeführt - Kennt das Grundgesetz nicht

 

10:44 | ikb-law: Gilt der Mietendeckel auch für Untermiete?

Auf Twitter und Facebook werden aktuell verunsicherte Diskussionen von Mietern geführt, die sich fragen, ob der Mietendeckel auch für ihre Untervermietungen, WG-Zimmer oder AirBNB gilt. Die Antwort ist ganz einfach: ja, natürlich gilt er. Das folgt aus § 1 des MietenWoG (hier Seite 11). Dort ist geregelt, daß das MietenWoG für Wohnraum gilt, mit fünf Ausnahmen. Untervermietung ist dort nicht genannt und damit keine Ausnahme.

Riesling stellt vergüngt fest
Jetzt sind die grüne Zielgruppe, die StudentX, reif. Mietdeckel gilt auch für WGs. Hätten die Deckelbefürworter mal besser nachgedacht. Es gibt jetzt keinen Grund mehr an WGs zu vermieten.

06:44 | Welt:  „Im Waffenrecht alles tun, was mehr Sicherheit schafft“

Die Gewalttat von Hanau sei ein „schreckliches Massaker“, sagt Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei. Im Kampf gegen Rechtsextremismus müssten nun weitere Gesetze auf den Weg gebracht werden. Erforderlich sei auch eine Überprüfung des Waffenrechts.

Es gibt in Bezug auf diese Tat nichts relativieren, zu beschönigen oder zu erklären. Was aus dieser Tat gemacht wird, das ist jedoch eine andere Sache, denn wenn wir schon Lehren aus Gewalttaten ziehen wollen, dann sollten wir dies allumfassend tun. TS

09:02 | Leser-Meinung
Waffenrecht...... Kinderrecht.... Alles Augenwischerei. In einer Verwaltung die rechtlos gestellte Personen/Sachen verwaltet im modifizierten ! privaten ! Handelsrecht ! Was für eine Farce. Die haben die Namensrechte ! eurer Personen und nehmen euch in die Haftung für diese.
Mir ham`s z.B. im Zuge eines bewaffneten Raubüberfalles seitens der POLIZEI und eines privaten “Obergerichtsvollziehers“ sämtliches auffindbares Geld aus der Wohnung gestohlen. Die POLIZEI hat meine Wohnung durchsucht und Luftdruckgewehre und Gaspistole mitgenommen unter Strafandrohungsversprechungen. Später habe die ohne meinen freien Willen und ohne mein Einverständnis die Waffen vernichtet ! Ich könnt ja eine Gefährdung für andere Personen/Sachen sein. Den freundlichen Schriftverkehr mit einem “Beamten“ durfte ich auch zusätzlich bezahlen. Wenn nicht, gleich Termin zur Inhaftierung ausmachen.
Also vergesst den Schieß von wegen “Recht, Gesetz, Staat“ etc.
Alles nur noch Augenwischerei, bis zu dem Zeitpunkt wo die totale Überwachung und Kontrolle (KI) fertig eingerichtet ist. Dann ist auch offiziell Ende Freiheit. Aber kaum einen interessiert es.....

17:01 | Leser-Kommentar:
„Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (3. WaffRÄndG)“ am 20. Februar 2020 in Teilen in Kraft.
Was war nochmal am Vorabend des 20. Februar? Ich glaube wirklich an die Dummheit der Eliten und nicht an Verschwörung. Denn sie müssen sehr dumm sein, uns so einen Amoklauf aufzutischen und zu glauben, wir durchschauen ihre Pläne nicht. Genau so dumm wie der kleine Brüllaffe aus Braunau, der einst den Reichstag anzünden ließ. Der einzige Unterschied: Damals gab es kein Internet.

20.02.2020

13:07 | wissensmanufaktur: Herman & Popp: Kinderrechte im Grundgesetz: Wem nützt es wirklich?

Die regierenden Parteien machen sich seit Jahren stark, dass Kinderrechte in die Verfassung gehörten. Jetzt gibt es aktuelle Bemühungen, in dieser Sache das Grundgesetz ganz zeitnah zu ändern. Was aber vielleicht gut klingen mag, ist in Wirklichkeit hochgefährlich. Denn mit einer entsprechenden GG-Änderung läuft die Gesellschaft Gefahr, dass die natürlichen Elternrechte ganz schnell ausgehebelt werden könnten. Dann drohen eventuell vom Staate vorgegebene Pflichten „zum Wohle des Kindes“ wie z.B. KiTa-Pflicht, Impfpflicht, Pflicht für Gender-und Sexualkunde-Unterricht in Kindergärten und Grundschulen u.v.m.

Leser-Ergänzung
heute vom Krankenlager (nein - kein Corona - glaube ich ;-) aber trotzdem fies) möchte ich die Bachheimer-Gemeinschaft um eine Unterschrift bitten. Und zwar unter der E-Petition gegen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (hier der Link
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.nc.html ).

Hier in diesem Video ist es gut erklärt, 20 sehenswerte Minuten
(https://www.youtube.com/watch?v=jtY2NnMc1ew).

Aber kurz - es sollen Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Diese stünden dann über den Elternrechten und mit dem Argument der Kindeswohlgefährdung könnte der Staat sich in alle möglichen Themen des Familienlebens einmischen. Bitte helft mit die 50.000 Unterschriftten zu schaffen (10.000 sind bereits da).
Verteilt die Info auch gerne im Bekanntenkreis - es ist wichtig!

14:04 | Gerhard Breunig
Kinderrechte ist Blödsinn. Kinder sind SACHEN laut den Statuten der BRD (PStG 21 Absatz 3 5).Zum Geburtseintrag wird hingewiesen... auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt. Außerdem, wen von den BRD Hanseln interessiert denn noch das Grundgesetz? Die Regierenden biegen es sich doch immer gerade so hin, wie es gebraucht wird, um den schon länger hier Lebenden auf größtmögliche Art und Weise zu schaden.

19.02.2020

19:15 | Tichy:  Verfassungsrechtler Murswiek: „Antidemokratisches Vorgehen in den Parlamenten“

Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek sieht ein erhebliches Problem für die Demokratie, wenn durch das Abstimmungskartell der Parteien nur noch "linke" Gesetzesbeschlüsse möglich sind. Auch ARD und ZDF seien zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.

Die Leseratte:
Hier wird mal mit klaren Worten erklärt, was an den in letzter Zeit in Deutschland stattfindenden Vorgängen noch demokratisch ist/war, was verfassungswidrig und evtl. strafbar ist.

Die Linken haben die "Verfassung" immer schon als "gegenwärtigen Gesundheitszustand der Nation" verstanden .... also was erwarten sie sonst?  TS

19:37 | Die Leseratte zum grünen Kommentar:
falls das was erwarten "sie" sonst als großgeschriebenes Sie an mich gemeint war: Ich erwarte immer noch, dass auch die sozialistischen die Parteien sich an den "gegenwärtigen Gesundheitszustand der Nation" so lange halten, bis sie die Verfassung wenigsten in ihrem Sinne geändert haben, so dass jeder weiß, was jetzt neu gelten soll. Das Missachten, Verbiegen oder schlicht außer Kraft setzen des Grundgesetzes durch einzelne Personen (Merkel) oder ganze Organisationen darf nicht die Regel werden. Und irgendwann genießt auch diese besondere Person keine Immunität mehr!

Liebe und werte Leseratte! Nie und nimmer würde ich Sie auf diese Art und Weise kritisieren. Mit "sie" habe ich unsere lieben Mitmenschen gemeint, die dem Glauben einer heilen Welt anhängen. Sie und ich sind gegen diese täglichen Attacken auf unsere Gehirne, Meinungen und Realitätsverblendungen Immun geworden, wie auch die meisten Leser von b.com. TS

18.02.2020

07:35 | ag: Die Demokratie ist klimaschädlich! Rette sich wer kann!

Soll so die Zukunft in Deutschland aussehen? Nicht das Parlament, sondern: „Ein ausgelostes Schöffengremium, das den Kohlendioxid-Preis festsetzen“ soll, als Regierungsersatz. So stand es am 5. Dezember 2019 in der FAZ in einem Artikel, der über den Auftritt des Grünen-Chefs Robert Habeck berichtete, der im Frankfurter Denkraum des Schauspielhauses unter Beifall des Publikums den oben zitierten Vorschlag als Zukunftslösung für die Klimarettungspolitik machte. Nur Gedankenspiele oder schon Machtphantasien der militanten Klimaaktivisten? Ob das Publikum verstanden hatte, dass das Ende der parlamentarischen Demokratie schon eingepreist ist, wenn die Klimarettungsorgien nicht das gewünschte Ziel einer total gelenkten Ökoplanwirtschaft ergeben?

"Wollt ihr das totale Klima, alternativlos?" ... wird nicht mehr lange dauern, Ironie off. HP

11.02.2020

15:44 | Kai aus Hannover: Grundgesetz und die Kinderrechte

Die US-Korrespondentin
Wem an Kindern etwas liegt, der sollte sich umgehend dieses Video von Kai ansehen und die Petition zeichnen. Eltern, Omas, Opas, Tanten, Onkel und Sonstige, bitte zeichnet! Was bei uns in den USA, vor allem von demokratisch regierten Bundesstaaten, schon seit Jahren praktiziert wird, soll jetzt auch in EU/ Deutschland eingefuehrt werden. In vielen Faellen duerfen die Eltern keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben, da der Staat das Sorgerecht fuer sie komplett uebernommen hat. Es ist schon diesbezueglich sehr viel berichtet worden und man kann sich in seinen kuehnsten Traeumen nicht vorstellen, was mit diesen wehrlosen Geschoepfen passieren koennte. Bitte zeichnet und ueberlasst eure Kinder nicht dem Staat, vor allem nicht dem Merkelstaat!
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.$$$.a.u.html

19:11 | Leser-kommentar
Ich schätze Kai aus Hannover und er hat Recht mit seinem Aufruf, die Petition zu unterstützen, Kinderrechte nicht im Grundgesetz zu verankert. Kinder sind bereits wie alle, klein, groß, jung oder alt durch das Grundgesetz geschützt (wenngleich Menschenrechte an Voraussetzungen gebunden sind, aber das ist hier nicht das Thema). Auch hat Kai mit seiner Aussage, dass damit die Elternrecht ausgehebelt werden sollen und der Staat in seiner ‚Güte und Weisheit‘ an deren Stelle treten soll. Insoweit ist die Petition sehr zu begrüßen und unbedingt zu unterstützen.
Leider konnte ich die Zahl von 614.000 Inobhutnahmen im Jahre 2017, die in der Eingangsfrage der Kleinen Anfrage Nr. 19/6784 genannt wird, nicht bestätigt finden. Destatis weist eine Zahl von 61.383 Kindern/Jugendlichen aus, also aufgerundet 61.400. Ob darin auch die vielen unbegleiteten jugendlichen sog. Flüchtlinge enthalten sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Die unten verlinkte Kleine Anfrage enthält die Antworten der BR mit vielen Detailaufstellungen. Leider fehlt mir die Zeit zu eruieren, ob sich hier evtl. nur ein Komma verschoben hat.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

 

https://kleineanfragen.de/bundestag/19/6784-entwicklung-von-inobhutnahmen

07.02.2020

14:44 | konjunktion: Bild des Tages: Verfassungsänderung leicht gemacht

Die politische Farce in Thüringen spottet jeder Beschreibung und zeigt auf, in wie weit unsere “Demokratie” in den letzten Jahren geschliffen wurde. Weder der Wunsch der Wähler findet in unserem heutigen System seinen Ausdruck, noch werden Verfassungen als oberste Maxime beachtet. Man mag zu den Geschehnissen in Thüringen stehen wie man will, man kann für oder gegen eine bestimmte politische Partei sein, aber wenn Teile der Politik und unsere Hochleistungspresse gemeinsame Sache machen, dann werden “demokratische Grundfeste” schneller geschliffen als man schauen kann.

Die absolutistische Monarchin Angela I vo Erichs Gnaden ist die einzige die Volkes Votum richtig interpretieren kann! TB

02.02.2020

18:46 | Herr Newstime: Gutachten: Artikel 17 verstößt gegen Grundgesetz

Gemeint ist der Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie! Haben die Polen etwa Recht? TB

24.01.2020

12:31 | infosperber: Football-Leaks: Anklage gegen Whistleblower wegen 90 Vergehen

Rui Pinto, der portugiesische Informant hinter den sogenannten Football-Leaks, wird in Portugal vor Gericht gezogen. Noch in diesem Jahr soll ihm wegen insgesamt neunzig Vergehen der Prozess gemacht werden. Damit reduzierte die Ermittlungsrichterin Cláudia Pina die Zahl der Anklagepunkte, die Staatsanwaltschaft hatte Pinto zunächst 147 Straftaten zur Last gelegt. Sie warf dem 31-Jährigen unter anderem vor, in Mailserver eingebrochen zu sein und sensible Daten entwendet zu haben.

Kommentar des Einsenders
Erinnert irgendwie an Assange und Snowden. Uralte Machtprinzipien halt! Mich würde nur interessieren wie das funktioniert: Ruft da jemand beim Staatsanwalt an und sagt, herzu den musst Du jetzt einbuchten oder macht der das von sich aus?

13:14 | Leser-Kommentar
Der "Staats"anwalt arbeitet FÜR den "Staat" ! Also nicht für die Personen innerhalb einer Treuhandverwaltung die sich als Staat bezeichnet.
Es wird nicht mit GÜLTIGEM RECHT gearbeitet, sondern mit privatem, geltend gemachten Handelsrecht.
Aber solange das nicht öffentlich der Schafherde über die Mainstreammedien ins Hirn gedrückt wird, will es kaum einer kapieren.
Zu tief sitzt wohl die alte Konditionierung und zu vielfältig und groß ist das Lügengebilde.

20.01.2020

19:37 | anti-spiegel: Berateraffäre: Von der Leyen löscht Handydaten – Warum die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf

Es ist merkwürdig still um die Berateraffäre, dabei hat das Verteidigungsministerium den Bericht über die vom Handy Ursula von der Leyens gelöschten Nachrichten vorgelegt. Aber die Medien sind daran nicht allzu interessiert.

Kommentar der Einsenderin
Auch in Österreich ist die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden. Das erklärt vieles aus der Vergangenheit. Und auch in Zukunft dürfen wir uns darauf verlassen, dass "politische Untaten" ungestraft bleiben werden.  Untersuchungsausschüsse kosten eine Menge Geld, die Resultate sind jedoch meist marginal oder verlaufen irgendwann im Sand. 
Wahre Demokratie sieht anders aus!!!

17.01.2020

08:41 | politikversagen: Wegen „aggressiver Gene“: Strafnachlass für Killer-Migranten

Bislang war die „Psyche“ oder die fremde „Kultur“ eine willkommene Ausrede, weshalb kriminelle Migranten nicht mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden könnten. Künftig dürften wohl auch die Gene ein Grund sein, um den Tätern nicht die volle Verantwortung für ihre Morde anlasten zu müssen.

09:40 | Leser-Kommentar
Wenn von offizieller Seite aus mit den genetischen Anlagen argumentiert wird, ist dies im allerhöchstem Masse rassistisch. Da beisst sich die Katze mit voller Kraft in den Schwanz und öffnet aller Rassetheorie und damit auch natürlich der –pflege, Tür und Tor. Wer so argumentiert ist nach Neusprech aber so was von Naziii

14.01.2020

14:56 | anti-spiegel: Prozess war nicht politisch motiviert: Chodorkowski erneut vor Europäischem Gerichtshof gescheitert

Der ehemalige Michaeil Chodorkowski ist erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Auch in seiner zweiten Klage gegen Russland befand das Gericht, dass das Verfahren gegen ihn nicht politisch begründet war.

Noch dazu hatte der in den Augen des Westens "gute Oligarch" mehrere Warnungen bekommen, nicht nach Rusaalnd zu reisen. Und diese Warnungen kamen nicht von "irgendjemanden" sondern direkt aus dem Kreml. Es stellt sich die Frage, ob seine Rückkehr mit der in Kauf genommenen Verhaftung und der damit einhergehenden öffentlichen medialen Ausschlachtung nicht politisch motiviert war? TB

10.01.2020

12:13 | ET: Gibt es bald auch Steuervorteile für Studenten? Karlsruhe entscheidet heute

Als Student eine Steuererklärung machen? Bisher sind viele froh, um diese Bürokratie herumzukommen. Bald jedoch könnte sich das Sammeln von Quittungen für Hunderttausende Studenten und Azubis auszahlen - wenn das Verfassungsgericht eine viel kritisierte Regelung kippt.

09.01.2020

15:00 | tom-cat "Wer hat's gesagt?"

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“

( ) Uli Hoeness, Fussball-Manager i.R.
( ) Wladimir Putin
( ) Ursula von der Leyen, CDU
( ) Christian Lindner, FDP
( ) Alexander Gauland, AfD
( ) Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts
( ) Alexander von Stahl, Ex-Generalbundesanwalt
( ) Jogi Löw, Fussball-Bundestrainer
( ) Tom Buhrow, WDR-Intendant und ARD-Chef

In Pension ist leicht Mund aufreissen - trotzdem der Mann hatte sich einmal sehr klar über den ESM geäussert - löblich! TB

08:21 | Leser-Kommentar zum "Urteil für ANTIFA" von gestern

die Leserinn verteidigt die diensthabenden POLIZISTEN. Wo bitte ist der Unterschied zwischen der Antifa und den Vorgenannten? Nicht nur für mich sind beide Einrichtungen eine terroristische Vereinigung. Ich halte solche Vorfälle allerdings für hilfreich, denn irgendwann sollte auch der dümmste Polizist wahrnehmen, für welches schwerstkrimminelle System er seinen schäbigen Judaslohn erhält.
Nur ein Beispiel. Unbedingt ansehen, Kotzkübel bereithalten.
https://www.youtube.com/watch?v=5LL-ZhmiZ8c 

08.01.2020

19:15 | TK:  SENSATIONELLES Geschenk-"URTEIL" für ANTIFA!

ANGRIFFE AUF POLIZISTEN IN LEIPZIG! Kein Problem! Dafür gibt es heutzutage Geschenk-„Urteile“!

Leserinnen Kommentar:
Ja, richtig Tim! Bei uns ist Antifa eine terroristische Organisation. Mit tun mittlerweile die deutschen Polizisten leid, weil ich es nicht richtig finde, wie sie sich von denen behandeln lassen müssen!!!
Jeder von uns in den USA weiss, dass man z.B. bei einer Strassenkontrolle der Polizei, beide Hände aufs Lenkrad legen muss. Wäre dieser Vorfall in den USA passiert, würde dieser junge Mann wahrscheinlich schon bei Allah oder anderen göttlichen Ebenen sein.

06.01.2020

14:49 | ET:  Prozess gegen Harvey Weinstein startet

Massive Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Harvey Weinstein lösten vor mehr als zwei Jahren die MeToo-Bewegung aus. Jetzt beginnt in New York der Prozess gegen den früheren Hollywood-Mogul. Wird der Fall auch vor einem Strafgericht bestehen können?

Epstein, Weinstein ..... da sind ein paar Steine ins rollen gekommen. TS

05.01.2020

11:10 | br: CSU will "digitales Beleidigungsstrafrecht"

Die CSU will Verbrechen im Internet stärker bekämpfen und konsequenter gegen Hasskriminalität vorgehen. Dazu will sie den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und das Strafgesetzbuch anpassen.

Stellt sich die Frage, ob das klassische links-Staats-TV, wie WDR, auch als digital gilt. Denn dann hätten wir den ersten Präzedenzfall! TB

13:54 | Leser-Kommentar
Liebe Redaktion seit wann dürfen eingetragene Firmen Gesetze erlassen? Jedes Ministerium ( sie nennen sich so um das Personal zu täuschen ) sind alle beim UCC als Firmen registriet, ohne Eintragung dürfen sie keine Geschäfte tätigen, und alle noch Länder in der EU mußten sich diesem Beschluß beugen.
Um es mal deutlich zu machen es gelten nur Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Besatzungsrecht. Alles andere ist Schnee von gestern.

01.01.2020

15:14 | wbs: Neue Gesetze 2020 - 10 Dinge die sich ändern!

Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Vom neuen Medienstaatsvertrag und Regelungen für YouTuber bis hin zu Änderungen für uns Steuerzahler und härteren Bußgeldern im Verkehrsrecht: Was sich 2020 alles ändert, erkläre ich euch heute.

08:43 | addendum:  Sparen bis zum Umfallen

Eigentlich ist die Justiz nicht teuer. Obwohl sich der Aufgabenbereich des zuständigen Ministeriums ein Jahr zuvor um eine Sektion und zwei Gerichte vergrößert hatte, flossen 2019 gerade einmal zwei Prozent des Bundeshaushaltes ins Justizbudget. Nur 2,2 Prozent der Bundesbediensteten sind Richter und Staatsanwälte. Außerdem nahmen die ordentlichen Gerichte 2018 rekordverdächtige 130 Prozent ihrer Kosten über Gebühren ein. Trotzdem beklagen Minister, Standesvertreter und Politiker den drohenden Niedergang der österreichischen Justiz. Zu Recht?

Weit entfernt von Bürgerfreundlich, doch was einem besonders ärgert .... jene die "Dreck am Stecken" haben laufen lustig herum, bis der Prozess beginnt wird verzögert und jene die es sich nicht leisten können, werden eingedunkt in den "Dreck der am Stecken" klebt. TS