19.12.2024

19:34 | JF:  Sachsens Verfassungsschutz betreibt Hunderte Fake-Profile

Der sächsische Verfassungsschutz betreibt aktuell „im dreistelligen Bereich“ Fake-Accounts auf sozialen Medien. Diese Zahl gab der Innenminister des Freistaates, Armin Schuster (CDU), auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag bekannt. Detailliertere Informationen, etwa zu den genutzten Plattformen oder der Anzahl der beteiligten Beamten, verweigerte Schuster mit Verweis auf den Schutz des „Einsatzerfolgs“.

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, äußerte deutliche Kritik an diesem Vorgehen: „Das Betreiben von Fake-Profilen im Internet durch den Verfassungsschutz ist mehr als heikel. Der intransparente Umgang unseres Innenministers damit ebenso. Getarnt als falscher Freund Andersdenkende auszuspionieren, widerspricht den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie.“ Hütter betonte, daß der Einsatz solcher Methoden höchstens in Ausnahmefällen, etwa zur Aufdeckung militanter Strukturen, gerechtfertigt sei. Er warnte jedoch davor, daß die Praxis des Verfassungsschutzes an „dunkle Zeiten“ erinnere, in denen staatliche Überwachung das Privatleben der Bürger durchdrang.

Alles angeblich für die Demokratie, während sie ihre Grundsätze gleich mit zerlegen. Statt Extremisten zu jagen, spielen sie lieber Big Brother mit Steuergeldern. Wer braucht Feinde, wenn der Staat dein größter Gegner ist? Willkommen in der Glashaus-Demokratie, wo Überwachung immer 'zum Schutz' ist – klar, das glaubt nicht mal der Algorithmus. JE

18:58 |  ET: Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts

Der Bundestag hat eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beschlossen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP wurde am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Am Freitag soll nun der Bundesrat über die Grundgesetzänderung entscheiden, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreiben soll.

Für die Änderung stimmten 600 Abgeordnete – und damit deutlich mehr als die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit von 489. Gegen die Änderung votierten 69 Abgeordnete. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Darauf haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler verständigt.

Die Kleine Rebellin
Aus Angst vor Machtverlust nach der Wahl wird schnell ohne öffentliche Diskussion das Grundgesetz geändert. Wir sind ihnen total ausgeliefe

Demokratiefeindliche Kräfte? Die meinen bestimmt die Grünen, die uns mit ihren utopischen Träumereien von Veggie-Diktatur und Heizungsverbot und Vielfalt ins Chaos stürtzen... Während sie fleißig die Mittelschicht schröpfen, und  Bäume gegen Reichskraftmühlen tauschen, erzählen sie uns, das sei alles für die Demokratie. Aber  Hauptsache, sie retten die Welt – auch wenn’s am Ende keiner mehr bezahlen kann. Vielleicht kriegen wir ja bald ein Grundrecht auf Lastenräder! JE

17:55 |  Die US-Korrespondentin: „Rape Club“-Gefängnis in Kalifornien: US-Regierung zahlt Rekordsumme von 116 Millionen Dollar an 103 Frauen, die wegen Missbrauchs geklagt haben!

"Wenn man im Gefängnis ist, beginnt die Vergeltung. … Ich glaube nicht, dass mein Richter mich dazu verurteilt hat, das durchzumachen." Die US-Regierung hat sich bereit erklärt, eine Rekordsumme von fast 116 Millionen Dollar zu zahlen, um die Klagen von 103 Menschen beizulegen, die in einem Bundesgefängnis für Frauen in Kalifornien sexuellen Missbrauch und Übergriffe überlebt haben.

Die Einrichtung, FCI Dublin, wurde Anfang des Jahres geschlossen. Ihr ehemaliger Direktor sitzt nun selbst im Gefängnis, nachdem er wegen sexuellen Missbrauchs von Häftlingen in seiner Obhut verurteilt wurde. Aimee Chavira, die früher im FCI Dublin inhaftiert war und Teil der Sammelklage wegen sexuellen Missbrauchs gegen das Bureau of Prisons ist, sagt, dass der Vergleich zwar begrüßt wird, „aber nichts ändert. Kein Geldbetrag wird ändern, was uns angetan wurde und was passiert ist.“ Die Community-Organisatorin Courtney Hanson unterstützte die Interessen der Überlebenden bei der Dublin Prison Solidarity Coalition. Sie fordert „politische Veränderungen, um sicherzustellen, dass diese Art des sexuellen Missbrauchs durch das Personal in Gefängnissen im ganzen Land aufhört“.

Die US-Korrespondentin
Anm.: Leider sind einige der inkarzerierten iranischen Frauen und auch Jugendliche, die auf ihre Hinrichtung in iranischen Gefängnissen warten, nicht so glücklich! Habe gestern berichtet, B.com hat nichts davon veröffentlicht! Schade!

12:38 | SPON:  Bundestag macht Weg für Schutz des Bundesverfassungsgerichts frei

Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll das Bundesverfassungsgericht besser vor Einflussnahme von Extremisten geschützt werden. Nun haben die ehemaligen Ampelparteien und die Union die Reform gebilligt. Das Bundesverfassungsgericht soll mit einer Grundgesetzänderung besser vor politischer Instrumentalisierung oder Blockade geschützt werden. Im Bundestag sprach sich die nötige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten für eine entsprechende Reform aus. Nun ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig.

Es wäre demokratisch gewesen, dies nach der Wahl zu beschließen .. doch so hat es immer einen Geschmack.  TS 

 

10:18 | tkp: Unethisch aus Sicht der Naturwissenschaft: Verurteilungen wegen Maskenbefreiung

Aus dem Blickwinkel der Strömungsmechanik, kann es bei einer Epidemie generell fachlich falsche Maskenbefreiungsatteste geben? Erfolgte ein Fremdschutz stets zu Lasten des Eigenschutzes?

Beim Ausatmen durch eine Maske (z.B. FFP 2 Maske) sind zwei Luftströmungen zu betrachten. Ein Teil der ausgeatmeten Luft geht durch die Maske und wird teilweise gefiltert. Durch den Strömungswiderstand der Maske prallt ein anderer Teil von der Maske oder sogar noch vor Erreichen der Maske ab. Dieser strömungsmechanische Aspekt wurde bei Studien und unterschiedlichen fachlichen Auffassungen zu gesundheitlichen Vor- und Nachteilen von Masken nicht oder kaum untersucht und diskutiert.
These:

Fachliche Annahmen, dass das Tragen einer Maske während einer Epidemie lediglich zu tolerierbaren gesundheitlichen Nachteilen führt, berücksichtigten im Fall einer Infektion nicht die Rückatmung intakter, ansteckungsfähiger Viren (Virionen) und die potentiellen Folgen einer schnelleren Überlastung des Immunsystems. Möglicherweise basiert bei mit Virionen gesättigten Masken der Fremdschutz hauptsächlich auf der strömungsmechanisch bedingten Rückatmung und dem Foegen-Effekt.

Unterstellen wir, Masken bewirken einen relevanten Fremdschutz. Dies setzt voraus, der Maskenträger ist infiziert oder erkrankt und atmet Virionen aus. Aufgrund des Strömungswiderstandes der Maske entstehen unterschiedliche Luftströme mit ungefähr gleicher Virionen- und Aerosoltröpfchenverteilung je Volumeneinheit zu unterscheiden. Ein Teil durchströmt die Maske. Der andere Teil kann die Maske nicht durchströmen und wird zurückgeatmet. Dieser wird hauptsächlich über Totraum im Atemtrakt und den Totraum der Maske zurückgeatmet. Wodurch virenbeladene Aerosole und Virionen des zweiten Luftstroms wieder eingeatmet werden. Dies führt dann zu einer lokalen höheren Konzentration von Viren in den Atemwegen im Vergleich zum Atmen ohne Maske, was wiederum zu einer stärkeren Ausbreitung der Viren und schwereren Krankheitsverläufen beim Maskenträger beiträgt.

Kommentar des Einsenders
Bestes Beispiel, wie vertrottelt unsere „Naturwissenschaft“ mittlerweile geworden ist, war/ist der ganze Maskenzirkus der letzten Jahre und das völlig Unverständnis diesen technischen Gerätschaften gegenüber! Der Autor irrt, es gibt aus den letzten Jahrzehnten genügend Studien und Material hinsichtlich des EIGENschutzes, nämlich im Arbeitsrecht – ArbeitsnehmerschutzVOs. Schutz vor Aerosolen, Feststoffen, Stäube, genaue Anwendungsvorschriften, Tragezeiten, Anweisungen und Kontrollverpflichtungen! Ps Packungshinweise auf FFP2: Nicht für den medizinischen Gebrauch! Der Rest ist hinlänglich diskutiert und die Argumente der Fanatiker allesamt bullshit, der ganze Chinesendreck hochgradig gefährlich, keine Zulassungen, Prüfungen, gefälschte Zertifikate usw! Selbst die Gerichte werden es irgendwann mal einsehen müssen.

Unsachgemäße Handhabung macht den Kaffeefilter schnell zum Mikropartikelmagneten, ergänzt durch eine ordentliche Portion Taschenflusen und die Feuchtigkeit des Tages. Und wenn das CO₂ beim Dauertragen ordentlich aufgestockt wird, hat man gleich den Bonus-Effekt einer Mini-Atemsauna.

Bei schlechter Pflege werden die Dinger dann eher zum Biohazard als zum Schutz. Wer das wochenlang durchzieht und trotzdem gesund bleibt hat einfach eine beeindruckende Abhärtung gegen alles, was so kreucht und fleucht. JE

18.12.2024

15:41 | ET: Gerichtsurteil: Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy muss ein Jahr lang elektronische Fußfessel tragen

Das Kassationsgericht in Paris lehnte einen Einspruch des 69 Jahre alten konservativen Politikers gegen ein Berufungsurteil von 2023 am Mittwoch ab. Es ist das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Sarkozy ließ durch seinen Anwalt erklären, dass er die Strafe auf sich nehme, zugleich aber den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen wolle. Sarkozys Strafe umfasst insgesamt drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und eine, die er durch das Tragen der Fußfessel ableisten soll. Außerdem ist es Sarkozy drei Jahre lang verboten, bei Wahlen anzutreten. Ein mögliches Verfahren vor dem Menschenrechtsgericht hätte keine aufschiebende Wirkung auf die Strafen. (afp)

Unser feiner Herr Sarkozy! Drei Jahre für den großen Zampano, wovon er nur mit einem Fußfessel-Bling-Bling im Wohnzimmer rumdümpeln muss. Irgendwie ironisch, dass einer, der jahrelang die Strippen zog, jetzt an einer Strippe hängt – wenn auch nur am Fuß. Und dann noch das Menschenrechtsgericht anrufen? Klar doch, ein echter Staatsmann kann sich ja nicht die Ehre nehmen lassen, seinen Ego-Trip international auszutragen. Wahrscheinlich packt er schon mal den Champagner für den Hausarrest. Läuft bei ihm – oder eben nicht, wegen der Fußfessel.

17.12.2024

17:12 |  ZH: „Zutiefst widersprüchlicher“ Richter entscheidet, dass Trump im New Yorker „Schweigegeld“-Fall keine Immunität genießt

Der designierte US-Präsident Donald Trump genießt keine Immunität im so genannten „Schweigegeld“-Fall in New York, entschied Richter Juan Merchan in einer Entscheidung vom 16. Dezember. Das Verhalten, das in den 34 Anklagepunkten beschrieben wird, für die Trump Anfang des Jahres verurteilt wurde, bezieht sich „ausschließlich auf inoffizielles Verhalten, das keinen Immunitätsschutz genießt“, schrieb Merchan. Wie Joseph Lord für die Epoch Times berichtet, steht die Entscheidung, die im Zuge von Trumps überwältigendem Sieg bei den Präsidentschaftswahlen 2024 getroffen wurde, im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA von Anfang des Jahres, die den langjährigen Präzedenzfall bekräftigte, dass offizielles Verhalten des Präsidenten „präsumptive Immunität“ vor Strafverfolgung genießt.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zwang Merchan zu entscheiden, ob die Anklagen nach dem Gesetz vermutlich immun sind. Trumps Anwälte behaupteten, dass die New Yorker Staatsanwälte während des siebenwöchigen Prozesses Beweise vorlegten, die durch die Immunitätsdoktrin des Obersten Gerichtshofs geschützt waren. Der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg (D), drängte den Richter, Trumps Argumente zurückzuweisen, und argumentierte, dass keine der den Geschworenen vorgelegten Beweise geschützt seien, und selbst wenn dies der Fall wäre, würden sie im Vergleich zu „anderen überwältigenden Beweisen für die Schuld des Angeklagten“ verblassen.

Kommentar des Einsenders
Der US-Supreme-Court hat bereits entschieden, dass es Immunität für Präsidenten gibt und auf Basis dessen sind sehr viele Gerichtsverfahren gegen DJT bereits eingestellt und langfristig ´verschoben´ worden. Aber dieser Fall, wo es um Schweigegeldzahlungen ging, soll anscheinend nicht eingestellt werden. Ob der Richter damit wirklich richtig entscheidet, wird dann wohl ein höheres Gericht später noch entscheiden müssen …

15:23 | heute:  Betrug mit Abnehmspritzen – Unternehmer müssen in Haft

Am Landesgericht Steyr fand am Montag der Prozess gegen zwei Unternehmer – 57 und 46 Jahre alt – wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz statt. Die Beschuldigten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben.

Statt den Abnehmspritzen, den "Ozempic"-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen die Unternhemer von einem Deutschen, der keine Zulassung für den Vertrieb besessen habe, Injektionen mit Insulin. Der Mediziner, dem sie von Anfang bis Mitte September des Vorjahres 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro vermittelt haben sollen, gab diese an Patientinnen weiter. Drei Frauen erlitten dadurch gesundheitliche Probleme.

Kommentar des Einsenders
Die Originalprodukte selbst sind bereits höchst umstritten aufgrund der enormen Schadzahlen in einigen Ländern inbes. US und GB, doch wieder – Geld stinkt eben nicht, speziell bei den Weißkitteln…! Btw. Gute und berechtigte Anklagepunkte des Gerichts – wann kommen Pfizer, Moderna, Biontech & Co als Patentgeber und deren Produktionsfirmen an die Reihe, um sich für ihre Schäden, Toten, Betrügereien, umgehen der Arzneimittelgesetze, „umgehen“ der Zulassungsbehörden etc vor dem Richter zu verantworten?

Man könnte ja meinen, "weniger fressen und mehr Sport" wäre die Lösung – aber nein, wozu schwitzen, wenn man sich auch mit gefälschtem Insulin ins Koma spritzen lassen kann? Ein echter Lifehack für alle, die lieber auf dem Weg zur Traumfigur direkt ins Krankenhaus einchecken. JE

10:51 | NIUS: „Märchenerzählerin“, „dummes Zeug“: Bauingenieur muss nach Beleidigung von Manuela Schwesig in Haft!

Politiker, die Bürger wegen angeblicher Beleidigung mit härtesten Mitteln verfolgen: Nach Bekanntwerden der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck (Grüne) kommen immer unfassbarere Geschichten ans Licht. Die Jüngste trug sich in Mecklenburg-Vorpommern zu: Ein Mann, der eine wütende Email an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schrieb, landete sogar im Gefängnis!

30 Tage Ersatzhaft weil er Tausende Euro wegen Beleidigung der Ministerpräsidentin nicht zahlte! Ein Mann aus Niedersachsen saß laut Apollo News einen Monat im Knast, nachdem er Manuela Schwesig, SPD-Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, eine „Märchenerzählerin“ genannt und ihr in einer Mail an die Staatskanzlei vorgeworfen hatte „dummes Zeug“ zu reden.

Im Mai 2022 hatte der Bauingenieur demnach eine aufgebrachte Mail an Schwesig abgesetzt, in der er sich über ihre Haltung zum kurz zuvor ausgebrochenen Ukraine-Krieg beschwerte. Einem Schreiben der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, das ihm ein Jahr später zugestellt wurde, ist zu entnehmen, was genau der Bauingenieur der Sozialdemokratin geschrieben hatte: Man habe die als russlandfreundlich bekannte Schwesig als „Märchenerzählerin“ entlarvt, zum Zurückrudern sei es jetzt zu spät, sie solle doch lieber auf dem Bau anfangen. „Da brauchen Sie nicht dummes Zueg den Menschen verkaufen.“ Zudem ist in der Mail des Mannes von der „Mordaktion von bepissten Leuten in Moskau“ die Rede.

Kommentar des Einsenders
Zitat: „Politiker, die Bürger wegen angeblicher Beleidigung mit härtesten Mitteln verfolgen: Nach Bekanntwerden der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck (Grüne) kommen immer unfassbarere Geschichten ans Licht. Die Jüngste trug sich in Mecklenburg-Vorpommern zu: Ein Mann, der eine wütende Email an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) schrieb, landete sogar im Gefängnis!“

Willkommen im Märchenland 2.0, wo „es war einmal“ nicht mehr nur im Märchenbuch steht, sondern im Strafbefehl. Früher hat man die Wahrheit auf den Tisch gelegt, heute legt man dafür die Handschellen an. Ein Bauingenieur schreibt ein saftiges Mail – und jetzt... VIP-Ticket ins Knast-Hotel für 30 Tage. Warum? Weil die Ehre der Mächtigen offensichtlich dünner ist als ein Blatt Recyclingpapier.

Und die Moral von der Geschichte? Wenn du schon „Märchenerzählerin“ sagst, schick lieber Blumen mit – oder gleich ein Märchenbuch zum Signieren. Denn mal ehrlich, im Zeitalter der gekränkten Egos und der beleidigten Leberwürste ist die beste Methode zu schweigen und zu zahlen. Sonst heißt's: Erst die Wahrheit, dann der Knast, und zum Schluss der Job. Bravo! So lässt sich Kritik im 21. Jahrhundert lösen – mit Tür zu, Schloss drauf, fertig.

Die moderne Version von „Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“ lautet übrigens: Wer Kritik äußert, braucht einen Anwalt, einen Plan B und besser ein Sparbuch für die Geldstrafe. JE

16.12.2024

18:17 | r24: Verjährung droht! Rechtsanwalt ruft auf: Jetzt Strafantrag gegen Impfärzte stellen

Jetzt ist Eile geboten: Viele im ersten Impfjahr 2021 entstandene Ansprüche wegen Impfschäden verjähren Ende 2024. Rechtsanwalt Josef Hingerl, der zuvor bereits einen Vordruck für Strafanzeigen gegen Impfärzte zur Verfügung gestellt hatte, ruft zum raschen Handeln auf: Für die Corona-Aufarbeitung hält er es für dringend notwendig, dass so viele Menschen wie möglich Strafanzeige und Strafantrag wegen der unzureichenden Aufklärung und der damit bereits erfolgten Körperverletzung erstatten. Das sei allerdings nur die Ouvertüre.

Aussendung des MWGFD, veröffentlicht am 14.12.2024 von MWGFD-Presse: Rechtsanwalt Josef Hingerl ruft zu massenhaften Strafanzeigen und Strafanträgen gegen Impfärzte auf. Wer als Betroffener aktiv werden möchte, sollte sich beeilen, denn Ende 2024 tritt gegebenenfalls Verjährung ein. Die Schäden durch COVID-19-„Impfungen“ sind längst nicht mehr zu übersehen. Die Opfer sind jedoch noch immer auf sich allein gestellt, weil die Verantwortlichen die Zusammenhänge weiterhin bestreiten. Mit dem Ziel einer umfassenden Aufarbeitung ruft Rechtsanwalt Josef Hingerl Impfgeschädigte und Angehörige von Geschädigten auf, in einem ersten Schritt ihre Impfärzte anzuzeigen.

Da im Jahr 2021 entstandene Ansprüche unter Umständen bereits Ende 2024 verjähren, ist in einigen Fällen Eile geboten: Betroffene, die bereits zu Beginn der Kampagne geimpft wurden, müssen jetzt die Verjährung unterbrechen.

Kommentar des Einsenders
Es muss eine Aufarbeitung geben und sorglose Ärzte/Mitläufer juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Unter dem Teppich kehren, soll es diesmal nimmer geben, bevor sich dieser Irrsinn erneut wiederholt!

Handschellen und Kontosperrung für alle Beteiligten. Ab in den Sammelknast, schön mit Schild um den Hals: 'Hab mich an der Spritzorgie bereichert.' Für die Pharma-Bosse bitte den VIP-Bereich im Knast freihalten, die haben sich die goldenen Gitterstäbe redlich verdient. JE

12.12.2024

19:44 | eXX: Nationalrat: Neue Regelungen zur Sicherstellung von Handys

Mit dem für den heutigen Mittwoch geplanten Beschluss der neuen Regelungen für die Handy-Sicherstellung ändert sich ab dem 1. Jänner vor allem für die Staatsanwaltschaften und Gerichte einiges. Das Prozedere wird deutlich aufwendiger und komplexer. Außerdem werden Zufallsfunde auf den Datenträgern erschwert – sie dürfen aber nach wie vor verwertet werden. Beschuldigte bekommen mehr Möglichkeiten zur Verteidigung.

Gleich vorweg: “Handy-Sicherstellung” ist eigentlich ungenau und dem Anlassfall, der zur Aufhebung der alten Regelung geführt hat bzw. der Diskussion um Handy-Sicherstellungen bei Politikern, geschuldet. Konkret geht es um alle Datenträger wie auch Laptops, Computer etc. bzw. vor allem um die darauf gespeicherten Daten. Nicht umfasst sind außerdem jene (eher seltenen) Fälle einer Handy-Sicherstellung, bei der es nur um Fingerabdrücke (und nicht die Daten) auf dem Gerät geht.

Alles aufs Handy, damit der Staat leichter stöbern kann. Privatsphäre? Nur, wenn der Richter es erlaubt. Willkommen im Zeitalter der Zwangsdigitalisierung! JE

11.12.2024

11:01 | Leserkommentar zu gestern Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem
Was sagt uns die gut betreute Wikipedia dazu?

Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen: Stephan J. Kramer. Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen. Studium der Rechtswissenschaften nicht abgeschlossen. Deshalb keine Befähigung zum Richteramt. Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, dass der Präsident der Behörde über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll, was auf Kramer nicht zutrifft.

2004 - 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner European Jewish Congress. Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung, ständiger Gast im 12. Beirat für Fragen der Inneren Führung der Bundeswehr beim Bundesministerium der Verteidigung.

Der Thüringer Verfassungsschutz hatte in den 1990er Jahren eine große Zahl von V-Leuten in Schlüsselpositionen der rechtsextremen Szene geführt und diese mit großzügigen finanziellen und logistischen Hilfen ausgestattet. Dadurch wurde die Szene gestärkt und radikalisierte sich unter den Augen der Behörde, ohne dass diese ausreichend eingriff oder Kontrolle ausübte. Zudem tauchten drei von V-Leuten umgebene Rechtsextreme, die späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, 1998 in den Untergrund ab, ohne dass der Verfassungsschutz sie trotz intensiver Überwachung lokalisierte.

Alles Zitate aus Wiki.
Ein Freund von mir fragt: woher kommen eigentlich die vielen Nazis in Deutschland?

Nicht aus Wiki: nach dem Abschluss des Prozesses gegen Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 in München verhängte der vorsitzende Richter Manfred Götzl eine Sperrung der Gerichtsakten für 120 Jahre.

13:34 | Leserkommentar
wenn man (der Staat) eine Sperre der Gerichtsakten braucht, hier 120 Jahre; .. dann ist etwas Oberfaul! Was Darf der Bürger
nicht erfahren? Wohl eher nicht, wie die raf vorgegangen ist etc. ... eher, wie der "demokratische Staat" selber mit drinn hängt und selber mit veranlasst haben. Mit den öffnen dieser Gerichts-Info würde wohl der Staat das restliche Vertrauen verlieren. Bekannt ist, dass der Staat Leute in die Kriminalbande einschleußt, welche entsprechende Taten begehen, damit der Staat daraufhin entsprechende Gesetze machten kann. Man erzeugt selber diese Verbrechen!

10.12.2024

18:38 |  UCN: Über 1.000 Kläger: EU-Bürger ziehen gegen Ursula von der Leyen vor Gericht

Mehr als 1.000 EU-Bürger haben sich einer Klage gegen Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, angeschlossen. Der belgische Aktivist Frederic Baldan, der die Klage eingereicht hat, gab am Samstag bekannt, dass es sich dabei um Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbänden wie Pilotengewerkschaften sowie ungarische und polnische Beamte handelt.

Baldan erklärte, es gebe Beweise dafür, dass die in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe nicht ausreichend auf ihre Wirksamkeit gegen die Pandemie getestet wurden. Dennoch habe die EU-Kommission restriktive Maßnahmen gegen Impfgegner ergriffen. „Das zeigt, dass die Rechte der Bürger von Anfang an verletzt wurden“, so Baldan.

Ein Gericht in Lüttich konnte am Freitag nicht über die Anklage gegen von der Leyen verhandeln und vertagte die Anhörung auf unbestimmte Zeit. Die Europäische Staatsanwaltschaft protestierte gegen die Verhandlung vor der belgischen Justiz und verwies darauf, dass von der Leyen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Immunität genieße. 2021 wurde bekannt, dass von der Leyen während der Pandemie Textnachrichten und Anrufe mit Pfizer-CEO Albert Bourla austauschte, um den bislang größten Impfstoffdeal zu verhandeln. Die EU-Kommission kaufte 1,8 Milliarden Impfdosen von Pfizer für 35 Milliarden Euro. Forderungen nach Offenlegung der Nachrichten wies die Kommission zurück.

Im Rahmen eines gemeinsamen Beschaffungsprogramms lagerte die EU Impfstoffe im Wert von mehr als 20 Milliarden Euro. Politico berichtete, dass hunderte Millionen Dosen ungenutzt blieben, was den Steuerzahler etwa 4 Milliarden Euro kostete.

Kommentar des Einsenders
Und…!? Too b(p)ig to fail/jail oder wie bei Lagarde, zu wichtige Person der Öffentlichkeit…!? Aber immerhin, vielleicht werden es noch mehr…!?

Ursula von der Pfizer und  Konsorten müssen sich genauso verantworten wie jeder andere Verbrecher auch. Und dann ab in den Knast statt weichgespülte Konsequenzen. Gesiebte Luft steht allen gleich gut! JE

 

10:03 |  NIUS: „Schwachkopf“-Akte ist da! Anwalt: „Staatsanwaltschaft versucht, ihr Vorgehen im Nachhinein zu rechtfertigen“

Weil er auf X ein Meme geteilt hatte, das Wirtschaftsminister Robert Habeck satirisch als „Schwachkopf“ bezeichnete, mussten Stefan Niehoff und seine Familie Mitte November eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Nun hat sein Anwalt die Akte zu dem Fall erhalten. Niehoffs Anwalt Marcus Pretzell zu NIUS: „Als ich die Akte gesehen habe, war mir sofort klar: Die Staatsanwaltschaft versucht nachträglich, ihr bisheriges Vorgehen zu rechtfertigen. Für mich bleibt es dabei: Das Vorgehen ist völlig überzogen.“

Was genau in der Akte steht, darf Pretzell nicht verraten. In einem Begleit-Schreiben weist die Staatsanwaltschaft ihn ausdrücklich darauf hin, dass nichts vom Inhalt der Akte an die Öffentlichkeit geraten darf. Auch wenn Pretzell das Vorgehen als taktische Maßnahme zum Aufbau von Druck empfindet, hält er sich daran – zum Wohle seines Mandanten.

Kommentar des Einsenders
Diese Strafanzeige von einem hohen dt. Politiker wg. dieses Memes, was sogar auch im Ausland bekannt ist, scheint ein ziemlicher Bumerang zu werden …

Ein Meme entfaltet seine Wirkung nur, wenn es eine gewisse Wahrheit transportiert – das gibt ihm seine Schlagkraft. Setzt man anstelle von „Schwachkopf“ das Wort „Schlaukopf“ ein, bleibt die Aussage identisch: Die Stärke liegt im Kern der Wahrheit, nicht in der Verpackung. Aber mal ehrlich, die Formulierung mit „Schlaukopf“ klingt ja fast wie ein passiv-aggressiver Seitenhieb. Vielleicht wars also doch besser, gleich das Ding beim Namen zu nennen, anstatt so auf halber Strecke stehenzubleiben. JE

09:02 | apollo: Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ – Verfassungsschutz Thüringen unterschlug entscheidendes Gutachten

2021 stufte der Thüringer Verfassungsschutz als erste Behörde einen Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Der Präsident des Amtes, Stephan Kramer, ließ dazu ein ca. 600-seitiges Gutachten über die AfD anlegen. Nach Apollo News-Informationen kam es dann zur Erstellung eines rund 30-seitigen Ergänzungsgutachtens durch einen Mitarbeiter. Darin ging es insbesondere um Fragen der Meinungsfreiheit. Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden aufgeführt, die zeigen, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist – tendenziell sollen Aussagen im Sinne des Betroffenen interpretiert werden.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler erklärt dazu gegenüber Apollo News: „Natürlich können manche Aussagen doppeldeutig sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts müssen mehrdeutige Aussagen immer so ausgelegt werden, dass sie von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Der Verfassungsschutz darf das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht verletzen.“

Ein zentraler Aspekt des Zusatzgutachtens ist die Indemnität. Die Thüringer Verfassung sieht vor, dass Aussagen von Abgeordneten, die diese in ihrer Funktion tätigen, in keiner Weise außerhalb des Landtages belangt oder verfolgt werden dürfen. Das beinhaltet auch die Arbeit des Verfassungsschutzes. Das Ergänzungsgutachten hätte eine Überprüfung von Teilen der bisherigen Einstufung nach sich gezogen sowie eine tiefergehende Evaluierung der Indemnitätsfrage. Es stellte insofern das gesamte Gutachten in Frage, man hätte es überprüfen müssen.

Kommentar des Einsenders
Wenn jetzt – noch vor der Abstimmung über ein mögliches AfD-Verbot – solche Dinge publik werden, dann ist das Verbotsverfahren gerichtlich und aus Sicht der breiten Bevölkerung bereits ´tot´, weil viel zu parteiisch … dead on arrival.

Wenn man solche Posten mit Leuten besetzt, die mehr Aktivismus als Rechtsstaatlichkeit im Blut haben, braucht sich keiner wundern, wenn am Ende weniger Demokratie und mehr "Meinungsmanagement" rauskommt. Statt den Job sauber zu machen und neutral zu bleiben, wird hier anscheinend lieber die eigene Agenda durchgeboxt – Hauptsache, der "Feind" kriegt keine Munition. Dass dabei Grundrechte wie Meinungsfreiheit  zur Staffage verkommen, scheint egal zu sein. JE

09:57 |  Die Eule
Man muss auch hier den Fluss bis zur Quelle gehen, um zu sehen, welch Wasser hier sprudelt. Wie lange hatte doch jener sozialakademisch veredelte Präsident doch an entscheidender Stelle für jüdische Gremien gearbeitet. Blickt man nun auf unseren ewigen Schuldkomplex, braucht es doch jemand, der tatkräftig die Schuld von neuem schürt. Dazu benötigt man eben einen richtigen Popanz wie die AfD, auf den man dann den warnenden Zeigefinger richten kann. Zudem profitieren ja auch die Freude im Süden gar kräftig von unserer Schuld und so glaubte jener Präsident wohl auch noch ein gutes Werk zu tun.

09.12.2024

12:18 | sirillp: Gericht ordnet an, dass die FDA eine zusätzliche „Million Seiten“ an Dokumenten zu Pfizer C19-Injektionsversuchen vorlegt

Dem Gericht liegen der Antrag der beklagten Food and Drug Administration (die („FDA“) den Antrag auf ein summarisches Urteil (ECF Nr. 90) und der Kläger Public Health and Medical Professionals for Transparency („Kläger“) den Gegenantrag auf ein Urteil im summarischen Verfahren (ECF Nr. 93). Nach Prüfung des Schriftsatzes, der Beweise und der anwendbaren Rechtsinstanzen kommt das Gericht kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Antrag der FDA ABGELEHNT und der Gegenantrag des Klägers Antrag des Klägers GEWÄHRT wird.

HINTERGRUND

Am 23. August 2021 genehmigte die FDA den Impfstoff Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff (der „Pfizer-Impfstoff“) für  Personen ab sechzehn Jahren älter. Vier Tage später reichte der Kläger einen Antrag nach dem Freedom of Information Act („FOIA“) bei der FDA einen Antrag auf „[a]ll data and information for the Pfizer-Impfstoff, die in 21 C.F.R. § 601.51(e) aufgeführt sind, mit Ausnahme von öffentlich verfügbaren Berichten über das Vaccine Adverse Events Reporting System“. Darüber hinaus enthielt der Antrag des Klägers eine Fußnote, die besagt dass „diese Anfrage alle Daten und Informationen in der biologischen

Informationen in der biologischen Produktdatei, wie in 21 C.F.R. § 601.51(a), für den Pfizer-Impfstoff . . .“. Nachdem die FDA den Antrag des Klägers Antrag des Klägers auf beschleunigte Bearbeitung ablehnte, reichte der Kläger diese Klage am 16. September 2021. Am 6. Januar 2022, nachdem er darüber informiert wurde, dass die FDA eine Frist von bis zu fünfundsiebzig Jahren für die Vorlage der Dokumente beantragte, hat das Gericht den Parteien einen Zeitplan für die beschleunigte Vorlage der Dokumente der am 2. Februar 2022 teilweise geändert wurde. Seitdem hat die FDA etwa 1.200.874 Seiten an Unterlagen vorgelegt, auf die sie reagiert hat. Die Parteien bestreiten nun, dass die Suche der FDA ausreichend war, und beantragen jeweils Gericht, ein Urteil im Schnellverfahren zu ihren Gunsten zu fällen.

In US wird aufgedeckt, hierorts wird zugedeckt! Die Wahrheit wird sich ihnen Weg bahnen… JE

10:29 | UCN: Kanadische Ärztin soll 600.000 Dollar zurückzahlen, die sie durch Massenimpfungen gegen COVID verdient hat

Am 26. November entschied das Ontario Health Services Board, dass die in Kingston ansässige Dr. Elaine Ma über 600.000 Dollar zurückzahlen muss, die sie erhalten hatte, nachdem sie im Jahr 2021 freiwillige Medizinstudenten zur Durchführung von Massenimpfungen in Ontario eingesetzt hatte. Die Provinz Ontario zahlte Ärzten für jede verabreichte experimentelle COVID-Impfung. Nun wurde eine Ärztin angewiesen, die 600.000 Dollar zurückzuzahlen, die sie durch die Organisation von Massenimpfungen unter Einsatz von Medizinstudenten verdiente.

„Das Berufungsgericht ordnet an, dass die Beklagte OHIP den Betrag von 600.962,16 Dollar erstattet“, schrieb das Gremium in seiner Entscheidung. Ab Januar 2021 organisierte Dr. Ma Drive-in-Impfkliniken auf Parkplätzen in der Region Kingston, um Tausende von Kanadiern zu impfen. Dazu rekrutierte sie freiwillige Medizinstudenten, die die Impfungen durchführten. Unter ihrem Programm, das bis Januar 2022 lief, wurden 27.250 Dosen des experimentellen COVID-Impfstoffs verabreicht, was ihr laut dem General Manager des Ontario Health Insurance Plans (OHIP) insgesamt 606.657,60 Dollar einbrachte.

Kommentar des Einsenders
Wie bereits während der Plandemie vielfach erwähnt: den Letzten beißen die Hunde, und das was hier von den Weißkittel auch in unseren Breiten größtenteils unwidersprochen verbrochen wurde unter Erblindung durch die Dollar/Euro-Zeichen, müßte selbiges verordnet werden!? Rückzahlung der Judaslöhne und Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung ohne medizinisch/wissenschaftliche Grundlagen, Täuschung eines betrügerischen Systems, Todesfolge durch die Verabreichung von bedingt(„notfall“)zugelassenen Präparaten usw…!? Die hohe Übersterblichkeit in Zusammenhang mit der Spritzerei auch bei uns ist längst festgestellt!

Ein riesiger Betrug auf Kosten der Gesundheit der Leute! Die Pharmaindustrie hat sich die Taschen so richtig vollgemacht, Ärzte haben kassiert, als ob es keinen Morgen gäbe, und wer bleibt am Ende auf der Strecke? Richtig... Die Menschen, die gesundheitlich ruiniert wurden und die ganze Scheiße auch noch bezahlen dürfen! JE

05.12.2024

19:15 | reuters: Der Oberste Gerichtshof der USA tendiert dazu, ein Verbot der Jugend-Transgender-Betreuung zuzulassen

Konservative Richter des Obersten Gerichtshofs der USA, signalisierten am Mittwoch ihre Bereitschaft, ein von den Republikanern unterstütztes Verbot geschlechtsangleichender medizinischer Behandlungen für minderjährige Transgender in Tennessee aufrechtzuerhalten.  Dies ist ein wichtiger Fall, der verschiedene andere Gesetze des Bundesstaates betreffen könnte, die sich gegen Transgender richten. Das Gericht, das über eine konservative Mehrheit von 6:3 verfügt, hörte sich Argumente in einer Berufung der Regierung des demokratischen Präsidenten Joe Biden gegen die Entscheidung eines Untergerichts an, das das Gesetz von Tennessee bestätigte, das medizinische Behandlungen wie Pubertätsblocker und Hormone für Menschen unter 18 Jahren verbietet, die an Geschlechtsdysphorie leiden. Das ist die klinische Diagnose für erhebliches Leid, das aus einer Inkongruenz zwischen der Geschlechtsidentität einer Person und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht resultieren kann.

Einige der konservativen Richter verwiesen auf eine anhaltende Debatte unter Experten und politischen Entscheidungsträgern über die potenziellen Vor- und Nachteile der Behandlungen. „Ist das nicht ein stärkeres Argument dafür, dass wir diese Entscheidungen den gesetzgebenden Körperschaften überlassen, anstatt zu versuchen, sie selbst zu treffen?“ Der konservative Oberste Richter John Roberts fragte die Generalstaatsanwältin der USA, Elizabeth Prelogar, die für die Regierung argumentierte. „Es ist offensichtlich eine sich entwickelnde Debatte“, sagte der konservative Richter Brett Kavanaugh zu Prelogar und merkte an, dass „Länder, die bei der geschlechtsangleichenden Behandlung von Jugendlichen an vorderster Front stehen“, „auf die Bremse treten“. „Wenn sich die Situation so entwickelt und verändert und England und Schweden sich zurückziehen, dann scheint mir das eine ziemlich deutliche gelbe Ampel, wenn nicht sogar eine rote Ampel, für dieses Gericht zu sein“, sagte Kavanaugh.

Typisch für diese Transagenda in den USA, saufen erst am 21 aber sich zum Eunuchen machen darf man schon als minderjähriger... JE

04.12.2024

10:25 | tkp: Joe Biden: Lügner, Lügner, Lügner

Die Begnadigung von Hunter Biden durch seinen Vater ist das nächste (und vermutliche letzte) skandalöse Kapitel von Präsident Biden. Er wird aber von den Medien noch immer beschützt. Während Donald Trump seit einem guten Jahrzehnt von den Medien als Lügner bezeichnet wird, ist es bei Joe Biden anders. Er hatte wiederholt versprochen, seinen Skandal-Sohn Hunter nicht begnadigen zu wollen. Jetzt hat er es aber doch getan, und von der Medien-Elite wird er deshalb nicht als „Lügner“ bezeichnet, sondern weiter beschützt.

Die Begnadigung wegen Waffen- und Steuervergehens erfolgte Sonntagabend. Damit erhebt sich Biden über ein Geschworenenurteil und über Hunters eigenes Schuldbekenntnis. Alex Berenson, der ehemalige New York Times Journalist, berichtet Hintergründe dazu: Die Begnadigung ist außergewöhnlich und gefährlich, vor allem in einer Zeit, in der beide Parteien mit der offenen Politisierung der Strafverfolgung ein falsches Spiel treiben. Aber zunächst ist es wichtig, auf die Heuchelei hinzuweisen, nicht nur in dem, was Biden getan hat, sondern auch in der Art und Weise, wie die Medien darüber berichten.

Hunter hat gedroht, dass er ein Buch über die Familie Biden schreiben wird, falls ihm eine Begnadigung verwehrt bleibt. Man kann sich jetzt ausrechnen, wie viel Dreck diese Leute am Stecken haben müssen. JE

03.12.2024

16:10 |  RS: Sechs Monate nach Messerattacke: Opfer wegen Volksverhetzung verurteilt

Es waren unerträgliche Szenen voller Grausamkeit und Blut: Am 31. Mai 2024 verwandelte ein 25-jähriger Afghane den Mannheimer Marktplatz in einen Ort des Schreckens. Während einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) stürzte der abgelehnte Asylbewerber, der schon längst hätte abgeschoben sein müssen, mit einem Messer auf den Hauptredner Michael Stürzenberger zu und verletzte ihn schwer. Der Islamkritiker überlebte wie durch ein Wunder. Doch bei der Attacke, die von Panik und Chaos begleitet wurde, musste ein anderer Mensch mit seinem Leben bezahlen – der junge Polizeibeamte Rouven Laur. Schwer verletzt durch die Stiche des Afghanen erlag er zwei Tage nach der Tat seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Der Angriff war ein Schock. Ein politisches Beben folgte. Die Frage bleibt: Warum? Die Zeitungen schrieben, es sei ein islamistischer Hintergrund zu „vermuten“ – um das Offensichtliche zumindest etwas zu verschleiern. Der Afghane ist jetzt wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Fall hat die Diskussionen über den Umgang mit islamistischen Gefährdern und die Abschiebung schwerkrimineller Asylbewerber erneut angeheizt – und die Gräben in der Gesellschaft noch weiter vertieft.

Kommentar des Einsenders
Fassungslos; man ist nur noch fassungslos, über den Zustand der dt. Justiz! Und die Schäfchen wählen weiter brav diese Narren…!?

Wie bemerkt man, dass man in Deutschland ist? Richtig, die Verbrechensopfer werden bestraft und die Täter bleiben auf freiem Fuß. JE

08:42 | News:  Sonderermittler des Justizministeriums sagt, die Anklage gegen Hunter Biden sollte nicht abgewiesen werden

Die Anwälte des First Son Hunter Biden reichten beim Gericht einen Antrag ein, in dem sie forderten, die Anklage der Grand Jury gegen den Sohn von Präsident Biden vollständig fallen zu lassen. Der dem Fall zugewiesene Sonderermittler ist jedoch der Ansicht, dass die Klageabweisung abgelehnt werden sollte.

Präsident Biden begnadigte seinen Sohn Hunter am späten Sonntagabend und ersparte ihm damit die Verurteilung in zwei getrennten Gerichtsverfahren, in denen er des illegalen Kaufs einer Waffe und der Nichtzahlung von 1,4 Millionen Dollar an Steuern für schuldig befunden worden war – Verurteilungen, die der Präsident als politisch motiviert und als „Justizirrtum“ bezeichnete.

Der neue Botschafter in Frankreich ... wird Biden verstehen!  Wer Familienmitglieder mit Posten betraut und beschenkt .. sollte nicht mit dem Finger zeigen.  TS 

02.12.2024

18:43 | jourwatch:  Bei deutschen Justizopfern ganz normal: Mann saß 13 Jahre zu Unrecht im Knast – und soll noch Unterbringungskosten tragen

Der deutsche Rechtstaat wird mehr und mehr zu einer Farce. Schwerverbrecher, wie etwa migrantische Vergewaltiger und Messerstecher, werden oft zu Bagatellstrafen verurteilt oder umgehend für geisteskrank und schuldunfähig erklärt und verschwinden in psychiatrischen Anstalten. Deutsche werden dagegen sogar dann noch geschröpft, wenn ihnen vom Staat schwerstes Unrecht angetan wurde. Der Freistaat Bayern verurteilte den heute 64-jährigen Manfred Genditzki 2010 zu lebenslanger Haft, weil man ihn des Mordes an einer 87-jährigen Frau für schuldig befand. Der damalige Hausmeister soll die Rentnerin, um die er sich gekümmert hatte, in einer Badewanne ertränkt haben.

Alle Unschuldsbeteuerungen nützten ihm nichts. Allein dem unermüdlichen Einsatz seiner Anwältin Regina Rick ist es zu verdanken, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde und ein neues Gutachten 2022 zu Genditzkis Freilassung und 2023 zu seiner Freilassung führte. Die Frau wurde gar nicht ertränkt, sondern ertrank in ihrer Wanne, nachdem sie beim Einweichen der Wäsche ausgerutscht war. Insgesamt saß Genditzki 4916 Tage unschuldig im Gefängnis. Als Entschädigung erhielt er 368.700 Euro – 75 Euro pro Tag, dazu weitere 451.600 Euro für entgangenen Verdienst und Rentenbeiträge.

Allerdings werden ihm tatsächlich 50.442,48 Euro für Kost und Logis berechnet und der Lohn abgezogen, für den er im Gefängnis für weniger als zwei Euro pro Stunde gearbeitet hatte, womit weitere 48.979,06 Euro hinzukommen, insgesamt also rund 100.000 Euro, die der Freistaat ihm vorenthält, obwohl er völlig unschuldig an der ihm zur Last gelegten Tat war. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass die Berechnung von „Kost und Logis“ gültige Rechtslage sei, was Rick für „absurd“ hält und rechtliche Schritte dagegen einleiten will. Zudem verklagt Genditzki den Freistaat auf Schmerzensgeld und fordert weitere 750.000 Euro Amtshaftungsansprüche, da seine Verurteilung auf fehlerhaften Gutachten beruhten. Der Freistaat reagiert auf diese Vorwürfe mit der unfassbaren Behauptung, es stehe nicht fest, ob die Haft Genditzki psychisch geschadet habe, obwohl er nach wie vor unter Alpträumen leidet, wie seine fassungslose Anwältin berichtet.

Die Kleine Rebellin
Das macht einen nur sprachlos.

Der Laden hat komplett fertig – das ist keine Entschädigung, das ist blanker Hohn. JE