20.11.2024
10:17 | ET: ARD und ZDF ziehen für höheren Rundfunkbeitrag vor Gericht
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten. Die Länderchefs wollen bei ihrem Ministerpräsidententreffen Mitte Dezember erneut beraten. Die Sender erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck.
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen.
9 Milliarden für den großen "Demokratie-Service mit Dauer-Abo" – klingt nach einem super Sonderangebot... Immerhin müssen die ja Tag und Nacht dafür sorgen, dass du zwischen „seriöser Berichterstattung“ und dem neuesten Katzenvideo nicht aus Versehen denkst, du hättest eine eigene Meinung. Fake News? Klar, da läuft die Maschine auf Hochtouren, das ist halt keine Billigproduktion.
Und zusätlich all die gekauften Journalisten und Schauspieler – auch die wollen bezahlt werden. Irgendjemand muss schließlich die „staatlich geprüften Wahrheiten“ mit professionellem Pokerface servieren. Ist doch logisch: Wenn sie nicht mehr als unantastbare Informations-Götter dastehen, könnten ja noch Leute anfangen, privat recherchierte Fakten zu glauben. Und das wäre das wahre Propaganda Armageddon!
Für flächendeckende Fake News braucht man eine fette Infrastruktur – Wahrheit lügt sich nicht von allein! JE
08:19 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zu der am 12.11. aufgeworfenen Frage der menschenähnlichen Wesen
Mit dem Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" in § 131 dStGB werden die Menschenwürde verletzende gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen erfaßt, bei denen Gewalt an Fantasiewesen wie Zombies erfolgt, weil solche Darstellungen ebenso wirken können wie die Darstellung von Gewalt an Menschen.
Die aktuelle Fassung des § 131 dStGB lautet wie folgt:
"§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder2. einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt."
Erfaßt werden damit beispielsweise sowohl nichtfiktionale Darstellungen von realer Gewalt, die zur Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung verwendet werden, als auch gewaltverherrlichende oder -verharmlosende fiktionale Darstellungen von Gewalt in Spielfilmen wie Zombiefilmen.
Das Tatbestandsmerkmal "menschenähnliche Wesen" war ursprünglich nicht in § 131 dStGB enthalten. Zur damaligen Fassung des § 131 StGB führte das Bundesverfassungsgericht folgendes aus (Hervorhebung durch Unterstreichung von mir):
"Gemessen an diesen Grundsätzen ist der zur Prüfung stehende Straftatbestand hinsichtlich des Merkmals ,in einer die Menschenwürde verletzenden Weise' bei verfassungskonformer Auslegung noch hinreichend bestimmt. Die übrigen hier in Frage stehenden Tatbestandsmerkmale bieten keinen Anlaß für die Annahme mangelnder Bestimmtheit. Jedoch verstößt die Auslegung und Anwendung des § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB durch Amts- und Landgericht bei der Einziehung des Films in der von der Beschwerdeführerin vorgelegten geschnittenen Fassung gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil sie den Wortlaut der Norm in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ausdehnt.
a) § 131 StGB ist nicht schon wegen einer übermäßigen Häufung auslegungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale zu unbestimmt, wie in der Literatur vielfach angenommen wird (vgl. etwa [...]).
Für die Frage nach der Bestimmtheit der Strafnorm im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG sind hier interpretationsbedürftig die Begriffe "Mensch", "grausam", "unmenschlich", "Gewalttätigkeit", "schildern" und "in einer die Menschenwürde verletzenden Weise". Es handelt sich um eine überschaubare Zahl normativer Begriffe, die - abgesehen vom letztgenannten Begriff - ohne weiteres mit den Mitteln herkömmlicher Gesetzesanwendung zu bestimmen sind.
aa) Das Tatbestandsmerkmal "Mensch" ist schon deshalb hinreichend bestimmt, weil damit unmißverständlich an den biologischen Begriff des Menschen angeknüpft wird. Dagegen können darunter nicht, wie es in den Beratungen zum Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vertreten worden ist (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit, BTDrucks. 10/2546, S. 22), der Phantasie entsprungene, menschenähnliche Wesen verstanden werden. Bereits der Wortsinn schließt eine solche Deutung aus. Wollte man den Begriff "Mensch" anders verstehen, verstieße das gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG [vgl. auch Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht, BT, 7. Aufl., 1991, Rdnr. 6; Lenckner, in: Schönke/Schröder, a.a.O., Rdnr. 9; Schroeder, JZ 1990, S. 858]. Wenn der Gesetzgeber die filmische Darstellung von Gewalt gegen menschenähnliche Wesen [vor allem sogenannte Zombies] hätte unter Strafe stellen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen. Die gebotene Differenzierung zwischen Menschen und menschenähnlichen Wesen schließt es freilich nicht aus, daß im Einzelfall Zweifel darüber bestehen können, ob es sich bei den in einem Film gezeigten Opfern von Gewalttaten um Menschen oder menschenähnliche Wesen handelt. Das führt indessen nicht zur Unbestimmtheit der Vorschrift. Die Subsumtion unter den gesetzlichen Tatbestand ist Aufgabe der Strafgerichte. Wenn diese hier zu der Auffassung gelangt sind, daß die im Film dargestellten Wesen, die zunächst eindeutig Menschen sind und sich im Verlauf der Spielhandlung in Besessene verwandeln, aus der Sicht des Zuschauers wie nach dem Sinn des Films gleichwohl Menschen bleiben, so ist das eine einfachrechtliche Beurteilung, die der verfassungsgerichtlichen Überprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
bb) Zwar ist das Tatbestandsmerkmal "grausam" in § 131 StGB vom Wortlaut her nicht so eindeutig bestimmbar wie der Begriff "Mensch". Das steht jedoch einer Art. 103 Abs. 2 GG genügenden Bestimmtheit dieses Merkmals nicht entgegen. Es findet sich auch als Tatbestandsalternative bei den Mordmerkmalen des § 211 StGB und ist nach herrschender Meinung ebenso wie in dieser Strafrechtsnorm auszulegen (vgl. Lackner, StGB, 19. Aufl., 1991, § 131, Rdnr. 4; Maurach/Schroeder/Maiwald, a.a.O., Rdnr. 6; Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdnr. 5; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 131, Rdnr. 7; Lenckner, in: Schönke/ Schröder, a.a.O., Rdnr. 10). Grausam ist eine Handlung danach, wenn sie unter Zufügung besonderer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art ausgeführt wird und außerdem eine brutale, unbarmherzige Haltung desjenigen erkennen läßt, der sie begeht [vgl. Lenckner, in: Schönke/ Schröder, a.a.O.].
cc) Das Tatbestandsmerkmal "unmenschlich" soll zum Ausd
ruck bringen, daß mit menschenverachtender, rücksichtsloser, roher oder unbarmherziger Gesinnung gehandelt wird (vgl. BTDrucks. VI/3521, S. 7), so etwa, weil es dem Täter Vergnügen bereitet, völlig bedenkenlos und kaltblütig Menschen zu mißhandeln oder zu töten. Auch darüber herrscht weitgehend Einigkeit in der juristischen Literatur [vgl. Lenckner, in: Schönke/Schröder, a.a.O., Rdnr. 10; Rudolphi, in: SK, a.a.O.; Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdnr. 5; Lackner, a.a.O.; Maurach/ Schroeder/Maiwald, a.a.O.; Ostendorf, in: AK, a.a.O., Rdnr. 10].
dd) Zwar wird der Begriff der "Gewalttätigkeit" in § 131 Abs. 1 StGB als schillernd bezeichnet (Geilen, in: LdR/StrafR, 1989, S. 355). Unter dem Gesichtspunkt einer ausreichenden Normbestimmtheit bestehen jedoch keine Bedenken, darunter ein aggressives, aktives Tun zu verstehen, durch das unter Einsatz oder Ingangsetzen physischer Kraft unmittelbar oder mittelbar auf den Körper eines Menschen in einer dessen leibliche oder seelische Unversehrtheit beeinträchtigenden oder konkret gefährdenden Weise eingewirkt wird [vgl. Lenckner, in: Schönke/Schröder, a.a.O., Rdnr. 9; Lackner, a.a.O., Anm. 4 a; Rudolphi, in: SK, a.a.O., Rdnr. 6; Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdnr. 4; Ostendorf, in: AK, a.a.O.; v. Bubnoff, in: LK, a.a.O., Rdnr. 7; BGHSt 23, 46 [51]]. 123
ee) Bereits vom Wortlaut her bietet die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "schildern" keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten.
b) Anders steht es um die "Menschenwürde"-Alternative, die durch das Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425) in die Vorschrift eingeführt worden ist. Dieses Tatbestandsmerkmal wird nicht allein wegen seiner Unbestimmtheit als problematisch bezeichnet, sondern auch weil sich die Verletzung der Menschenwürde bei Gewaltdarstellungen kaum zu einer Abgrenzung eigne [vgl. Maurach/Schroeder/Maiwald, a.a.O., Rdnr. 9]. Im Hinblick auf das Verfassungspostulat der Tatbestandsbestimmtheit [Art. 103 Abs. 2 GG] wird sie als ein bedenklicher Grenzfall eine an sich zwar legitimen, in ihrer "Nebulosität" aber kaum noch handhabbaren Normativierung angesehen [vgl. Geilen, in: Lexikon des Rechts/Strafrecht, a.a.O., S. 356]. Die Vorschrift ist jedoch auch insoweit bei verfassungskonformer Auslegung hinreichend bestimmt. 125 aa) Mit dem Begriff der Menschenwürde knüpft das Gesetz erkennbar an den Gehalt des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG an. Das Bundesverfassungsgericht versteht ihn als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 32 [36, 41]; 45, 187 [227]). Mit ihm ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Menschenwürde in diesem Sinne ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen. Jeder besitzt sie, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seine Leistungen und seinen sozialen Status. Sie ist auch dem eigen, der aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht sinnhaft handeln kann. Selbst durch "unwürdiges" Verhalten geht sie nicht verloren. Sie kann keinem Menschen genommen werden. Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt.
bb) Unproblematisch ist die Bestimmtheit des auf die Menschenwürde bezogenen Tatbestandsmerkmals in § 131 Abs. 1 StGB, soweit es Fälle erfaßt, in denen durch die filmische Darstellung konkrete Personen in ihrer Würde verletzt werden.
Darin erschöpft sich jedoch der erkennbare Sinn der Vorschrift nicht. Vielmehr ergibt sich aus deren Wortlaut und systematischem Zusammenhang, daß sie vor allem auch Fälle erfassen soll, in denen die Schilderung des Grausamen und Unmenschlichen eines Vorgangs darauf angelegt ist, beim Betrachter eine Einstellung zu erzeugen oder zu verstärken, die den fundamentalen Wert- und Achtungsanspruch leugnet, der jedem Menschen zukommt. Das geschieht insbesondere dann, wenn grausame oder sonstwie unmenschliche Vorgänge gezeigt werden, um beim Betrachter ein sadistisches Vergnügen an dem Geschehen zu vermitteln, oder um Personen oder Gruppen als menschenunwert erscheinen zu lassen. Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann. Deshalb kann auch eine menschenverachtende Darstellung rein fiktiver Vorgänge das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen. Sie ist zudem geeignet, einer allgemeinen Verrohung Vorschub zu leisten, den Respekt vor der Würde des Mitmenschen beim Betrachter zu mindern und so auch die Gefahr konkreter Verletzungen dieses Rechtsguts zu erhöhen. Daß auch solche Darstellungen unter den Tatbestand fallen sollen, wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt. So wird im Bericht des federführenden Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit das "genüßliche" Verharren bei einem unmenschlichen Vorgang als Beispiel für den Anwendungsbereich der Norm angeführt (BTDrucks. 10/2546, S. 21 f.)."
(BVerfG 20.10.1992, 1 BvR 698/89, vollständig abrufbar bei openjur.de, https://openjur.de/u/188418.html).
Ich sags ja .. Steirer. TS
08:47 | Silverado
Also ich bin tendenziell bei TS, habe ihn auch schon zitiert und bedanke mich auf diesem Wege. Manchmal sehe ich mich selbst als menschenÄHNLICHES Wesen, obwohl ich kein Steirer-, sondern Kärntnerblut in den Adern habe.
Was "transen" Sie sich derzeit? TS
10:55 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zu Silverado und TS
Ich konzediere, daß sich die Frage stellt, warum das Volk der Steirer mit an sich so kräftigen und robusten Mädels und Burschen mit - wie TB betont - besonders ausgeprägtem Geschlechtstrieb so einen blutleeren Untoten hervorbringt wie Christopher Drexler.
12:07 | Leserkommentar
Könnte auch ein Golem sein oder ein Zylone. Was weiss denn schon Heutzutage, werter Dr. Schimanko. Ich denk mal Vampire halten sich da eher raus. Allerdings Werwölfe, eignen sich angeblich gut zum instrumentalisieren. Wo wir dann wieder hinter den Türen von den Türen wären...?!
19.11.2024
19:48 | TGP: Eilmeldung: Richter Juan Merchan vertagt den Termin für die Verurteilung von Präsident Trump am 26. November
Der korrupte Richter Juan Merchan hat am Dienstag erneut eine Entscheidung in der Trump-Klage in Manhattan ausgesetzt. Merchan hat den Fall heute vertagt. Er wird entscheiden, wie es mit dem Fall weitergeht. Anfang dieses Monats hatte Richter Juan Merchan seine Entscheidung im New Yorker Lawfare-Fall von Präsident Trump aufgrund seines Wahlsiegs ausgesetzt . Merchan setzte die Fristen für die für Ende des Monats angesetzte Verurteilung von Präsident Trump aus.
Bill Hemmer von FOX News berichtete:
„Der Richter hat eine Entscheidung darüber vertagt, ob die strafrechtliche Verurteilung des designierten Präsidenten Donald Trump aufgehoben wird oder nicht. Es handelt sich um 34 Anklagepunkte, die Ende Mai, am 30. Mai, eingereicht wurden, und gegen die sich der ehemalige Präsident seither wehrt.
Der Richter wollte ihn eigentlich noch vor der Wahl verurteilen, verschob das Urteil dann aber wegen der Wahl selbst. Dies ist das Urteil hier. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, hat ein Richter des Staates New York das Verfahren in dem bereits entschiedenen Strafverfahren wegen der Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar unterbrochen. Dem Dokument zufolge sollte der Richter bis heute entscheiden, ob die Verurteilung aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs der USA vom Juli über die Immunität des Präsidenten aufgehoben werden kann oder nicht. Die Verurteilung Trumps war für den 26. November angesetzt worden. Das ist jetzt also ein ganz neues Thema.
Kommentar des Einsenders
Jetzt verläuft diese mediale Dauerbelustigung einfach im Sande, weil es zwar mehrere US-Richter gab, die DJT mit großen Mediengetöse vor Gericht stellten. Aber jetzt gibt es keinen Richter davon mehr, der einen bereits gewählten Präsidenten auch verurteilen o gar ins Gefängnis stecken möchten. Wie eigentlich bisher bei vielen Angriffen auf DJT: Viel Lärm um nichts.
18:41 | NIUS: Staatsanwalt ermittelt: Durchsuchte Tagesschau-Journalistin illegal ein Haus?
Eine NDR-Journalistin soll sich gemeinsam mit einer Zeit-Kollegin Zutritt zum Haus eines Berliner Unternehmers verschafft haben. Nun werden Hintergründe des Vorgangs bekannt, die Aufschluss über die möglichen Beweggründe der Journalistinnen geben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte auf NIUS-Anfrage das Strafermittlungsverfahren gegen Dodt und Niethammer bestätigt. Die beiden Journalistinnen sollen sich illegal Zugang zum Haus eines Unternehmers in Berlin-Dahlem verschafft haben. Dort waren nach NIUS-Informationen gerade Handwerker tätig, die Journalistinnen konnten sich eine Weile unentdeckt im Haus bewegen. Dann wurden sie entdeckt, versuchten zu entwischen, wurden von der Familie und weiteren Personen gestellt.
Unfassbar! Diese Presseheinis denken echt, sie könnten sich alles erlauben. Da wird eine Klage wegen rufschädigender Berichterstattung eingereicht, und schwupps – schon sind diese Typen im Haus, um nach Beweisen zu suchen. Und das ist doch mehr als offensichtlich: sie wollen einfach sicherstellen, dass alles verschwunden ist, was ihrer verqueren Geschichte im Weg steht! Als ob sie sich über dem Gesetz wähnten, können einfach in fremde Häuser eindringen und dann noch so tun, als hätten sie das Recht dazu. JE
10:25 | apollo: „Ehre verletzt“ – Habeck stellte Strafanzeige gegen Mann wegen Kot-Emoji
Weil er ein Kot-Symbol in Bezug auf Robert Habeck bei X veröffentlichte, soll der Vizekanzler persönlich eine Strafanzeige gegen den Mann aus Wolfen eingereicht haben. Das berichtet Nius. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau folgte der Anzeige und erteilte einen Strafbefehl. Der Mann musste 600 Euro Strafe zahlen. „Der Zeuge Habeck fühlt sich insbesondere durch die Verwendung des Emojis in seiner Ehre verletzt und stellt Strafantrag wegen Beleidigung“, soll die Staatsanwaltschaft zur Begründung des Strafmaßes gesagt haben.
Das zuständige Gericht in Bitterfeld-Wölfen, warf dem Beschuldigten vor, gewusst zu haben, „dass es sich bei dem Zeugen Habeck um einen Bundesminister handelt“ und der „Kommentar geeignet ist, dessen Wirkung als Bundesminister in der Öffentlichkeit zu erschweren.“ Bei dem Vorfall mit dem Kot-Symbol könnte es sich demnach um die dritte Anzeige in kürzester Zeit handeln, die von Habeck aufgrund von Beleidigung erteilt wurde. Im November war das Haus des Rentners Stefan Niehoff wegen eines „Schwachkopf“-Witzes durchsucht worden; in diesem Zeitraum soll die zuständige Amtsrichterin in Bayern außerdem einen weiteren Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben – wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (Apollo News berichtete hier und hier).
Robert "Kot-Emoji" Habeck – Kanzler-Potenzial vom Feinsten! Statt Politik gibt's bei ihm Strafanzeigen am Fließband, weil ein Haufen-Emoji seine "Ehre verletzt". Ernsthaft, wer bei sowas zusammenklappt, sollte vielleicht einen Workshop in Meme-Kultur belegen, statt Strafanzeigen zu verteilen... 805 Anzeigen? Mehr Schnappatmung als Substanz – perfekter deutscher Politikstil. JE
19:36 | Der Ostfriese
Hatte es nicht vor ein paar Wochen so einen "Anzeigenhauptmeister", der böse Parksünder aufschrieb und anzeigte, gegeben? Herr Habeck scheint ein neuer "AnzeigenOBERhauptmeister" zu sein. Man sollte ihn in Ruhe lassen. Er ist ohnehin gerade dabei, die "Grünen" und sich selbst zu zerlegen. Warten wir einfach darauf, das die Mitglieder des Vereins sich gegenseitig massakrieren, wenn es mit den Plätzen an der in diesem Moment noch reichlich gedecken Tafel enger wird.
18.11.2024
17:48 | UCN: Dr. Reiner Fuellmich erhebt an seinem 37. Tag vor Gericht zwei Strafanzeigen gegen Staatsanwälte und Richter
Am Montag berichtete das deutsche Online-Magazin Laufpass über den 37.Tag im Gerichtsprozess des Bürgerrechtlers und Rechtsanwalts Dr. Reiner Fuellmich. Seit über einem Jahr wird Dr. Fuellmich durch ein deutsches Gericht geschleppt, wobei der 37. Tag des Prozesses am 11. November 2024 stattfand. Sein Prozess war und ist durch einen Mangel an Transparenz gekennzeichnet, wobei das Gericht die Öffentlichkeit ausschloss und nur schriftliche Eingaben zuließ, was gegen das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz und die EU-Menschenrechtskonvention verstößt.
Darüber hinaus wurde Dr. Fuellmich physischer und psychischer Misshandlung ausgesetzt, darunter Einzelhaft, Fesseln und Demütigungen, die Formen weißer Folter sind. Dr. Fuellmich hat jedoch nicht aufgegeben zu kämpfen. An seinem 37.Tag vor Gericht kündigte Dr. Fuellmich zwei Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft und die Richter an: wegen Rechtsbeugung sowie schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags.
Kommentar des Einsenders
Unfassbar, was hier geschieht, wie die Justiz und das Gericht mit Reiner Füllmich umgehen! Eine einzige Face, die endlich zu einem Ende kommen muss.
Was hier abgezogen wird, erinnert an Schauprozesse des Mittelalters, wo Beweise, Gesetze und Rechte keine Rolle mehr spielen. Stattdessen wird demonstriert, wie gnadenlos man jeden plattmacht, der den Mut hat, gegen die Obrigkeit aufzubegehren. Selbst vor Folter schreckt man hier nicht zurück... Psychoterror vom Feinsten, um ihn zu brechen, ohne dass man körperliche Spuren hinterlässt – richtig perfide. Da soll jeder, der denkt, „Ich könnte ja auch mal Kritik üben“, gleich zweimal überlegen, ob er nicht lieber den Mund hält. Bravo Deutschland, du hast es weit gebracht... JE
Dieses Video sorgt gerade für große Aufregung! Die neue Chefin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, teilt auf ihrem TikTok-Profil respektlos gegenüber Polizisten aus. „Sag mal, kann mir irgendwer weiterhelfen? Was machen Bullen beruflich?“, fragt sie in dem Video. Weiter heißt es: „Ich habe vor drei Monaten eine Anzeige gestellt wegen Beleidigung, weil mich im Internet jemand als scheiß Fotze beleidigt hat.“ Nietzard habe gedacht, sie kriege vielleicht „ein bisschen Geld da raus.“
Das Video sorgte nach Verbreitung schnell für Empörung. Zum einen, weil sich die 25-jährige Leverkusenerin in einem sehr despektierlichen Ton gegenüber Polizisten äußert, die sie als „Bullen“ herab wertet. Der Ton des Videos legt zudem nahe, dass Nietzard davon ausgeht, dass Polizisten anscheinend keine große Zeit und Lust haben, ihren Strafanzeigen nachzugehen, während die Realität oft so aussieht, dass die Ermittlungen zu „Hatespeech“-Delikten beschwerlich sind und Zeit in Anspruch nehmen.
Kommentar des Einsenders
Zitat: „Anti-„Hatespeech“-Industrie in Aktion“ … hier am Bsp. dieser Grünen-Politikerin.
Immer weiter so, bis auch der letzte Idiot kapiert hat, dass die Grünen ein Fass Gülle sind, das sie jederzeit über alle auskippen – mit viel Moral, aber null Substanz. JE
17.11.2024
18:01 | tkp: Kommission bestätigt erstmals Existenz von Leyen-Pfizer-SMS
Die SMS zwischen Leyen und dem Pfizer-CEO sollen weiter von der Öffentlichkeit ferngehalten werden. Am Freitag blamierte man sich vor Gericht. Wie schon seit Jahren üblich, wird über die Korruptionsvorwürfe gegenüber von der Leyen rund um den EU-Pfizer-Deal kaum berichtet. So auch nicht, dass die Kommission am Freitag ins Verhör genommen wurde. Der Ort war ein EU-Gericht in Luxemburg. Dazu kamen Richter, die zweifeln, ob der Umgang mit Transparenz bezüglich des Deals ganz so korrekt gewesen ist.
Im Zentrum waren im vollbesetzen Gerichtssaal wieder einmal die SMS zwischen Leyen und Pfizer-CEO Albert Bourla. „Pfizergate“, wie der Fall genannt wird. Angestoßen war er von der New York Times und ihrer ehemaligen Brüsseler Büroleiterin Matina Stevis-Gridneff worden. Das Blatt erklärte damals, die Kommission habe zu Unrecht den Zugang zu den Textnachrichten verweigert, die zwischen ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, auf dem Höhepunkt der Covid-Pandemie ausgetauscht wurden. Am Freitag räumte die Kommission erstmals ein, dass diese Texte existieren. Der Öffentlichkeit war das eigentlich seit Jahren bewusst.
Alle wissen es, was die Vorsitzende des EU-ZK gedreht hat, und passieren wird wohl nichts…!? Transparenz ein Fremdwort, schließlich muss die ganze Mischpoche bedient werden… Pharmamafia, Kriegsgerätemafia, Bängster-Kartell, Klima-Lobby etc, alle wollen vom Steuerkuchen ab! Der Moloch gehört endlich ausgetrocknet und der Laden zugesperrt. JE
14:25 | expose: Großbritannien wird bald mit politischen Gefangenen übersät sein
Bei diesem Tempo wird das Vereinigte Königreich bald mit politischen Gefangenen übersät sein. Das Establishment und die Behörden arbeiten dabei zusammen – und die gefangenen MSM (wir trauen keinem Wort mehr, das sie aus ihren verdorbenen Organen äußern) verschließen erwartungsgemäß ein Auge zu. Dennoch sind die Geschichten jeden Tag da. Die Inhaftierung des Bürgerjournalisten Cameron Bell hat mich heute beschämt.
Niemand sonst wird über sie reden, also werde ich es tun.
Diese 23-jährige Pflegekraft war in der Nacht des 4. August auf dem Heimweg von ihrem Arbeitsplatz in Tamworth, als sie begann, einen der sogenannten „Unruhen“, die an diesem Tag nach dem Southport-Massaker stattfanden, live zu übertragen. Cameron war nicht bei den Gewaltausbrüchen früher am Tag im Holiday Inn Express dabei. Sie war an keiner Gewalt beteiligt. Das Schlimmste, was ihr vorgeworfen wurde, war die Bezeichnung illegaler Migranten als „Landstreicher“.
Woran erkennt man ein durch und durch korruptes System? Richtig: Es verurteilt Unschuldige und lässt Verbrecher laufen. JE
16.11.2024
08:37 | anti-sp: Der EU-Gerichtshof hat mit der Anhörung zur Korrespondenz zwischen von der Leyen und dem Generaldirektor von Pfizer begonnen
Es geht um eine Klage der US-Zeitung The New York Times, die Informationen über die Korrespondenz zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission und dem Generaldirektor von Pfizer angefordert hatte, was ihr jedoch verweigert wurde. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit der Anhörung zur Korrespondenz zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und dem Generaldirektor von Pfizer, Albert Bourla, über den Kauf von Impfstoffen gegen das Coronavirus für die EU-Länder während der Pandemie begonnen. Das ist auf der Website des Gerichts zu lesen.
Wie in den Dokumenten des Gerichts erläutert wird, geht es in dem Fall um die Klage der US-Zeitung The New York Times, die Informationen über die Korrespondenz der Präsidentin der Europäischen Kommission mit dem Generaldirektor von Pfizer angefordert hatte, was ihr jedoch verweigert wurde. Die Europäische Kommission argumentierte, dass die Telefonkorrespondenz kein Dokument sei, das aufbewahrt werden müsse und daher nicht gefunden werden könne. „Die Europäische Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung ohne Angabe von Gründen entschieden, dass die angeforderten Informationen nicht existieren, und damit der Präsidentin der Europäischen Kommission ohne jede Begründung widersprochen, was als Missstand in der Verwaltungstätigkeit zu werten ist“, so das Gericht in seinen Unterlagen zu den Argumenten der New York Times.
Es muss wohl von außen kommen…!? Hierorts gibt es keinen Willen zur Aufarbeitung – im Narrenschiff EU schon gar nicht; aber es muss kommen. JE
15.11.2024
18:32 | jourwatch: Verfassungsschutz obsiegt gegen Ba-Wü-AfD: Falsche Schlussfolgerungen zugunsten des Zeitgeistes?
Und wieder einmal gibt eine deutsche Juristerei dem Inlandsgeheimdienst recht, die Alternative für Deutschland als entsprechenden Verdachtsfall führen und beachten zu dürfen. Dieses Mal ging es um den Landesverband in Baden-Württemberg, der durch seinen Vorsitzenden Frohnmaier völlig nachvollziehbar gegen ein vorliegendes Votum präsentiert. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim bestehen hinreichende Indizien dafür, dass die Partei wesentliche Prinzipien der Demokratie und des Grundgesetzes augenscheinlich ablehnt. Doch liest man sich die Entscheidung und ihre Begründung mit ein wenig Abstand, Distanz und Skepsis durch, dann taucht auch in diesem Beschluss wiederum eine voreilige und inkonsistente Schlussfolgerung auf, die die gesamte Argumentationskette zunichtemacht. Tragend für die Beurteilung ist nämlich nicht die Fragestellung, inwieweit es sich um eine möglicherweise als rechtsextremistisch einzuordnende politische Kraft handelt.
Die Kleine Rebellin
Ein Urteil im Sinne von Hilde Benjamin oder die Partei, die Partei hat immer recht!
Für Nicht DDR Bürger: Hilde Benjamin war eine deutsche Juristin. Als Vizepräsidentin des Obersten Gerichts und spätere Justizministerin trug sie maßgeblich die Diktatur der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der DDR mit. Wikipedia
12:11 | ET: „Schredder-Gesetz“ gefährdet Aufklärung des Cum-Ex-Skandals
Das unter der Mehrheit der Ampel-Koalition verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV weckt Bedenken: Es verkürzt die Aufbewahrungsfristen für Belege, was nach Einschätzung von Kritikern die juristische Verfolgung von Cum-Ex-Steuerbetrug gefährdet und zu massiven Steuerverlusten führen könnte. Für viele Menschen, aber auch Unternehmen, ist die zunehmende Bürokratie im Land inzwischen nicht nur ein großes Ärgernis, sondern auch ein Hemmschuh für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Wenn nun ein Gesetz nach dem Willen der Bundesregierung Unternehmen von unnötigen Regeln befreien will, dann kann man dagegen eigentlich nichts einwenden.
Rund 950 Millionen Euro lassen sich, so hieß es im vom damaligen Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf, einsparen. Trotzdem steckte im Kleingedruckten des Gesetzentwurfes politischer Sprengstoff, der eine Aufarbeitung des größten Steuerskandals aller Zeiten fast unmöglich machen könnte. Der weniger brisante Teil des Gesetzes sieht beispielsweise vor die Meldepflicht für Übernachtungen im Hotel abzuschaffen, Reisepässe an Flughäfen digital auslesen zu lassen oder Vereinen die Möglichkeit zu geben, Abstimmungen in Zukunft per E-Mail durchzuführen. Der Knackpunkt liegt an einer anderen Stelle: Zukünftig soll die Aufbewahrungspflicht für Belege in Unternehmen von bisher zehn Jahren auf acht abgesenkt werden.
Wo bleibt der Bürokratieabbau, wenn die Aufbewahrungsfrist von zehn auf acht Jahre verkürzt wird? Daten liegen ohnehin auf Festplatten oder Backupbändern. Das wirkt eher wie gezielte Beweismittelvernichtung – ein Geschenk an Steuerbetrüger und "Vergessliche"... JE
14.11.2024
Der US-Nationalgardist Jack Teixeira wurde im April 2023 offiziell angeklagt, geheime Pentagon-Dokumente weitergegeben zu haben. Teixeira wurde in sechs Fällen der vorsätzlichen Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung angeklagt. Verschlusssachen über den Ukraine-Krieg, den Nahen Osten, China, Afrika und Israel landeten auf einer Spieleplattform. Hochrangige Geheimdienstmitarbeiter bezeichneten das Leck damals als „Alptraum für die Five Eyes“, eine Anspielung auf die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Australien, Neuseeland und Kanada, die so genannten Five Eyes, die in großem Umfang Geheimdienstinformationen austauschen. Was das Biden-Regime und den militärisch-industriellen Komplex wirklich verärgerte, war, dass Teixeira Dokumente durchsickern ließ, die Bidens Lügen über die Ukraine aufdeckten.
Einem Teixeira-Leak zufolge sind US-amerikanische und britische Spezialeinheiten in der Ukraine vor Ort. Ein anderes Leck enthüllte, dass die Ukraine den Krieg verliert. Dies stand im Widerspruch zu der ununterbrochenen Propaganda der Mainstream-Medien und des Biden-Regimes. Die Dokumente enthielten Informationen über ukrainische Verluste im Krieg und einen angeblich bevorstehenden Angriff der Ukraine und ihrer Verbündeten auf die von Russland kontrollierte Ostukraine. Teixeira wurde im April 2023 von Bundesbeamten in Massachusetts in Gewahrsam genommen. Im März einigte sich Jack Teixeira, der junge Soldat der Massachusetts Air National Guards, der beschuldigt wurde, geheime Militärdokumente weitergegeben und ins Internet gestellt zu haben, mit der Bundesstaatsanwaltschaft darauf, sich schuldig zu bekennen, wie aus einer Gerichtsakte und aus Familienkreisen verlautete.
15 Jahre für Informationen, die so oder so bereits hinlänglich bekannt waren…!?Unangenehm für die Korruptionisten in Washington und Kiew, wenn das Waschmaschinensystem samt großem schwarzem Loch der Geld- und Materialverschiebung in Gefahr gerät!? Funny Money muss fließen, insbesonders wenn es gutes Steuergeld der Bürger ist, das der financ.militärische Komplex und andere Komplexe der Tiefstaaatmafia so dringend benötigen… Auch die Amis sollten sich langsam die Augen reiben, wo ihr hart verdientes Steuergeld so überall die Runde macht!? JE
12.11.2024
17:53 | tkp: eImpfpass landet vor Verfassungsgerichtshof
Der eImpfass, von dem sich Österreichs Bürger nicht abmelden können, wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Dort wird sich entscheiden, ob das Zwangs-System fällt.
Der massiv umstrittene verpflichtende eImpfpass für jeden Bürger in Österreich wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Als erste politische Kraft hat die MFG einen Individualantrag am obersten Gerichtshof eingebracht. Ziel ist es eine „Opt-Out“-Regelegung, also eine individuelle Möglichkeit, sich von der digitalen Impferfassung abmelden zu können, zu erklagen.
Das aktuell System, das aktuell mit vier Impfungen (Grippe, HPV, Covid, Affenpocken) im Pilotbetrieb ist, sei „ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger“, den man „so nicht stehen“ lassen will, sagt die oberösterreichische MFG-Abgeordnete Dagmar Häusler. TKP hat über den eImpfpass ausführlich berichtet.
Kommentar des Einsenders
…und die unsägliche Impfpflicht, die ja bloß ausgesetzt wurde, auch gleich mit verhandeln, damit dieser ganze Spuk endlich ein Ende hat! Ohne Not auf Basis von fake-Pandemien derart schwere Eingriffe in die Selbstbestimmung aufrecht zu erhalten ist 2024 und in einem modernen Rechtssystem einer sog. „Demokratie“ einfach nicht mehr rechtfertigbar! Zu viel Schaden wurde bereits über die Jahrzehnte angerichtet, Tote in der Größenordnung von Weltkriegen, die aufgrund der sakrosankten Stellung der Pharmamafia einfach unter den Teppich gekehrt wurden…!? Die USA sind gerade dabei, die Großmonopolisten des Mafiaclans sturmreif zu schießen, die Immunität abzuerkennen und Verfahren samt Strafzahlungen einzuleiten… ergo gibt es hierorts keine Rechtfertigung mehr, diesem mafiösen System weiter die Räuberleiter zu machen.
Der eImpfpass – der feuchte Traum jedes Überwachungsstaats. Statt Privatsphäre gibt's Zwang... Klar, bis 30 Jahre nach dem Tod, weit offen wie ein Scheunentor. Bürgerwille? Geschenkt, wird eh übergangen. Der Staat weiß schließlich besser, was wir brauchen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof uns noch vor dieser Gesundheitsdiktatur bewahrt. JE
12:20 | Leser Beitrag - Was sind "menschenähnliche Wesen"??
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
Das ist eine Frage an Peter Denk und DDr. Schimanko .. ich tippe auf Steirer .. aber ich bin kein Jurist. TS
12:42 | Der Systemanalytiker
Ich wage mich aus meiner Deckung hervor und versuche zu dieser Frage eine Antwort. Mir ist ungefähr klar, was danach für ein Sh...storm auf mich niederprasseln kann, aber das halte ich aus.
Menschen sind Wesen, die aus der positiven göttlichen Schöpfung entstanden sind und eine Seele besitzen.
Menschenähnliche Menschen sehen aus wie normale Menschen (zumindest für die meisten hier auf der Erde) und die Produkte aus der negativen Schöpfung ohne Seelen. Es sind sehr gute Kopien der "echten" beseelten Menschen. Diese bilden die Mehrheit derzeit auf unserer Erde.
.. ich bleib bei Steirer als Erklärung. TS
19:09 | Leserkommentar
Nachdem mit mrna geimpfte Menschen ja patentmäßig dem Hersteller gehören, sind es logischerweise nur noch menschenähnliche Wesen. Von meinem ❤️ gesendet
19:10 | Leserkommentar
Jetzt sind die ganzen Cartoonisten, Comic-Zeichner, Trickfilm-Produzenten und Spiele-Hersteller dran.
19:10 | Der Kolumbianer
Könnten damit eventuell Politiker gemeint sein? Frage für einen Freund...
10:39 | tkp: Kennedy: 4 Pharmafirmen 35 Milliarden Dollar an Strafen, Schadensersatz und Bußgeldern
Nicht erst mit den Corona „Impfstoffen“ wurde Schaden angerichtet, es geht Jahrhunderte zurück, wie Medizinhistoriker belegen. Die jüngere Geschichte vor 2020 zeigt, dass die Impfstoffhersteller vermehrt bei Klagen Geschädigter verurteilt wurden.
Hier eine Übersetzung was Robert F. Kennedy Jr. sagtt:
„Was die Leute verstehen müssen, ist, dass die vier Firmen, die alle 72 dieser Impfstoffe herstellen, nämlich Pfizer, Glaxo, Merck und Sanofi. Alle diese Unternehmen sind verurteilte Verbrecher. Und nicht nur das, sie sind Serienverbrecher. Ihr Geschäftsmodell ist die Begehung von Straftaten.“
„Diese Unternehmen haben in den letzten 10 Jahren zusammen 35 Milliarden Dollar an Strafen, Schadensersatz und Bußgeldern für die Fälschung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, für den Betrug an den Aufsichtsbehörden, für das Belügen von Ärzten und für den Tod von Hunderttausenden von Menschen gezahlt. Vioxx, das Vorzeigeprodukt von Merck, hat zwischen 120.000 und 500.000 Amerikaner getötet. Dies war eine Pille. Und Merck verkaufte es als Kopfschmerztablette.“
„Und Merck wusste, dass es Herzinfarkte verursachte und Menschen tötete. Und sie haben es niemandem gesagt. Und sie wussten, dass eine bestimmte, wissen Sie, wir haben die Tabellen, die zeigen, dass es Zähler gibt, ihre Buchhalter. Sie sagten: „Sie werden so viele Menschen pro Dosis töten. Wir können immer noch mehr Geld verdienen, selbst wenn sie uns alle verklagen. Und am Ende töteten sie, wissen Sie, bis zu einer halben Million Amerikaner. Und sie sind damit durchgekommen.“
Kommentar des Einsenders
Das alte Spiel – erfinde ein Problem und biete gleichsam die Lösung dazu an! Die Pharmamafia sakrosankt, immun wie ihre Lobbyistenvereine GAVI/CEPI von Kill-Bill in der Schweiz, durchgereicht über die WHO mit fadenscheinigen Räuberpistolen zu jedweder Form von „gefährlichen Viren und Krankheiten“, mit dem Mediakartell aufgebauscht und die Menschen ewige Versuchskaninchen und Assets, um noch mehr Profit mit ihren Drecksmitteln zu erzielen..! Zerschlagen gehört dieser ganze Misthaufen des Grauens und die Strippenzieher (Massenmörder) endlich verklagt.
11.11.2024
10:38 | UM: Österreich: FPÖ fordert Einspruch gegen WHO-Pandemievertrag – Seit 19. Sept. läuft der Countdown
Um den Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation WHO ist es still geworden. Völlig zu Unrecht, denn dieser Vertrag bzw. die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften sind noch nicht vom Tisch, auch wenn bei der letzten Weltgesundheitsversammlung keine Einigung erzielt werden konnte.
Sollte der Pandemievertrag der WHO bzw. die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften wie geplant in Kraft treten, hätte dies gravierende Folgen für die nationalstaatliche Souveränität. Weil es sich um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag handelt, wären die Mitgliedstaaten der WHO und damit auch Österreich gezwungen, in einem „Pandemiefall“ die von der demokratisch nicht legitimierten Organisation getroffenen Anordnungen – etwa Lockdowns oder Impfpflichten – umzusetzen. Weil die nationalen Parlamente bezüglich der von der WHO angeordneten Einschränkungen nicht die geringste Mitsprache hätten, warnen Kritiker vor der Einführung einer globalen Gesundheitsdiktatur.
Kommentar des Einsenders
Eine zentrale Forderung von rechts, diesem Wahnsinnsvertrag nicht zuzustimmen, wird unterminiert durch den HBP und der Loser-Truppe, die jetzt nach Lösungen für ihr Koalitionsproblem suchen! Klar, woher der Wind weht und weshalb dieser unsägliche WHO-Kram unbedingt installiert werden muss…! Ähnlich dem Umfaller der Schwarzen mit ihren Grünen beim Renaturierungsgesetz der EU, das bereits auf der Kippe stand…!? Wär längst an der Zeit, dass sich erneut hunderttausende Menschen im Herzen Wiens und anderorts auf die Straße begeben, um unmißverständlich ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen gegen diese Clownshow, die hier abgezogen wird!
DEr WHO-Vertrag, der uns vorschreiben soll, wann wir Lockdown spielen und Impfpflicht durchziehen... nationale Souveränität einfach raus auf den Müll, Hauptsache, die „Global-Gesundheitsprofis“ kriegen ihre Kontrolle. Und unsere Politiker? Die winken’s brav durch und reden sich auf Koalitions-„Probleme“ raus. Würd mich nicht wundern, wenn bald wieder Tausende auf der Straße stehen – denn wer hat schon Lust nach dem ganzen RKI Skandal sich solch einen Blödsinn noch mal anzutun? JE
08.11.2024
18:46 | ET: Paxlovid-Geschäfte: Apotheker vor Berliner Gericht
Wegen des illegalen Verkaufs eines Medikaments gegen Covid-19 in großem Stil muss sich ein Apotheker vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der 47-Jährige, der eine Apotheke im Stadtteil Neukölln betreibt, soll 2.201 Packungen des Medikaments Paxlovid an einen unbekannten Menschen verkauft haben, wie es in der am Freitag verlesenen Anklageschrift heißt. Für den Prozess wurden drei weitere Verhandlungstage bis zum 2. Dezember angesetzt.
Laut Staatsanwaltschaft verkaufte er jede Packung für 41,65 Euro, nahm also insgesamt 112.000 Euro ein. Ein Rezept dafür lag laut Anklage nicht vor. Die Verkäufe fanden in mehreren Tranchen im Januar 2023 statt. Vorgesehen war, dass das von der Bundesregierung gekaufte Medikament kostenfrei an Menschen ausgegeben wird, die Paxlovid brauchen. Das Bundesgesundheitsministerium zahlte zudem einen weit höheren Packungspreis an den Hersteller des Medikaments, nämlich 665 Euro pro Stück. Dem Bund entstand laut Anklage durch den Weiterverkauf des Apothekers also ein Schaden von 1,8 Millionen Euro.
Die Kleine Rebellin
Hier geht es nur ums Geld. Ob das Medikament bei Patienten angekommen war, interessiert nicht sondern der entgangene Gewinn der Regierung.
10:23 | kleinezeitung: China-Chef von AstraZeneca in Haft
Der China-Chef des Pharmakonzerns AstraZeneca ist von den dortigen Behörden festgenommen worden. Es sei allerdings unklar, was Leon Wang vorgeworfen werde, teilte das britisch-schwedische Unternehmen am Mittwoch mit. Verbindungen zu dem Korruptionsskandal, über den chinesische Medien unlängst berichtet hatten, gebe es nach aktuellem Kenntnisstand nicht. Vor einer Woche hatte AstraZeneca mitgeteilt, dass Ermittlungen gegen Wang laufen. Er kooperiere mit den chinesischen Behörden.
Der Wirtschaftspublikation Yicai zufolge stehen Dutzende Manager des multinationalen Pharmariesen unter dem Verdacht, in eine der größten Versicherungsbetrugsaffären der chinesischen Geschichte verwickelt zu sein. Die AstraZeneca-Aktie war daraufhin am Dienstag in London um etwa acht Prozent eingebrochen, so stark wie seit dem Börsen-Crash vom März 2020 nicht mehr. Am Mittwoch verlor sie ein weiteres Prozent.
Kommentar des Einsenders
Verdacht auf Mittäterschaft in einem Korruptionsskandal, was das Unternehmen jedoch nicht bestätigen könne (lach)…!? Gelebte Praxis der Pharmamafia könnte man auch sagen… Trüben fahren die Herrschaften wegen ihrer Geschäftspraktiken in den Häfn, hüben belohnt man sie mit einem Mandat oder lobt sie in hohe Kreise der Interessenvertretungen für ihre tollen Leistungen… Pharmig AUT https://www.pharmig.at/der-verband/mitgliedsunternehmen/ , Ärzte- und Apothekerkammern eine einzige Community der Dealer samt Hauptverband & GH-Ministerium als Verteilerspinne der Kuchen und Gelder… Kein Wunder, dass hier alles so geschmiert läuft bei den Pillendrehern in dieser kranken Gesellschaft..!? Der Raubzug auf die Steuertöpfe bei C unter Leitung des Kurzen war ein Paradebeispiel – jetzt fehlen die Milliarden!
07.11.2024
08:29 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zur Regierungskrise in Deutschland
Das Bonner Grundgesetz (GG) gibt nach dem Ende der parteipolitischen Regierungskoalition den Weg vor (im gegenständlichen Zusammenhang besonders relevante Bestimmungen sind durch Unterstreichung gekennzeichnet):
"VI. Die Bundesregierung
Art 62 Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Art 63 (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Art 64 (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.
Art 65 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Art 65a (1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
Art 66 Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Art 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Art 68 (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Art 69 (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."
05.11.2024
10:59 | derstandard: Schwedens Banden müssen um Autos und Luxusgüter fürchten
Selten vergeht eine Woche, in der schwedische Medien nicht über eine Schießerei oder Explosion in einer Metropole des Landes berichten. Der Bandenkrieg im Land – an dem immer öfter Jugendliche beteiligt sind – wurde fast schon zum Alltag. Die Behörden versuchen deshalb neue Ansätze zu finden, um die Zahl der Gewaltverbrechen zurückzudrängen. Der jüngste wurde am Montag von Premierminister Ulf Kristersson präsentiert.
Die schwedische Polizei erhält ab Freitag die Möglichkeit, Wertgegenstände wie Autos oder Luxusuhren schnell einmal abzunehmen. Dazu braucht es dann nicht einmal mehr den Verdacht, dass ein Verbrechen begangen wurde. Es reicht, dass gefundener Besitz in keiner Relation zum Einkommen oder bisherigen Vermögen des Verdächtigen oder der Verdächtigen steht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll auch eine landesweite Operation gegen die Gangs beginnen.
Kommentar des Einsenders
Zeigt schön, wohin die linken Vögel die Länder in Europa geführt haben… Es klingt beinahe wie eine Entschuldigung, wenn die Ordnungshüter sich gegen Kriminelle wenden und ihnen nach den Raubgütern trachten!? Gesetzlose Falotten samt ihren jungen Gschwerln plündern, rauben, brandschatzen, töten, und die Bürger sollten auch noch Danke sagen oder wie!? Jeder Bio-Normalo, der bei seiner Bank ein paar Hunderter auf sein Konto einzahlt, gilt bereits als hochverdächtig, und amtsbekannte Banden werden mit Samthandschuhen angefasst…!? Zeit, dass die Rechtstaatlichkeit wieder zurückkehrt, die Rechtsbrecher samt ihren Helferleins in den Behörden ihrer gerechten Strafe zugeführt, Vermögen konfisziert und des Landes verwiesen werden. Auch in unseren Breiten – ausnahmslos.
12:48 | Leser Kommentar
Wissen Sie werter Leser, was das von fundamentalen spekulativen Fundament heisst? Es ist doch offen und kann jeder lesen wenn er will. Wir werden wahrscheinlich in wenigen Jahren arm und glücklich sein. Zitiere "Dazu braucht es dann nicht einmal mehr den Verdacht, dass ein Verbrechen begangen wurde." Wo brauchen wir dann überhaupt noch eine Verfassung bzw. Gesetze !!! Dieses eine Gesetz reicht doch vollkommen aus. Der Staat kann jeden ausziehen, und das sogar ohne Verdacht. Ich weiss nicht was mit der Spezies Mensch los ist, welche sich zivilisiert nennt und rechtsstaatlich nennt. Welches Recht....???
13:00 | Leser Kommentar
Wie bei Radio Eriwan - im Prinzip ja, möglich. Aber in der Realität wird man sich nicht viel von diesen "Polizisten" abnehmen lassen. Es handelt sich nicht um Einzelpersonen, wie bei den Ureinwohnern dort, sondern um organisierte Banden. "Isch weiss wo dein Haus wohnt!" wird in den meisten Fällen ausreichen, um die Kräfte vor unübelegten Besitzübernahmen abzuhalten. Nun, für das Fernsehen und den Pöbel wird man ein paar Erfolge feiern können, aber...