12.09.2024

19:21 | Die US-Korrespondentin: Geschlossener Prozess gegen Nawalny-Anwälte, die wegen Extremismus-Vorwürfen angeklagt sind, beginnt in der Nähe von Moskau!

Ein Gericht in der russischen Region Wladimir, begann am 12. September den Prozess gegen drei ehemalige Anwälte des verstorbenen Oppositionspolitikers Aleksei Navalny, wegen Extremismusvorwürfen, ihrer Verbindung zu dem Kreml-Kritiker und seiner Anti-Korruptions-Stiftung (FBK). FBK und Nawalnys andere Gruppen wurden als extremistisch bezeichnet und 2021 in Russland verboten. Der Prozess gegen Vadim Kobzev, Igor Sergunin und Aleksei Liptser wird hinter verschlossenen Türen abgehalten. Die Anwälte wurden im Oktober 2023 verhaftet. Die Ermittler sagen, dass die Anwälte Nawalnys Briefe aus dem Gefängnis geschmuggelt haben und "ihn dabei unterstützt haben, extremistische Aktivitäten hinter Gittern durchzuführen". Zwei weitere ehemalige Anwälte für Nawalny, Aleksandra Fedulova und Olga Mikhailova, flohen letztes Jahr aus Russland.

09.09.2024

10:11 | UCN:  Kansas verklagt Pfizer wegen Lügen über COVID-19-Impfstoff

Der US-Bundesstaat Kansas hat Pfizer verklagt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die Öffentlichkeit über seinen Impfstoff COVID-19 getäuscht zu haben, indem es Risiken verschwiegen und falsche Behauptungen über seine Wirksamkeit aufgestellt habe. Nach Ansicht des Staates ist dies gesetzeswidrig. „Pfizer hat mehrere irreführende Behauptungen aufgestellt, um die Öffentlichkeit über seinen Impfstoff in die Irre zu führen“, sagte Kris Kobach, Generalstaatsanwalt von Kansas, in einer Erklärung.

Er fügte hinzu, dass Pfizer kurz nach der Einführung des Impfstoffs im Jahr 2021 Beweise zurückgehalten habe, dass der Impfstoff mit Schwangerschaftskomplikationen, einschließlich Fehlgeburten, und Entzündungen im und um das Herz, bekannt als Myokarditis und Perikarditis, in Verbindung gebracht wird.

Kommentar des Einsenders
Zeit wird’s.

Es wird höchste Zeit, dass dieser Betrug aufgedeckt wird! Weil Pfizer wissentlich Millionen Menschen durch Täuschung und Lügen gefährdet hat, gehört das nicht nur bestraft, sondern bis zum letzten Mitschuldigen verfolgt. Solch skrupelloses Handeln erfordert ein Exempel und verlangt gerade deshalb nach maximaler strafrechtlicher Konsequenz – Gefängnis für die Verantwortlichen ist wohl das allermindeste! Wer für Millionen Todesfälle verantwortlich ist, muss dafür bluten, lebenslang. JE

12:59 | Die Eule  
Wie kann ein Staat ein Unternehmen wegen Produktlügen verklagen, wo er doch genügend ausgewiesene Staatsdiener hat, die diese Lügen kraft ihrer Ausbildung hätten erkennen müssen. Auch hier wird wohl der Stall vor der Tür ausgemistet und jeder wundert sich, weshalb der Gestank bleibt. So ist wohl auch hier eine Gestalt wie Herkules notwendig. Der hat es einst geschafft, was vor ihm noch niemand gelang, den völlig verdreckten Stall des Augias auszumisten. 

07.09.2024

14:31 | ET: AfD-Sperrminorität: Richterbund fordert Reform bei Besetzung von Richterstellen

In Thüringen kann die AfD künftig die Wahl von Verfassungsrichtern beeinflussen. Der Deutsche Richterbund zeigt sich besorgt und drängt auf eine Justizreform.
Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert angesichts der durch den Wahlsieg der AfD in Thüringen möglichen Blockade von Richterbesetzungen eine Reform. Es sei „dringender denn je“, die Unabhängigkeit der Justiz „besser gegen gezielte politische Eingriffe durch illiberale, extremistische Kräfte zu sichern“, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Freitag. Das Ernennungsverfahren müsse „gesetzlich so ausgestaltet sein, dass es möglichst nicht parteipolitisch missbraucht werden kann“.

Nach den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September verfügt die AfD im dortigen Parlament nun über mehr als ein Drittel der Mandate. Sie kann damit im Landtag Entscheidungen blockieren, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Dazu gehören neben Verfassungsänderungen auch die Wahl von Mitgliedern des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses, die der Berufung von Richtern und Staatsanwälten zustimmen müssen. Bei der gleichzeitig stattfindenden Landtagswahl in Sachsen verfehlte die AfD nur knapp eine solche Sperrminorität. 
„Mit der Sperrminorität der AfD in Thüringen ist ein erster Dominostein bereits gekippt“, erklärte Rebehn. Er plädierte dafür, Richterwahlausschüsse über eine Reform künftig so zu besetzen, dass „Parteienvertreter keine dominierende Rolle spielen“.

Die Kleine Rebellin
Dann müssen sie das Volk entscheiden lassen. Merken sie nicht, dass sie das eben praktizieren, indem sie die Vertreter der ungewollten Partei ausschließen wollen. Richter sollten nur nach Recht und Gesetz urteilen und nicht nach parteipolitischen Vorgaben. Und diese zelebrieren sie hier und der Wählerwille spielt dabei auch keine Rolle.

06.09.2024

12:32 | jourwatch: Richterbund und Anwaltverein sorgen sich um “ihre” Demokratie

Bekanntlich haben die Kommunisten bei ihrem Marsch durch sämtliche Institutionen auch die Verbände und Organisationen im Justizwesen, ja eigentlich die komplette Judikative gekapert. Das wird jetzt dann auch durch solche Aussagen sehr deutlich: Der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben nach der Landtagswahl in Thüringen und dem Wahlerfolg der AfD Alarm geschlagen. “Es braucht jetzt auch in den Ländern konkrete Initiativen, um die Justiz besser vor politischen Durchgriffen zu schützen und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken”, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben).

Hintergrund der Forderung ist, dass die in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch geltende Partei eine Sperrminorität von einem Drittel der Landtagssitze erlangt hat und damit unter anderem den Richterwahlausschuss sowie die Wahl von Verfassungsrichtern blockieren kann. Auch Verfassungsänderungen und Neuwahlen sind gegen den Widerstand der AfD nicht mehr möglich.

“Mit Blick auf die jüngsten Wahlergebnisse ist es dringender denn je, die Unabhängigkeit der Justiz in Bund und Ländern besser gegen gezielte politische Eingriffe durch illiberale, extremistische Kräfte zu sichern”, sagte Rebehn. “Mit der Sperrminorität der AfD in Thüringen ist ein erster Dominostein bereits gekippt.” Die jüngst von der Ampelkoalition und der Union verabredeten Pläne für eine bessere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz könnten deshalb nur der Anfang sein, um den Rechtsstaat wetterfest aufzustellen, fuhr er fort.

Die Kleine Rebellin
Da streuben sich einem die Haare. Wozu brauchen wir da noch Gesetze, wenn die Juristen nach politischen Vorgaben entscheiden. Rotgrün hat die Weisungsbefugnis und die Justiz hat sich danach zu richten. Tolle Demokratie.

Tja, Totalitarismus und die Demokratie, wie wir sie kannten, passen eben nicht zusammen. Es ist also nur logisch, dass diese von den Machthabern etwas angepasst werden muss. Vielleicht hören wir in den Medien auch bald den Begriff "Demokratie-Update". klingt doch eigentlich total super... JE

05.09.2024

15:16 |  NIUS: RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“

 Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war! Das Verwaltungsgericht Osnabrück setzte die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Dienstag aus, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
Brisant: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der zuvor als Zeuge vernommen wurde, sowie auf die RKI-Protokolle. NIUS hat die Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung erhalten und veröffentlicht sie in Passagen.

Kommentar des Einsenders
Die nächste Bombe, und wo bleiben die Aufschreie der dauererregten Aufschreier in den MSM..!? Die Zahlen gaben es nicht her, wie die Schwurbler schon recht früh feststellten, also mußte politisch „nachgeholfen“ werden! Der Medizinskandal des Jahrtausends in der nächsten Phase und hüben wie drüben sollten für Spahn, Merkel, Lauterbach, Drosten, Wieler, Montgomery & Co sowie die Vertreter der türkis/grün/roten Verantwortungslosigkeit in AUT bereits die Anklagen vorbereitet werden! Ein Hoax ausgehend von den USA/Fauci&Co, der hier im absoluten Chaos endete und nun die Verantwortlichen endlich beim Namen nennen muss. Btw. Wie steht es eigentlich um Schadenersatz für all das, was hier ohne Not angerichtet worden ist??

Kriminelle Regierungen haben die C* Krise schamlos ausgenutzt um nie geahnte Maßnahmen (z.b. Abstandsregel, Maskenverordnung, Impfpflicht, Ausgehbeschränkungen) am leidgeprüften Volk umzusetzen um feststellen zu können wie weit können wir gehen und ob das Volk auch die Maßnahmen widerstandslos annimmt) Es war nur ein Test für zukünftige Maßnahmen. Und was tat das Volk? Richtig, die Meisten haben brav alles mitgemacht was von oben angeordnet wurde, brave Untertanen sind und bleiben sie... JE

15:45 |  die Eule
Werter JE, wann wird in diesem Zusammenhang eigentlich mal vom größten Steuerraub der Menschheitsgeschichte geredet. Für eine völlig nutzlose Spritzologie wurden Unsummen für eine scheinbare Krankheit ausgegeben, die nur mit einem Wattestäbchen festgestellt werden konnte, dessen Analyse ein gewisser Doktor der Charite vorgeschrieben hatte. In jener Zeit dieses schamlosen Raubes erhöhte sich der Schuldenberg im Michelland gleich um das Doppelte und die Steuerdiebe sind immer noch auf freiem Fuss. Hätten die Diebe aber nur eine kleine Bank überfallen, würde der Staat doch all seine Greiftruppen in Bewegung setzen um sie zu fassen.

15:46 | Leserkommentar
Das ist wirklich nichts neues, werte JE? "Das Wort „Tugend“ ist in Deutschland altmodisch verrostet und ein wenig lächerlich geworden: Man bemerkt aber auch praktisch nichts mehr von der Strenge der Selbstzucht, von dem kategorischen Imperativ und einer bewussten Moralität."

Friedrich Nietzsche (1844 - 1900), Friedrich Wilhelm Nietzsche, deutscher Philosoph, Essayist, Lyriker und Schriftsteller. Quelle: Nietzsche, F., Nachgelassene Fragmente. Sommer – Herbst 1873 Passend dazu, https://anthrowiki.at/Kategorischer_Imperativ

 

10:02 | aerzteblatt: Schmerzensgeld nach angeblichen Impfschäden: Weiterer Kläger scheitert vor Gericht

Vor dem Landgericht Offenburg ist ein 35-Jähriger in einem weiteren Prozess um ein hohes Schmerzensgeld wegen angeblicher Gesundheitsschäden nach einer Coronaimpfung gescheitert. Eine mögliche Haftung des Herstellers sei laut Gesetz an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die hier nicht erfüllt seien, erklärte das Gericht in der baden-württembergischen Stadt. Das Vakzin müsse bei „bestimm­ungs­mäßigem Gebrauch“ schädliche Wirkungen entfalten, die über ein „vertretbares Maß“ hinausgingen. Dies sei nicht gegeben (Az. 2 O 133/23).

In dem Zivilverfahren forderte der Kläger laut Gericht von dem Hersteller unter anderem mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld, weil er nach einer Coronaimpfung im Jahr 2021 nach eigenen Angaben unter anderem an einer Nierenerkrankung litt. Er behauptete, die Impfung habe seine Erkrankungen ausgelöst. Der Hersteller und dessen Präparat wurde dabei nicht genannt.

Das Landgericht erklärte, der fragliche Impfstoff sei von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vor der Zulassung ausführlich geprüft worden. Von einem „negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis“, wie es für die Aner­kennung von Haftungsansprüchen gegen den Hersteller erforderlich wäre, könne nicht die Rede sein. In der damaligen pandemischen Lage habe der Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit die Risiken einer Immunisierung für Einzelne überwogen.

Es ist halt schwierig, einen kausalen Zusammenhang unwiderlegbar nachzuweisen. Man denke auch an den Wisch, den die Geimpften vorher noch unterschreiben mussten. Umso wichtiger ist es, dass die Bratwursterei jetzt fortgesetzt wird, denn Tote können nicht klagen. JE

04.09.2024

15:01 | blick: Der Bundesrat verbietet die Hamas

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen vorgelegt. Wer die Organisation aus der Schweiz unterstützt, dem drohen künftig happige Strafen. Nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 waren sich Parlament und Bundesrat einig: Die Hamas soll verboten werden. Und dies rasch.

Im Februar präsentierte Justizminister Beat Jans (60) eine entsprechende Vorlage. Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot «eine präventive und repressive Wirkung». So soll das Risiko verringert werden, dass Terrororganisationen wie die Hamas die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Gefahr in unserem Land soll dadurch sinken.

Kommentar des Einsenders
Endlich machen sie mal etwas sinnvolles...

03.09.2024

15:35 | UCN: Indische Anwälte fordern Entschädigung für Geschädigte und Tote durch den Impfstoff COVID

Das Serum Institute of India hat die Lizenz für den Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca erworben, einen viralen Vektorimpfstoff, der ursprünglich an der Universität Oxford entwickelt und als Covishield vertrieben wurde. AstraZeneca hat das Produkt vom Markt genommen, und im Vereinigten Königreich, in Australien und sogar in Amerika sind mehrere Klagen wegen Vertragsbruchs während der klinischen Versuche anhängig. Aus einer Reihe von Gründen, darunter Sicherheitsdaten, wurde der Impfstoff von AstraZeneca in den Vereinigten Staaten nie vermarktet.

Die Medien berichteten darüber, dass die indischen Aufsichtsbehörden das Zulassungsverfahren für COVID-19-Impfstoffe wahrscheinlich überstürzt haben. Wir haben Szenarien gefunden , in denen wahrscheinlich Impfstoffdaten in Indien manipuliert wurden. TrialSite berichtete über mehrere Todesfälle in Indien im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfstoffen. Einer der Fälle betraf den Tod von zwei Mädchen und eine Gerichtsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Indiens.

In diesem jüngsten, im Indian Journal of Medical Ethics veröffentlichten Artikel zitieren die Autoren eine Aussage im Rahmen der Sammelklage im Vereinigten Königreich und stellen fest, dass der Oberste Gerichtshof Indiens einen Antrag auf Einsetzung eines Expertengremiums des All India Institute of Medical Sciences (AIIMS) unter Leitung des Direktors des AIIMS und unter Aufsicht eines pensionierten Richters des Obersten Gerichtshofs erhalten hat, das die Nebenwirkungen und Risikofaktoren von Covishield untersuchen soll.

Kommentar des Einsenders
Die Suppenproduzenten gehören geklagt, bis ihnen der Saft ausgeht! Hätte vielleicht auch einen Impact auf die EU und die Sauereien, die dank VdL und die Länder gelaufen sind…!?

Verklagt diese Verbrecherbrut in Grund und Boden! Als Signalwirkung für den Rest der Welt. Und als Präzedenzfall für PigPharma. JE

02.09.2024

19:11 | breitbart: Die Niederlande verklagen einen pakistanischen Imam wegen der Erteilung einer Fatwa und verdienen die Unterstützung des Westens

Heute, der 2. September, ist ein historischer Tag. Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein islamischer Geistlicher vor Gericht stehen muss, weil er eine Mord-Fatwa erlassen hat. In ein paar Wochen ist es 20 Jahre her, dass Polizisten in kugelsicheren Westen und mit Maschinengewehren bei mir zu Hause ankamen. Sie gaben mir zehn Minuten Zeit zum Packen, stießen mich in einen Panzerwagen und fuhren mich an ein unbekanntes Ziel. Am Abend des 4. November 2004 waren meine Frau und ich zum letzten Mal in unserem Haus. Seit diesem Moment sind wir gezwungen, in verschiedenen sicheren Häusern zu leben. Wir haben unsere Freiheit und Privatsphäre verloren. Überall, wo ich hingehe, bin ich ständig von Leibwächtern umgeben.

Dasselbe passierte an diesem unheilvollen Abend meiner Kollegin, Mitglied des niederländischen Parlaments, Ayaan Hirsi Ali , einem Flüchtling aus dem islamischen Somalia. Wir waren beide heftige Kritiker des Islam und der Islamisierung unseres Landes, der Niederlande. Infolgedessen wurden islamische Morddrohungen oder Fatwas ausgesprochen, die den islamischen Gläubigen befahlen, uns zu töten.

Immer, geht doch! Aber gemessen an dem Irrsinn, der sich in den Niederlande in den letzten Jahrzehnten etablieren konnte, ein Tropfen auf dem heißen Stein! Kurs stimmt. JE

15:26 | UM: USA – Ermittlungen gegen Faucis „Gain-of-Function Forschung zu Mpox

Knapp neun Jahre lang hielt das Institut von Anthony Fauci Pläne zur Entwicklung eines pandemiefähigen Mpox-Virus mit einer Sterblichkeitsrate von bis zu 15 Prozent, geheim. Ermittler des US-Kongresses hatten dies nunmehr in einem neuen Bericht enthüllt. „Entwicklungsauftrag“ seit 2015 erteilt. Im Juni 2015 erhielt ein Wissenschaftler des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID) vom Institutional Review Board der National Institutes of Health eine formelle Genehmigung für Experimente, mit denen ein Mpox-Virus (Affenpocken) mit hoher Übertragbarkeit und moderater Sterblichkeit entwickelt werden sollte. Das NIAID ist das Institut, dem Anthony Fauci fast vier Jahrzehnte lang vorstand und das den Großteil der staatlich finanzierten Gain-of-Function-Forschung finanziert. Er verheimlichte jedoch den Ermittlern des House Committee on Energy and Commerce im Verlauf einer 17 Monate dauernden Untersuchung die Genehmigung dieses Projektes.

Ein neuer Zwischenbericht beschreibt nun die Obstruktion und Geheimhaltung rund um den Mpox-Vorschlag als eine Fallstudie darüber, wie das Institut „die Überwachung von potenziell gefährlicher gain-of-function-Forschung überwacht hatte und darüber Rechenschaft abgelegt hatte“. Die Enthüllungen fallen nun just in eine Zeit, in der man sich unter anderem weltweit Gedanken darüber macht, ob die Corona-Virus-Funktionserweiterungsforschung, sprich Forschung, die zur Entwicklung von Krankheitserregern mit erhöhter Pathogenität oder Übertragbarkeit führen könnte, möglicher Weise zur schlimmsten Pandemie seit mindestens einem Jahrhundert beigetragen hatte.

Kommentar des Einsenders
…vom Militär getragen, finanziert – gleichsam der ganzen Sauereien um die Biolabore in der Ukraine und Afrika (jetzt aktuell auch Brasilien)! Gezielte Programme, also wozu Ermittlungen…? Sie wurden enttarnt und machen einfach weiter; der Toni Frankenstein hat alles vor dem Senat zugegeben, die ganze Cov-Kiste, seine „Einfälle“ und Eingebungen, um die Spritzerei, Maßnahmen, Masken etc. voranzutreiben… Alles ein großer Fake, und die MSM in ihrer Lächerlichkeit, schwingen schon wieder mit dem C-Fähnchen, da weder Mpox noch birdflu gezündet haben…!? Panikmache vor den Wahlen; vielleicht zündet ja die Briefwahlnummer nochmals…!?

Tony würde normalerweise  längst in einer Zelle verotten, wenn nicht der Deep State von ihm so abhängig wäre... Während der Normalbürger und auch Ärzte  für den kleinsten Fehler oder einer Maskenbefreiung gnadenlos zur Rechenschaft gezogen werden, haben  diese "Wissenschaftler" einen  „Freifahrtschein zur Apokalypse“.  Am Ende des Tages ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis der nächste „wissenschaftliche Durchbruch“ uns alle in Quarantäne oder ins Leichenschauhaus schickt – und Dr. Frankenstein hebt beim nächsten Nobelpreis-Gewinn gemütlich sein Glas und checkt seine Kursgewinne. Trust the science! JE

30.08.2024

10:12 |  r24: Strafzahlungen gefordert! Jetzt soll’s gehorsamen PV-Anlagen-Besitzern ans Portemonnaie gehen

In der Energiewirtschaft macht sich Ratlosigkeit breit: Die grüne Energiewende soll unter allen Umständen durchgeboxt werden – doch die zahlreichen PV-Anlagen auf deutschen Dächern gefährden die Netzstabilität durch Überproduktion bei Sonnenschein. Wer artig in eine PV-Anlage investiert hat und ins Netz einspeist, könnte zukünftig zur Kasse gebeten werden: Ein Energiewirtschaftler bringt nun erstmals Strafzahlungen ins Spiel.

An dunklen Tagen sind sie nutzlos, an schönen Tagen produzieren sie zu viel: PV-Anlagen mutieren zum Risiko fürs Stromnetz. Dieser Wahnsinn wird mit Milliarden an Steuergeldern gefördert – zum Schaden Deutschlands. Auch Speicher schaffen hier keine Abhilfe: Einige PV-Anlagen haben gar keine, bei den anderen sind sie irgendwann voll, sodass der Strom wieder ins Netz eingespeist wird. Speichern und den Strom zu einem späteren Zeitpunkt einspeisen, wenn er gebraucht wird, ist aktuell regulatorisch kaum möglich. Riesenspeicher, in denen Netzbetreiber selbst überschüssigen Strom „unterbringen“ könnten, gibt es nicht (und wird es angesichts der benötigten Lithiummenge für solche Monsterbatterien in naher Zukunft auch nicht geben).

Kommentar des Einsenders
Es wird immer besser… Ob’s die Schäfchen diesmal verstehen!? …das totale Chaos, aber die WENDE muss gelingen. Vorwärts immer, rückwärts nimmer! Und der nächste Spaß steht bereits ins Haus, wenn die ersten Sanierungen der Anlagen anstehen…!

Typisch Ampel... Erst lockt man die Leute mit Förderungen, damit sie schön brav Solaranlagen auf ihre Dächer packen. Jetzt, wo sie zu viel Strom produzieren, drohen ihnen Strafzahlungen. Einfach genial... Erst zahlen, um zu helfen, und dann nochmal zahlen, weil man zu viel geholfen hat. Aber keine Sorge, Smart Meter kommen bald, um sicherzustellen, dass keiner mehr den Fehler macht, zu viel Sonne einzufangen. So sieht grüne Energiepolitik aus: Wer mitmacht, zahlt doppelt – fürs gute Gewissen und den Ärger danach. Woran erinnert uns das jetzt noch? JE

14:28 | Leser Kommentar
das war MIR schon vor Jahren klar, dass die PV-Anlagen-Betreiber irgendwann von der Staatsmacht zur Kasse gebeten werden! Dagegen helfen immerhin 2 Handlungs-Alternativen. 1. Die Anlagen abschalten und keinen Strom mehr einspeisen und 2. den erzeugten Strom selber im Inselbetrieb verwenden - und wenn´s nicht reicht, weil dunkel udn Akku leer, aus dem Netz beziehen. Mal schauen, wie lange das gut geht!

08:31 | ntv:  So verschärft der Bund bei Asyl- und Waffenrecht

Die Bundesregierung reagiert auf den mutmaßlich islamistischen Anschlag von Solingen. Messerverbote und die Erleichterung von Abschiebungen sollen letztlich dafür sorgen, dass solche Taten nicht mehr vorkommen.
Als Folge des Anschlages eines mutmaßlichen Islamisten und Asylbewerbers aus Syrien bei einem Stadtfest in Solingen mit drei Toten hat sich die Bundesregierung auf ein Sicherheitspaket verständigt. Die auf sieben Seiten zusammengefassten Maßnahmen beinhalten Verschärfungen des Waffenrechts, Maßnahmen gegen Islamisten sowie geringere Hürden für Abschiebungen und Leistungseinschränkungen für bestimmte Asylbewerber.

Wer arbeiten muss .. hat keine Zeit zum Abstechen. Wer nicht arbeitet .. hat hier nichts zu suchen.  Es gibt Wälder in Deutschland .. man könnte für den Umweltschutz was tun und den Dreck aufräumen .. es gibt genug zu tun. 
Es liegt nicht am Recht .. es liegt an den Menschen, den Migranten die sich hier nicht zurechtfinden .. 
Ich möchte hier mal ein Denkbeispiel bringen .. als die Ami-Soldaten vom Krieg heim fuhren, hatten sie Wochen am Schiff Zeit die gesehenen Dinge zu verarbeiten .. als die Soldaten aus Vietnam binnen 24 Stunden zuhause waren .. hat es ihnen den Kopf weggeblasen. (Bitte jetzt nicht die Deutschen hatten keine Überfahrt im Schiff .. nein die waren im Gefangenenlager) .. und die VVS wurde zum heute bekannten PTBS.  TS

10:49 | Leserkommentar
Wenn das auch für Klappmesser gilt, die feststellbar sind, wenn Gesetz. Wird Brotzeitmachen anspruchsvoll. Auf Märkten usw. konnte man Haushaltswaren kaufen. Darunter auch Messer und Gabel. Ist das dann alles weg. Was das für die Messerindustrie und Händler bedeutet? Das wird sicherlich noch irgendwie interessant? An Schraubenzieher usw. will gar nicht denken... Na wie auch immer, wir haben uns bereits abgeschafft...?!

29.08.2024

07:28 | oe24:  Schmid-Anwalt zittert vor ÖVP-Minister

Chat-Mann Thomas Schmid wartet seit zwei Jahren auf den Kronzeugenstatus. Er hat sich und Ex-Kanzler Kurz schwer belastet. Nun schlägt sein Anwalt Alarm. Vor der Nationalratswahl steigt die Nervosität bei Thomas Schmid. Denn die grüne Justizministerin Alma Zadic wird danach wohl ihr Büro räumen müssen. Seine größte Angst: Ein kommender ÖVP-Justizminister.

.. im Grunde ist Thomas Schmid jetzt ein Lustknabe der Justiz, so wie er vorher eine Hure der Reichen war.  Hätte er nicht aufs Herrl hingeschnappt ... wäre er schon lange auf Fussfessel und könnte .. in irgend einer CVler Firma oder einer Spenderfirma .. einer ruhigen Zeit entgegen sehen.  Jetzt ...?
Doch so wird Österreich von einigen wenigen in Geiselhaft genommen, Stiftungen .. Auslandskonten und keine Prüfung.  TS 

28.08.2024

19:31 | MM: Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor

Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat Multipolar am 23. August in einem Brief mitgeteilt, dass mehrere unserer Beiträge der vergangenen Jahre nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden. Die in Düsseldorf ansässige LfM ist die Aufsichtsbehörde für private Medien mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und verfügt über einen Jahresetat von gut 20 Millionen Euro, gespeist aus den Rundfunkgebühren. Multipolar hatte bislang keinerlei Kontakt zu der Behörde.

Die LfM beruft sich in ihrem Schreiben auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages, in dem es heißt, dass Medien „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben und Nachrichten „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“ sind. Seit einer Reform des Medienstaatsvertrages Ende 2020 sind die Landesmedienanstalten auch für die Überwachung von Online-Medien zuständig.

Unglaublich dass die LfM versucht, unabhängige Stimmen mundtot zu machen, während sie gleichzeitig unkritisch die falschen Aussagen von Regierungs*** wie Karli Katastrofski durchwinkt. Dieser Missbrauch staatlicher Macht zeigt, wie gefährlich die Nähe zwischen Politik und Medienaufsicht ist. Aber auch wir lassen uns nicht einschüchtern – Meinungsfreiheit und unabhängiger Journalismus sind nicht verhandelbar. JE

15:38 | NIUS: Seine Rivalen lassen nicht locker: Neue Anklage gegen Donald Trump

Im Wahlmanipulationsverfahren gegen Ex-US-Präsident Donald Trump (78) hat das Team um Sonderermittler Jack Smith jetzt eine überarbeitete Anklageschrift eingereicht. Wie das Justizministerium mitteilte, enthält das am Dienstag veröffentlichte Dokument die bereits im August 2023 gegen derzeitigen Präsidentschaftskandidaten erhobenen Anklagepunkte. Es berücksichtige aber das im Juli ergangene Urteil des Obersten US-Gerichts zur Teil-Immunität für Präsidenten.

Es scheint, als würde man wirklich alles versuchen, um Trump noch rechtzeitig vor den Wahlen aus dem Verkehr zu ziehen. Kein Wunder – er stellt eine derart enorme Gefahr für die Demokraten dar...  Aber wer kann es ihnen verübeln? Wenn man nicht sicher ist, ob man ihn an der Wahlurne schlagen kann, muss man eben kreative Wege finden, ihn loszuwerden. Immerhin ist nichts demokratischer als ein juristisches Taktieren, um einen politischen Gegner aus dem Verkehr zu ziehen. JE

18:24 |  Der Beobachter
Tja früher hiess es "drain the swamp". Das wird Trump allein nicht schaffen, nicht von innen heraus. Der linke Sumpf ist mittlerweiler so groß, faul, stinkt und ist tief wie nie zuvor, der kann nur noch von außen, mit Hilfe von Gärtnern innerhalb, trocken gelegt werden. Und dieser Sumpf reicht bald um die Welt. Als Kind hatte ich mal ein Bild gesehen, das den Krieg der Amis in Vietnam darstellte: ein Bein versank im Sumpf in Vietnam, ein anders, glaube ich in Kambodscha, eine stützende Hand versank in Laos und nur noch eine Hand war frei für ein Gewehr und der ganze Ami-Soldat drohte langsam im Sumpf unterzugehen. Und so sehe ich heute Trump in Amerika. Eine fast unlösbare Aufgabe. Allein schafft er das nie und nimmer. Die Ozeane werden überlaufen vor Dreck und Abschaum.

27.08.2024

18:16 | anonymousnews: Ricarda Lang „dick“ genannt: Internationale BKA-Ermittlungen

Dieses unfassbare Papier sorgt im Netz für Aufsehen! Das Bundeskriminalamt (BKA) geht gegen einen Gab-User vor, der das Gewicht der Grünen-Chefin und Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang thematisiert hat. Heißt: Offenbar muss er sie als dick dargestellt oder bezeichnet haben.

Während im deutschen Linkstaat die Jagd auf Meinungsverbrecher die höchste Priorität genießt, wird die Rechtspflege ansonsten mit Füßen getreten und immer weiter vernachlässigt. Dies zeigte auch der Fall des Terroristen von Solingen: Issa al Hassan ist nur deshalb in Haft, weil er sich selbst stellte, nachdem die Behörden nicht fähig waren, seiner habhaft zu werden. Doch auch sonst vergeht kein Tag ohne Messerangriffe und andere, vorwiegend von Migranten begangene Verbrechen. Dafür hat das Bundeskriminalamt (BKA) offenbar ausreichend Muße, Zeit und Personal übrig, um nun gegen einen User des amerikanischen sozialen Netzwerks Gab zu ermitteln, weil dieser zwei „Hasspostings“ veröffentlicht habe, welche “die deutsche Politikerin Ricarda Lang sexualisieren und ihr Gewicht herabwürdigen.“ Dadurch greife der Nutzer „die Ehre der Politikerin an und zeigt sich selbst respektlos“. Mit seiner Aussage „beleidigt der Benutzer öffentlich eine Person aus dem politischen Leben aufgrund der Position der beleidigten Person im öffentlichen Leben“.

Selbstverständlich ist es völlig unangebracht, Witze über unser strahlendes Fitnessmodel Ricarda Breit zu machen. Schließlich brauchen wir Menschen wie sie, die als leuchtendes Vorbild für all jene fungieren, die eine goldene Fast-Food-Kundenkarte ihr eigen nennen...

Wer, wenn nicht sie, könnte die Inspiration für eine Generation von Chips-genießenden Couch Potatoes mit Sozialhilfe sein? Ein Paradebeispiel dafür, dass man mit einer Diät aus Burgern und Pommes nicht nur politisch, sondern auch körperlich Großes erreichen kann. Es ist auch beruhigend zu wissen, dass dieser Staat keinerlei Mühen scheut, den Schutz der Ehre einer Politikerin über alles zu stellen...

Pfeif auf Terror und die alltägliche bunte Gewalt ähh Bereicherung natürlich... schließlich sind Hasspostings das wahre Risiko für unseren sozialen Frieden. Wer braucht schon Sicherheitsmaßnahmen, wenn wir die Ehre der XXL Politik verteidigen müssen? Prioritäten müssen schließlich gesetzt werden! Mahlzeit!!! JE

26.08.2024

15:13 | heute: Babler will "Umwelt-Staatsanwalt" für Klimasünder

"Heute" erhielt Einblick ins rote Programm: SPÖ-Chef Babler will "Klima-Staatsanwaltschaft", Kassenzettel-Lotterie und sozial gestaffelte Zinsen. Nach einer internen SPÖ-Sitzung sah Doris Bures am Freitag – wie von "Heute" berichtet – rot: Die Zweite Nationalratspräsidentin, die schon in der Videokonferenz mit anderen hochkarätigen Sozialdemokraten Kritik geübt hatte, schrieb dem Parteipräsidium einen Brief und führte ihre Sicht der Dinge darin aus. Fünf Wochen vor der Wahl stößt sie sich an der fehlenden "fundamentalen demokratischen Legitimation" des Babler-Programms, das den Partei-Granden zum Abnicken vorgelegt worden war.

Neben mangelnder Einbindung der Funktionäre übt die Listen-Zweite auch inhaltliche Kritik. Das Wahlprogramm verliere sich "in liebevollen Details", moniert Bures. Es beinhalte – so die mächtige Sozialdemokratin – "durchaus auch wohlklingende Forderungen", sie sieht jedoch den "ernsthaften gestalterischen Anspruch der Sozialdemokratie zu wenig untermauert". Als "programmatische Festlegung" führt sie eine "Beleglotterie für Registrierkassen-Rechnungen" an. Was meint Bures da? Auf Seite acht der roten Vorstellungen tritt man für "eine Beleglotterie für Registrierkassa-Rechnungen" ein.

Kommentar des Einsenders
Ehrlich jetzt…!? Ist das die SPÖ 2024? Sechstklässler vor der Schulsprecherwahl haben substantiellere Ideen! Was ist bloß aus den Roten geworden…!? Arbeit/Wirtschaft/Standortpolitik, Außenpolitik, Land-/Forstwirtschaft, Bildungs-Wissenschaftspolitik, Gesundheit/Sozialpolitik, EU, Sicherheitspolitik (Neutralität/Nato/skyshield) gen. Verteidigungspolitik, Verkehrspolitik, Umweltfragen ohne diese beknackten Klimagetönse, Familienpolitik, Geld-Zins-Steuerpolitik, Justizpolitik, … und diskutiert wird über "eine Beleglotterie für Registrierkassa-Rechnungen" und sozialgestaffelte Zinsen für ein Österreich-Sparbuch…!? Echt jetzt… Zumindest ein Beweis dafür, dass die aktuellen Rohdaten in den Umfragen der einstigen Großparteien nicht falsch sein können…!

23.08.2024

08:12 | Nius:  Verfassungsrechtler kritisiert nach RKI-Skandal: Corona-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts „alles Fehlurteile“

Die Rechtsprechung zur Corona-Politik basierte auf den Bewertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) als einer neutralen, wissenschaftlichen Institution. Nun ist nicht mehr zu bestreiten, dass die Regierung die Einschätzungen maßgeblich geprägt hat. Was bedeutet das für die Rechtsprechung? NIUS sprach dazu mit Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler.

Selbst wenn es Fehlurteile sind .. und vom Notar bestätigt ... es würde keinen Rücktritt geben. TS 

21.08.2024

14:58 | blick: Arzt wegen falscher Covid-19-Zertifikate verurteilt

Ein Arzt (78) aus dem Raum St. Gallen ist am Mittwoch wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Vor dem Kreisgericht St. Gallen war ihm vorgeworfen worden, 51 Impfzertifikate und 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben. Vor Gericht hatte der Arzt erklärt, er habe vom Bund die Zulassung als «Superuser» erhalten und danach sowohl Test- als auch Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen können. Er habe nicht gewusst, dass er nur Test-Zertifikate ausstellen durfte. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.

tom-cat
Warum stehen keine Politiker vor Gericht ?

Weil praktisch alle Politiker, Ärzte, Richter und Journalisten so dermaßen viel Dreck am Stecken haben, dass sie sich schon allein aus Eigenschutz bemühen, keinem ein Auge auszuhacken. Das ist das Perfide an diesem Verbrechen. JE

13:00 | Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko zur Eule vom 20.08.2024

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Schuldprinzip nach dem Verfassungsgrundsatz der Individualverantwortung einerseits und Kollektivschuld andererseits. Gegenstand dieser Entscheidung des BGH ist eine - wenngleich spät vor Gericht gebrachte - Individualverantwortung für NS-Gewaltverbrechen in Form der Beitragstäterschaft.

Eine gegen den Verfassungsgrundsatz der Individualverantwortung verstoßende und damit unzulässige Kollektivschuld von Unschuldigen für die von anderen Personen begangenen Straftaten wurde zum Beispiel mit den Vergeltungsbestimmungen des Verbotsgesetzes etabliert, womit nach dem Zweiten Weltkrieg rückwirkend Menschen, die in der Zeit des für die NSDAP geltenden Betätigungsverbots (19.06.1933, bzw. 01.07.1933 bis 13.03.1938) Angehörige der NSDAP waren, wegen dieser Angehörigkeit zu Straftäterinnen und Straftätern erklärt wurden, obwohl sich aus dieser Angehörigkeit für sich genommen nicht die Begehung von Straftaten ergibt. Diese Bestimmungen waren unsachlich, weil nur einzelne Mitglieder der NS-Bewegung radikal waren und Terorakte verübten, und viele andere Mitglieder dieser Bewegung gemäßigt waren und keine Straftaten begingen. Es wurden damit nachträglich Unschuldige bestraft für Straftaten, die andere Personen begangen hatten.

Ein anderes Thema ist der Versuch linker Geschichtspolitik, Menschen eine kollektive Erbsünde für NS-Verbrechen einzureden, obwohl nur einzelne Teile der NS-Reichsregierung und nur einzelne Entitäten des NS-Staats für einzelne Übergriffe, für das Novemberprogrom 1938 und für diese ab Herbst 1941 bis zur Endphase des Zweiten Weltkriegs planmäßig und systematisch begangenen Gewaltverbrechen verantwortlich waren. Von diesen wußten viele nicht, weil sie unter Geheimhaltung begangen wurden (siehe zB. Michael Stolleis, Nahes Unrecht-Fernes Recht, und Ian Kershaw, Wendepunkte). Selbst wenn einzelne Außenstehende davon wußten, konnten sie diese Verbrechen mit zumutbaren Mitteln nicht mehr verhindern, weil sie staatlich organisiert waren, so daß eine dagegen eingebrachte Strafanzeige keine Wirkung gehabt hätte. Abhilfe hätte nur ein bewaffneter Volksaufstand gebracht. Aber Bestrebungen dazu waren damals wegen des gefestigten NS-Machtapparates und wegen der im Kriegsgeschehen erfolgten Radikalisierung nicht aussichtsreich.

Für nähere Ausführungen darf ich auf mein zweites Buch zur Thematik der Zwischenkriegszeit in Österreich, des Anschluß 1938 und der nach dem Zweiten Weltkrieg vorgenommenen Entnazifizierung hinweisen: Heinz-Dietmar Schimanko, Der Fall Franz Hueber - Görings Schwager vor dem Volksgericht, Ares Verlag, wissenschaftliche Reihe, Graz 2021).

21.08.2024

07:52 | Die Welt - BGH-Urteil: Schuldspruch gegen 99-Jährige SS-Zivilangestellte

Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko

Die Vorsitzende des 5. Strafsenats des BGH erklärt in der Urteilsverkündung vom 20.08.2024 für die Allgemeinheit verständlich dessen Entscheidung und informiert auch über die bisherige Judikaturentwicklung zur strafbaren Mitwirkung an NS-Vernichtungslagern (ab Min. 2:30).

Dazu aus der betreffenden Pressemitteilung des BGH Nr. 166/2024:

"Urteil vom 20. August 2024 - 5 StR 326/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte (vgl. Pressemitteilung 18/2024).

Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als einzige Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.

Der 5. Strafsenat hat nach mehrstündiger Hauptverhandlung am 31. Juli 2024 (vgl. Pressemitteilung 156/2024) durch Urteil vom heutigen Tage die mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten verworfen. Dabei hat er sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit staatlich organisierten Massenverbrechen gestützt und diese fortgeführt (BGH, Beschluss vom 20. September 2016, 3 StR 49/16 zu einem Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, vgl. Pressemitteilung 213/2016). In solchen Konstellationen sind einerseits an jeder einzelnen begangenen Mordtat eine Vielzahl von Personen in politisch, verwaltungstechnisch oder militärisch-hierarchisch verantwortlicher Position ohne eigenhändige Ausführung einer Tötungshandlung beteiligt. Andererseits wirken aber auch eine Mehrzahl von Personen in Befolgung hoheitlicher Anordnungen und im Rahmen einer hierarchischen Befehlskette unmittelbar an der Durchführung der einzelnen Tötungen mit. Deshalb ist eingehend zu prüfen, ob die dem Gehilfen vorgeworfenen Handlungen die Tathandlung zumindest eines der an dem Mord Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben.

Nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Landgerichts war dies bei der Angeklagten der Fall. Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat. Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung."

Der Kernbereich der Arten der Begehung von strafbaren Handlungen beinhaltet die Täterschaft oder bei mehreren Personen, die eine strafbare Handlung gemeinsam ausführen, die Mittäterschaft, die Anstiftung zu einer Straftat (auch: Bestimmungstäterschaft) oder die Beihilfe zu einer Straftat (Förderung einer Straftat als Beitragstäter). Bereits der Versuch der Begehung einer Straftat ist strafbar. Strafbar ist auch die versuchte Anstiftung. Bei der Beihilfe ist nach geltendem Recht nur der Beitrag zum Deliktsversuch strafbar, nicht aber die versuchte Beihilfe bzw. nicht der versuchte Tatbeitrag.

Die Verantwortung von leitenden Funktionären von NS-Vernichtungslagern für die darin planmäßig und in großem Ausmaß begangenen Verbrechen (Freiheitsberaubungen, Nötigungen, Quälereien und Mißhandlungen, Gesundheitsschädigungen, Körperverletzungen, Versklavungen, Ermordungen) ist klar. Denn schließlich kann man in diesen Fällen auch im Hinblick auf die strafrechtliche Schuld und der ebenso nach den heutigen menschenrechtlichen Standards gegebenen Unschuldsvermutung und dem für eine Bestrafung erforderlichen Nachweis der Begehung einer zur Last gelegten Straftat jedenfalls davon ausgehen, dass diese Personen durch ihre Mitwirkung beim Betreiben einer solchen verbrecherischen Einrichtung die Verantwortung oder zumindest eine Mitverantwortung für die Begehung der in diesen Einrichtungen durchwegs begangenen Gewaltverbrechen tragen, auch wenn sie selbst keine unmittelbaren Tötungshandlungen vorgenommen haben. Das gilt ebenso für Personen in Funktionen mit Tätigkeiten, die in dem Transport von Menschen in solche Einrichtungen, deren Freiheitsberaubung, deren Bewachung, der Selektion dieser Menschen für Arbeitseinsatz oder Tötung, und in deren Überführung zur Tötung (die insbesondere durch den Einsatz von Kfz-Abgasen oder von Giftgas erfolgte) bestanden, ohne dass diese Personen an der Tötung unmittelbar beteiligt waren. All diese Personen waren am planmäßigen Tötungsvorgang und dessen Vorbereitung beteiligt. Bei dieser ersten Gruppe von Personen erübrigt sich ein gesonderter Schuldbeweis für die unmittelbare Begehung einzelner dieser Gewaltverbrechen, weil sie dafür jedenfalls eine Mitverantwortung tragen.

In anderen Fällen, in denen eine derartige Mitwirkung am eigentlichen Tötungsvorgang nicht erfolgt ist, aber die näheren Umstände deutlich belegen, dass mit einer ausgeübten Funktion eine systemerhaltende Förderung einer verbrecherischen Einrichtung verbunden war (wie z.B. bei Tätigkeiten von in einer solchen Einrichtung dauerhaft beschäftigten Handwerkern, die mit der Instandhaltung und Instandsetzung von Baulichkeiten einer solchen Einrichtung befasst waren; von Personen, die in der Verwaltung, Küche oder Bekleidungskammer einer solchen Einrichtung tätig waren), besteht eine systemerhaltende Tätigkeit für diese verbrecherische Einrichtung. Dieser zweiten Gruppe von Personen ist dabei jedenfalls der Grundvorwurf anzulasten, an der Aufrechterhaltung einer Einrichtung mitgewirkt zu haben, in der nachweislich ständig systematisch und planmäßig Verbrechen begangen wurden, sodass sie einen Beitrag zu diesen Verbrechen geleistet haben (vgl. zum deutschen Recht LG München II 12.05.2011, 1 Ks 115 Js 12496/08 – Strafsache John Demjanjuk, JuNSV Bd. XLIX S. 359ff; differenzierend noch BGH 20.02.1969, 2 StR 280/67 – Auschwitzprozess, wonach nicht jeder, der in das Vernichtungsprogramm eines Konzentrationslagers eingegliedert war und dort irgendwie anlässlich dieses Programms tätig wurde, für alles, was aufgrund dieses Programms geschah, verantwortlich sei, und strafbar insoweit nur derjenige sein könne, der die Haupttat konkret gefördert hat. Zu dieser Thematik Thilo Kurz, Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in deutschen Vernichtungslagern?, ZIS–Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik 3/2013, 122).

In der modernen Gesetzgebung wird diese Problematik gesetzlich so erfasst, dass sogenannte Organisationsdelikte etabliert werden, wonach die Mitwirkung in einer kriminellen Organisation oder deren Förderung strafbar sind, wobei Voraussetzung für diese Strafbarkeit nur der Umstand ist, dass diese Organisation bestimmte Arten von kriminellen Handlungen begeht oder darauf ausgerichtet ist, ohne dass erforderlich ist, dass man selbst an einer kriminellen Handlung der Organisation teilgenommen hat (vgl. § 278 öStGB idgF – Kriminelle Vereinigung (zuvor Bandenbildung), § 278a öStGB idgF – Kriminelle Organisation; § 129 dStGB - Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a dStGB - Bildung terroristischer Vereinigungen). Die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder an einer kriminellen Organisation kann bereits durch Mitwirkung bei der Schaffung oder Aufrechterhaltung deren Infrastruktur erfolgen (§ 278 Abs. 3 StGB idgF; Fabrizy, StGB, Wien, 12. Auflage 2016, § 278 Rz 9).

08:16 | Die Eule  
Damit müssen die Nazijäger wohl das Halali blasen, dass sie Dank akribischer Tätersuche so lange hinausschieben konnten. Die intensive Nazi-Täter Jagd war ja wichtig, denn nur so konnte das Bild kollektiver Schuld aufgebaut und erhalten werden. Das wird nun wohl wie jedes andere Bild wieder langsam verblassen und damit die Jäger in Unruhe versetzen. Man darf also gespannt darauf sein, auf welche Beute die gut vernetzte Jagdgemeinschaft nun ihr strenges Auge richtet. 

15:10 |  Die Kleine Rebellin zu 07:52
Eine beängstigende Argumentation. Mir hatte man einmal angeboten halbtags in der Kreisleitung der SED die physiotherapeutische Behandlung der Genossen zu über nehmen. Damit hätte ich mich also verantwortlich gemacht für die Taten des Unrechtsregime der SED. Arbeitsplatz um die Ecke, das Gehalt hätte ich auch brauchen können, nur gefielen mir als Parteilose ideologisch die Patienten nicht. Von beiden Seiten gab es Bedenken, also blieb ich lieber weiter zu Hause. Nicht jeder macht sich in dieser Hinsicht Gedanken.

20.08.2024

19:02 |  apollo: Für Festnahmen bei Unruhen: Regierung lässt Straftäter früher frei, um Platz in Gefängnissen zu schaffen

Vor wenigen Tagen griff ein Mann mit Migrationshintergrund im britischen Southport mehrere Kinder mit einem Messer an. Die Kinder besuchten einen Taylor Swift-Tanzkurs. Bei diesem Vorfall kamen drei junge Mädchen im Alter von sechs, sieben und neun Jahren ums Leben. Zusätzlich zu den Todesopfern wurden weitere Kinder sowie zwei Erwachsene zum Teil schwer verletzt. Infolge der Bluttat kam es im gesamten Vereinigten Königreich zu schweren Ausschreitungen.

Die Polizei in Großbritannien hat deswegen zahlreiche Briten festgenommen. Weit über 1.000 Personen wurden infolge der Proteste in den vergangenen Wochen festgenommen. In Großbritannien sind die Gefängnisse jedoch maßlos überfüllt. Mark Fairhurst, der Vorsitzende der Prison Officers Association, teilte der BBC mit, dass allein in der vergangenen Woche das Gefängnissystem einen Zuwachs von 397 neuen Insassen verzeichnete. Die Situation spitzte sich bis zum Ende der Woche dramatisch zu, als am Freitag im geschlossenen Männerbereich lediglich 340 freie Plätze übrigblieben.

Man will die Engländer fertig machen. Wer  sich dagegen wert, ist  rechtsextrem. JE

15:20 | RS: Londoner Richter auf Scharia-Kurs? 18 Monate Haft nach Allah-Spruch

Es ist ein Urteil, das sprachlos macht. Der 61-jährige David Spring aus dem englischen Sutton wurde wegen „gewalttätiger Störung der öffentlichen Ordnung“, darunter auch der Äußerung „Wer zum Teufel ist Allah?“, zu achtzehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richterspruch steht für eine extrem gefährliche Entwicklung. Er zeigt nicht nur eine besorgniserregende Diskrepanz in der Rechtsprechung, sondern lässt auch den Verdacht aufkommen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte – auf Kosten der freien Meinungsäußerung.

Aber wenn er „Fuck Jesus“ gerufen hätte, wäre die Polizei mit einer Pride-Flagge zu ihm gekommen und die woken Gutmenschinen hätten gejubelt.  Der einzige Ausweg besteht darin, die Proteste und „Wer zum Teufel ist Allah“-Rufe zu verdoppeln, bis das britische Justizsystem unter der Last der Orwellschen Verhaftungen zusammenbricht. JE

18:15 | Leserkommentar 
etwas suboptimal die deutsche Übersetzung, denn der Verurteilte hat ein episches Lied abgewandelt, dessen Liedzeile den meisten wohl auf englisch bekannter sein dürfte:

Who the f*** is Alice?!
Die Grölversion von "Living next door to Alice" von der Band Smokies.

Historie: Projekt Gompie
Benannt ist das Projekt nach dem Café Gompie in der niederländischen Stadt Nijmegen. Gompie war das gemeinsame Projekt von Peter Koelewijn, Musikproduzent, und Rob Peters, Direktor des Musiklabels RPC. Im Gompie wurde regelmäßig der aus dem Jahr 1976 stammende Hit Living Next Door to Alice von Smokie gespielt. An der Stelle im Refrain, an der der Name Alice vorkommt, drehte der örtliche DJ Onno Pelser für gewöhnlich den Ton ab, woraufhin die Gäste des Cafés „Alice, who the fuck is Alice?“ schrien. Als Peters eines Abends Gast in dem Lokal war und Zeuge des Rituals wurde, griff er die Idee sofort auf. Er benachrichtigte seinen Freund Koelewijn und beide nahmen unter dem Namen Gompie eine Single auf.

Der Song entwickelte sich zunächst in den Benelux-Staaten zum Hit. In ihrem Heimatland erreichten Gompie im Frühjahr 1995 für fünf Wochen Platz 1 der Charts. Von dort schwappte der Erfolg auch in die Nachbarländer über. In den deutschsprachigen Ländern erreichte die Single im Sommer hohe Platzierungen in den Top Ten. In Großbritannien reichte es für die besten 20.

Ob die englische döpdöp Version auch eine so virale Verbreitung finden wird wie das deutsche döpdöp? Gibt es in UK keine Kunstfreiheit? Hätte das Gericht auch Rushdi verurteilt? Gibt es nun auch in UK "entartete Kunst"? Ich dachte spätestens seit der Ära Beuys sei "jeder Mensch Künstler"? War der juristische Verteidiger eine Niete?

19.08.2024

13:32 | Ex-Gesundheitssenatorin wegen Bestechlichkeit angeklagt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Anklage gegen Dilek Kalayci, die frühere Gesundheitssenatorin der Stadt, erhoben. Im Mittelpunkt der Anklage steht der Verdacht auf Bestechlichkeit. Neben Kalayci ist auch ein 58-jähriger Besitzer einer Werbeagentur in das Verfahren verwickelt. Ihm wird vorgeworfen, Kalayci bestochen zu haben.

Der Kern der Anschuldigungen dreht sich um eine Vereinbarung, die angeblich im Frühjahr 2019 zwischen Kalayci und dem Agenturinhaber getroffen wurde. Dieser sollte die Organisation und Durchführung von Kalaycis Hochzeitsfeier übernehmen, ohne ihr dafür eine Rechnung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass dies als Gegenleistung dafür geschah, dass die Agentur später einen Auftrag von der Berliner Gesundheitsverwaltung erhielt, wie der Tagesspiegel berichtete.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Anklage gegen Dilek Kalayci, die frühere Gesundheitssenatorin der Stadt, erhoben. Im Mittelpunkt der Anklage steht der Verdacht auf Bestechlichkeit. Neben Kalayci ist auch ein 58-jähriger Besitzer einer Werbeagentur in das Verfahren verwickelt. Ihm wird vorgeworfen, Kalayci bestochen zu haben.

Kommentar des Einsenders
Zitat: „Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci wegen Verdachts auf Bestechlichkeit erhoben. Im Zentrum steht eine mutmaßliche Vereinbarung, bei der ein Werbeagentur-Inhaber ihre Hochzeit ohne Rechnung organisierte, angeblich als Gegenleistung für einen späteren Auftrag.“ Würde es jemanden wundern ?

Wenn Hochzeiten auf Staatskosten organisiert werden und alles zufällig mit einem lukrativen Auftrag endet. Das ist wahre politische Kreativität! Warum für die eigene Feier zahlen, wenn man das elegant über Steuergelder lösen kann? Und natürlich wusste sie von nichts – die beste Ausrede, wenn es eng wird macht man einen auf Olaf... Ein Hoch auf die moralische Integrität! JE

15:03 |  Die Kleine Rebellin zu 13:32
Eine Freundin war auch einmal für eine Legislaturperiode Gesundheitssenatorin. Eine Wiederwahl wurde ausgeschlossen indem man das Ressort einer anderen Partei zuordnete. Zusätzlich wurde die Regierungsbildung um einige Tage vorgezogen, sodass sie keine volle Amtszeit hatte und keinen Anspruch auf die ihr eigentlich zustehenden Zusatzrente Rente. Sie war fachlich gut, ehrlich, nicht korrupt und sah einzig ihre Aufgabe in der Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Bürger in der Stadt. Was danach kam, das übliche.

16.08.2024

14:31 |  r24: Teurer Klick: Majestätsbeleidigung – 900 Euro Strafe für das Teilen eines Facebook-Postings

Ein herber Schlag für die Meinungsfreiheit: Das Amtsgericht Biberach hat einen 69-Jährigen wegen des Teilens eines Facebook-Beitrags, in dem hochrangige Politiker unter anderem als korrupt, verlogen und psychisch gestört bezeichnet werden, verurteilt. 900 Euro Strafe soll der Biberacher wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine noch höhere Strafe gefordert.

Im besten Deutschland, das es jemals gab, kann schon ein unbedachter Klick schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Ein Mann aus dem baden-württembergischen Biberach hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen Beitrag geteilt. Dabei handelte es sich um eine Fotomontage, die dem Plakat des bekannten Mafia-Films „Der Pate“ nachempfunden war. Diese trug den Titel „Die Lügner 2.0“ und zeigte hochrangige deutsche Politiker, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und mehrere Bundesminister. Über deren Köpfen war zu lesen „Ihr Plan: Ein Land zu destabilisieren, das Volk zu spalten und in den Untergang zu zerren“. Zudem wurden diese Politiker als „verachtend, respektlos, habgierig, ehrenlos, verlogen, korrupt, anstandslos, senil, unfähig, rückgratlos, psychisch gestört, überbezahlt, realitätsfremd“ bezeichnet.

Im „links woken Pedoreich“ scheint es billiger zu sein, Kinder zu missbrauchen als die Despoten zu kritisieren. Die Regierung jagt lieber Meinungen im Internet als echte Verbrecher. Ein Rentner wird für einen Klick mit 900 Euro bestraft, während echte Kriminelle unbehelligt bleiben. Kritik ist die wahre Sünde, nicht das Verbrechen. Willkommen in der neuen DDR, wo Denunziantentum blüht und echte Probleme geleugnet werden. JE

11:12 | apollo: Compact-Chefredakteur Elsässer fordert von Regierung 320.000 Euro Entschädigung

Nach der Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem von Innenministerin Nancy Faeser initiierten Compact-Verbot fordert der Chefredakteur von Compact, Jürgen Elsässer, von der Bundesregierung eine Entschädigung für die finanziellen Einbußen. Das Magazin war rund einen Monat lang verboten, bevor es mit der Gerichtsentscheidung am Mittwoch vorerst wieder erlaubt wurde.

„Die Untergrenze des wirtschaftlichen Schadens liegt bei etwa 320.000 Euro“, erklärte er. „Das sind die Umsätze in vier Wochen, die wir nicht realisieren konnten, weil wir nicht mehr arbeitsfähig und stillgelegt waren.“ Das gehe aber „sicherlich noch nach oben“. Elsässer kündigte an, die Regierung „bei jedem Cent regresspflichtig“ zu machen.

Aktuell befinden sich alle bei der Razzia beschlagnahmten Gegenstände, die sich auf der 178 Seiten langen Asservatenliste befinden, noch in der Hand des Staates. Die Rückgabe aller Gegenstände an Compact wird aktuell von den Anwälten vorbereitet, man hoffe diese schnell zurückzuerhalten. „Was die Wiederaufnahme der Arbeit angeht, wir sind im Augenblick immer noch blank“, sagte Elsässer.

Ach, wie schön wäre es doch, wenn Politiker tatsächlich aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssten, wenn sie Entscheidungen treffen, die sich im Nachhinein als faschistisch herausstellen! Aber natürlich leben wir in einer Welt, in der der zensierte  Steuerzahler für solche Missgeschicke gerne aufkommen darf. JE

09:04 | anti-sp: Warum wurde der Haftbefehl gegen den angeblich Tatverdächtigen ausgerechnet jetzt ausgestellt?

Nachdem der Generalbundesanwalt verkündet hatte, dass er wegen der Sprengung der Nord Streams einen Haftbefehl gegen einen Ukrainer ausgestellt hat, war der Spiegel mal wieder schnell mit einem ausführlichen Artikel bei der Hand. Die Informationen in dem sehr langen Artikel deuten darauf hin, dass dem Spiegel mal wieder eigentlich geheime Informationen zugespielt wurden, aber das sei nur nebenbei erwähnt, denn hier soll es um die merkwürdige Role Polens und vor allem um die Frage gehen, warum die Bundesregierung ausgerechnet jetzt beschlossen hat, den Haftbefehl auszustellen.

Polen spielt beim Thema der Anschläge auf die Nord Streams schon lange eine interessante Rolle. Darauf geht auch der Spiegel in seinem Artikel mit der Überschrift „Gescheiterte Festnahme in Sabotagefall – Wie die Ermittler dem mutmaßlichen Nord-Stream-Taucher auf die Spur kamen“ ein, in dem er schreibt:

„Aus deutscher Sicht hat Warschau jedoch immer ausgesprochen wenig Interesse gezeigt, den Sprengstoffangriff auf die zwischen Russland und Deutschland verlaufenden Röhren aufzuklären. Spuren, die ins Land führten, zogen polnische Offizielle öffentlich in Zweifel. Zuletzt schickte der Geheimdienst noch eine Liste angeblicher Täter nach Berlin, die dort als falsche Fährte angesehen wurde. (…) Bereits im vergangenen Jahr hatten polnische Behörden wiederum mehreren Partnerstaaten gemeldet, dass Russland hinter den Attacken stehe: Man habe die Crew der Segeljacht identifiziert und als russische Staatsbürger enttarnt. Ein Hinweis, den Experten als falsche Fährte bewerteten.“

Kommentar des Einsenders
Zitat „Die Frage, warum die deutschen Strafverfolgungsbehörden sich nicht an die ukrainische Regierung wenden, der Deutschland in den letzten zweieinhalb Jahren etwa 30 Milliarden überwiesen hat, stellen die deutschen Medien übrigens nicht. Es wäre doch wohl kaum zu viel verlangt, Kiew um die Auslieferung des Täters zu bitten, zumal Deutschland Kiew durchfüttert. Aber das passiert offensichtlich nicht.“ Ein Meer voller Täuschungen und ´falscher´ Freunde, oder ? … und wahrscheinlich noch immer auf der falschen Fährte …

15.08.2024

18:40 | ET: BKA soll künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen

Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt einem Medienbericht zufolge die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, dafür benötige es wirksame und moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, hieß es den Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ (RND, Mittwochsausgaben) zufolge aus Sicherheitskreisen.

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones, sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“. Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können, berichteten die RND-Zeitungen weiter.

 „moderne Ermittlungsbefugnisse“? Das hatten wir doch schon mal... in Deutschland ... Wir wissen ja, wie gut das funktioniert hat. In Buntland kann man es kaum abwarten um  die guten alten Zeiten wieder aufleben zu lassen, nur diesmal mit Hightech-Spielzeugen, wer hat der kann.... Und erfahrungsgemäß wissen wir ja,  solange es im „Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ bleibt, kann doch gar nichts schiefgehen...  Ich nehme an, jeder von diesen Figuren hat heimlich ein Bild vom Schicklgruber zu Hause hängen. JE

14.08.2024

15:00 | bverwg: Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus

Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.

Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss. Ob diese Vereinigung aber den - wie alle Gründe des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG eng auszulegenden - Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.

Kommentar des Einsenders
Das ist eine Riesenklatschte für Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des COMPACT-Magazins aufgehoben. Das Heft - und das gesamte Online-Programm - dürfen ab sofort weiter erscheinen. Das ist ein Erfolg, wie es ihn nie zuvor gegeben hat.

Eine bessere Werbung hätte sich Elsässer für sein Magazin kaum wünschen können – spätestens jetzt kennt es jeder. JE

15:43 | Leserkommentar
Ich empfehle – und das ist nur ein halber Spaß – ein Interview, was Elon M. demnächst auf „X“ mit Jürgen Elsässer führen sollte !!!

17:13 | Leserkommentar
Das Ganze mag vordergründig als Erfolg erscheinen. Aber dieses gesamte Verbot von dem COMPACT-Magazin war nur vorgeschoben. Sicherlich auch, um ähnlichen Medien einen Schrecken einzujagen, aber hauptsächlich ging es darum
an die persönliche Daten von Lesern, Unterstützern und Sympathisanten zu gelangen, das für das regime auf legalen Wege niemals möglich gewesen wäre. Jetzt ist das regime im Besitz von unzähligen Daten von Deutschen "Rääächten".
Oder, wieso wurden sehr viele Rechner und Unterlagen flächendeckend einfach eingesackt. Eigentlich müßten jetzt die Betroffenen juristisch gegen diese Inbesitznahme ihrer persönlichen Daten und deren Verwendung (davon kann man getrost ausgehen) für irgendwelche obskuren Aktionen, vorgehen.

19:45 | Leser Kommentar
Wenn die "Betroffenen" sich wirklich betroffen fühlen, können sie ja BLAU wählen, aber lieber macht man nicht das Maul auf und wählt in opportunistische Manier das "schwarze" Blackrock- U-Boot Merz und damit rot oder grün oder beide ... wie blöd muss man sein???

 

07:06 | Focus:  NRW-Wut auf Lauterbach: Großdealer kommen frei, Mocro-Mafia jubelt

Die Versprechen von Karl Lauterbachs Cannabis-Gesetz konnten nicht eingehalten werden. In Nordrhein-Westfalen kämpfen Staatsanwälte jetzt mit tausenden neuen Strafakten und Großdealer werden einfach freigesprochen. Wird die Mocro-Mafia zum größten Nutznießer der Lauterbach-Novelle?

In NRW bekriegt sich die holländische Mocro-Mafia mit lokalen Rauschgiftbanden wegen 350 Kilogramm Marihuana. Geiselnahmen und Sprengstoffanschläge zeugen von einer nie dagewesenen Gewaltspirale.
Ich muss es fragen .. vor 20 Jahren hab ich meinen Bruder in München besucht .. es war schön, ich meine München und nicht mein Bruder .. aber als ich dort die Polizei sag und ihr auftreten, wäre es mir im Traum nicht eingefallen, hier auf dicker Max zu machen.
.. ab wann wurde dieses Deutschland zu einem Failed State?  Vor Merkel unter Merkel, begann der Niedergang als der Größenwahn um sich griff? TS 

12:05 | Leser Kommentar
Werter TS, zu Ihrem Kommentar bzgl. München-Besuch muss ich als Münchner Stellung nehmen. Der Verfall hat bereits vor über 20 Jahren begonnen, jedoch seit Merkel so richtig Fahrt aufgenommen und wurde vom damaligen OB Uhde hinsichtlich Überfremdung richtig gehypt. Dass vieles an Kriminalität hier nicht bekannt wird, liegt einfach an dessen Vertuschen. Die Partei, die Bayern als ihr Eigentum betrachtet, sorgt schon dafür.

.. ich komme im Oktober wieder nach München ... vielleicht liegt es ja an mir?  TS 

12:58 | Leser Kommentar
Werter TS, herzlich willkommen im Oktober in München. Wieviele Bodygards haben Sie dabei?

Och .. ich komme in Begleitung ... TS 

13.08.2024

19:48 |  NTV: Kanada will Online-Hass drakonisch bestrafen

Kanada plant harte Strafen für Hassrede im Internet. Es drohen theoretisch sogar Millionenstrafen und lebenslange Haft. Bestraft werden können auch Verbrechen, die man noch gar nicht begangen hat. Hass und Hetze im Netz sind allgegenwärtig. Kanada will Online-Inhalte jetzt strenger regulieren und umfassende neue Sicherheitsregeln einführen. Die kanadische Regierung plant ein neues Gesetz, Online Harms Act oder Bill C-63 genannt. Damit will sie Missbrauch und Mobbing im Internet bekämpfen. Es drohen im Extremfall Millionenstrafen und lebenslange Haft.

Die Regierung hat sieben Kategorien von schädlichen Inhalten ausgemacht. Dazu gehören Beiträge, die Hass schüren, zu Gewalt und Terror anregen, die Kinder sexuell schikanieren oder solche, die zur Selbstverletzung ermutigen.

Kommentar des Einsenders
Nicht nur Orwell, der erwähnt wird findet hier mal wieder einen Vergleich, sondern und das wurde nicht genannt Minority Report. Manche Aspekte lassen einen da wirklich erschaudern, wenn man sich überlegt was da gerade gespielt wird.

Und wie immer in solchen Dingen auch die Frage, wer werden denn die sein, die entscheiden, das da ein " Verbrechen " begangen werden kann ? Und an Hand welcher Beweise ? In unserem Zeitalter, bei fehlendem Sicherheitsverständis des Menschen im Bereich der digitalen Welt, kann da mal schnell was gehakt werden und verändert. Und im realen reicht dann wohl schon der Nachbar, der gerade mal was zu wissen glaubt...

Was verwundert im Sinne der ja schon bestehenden " Hilfe zum Himmelstor " das Aufruf zur Selbstverletzung mit dabei ist, aber das muss ja wohl, damit der Neusprech auch eingehalten wird und natürlich die Moral, die Moral, die ethische.

Die werden wohl wirklich viel von deren Land benötigen um Einrichtungen zu bauen, in denen solche " Verbrecher " eingesperrt werden. Man denke an die LKW - Fahrer Streiks, da wären alle von nun einkassiert. Und durch die dann entstehenden Folgen auch alsbald der Rest der Bevölkerung, angetrieben aus Mangel an allem. Und wenn nicht schon durchgeführt, dann bestimmt gedanklich in Planung, weil hey unser Beweis, dein Benzin ist alle, dein Kühlschrank leer und deine Medikamente sind aufgebraucht, du planst doch sicherlich was....

Gilt das dann auch für die Transagenda? Diese forciert schließlich massiv die Verstümmelung von Kinderkörpern. JE

17:39 | tichy:  Gericht verurteilt Facebook-Nutzer wegen regierungskritischem Post zu 900 Euro Strafe

Ein Mann hat ein Plakat mit Politikern im "Pate-Stil" auf Facebook geteilt. Das Bundeskriminalamt wird aktiv. Das Amtsgericht sieht die "Grenzen der Meinungsfreiheit" überschritten - und verurteilt ihn zu 900 Euro. Der Staatsanwaltschaft war das noch zu wenig.

Wer die Wahrheit nicht erkennt, wird eben von Faeser und Haldenwang liebevoll darauf hingewiesen. Demokratie bekommt eben einen neuen bunten Anstrich...  Schließlich war das Ministerium für Staatssicherheit auch nur eine Art Frühwarnsystem. Aber keine Sorge, das grüne Reich mit Regenbogenfaschismus wird uns schon zeigen, wo’s langgeht. Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet diese Hampel Regierung uns den Unterschied zwischen Freiheit und Frechheit so klar erklären würde? JE

12.08.2024

15:48 | r24:  RKI-Protokolle: Multipolar setzt Klageweg fort, RKI-Anwälte versuchten Ablenkungstricks

In einem umfangreichen Artikel auf Multipolar zeigte Paul Schreyer in Kooperation mit Prof. Homburg, wie eine vernünftige Aufklärung Schritt für Schritt auszusehen hat. Darin informiert das Magazin darüber, dass man sich weiterhin am normalen Rechtsweg darum bemühen wird, die RKI-Protokolle hochoffiziell auch ungeschwärzt zu erlangen. Die Anwälte des RKI versuchten, was Kritiker befürchteten: Man wollte die Klage als unnötig framen, da die Unterlagen ja schon per Leak vorliegen würden. Die Sorge der Hintermänner vor einem Verwaltungsgerichtsurteil ist seit 2020 offenkundig.

Kann natürlich sein, dass die Veröffentlichung absichtlich erfolgt ist, um die öffentliche Diskussion zu steuern. Die geringe Reaktion von offizieller Seite könnte darauf hindeuten, dass der Leak entweder geplant oder zumindest willkommen war, um diesen Skandal in die gewünschte Richtung zu lenken oder rechtliche Ziele zu erreichen. JE

08.08.2024

12:35 | jourwatch: Linksradikale Regenbogenjustiz: Berliner Gender-Aktivistin wird Verfassungsrichterin

Die 40-jährige Halb-Algerierin Chebout weist genau die Biographie auf, die man sich in Berlin von einer Kandidatin für ein Richteramt, das die Politik des Linksstaats formal auf ihre “Verfassungstreue” hin absegnen soll, erhofft: Sie studierte zunächst “Islamwissenschaften plus Gender Studies”, dann folgte noch ein Jura-Studium an der Humboldt-Universität. Unterstützt wurde Chebout dort von Susanne Baers, deren Hiwi sie war – jener berüchtigten Professorin für Öffentliches Recht und Gender Studies also, die das „GenderKompetenzZentrum“ der HU gegründet hatte – bevor sie dann auf Vorschlag der Grünen 2011 für 12 Jahre Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war. Zufällig durfte Chebout dort auch ihre sogenannte “Wahlstation” des Referendariats durchlaufen; eine für Normalsterbliche fast unmögliche “Chance”..

In diesem Wahnsinn können wir bald damit rechnen, dass sämtliche Gruppen- und Messer-Fachkräfte eine Generalamnestie erhalten, während die Opfer zum Ausgleich verurteilt werden. Willkommen in der bunten Hauptstadttravestie! JE

15:44 | Leserkommentar
Das ist die übliche, degenerierte Entwicklung jeglicher Staatsjustiz. Wie z. B. in der Nazi-und SBZ/SED Diktatur -  Gleichschaltung und Übernahme. Anschließend werden die geforderten und benötigten Urteile im Sinne der Staatsräson produziert.  Dafür dürfen die Staatsjuristen in ihrer Gülle vermehren, Simonie und geistige In-und Unzucht treiben und sich als Teilhaber der Macht betrachten. Nichts Neues unter der Sonne und historisch bewährt.

06.08.2024

18:54 | Blick: Ex-Haushälterin von Thiam freigesprochen

Der Strafprozess gegen Marina A.*, eine ehemalige Haushälterin von Ex-CS-Chef Tidjane Thiam, endet mit einem Freispruch. Die Frau ist der versuchten Nötigung nicht schuldig und erhält vom Staat eine Genugtuung von 2000 Franken. Im Verfahren bleiben jedoch einige Fragen offen, auch weil ein Zivilprozess, der dasselbe Arbeitsverhältnis betraf, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Gemäss Verteidiger Stephan Reinhardt hat die Frau dort einen Betrag von mehreren Hunderttausend Franken zugesprochen erhalten – aber weniger als 500'000 Franken, wie er beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Meilen erklärte.

Im Verfahren wurden vom Verteidiger verschiedene Vorwürfe gegenüber dem Topmanager Thiam geäussert, die jedoch nicht überprüft wurden, weil sie nicht Thema des Verfahrens waren. So habe er die rund 15 im Haushalt angestellten Personen ausgenützt und schlecht behandelt.

tom-cat
Immer Ärger mit dem Personal

02.08.2024

18:12 |  Welt: Verschwörer vom 11. September nehmen Deal an – lebenslänglich statt Todesstrafe

 Chalid Scheich Mohammed gilt als Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 in New York. Seit vielen Jahren sitzt er im berüchtigten US-Gefangenenlager Guantánamo. Nun haben er und zwei zweitere Angeklagte einem folgenreichen Deal zugestimmt. Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge vom 11. September, Chalid Scheich Mohammed, hat nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums einer Strafvereinbarung zugestimmt. Das Pentagon machte am Mittwoch zunächst keine Angaben zu den genauen Bedingungen der vorgerichtlichen Vereinbarungen, die auch mit zwei weiteren Komplizen – Walid bin Attash und Mustafa al-Hawsawi – getroffen worden seien.

Einem Bericht der „New York Times“ zufolge haben die drei Männer zugestimmt, sich der Verschwörung schuldig zu bekennen und dafür eine lebenslange Haftstrafe anstelle eines Prozesses zu erhalten, bei dem die Todesstrafe gegen sie verhängt werden könnte. Ein Großteil der juristischen Auseinandersetzungen drehte sich um die Frage, ob sie fair verurteilt werden könnten, nachdem sie in den Jahren nach dem 11. September Folter des US-Geheimdienstes CIA ausgesetzt waren. Dieses heikle Thema kann durch die Vereinbarungen umgangen werden.

Lebenslang haben sie sowieso, es kann aber nur besser werden statt Guantanamo. JE

 

12:22 |  apollo: Eidesstattliche Versicherungen manipuliert? Strafanzeige gegen Spiegel-Redaktion wegen Urkundenfälschung und Prozessbetrug

Im Rechtsstreit zwischen dem Spiegel und dem Rammstein-Frontsänger Till Lindemann erhebt der Musik-Star jetzt schwere Vorwürfe gegen die Redaktion des Magazins – und zeigt sie an. Das teilte die renommierte Kanzlei Schertz Bergmann mit, die Lindemann in den fortlaufenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Spiegel und anderem Medien vertritt.

In einer Pressemitteilung der Kanzlei heißt es unter anderem, dass der Spiegel zwei vor Gericht eingereichte, eidesstattliche Versicherungen manipuliert haben soll. Das Magazin hatte zwei solcher Versicherungen von Frauen eingereicht, die in einem Artikel, der die Sex-Vorwürfe gegen Lindemann erhob, „Zoe“ und „Sophie W.“, genannt worden waren.

Wenn Der Spiegel wirklich Urkunden gefälscht und Prozesse betrogen hat, ist ein Pressepreis wohl sicher – schließlich wird solche "Kreativität" ja scheinbar gefeiert. Ein Hoch auf den Sensationsjournalismus, wo Wahrheit und Integrität bestenfalls hinderlich sind! JE

10:47 | UM:  Kommt nun etwas „in Gang“ – Strafanzeigen gegen Impfärzte häufen sich

Es mag wohl durchaus den Anschein haben, dass der, vor gut 3 Jahren ausgebrochene „Corona-Impfwahn“ nicht nur bei den Pharma-Konzernen sondern auch bei impfenden Ärzten „Goldgräber-Stimmung“ aufkommen ließ. Pandemie-Panikmache sei Dank ergab sich für jene Mediziner die Aussicht auf satte Zusatzeinkünfte in Form von „Impfprämien“. Satte Prämien doch „Aufklärungsaufwand“ fiel weg. Für jede Spritze gab es 28 Euro, an Feiertagen sogar 36 Euro. Die angemessene Aufklärung der Menschen, denen die, gegen das Virus wirkungslosen, dafür aber mit gefährlichen Nebenwirkungen behafteten mRNA-Vakzine zu Millionen verabreicht wurden, blieb dabei gänzlich auf der Strecke, wie auch journalistenwatch berichtet hatte. Eine, unter beispiellosem politischem wie sozialem Druck forcierte Impfkampagne artete zu einer „hysterisch verteidigten Fließband-Impforgie“ aus, bei der der einzelne Mensch nur noch ein Gegenstand war, der lukrativ abgefertigt wurde.

Der Verein „Kinderrechte jetzt“ hat nun den Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung und der dadurch bedingten Körperverletzung zur Verfügung gestellt. Der Verein hat nun bereits einen Arzt angezeigt, der damals öffentlich und stolz erklärt hatte, 1.000 Menschen pro Tag geimpft zu haben, womit es bei dieser Menge schon rein zeitlich nicht möglich gewesen sein kann, jeden Einzelnen auch nur in aller Kürze über die Impfung aufzuklären. Da es sich hier natürlich keineswegs um einen extremen Einzelfall, sondern vielerorts wohl sogar um die Regel handelte, soll nun mit einer Fülle von bundesweiten Strafanzeigen Druck auf die Staatsanwaltschaften ausgeübt werden, diese eklatanten Pflichtverletzungen dementsprechend zu ahnden.

Jeder der Bratwürste hat vorher einen Haftungsausschluss unterschrieben, also was soll jetzt diese ganze Aufregung? Machen wir jetzt alle auf Unzurechnungsfähigkeit? JE

13:01 | Leserkommentar
zu 10:47 ""Für jede Spritze gab es 28 Euro, an Feiertagen sogar 36 Euro"" ?? es wurden unter der Hand Beträge um die 150€ und mehr genannt !

13:02 | Leserkommentar
Sie haben Recht, werte JE. Welche Aufregung. Hier Informationen, wie die Show weitergehen soll... Stand Januar 2024.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile

Bei diesem Link, kann man nicht ersehen ob dieser neueren Datums ist.

https://www.jotform.com/de/form-templates/covid-19-haftungsausschluss

01.08.2024

13:05 |  apollo: Verfassungsschutz bereitet Informations-Blockade für AfD-geführte Landesämter im Osten vor

Ein mögliche Regierungsbeteiligung der AfD in ostdeutschen Bundesländern alarmiert den Verfassungsschutz. Geplant sind jetzt bereits Maßnahmen des Verfassungschutzes, die den Informationsfluss zwischen den Behörden einschränken sollen. Die hohen Umfragewerte der AfD in Ostdeutschland nur wenige Wochen vor den Landtagswahlen besorgen die Verfassungschutz-Behörden. Offenbar bereiten sich die Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern auf eine Regierungsbeteiligung der AfD in Brandenburg, Sachsen oder Thüringen vor.

Kommentar des Einsenders
Der Verfassungsschmutz in Aktion. Das wäre der Supergau. Interne, vertrauliche Informationen die den Verrat am Volk offenbaren, müssen natürlich, wie in einer Demokratie üblich, geheim bleiben.

Das Wort Demokratie bekommt eine neue Bedeutung. Die Regierung hat immer recht. Und wer das Gegenteil behauptet delegitimiert den Staat und bekommt es mit Faeser und Haldenwang zu tun. Gab es da nicht mal ein Ministerium für Staatssicherheit in der DDR ?

08:17 | TKP: Britisches Höchstgericht bestätigt Verbot von Pubertätsblockern

Das de facto Verbot von Pubertätsblockern in Großbritannien hat vor dem Höchstgericht gehalten. Der oberste Gerichtshof von Großbritannien hat ein Gesetz der früheren Sunak-Regierung bestätigt. Die letzte Regierung hatte die Verwendung von Pubertätsblockern für Kinder und Jugendliche de facto verboten – TKP hat berichtet. Die LGBT-Lobby kämpft dagegen an, hat aber eine schwere juristische Niederlage kassiert.

Das Gesetz, das eine große Mehrheit im Land hinter sich hat, dürfte damit halten. Denn auch die aktuelle sozialdemokratische Regierung begrüßt das Urteil. Der aktuell Gesundheitsminister Wes Streeting erklärte: „Die Gesundheitsfürsorge für Kinder muss evidenzbasiert sein… Die Untersuchung von Dr. Cass ergab, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass Pubertätsblocker für Kinder sicher und wirksam sind.“

Kommentar des Einsenders
Kaum zu glauben, ein Gericht bestätigt ein sinnvolles Verbot…!? Hernach man an den Widerständlern aus diesem ganzen Lgtpq+/- Zirkus gut ersehen kann, weshalb die Leut von dem Kasperletheater die Schnauze voll haben! Wokeisten und ihre Geister sind gegen die Natur und wollen die Gesellschaft entmenschlichen. Und über die Kinderbetten geht es bekannterweise am leichtesten! Saubande.

Die einzige Möglichkeit, wie diese Drecks Queens Nachwuchs bekommen können, ist, Kinder mit Pubertätsblockern abzufüllen. JE