15.07.2024

08:12 | tkp: Kanadisches Gericht: PCR-Nasenabstrich rechtswidriger Eingriff

PCR-Covid-Nasenabstrichtests waren eine „rechtswidrige Anforderung“, hat ein Richter in Kanada entschieden. Wieder ein Gerichtsentscheid aus Nordamerika, der Covid-Kritiker recht gibt. Diesmal hat ein Gericht in Ontario, Kanada entschieden, dass ein verpflichtender PCR-Covid-Test rechtswidrig gewesen ist. Dabei geht es um eine Reisende, die, nachdem sie einen solchen PCR-Nasentest abgelehnt hatte, zu einer heftigen Geldstrafe verurteilt worden war.

Die Person – übrigens geimpft – war am 9. April 2022 am Flughafen in Toronto, der Hauptstadt von Ontario, gelandet. Sie war von einer Reise heimgekommen und Kanada verlangte von ihr einen PCR-Nasenabstrich. Diesen verweigerte die Reisende aber. Daraufhin wurde sie zu einer Geldstrafe (inklusive Gebühren) von 6.255 kanadischen Dollar verdonnert. Nicht wenig Geld. Doch Kanada agierte außerhalb des Gesetzes, das entschied nun der Richter. Ein großer Erfolg, den die Bestrafte feiern kann, nachdem sie mehrere Rechtswege bestritten hat.

Kommentar des Einsenders
Kommt alles sehr spät vonseiten der Gerichte. Aber immerhin, es kommt!

Allein schon das Ristiko einer Verletzung im Nasenbereich war eine massive Überschreitung der Unversehrtheit des Körpers JE

11.07.2024

07:30 | tichy: Ex-Cum-Ex-Chefermittlerin erhebt schwere Vorwürfe gegen Banken, Anwälte und Behörden

Anne Brorhilker war bei der Staatsanwaltschaft Köln als Ermittlerin im Cum-Ex-Skandal beschäftigt. Immer wieder wurden Ermittlungs- und Aufklärungsarbeiten behindert und blockiert. Ihre Einschätzung: „Die Steuerhinterziehung mit Cum-Ex-Geschäften hatte industriellen Charakter, das haben auch die Strafgerichte festgestellt. Das waren eben nicht wenige schwarze Schafe.“ Insider wissen seit langem, was Cum-Ex-Geschäfte sind. Verkürzt dargestellt: Es sind dies Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende unmittelbar rund um den Ausschüttungstermin. Der Händler vermittelt einen Leerkauf, also einen Verkauf von Aktien, die er noch gar nicht besitzt, und bekommt dafür – wie der Käufer – eine Steuerbescheinigung über die Kapitalertragssteuer. Die nur einmal bezahlte Steuer wird dann doppelt erstattet. Geschätzter Schaden: 10 bis 12 Milliarden Euro.

tom-cat
Bitte keine Bananenrepubliken beleidigen, Ein Europa-Abgeordneter formuliert etwas flotter:
„Herr Scholz ist ein Serienlügner“

Gilt diese Bezeichnung nun als "Hassrede", da man die Wahrheit ja praktisch nicht mehr aussprechen darf? JE

10.07.2024

08:34 | eXX: Gastro-Gutscheine: Staatsanwalt ermittelt gegen Stadt Wien wegen Millionen-PR

Tue Gutes und sprich darüber. Unter diesem Motto verteilte die Stadt Wien nach dem ersten Corona-Lockdown vor vier Jahren Gastro-Gutscheine an 950.000 Haushalte. Gleichzeitig schaltete sie auf Steuerzahler-Kosten Anzeigen um 2,4 Millionen Euro in wohlmeinenden Medien. Wozu? Als tolle Begleit-PR fürs Rathaus, wie das halt mit dem Eigenlob so der Brauch ist. Ob die Spendierfreude die Gebote von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit befolgt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt wegen des Verdachts der Untreue.

Kommentar des Einsenders
Lassen’s es. „Untreue“ existiert im Wortschatz von Rot und Schwarz so oder so nicht, die Aktion (ähnlich dem Cofag-Wahnsinn im Bund) ein schlechter Scherz der Kleingeistigkeit und die Manpower der WkstA wäre anderorts wohl mittlerweile besser eingesetzt!? Großbaustellen, die uns Rot/Schwarz in der Vergangenheit einbrockten, wiegen da ein wenig schwerer (von Signa abwärts)…! Ps: jetzt dreht Wien die Gebühren wieder um 6% in die Höhe, die Bürger blechen sich diese Witzpolitik eh permanent selbst, so lange die Genossen an den Schalthebeln sitzen.

Der Steuerzahler hat diesen Mist ohnehin selbst bezahlt, mitsamt der verdammten Propaganda, mit der sich der Fette im Rathaus mal wieder selbst beweihräuchert hat. JE

13:38 | Leserkommentar
Ich gehe ob der vielen gleichwirkenden oder ähnlichen gesellschaftspolitischen und "gesetz"lichen Regelungen auch in AUT davon aus, daß sogenannte "Parteien" wie hier in DEU "nicht rechtsfähige Vereine" sind, wie zB. auch der Rundfunkbeitragsservice des ÖRRF laut eigener FIRMENwebseite. Was das bedeutet, kann uns sicher hier mal ein Rechtsanwalt erklären. §Immun§ laut selbstgeschriebenen Parteiengesetzen sind die Parteibuchpolitdarsteller ohnehin. Also nur Schaumschlägerei zur Beruhigung der Massen durch die WKSta.
Beim RFB-Service gehe ich davon aus, daß die dort übliche Praxis keine GEBÜHREN-Bescheide auszustellen, in Zusammenhang steht. Firmen stellen eben nur Rechnungen und Vereine BEITRAGsrechnungen. Es wird nichts passieren .... strafrechtlich. Es sei denn, " man" ist konservativ-"rechts" und nicht RotplusGrüngleichBraun Nazi-Links.

09.07.2024

12:40 | transition: Italienischer Patient gewinnt Rechtsstreit: Er möchte im Falle einer Transfusion nur Blut von «Ungeimpften» erhalten

Viele Menschen, die sich keine experimentellen Gen-Injektionen gegen SARS-CoV-2 haben spritzen lassen, haben Bedenken, Transfusionen mit Blut von «Geimpften» zu erhalten. So auch ein Mann aus der italienischen Region Lombardei während er auf eine Operation wartete. Wie Byoblu mit Bezug auf Il Giornale d’Italia berichtet, konnte der Mann sein Recht durchsetzen, ausschließlich Bluttransfusionen von Spendern zu erhalten, die nicht gegen SARS-CoV-2 «geimpft» worden sind.

Es handelte sich um eine außergerichtliche Einigung über eine «zweckgebundene» Blutpende. Nach Ansicht der Anwältin Manola Bozzelli stellt der Fall «einen sehr wichtigen Präzedenzfall dar, der all jenen, die sich nicht der Covid-19-«Impfung» unterziehen wollten, Hoffnung gibt, dass ihre Entscheidung durch diese grundsätzliche Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts in Bezug auf Transfusionsbehandlungen respektiert werden kann».

Es wäre tatsächlich ein Desaster, wenn Menschen, die sich jahrelang standhaft gegen diese Biokampfstoffe gewehrt haben und dabei alle nur erdenklichen Probleme und Benachteiligungen in Kauf genommen und auch überstanden haben, nun doch durch eine Bluttransfusion das Dreckszeug einfangen würden. JE

05.07.2024

16:32 |  tichy: Visa-Skandal: Rücktritt jetzt! Baerbock hat es verbockt

Immer neue Entdeckungen gibt es zu der korrumpierten Visa-Vergabe unter Annalena Baerbock. Baerbock muss zurücktreten, damit wieder Ordnung im Auswärtigen Amt einkehrt.

Zwei Jahre ist es her, dass sich der erste Teil der Visa-Affäre des Auswärtigen Amtes (AA) im Zusammenhang mit Mohammad Ali G. ereignete. Hohe Beamte des Ministeriums setzten Botschaftsmitarbeiter unter Druck, dem vermutlichen Schein-Afghanen diverse Dokumente, darunter ein Visum, auszustellen. Deshalb wurden ursprünglich die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Berlin und Cottbus eingeleitet. Nun gibt es, auch das ist schon bekannt, „knapp zwei Dutzend“ zusätzliche Fälle von Afghanen, die angeblich „in ihrer Heimat gefährdet“ wären. Und die sind in der Tat schon in diesem Januar nach Deutschland eingereist, wie Business Insider berichtete. Insgesamt kamen 188 und 195 Personen in zwei Charterflügen im Abstand von nur einer Woche. Die Öffentlichkeit nahm keine große Notiz davon. Doch Bundespolizeibeamte fischten zwölf Personen heraus, die mit sogenannten Proxipässen (deutsch Ersatzpässe) oder sonstwie ungeeigneten Papieren unterwegs waren. Daneben gab es laut Business Insider auch Unstimmigkeiten bei den Namen auf der Passagierliste.

Kommentar des Einsenders
Wahnsinn, es wird immer verrückter, was sich in all den GrünLäden abspielt! Der Skandal weitet sich aus und auch die Beamtenschaft im Hintergrund scheint völlig enthemmt auf Zuruf alles durchzulassen, was gegen das Gesetz ist!? Plankopässe verteilt, Visa gestempelt trotz Warnungen, Beamte und Politiker aus SP und CD in Schlepperaktivitäten involviert wie unlängst berichtet (Chinesen), Geld in alle Welt und die ganze Welt nach GER zu importieren…!? Tschörmony bringt das Schiff Europa zum Kentern wenn diese verrückten Irrlichter noch weiter an den Rudern stehen dürfen! Die Trampolina wär die Erste, die mit dem Kinderbuch-Co-Autor und roten todbringenden Antifa-Mutti endlich in die Wüste geschickt gehören. Hochgradig gefährlich für uns alle und destabilisierend auch für die Nachbarländer.

12:15 | transition:  Pfizergate: Brüsseler Berufungsgericht lädt Ursula von der Leyen vor

Das Brüsseler Berufungsgericht hat im Fall Pfizergate entschieden, Ursula von der Leyen für den 9. Juli 2024 zum Gerichtstermin vorzuladen. Diese Botschaft wurde dem Generalsekretär der Europäischen Volkspartei (EVP), für die von der Leyen bei den EU-Parlamentswahlen antrat, am 4. Juli vom Gerichtsdiener persönlich zugestellt. Darüber berichten France-Soir und der Präsident der spanischen Bürgerbewegung Iustitia Europa, Luís Maria Pardo.

Der Lobbyist Frédéric Baldan war am 28. Juni fristgemäß in Berufung gegangen, nachdem ein Richter für einstweilige Verfügungen am 26. Juni seinen Eilantrag abgelehnt hatte, mit dem er von der Leyens zweite Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin verhindern wollte. Der Entscheid erfolgte, obwohl die beklagte Partei, die EVP, nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war. Zudem prangert Baldan an, das gefällte Urteil weise erhebliche Fehler auf, da es den Schutz nicht respektiere, den die Justiz Whistleblowern gewähre.

Hintergründe: Baldan wirft von der Leyen vor, im Frühjahr 2021 «ohne jedes Mandat» einen geheimen Impfstoff-Deal mit Pfizer-CEO Albert Bourla ausgehandelt zu haben. Das Geschäft wurde per WhatsApp-Nachrichten eingefädelt, es ging um 1,8 Milliarden zusätzliche Dosen des experimentellen Genpräparats von Pfizer/BioNTech.

Wenn ein normaler Bürger auch nur einen Bruchteil dessen getan hätte, was Ursula von der Leyen vorgeworfen wird, würde er sich schon längst in einem kargen Gefängnis widerfinden, die Wände dekoriert mit den Haftbefehlen und Anklageschriften. Aber bei Spitzenpolitikern scheint das ein bisschen anders zu laufen. Da wird nicht einfach ermittelt und verurteilt, nein, da muss erst die Wahl abgewartet werden. Man will ja nicht unnötig stören. Und wenn dann mal ein Gerichtsbeschluss ansteht, wird das Ganze eben auf den nächsten Weihnachtsmarkt verschoben. Schließlich gibt es wichtigere Dinge, wie das richtige Outfit bei der Übergabe der Vorladung.  Und selbst wenn das Dokument nicht unterschrieben wird – ach, was soll's! Die Show muss ja weitergehen, die EU-Wahlen rufen. Wer braucht schon Gerechtigkeit, wenn man doch einfach warten kann, bis Gras über die Sache wächst? JE

08:30 | dip.bundestag: Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Zur Sicherstellung einer tat- und schuldangemessenen Reaktion im Einzelfall bei Fallkonstellationen am unteren Rand der Strafwürdigkeit Absenken der Mindestfreiheitsstrafen auf 6 bzw. 3 Monate für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte;
Änderung § 184b Strafgesetzbuch

Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Folgeänderung betr. das Absenken der Mindeststrafe;
Zusätzliche Änderung § 127 Strafgesetzbuch

Kommentar des Einsenders
Der Bundestag hat die Entkriminalisierung von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie beschlossen. Hier die offizielle Drucksache: Damit werden die Mindeststrafen derart gesenkt, dass es sich nur noch um ein Vergehen, nicht jedoch eine Straftat handelt.

Verglichen mit den Gesetzen zur "hate speach" ein Witz, da jeder, der einen Pädophilen Straftäter (Entschuldigung: jemanden, der ein pädophiles Vergehen verübt hat) beschimpft, nun härter bestraft werden kann als der Täter. Eine Meinung ist demnach gefährlicher als die Tat selbst. Meine Meinung: Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie ist Beihilfe zum Mord. Wenn es sich um eine Sammlung von Material handelt, dann zu mehrfachem Mord.

Und als wäre dies noch nicht genug, so wird den Opfern auch noch die benötigte Hilfe entzogen. Der Bundesrechnungshof stellt scheinbar den Fond sexueller Missbrauch ein: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/ergaenzungsband-2023/34-volltext.html
Nur einmal um das klarzustellen: Es gibt viel mehr Opfer und Bedarf als berechnet, also wird die Hilfe komplett gestrichen? Der Fond Sexueller Missbrauch (BMFSF) ist in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, schwer traumatisierten Opfern die benötigte Hilfe zu finanzieren, wenn Krankenkassen die therapeutischen Leistungen nicht über den pauschalisierten Rahmen hinaus zahlen. Und da die Traumafolgestörung durch sexuellen Missbrauch - trotz immenser Kritik und einer Menge Studien - noch immer keine eigene Diagnose im ICD erhalten hat, ist die benötigte Hilfe kaum gedeckt.

Ich erwähne noch einmal Bessel van der Kolk, welcher Studien zusammengetragen hat, welche belegen, dass ein präventives und unterstützendes Gesundheitssystem gegen Inzest und Missbrauch die Sozial und Gesundheitskassen des Staates immens entlastet und letztendlich zu mehr Steuerzahlern führt. Diese Langzeitstudien werden seit dem ersten und erstarkt nach dem zweiten Weltkrieg durchgeführt und in der Politik durchaus bekannt.
Aus welchem Grund also kann eine Regierung derart konträre Entscheidungen treffen? Argumente wie Inkompetenz lasse ich nicht gelten, von daher gehe ich von Vorsätzlichen Entscheidungen zum Schutz von Tätern aus. Daraus ergibt sich ein Blumenstrauß an Fragen.

Eine Frage sei mir gestattet: Wie viele unmoralische Täter kann eine Demokratie vertragen, bevor die Meinung des Volkes für Schutzbedürftige zu einem Schreckenssystem führt?

07:35 | eXX: Das tut so richtig weh: 700 Euro Beugestrafe für Benko

Da werden dem Pleite-Milliardär aber die Knie schlottern: Weil Rene Benko (47) im U-Ausschuss die Aussage darüber verweigerte, ob und wenn ja welche Regierungspolitiker in seinem noblen Chalet N. in Vorarlberg auf Signa-Kosten abgestiegen sind, muss der Immobilien-Luftikuss ganze 700 Euro Beugestrafe berappen.

Der René ist doch das Paradebeispiel dafür, wie man in kürzester Zeit vom gefeierten Immobilienkaiser zum Bad Boy der Nation avancieren kann. In nur wenigen Monaten hat er es geschafft, mehr Schlagzeilen zu produzieren als seine Immobilienprojekte in vielen Jahren. Doch anstatt mit luxuriösen Bauten zu glänzen, sorgt er nun mit einem Bußgeld von 700 Euro für Aufsehen, ein Betrag, der in seiner Welt wahrscheinlich nicht mal für ein Mittagessen ausreicht. JE

04.07.2024

13:22 |  ET: UEFA eröffnet Untersuchungsverfahren wegen Wolfsgruß-Jubel von Demiral

Die Europäische Fußball-Union UEFA hat ein Untersuchungsverfahren gegen den türkischen Nationalspieler Merih Demiral nach dessen Torjubel mit dem sogenannten Wolfsgruß eingeleitet. Es gehe dabei um ein angebliches unangemessenes Verhalten des 26-Jährigen, teilte die UEFA mit. Sollte Demiral bestraft werden, könnten ihm Folgen für das anstehende Viertelfinale gegen die Niederlande drohen.

Demiral hatte beim 2:1 im Achtelfinale gegen Österreich nach seinem zweiten Treffer in Leipzig mit beiden Händen das Handzeichen und Symbol der „Grauen Wölfe“ geformt. Als „Graue Wölfe“ werden die Anhänger der rechtsextremistischen „Ülkücü-Bewegung“ bezeichnet, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Kommentar des Einsenders
Ungebührliches Verhalten mit verbotenen Symbolen a la Rüdiger&Co… Aberkennung des Sieges…!? Vielleicht beeinspruchen ja auch die Belgier, dass sie ein Spiel unter besonderer Gefährdung abhalten mußten, während eine unbekannte Person im Stadiondach herumkraxelte, ohne von den Offiziellen sofort verhaftet worden zu sein …!? Dämlich verpolitisierter Wettkampf…

18:15 | Leserkommentar
Wolfsgruß Papalapapp - bei mir ist das der "Schweigefuchs" ein Zeichen um bei Kindern die Aufmerksamkeit anzumahnen - es bedeutet "Klappe zu Ohrenspitzen"!

19:00 | Leser Kommentar zu 18:15 Kommentar 
Für Sie heißt das "Schweigefuchs", aber nicht für die Türken. Bei den Türken ist das der Gruß der Grauen Wölfe.

Graue Wölfe: Graue Wölfe – Wikipedia
Graue Wölfe (türkisch Bozkurtlar oder Bozkurtçular) ist die Bezeichnung für türkische Rechtsextremisten wie Mitglieder der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) oder der Partei der Großen Einheit (BBP). Sie haben in der Vergangenheit und besonders in den 1970er Jahren zahlreiche Gewalttaten und Morde begangen.[1][2][3][4] Sie bezeichnen sich selbst als „Idealisten“ (Ülkücüler).
In Deutschland wird die Partei durch drei Dachorganisationen vertreten, denen bundesweit rund 303 Vereine, mit mehr als 18.500 Mitgliedern, angehören. Sie ist damit die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland.

Als Papalapapp würde ich das nicht bezeichnen.

20:01 | Leser Kommentar
Die Diskussion kann man sich sparen, da es auch ungestraft geblieben ist, dass ein deutscher Fußballspieler einen erhobenen Zeigefinger postete - angeblich der Gruß irgendwelcher gewaltbereiten Islamisten. Doppelmoral ik hör dir trapsen

 

07:18 | tkp: USA: Impfverweigerer bekommt fast 700.000 Dollar zugesprochen

Späte Gerechtigkeit für eine Frau in Tennessee, USA. Sie war entlassen worden, weil sie sich geweigert hatte, die Covid-Spritze zu nehmen. Der Arbeitergeber hatte das aber verlangt. Nun wurde das Unternehmen zu einer hohen Geldsumme verurteilt.

Von 2005 bis November 2022 hatte Tanja Benton für BlueCross BlueShield of Tennessee (BCBST) gearbeitet. Dann wurde sie entlassen, weil sie die experimentelle Therapie verweigerte. Sie verlangte eine religiöse Ausnahmegenehmigung, diese wurde allerdings ignoriert. Sie war laut Gerichtsverhandlung hauptsächlich als biostatistische Forscherin tätig und hatte in ihrer Arbeit keinen regelmäßigen Kontakt zu Menschen oder gar Kunden. Sie sagte, dass sie nur mit 10 bis 12 Kunden pro Jahr zu tun hatte und dass diese gelegentlichen Kontakte manchmal nicht persönlich stattfanden.

Kommentar des Einsenders
die Urteile mehren sich – gut so! Anlaß genug, um auch in unseren Breiten den Gänglern über die Gerichte richtig auf die Zehen zu steigen und begangenes Unrecht einklagen! Schäden sind ja auch hierorts zur Genüge entstanden…!? Btw. Auch GB hatte bereits in einer sehr frühen Phase Spritzopfern Millionen Pfund zuerkannt – berichtet wurde bloß so gut wie nicht!

Dieser Fall könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen. Hoffentlich setzt dieses Urteil ein starkes Zeichen für das Recht auf körperliche Autonomie und den Respekt vor persönlichen Gesundheitsentscheidungen. JE

03.07.2024

12:48 |  ET: Grüne blockieren Anti-Geldwäsche-Gesetz – Lindner: Clans lachen sich kaputt

Zur Empörung der FDP haben die Grünen die Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in der letzten Bundestagswoche vor der Sommerpause verhindert. Ko-Fraktionschefin Britta Haßelmann wies am Dienstag aber den Vorwurf zurück, dies habe mit dem Dauerstreit mit den Liberalen über die Kindergrundsicherung zu tun. „Das entbehrt jeder Grundlage“, sagte Haßelmann in Berlin. Die Bekämpfung von Finanzmarktkriminalität sei für die Grünen „von zentraler Bedeutung“. Wichtig sei aber, dass die dazu geplante neue Behörde auch über die nötigen Befugnisse verfüge.

Da sieht man es mal wieder... Deutschland, das Schlaraffenland für kriminelle Clans! Während die Grünen sich in ihren endlosen Debatten über Kindergrundsicherung verstricken, dürfen sich die Finanzkriminellen ins Fäustchen lachen. Britta Haßelmann verteidigt natürlich ihre Blockade des Gesetzes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, als hätte es nichts mit dem ewigen Gezänk mit der FDP zu tun. Doch während die Politiker sich im Klein-Klein verlieren, werden die Clans von deutschen Steuergeldern regelrecht gemästet. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass das ganze Theater extra inszeniert ist, damit sich die Verbrecher weiterhin ungestört die Taschen vollstopfen können. Bravo, liebe Grüne, weiter so – die Kriminellen danken es Euch von Herzen! JE

12:09 | Der Vatikan Korrespondent:  Scheer zum Thema „Sollen Covid Strafen zurückgezahlt werden“ als Experte im Verfassungsausschuss

Am 2.7.2024 war ich als Experte in den Verfassungssausschus des Parlaments geladen um ein Statement zum Volksbegehren des Robert Marschall abzugeben, dessen Volksbegehren die Zurückzahlung aller Covid Strafen verlangt. Ich hatte nur 5 Minuten.  Daher knapp und knackig.

08:34 | slaynews: Alvin Bragg stimmt zu, Trumps „Schweigegeld“-Verurteilung nach dem SCOTUS-Urteil zur Immunität zu verschieben

Nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschieden hat, dass Präsident Donald Trump eine weitreichende präsidiale Immunität genießt, hat der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, Alvin Bragg, zugestimmt, die Anhörung zur Verurteilung am 11. Juli im so genannten "Schweigegeld"-Fall zu verschieben. Am Dienstag teilte Bragg dem vorsitzenden Richter Juan Merchan mit, dass er sich Trumps Antrag auf Verschiebung seiner Verurteilung nicht widersetze. Am Montag beantragte Trump die Aufhebung seiner strafrechtlichen Verurteilung in dem Fall in Manhattan, nachdem er einen wichtigen Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen hatte. Wie Slay News berichtet, unterstützte der Oberste Gerichtshof Trumps Anspruch auf Immunität des Präsidenten. Der Oberste Gerichtshof stimmte zu, dass Trump Anspruch auf Immunität vor Strafverfolgung für "Amtshandlungen" während seiner Amtszeit als Präsident hat.

Oberster Richter John Roberts betonte in seiner Stellungnahme, dass die Verfassung eine gewisse Immunität des Präsidenten vor Strafverfolgung während seiner Amtszeit vorschreibt, um die Unabhängigkeit und die effiziente Ausführung der Exekutivaufgaben zu gewährleisten. Diese Immunität sei jedoch nicht absolut und gelte nur für offizielle Handlungen, nicht für private oder inoffizielle Handlungen.

Der Fall wurde nun zur weiteren Verhandlung an ein niedrigeres Gericht zurückverwiesen, was die ursprünglich für den 4. März geplante Gerichtsverhandlung verzögert. Dies bedeutet, dass der Fall wahrscheinlich nicht vor den Wahlen im November entschieden wird. Trump hat sich in den erhobenen Vorwürfen nicht schuldig bekannt. JE

02.07.2024

12:34 |  apollo: Verwaltungsgericht Düsseldorf: AfD-Mitglieder dürfen keine Waffen besitzen

Urteile von „grundsätzlicher Bedeutung“: Mitglieder von Parteien, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurden, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen keine Waffen besitzen – auch, wenn die Partei nicht verboten ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei miteinander zusammenhängenden Urteilen am Montag entschieden. In den Verfahren ging es um zwei Mitglieder der AfD. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, dass die bloße Mitgliedschaft in einer solchen Partei „nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ führt. Das gilt auch für die zwei AfD Mitglieder, die geklagt hatten, weil die Bundespartei der AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft sei.

Laut dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die Einschätzung der Verfassungsschutzämter „ein gewichtiges Indiz“. Außerdem hätte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 13. Mai 2024 die Einstufung der AfD bestätigt hat. Dem habe sich „die Kammer angeschlossen“.

Ach ja, es ist absolut verständlich, dass man sich vor AfD-Mitgliedern so sehr fürchten muss, dass ihnen das Recht auf Waffenbesitz entzogen wird. Schließlich ist es ja allgemein bekannt, dass AfD-Mitglieder gefährliche politische Meinungen haben, die sie zu einer enormen Bedrohung für die öffentliche Sicherheit machen – viel gefährlicher als kampferfahrene Islamisten, die womöglich bereits in Kriegsgebieten ausgebildet wurden und ihre Fähigkeiten im realen Gefecht perfektioniert haben.

Man muss sich ja mal vorstellen, wie es wäre, wenn ein AfD-Mitglied eine Waffe besitzen würde! Wer weiß, was er damit anstellen könnte? Vielleicht würde er ein Buch über Steuerpolitik schreiben oder eine kritische Rede über die Europäische Union halten. Außerdem sollten wir nicht vergessen, dass Beamte oder Soldaten, die die AfD unterstützen, ganz besonders gefährlich sind. .Es ist ja nicht so, dass sie einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben.  Nein, ihre politische Gesinnung allein macht sie zu einer erheblichen Gefahr für die Demokratie. Also willkommen an Board der bunten Titanic wir lassen keinen Eisberg aus. JE

13:34 | Leserkommentar
Ach wie toll. Wäre der Polizist, der Schütze in Mannheim also AFD-Mitglied, dann hätte man ihm die Waffe und die Waffenberechtigung abnehmen müssen. Er hätte dann mit ansehen müssen, wie dieser wahnsinnige Islamist und Mörder weitere Menschen absticht. Und dann bekäme er noch eine Strafanzeige dazu wegen Unterlassener Hilfeleistung.

18:20 | Leser Kommentar 
Das ganze ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.  Interessant wird es, wenn in Deutschland möglicherweise in den nächsten Wochen ein Einberufungsbefehl an alle wehrfähigen Personen raus geht. Was passiert dann mit Mitgliedern der AFD?
Diese Personen sind ja nicht geeignet eine Waffe zu tragen?
Ist das dann ein Argument gegen den Wehrdienst?

19:05 | Leser Kommentar
Was könnte einem potentiellen Übeltäter so alles in den Sinn kommen, wenn er mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass sein AfD-Opfer unbewaffnet ist ?
Ist diese quasi " Aufforderung zum Tanz " vielleicht gar kein Zufall

 

07:04 |  kurier: Verdacht auf Mord und Vergewaltigung: Russische Soldaten in Wien angezeigt

Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist am Montag Strafanzeige gegen russische Soldaten wegen Sexualverbrechen und eines Mordes in der Ukraine eingebracht worden. Die Menschenrechtsorganisation Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) und die Clooney Foundation for Justice (CFJ) legten laut Aussendung Beweismaterial gegen die mutmaßlichen Täter vor und vertreten zwei Frauen, die vergewaltigt wurden. Eine von ihnen lebt demnach mittlerweile in Österreich.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA, dass die Anzeige bei ihnen eingebracht worden sei und weitere Schritte folgen würden. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation und der Stiftung der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney hatten die Soldaten das Dorf der zwei Frauen im Raum Kiew in den ersten Tagen der russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 besetzt.

Kommentar des Einsenders
Die linken Selbstinszenierer, NGOs und Promi-Stiftungen mit mangelnder öffentlicher Aufmerksamkeit sollen ihre Gschichtln woanders abliefern und endlich unsere Justiz, die mit unserem Steuergeld finanziert wird, in Ruhe lassen! Es ist zum Kotzen! Hier werden einfach Vermutungen, Verdächtigungen (no na is der Russe Schuld!) und an den Haaren herbei gezogene Vorwürfe konstruiert, damit der gute Herr Cloony seine finanziellen Engagements (viell. Geldwäsche u.o. Steuervermeidung!?) samt dieser Entourage irgendwie rechtfertigen mag…!? https://cfj.org/our-impact/ Klagt doch wo es angebracht ist, aber laßt uns mit eurem PR-Zirkusschmarren in Frieden. Und no na, die österr. Natoschreibhuren wieder brav mit dabei, diesen Käse aufzubauschen!

01.07.2024

07:59 | bazonline: Alle Angeklagten im Finanz­skandal Panama Papers freigesprochen

Vor acht Jahren brachte der Finanzskandal um die «Panama Papers» Politiker, Sportler und Prominente aus der ganzen Welt in Bedrängnis (lesen Sie hier die Chronologie der Panama Papers). Sogar ein Netflix-Film wurde darüber gedreht – mit Meryl Streep, Gary Oldman und Antonio Banderas in den Hauptrollen. Nun hat ein Gericht in Panama-Stadt am Freitagabend (Ortszeit) die 28 Angeklagten freigesprochen, die laut der Staatsanwaltschaft des mittelamerikanischen Landes bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Steueroasen die Fäden gezogen hatten – aus Mangel an Beweisen.

Die Vorwürfe hätten sich nicht ausreichend und schlüssig erhärten lassen, urteilte die Richterin Baloísa Marquínez. Ausserdem sei bei der Sammlung von Beweismaterial auf den Servern der inzwischen abgewickelten Kanzlei Mossack Fonseca die Beweismittelkette nicht nachvollziehbar gewesen.

Je größer das Verbrechen, desto unwahrscheinlicher scheint es, dass die Täter tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden.  Große internationale Skandale wie die Panama Papers oder Lava Jato enden oft mit Freisprüchen oder minimalen Konsequenzen, während kleine Fische für jeden hinterzogenen Cent oft die volle Stafe ausfassen. JE

29.06.2024

16:55 | tkp: Impfpass Gesetz: Stellungnahmen von FPÖ und Liste Petrovic

Wie berichtet soll in Österreich ein digitaler Impfpass gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben werden. Darauf sollen das Gesundheitsministerium und eine Reihe anderer Organisationen zugreifen dürfen. Der Gesetzesentwurf wurde vom parlamentarischen Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Einheitspartei ÖVP-SPÖ-Grüne-Neos auf den Weg gebracht. Dagegen ist die FPÖ und eine Reihe von außerparlamentarischen Organisationen, sowie die Liste Madeleine Petrovic. Wir haben von beiden Stellungnahmen eingeholt.

Kommentar des Einsenders
Jetzt fängt dieser Zirkus schon wieder an, bevor die Irrsinnigkeiten der letzten Aktion noch nicht einmal im Ansatz aufgearbeitet wurden…!? Was geht die genannten Organisationen, Behörden, Landeshauptleute etc. an, wer wie wo wann gespritzt wurde…? Beginnt die Pharmig schon wieder Geld zu verteilen? Rauch mit dem nächsten hochproblematischen HPV-Spritzdeal, ohne zu erwähnen, wie viele Schäden diese Suppen bis dato in GB/US aufgelöst haben…!? Der Pharmalobby gehören endlich die Flügel gestutzt. Ps: Und wieder fällt es kaum jemanden auf: Sobald eine wichtige Wahl (USA, AUT, GER, Länder usw) vor den Türen steht, kommt – nun schon wieder der unsägliche Betrüger Drosten, der eigentlich schon im Knast sitzen sollte – irgendein Schwammerl ums Eck und verkauft mit den Schreibhuren der MSM eine ganz gefährliche Krankheit, damit nochmals die Plandemienummer zur Wahl abgezogen werden kann!? Merkel hat es „geholfen“, Biden bekam seine „Wahlstimmen“ samt saftigem Wahlbetrug, Ludwig/Wien fiel in Plandemie…!? Wählen in „Ausnahmesituationen“ zugunsten der Amtierenden…!? Mal schauen, wie viele Vollverstrahlte bei der nächsten Show auch wieder mitmachen wollen…!? Dauerverar**** der Politik.

28.06.2024

10:13 | mmnews:  Bundesgerichtshof beschränkt Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Unternehmen dürfen mit dem Begriff "klimaneutral" nur dann werben, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt. Das entschied der für das Wettbewerbsrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag. Geklagt hatte der Verein "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs", in dem hunderte Verbände und Unternehmen Mitglied sind. Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, das Produkte aus Fruchtgummi und Lakritz herstellt und auf den Produkten mit dem Begriff "klimaneutral" warb.

In einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche behauptete der Hersteller, seit 2021 "alle Produkte klimaneutral" zu produzieren. Der Herstellungsprozess der Produkte des Unternehmens läuft laut Bundesgerichtshof jedoch nicht CO2-neutral ab. Stattdessen unterstützt der Hersteller über das private Unternehmen "Climate Partner" Klimaschutzprojekte. Die Klägerin hielt die Werbeaussage für irreführend. Man könne das so verstehen, dass der Herstellungsprozess selbst klimaneutral ablaufe. Zumindest müsse die Werbeaussage dahingehend ergänzt werden, dass die Klimaneutralität erst durch kompensatorische Maßnahmen hergestellt werde. Das Landgericht hatte die Klage noch abgewiesen. Auch die Berufung der Klägerin war ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht war der Ansicht, die Leser der Fachzeitung verstünden den Begriff "klimaneutral" im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz der CO2-Emissionen. Der Bundesgerichtshof widersprach nun:

Kommentar des Einsenders
Ein erster Schritt, um diesen ganzen Kasperletheater den Wind aus den Segeln zu nehmen. Selbst das Gericht tut sich schwer in der Argumentation mit der Terminologie und Bedeutung von Kunstwörtern…!? Deutsch ist eine präzise Sprache und da mag mal ein Werbefutzi oder eine Unternehmung konkret erläutern, was sie unter „klimaneutral“ verstehen? Derselbe Mumpitz wie „symptomlos erkrankt“…! Schlagworte ohne Sinn – passen zwar zum verdummten Gesamtzustand der Gesellschaft, die Aussagekraft ist dennoch Null. Die irreführende Verwendung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ wär da auch noch anzuführen – so gut wie niemand kann ihn erklären, aber verwendet wird er überall…!? Nur noch peinlich.

27.06.2024

15:22 | apollo: Weil sie Ganserer als „biologischen Mann“ bezeichnete: Beatrix von Storch muss 1.000 Euro Strafe zahlen

„Herabwürdigend und respektlos“ soll sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, Beatrix von Storch, in Zwischenrufen gegenüber Tessa Ganserer von den Grünen verhalten haben. Das erklärte die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags, Katrin Göring-Eckardt. „Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat“, so Göring-Eckardt. Aus diesem Grund hat sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gegen von Storch verhängt. Im Wiederholungsfall kann die Strafe sogar auf das doppelte, 2.000 Euro, anwachsen.

Beatrix von Storch habe bewusst gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen und die Würde des Hauses verletzt. Sie rechtfertigte die Sanktion damit, dass von Storch wiederholt geäußert hätte, dass die Grünen-Transfrau Ganserer „biologisch und juristisch ein Mann“ sei. Wie Beatrix von Storch zudem via X (ehemals Twitter) mitteilt, sei das Ordnungsgeld verhängt worden, da sie Ganserer mit dem Vornamen „Markus“ ansprach. Ganserer, ein biologischer Mann, gab im Januar 2019 bekannt, künftig als Frau unter dem Namen Tessa Ganserer leben zu wollen.

Ach, "die Würde des Hauses verletzt"? Das ist doch ein Witz, oder? Dieses sogenannte "hohe Haus" ist längst nichts weiter als eine Freak Show. Darsteller in Strapsen, Perücke und Kriegsbemalung die sich gerne in Dark Rooms hernehmen lassen!

Ständig wird rumgegrölt wie eine Horde Besoffener. Lügen, betrügen, hetzen, petzen, Hand aufhalten, das ist das Einzige was diese Witzfiguren können, ein durch und durch verdorbener Haufen von korrupten Schwätzern, deren einziges Interesse der eigene Vorteil ist. Da findet man nicht mal mit einem Mikroskop ein Quäntchen Würde! Willkommen in Buntland, wo Ideologie die Wahrheit erdrückt und jede abweichende Stimme bestraft wird! JE

18:35 | Monaco
das Problem ist bei der Namensänderung, die fehlende Konsequenz.....richtig wäre ´Tessa Gans´......´Ganser´, ist männlich.....´Ganserer´.....toxisch männlich.....

18:35 | Leser Kommentar
Welch unbeschreiblicher Genuß wäre es für meine Freunde und mich, dieser sogenannten "Tessa" samt anhängendem Gesindel mal so richtig zu zeigen, wo der Bartel den Most holt, wie man bodenständig sagt.

19:15 | Leseratte zu 15:22 h
Der springende Punkt ist die korrekt getroffene Aussage, dass der Markus „biologisch und juristisch ein Mann“ sei!

"Biologisch" heißt, er hat seine Klöten noch. Das ist erlaubt, wir haben ja dieses bescheuerte Gesetz, wonach jederman einmal jährlich sein Geschlecht wechseln kann - durch eine einfache Willenserklärung beim Standesamt. Eine Operation wird dafür nicht gefordert. Zumindest diese amtliche Erklärung müsste der Markus aber abgeben, um "juristisch" zu Tessa zu werden! Hat er aber nicht!

Der Gesetzgeber hat es den verpeilten Gestalten ja nun wirklich einfach genug gemacht. Einige machen es sich halt noch einfacher, und tun so, als ob es reicht, seinen "Wechsel" nur privat zu verkünden und schon müssen alle sich zum Affen machen und ihn als Frau hofieren. Frau von Storch hat darauf offenbar keinen Bock und hat ihren Finger in die Wunde gelegt! Da kann Katrin Göring-Eckardt noch so Schnappatmung simulieren, sie macht sich lächerlich.

 

12:08 |  NIUS: Schmerzensgeld-Forderungen als Geschäftsmodell? So geht Strack-Zimmermann gegen Hasskommentare vor

Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellt hunderte Strafanzeigen pro Monat, wie sie selbst bestätigt. Ihr Anwalt dafür ist ein FDP-Parteikollege. Im Visier hat Strack-Zimmermann Nutzer von X, die sie angeblich oder tatsächlich beleidigten. NIUS liegen Gerichtsakten vor, die nahelegen, dass es sich hierbei um ein florierendes Geschäftsmodell handelt.

Marie Agnes Strack-Zimmermann ist eine kontroverse Politikerin, der insbesondere aufgrund ihrer Ukraine-Politik sehr viel Hass entgegenschlägt. Dieser entlädt sich in den sozialen Medien durchaus häufig in Kommentaren, die die Grenzen zivilisierter Auseinandersetzung deutlich überschreiten. Gegen diese Hasskommentare geht sie systematisch vor, angeblich deshalb, weil es ihr dabei um die Bekämpfung von „Hass und Hetze“ gehe. Ihr Vorgehen wirkt allerdings systematisch und ist stets verbunden mit Forderungen nach Geldentschädigungen. Könnte hier also ein fragwürdiges Geschäftsmodell entstanden sein? Klar ist jedenfalls: Wenn Politiker hunderte Strafanzeigen stellen, hat der Staat unweigerlich viel zu tun – und weniger Kapazitäten für andere Belange.

Kommentar des Einsenders
Zitat: „Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellt hunderte Strafanzeigen pro Monat, wie sie selbst bestätigt. Ihr Anwalt dafür ist ein FDP-Parteikollege. Im Visier hat Strack-Zimmermann Nutzer von X, die sie angeblich oder tatsächlich beleidigten. NIUS liegen Gerichtsakten vor, die nahelegen, dass es sich hierbei um ein florierendes Geschäftsmodell handelt.“ …. quasi ein Art ´fetter´ Nebenverdienst … ?!

Flak-Zimmermann scheint eine erstaunliche Freizeitbeschäftigung entdeckt zu haben, monatlich hunderte Strafanzeigen gegen Nutzer von X einreichen. Man könnte fast glauben, sie hat dafür ein eigenes Büro aufgestellt. Und ihr Anwalt? Natürlich ein Parteikollege aus der FDP – man bleibt ja unter sich! Meinungsfreiheit? Ein kleines Hindernis in ihrem Rachefeldzug. Diese Posse ist so grotesk, dass man fast den Eindruck bekommt, sie hält unser Justizsystem für ihre persönlichen Lakaien. JE

10:33 |  apollo: Verfassungsgericht Thüringen: Corona-Ausgangssperren waren verfassungswidrig

Thüringens Verfassungsgericht hat die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Sie folgte damit einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag, die vor das Gericht gezogen war. Die beklagte Verordnung hatte für nicht-geimpfte und nicht-genesene eine Ausgangssperre ab 22:00 Uhr definiert. Die Ausgangssperren gehörten zu den umstrittensten Coronamaßnahmen und wurden schon damals weitgehend hinterfragt – sie erfüllten keinen relevanten, epidemiologischen Zweck und dienten vor allem dazu, Ungeimpfte zu gängeln. Diese Ausgangssperren seien in Thüringen wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig, bemängelten die Richter neben Formalfragen.

Kommentar des Einsenders
und was bringt die Erkenntnis nach drei Jahren? Nichts. In AUT wurden die VO von oberster Stelle gekippt und Grün/Schwarz/Rot machten dennoch mit ihren Vorhaben weiter…!? Die Zuwiderhandler sind nach wie vor in Amt und Würden – ohne Konsequenz – Beschwerden ergehen an das Salzamt! Genau so geht Demokratie…

12:00 | Leserkommentar
Verehrter Einsender, die Erkenntnis nach drei Jahren bringt, dass es das nächste Mal nicht möglich und Widerstand dagegen erfolgreich sein wird. Überdies: Die nach dieser Ausgangssperre bestraften Bürger sind zu rehabilitieren und zu entschädigen! Auch nicht unwichtig.

07:30 | taz: Höcke droht Justiz mit Säuberungen

Den Paragrafen 86a zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der nicht nur die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verbietet, sondern auch den Hitlergruß oder „Heil Hitler“-Rufe, nannte Höcke einen „Maulkorb-Paragrafen“, die „uns als Oppositionelle mehr oder weniger den Einsatz für dieses Land unmöglich machen.“

Die "Alles für Deutschland"-Jagd will ich nicht verstehen, zumal ein Politiker ja laut Eid dazu verpflichtet ist für das Wohle Deutschland zu arbeiten. Dass Höcke aber das Verbot gewisse andere, einduetige und nicht allgemein anwenbare Begriffe zu verwenden als maulkorb-Paragraphen bezeichnet, ist Schwachsinn und nervt. Der Typ gehört langsam von der politichen und medialen Bühne genommen. TB

10:40 | Leserkommentar  zu TB
Einspruch Euer Ehren, TB!

Es geht m.M.n. bei Höckes Einwand nicht per se um die "Symbole" der NS-Zeit. Es geht darum, daß es (nicht nur) hier einen Paragraphen gibt, der an sich schon unbestimmt ist und weit ausgelegt werden kann. Welche Zeichen oder Symbole dann letztlich per se und postum betroffen sind, steht in einer VerwVO, die nach Belieben von den RotplusGrüngleichBraunen Parteibuchpolitdarstellern jederzeit ergänzt werden kann, ohne dass ein Palaverment oder Höchstgericht darüber entschieden hat. Somit ist eben genau das: Ein Gummiparagraph und rein willkürlich. Ukrainische Asow- und Bandera-Nazi-Symbole sind selbstredend nicht betroffen...

26.06.2024

19:00 | Leseratte - Ein Recht auf Knast

Für alte Deutsche wird - scheint es - im Knast immer ein Plätzchen freigehalten, während gewisse Straftäter trotz Haftbefehl nicht einfahren müssen, angeblich wegen Überfüllung. Wer erinnert sich nicht spontan an die Gang-Bang-Vergewaltigung und die Kritikerin? Und was Olearius angeht - der Blutdruck der alten Dame scheint offenbar in Ordnung zu sein.

https://x.com/MichaelausHH/status/1805982499966783609?t=6gxf9p1wxC48qD6fSU6ZBQ&s=19

 

08:08 | news: Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Lenzing

Im Zusammenhang mit der Gründung des Coronamasken-Herstellers Hygiene Austria im Frühling 2020 durch Lenzing und Palmers hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße in Höhe von 75.000 Euro gegen Lenzing verhängt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Das Verfahren gegen Palmers sei noch nicht abgeschlossen, wie die BWB am Dienstag mitteilte.

Hintergrund für die Strafe ist, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Hygiene Austria von Lenzing und Palmers bereits vor der Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde erfolgt sei. Laut BWB haben Palmers und Lenzing am 11. Mai 2020 die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens angemeldet. Diese wurde mangels wettbewerblicher Bedenken mit 26. Mai 2020 freigegeben.

Kommentar des Einsenders
Ein kleiner Klaps auf den Popo, und das war’s…!? Wo sind die Betrugsprozesse gegen die Betreiber, Verstoße gegen das Arbeitsrecht, Verstoße des Managements auf Druck/unter Mithilfe der Politik..!? Fahrlässige Krida, Gefährdung der Allgemeinheit (Gesundheit) wegen Inverkehrbringens gefakter Produkte, Produktfälschung, Etikettfälschung, Fälschung mit Prüfzertifikaten usw….!?

25.06.2024

14:15 |  ET: Der Gouverneur von Louisiana unterzeichnet ein Gesetz zur Genehmigung der chirurgischen Kastration von Sexualstraftätern im Kindesalter

Der Gouverneur von Louisiana, Jeff Landry, hat ein Gesetz unterzeichnet, das es Staatsrichtern ermöglichen würde, Personen, die wegen Sexualverbrechen an Opfern unter 13 Jahren verurteilt wurden, zu einer chirurgischen Kastration zu verurteilen. Der von Staatssenatorin Regina Ashford Barrow geförderte Gesetzentwurf 371 des Senats wird voraussichtlich am 1. August in Kraft treten, nachdem der republikanische Gouverneur ihn am 18. Juni unterzeichnet hat. Das Gesetz erlaubt es Richtern in Louisiana, Straftäter ab 17 Jahren mit chirurgischer Kastration zu bestrafen, wenn sie wegen schwerer Sexualverbrechen gegen ein Opfer unter 13 Jahren verurteilt werden.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit und Justizvollzugsanstalten wird das Verfahren überwachen, es wird jedoch nicht durchgeführt, wenn es laut Gesetzentwurf „medizinisch nicht angemessen“ ist. Nach dem Gesetz muss ein vom Gericht bestellter medizinischer Sachverständiger innerhalb von 60 Tagen nach Verhängung der Strafe feststellen, ob der Täter „ein geeigneter Kandidat“ für eine chirurgische Kastration ist.

Kommentar des Einsenders
Zitat: “Louisiana Gov. Jeff Landry has signed into law a bill that would allow state judges to sentence those convicted of sex crimes against victims under the age of 13 to undergo surgical castration.” Ist das ´ok´ - jede möge selber entscheiden, oder ?!

12:36 |  NIUS: 346 Tote: Familien von Absturz-Opfern fordern Milliardenstrafe für Boeing

Bei den Abstürzen der beiden 737-Max-Maschinen waren Ende 2018 nahe Jakarta und Anfang 2019 nach Nairobi 346 Menschen ums Leben gekommen. Jetzt fordern die Familien der Opfer massive Strafen für den Hersteller Boeing. Das US-Justizministerium solle eine Buße von bis zu 24,78 Milliarden Dollar erwirken und strafrechtlich gegen den Flugzeugbauer vorgehen. Das Justizministerium hatte im Mai festgestellt, dass Boeing gegen eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung aus dem Jahr 2021 verstoßen habe. Dies wies der Konzern zurück. Jetzt haben die Bundesstaatsanwälte bis zum 7. Juli Zeit, dem Gericht Pläne für das weitere Vorgehen vorzulegen. Dies könnte die Fortsetzung des Strafverfahrens oder Verhandlungen über einen Vergleich beinhalten.

Kommentar des Einsenders
Die Frage scheint nicht mehr zu sein, ob Boing seine anscheinenden Qualitätsmängel in den Griff bekommt, sondern, ob das Unternehmen die div. Klagewellen überhaupt überlebt ?!

07:40 | tichy: Ursulagate: Klage per Eilantrag gegen von der Leyens Nominierung

Den Lauf der EU-Bürokratie hält an sich keiner auf. Einer versucht es dennoch. Der Belgier Frédéric Baldan hat die allererste und nun auch die zweite Klage gegen einen amtierenden Kommissionspräsidenten gestellt. Von der Leyens Nominierung sieht er angesichts ihrer Pflichtvergessenheit als widerrechtlich an.

Der Skandal um von der Leyen ist ein Paradebeispiel für Machtmissbrauch und Korruption in der gesamten EU. Anstatt für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird sie erneut zur Präsidentin der Europäischen Kommission nominiert. Sie verhandelte eigenmächtig einen 35-Milliarden-Euro-Deal mit Pfizer per SMS, ohne Mandat und ohne das offizielle Verhandlungsteam. Diese Nachrichten verschwanden dann auch noch, was zwar gegen sämtliche Regeln verstößt, aber eigentlich niemanden so richtig zu interessieren scheint.

Frédéric Baldan klagt dagegen, doch die EU-Institutionen versuchen, das Ganze zu vertuschen. Statt im Parlament gehört von der Leyen ins Gefängnis. Ihre Nominierung offenbart die widerwärtige Verkommenheit und den moralischen Niedergang der EU-Spitzen. Ein abscheulicher Skandal, der in Brüssel leider schon längst zur alltäglichen Routine verkommen ist. JE

24.06.2024

12:28 | journalistenwatch: Milliardenschaden wegen Masken-Klagen: Jens Spahn bald im Knast?

Die Coronakrise war wegen der völlig überzogenen Pandemiemaßnahmen und dem miesen Impfstoff für viele Bürger nicht nur gesundheitsschädlich, nein auch wirtschaftlich eine Katastrophe, weil die Verantwortlichen total versagt haben. Das wird jetzt immer deutlicher: Dem Bundesgesundheitsministerium droht in Zeiten knapper Haushaltskasse jetzt auch noch eine Zahlung von 2,3 Milliarden Euro an Lieferanten von Corona-Masken. Dies geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervor, über die die “Welt am Sonntag” berichtet.

Aktuell laufen demnach circa 100 Klagen der Händler vor Gericht. “Die rechtshängigen Verfahren haben einen Streitwert von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro”, teilte das Ministerium mit. Dem Bund – also dem Steuerzahler – droht damit ein deutlich höherer Schaden als im Maut-Skandal von Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Kommentar des Einsenders
Wie Spahn damals erklärte: „Unser Geschäftsmodell als Bundesrepublik funktioniert nicht mehr“. Hätte Warnung für Händler sein sollen…!? Dennoch wie bereits vor Jahren angemerkt, ein kompletter Wahnsinn auf sTeuerzahlerkosten, derartige Deals durchzuziehen – in AUT dasselbe. Wir haben die Flieger geordert (Herkules), und GER hat mitgeschnitten… Für Produkte, die für derartige Einsatzlagen völlig ungeeignet waren/sind, verkommen zu reinem Schmäh, um die Unbedarften zu verarschen, und ein paar Geneigten in Asien Milliarden in die Kassen zu spülen (um final verbrannt zu werden)!? Mit der österreichischen Fakelösung made by Kurz (umetikettierte Chinamasken mit fake-TÜV, Abgabenschuld, arbeitsrechtliche Vergehen usw.) gab es einen Bauchfleck ohne Konsequenz, von den Maskenshops in besten Lagen in Wien und anderorts, die wie die Schmammerl aus den Böden schossen, wollen auch die Roten nix mehr wissen, und vom Testwahnsinn ganz zu schweigen… Demnach gehören alle Involvierten längst in den Knast, für das was hier über Jahre verbrochen wurde! Ps: Die Spritzen sind ein eigenes Kapitel, an dem eh bereits akribisch gearbeitet wird.

Eigentlich ist es großartig, dass dieser Wahnsinn nun global aufgearbeitet wird. So wird endlich sichtbar, wie katastrophal die überzogenen C* Maßnahmen und der miese Spritzstoff wirklich waren. Verantwortliche, die aus Sicht der Bevölkerung völlig versagt haben, können sich nun nicht mehr verstecken. Weltweit auftretende Präsenzfälle werden für alle Länder gelten, was bedeutet, dass niemand ungeschoren davonkommt (hoffentlich).  Süffisant gesehen, ist es fast wie ein weltweites Reality-TV-Spektakel. Machthaber, die sich für unantastbar hielten, müssen nun ihre Fehler eingestehen und ihre schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit waschen. Und angesichts der bereits geplanten Vogelgrippe Plandemie kommen diese Gerichtsverfahren gerade rechtzeitig. JE

14:12 |   Der Spaziergänger:
Zitat: „Eigentlich ist es großartig, dass dieser Wahnsinn nun global aufgearbeitet wird.“ Frei nach Asterix:
Ganz global? Nein! Ein von unbeugsamen Politikern diktiertes kleines Land in Mitteleuropa hört nicht auf, den Corona-Aufarbeitungen Widerstand zu leisten...

23.06.2024

09:32 | Die Leseratte "Herzeigbar"

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11:45 | Die Eule zum grünen JE-Kommentar von gestern

Werter JE, hätte das Kalifat bereits Einzug gehalten, gäbe es auch eine ganz andere Rechtsordnung. Die Übeltäter würden dann mit Hilfe der Scharia Gerichte abgestraft und da fallen Urteile nicht gerade milde aus. Dann würden Nachts auch keine betrunken Mädchen mehr durch Parks torkeln und junge Männer säßen dann in der Moschee.
In diesem Staat der Glaubensordnung müsste nun auch die Polizei nicht mehr gegen notorische Hasser ermitteln, denn die gibt es ja nicht mehr. Ein wankender Staat aber muss solche Urteile fällen, denn nur so kann er, mit Hilfe der bewährten Spaltung, über seine Untertanen herrschen.

20.06.2024

15:18 | apollo: Wegen „Hasskommentaren“ gegen Vergewaltiger: Junge Frau muss in Haft – Täter bleibt auf freiem Fuß

Eine 20-jährige Hamburgerin muss ins Gefängnis: Ein Gericht verurteilte sie wegen Hasspostings auf WhatsApp. Hintergrund sind Äußerungen der Frau gegenüber einem Vergewaltiger, der an einer brutalen Gruppenvergewaltigung beteiligt war. Eine 14-jährige wurde 2020 über Stunden von „Männergruppen“ immer wieder in einem Hamburger Stadtteil vergewaltigt – von neun Männern wurden Spermaspuren gefunden. Die Tat machte bundesweit Schlagzeilen. Von den zehn Angeklagten hatten nach Medienberichten fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, unter den übrigen sind ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier.

Der Fall sorgte für Empörung – nicht nur wegen der brutalen Gruppenvergewaltigung, sondern auch wegen des Urteils. Acht von neun Tätern mussten nicht mal ins Gefängnis: Sie erhielten Bewährungsstrafen. Nur ein Vergewaltiger kam für zwei Jahre ins Jugendgefängnis. Die junge Frau hingegen, die einen der Vergewaltiger beschimpfte, wurde zu einer Haftstrafe verurteilt: Für ein Wochenende wurde die 20-Jährige in den Jugend-Strafvollzug geschickt. Wie das Hamburger Abendblatt weiter berichtet, ist der Fall der jungen Frau nicht die einzige entsprechende Ermittlung: Die Behörden in Hamburg ermitteln in 140 Fällen wegen Beleidigung, Bedrohungen oder anderen Äußerungsdelikten zum Nachteil der Stadtpark-Vergewaltiger.

Hier wird uns dann wohl wieder sehr deutlich gezeigt, auf welcher Stufe wir uns in der sozialen Rangordnung bereits befinden. Man könnte fast meinen, das Kalifat hat in manchen Bereichen bereits Einzug gehalten. JE

19.06.2024

10:07 | TGP: Der Eigentümer von Burisma forderte Devon Archer auf, die US-Regierung zu bitten, die Untersuchung von Burisma einzustellen

Eine "smoking gun"-E-Mail bestätigt Devon Archers frühere Aussagen über die Druckkampagne von Burisma, um die ukrainische Staatsanwaltschaft davon abzuhalten, gegen den Eigentümer Mykola Zlochevsky zu ermitteln. Der E-Mail-Austausch, der Just The News vorliegt, stammt aus einem Cache von Dokumenten, die Devon Archer dem House Oversight Committee zur Verfügung gestellt hat.

"Ziel: Der US-Botschafter teilt den ukrainischen Beamten, d.h. dem Präsidenten, formell/informell mit, dass er bzw. die US-Regierung mit NZ einverstanden ist und ihn und Burisma unterstützt. Andere hochrangige US-Beamte übermitteln diese Botschaft an die Regierung des Präsidenten. Die Regierung des Präsidenten und andere Behörden  (Generalstaatsanwaltschaft) verfolgen NZ nicht. NZ reist frei nach Hause. Botschafter Pyatt liebt Neuseeland", sagte Devon Archer 2015 in einer E-Mail an die Rechtsberaterin von Blue Star Strategies, Jesica Lindgren "Ich denke, dies könnte ein wenig zu offen sein, aber dies war das Feedback unten. Auf jeden Fall zu mildern, aber in Betrieb wäre nützlich,"

Kommentar des Einsenders
Der Eigentümer eines priv. Unternehmens in der Ukraine hat also – über seine Kontakte zur Biden-Family (Joe B. war Vice-President unter Barack O.) – die US-Regierung gebeten, dass die Ermittlungen gegen ihn und sein Unternehmen gestoppt werden mögen. Kurz danach hat dann Joe B. die Auszahlung weiterer Gelder an die Ukraine verzögert, bis der Staatsanwalt, der im genannten Ermittlungsverfahren tätig war, gefeuert wurde.

18.06.2024

14:59 | r24: Freiheitsstrafe für Ärztin, weil Richter an Corona-Lügen festhält – Vergewaltiger gab er Bewährung

Ein aktuelles Urteil aus Sachsen zeigt die Pervertierung des deutschen Rechtssystems: Eine Ärztin, die mehr als 1.000 Menschen von der schädlichen Maskenpflicht befreite, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Derselbe Richter ließ vor Kurzem einen Dreifach-Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Was dieses Urteil (das noch nicht rechtskräftig ist) umso unglaublicher erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass derselbe Richter im März einen dreifachen Vergewaltiger – einen ehemaligen Anwalt – mit einer milden Bewährungsstrafe bedachte. Die „Bild“ bezeichnete das als „unbegreifliches Urteil“. Der Richter beschrieb die Taten lapidar als „befremdlich“ und „bizarr“. Das Medium berichtete:

Das bunte Rechtssystem live in Aktion... Man könnte fast glauben, dass es sich um eine Satire handelt. Eine Ärztin, die es wagt, ihre Patienten von der Maskenpflicht zu befreien, wird härter bestraft als ein Dreifach-Vergewaltiger. Fantastisch! Das zeigt doch eindeutig, wo die Prioritäten liegen... Nicht etwa bei der Gerechtigkeit für Verbrechensopfer, sondern bei der Durchsetzung einer von oben diktierten Agenda, die offenbar nichts anderes im Sinn hat, als die Taschen von BigPharma noch weiter zu füllen. Denn klar, was sind schon die seelischen und körperlichen Wunden eines Vergewaltigungsopfers im Vergleich zur „Gefahr“, keine Maske zu tragen? Willkommen in der Welt, in der gesundheitsbewusste Ärztinnen als größere Bedrohung angesehen werden als Sexualstraftäter. Ein Hoch auf diese absurde Farce, die sich Justiz nennt! JE

18:40 | Gerhard Breunig
im deutschen Rechtssystem geht es noch viel schlimmer zu, als es dieser Artikel schon zeigt. Ich unterstütze seit etlichen Jahren Freunde in diversen Verfahren (für Mitleser, ich mache keine Rechtsberatung, da dies verboten ist) und empfehle dazu, sich peinlich genau an die Gesetze der BRD zu halten. Leider tun nur wir das. Die Protagonisten, sprich Richter und Staatsanwälte, interessieren sich in er Regel weder für BRD Paragraphen, noch für BGH oder BVerfG Urteile.

Da wird nach dem Motto "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" gehandelt.
Aktuell gibt es einen Fall, an dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht involviert sind. Es wurden mehrere so genannte "Beschlüsse" als nicht rechtsgültig angemahnt. Für die Vorschriften, wie Beschlüsse zu fassen sind, gibt es nur einen einzigen Paragraphen, der für alle gilt. Dies ist der FamFG § 38.

Eigentlich leicht zu verstehen, wenn man weiß, wo sie das Ding (wohl absichtlich) versteckt haben.
Ich habe in den letzten 25 Jahren keinen einzigen "Beschluss" gesehen, der konform mit diesem Gesetz gefasst wurde. Und Beschlüsse fassen die in deutschen Gerichten im Minutentakt. Da wird geplündert, was das Zeug hält und weil niemand aufmuckt auch noch ohne jegliche Haftung, Es fehlt logischerweise IMMER die Unterschrift der Beteiligten. Aber es gibt meist noch mehr Mängel.
Das Ganze nennt sich "freiwillige Gerichtsbarkeit" und hat rein gar NICHTS mit freiwillig zu tun. Es geht viel eher darum, dass diese Form der Gerichtsbarkeit "frei von einem Willen ist". Du wirst nicht gefragt, nicht gehört und erst informiert, wenn es zu spät ist. Einen Anwalt braucht es dafür auch nicht. Völlige Willkür in allen Bereichen.
Deshalb benutze ich den Ausdruck "freier Wille" generell nicht mehr. Denn wenn mein Wille frei ist, kann irgendein verkleideter Trottel daher kommen und diesen freien Platz besetzen. Er fasst dann einen Beschluss und das wars. Ich habe mir deshalb meinen eigenen Willen zugelegt.

18:47 | Leseratte zu 14:59 h
Vor allem zeugt dieses Urteil von der ungeheuerlichen Frauenverachtung, die sich immer mehr breit macht! Seit jeder Mann sich einfach zur Frau erklären kann, sind Frauen öffentlich völlig wertlos geworden, scheints. Sie dürfen im Sport lächerlich gemacht werden durch Kerle mit allen Attributen, die gegen Frauen antreten dürfen, weil sie grinsend behaupten, eine Frau zu sein. Frauen sind nichts schützenswertes mehr, sonst wäre so etwas nicht möglich. Vorbereitung fürs Kalifat? Wo sind eigentlich die Emanzen, wenn man sie mal braucht?

17.06.2024

14:10 |  Bild: Corona-Atteste gefälscht! Ärztin muss in den Knast

Dresden – Sie verkaufte Tausende gefälschte Corona-Atteste und versorgte damit die Reichsbürger-Szene in der Krise. Jetzt wandert die Ärztin aus Sachsen dafür hinter Gitter.  Dr. Bianca W. (67) wird selbst der Reichsbürger-Szene zugeordnet und bezeichnet sich als Angehörige des „Indigenen Volkes der Germaniten“. In der Corona-Zeit hatte sie in 1003 Fällen Atteste geschrieben und für etwa 30 Euro pro Stück verkauft, ohne die Empfänger medizinisch zu untersuchen. Wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Betruges und Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde sie am Montag am Landgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Richter Jürgen Scheuring kam aber zunächst nicht dazu, sein Urteil zu begründen. Er wurde von den rund 100 Sympathisanten der Ärztin massiv unterbrochen. Wie auf Kommando stand ein Besucher auf, brüllte, sie habe „so viele Menschen gerettet“. Dann eskalierte die Situation im Saal.

Unsere (Lynch)Justitz im Jahre 2024... wenn man gefälschte Atteste verkauft und damit das Leben oder zumindest die Gesundheit von Tausenden rettet, landet man natürlich im Knast. Aber offenbar ist es vollkommen in Ordnung, weltweit Millionen von Menschen durch zweifelhafte Pandemie-Maßnahmen zu drangsalieren, ein Spritzmittel das mehr einer Biowaffe gleichkommt in Umlauf zu bringen, Existenzen und Gesundheit zu ruinieren und Freiheitsrechte zu beschneiden und dafür auch noch Millionen einzustreifen... dafür gibts dann wohl noch den Nobelpreis... Antony F. (vollständiger Name der Redaktion bekannt)  hat es irgendwie geschafft, als Held der Plandemie gefeiert zu werden. Doch solange man auf der "richtigen" Seite der Macht steht, bleibt der Knast einem wohl erspart. Noch... JE

09:59 | UM: Anti-Ungarn-EuGH-Urteil: 200 Mio EUR Strafe wegen Anti-Flüchtlingspolitik

Der ungarische Ministerpräsident fand klare Wort zum EuGH-Urteil: “Das Gericht von George Soros fällte das Urteil.“ Laut Orban sei bekannt, dass die Brüsseler Blase voller Soros-Leute sei. Dann sprach er den sog. Soros-Plan offen an: “Soros hat einen Plan: Wir müssen eine Million Migranten ins Land holen. Wenn es kein Geld gibt, dann leiht er Geld und das christliche Bild von Europa muss geändert werden. Dabei soll als Ziel ein rassisch gemischten Kontinent entstehen. Der Regierungschef von George Soros in Brüssel sei der erste gewesen, der den Plan begrüßt habe.” – so Orban im einem Interview im Kossuth-Radio. Alles hätte vor Jahren begonnen, als Ungarn 2015 mit Zäunen, Grenzschutzbeamten und Grenzjägern gegen Migration aufstand. Deshab… …„haben wir einen Streit mit Brüssel, und wir glauben, dass sie kein Recht haben, uns zu sagen, dass wir mit Migranten und Einwanderern zusammenleben sollen.“

Kommentar des Einsenders
An sich eine begrüßenswerte Haltung Ungarns, die Schoten für die ungebremste Migration dicht zu machen. Doch gerade bei diesem EU-Thema NR.1 ist den Nachbarstaaten nicht geholfen, die an den Zahlen zu ersticken drohen und zweischneidig, da Ungarn Nettoempfänger von EU-Leistungen ist!? 2,6% BIP bzw. zwischen 2021-27 +/-50Mrd. Euro (Quelle GTAI) an Fördergelder lukriert und eine einzelstaatliche Lösung (noch) schwer argumentieren kann. Orban braucht Partner, die den Druck massiv erhöhen und Brüssel zu einer radikalen Umkehr bewegen, oder die EU scheitert, Länder treten aus und regeln diese Probleme nationalstaatlich!? Alles dazwischen ist Quatsch, permanente Erpresserei, während der Kontinent mit Menschen aus der halben Welt geflutet wird. Der Ist-Zustand wird von den Wählern nicht mehr akzeptiert und braucht eine gemeinsame Lösung. Andererseits bricht die EU/EZB seit Jahren ihre eigenen Regeln (zb. Fiskal-/Schuldenpolitik), hernach den Ländern die Selbstverteidigung ihrer Grenzen zugestanden werden muss, wenn es Frontex&Co nicht schaffen…!?

15:24 | jusprofi:  Hunderte Fälle beim VfGH – Kippt das ORF-Beitrags-Gesetz?

Heute gibt es ein Update zur ORF-Gebühr, das von vielen Zuschauern in den Kommentaren unserer bisherigen Videos gefordert wurde. Wir beleuchten die aktuellen Verfahren beim Verfassungsgerichtshof und weitere Entwicklungen.

Es geht nicht nur um die Mafia-Methoden des taates ondern auch um den Recjhtstaat höchstselbst. Wie kann ich zur Bezahlung einer Gebühr gezwungen werden, ohne dass ich das Produkt konsumiere. Der Job eines Verfasungsrichter hat mich immer interessiert - aber in dieser Frage möchte ich nicht in der Haut eines solchen stecken. Zu hoch wid der Druck aus der Politik sein. TB

14.06.2024

14:49 | WE: Bragg „usurpierte“ Bundesgesetz, um Trump anzuklagen, sagt FEC-Kommissar

Ein Mitglied der Bundeswahlkommission sagte am Donnerstag vor dem Kongress aus, dass der Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, der die Strafverfolgung des ehemaligen Präsidenten Donald Trump leitete , seine Befugnisse überschritten habe. Trey Trainor, ein von Trump ernannter Kommissar, der einst FEC-Vorsitzender war, sagte während einer Anhörung, dass Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg , ein gewählter Demokrat, unangemessen ein Bundeswahlkampfgesetz in seine Anklage gegen Trump einbezogen habe. „Bragg hat faktisch die Zuständigkeit an sich gerissen, die dieser Kongress ausdrücklich den Bundesbehörden vorbehalten hat“, sagte Trainor während einer Anhörung vor dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses. „Diese Überschreitung stellt einen besorgniserregenden Präzedenzfall für die Politisierung von Gerichtsverfahren auf Landesebene dar.“

Die Kleine Rebellin
Was nun? Allein für die gefälschten Geschäftsunterlagen muss gegen ein anderes Gesetz verstoßen werden, um zu einer Verurteilung zu kommen und hier hat sich der Bezirksstaatsanwalt bei einem Bundesgesetz bedient, was nicht zulässig ist.

13.06.2024

14:51 |  apollo: Gericht: Unverpixeltes Zeigen der Sylt-Gröler rechtswidrig

Medien dürfen die Gesichter der jungen Menschen auf dem bekannten „Sylt-Video“ nicht unverpixelt zeigen. Das Landgericht München urteilte jetzt entsprechend in einem Verfahren gegen den Axel-Springer-Konzern. Die junge Frau, die in dem Clip von Ende Mai „Ausländer raus“ singt, war mit einem Anwalt gegen die Bild vor Gericht gezogen.

Das Landgericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die Bild als Titel oder sonst zur Bebilderung verwendet hatte, berichtet die Fachzeitschrift Legal Tribune Online (LTO). Außerdem wurde der Bild verboten, den Vornamen der Frau sowie den Namen ihres Freundes zu nennen, da auch letzteres zu einer Identifikation der Antragstellerin führen könne.

Wie war das eigentlich noch gleich mit der Unschuldsvermutung? Das Video könnte genauso gut ein deep Fake gewesen sein und die darauf zu sehenden Personen wussten gar nichts von ihrem Gesang.... Ist in der heutigen Zeit durchaus sehr leicht möglich. Ach so, verstehe, die Unschuldsvermutung gilt ja nur bei Messer und Gruppenbereicherungen... Alle Anderen bekommen die Hetzjagd gleich frei Haus... JE

18:05 | Leser Kommentar  
Der Bonbon ist doch schon gelutscht, im Nachhinein bringt so ein Verbot nichts mehr. Höchstens etwas an Schmerzensgeld, oder wie man das jetzt nun nennt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, das wir das Folgende nicht zeigen dürfen! (Bild der Person eingeblendet) Wir zeigen ihnen das Bild der Person (Bild der Person eingeblendet) nur zur Dokumentation, damit Sie wissen, was man nicht zeigen darf (Bild der Person eingeblendet)! Wie sie sehen - (Bild der Person eingeblendet) ist dieses Bild unverpixelt, es stellt somit einen Eingriff blah blah dar (Bild der Person eingeblendet)! Wir fordern sie auf, wenn sie folgende Person sehen (Bild der Person eingeblendet), zu vergessen, das sie diese Person auf folgendem Bild (Bild der Person eingeblendet) gesehen haben. Stellen Sie sich vor, sie hätten die Person (Bild der Person eingeblendet) nicht auf einem Bild der Person gesehen. Tun sie bitte so, als wen dieses Bild der Person (Bild der Person eingeblendet) nie veröffentlicht worden wäre. Wir möchten im Interesse der Person (Bild der Person eingeblendet) jeden unserer Leser auffordern, die abgebildete Person (Bild der Person eingeblendet) nie auf einem solchen Bild (Bild der Person eingeblendet) je gesehen zu haben. Wir möchten uns im Voraus bedanken, das Sie als treue Leser unserer Zeitung sich so verhalten, als hätten sie das Bild der Person (Bild der Person eingeblendet) noch nie in diesem Zusammenhang gesehen. Danke auch im Namen der Person (Bild der Person eingeblendet)... ;-)

 

12:06 |  r24: „Buyx faselt ständig von der nächsten Pandemie“: Dieser Satz brachte Stefan Homburg eine Klage ein

Dr. Stefan Homburg, der in den vergangenen Jahren auf X und im Rahmen von Vorträgen unermüdlich die Corona-Politik demontierte, flatterte eine Vorladung ins Haus: Am 11. Juni gab Homburg online bekannt, dass die ehemalige Vorsitzende des deutschen Ethikrats, Alena Buyx, Strafantrag gegen ihn gestellt habe. Warum? Homburg hatte es gewagt, zu twittern, dass sie „ständig von der nächsten Pandemie faselt“. Das empfindet Buyx offenkundig als Beleidigung. Wann klagen all jene, denen in der „Pandemie“ vorgeworfen wurde, zu „schwurbeln“?

Weil er getwittert hatte, dass Deutschlands einstige Ethikrat-Chefin Buyx „faseln“ würde, kassierte Stefan Homburg einen Strafantrag: Er wird als Beschuldigter vorgeladen. Der Tatvorwurf: Beleidigung. Er wies in einem Folgetweet darauf hin, dass Buyx auch in der Vergangenheit schon gegen Kritiker vorging: Journalistin Cornelia Stolze berichtete gerade erst über ihre Erfahrungen mit der Medizinethikerin im Interview mit Bastian Barucker.

Kommentar der Einsenderin
Was sind manche Leute doch empfindlich. Eigentlich eine Lachnummer!

Ja die beleidigten Leberwürste... Offenbar verträgt man die Wahrheit nicht. Wann klagen all die, die während der Plandemie als Schwurbler Räächte Verschwörungstheoretiker Ratten oder die Pest beschimpft wurden? JE

12:32 | Leserkommentar
Deshalb hat man auch immer so große Angst vor den sog. ´alten weißen Männern´ - hier am Bsp. Stefan Homburg. Er ist pensioniert und sehr professoral und wissenschaftlich in seinen Analysen, die dadurch sachlich nicht bzw. kaum angreifbar sind und ist ja auch gerade viel unterwegs in der Beschreibung und Aufarbeitung der sog. ´RKI-Files´. Das er dafür – berechtigt o nicht – den einen o anderen mächtigen Tritt vor das Schienbein bekommt (auf persönlicher und nicht auf sachlicher Ebene), ist leider wohl heutzutage klar, oder ?!

10:05 | schwaebische: Corona-Kritiker wegen "Feindesliste" vor Gericht: So lautet das Urteil

Im Sommer 2022 begann Michael Z., der bei Twitter unter den Namen MicLiberal schreibt, Zitate von Politikern, Prominenten und Medizinern zu sammeln, in denen Ungeimpfte und Impfskeptiker etwa als „Idioten“ und „Bekloppte“ bezeichnet wurden. Die Anklage lautete, dass mit der Sammlung der Zitate eine „Feindesliste“ erstellt worden sei. Jetzt wurde Michael Z. von diesem Vorwurf freigesprochen. Das bestätigte seine Anwältin Jessica Hamed dieser Zeitung auf Anfrage.

"Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit", sagte Hamed am Mittwoch. Und weiter: "Das Gericht hat den Freispruch im wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit begründet und folgte im Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung."

Die gute alte Doppelmoral in Höchstform! Es ist schon erstaunlich, wie schnell sich einige moralische Eliten ertappt fühlen, wenn der Spiegel, den sie anderen so gerne vorhalten, plötzlich auf sie selbst gerichtet wird. „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Idiot“ und „Deine Party ist Omas Tod“ – diese Parolen, voll von tugendhafter Empörung, haben doch nur das Ziel gehabt, die „Unbelehrbaren“ zu erziehen. Und jetzt, wo jemand wagt, dieses Theaterstück der Selbstgerechtigkeit zu dokumentieren und zu veröffentlichen, gibt es plötzlich große Empörung.

„Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“ – das war wohl als humorvoller Aufruf zur Hexenjagd gedacht, natürlich nur im Dienste der Wissenschaft. Wie angenehm, dass Hass und Ausgrenzung völlig akzeptabel sind, solange sie von der „richtigen“ Seite kommen. Man hat also diffamiert, diskreditiert und Menschen gecancelt und dabei das Banner der Wissenschaft hochgehalten, als ob das jede Form von Anstand und Menschlichkeit rechtfertigen würde. Nun, da die Wahrheit ans Licht kommt, fühlen sich einige wohl ertappt und entlarvt. Wer hätte gedacht, dass moralische Überheblichkeit so durchschaubar sein kann? JE

12.06.2024

14:52 | tichy: Wegen alternativem Impfstoff: Stöcker zu 250.000 Euro Strafe verurteilt

Obwohl der Impfstoff seine Wirksamkeit bewiesen hat, muss der Mediziner und Unternehmer Winfried Stöcker 250.000 Euro zahlen. Sein Verteidiger und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki geht indes von einer erfolgreichen Berufung aus.  Nach einem halben Tag stand bereits das Urteil fest. Euroimmun-Gründer Winfried Stöcker muss 250.000 Euro Strafe zahlen, weil er gegen das Arzneimittelgesetz verstieß. Das verkündete der Richter am Amtsgericht Lübeck. Damit ging er über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Kommentar des Einsenders
Nicht im Club. Wann werden Pfizer, AZ, Moderna&Co zu Strafen und Haft verurteilt, da sie bloß eine „Notfallzulassung“ bekamen, eine gefährliche/tödliche gentherapeutische Substanz ohne entsprechende Phasentestungen und Betrug an/mit den Behörden, betrieben…!? Für den Genozid an Millionen von Menschen, denen die Ärzte die ungeprüften Suppen verspritzten…!? Für die enormen Folgeschäden, Übersterblichkeiten, Geburtenrückgänge usw…!? Wo sind die Richter?

Der Prozess gegen Stöcker war von Anfang an doch nur Show. Er wagte es, das etablierte System zu umgehen und seinen eigenen Impfstoff zu verabreichen, also musste die Justiz ihn bestrafen, um ihre Macht zu demonstrieren. Egal, wie gut informiert die Geimpften waren oder wie sicher der Impfstoff war, Stöcker störte die Ordnung und vor allem die Gewinne von BigPharma und musste dafür büßen. Denn wo kämen wir denn hin wenn jemand einen Impfstoff ohne dem Ziel der Gewinnmaximierung entwickelt. Die Justiz und die Politik arbeiteten zusammen, um ein Exempel zu statuieren. Wer sich gegen die bürokratischen Hürden stellt, wird zur Strecke gebracht. Das Urteil stand bestimmt schon fest, noch bevor der Prozess überhaupt begann. JE

19:47 | Die Leseratte
Wenn wir schon über Show-Prozesse reden: Hier gibts einen Bericht (einer Caroline) über den Verlauf des Prozesses gegen die "Rollator-Bande", 7. Verhandlungstag vor dem OLG Frankfurt.

Zur Sprache kommen die Lebensmittelvorräte, worüber sich ein Anwalt lustig macht ( „Wenn ich drei Doppelzentner Kartoffeln beim hiesigen Bauer bestelle, kommt dann der Verfassungsschutz?“). Auch scheint der Besitz eines Satellitentelefons bereits verdächtig zu sein. Die Anwälte bemängeln, dass der Richter sich in die Zeugenbefragung einmischt und
dass ihnen 13 Leitz-Odner mit Ermittlungsergebnissen nicht VOR der Beweisaufnahme übergeben wurden! Bei Verfahrenseröffnung müsse die Beweisaufnahme abgeschlossen sein.

Quelle: https://t.me/CNconspiracynewsroom/89475

Zitat:
OLG Frankfurt 11.06.2024 - 7. Verhandlungstag

Michael F. erscheint mit seinen Anwälten Dirk Sattelmaier und Olaf Klemke, der endlich als weiterer Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.

Der vorsitzende Richter gibt bekannt, dass er eine Liste mit allen Angeklagten an den Standorten in Frankfurt, Stuttgart und München erstellt habe und den Zeugen diese
Liste -ab jetzt- vorgelegt werden würde - mit der Frage ob zu einer Person auf der Liste ein Bekanntschafts- oder Verwandtschaftsverhältnis vorliegen würde.

RA von Alversleben (Heinrich XIII Prinz Reuß) fasst nochmals in einem Antrag die „erkenntnislosen Ermittlungen“ des BKA (Bundeskriminalamtes), der „Speerspitze der Ermittlung“, zusammen:

„Nichts strafrelevantes wurde vorgetragen - insbesondere, was die wirtschaftlichen Transaktionen seines Mandanten beträfe, Mutmaßungen und Unterstellungen ohne jegliche Grundlage, einseitig, tendentiös, befangen und fehlgeleitet. Sein Mandant sei seit 2005 geschieden. Durch die Angabe, er sei verheiratet, solle die Öffentlichkeit bewußt dahin gelenkt werden, dass er als verheirateter Mann eine junge Geliebte habe. Das Sorgerecht für die beiden Kinder -seit der Scheidung- wäre bewußt verschwiegen worden.
Die Konstruktion eines „Strohmannes“ bei geschäftlichen Tätigkeiten sei völlig aus der Luft gegriffen. Der Zeuge des BKA hätte nicht mal das „ Fürstentum Reuß, jüngere Linie“ vom „Fürstentum Reuß, älteren Linie“ unterscheiden könne, zwei ehemalige souveräne Staaten.“

Die Durchsuchung der Geschäftsräume wäre am 07.12.2022 unterbrochen worden und am 08.12.2022 wieder aufgenommen worden - was NICHT vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt wäre.

„Das BKA hielt die vorrätige Notfallnahrung für erwähnenswert, ohne dabei zu beachten, dass der Ratgeber für Notfallvorsorge vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe genau diese Menge an Vorrat empfehle, um 10 Tage ohne Einkauf zu überstehen. Gerade im einsam gelegenen Jagdschloß Waidmannsheil sei dies im Winter sogar notwendige Pflicht. Der vorsitzende Richter habe die Vernehmung des Zeugen zum Fund der Nahrungsmittel -laut Frankfurter Rundschau- wie folgt tendentiös eröffnet: „Das hätte ich in einem Büroraum so nicht erwartet!“. Des weiteren wurde über angebliche „NS-Devotionalien“ berichtet, was sich aber als ein Familienbuch und Erbstücke eines Grafen Reuß aus einer Seitenlinie der Familie (Heinrich I Prinz Reuß) entpuppte.

(Was genau RA von Alversleben beantragt hat, hab ich aufgrund des schnellen Vortrags leider nicht mitbekommen, Anm. Caroline)

RA Miksch (Peter W.) beschreibt nochmal genau die „NS-Devotionalien“, die in einer Wehrmachtskiste gefunden wurden, wie sie eben von der Wehrmacht im II. Weltkrieg verwendet wurde: Zwei Mützen der Wehrmacht - genannt „Schiffchen“, ein „Familienbuch Reuß“ und ein Liederbuch der Wehrmacht - persönliche Andenken in einer üblichen „Wehrmachtskiste“. Die Wehrmacht habe bekanntlich nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun, es würde aber versucht „Nähe“ zum Nationalsozialismus herzustellen. Er gibt zu Protokoll, dass sein Mandant nicht auf der „Satellitentelefon-Liste“ vermerkt wäre.

Der Anwalt von Johanna F. tut dies ebenfalls.

RA Prof. Dr. Nirk, erklärt, dass seine Mandantin Vitalia B. aufgrund der schlechten Telefonverbindung in Waidmannsheil ein Satellitentelefon besäße, aber auf keiner Liste vermerkt wäre.

RA Rueber-Unkelbach (Birgit M.W.) beklagt das mangelnde Basiswissen und die Allgemeinbildung bei den BKA Ermittlungen - bezüglich der Firmen von Heinrich XIII Prinz Reuß. Unter einer Limited (Ltd.) verstünde man die im britischen Gesellschaftsrecht verankerte Form der Kapitalgesellschaft. So würde aus dem Vollkornbrotvorrat der Tatvorwurf „Regierungsumsturz“ abgeleitet. „Wenn ich drei Doppelzentner Kartoffeln beim hiesigen Bauer bestelle, kommt dann der Verfassungsschutz?“

RA Lober (Birgit M.W.) vermißt bei den Ermittlungen die „Nullhypothese“ (d.h. es wird nach belastendem und entlastendem Material gleichermaßen gesucht). So hätten die Kontoauszüge von Heinrich XIII Prinz Reuß keine Ergebnisse und somit keinen kausalen Zusammenhang zur Anklage aufgezeigt und er fragt, ob im Gerichtssaal wohl das „Frankfurter Landrecht“ gelte?

RA Sattelmeier (Michael F.) weist nochmals auf die fehlenden Unterschriften bei den Aussagegenehmigungen der BKA Beamten hin und auf die wiederholte Mißachtung der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten - aufgrund eines „Lecks“ zur Presse.

RA Olivo (Rüdiger v.P.) weist daraufhin, dass die Daten von 13 „Leitz Ordner“ mit neuen Ermittlungsergenissen der Verteidigung VOR der Beweisaufnahme zugehen müssten!

P A U S E

Als der Senat nach der Pause den Raum betritt, bleiben zwei Besucherinnen der ersten Reihe sitzen, was den vorsitzenden Richter veranlaßt, die Besucherinnen zu ermahnen und ihnen anzudrohen, sie beim nächsten mal wegen „mangelnden Respekts“ von der Verhandlung auszuschließen.

Mehrere Anwälte weisen wiederholt daraufhin, dass die Generalbundesanwaltschaft (GBA) einen deutlichen Wissensvorsprung habe. Prof. Schwab (Johann F.) erwägt deshalb eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof- wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das „Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren“.

Da die GBA die Frage: „Haben sie Kenntnis von dem Inhalt der 13 Leitz Ordner?“ mit „Wir haben die Ordner an den Senat weitergeleitet!“ beantwortet, stellt RA DallaFini (Max E.) einen Protokollierungsantrag, da die Rechtsanwälte und der Senat noch keine Kenntnisse über den Inhalt der 13 Leitz Ordner hätten Der Antrag wird abgelehnt wird.

Alle Rechtsanwälte fordern einen Senatsbeschluss, der Protokollierungsantrag wird zurückgewiesen.

RA Hamed weist darauf hin, dass mit der Anklage die Ermittlung abgeschlossen sein muß und nennt die Rolle der GBA kritikwürdig.

Die Vernehmung der Zeugin Schepek, BKA, zu den persönlichen Verhältnissen von Rüdiger v.P. beginnt.

Sie hat per Internetrecherche seine Familienverhältnisse ermittelt (verheiratet, drei Kinder), ehemaliger Oberstleutnant beim Fallschirmjägerbataillon, von 1993 - 1996,
wohnhaft in Brasilien, Inhaber zweier Firmen in Brasilien - zusammen mit seinem Schwiegersohn. Auf dem Konto einer Tochter in Deutschland wird ein Zahlungseingang vom Renten Service an Rüdiger v.P. ermittelt, sowie Zahlungseingänge aufgrund einer Erbschaft der Ehefrau und Zahlungsausgänge für Outdoor Zubehör und Satellittentelefone.

Frau Schepek war am 07.12.2022 bei der Durchsuchung der Wohnräume der Tochter von Rüdiger v.P. (im Münstertal bei Freiburg) für die Durchsuchung des Wohnzimmers und des Gästezimmers mit Bad zuständig. Sie stellte ein Buch über „Freie Impfentscheidung“, einen „Leitfaden Bundeswehr - Führen von Kameraden“ und „historische Bücher“ sicher.
Die RAe Olivo und Lang (Rüdiger v.P.) möchten von ihr wissen, woraus sie in einem Gästezimmer genau diese Bücher ihrem Mandanten zuordnen könne, da sie auch noch Belletristik im Bücherregal gefunden habe. Sie habe weitere „Bundeswehrgegenstände" mit dem Namen des Angeklagten gefunden und es daraus abgeleitet, außerdem aus den gefundenen „Negativzertifikaten von Covidtests“.

Sie wird nach ihren Sprachkenntnissen in portugiesisch befragt, da sie aus zwei brasilianischen Internetseiten über „Consulting Firmen“, die Firmeninhaber Rüdiger v.P. und Schwiegersohn ermittelt habe. Frau Schepek gibt zu, kein portugiesisch zu sprechen, es habe sich aus dem „Draufschauen“ ergeben.

RA Hamed (Hr. H.) fragt nach dem „Muster der Ermittlung“ und weiteren Infos zur Ausbildung und dem Beruf von Rüdiger v.P. - „Keine Erkenntnisse“.

Fragen zur Vorbesprechung der Durchsuchung und der Rolle der Presse während der Durchsuchung verweigert sie - aufgrund der fehlenden Aussagegenehmigung hierzu.
RA Hamed besteht auf Protokollierung.

RA Dr. Sieg (Heinrich XIII Prinz Reuß) besteht auf einer Klärung der erweiterten Aussagegenehmigung mit dem Präsidenten des BKA.
RA von Alversleben (Heinrich XIII Prinz Reuß) fragt, ob die Ermittlungen noch andauern würden? Antwort:“JA!“

RA Klemke (Michael F.) möchte wissen, was im Durchsuchungsbeschluss genau steht? Die Zeugin wird unsicher, der vorsitzende Richter greift ein, was RA Klemke mit „Sie können mir das Fragerecht nicht entziehen“ unterbindet.
„Gegen wen und was wurde ermittelt?“
„Machen Sie immer was Ihre „Leitung“ von Ihnen verlangt?“
„Haben Sie diese Anordnungen rechtlich überprüft?“
Der vorsitzende Richter meint, dies wäre bereits von der Zeugin beantwortet.
„Welche Kommunikationswege gab es, um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes zu überprüfen?“ Frau Schepek macht keine Angaben, RA Klemke besteht auf Protokollierung.
Er wirft dem vorsitzenden Richter „unzulässiges prozessuales Verhalten vor“, da er ihn beim Fragen unterbreche, um der Zeugin beizustehen.

RA Lober (Birgit M.-W.) möchte von ihr wissen, was ein „Consultant“ sei? Sie weiß es nicht. Im 83seitigen Vermerk hat sie aber ein Interesse an „UFOs“ aufgelistet, genauere Angaben zu Ermittlungsdetails verweigert sie immer wieder mit dem Argument der „Ermittlungstaktik“, das von der Aussagegenehmigung nicht gedeckt sei.

Eine sichtlich genervte Zeugin wird vorerst entlassen und erhält einen Hinweis auf eine erneute Vorladung.
In der nächsten Verhandlung möchte Peter W. Aussagen zu seinen persönlichen Verhältnissen machen.

19:48 | Leserkommentar
Man kann es nicht oft genug wiederholen, die Staatsjustiz ist das systemische Rektum der klan-wirtschaftlichen "Eliten", lediglich die Anzahl der hypertrophen Hämorrhoiden variiert im Laufe der Zeit. In der Phase der progressiven Paralyse nehmen die Wucherungen überhand.

11.06.2024

10:05 | Kurier: Schwindel während Corona-Pandemie: Haftstrafen für gefälschte Tests

Mit einem groß angelegten Schwindel hat eine Wiener Firma aus der Corona-Pandemie Profit gezogen. Das Unternehmen kooperierte ab Frühjahr 2022 mit mehreren Wiener Apotheken und führte Antigen- und PCR-Tests durch, wobei die Daten und Tests zur Auswertung einem Labor übermittelt wurden. Weil 71.128 PCR-Tests zwar abgerechnet wurden, in Wahrheit aber purer Fake waren, hat am Montag der ehemalige Geschäftsführer am Landesgericht die Rechnung präsentiert bekommen.

Der 40-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, dessen 38 Jahre alter Cousin, der sich um die IT gekümmert hatte, als Beitragstäter zu 21 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Die 42 Jahre alte Ehefrau des Firmenchefs wurde freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Kommentar des Einsenders
Das glaubt doch niemand im ernst, dass beim „Testweltmeister“ AUT nur ein schwarzes Schaf zu finden gewesen sei…!? Btw. Weshalb kein Firmenname bzw. Namen der Angeklagten? Ein Milliardenbusiness zwischen Boden- und Neusiedlerseee, ein geneigter Großanbieter samt Logistik aus dem roten Dunstkreis Wien, geneigte „Kleinanbieter“ in den Bundesländern, die Maskendeals, die ganze Cov-Nummer so oder so ein einziger Großbetrug am Bürger/Steuerzahler, und ein Bauernopfer!? Wenn schon Aufarbeitung, dann aber ordentlich.

Diese gesamte Plandemie war ein einziger Fake... Wo bleiben also die Haftstrafen für all die Lügner und Betrüger die uns diesen ganzen Dreck erst eingebrockt haben? Achso, die sind zu mächtig und einflussreich und stecken alle unter einer Decke... Na dann... JE

07.06.2024

10:18 | TGP: Der ehemalige Generalstaatsanwalt Bill Barr bezeichnet Trumps Verurteilung als „Abscheulichkeit“ – sie werde im Berufungsverfahren aufgehoben

Der ehemalige Generalstaatsanwalt Bill Barr hat sich gegen Donald Trumps Schein-Strafverfahren und seine Verurteilung ausgesprochen und den gesamten Prozess als „Gräuel“ bezeichnet. Barr äußerte sich während eines Interviews mit Martha McCallum auf Fox News und wies darauf hin, dass Trump offensichtlich kein Verbrechen begangen habe. „Ich habe von Anfang an gesagt, dass das eine Abscheulichkeit sei, und ich war tatsächlich überrascht, dass sie mit dem Fall weitergemacht haben, denn da war wirklich nichts dabei“, sagte Barr. „Da gab es kein Verbrechen, und sie waren erst wirklich in der Lage, es zu artikulieren, nachdem die Verteidigung ihren Fall ruhen ließ. Deshalb dachte ich, die ganze Sache sei eine Farce.“

Der 74-Jährige, der zig Millionen Amerikaner verraten hat , indem er sich geweigert hat, den Wahlbetrug während der Präsidentschaftswahl 2020 zu untersuchen, fügte hinzu, dass die Verurteilung jeden möglichen Sieg Bidens untergraben würde.

Kommentar des Einsenders
Die Menge an TOP-Juristen und hier einem ehem. Justizminister wird immer länger, die sagen, dass die div. Verurteilungen von DJT wohl alle vom den jeweiligen Berufsgerichten o auf jeden Fall vom Supreme Court ´kassiert´ werden. Also bleibt die Frage: Wofür diente dieses Vorgehen letztendlich ?!

10:54 |  Der Ostfriese
Werter Einsender, es dient zur Polarisierung des Pöbels. 1. Gruppe - boa geil, ey endlich mal was los (ansonsten politisch  absolut desinteressiert) 2. Gruppe (politisch etwas interessiert, begreift aber die Zusammenhänge nicht, beide Untergruppen glauben (die etwas gebildeteren unter ihnen glauben sogar zu wissen) das die entscheidende Macht im Staat der Präsident ist) a) so zeigen wir's den Trump Anhängern, ist zwar gemein, aber es nützt uns! b) der arme Trump - mein Held! wie der sich gegen die andern behauptet - Respekt!

Der Erfolg eines Zaubertricks hängt davon ab, das die Zuschauer sich auf das konzentrieren, wovon der Zauberer möchte, das sie sich darauf konzentrieren. So begreifen sie nicht, das es in Wirklichkeit anders ist. Wenn so viel Aufwand um die  Präsidentenwahl betrieben wird, muß es doch einfach wirklich entscheidend sein, wer zukünftiger Präsident wird! (würde eine von Fau W. von der AFD geleitete Regierung für Deutschland tatsächlich so viel besser sein, als eine von Grüninnen geleitete? Auf wessen Gehaltsliste stand (oder auch steht) die besagte Dame?)

06.06.2024

10:07 | Der Ostfriese zu gestern 18:49 „US-Bundesstaat erwägt chirurgische Kastration bei pädo-Straftätern“
Der Sinn und Zweck einer Strafe liegt meistens in der Abschreckung begründet, da im Nachhinein eine Tat ohnehin nicht  ungeschehen gemacht werden kann. Aber bei diesem Täterkreis handelt es sich häufig um Wiederholungstäter, die dann durch einen chirurgischen Eingriff sicherlich etwas gebremst werden könnten. Ich bin in einigen Fällen für eine postnatale Abtreibung bis zu einem Alter von 5.300 Wochen. Mir ist in meinem nahen Umfeld jemand bekannt, der eine Vergewaltigung unter Einsatz von KO-Tropfen widerfahren ist. Diese Tat ist ca. zwanzig Jahre her, geschah in einem Nebenraum einer Diskothek in die ich zu der Zeit auch regelmäßig ging und der Haupttäter ist schon (zu seinem Glück) vor längerer Zeit verstorben - sonst hätte ich bei ihm auf unsanfte Weise diesen Zustand hervorgerufen. Die Opfer sind für den Rest ihres Lebens traumatisiert, selbst als Lebenspartner leidet man immer wieder von neuem mit, wenn man die betroffene Person nach einem Angsttraum, in dem
die Tat wieder auftauchte, beruhigen muß. Da wäre ein chirurgischer Eingriff ohne Anästhesie mit stumpfen unsterilen  Instrumenten von Betroffenen vorgenommen noch das geringste an Strafe, was man den Tätern angedeihen lassen sollte. Die betreffende Person war zu dem Zeitpunkt über 25 Jahre alt, aber wenn so etwas mit Kindern gemacht werden sollte, ist dies noch schlimmer!

05.06.2024

18:49 |  NIUS: „US-Bundesstaat erwägt chirurgische Kastration bei pädo-Straftätern“

Kommentar des Einsenders
Den Amerikanern – zumindest in einigen Bundesstaaten – wäre das durchaus zuzutrauen … ich habe noch keine Meinung dazu, wie gut o schlecht ich das finde. Was ist mit Euch ?

15:18 |  defender: Bayer nutzt die Regeln der Tabakindustrie, um sich der Haftung für krebserregendes Unkrautvernichtungsmittel zu entziehen

Angesichts der Auszahlungen in Milliardenhöhe aus Vergleichen und Gerichtsverfahren durch Landwirte und Hausbesitzer, die an dem durch das Unkrautvernichtungsmittel Roundup verursachten Non-Hodgkin-Lymphom leiden, startete der Chemieriese Bayer eine neue PR-Kampagne, um für die „Sicherheit und Vorteile“ des krebserregenden Produkts zu werben.

Der Text berichtet über einen Gerichtsfall, in dem Bayer wegen der Verbindung seines Herbizids Roundup mit Krebserkrankungen verklagt wurde. Die Jury befand Bayer für schuldig und verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von Schadensersatz. Interne Dokumente enthüllten, dass Monsanto, der ursprüngliche Hersteller von Roundup, seit den 1980er Jahren über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat Bescheid wusste.

Die Dokumente zeigen auch, dass Monsanto und später Bayer beträchtliche Mittel für PR-Kampagnen aufgewendet haben, um die Öffentlichkeit von der Sicherheit von Glyphosat zu überzeugen und die Regulierung zu verhindern. Diese PR-Taktiken ähneln den Strategien der Tabakindustrie und umfassen die Finanzierung von Desinformationskampagnen sowie die Beeinflussung wissenschaftlicher Studien. JE

14:28 | ZH: Dershowitz: Trump könnte seine Berufung beim Obersten Gerichtshof beschleunigen

Der pensionierte Harvard-Rechtsprofessor und ehemalige Anwalt von Jeffrey Epstein, Alan Dershowitz, glaubt, dass der ehemalige Präsident Trump einen Weg hat, seine Verurteilung vor dem Obersten Gerichtshof der USA vor den Präsidentschaftswahlen im November zu beschleunigen . Trump wurde wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen in 34 Fällen für schuldig befunden, um vor der Präsidentschaftswahl 2016 Schweigegeldzahlungen an den Pornostar Stormy Daniels zu verschleiern.

In einem Interview mit Megyn Kelly am Freitag schlug Dershowitz vor, dass Trumps Anwaltsteam sofort darauf drängen sollte, dass ihre Berufung vor dem New Yorker Berufungsgericht verhandelt wird, und sie auffordert, die Berufungsabteilung zu umgehen – die, wie Dershowitz vorschlug, gewählt wird und wahrscheinlicher funktioniert gegen Trump.

Kommentar des Einsenders
Ein sehr bekannter Harvard-Law-Professor beschreibt den sehr kurzen Weg für DJT – nach div. Verurteilungen – zur Berufung der Fälle beim sog. Supreme Court. Dabei wollen die Linken doch DJT eigentlich im Gefängnis ´verschimmeln´ lassen, oder ?!

 

07:45 | YT: Die Fauci-Anhörung: „Dieser Mann gehört ins Gefängnis!“

Kommentar des Einsenders
Der Immunologe Anthony Fauci musste gestern vor dem Corona-Ausschuss des US-Kongresses aussagen und hat dabei ein schockierendes Geständnis abgelegt. Im Kapitol wird bereits lautstark seine Verhaftung gefordert. Der Druck im Kessel steigt…

Gute Zusammenfassung der aktuellen Befragung von Toni Fauci zu seinen widerwärtigen Praktiken in der Plandemie, die gain-of-function-Aktionen des NID/DefanceMinistry, die Finanzierungen der Pharma, ecohealthalliance usw. …Wann kommen in unseren Breiten derartige Ausschüsse nach US-Vorbild? Höchste Zeit wär es.

10:10 | Leser Kommentar
Klar gehört der Mann ins Gefängnis. Bereits lange. Aber er hätte auch nie in diesem Posten weitermachen dürfen. Es war bereits lange klar, dass Fauci ein Lügner war und die P(l)andemie erst herrauf beschwor ,mit Inzidenzen, Masken und Spritztollwut. Trump hätte ihn rausschmeißen können, tat er aber nicht! Und so gehört auch Trump zu diesem Verbrecher-Verein der Spritz-Tollwütigen. Trump trat aus der WHO aus, lies aber Fauci, den Spritzen-Mörder weiterwursteln.

04.06.2024

14:14 | slaynews: Die Hälfte der amerikanischen Wähler sagt, dass Trumps „Schweigegeld“-Prozess politisch motiviert war

Fast die Hälfte der amerikanischen Wähler glaubt, dass der Prozess gegen Präsident Donald Trump in New York wegen sogenannter „Schweigegeld“-Vorwürfe politisch motiviert war. Laut einer Sonntagsumfrage von ABC News/Ipsos gaben 47 Prozent der Befragten an, dass die Anklage des Bezirksstaatsanwalts von Manhattan, Alvin Bragg, politisch motiviert sei. ergab jedoch, Die Umfrage dass 38 % der Amerikaner sagen, dass dies nicht der Fall sei. Dieselbe Umfrage ergab auch, dass 50 % der Amerikaner glauben, dass Trumps Schuldspruch in diesem Fall richtig war. 27 % gaben an, dass sie glaubten, das Urteil sei falsch, und 23 % sagten, sie wüssten „nicht“, ob die Verurteilung richtig sei oder nicht.

Jeder der diesen korrupten Filz von Opa Joe samt Anhang nur etwas verfolgt, wird wohl zu dem gleichen Schluss kommen. JE

12:43 | breitbart: El Salvadors Präsident sagt zu Donald Trump Jr.: „Wir sperren die Opposition nicht ein“

El Salvadors Präsident Nayib Bukele sagte Donald Trump Jr., dass sein Land „die Opposition nicht einsperrt“, wenige Tage nachdem ein Geschworenengericht in Manhattan den ehemaligen Präsidenten Donald Trump verurteilt hatte. Das älteste Kind des ehemaligen Präsidenten postete ein Video auf TikTok, in dem die beiden Männer zusammen stehen und Donald Trump Jr. Bukele zu einer „erstaunlichen Leistung“ gratuliert. Bukele wurde im Februar in einer erdrutschartigen Wahl mit 85 Prozent der Stimmen als Präsident wiedergewählt. Am Samstag wurde Bukele für seine zweite Amtszeit inauguriert.

„Und das alles, ohne dass Sie Ihre politischen Gegner ins Gefängnis stecken müssen“, sagte der Sohn des ehemaligen Präsidenten zu Bukele. „Das hat mir an der Rede gefallen.“ Donald Trump Jr. fügte hinzu, dass die Menschen „in der Lage sind, Videos zu drehen, weil es keine Verbrechen mehr gibt“ und die Menschen nicht „ins Gefängnis“ geworfen werden müssen.

„Wir werfen die Opposition nicht ins Gefängnis“, antwortete Bukele scherzhaft.

Kommentar des Einsenders
Bitte einfach lessen und laut lachen – Zitat: „El Salvador’s President Nayib Bukele told Donald Trump Jr. that his country does not “jail the opposition,” days after a Manhattan jury convicted former President Donald Trump.”

Wer hätte gedacht, dass die Demokraten die USA in ein politisches Bananenland verwandeln könnten? Dieses Land ist von einer Weltmacht zu einer Art politischer Freakshow geworden, bei der sich die Clowns im Zirkus gegenseitig die Haare ausreißen und ihre Laptops mit Pornos befüllen, während das Land mit Vollgas ins Chaos stürzt. JE

03.06.2024

14:24 | thepoliticsbrief: Bidens Richternomin windet sich, als Cruz sie mit der Einweisung männlicher Sexualstraftäter ins Frauengefängnis konfrontiert

Der republikanische Senator Ted Cruz aus Texas befragte am Mittwoch während einer Bestätigungsanhörung am Mittwoch die US-Richterin Sarah Netburn zu einem Fall, in dem es um einen Serienvergewaltiger von Kindern geht. Netburn, der für einen Sitz am US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York nominiert wurde, war einer von fünf Richtern, die bei der Anhörung des Justizausschusses des Senats aussagten . Cruz fragte Netburn zunächst, ob politische Ideologie wichtiger sei als individuelle Rechte.

„Ich glaube Ihnen nicht, und ich denke, dieser Fall zeigt, dass Sie bereit sind, die Rechte von Einzelpersonen zu unterdrücken, um Ihrer politischen Ideologie gerecht zu werden“, sagte Cruz, als Netburn behauptete, ihre politischen Ansichten seien „überhaupt egal.“ „In diesem Fall geht es um einen männlichen Angeklagten, der einen neunjährigen Jungen vergewaltigt hat. War er daran schuld?“

Es ist wirklich schwer zu glauben, dass die Realität manchmal bizarrer ist als jede dystopische  Fiktion. Hier haben wir einen 1,80 Meter großen verurteilten Serienvergewaltiger, der sich entscheidet, dass er plötzlich eine Frau ist und dann das Recht bekommt, in einem Frauengefängnis zu sein, während er immer noch männliche Genitalien hat. Und die Antwort der Behörde? "Klingt großartig!" Ich frage mich, ob irgendjemand an die Rechte der anderen Frauen in diesem Gefängnis gedacht hat. Es scheint, als ob der Grundsatz der individuellen Selbstidentifikation hier alles andere übertrumpft, einschließlich der Sicherheit und des Wohlergehens derjenigen, die bereits Opfer von Gewalt waren. Das ist nicht nur zynisch, das ist absolut schockierend. JE

18:03 | Leser Kommentar  
Tja, JE, mir tun die ganzen Comedians leid, die davon leben, die Politik und die Realität zu überzeichnen, um das Publikum zum Lachen zu bringen. Diese Realität kann man wohl nicht mehr überzeichnen, oder ?!

19:15 | Leser Kommentar
 Interessiert bei einem spanischen Stierkampf das Wohlergehen des zu tötenden Stieres? Der Stier dient dem Matador, indem er sich möglichst spektakulär töten läßt. Der Stier ist nur Mittel zum Zweck der selbstgefälligen Präsentation des "Stierkämpfers". Wie schon beim "Grafen von Monte Cristo" erwähnt wird, erfüllt der Angeklagte vor Gericht einen vergleichbaren Zweck. Wenn man (oder in diesem Fall "Frau") Karriere machen will, muß man den Puppenspielern schon eine gute Show liefern! Wen interessieren schon die Folgen, solange keine
besondere Person einen Schaden zu erwarten hat? In den USA ist das Gefängnis sogar ein lukrativer Geschäftsbereich. Mit etwas Spannung und Unterhaltung... Warum stehen in DACH denn keine Juristen auf, um der derzeitigen Entwicklung entgegen zu wirken?