14.03.2026

18:35 | Bild: 54 Mio. Euro Steuerschaden! Polizei sucht diesen Mann

Es war ein harter Schlag gegen die illegale Zigarettenproduktion in Deutschland: Europol und Zöllner rückten im März 2025 mit Spezialkräften an 14 Adressen in NRW und Niedersachsen an. In Düsseldorf konnten eine riesige Fabrik ausgehoben und zwölf Personen festgenommen werden. Doch ein Drahtzieher entwischte. Ermittler fahnden nach dem Mann und bringen den Fall auch zu „Aktenzeichen XY“. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Zollfahndungsamt Essen suchen nach Ihor Libych. Er soll Teil der kriminellen Vereinigung gewesen sein, die zwischen April 2024 und März 2025 die Profi-Fabrik in Düsseldorf betrieben hat. Es geht um einen Steuerschaden in Höhe von mehr als 54 Millionen Euro!

Während der Staat den Rauchern jede Schachtel mit Steuern zuscheißt, baut die organisierte Szene einfach ihre eigene Fabrik – steuerfrei, rund um die Uhr und mit Schlafsaal für die Arbeiter. 54 Millionen Euro Schaden nennt das die Finanz. Für die Bande war es offenbar einfach nur ein ziemlich gutes Geschäftsmodell. JE

13.03.2026

08:18 | Der Hausjurist - Dr.Dr. Schimanko - ExxpressTV: Wem gehören die Kaiser-Juwelen wirklich? Historiker Höbelt über Österreich, Habsburger und Ansprüche


Univ.-Prof. em. Lothar Höbelt kritisiert die Inkonsequenz des offiziellen Österreich, sich seit seiner Gründung am 12. November 1918 von der untergegangenen Donaumonarchie Österreich-Ungarn zu distanzieren und als Republik nicht deren Nachfolger sein zu wollen, aber Vermögen deren früheren Herrscherhauses zu beanspruchen. Die Republik Österreich kann man auch nicht mit dem früheren Cisleithanien der Monarchie Österreich-Ungarn gleichsetzen. Außerdem erläutert Höbelt die Chronologie, daß bis 11. November 1918 der Kaiser im Amt war und bis dahin die volle Verfügungsgewalt hatte, und die betreffenden Juwelen bereits im Oktober 1918 nach Canada hatte bringen lassen.

Höbelt meint, die von Kulturminister Babler zur Klärung von allfälligen Ansprüchen der Republik Österreich auf die bekanntgewordenen Habsburger-Juwelen in Canada eingesetzte Kommission soll noch einmal schön Essen gehen und dann heimgehen.

Der b.com Hausjurist Dr.Dr. Schimanko

Diese Kommission, auch Florentiner-Kommission genannt, weil unter den betreffenden Schmuckstücken sich auch der Florentiner Diamant befindet, ist zweifellos hochkarätig besetzt (siehe die betreffende Verlautbarung des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, https://www.bmwkms.gv.at/themen/aktuell/florentiner-kommission-.html). Aber sie ist entbehrlich und damit eine Verschwendung von Steuergeld. Denn Rechtsfragen hat die Finanzprokuratur zu klären als gesetzliche Einrichtung zur rechtlichen Beratung und Rechtsvertretung im Interesse des Staates (§ 1 Finanzprokuraturgesetz – ProkG, BGBl I 110/2008 idgF).

Die sich stellende Rechtsfrage ergibt sich aus § 5 und § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Habsburgergesetz (Gesetz vom 3. April 1919 betreffend die Landesverweisung und die Übernahme des Vermögens des
Hauses Habsburg-Lothringen, StGBl 209/1919 idgF):

"§ 5.
Die Republik Österreich ist Eigentümerin des gesamten in ihrem Staatsgebiet befindlichen
beweglichen und unbeweglichen hofärarischen sowie des für das früher regierende Haus oder für eine
Zweiglinie desselben gebundenen Vermögens.

§ 6.
Als hofärarisches Vermögen gilt das bisher von den Hofstäben und deren Ämtern verwaltete
Vermögen, soweit es nicht ein für das früher regierende Haus oder für eine Zweiglinie desselben
gebundenes Vermögen oder aber nachweisbar freies persönliches Privatvermögen ist.
(1) Als hofärarisches Vermögen gilt das bisher von den Hofstäben und deren Ämtern verwaltete
Vermögen auch dann, wenn dessen Anschaffung aus den Mitteln der Zivilliste erfolgt ist.
(2) Solange der Nachweis der Zugehörigkeit eines von den Hofstäben und deren Ämtern verwalteten
Vermögens zum freien persönlichen Privatvermögen nicht durch Anerkenntnis der zuständigen
staatlichen Stelle oder durch rechtskräftiges richterliches Urteil erbracht ist, darf die Staatsverwaltung
auch über solche Gegenstände, welche als freies, persönliches Privateigentum in Anspruch genommen
werden, frei verfügen, ohne daß, wenn später die Eigenschaft als Privatvermögen festgestellt wird, dem
Eigentümer ein anderer Anspruch als jener auf Übergabe des betreffenden Vermögensstückes seitens der
Staatsverwaltung an ihn oder des Wertes desselben im Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes vom
3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 209, zusteht. Als für das früher regierende Haus oder eine Zweiglinie
desselben gebundenes Vermögen gilt das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen, welches
nicht hofärarisches Vermögen (Absatz 1) oder nachweislich freies persönliches Privateigentum eines
Mitgliedes des früher regierenden Hauses oder einer Zweiglinie desselben ist. Zu diesem gebundenen
Vermögen gehören insbesondere die nachstehenden, von der vormaligen “Generaldirektion der Privat-
und Familienfonds Seiner k. und k. Apostolischen Majestät” derzeit “Generaldirektion der Habsburg-
Lothringenschen Vermögensverwaltung” verwalteten Vermögensmassen:
a) der Familien- und der Avitikalfonds,
b) das Primogenitur-Familienfideikommiß der Sammlungen des Erzhauses,
c) die Familienfideikommißbibliothek,
d) das Falkensteinsche Fideikommiß,
e) das Kaiser Franz Joseph I.-Kronfideikommiß des Erzhauses Habsburg-Lothringen,
f) die Hofbibliothek.

[...]" 

Zu den erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen ist es ausreichend, ein Provenienzgutachten einzuholen, wobei der Provenienzforscherin oder dem Provenienzforscher, die damit betraut werden, erforderlichenfalls zur Beantwortung von Spezialfragen die Beiziehung einer Subgutachterin oder eines Subgutachters auf Kosten der Auftraggeberin (Republik Österreich) genehmigt werden kann.

(Dieser Beitrag bezweckt die Information zum Vorgehen des Kulturministers und die Analyse und Beurteilung dieser Vorgangsweise. Präskriptive [wertende] Aussagen zum Habsburgergesetz erfolgen damit nicht.)

12.03.2026

10:44 |  ET: Spenden für den IS gesammelt: Haftstrafen für vier Männer in Hamburg

Wegen Spendensammlungen für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind vier Männer in Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Dienst zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie achteinhalb Jahren Gefängnis, wobei in einem Fall vorherige Strafen aus einem anderen Prozess einbezogen wurden. Laut Anklage hatten sie unter anderem durch Aufrufe in sozialen Medien rund 240.000 Euro gesammelt. Verurteilt wurden die Männer wegen Verstößen gegen Embargobestimmungen, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereingung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft taten sich die Beschuldigten ab 2022 zusammen. Demnach sammelten sie 174.000 Euro und leiteten das Geld über Mittelsmänner an den IS weiter. Ein Beschuldigter hatte der Behörde zufolge zuvor separat schon 65.000 Euro transferiert.

Der „Kalifat-Crowdfunding-Service“ lief also fröhlich über europäische Social-Media-Kanäle, bis irgendwann jemand bemerkte, dass 240.000 Euro nicht gerade für Katzenvideos gesammelt wurden. Wieder einmal zeigt sich: Für Terrorfinanzierung braucht man heute keine geheimen Höhlen mehr – ein Smartphone, ein paar naive Spender und die Trägheit europäischer Sicherheitsbehörden reichen da völlig aus. JE

08:20 | krone: Rekord-Strafe: Strabag muss 146 Millionen zahlen

Das Wiener Kartellgericht hat der Strabag in der Baukartell-Causa den Kronzeugen-Status aberkannt und die Kartellstrafe in Höhe von 45,4 Millionen Euro auf 146 Millionen Euro erhöht. Das ist die mit Abstand höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe. Die zuvor höchsten Kartell-Geldbußen zahlten die Billa-Mutter Rewe (70 Mio. Euro) und der Baukonzern Porr (62,4 Mio. Euro). Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte die erhöhte Geldbuße vor Gericht am Mittwoch beantragt.

Nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH) im Jahr 2023 wurde das Baukartellverfahren gegen Österreichs Branchenführer Strabag trotz bereits verhängter Millionenstrafe neu aufgerollt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte „aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel“ eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses aus dem Jahr 2021 beantragt.

Kommentar des Einsenders
...angesichts der massiven wirtschaftlichen "Verfehlungen" in den letzten 30 Jahren muss man den Eindruck gewinnen, dass in diesem Land ohne Mauschelei, Korruption, Betrug, Großgaunerei etc. überhaupt nichts mehr geht..! Wohl wird es anderorts auch nicht anders laufen - doch es ist hierorts besonders auffällig und geballt. Freier Wettbewerb - Fehlanzeige, und wenn's ganz blöd läuft, zahlt der Steuertrottel immer wieder die Zechen. Eine Katastrophe...

Österreichs Baukartell – ein Geschäftsmodell so alt wie der Beton selbst: Man spricht sich ab, kassiert gemeinsam, und wenn es auffliegt, zahlt man halt eine Strafe aus den Gewinnen, die man vorher mit den überteuerten Aufträgen verdient hat. Am Ende nennt man das dann „Settlement“. Andere  würden dazu schlicht sagen: Die Mafia trägt in Österreich Helm und Warnweste. JE

15:33 | Monaco
bei diesem Korruptions-Talent und dem Engagement der Ordens-Beate, könnte man den Eindruck gewinnen, Österreich will von der Ukraine annektiert werden...

11.03.2026

18:49 | tichy: Nach Vergewaltigung einer 16-Jährigen: Berliner Jugendamt kehrt die Sache unter den Teppich

In der Neuköllner Gropiusstadt steht ein Jugendzentrum, das in seinen Hausregeln jegliche Gewalt, ob „Schlagen, Beleidigen oder Unterdrücken“ anderer untersagt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, belegt aber ebenso wie die weiteren Punkte der aushängenden Kurz-Hausordnung, dass es hier viele Probleme gibt: Ein „sorgfältiger Umgang mit der Einrichtung“ wird da in einfacher Sprache angemahnt: „Kaputte Sachen kann niemand nutzen.“ In der JZ werde weder „konsumiert“ (Tabak, Drogen Alkohol), noch seien Waffen dort erlaubt.

Aber dieser Fall sprengte dann doch die Erwartungen der Mitarbeiter. Im Januar kam es zu einer massiven sexuellen Belästigung eines 16-jährigen kurdischstämmigen Mädchens in dem Jugendzentrum. Angeblich war ein ähnliches Verhalten schon länger „Usus“ in der Einrichtung. Von „unerwünschten Umarmungen, ungewolltem Anfassen von Brüsten und Po“ ist die Rede, unaufgefordert ziehen Jungen Mädchen auf ihren Schoß.

Kommentar der Einsenderin
Man weiß gar nicht mehr, was man dazu noch sagen soll. Wie war das nochmal mit Kalkutta? Wir sind es wohl schon geworden!

10.03.2026

14:54 | tagesschau: Verfahren gegen Spahn eingestellt

Die Maskenbeschaffung in der Corona-Zeit sorgt seit Jahren für Kritik. Im Fokus: das Gesundheitsministerium unter Spahn. Nun ist das Verfahren gegen den heutigen Unionsfraktionschef eingestellt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat ein Verfahren gegen den heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) im Zusammenhang mit Maskenkäufen während der Corona-Pandemie eingestellt. Eine Prüfung habe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben", teilte die Behörde mit. Ermittlungen wurden demnach gar nicht erst aufgenommen.

Seit Anfang Juni 2025 waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen Spahn eingegangen. Sie richteten sich insbesondere auf mögliche Vorteilsannahme und Untreue während seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister, heißt es weiter.

Kommentar des Einsenders
Passt schon. Mittlerweile wissen die geneigten Beobachter doch, aus welchen Richtungen die Befehle samt Geld für die "gesponserten" Parlamentarier gekommen sind! Wozu also "billige" Bauernopfer anklagen, während die Auftraggeber sich bis dato die Schenkel klopfen, dass sie immer wieder durchkommen..."Ihre Demokratur", und sein Alter als weiterer Handlanger der Funke-Medien-Gruppe sitzt ja mit ihm im selben Bett - also, was soll's...! Wobei - die Villa Neuspahnstein hätten sich die beiden redlich verdient für ihre aufopfernde Positionierung und Arbeit rund um die PLandemie!

05:50 | exxpress: EU-Regelwut: 1456 neue Gesetze in nur einem Jahr

Immer mehr Regeln, immer mehr Aufwand, immer weniger Spielraum: Eine OECD-Analyse zeigt, dass die Regulierung in Europa Unternehmen zunehmend belastet. 2024 brachte die EU 1456 Rechtsakte auf den Weg – und liegt beim Bürokratieaufwand klar über den USA und Australien.

Der erfahrene Bachheimer-Leser weiß natürlich, was jetzt kommen muss. Riiiichtiiig, Tacitus
Je korrupter desto zahlreicher die Gesetze. TB

14:16 |  Der Bondaffe
Das obige veröffentlichte Bild ist der Volltreffer schlechthin. Denn es zeigt das Problem und ist auch gleichzeitig die Lösung.

Die folgenden Beschreibungen dazu habe ich auf dem Telegram-Kanal "Rechtsmärchen" gefunden:
https://t.me/rechtsmaerchen

Das Problem liest sich so:
"531: Wie nannten die Römer das niedergeschriebene Gewohnheitsrecht? Lex (lat.: das Gesetz) oder Leges (lat.: die Gesetze)"

Die Lösung ergibt sich daraus:
"532: Wozu benötigen wir die lateinisches Leges überhaupt? Als edle Germanennachfahren benutzen wir überhaupt kein Schriftrecht. "Gesetzt Recht kann natürlich Recht nicht widerlegen." Die Legen dienen uns einzig und allein dazu, um auf sie als das älteste römische Schriftrecht hinzuweisen. Damit halten wir den römischen Spießgesellen den Spiegel ihrer eigenen, uraltgen Bestimmungen vor die Nase."

und

"538: Was gilt nach einer Rechtsmaxime für jedes ältere Recht? "Was das erste ist, ist das wahrste; und was zeitlich als erstes kommt, ist das beste im Gesetz." (Bouvier's 1856 Maximes of Law). "Der Älteste behält das Feld" und die "Die ältesten Briefe gehen vor.""

Trotz allem, ich bin kein Jurist. Aber mir ist eines klar geworden: "Nix is fix". Und vor vielen vielen Jahrhunderten kam die Kirche und sagte "So ist es". Und seitdem halten sich alle daran. Wie bei Christoph Columbus und Amerika. Er setzt seinen Fuß auf neu entdecktes Land und sagt: "Das ist meines". Ohne die Ureinwohner zu fragen. Letztendlich nur ein Rechts-Glaubenkonstrukt, ein Glaubenskonstrukt wie Religion und Geld. Glaubensillusionen, denen sich viele aus Mangel an Wissen unterordnen bzw. unterwerfen. So wie ich das sehe hat das Recht des Gesetzes nichts mit natürlicher bzw. göttlicher, wahrhaftiger Ehtik zu tun. Es kann, muß aber nicht.

Besser kann man es kaum machen. Und selbst aus der Bibel kann man sich Rechtskonstruktionen herausleiten lassen, schon aus dem ersten Satz. Z.B. aus "Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Frage: "Wo gelten hier Gesetze? Im Himmel? Auf Erden? Oder dazwischen?" Folgefrage: "Was/welches Gesetz gilt im Weltraum?"

05.03.2026

17:45 | tichyseinblick:  Hausbesuch der Polizei wegen eines privilegierten Edel-Flüchtlings

Am 5. März 2026 klingelt die Polizei bei TE-Autor Josef Kraus: Wer über einen Flüchtlingslobbyisten im BR-Rundfunkrat schreibt, bekommt morgens die Staatsmacht ins Haus. Ein abgelehnter, später geduldeter Asylbewerber nutzt das Strafrecht als Keule gegen Berichterstattung zu seiner Person. Polizei und Staatsanwaltschaft haben in Deutschland ja sonst nichts zu tun.

Es ist bei weitem nicht nur etwas in eigener Sache: Am 24. September 2025 hatte ich auf TE über einen abgelehnten, schließlich geduldeten Asylbewerber geschrieben, der seit acht Jahren im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks sitzt und nicht nur dort Lobby-Politik in Sachen Zuwanderung, Asyl usw. betreibt.

Buntland 2026: Für Clan-Kriminalität fehlt Personal, aber für Morgenbesuche bei Journalisten reicht es immer noch. Zwei Uniformierte klingeln wegen eines Artikels – als hätte jemand ein Attentat auf einen Weihnachtsmarkt geplant. Früher sollte Presse die Mächtigen kontrollieren. Heute kontrollieren Polizisten, Anzeigen und Staatsanwälte die Presse. JE

03.03.2026

17:16 | tichy:  Exklusiv: Staatsanwalt verweigert Ermittlungen gegen Wolfram Weimer

Wenn wir wirklich verstehen wollen, warum jemand etwas tut oder auch nicht tut, dann hilft es oft, sich in die betreffende Person hineinzuversetzen. Stellen wir uns, lieber Leser, deshalb für einen kurzen Moment vor, wir wären ein Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten mindestens einen Restbestand an Berufsethos, Ehrgefühl und Gerechtigkeitssinn. Uns flattert eine Strafanzeige gegen den Staatsminister für Kultur und Medien auf den Tisch. Wolfram Weimer hat über die Firma, die ihm und seiner Ehefrau gehört, Geld damit verdient, Treffen mit seinen Politiker- und sogar Ministerkollegen zu vermitteln. Viel Geld. Sehr viel Geld.

Jetzt wird ihm Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorgeworfen, jeweils in einem besonders schweren Fall. Nicht von irgendeinem Laien (obwohl auch das formal selbstverständlich zulässig und inhaltlich sowieso komplett nachvollziehbar wäre). Sondern von einem seit vielen Jahren bei Gericht zugelassenen Rechtsanwalt – einem studierten Volljuristen also. Mathias Markert heißt der Mann, er hat seine Kanzlei in München.

Korruption? Nur wenn einer mit Geldkoffer und unterschriebenem Gesetzestext gefilmt wird. Alles andere ist offenbar Standortpflege. Rechtsstaat? Läuft. Nur bitte ohne Störung der Betriebsatmosphäre. JE

02.03.2026

17:07 | BZ:  Greenpeace vor dem Bankrott: Richter verhängt 345 Millionen Dollar Strafe

Ein Gericht im US-Bundesstaat North Dakota hat die Umweltschutzorganisation Greenpeace zu einer Schadensersatzzahlung von 345 Millionen US-Dollar verurteilt. Hintergrund sind Proteste gegen den Bau der Dakota Access Pipeline in den Jahren 2016 und 2017. Greenpeace kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die mehr als 1700 Kilometer lange Pipeline transportiert Rohöl durch mehrere Bundesstaaten der USA. Sie verläuft nahe dem Gebiet der Standing Rock Sioux.

Der indigene Stamm hatte seinerzeit ein Protestcamp errichtet, weil er eine Gefährdung des Trinkwassers und Eingriffe in heilige Stätten befürchtete. Auch Umweltorganisationen beteiligten sich an den Protesten. Der Pipelinebetreiber Energy Transfer wirft Greenpeace vor, eine Kampagne unterstützt zu haben, die zu wirtschaftlichen Schäden geführt habe. Das Gericht sah unter anderem Vorwürfe wie Hausfriedensbruch und Belästigung als relevant an.

Kommentar des Einsenders
...die Tief-Staat-NGGOs mit der Waschmaschinenfunktion zur bezahlten öffentlichen Erregung in Bankrottgefahr...? Gut so, und die nächsten, denen jährlich Milliarden Steuergelder unter der Hand zugeschoben wird, mögen folgen! Linke Tarnorganisationen, die mit Umweltschutz so viel am Hut haben, wie Elefanten mit Eislaufen...

10:53 | Bild:  Halten Gerichte uns Bürger für zu blöd, ein Urteil zu verstehen?

Er war 16 Jahre alt. Er wollte helfen. Ein Streit im Skaterpark im sauerländischen Meinerzhagen. Zwei Jugend-Cliquen, aufgeheizte Stimmung. Filipp will schlichten, geht dazwischen. Ein wuchtiger Faustschlag. Selbst als er schon am Boden liegt, wird er noch geschlagen und getreten. Filipp stirbt. Jetzt, zwei Jahre später, das Urteil gegen den heute 18-jährigen Täter: ein Jahr auf Bewährung, 80 Sozialstunden wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Verhandelt wurde am Landgericht Hagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Selbst bei der Urteilsverkündung. Das ist im Jugendstrafrecht möglich, aber ungewöhnlich. Die Strafkammer wollte zunächst nicht einmal die Höhe des Urteils kommunizieren. Begründung: „Es war eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Persönlichkeitsschutzes des Täters.“ Mich macht das fassungslos. Nicht nur Filipps Familie fragt sich: Wie kann das sein? 80 Sozialstunden. Für einen toten Jungen?

Die Botschaft ist brutal einfach: Wenn du Fachkraft bist, kostet dich ein Leben weniger als ein kaputtes Schaufenster. JE