20.02.2026

17:44 | tichy:  Mischt sich die Regierung von Rheinland-Pfalz in Gerichtsverfahren ein?

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung des Verfahrens nach § 154 StGB nicht zustimmen könne, weil er in solchen, Politiker betreffenden Verfahren dazu immer erst Rücksprache mit dem Innenministerium halten müsse und eine Zustimmung von dort brauche. Die Anwälte können ihren Ohren kaum trauen. Deshalb fragen sie zweimal nach – und bekommen noch zweimal dieselbe Auskunft. TE liegen die entsprechenden anwaltlichen Versicherungen vor, dass sich das alles so zugetragen hat.

Eine anwaltliche Versicherung ist eine ernste Sache: Damit erklärt ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege, dass die erklärten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Die anwaltliche Versicherung beruht auf den berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrheit und Sorgfalt und ist einer Eidesstattlichen Versicherung nahezu gleichgestellt. Das Ganze ist auf mehreren Ebenen bemerkenswert: Muss sich die Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz in Fällen von Politikerbeleidigung für ihre Verfahrensschritte also immer erst mit der Landesregierung rückversichern? Und wieso beim Innenministerium? Das hat mit der Justiz gar nichts zu tun. Die Staatsanwaltschaft ist zwar weisungsgebunden, aber nur gegenüber dem Justizministerium.

dazu passend r24: Zensur-Zäsur: Deutsche Regierung will “jede kritische Rede gegen ihre Politik beenden”

Es geht Schlag auf Schlag: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche wird in Deutschland entschieden vorangetrieben. Zugleich fordert Friedrich Merz eine Klarnamenpflicht in den sozialen Netzen und offenbart dabei unmissverständlich, wohin die Reise in Wahrheit gehen soll: Der freie Austausch von Informationen und das anonyme Äußern von kritischen Ansichten in sozialen Netzwerken sollen einem “orwellianischen Überwachungs- und Steuerungswahn” zum Opfer fallen. Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, demontiert die Pläne in einem Statement umfassend und entlarvt die Heuchelei der Systemparteien.

Wenn der Staatsanwalt im Gerichtssaal erstmal im Innenministerium anrufen muss, bevor er ein Verfahren gegen einen Bürger wegen Beleidigung einer Politikerin einstellen darf, dann ist Gewaltenteilung offenbar nur noch ein hübsches Wandtattoo im Eingangsbereich des Rechtsstaats.  JE

14:14 | exxtra24: SOS-Kinderdorf-Skandal – rund 200 Anzeigen: Schwere Missbrauchsvorwürfe erschüttern Kärnten

Die Enthüllungen rund um das SOS-Kinderdorf Moosburg in Kärnten haben Österreich in Aufruhr versetzt. Fast 200 Anzeigen wegen Misshandlung und Missbrauch wurden bereits erstattet, und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt laufen auf Hochtouren. Die Vorwürfe reichen von körperlicher Gewalt bis hin zu schwerem sexuellen Missbrauch. Wie die Plattform MeinBezirk berichtet, wurden Kinder und Jugendliche zwischen 2008 und 2020 geschlagen, gequält und sogar nackt fotografiert.

Staatsanwalt Kitz erklärte gegenüber der Presse, dass die Anzeigen ein breites Spektrum an Tätern betreffen – von Betreuern über SOS-Kinderdorf-Mütter bis hin zu anderen Kindern. Ein klares Muster sei bislang nicht erkennbar. Um die Flut an Anzeigen zu bewältigen, wurde eine eigene Meldestelle eingerichtet.

Kommentar des Einsenders
"...Die aktuellen Vorwürfe sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Wie die taz berichtet, reichen die Missbrauchsfälle in SOS-Kinderdörfern bis in die 1950er-Jahre zurück. Selbst der Gründer der Organisation, Hermann Gmeiner, soll laut Enthüllungen der Wochenzeitung Falter mindestens acht Jungen sexuell missbraucht haben. Besonders brisant: Auch hohe Funktionäre wie der ehemalige Präsident Helmut Kutin und der suspendierte Geschäftsführer Christian Moser stehen im Verdacht, einen pädophilen Großspender gedeckt zu haben. Dieser soll im Gegenzug für hohe Spenden Zugang zu Kindern erhalten haben. ..."

Angesichts der globalen Enthüllungen rund um die JE-Akten ein systemisches Problem, das seit Jahrzehnten zugedeckt, verheimlicht und mittels "unabhängigen" Kommissionen verschwiegen wurde! Spitzen der Eisberge - auch hierorts, wenn es um Kindermissbrauch u.a. geht - und möge die Zeit jetzt endlich reif sein, um diese Eisberge restlos zum Schmelzen und Schuldige vor den Richter zu bringen...!? Schonzeit vorbei.

Sind eigentlich nurmehr Perverse unterwegs? Kinderschutz als Imagekampagne – und wer als Kind was sagt, lernt früh: Schweigen ist hier Teil des Betreuungskonzepts. Reformkommission regelt. Wie immer... JE

19:34 | Leserkommentar
Das sind keine Kinderdörfer sondern staatlich finanzierte Kindermissbrauchsanstalten.

www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/kinderhilfswerk-missstaende-im-kinderdorf-pestalozzi-eidgenoessische-stiftungsaufsicht-will-neu-aufgeworfene-fragen-mit-der-stiftung-klaeren-ld.2635907

www.tagesschau.de/ausland/europa/gruender-sos-kinderdorf-missbrauchsvorwuerfe-100.html

www.diepresse.com/20108635/nach-schweren-vorwuerfen-sos-kinderdorf-kuendigt-evaluierung-an

Wer suchet der findet google: missbrauch in kinderdörfer ....

19.02.2026

16:57 |  TGP: Obamacare-Betrug aufgedeckt: Zwei Manager wegen Betrugs in Höhe von 233 Millionen Dollar zu 20 Jahren Haft verurteilt

Zwei Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen wurden laut Angaben des US-Justizministeriums zu jeweils 20 Jahren Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt, nachdem sie einen massiven Betrug in Höhe von 233 Millionen Dollar begangen hatten, der auf Subventionen im Rahmen von Obamacare abzielte.  Die verurteilten Angeklagten, die in den Gerichtsunterlagen als Cory Lloyd aus Stuart, Florida, und Steven Strong aus Mansfield, Texas, identifiziert wurden, wurden für schuldig befunden, über Jahre hinweg eine Operation durchgeführt zu haben, die Zehntausende von schutzbedürftigen Amerikanern ausnutzte, darunter Menschen, die von Obdachlosigkeit, Sucht und psychischen Problemen betroffen waren.

Die Bundesstaatsanwaltschaft gab bekannt, dass Lloyd und Strong

 1. Personen mit niedrigem Einkommen unrechtmäßig in vollständig subventionierte ACA-Versicherungspläne eingeschrieben haben.

2. Falsche Einkommensangaben gemacht haben, um Antragsteller für Bundeszuschüsse zu qualifizieren.

3. Das System zur Überprüfung des Einkommens bewusst umgangen haben.

4. Tausende von Medicaid-Anträgen gestellt haben, die abgelehnt werden mussten, um eine ganzjährige Einschreibung in subventionierte ACA-Versicherungspläne außerhalb der normalen Einschreibungsfristen zu ermöglichen.

 Obamacare misst Erfolg daran, wie viele Policen gedruckt werden – nicht daran, ob jemand behandelt wird. Wenn du krank bist, brauchst du Glück. Wenn du Vermittler bist, brauchst du nur eine Excel-Liste mit Obdachlosen.  JE

10:18 | ansage: Justiz mit Dachschaden

Im Superwahljahr 2026 zieht der taumelnde Parteienstaat wahrlich alle Register gegen die AfD, der Umfragen überall spektakuläre Erfolge voraussagen. Gestern wurde nicht nur ihr niedersächsischer Landesverband zum “Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung” und als “gesichert rechtsextrem“ hochgestuft; parallel wurde auch der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Dieses Urteil stellt nach einer ganzen Salve von bizarren Unrechtsentscheidungen einer völlig enthemmten linken Gesinnungsjustiz die bislang wahnsinnigste richterliche Willkürentscheidung der letzten Jahre dar: Möller wurde schuldig gesprochen, weil aiuf einem von ihm verbreiteten Wahlplakat der AfD aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 eine fünfköpfige Familie zu sehen war, wo zwei Eltern mit erhobenen Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden. Darunter steht sogar noch explizit zu lesen: „Wir schützen eure Kinder“ – womit die Bedeutung der Geste zusätzlich bekräftigt wird.

Wenn zwei hochgehaltene Arme auf einem x-beliebigen Familienplakat mittlerweile schon als Hitlergruß gewertet werden, dann ist § 86a längst kein Straftatbestand mehr – es ist der offizielle juristische Schnelltest, ob jemand bereits komplett ideologisch weggetreten ist. JE

12:20 | Leser Kommentar  
...also, vor ein paar Tagen habe ich auch so einen Nazi bei uns im Ort gesehen. Er hat es doch tatsächlich gewagt, den in unserer Ortschaft zentralen Kreisel zu benutzen, um seine böse Gesinnung zur Schau zu stellen! Er nutzte zum Ausdrücken seiner Gesinnung zudem noch einen VW. VW!- das sagt doch schon einmal, in welchem Lager er zu vermuten ist!
Der hatte doch tatsächlich vorn UND hinten! etwas mit "HH" auf seinen Nummernschildern stehen. Vorn und hinten! Geht's noch? Ich habe mir sagen lassen, das es irgendwo in Deutschland eine Ortschaft geben soll, wo noch mehr Leute mit "HH" herumfahren. Ich bin entsetzt! Gibt's so 'was tatsächlich. Ich bin erschüttert. ;-)

Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Von wem oder was erhalten sie diese wohl?

18.02.2026

17:33 |  RS: 50 Schwerverbrecher aus Gefängnis entlassen – weil Justiz überlastet ist

Erst vor wenigen Tagen sorgte ein Justizskandal in Berlin für bundesweite Schlagzeilen. In der Hauptstadt musste ein verurteilter Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen werden – weil ein offenbar suchtkranker Richter die Protokolle der Verhandlung verschleppt hatte. Die Justiz wiegelte ab und ließ über eine Sprecherin ausrichten, es handele sich um einen „absoluten Einzelfall“.

Ein „Einzelfall“, also. Mal wieder! Und in diesem Zusammenhang scheint das sogar zu stimmen – leider! Denn die Wahrheit ist ganz offensichtlich noch viel schlimmer. Konnte man sich bei dem Fall in Berlin noch auf das individuelle Versagen eines einzelnen Richters berufen, scheint es im „besten Deutschland aller Zeiten“ schon zur neuen Normalität zu gehören, dass Schwerverbrecher systematisch aus der Haft und damit dem Strafvollzug entlassen werden müssen. Schlicht und einfach, weil die Justiz schon seit Jahren hoffnungslos überlastet ist – und die Aktenberge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten immer weiter wachsen.

Der Rechtsstaat schafft es morgens zum Kaffeekränzchen, aber nicht mehr bis zum Haftbefehl. Aktenstau statt Gitterstäbe – und am Ende laufen die Verbrecher frei herum. Ist nur mehr ein Verwaltungsstaat mit Justiz-Attrappe. JE

14:49 | abfschweiz: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet BAG zur Offenlegung der Covid-19-Impfstoffverträge!

Baar – Die während der Corona-Pandemie abge- schlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Beschaffung von Covid-19- Impfstoffen sind gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz offenzulegen. Dies hat das  Bundesverwaltungsgericht entschieden, indem es drei Beschwerden von ver-schiedenen Privatpersonen gutgeheissen hat, dar-
unter SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann. Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung Mit gleich drei Urteilen vom 10. Februar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angewiesen, die Impfstoffverträge im Sinne der Erwägungen offenzulegen. Es handelt sich um die Urteile A-488/2024 (1), A-514/2024 (2) und A-619/2024 (3). In rund 40-seitigen Urteilen hat sich das Bundesverwaltungsgericht sorgfältig mit der Thematik auseinandergesetzt und die Grundsätze des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) in Erinnerung gerufen.

„Außenpolitische Interessen“, „Störung künftiger Maßnahmen“, „Geschäftsgeheimnisse“ – das sind die Nebelgranaten, die immer dann gezündet werden, wenn es konkret wird. Wenn es um Preise geht. Um Haftung. Um die Frage, wer im Ernstfall zahlt – der Steuerzahler oder der Hersteller. JE

17.02.2026

12:40 | BN: Gutachten stuft Habecks „Windkraft-Turbo“ als verfassungswidrig ein

Ein Rechtsgutachten bezeichnet Paragraf 2 EEG in der Fassung von 2023 als verfassungswidrig, weil der damalige Wirtschaftsminister Habeck mit dem „Windkraft-Turbo“ Gerichten bei Grundrechtskonflikten den Vorrang für Wind- und Solaranlagen praktisch vorschreibt. Dadurch soll eine offene Einzelfallprüfung ersetzt werden. Der Gutachter sieht darin einen Eingriff in ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip: Richter müssen Rechte gegeneinander abwägen, statt ein politisch festgelegtes Ergebnis umzusetzen (welt: 10.02.26).

Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg kommt in dem noch unveröffentlichten Gutachten zu diesem Schluss. Auftraggeber ist „Vernunftkraft Niedersachsen“, ein Verein, der den Ausbau der Windkraft kritisch bewertet. Entscheidend ist die Konstruktion im Gesetzestext. Wenn Bürger und Projektträger sich auf Grundrechte berufen, verlangt das Grundgesetz eine Einzelfallprüfung mit Abwägung im konkreten Fall.

So fühlt sich Alternativlosigkeit in Gesetzesform an. JE

16.02.2026

10:17 | NIUS: Kampf gegen die Meinungsfreiheit: Gericht deutet nazi-kritisches Posting als rechtsextrem

Ein Mann kritisiert den Nationalsozialismus – und landet vor Gericht. Es geht um ein Facebook-Posting, dem erkennbar keine totalitäre Intention zugrunde liegt. Zunächst sah das auch die Justiz so. Doch ein späterer juristischer Beschluss aus Baden-Württemberg kommt zu einer anderen Einschätzung. Er zeigt, wie aus einem Schutzparagraphen gegen NS-Propaganda ein Instrument wird, mit dem scharfe Regierungskritik unter Strafverdacht gerät. Genau vor dieser Entwicklung hatte J.D. Vance vor einem Jahr gewarnt. NIUS liegt der Gerichtsbeschluss vor und analysiert ihn in seiner gesamten gesellschaftlichen Tragweite.

Das ist der klassische Totalitarismus-Trick: Man definiert die erlaubte Kritik so eng, dass jede echte Opposition automatisch unter den Generalverdacht verfassungsfeindlicher Gesinnung fällt. Gleichzeitig wird einem weisgemacht, das alles diene dem Schutz der Demokratie. Gaslighting-Level: Expert. Scham-Level: offenbar nicht mehr vorhanden. JE

14.02.2026

08:27 | ntv:  Berlin lässt verurteilten Vergewaltiger laufen - na und?

In der Hauptstadt hat ein mutmaßlich suchtkranker Richter einem hochgefährlichen Straftäter versehentlich die Freiheit geschenkt. Die Justiz zuckt die Achseln: Shit happens, aber niemand trägt Verantwortung.  
Ach, Berlin, Hauptstadt gut organisierter Verantwortungslosigkeit: Wir müssen reden, noch einmal. Denn schon wieder ist bei Dir etwas ordentlich schief gegangen und niemand will es gewesen sein. Manchmal bin ich einfach froh, dass Du keine Bohrinseln betreibst - und man Deinen einzigen Atomreaktor gerade wieder abbaut.

Sowas kann man nicht kommentieren!   Es wird einem einfach nur mehr übel.  Scheinbar kann man mit der richtigen Hautfarbe und dem richtigen gesellschaftlichen Rang in Deutschland alles machen.   TS 

08:45 | Leser Kommentar  
zu 08:27 Es kann und darf niemals so sein, dass Straftäter wegen eines Formfehlers, oder Fristenversäumnis, etc. straffrei werden. Tat bleibt Tat und daher kann es kein Befreiung jeglicher Art geben.

Wir krank ist unser Rechtssystem und das Rechtsempfinden der primär Verantwortlichen?? Hier wird ein zB. Bauantrag, der ein bestimmte Zeit überschreitet, genehmigt. ..... Und im rechstwesen etwa gleichgesetzt! Geht´s noch?

09:00 | Die Eule
Immerzu wird auf das marode Berlin geprügelt. Wieso fragt eigentlich niemand, ob der werte Suchtler nicht einfach erpresst wurde? Indem er den Schriftsatz über die Frist hinaus liegenließ, rettete er so seine Haut. Oder ist die Frage bei den wachsenden Clanstrukturen einfach zu gefährlich? Würde sie etwa eine gefährliche Schwachseite der Justiz offenbarem?

11:36 | Leser Kommentar zur Eule
zur Eule 9:00 Erpressung hin oder her, mag sein? Nur, es gibt höhere und andere Gerichte, welche das Urteile revidieren müssen. Das ist leider auch ein Thma bei Clankriminalitäten etc.

11:36 | Leser Kommentar  
Wie gut , daß die Verantwortlichen für Rainer Füllmich offenbar keine Suchtprobleme haben ........

... Drogenprobleme?  Nein, solange ich genug habe! 

13.02.2026

12:34 | BZ: EuGH-Gutachten: EU hätte Milliarden an Ungarn nicht freigeben dürfen

Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Tamara Ćapeta, hat dem Gericht empfohlen, die Entscheidung der EU-Kommission zur Freigabe von rund 10,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln für Ungarn aufzuheben. Die Kommission habe bei ihrer Entscheidung im Dezember 2023 geltendes Recht verletzt und offensichtliche Bewertungsfehler begangen, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts.

Das Europäische Parlament hatte im März 2024 Klage beim EuGH eingereicht und die Annullierung der Kommissionsentscheidung gefordert. Die Abgeordneten warfen der Brüsseler Behörde vor, die Auszahlung genehmigt zu haben, obwohl Ungarn die geforderten Reformen zur Unabhängigkeit der Justiz nicht vollständig umgesetzt habe.

Kommentar des Einsenders
"...Die Kommission schulde den Bürgern eine Erklärung, so die Chefgutachterin am Europäischen Gerichtshof. ..."

Die Kommission schulde den Bürgern - inbes. den Netto-Zahlern - ganz andere Erklärungen - nämlich in Bezug auf die 35 Milliarden SMS-Deals an Pharmafirmen (inkl. die begünstigten Vorgänge rund um EUschis Mann), x-Milliarden für die Ukraine, die Wahlbeeinflussungen in u.a. Rumänien, Mercosur Deal, green-Deal, Zoll-Deals, dreiste Zensurmaßnahmen inbes. zur C-Zeit mit US-Diensten, DSA, die euroclear-Story gegen RUS usw...! Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Zumindest dürfen die Bürger jetzt auch sehen, welch geistig Kind die Herrschaften am EuGH sind, wenn es um das Thema "Rechtsstaatlichkeit" geht...!

Die EU-Kommission inszeniert sich gern als Hüterin europäischer Werte, aber wenn’s um Machtarithmetik, Mehrheiten oder geopolitische Deals geht, werden Prinzipien erstaunlich flexibel. Rechtsstaatlichkeit scheint in Brüssel kein Fundament zu sein – eher ein Druckmittel mit Preisschild.

Und Ungarn? Budapest wird seit Jahren öffentlich an den Pranger gestellt, finanziell erpresst und politisch isoliert, weil es nicht im Gleichschritt mit der zentralistischen Linie marschiert. Wer nicht spurt, bekommt die Mittel eingefroren. Wer sich halbwegs arrangiert, bekommt sie wieder – mit schlechter Begründung, aber viel Pathos. JE

12.02.2026

14:46 | apollo: Afghane wegen mehrfacher Vergewaltigung zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt – doch wegen Justizpanne wieder frei

Trotz weiter bestehenden dringenden Tatverdachts und angenommener Fluchtgefahr ist ein wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte verurteilter Mann in Berlin wieder auf freiem Fuß. Das Kammergericht hob am 19. Januar den Haftbefehl gegen Mahmood D. auf. Grundlage ist keine Neubewertung der Tatvorwürfe, sondern ein Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Das Gericht sieht gravierende, der Justiz zuzurechnende Verzögerungen im Verfahren.

Mahmood D., 27 Jahre alt, afghanischer Staatsangehöriger, war im Juni 2025 vom Landgericht Berlin I zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll seine frühere Partnerin zwischen Winter 2022/23 und Februar 2024 mehrfach vergewaltigt, geschlagen und schwer misshandelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Revision eingelegt. Der Haftbefehl bestand seit September 2024 und war nach dem Urteil verlängert worden. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte berichtet, entschied das Kammergericht nun, dass die weitere Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei.

Das ist wieder so ein Paradebeispiel für Systemversagen. Man bekommt es hin, Bürger wegen Falschparkens durchzuorganisieren, aber bei Kapitalverbrechen scheitert der Staat an seinen eigenen Fristen. Und am Ende ist nicht der Täter das Problem, sondern die eigene Bürokratie. JE

11.02.2026

12:02 | JF: Anklage gegen „Letzte Generation“ zugelassen

Vier Mitglieder der inzwischen aufgelösten Klimagruppe „Letzte Generation“ werden sich vor einem Brandenburger Gericht wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam ließ eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom Mai 2024 zu, wie die dpa berichtete. Es ist bundesweit die erste Gerichtsverhandlung dieser Art.

Laut Anklage sollen die Verdächtigen zwischen April 2022 und Mai 2023 an Angriffen auf Anlagen der Ölraffinerie PCK in Schwedt, den Flughafen Berlin-Brandenburg und das Museum Barberini in Potsdam beteiligt gewesen sein. Dementsprechend wird den Angeklagten auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung, Sachbeschädigung und andere Delikte zur Last gelegt. So waren Mitglieder der Gruppe im November 2022 auf das Rollfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg eingedrungen, was dazu führte, daß ein Flugzeug mit Notfallpatienten den Landeanflug abbrechen mußte (JF berichtete).

Selbstkleber trifft Staatsgewalt – und diesmal hält der Asphalt. JE

14:52 | Spartakuss zu 12:02 Uhr   
Es ist faszinierend, wie plötzlich alle nach „kriminellen Vereinigungen“ suchen – wie nach Ostereiern im politischen Garten.
Man muss nur laut genug rufen, und schon findet man irgendwo jemanden, der angeblich gefährlich ist.

Die „Letzte Generation“ besteht aus Menschen.
Menschen, die seit frühester Kindheit mit Schlagzeilen, Alarmismus, moralischen Dauerschleifen und digitalem Dauerfeuer gefüttert wurden.
Wer jahrelang nur Katastrophen serviert bekommt, entwickelt irgendwann zwangsläufig den Eindruck, er müsse die Welt retten – notfalls mit Sekundenkleber.

Das Ergebnis ist kein Wunder, sondern Logik:
Eine Gesellschaft produziert ihre Aktivisten so zuverlässig wie ihre Steuerbescheide.
Garbage in, moral panic out.
Währenddessen erklärt der Staat, wer extremistisch ist,
die Medien erklären, wer moralisch überlegen ist,
und die Bürger erklären, dass sie einfach nur pünktlich zur Arbeit wollen.

So entsteht moderner sozialer Glaube:
Jede Seite hält sich für aufgeklärt, die andere für gefährlich –
und alle zusammen arbeiten fleißig am Erhalt eines Systems, das sie angeblich bekämpfen.
Man könnte fast meinen, wir hätten es nicht mit Politik zu tun, sondern mit einer säkularen Glaubensgemeinschaft:
Dogmen statt Argumente, Empörung statt Denken, Rituale statt Lösungen.
Und wer zweifelt, gilt automatisch als Ketzer.

Am Ende bleibt die beruhigende Erkenntnis:
In einer Welt voller organisierter Moralverdammnis ist niemand unschuldig –
aber alle fühlen sich im Recht.

Spartakus würde sagen:
„Früher gab es Religionen. Heute gibt es Regierungen und Gläubige mit Narr-ativen. Der Unterschied? Früher wusste man wenigstens, dass man in einer Sklaverei lebend gefangen ist.“

09.02.2026

17:09 | konjunktion: Systemfrage: Warum uns eine Verfassung nicht schützen kann

Es scheint, dass jeden Tag jemand, der behauptet, die Freiheit zu unterstützen und gegen den Staat zu sein, sich auf eine Verfassung (oder im Falle Deutschlands auf das Grundgesetz) als „Richter der Freiheit“ beruft. Dieses Nicht-Denken ist naiv, wie ich in den letzten Jahren immer wieder betont habe. Natürlich würde jeder Blick auf die Geschichte, auf den Kurs, den der Westen eingeschlagen hat, oder auf das tatsächliche Ergebnis dieser von Autorität geprägten Gesellschaft jeden denkenden Menschen alarmieren und ihn dazu veranlassen, die Idee der Verehrung oder Unterstützung eines absichtlich ausgearbeiteten politischen Dokuments in Frage zu stellen, das darauf abzielt, ein dominantes zentralisiertes föderales System mit unbegrenzter Macht zu schaffen und dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Sich auf eine Verfassung zu verlassen, bedeutet in Wirklichkeit, anzuerkennen, dass die falsche Autorität der Regierung der Geber von „Rechten“ und Freiheit ist; dies steht in krassem Widerspruch zu allen natürlichen Rechten des Menschen. Es spielt keine Rolle, dass viele behaupten, eine Verfassung sei der Beschützer der Freiheit des Volkes. Daher sollte man Lysander Spooners Aussage einmal auf sich wirken lassen, als er sagte: „Aber ob die Verfassung nun das eine oder das andere ist, so viel ist sicher: Entweder hat sie eine Regierung wie die unsere autorisiert oder sie war machtlos, sie zu verhindern. In beiden Fällen ist sie nicht existenzberechtigt.“

Kommentar des Einsenders
Verfassung und Staatsjuristerei sind Ausflüsse aus dem Enddarm der Regierung.

Klingt logisch, solange alle Menschen vernünftig, ehrlich und friedlich handeln. Tun sie aber nicht... Die Geschichte zeigt uns ziemlich zuverlässig: Wo keine Regeln durchsetzbar sind, setzt sich nicht das Gute durch, sondern der Stärkere. JE

06.02.2026

18:41 | ET: Gericht: Kündigung nach Streit um Gendersprache unrechtmäßig

Das Landesarbeitsgericht in Hamburg hat am Donnerstag, 5.2., die Kündigung einer Behördenmitarbeiterin als unrechtmäßig bestätigt, die wegen einer Verweigerung von Gendersprache ausgesprochen wurde. Allerdings kam es zu keinem Grundsatzurteil über eine Unzulässigkeit von Weisungen zur Verwendung sogenannter geschlechtergerechter Sprache. Der Deutsche Rechtschreibrat stuft die Verwendung von Sonderzeichen in diesem Kontext als Rechtschreibfehler ein.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte eine 43-jährige Mitarbeiterin, die dort als Strahlenschutzbeauftragte tätig war, zweimal abgemahnt und ihr später gekündigt. Die 43-Jährige hatte sich geweigert, eine Strahlenschutzanweisung in durchgehend „geschlechtergerechter“ Form zu verfassen. Das Arbeitsgericht bewertete die Kündigung als unzulässig – das BSH legte dagegen Berufung ein.

Recht bekommt man heute nicht, weil man recht hat, sondern weil der Vorgesetzte das falsche Formular benutzt hat. JE

05.02.2026

17:46 |  r24: Jahrestag der Schande: Heute vor vier Jahren wurde das Impfpflichtgesetz beschlossen

Am 5. Februar 2022 beschloss die österreichische Bundesregierung den gesetzlichen Impfzwang. Heute jährt sich dieser beispiellose Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit somit zum vierten Mal. Die Folgen wirken nach und sind weiterhin gesellschaftlich spürbar. Die MFG erinnert in einer aktuellen Presseaussendung an diesen Jahrestag der Schande. Mit dem Außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss (APCU) treibt sie die überfällige Aufarbeitung voran.

Die Impfpflicht war ein autoritärer Probelauf. Und das Erschreckendste: Wie viele Politiker dabei mit leuchtenden Augen zugelangt haben. JE

15:39 | heute: Wetter-Experte treibt 1.000 € von Wiener Pensionist ein

Eisiger Gegenwind für Gerhard E. aus Wien-Floridsdorf. Der vom Schicksal gebeutelte Pensionist hatte Anfang des Jahres auf Facebook einen reißerischen Artikel über ORF-"Wetterfrosch" Marcus Wadsak kommentiert. Dabei nannte er den mehrfach ausgezeichneten Experten wörtlich einen "Klimapanikmacher, der nur völlig realitätsferne Theorien verbreitet."

Das kommt dem 72-Jährigen nun teuer: Denn ihm flatterte eine Entschädigungsforderung des ORF-Stars über 1.000 Euro bei sonstiger Klage ins Haus. Laut Anwältin Therese Frank sehe sich Wadsak von ihm durch Unwahrheiten herabgesetzt und in seiner Ehre verletzt. "In bestimmten Kreisen kursieren Verschwörungserzählungen über den Klimawandel, das muss man akzeptieren. Aber das Recht auf freie Meinungsäußerung hört bei falschen Lügenvorwürfen und groben Beleidigungen auf", erklärt die Juristin ihr Vorgehen gegenüber "Heute".

Der Spaziergänger:
Beleidigung? Beschimpfung? Nun gut, probieren kann mans ja. Wenn man sich nun „reihenweise“ Poster „vorknöpft“ und nur bei jedem Zweiten oder Dritten ein bissl was rausschaut, hat Hr. Wadsak schönes Taschengeld. Aber was stellt er sich vor? Er ist ein Mann, der in der Öffentlichkeit steht u. das Thema, um welches es stets geht, wird kontrovers diskutiert. Darum wird ihm natürlich auch nicht jeder recht geben. In diesem Fall - sofern die „Heute“ korrekt berichtet - von einer Beleidigung zu sprechen u. einem Pensionisten, der sich nicht wehren kann, Abmahnungen u. Geldforderungen zu schicken, ist schon ….sonderbar, um es gelinde auszudrücken. (Hoffentlich ist das freundlich genug formuliert.)

Wer Narrative kritisiert, bekommt kein Gegenargument, sondern eine Zahlungsaufforderung. Willkommen im Zeitalter der Meinungsfreiheit nach Tarif. JE

04.02.2026

18:55 | focus: Nach Urteil gegen Maja T. kommt es in Düsseldorfer Gericht zu Tumulten

Nach dem Urteil gegen Maja T. eskaliert die Stimmung im Gerichtssaal in Düsseldorf. Die Verhandlung wird abgebrochen. Das Urteil gegen die non-binäre Person Maja T. in Budapest hat in Düsseldorf zu einem Tumult im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts und zum Abbruch der Verhandlung geführt. Nach Bekanntwerden des Urteils waren im Zuschauerbereich rund 40 bis 50 Menschen aufgesprungen und hatten skandiert „Wir sind Antifa!“ Viele Zuschauer trugen T-Shirts mit der Aufschrift „Free Maja“.

Dort findet ein Prozess gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten aus Jena und Leipzig statt. Der Vorsitzende Richter ließ den Saal räumen und die Personalien der T-Shirt-Träger aufnehmen. Die Verhandlung wurde abgebrochen und soll am kommenden Prozesstag fortgesetzt werden.

Früher nannte man das bewaffnete Straßenangriffe. Heute heißt es „antifaschistischer Aktivismus“ – inklusive  Fanblock im Gerichtssaal. Acht Jahre Haft in Ungarn für schwere Gewaltverbrechen, aber in Deutschland gibts erstmal Applaus, Sprechchöre und T-Shirts... JE

14:24 | Die US-Korrespondentin:  Mann, der ein Attentat auf Trump verübte, droht lebenslange Haftstrafe

Die Bundesstaatsanwaltschaft wird beantragen, dass ein Mann, der wegen des Versuchs, US-Präsident Donald Trump im Jahr 2024 auf einem Golfplatz in Florida zu ermorden, zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Ryan Routh soll am Mittwoch vor der US-Bezirksrichterin Aileen Cannon in Fort Pierce zu einer Anhörung erscheinen. In ihrem Gerichtssaal brach im September kurz nach dem Schuldspruch der Geschworenen gegen Routh in allen Anklagepunkten, darunter der Versuch, einen Präsidentschaftskandidaten zu töten, und mehrere waffenbezogene Delikte, Chaos aus. Routh musste von Polizisten aus dem Gebäude gezerrt werden, nachdem er versucht hatte, sich mit einem Stift in den Hals zu stechen.

Die Urteilsverkündung für Routh war ursprünglich für Dezember angesetzt, doch Cannon stimmte einer Verschiebung des Termins zu, nachdem Routh beschlossen hatte, sich während der Strafzumessung einen Anwalt zu nehmen, anstatt sich während des größten Teils des Prozesses selbst zu vertreten. Die Staatsanwaltschaft erklärte in einem im letzten Monat eingereichten Strafmaßantrag, dass Routh bisher keinerlei Verantwortung für seine Taten übernommen habe und dass er gemäß den bundesstaatlichen Strafmaßrichtlinien den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen solle.

Der Mann plant wochenlang einen Präsidentenmord, lauert mit dem Gewehr im Gebüsch – und bittet dann darum, nicht „im Gefängnis sterben zu müssen“. Lebenslang? Aber bitte mit Gefühl – der Attentäter wird ja schließlich bald 60. Für normale Bürger gibts bei Steuerhinterziehung oft härtere Urteile... Für Präsidentenkiller: Diskussion über Altersmilde. Rechtsstaat. amerikanische Sonderedition JE

02.02.2026

10:33 | ET: „Majestätsbeleidigung“ bleibt in Deutschland strafbar

Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert: Es bleibt dabei, dass die Beleidigung von Politikern bis hinunter zur Kommunalebene unter Umständen besonders hart bestraft werden kann.

In Kürze: 
Paragraf 188 (Volksmund: „Majestätsbeleidigung“) bleibt bis auf Weiteres vollständig in Kraft Gesetzesentwurf der AfD zur Abschaffung des Paragrafen im Bundestag durch die Stimmen der übrigen Fraktionen abgeschmettert Abstimmung fand nach hitziger Debatte statt

Politikerbeleidigung bleibt in Deutschland weiter ein besonderer Straftatbestand: Der Bundestag hat am Abend des 29. Januar 2026 mehrheitlich einen Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, nach dem der 2021 verschärfte Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) abgeschafft werden sollte.

440 Abgeordnete aus den Reihen der Union, der SPD, der Grünen und der Linken folgten damit abschließend einer Beschlussempfehlung, die zuvor der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz formuliert hatte (BT-Drucksache 21/3901, PDF). Nur 133 Parlamentarier hatten für die Streichung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion gestimmt (BT-Drucksache 21/652, PDF).

AfD gegen „Sonderstrafrecht“ für Politiker

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD und zweiter Parlamentarische Geschäftsführer seiner Fraktion, verwies zur Untermauerung des Antrags auf die steigende Zahl an Strafverfahren auf Grundlage des Paragrafen 188.

Während es 2022 noch rund 1.400 solcher Verfahren gegeben habe, sei die Zahl 2024 auf 4.500 gestiegen. Brandner erwähnte beispielhaft die bundesweit bekannt gewordenen Fälle um ein „Schwachkopf“-Meme zulasten des Ex-Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) und eine Fotomontage mit der früheren SPD-Innenministerin Nancy Faeser, die dem „Deutschland Kurier“-Chefredakteur David Bendels viel Ärger, in zweiter Instanz aber auch einen Freispruch gebracht hatte. Gleichwohl gebe es in Deutschland mittlerweile „Gesinnungsjustiz“, sagte Brandner.

Den übrigen Parteien gehe es mit ihrem Festhalten an Paragraf 188 lediglich um „ihren eigenen Schutz vor Kritik und Satire durch Kriminalisierung der Bürger und die Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und Gerichte“, argumentierte Brandner. Es benötige aber kein „Sonderstrafrecht“, da es für Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede bereits die Paragrafen 185 bis 187 StGB gebe.

Die Kleine Rebellin  
Ihr wertewestlichen Politiker, macht bitte eine Politik, die das deutsche Volk verdient, denn ihr lebt von ihnen. Dann braucht es diesen Schutzparagraphen nicht. So aber wird auch jede berechtigte Kritik abgewürgt. Er scheint aber keine Geltung für Grüne zu haben, wenn sie ihre ungeliebten Politikerkollegen verleumden – Gumnior: „Rechtsterrorismus zieht mordend durch unser Land“. Morden durchs Land zieht aber eher ihre linke geliebte Antifa.

Letztendlich werden die Bürger durch diesen Paragraphen entmündigt.

12:31 | "Gelernter" DDR-Bürger 
Ich hatte auch schon das Vergnügen wegen "Anbringen von Zahlen und Fakten zu Coronaplandemie-Massnahmen im Zusammenhang mit namentlich genannten politisch Un-Verantwortlichen". Dabei DELEGITIMIERT sich der §129(3)StGB-Parteienstaat andauernd selber, wie jeder aufmerksame Beobachter des Zeitgeschehen bestätigen kann. Beispiel: In Täuschland schon seit Jahren und in Sachsen derzeit werden ja nun Kürzel auf Autokennzeichen penibel daraufhin überprüft, ob sie irgendwelche Hinweise oder Zusammenhänge auf Verwendung solcher Kürzel in der "V"-Schutz.. Sorry! ... natürlich Neonaziszene enthalten. Das Sinnlose dabei ist, daß die allermeisten Bürger diese Übereinstimmungen gar nicht wahrnehmen! Derzeit ist "FG" für die sächsische Stadt Freiberg in der Verbitsverlosung der Internazis mit Parteibuch. Daß der 188er selbst die "88" verwendet, fällt den "Steuergeldparasiten ohne echte Arbeit" dabei noch nicht einmal auf: Steht in der Szene für "H..l H...er"! Lächerlicher geht's nicht mehr und eine ReGIERung die sich selber derart bärbockt und lauterbacht ist AM ENDE! Darum bedarf es der Mauern um "Wandlitz", auf neusozialistisch: Brandmauerchen!  

 

01.02.2026

11:47 | TP: Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen

Der Staat will Transparenz bei Polit-Werbung – und erhält dafür Durchsuchungsrechte auch in Redaktionen, die sonst nur im Strafprozess gelten. Noch ist das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) nicht beschlossen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein bereits geltendes europäisches Regelwerk zur Transparenz politischer Werbung in nationales Recht überführen soll. Warum also lohnt sich ein genauer Blick auf ein Gesetz, das bislang nur auf dem Papier existiert?

Die Antwort liegt weniger im politischen Streit als in der Funktionslogik solcher Vollzugsgesetze. Sie entscheiden darüber, wie abstrakte europäische Vorgaben in staatliches Handeln übersetzt werden: mit welchen Instrumenten der Staat eingreift, welche Verfahren gelten und wie weit behördliche Befugnisse im Alltag tatsächlich reichen. Gerade diese Fragen bestimmen, wie intensiv Grundrechte praktisch berührt werden.

Der Bürger ist potenzieller Manipulator, die Redaktion ein Verdachtsraum und der Staat der neue Chefredakteur. Politische Werbung wird nicht verboten – sie wird so reguliert, dass sie keiner mehr wagt. Willkommen in der betreuten Öffentlichkeit. Freiheit nur noch mit Durchsuchungsoption. JE